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Versicherungen & Recht

Wenn der Mietwagen nie ankommt – deine Rechte, dein Geld, dein Plan B

by Winterberg 2025. 10. 24.

Wenn der Mietwagen in München steht, man aber in Hamburg wartet – und plötzlich die Urlaubsplanung kippt

Zuletzt aktualisiert: 24.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Was passiert, wenn ein Mietwagen in die falsche Stadt geliefert wird, wer für die entstehenden Kosten aufkommt und welche Rechte Kund:innen in solchen Situationen haben.

🔹 Was wir gelernt haben: Die Haftung hängt davon ab, wer den Fehler verursacht hat – bei Verschulden des Vermieters stehen Kund:innen umfangreiche Rechte zu, von kostenloser Stornierung bis zu Schadenersatz.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsempfehlungen für den Ernstfall, rechtliche Grundlagen zu Mietverträgen und Schadenersatzansprüchen sowie praktische Tipps zur Dokumentation und Durchsetzung von Ansprüchen.


An einem Freitagnachmittag im Juli standen wir am Hamburger Hauptbahnhof und warteten auf unseren Mietwagen. Wir hatten einen Kurzurlaub an die Ostseeküste geplant – drei Tage raus aus der Stadt, Strandluft schnuppern, den Alltag hinter uns lassen. Der Mietwagen sollte um 14 Uhr geliefert werden, direkt vor dem Bahnhof. Wir hatten die Buchung vier Wochen zuvor online vorgenommen, alles bestätigt bekommen, Abholadresse Hamburg Hauptbahnhof, Datum und Uhrzeit klar vereinbart. Um 14:15 Uhr war noch nichts zu sehen. Kein Auto, kein Fahrer, keine Nachricht. Ich rief die Hotline der Autovermietung an.

Die Frau am Telefon klang zunächst freundlich, dann zunehmend irritiert. „Moment, ich schaue mal nach... Oh. Oh nein. Da ist wohl etwas schiefgelaufen. Der Wagen wurde nach München geliefert." Ich brauchte einen Moment, um das zu verarbeiten. München. Das sind über 800 Kilometer von Hamburg entfernt. „Wie bitte?", fragte ich ungläubig. „Das muss ein Fehler im System gewesen sein", antwortete sie. „Ich kümmere mich sofort darum." Meine Partnerin sah mich fragend an. Ich legte auf und erklärte ihr die Situation. Ihre Reaktion war eine Mischung aus Ungläubigkeit und Frustration. „Und jetzt? Was machen wir jetzt?"

In den ersten Minuten nach diesem Anruf fühlten wir uns ziemlich hilflos. Unser Urlaub stand auf der Kippe, wir hatten bereits eine Ferienwohnung in Kühlungsborn gebucht, die Vermieter:innen erwarteten uns am Abend. Wir hatten keine Alternative – unsere eigenen Autos waren beide in der Werkstatt, weshalb wir ja den Mietwagen gebucht hatten. Und jetzt das. Ich rief erneut bei der Autovermietung an, diesmal deutlich ungehaltener. „Was schlagen Sie vor? Wir stehen hier, haben Pläne, und Ihr Wagen ist 800 Kilometer entfernt. Das ist Ihr Fehler, und Sie müssen das lösen."

Die Mitarbeiterin am Telefon war sichtlich überfordert. Sie versprach, einen Ersatzwagen zu organisieren, aber es könne dauern – mindestens drei bis vier Stunden, vielleicht auch bis zum nächsten Tag. „Das ist inakzeptabel", sagte ich. „Wir haben einen Vertrag, und Sie haben nicht geliefert. Wir brauchen jetzt sofort eine Lösung." Sie notierte unsere Daten und versprach, sich zu melden. Wir warteten. Und warteten. Nach einer Stunde rief ich erneut an. Wieder eine andere Person, wieder Versprechungen, wieder keine konkrete Lösung. Mittlerweile war es nach 16 Uhr, und unser Zeitplan war komplett durcheinander.

Später haben wir beschlossen, dass wir nicht länger warten können. Wir stornierten die Mietwagenbuchung, nahmen uns ein Taxi zum Bahnhof und kauften kurzfristig Bahntickets nach Kühlungsborn – deutlich teurer als geplant und mit mehrmaligem Umsteigen. Der Urlaubsstart war gründlich verdorben, und wir waren um mehrere hundert Euro ärmer. Aber die große Frage blieb: Wer zahlt dafür? Können wir die Mehrkosten von der Autovermietung zurückfordern? Und welche Rechte haben wir überhaupt in so einer Situation?

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, wie die rechtliche Lage aussieht. Mietwagenverträge sind zivilrechtliche Verträge, die unter das Mietrecht und das allgemeine Vertragsrecht fallen. In Deutschland ist das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 535 ff. BGB. Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragspunkte einigen – im Fall eines Mietwagens sind das unter anderem das Fahrzeug, der Mietpreis, der Mietzeitraum und der Ort der Übergabe. Wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort bereitstellt, liegt eine Nichterfüllung des Vertrages vor. Das kann verschiedene Rechtsfolgen haben, je nachdem, ob es sich um eine unmögliche Leistung, eine Schlechtleistung oder eine verzögerte Leistung handelt (Angaben basierend auf dem BGB, Stand: 2025).

Nachdem wir wieder zu Hause waren – der Kurzurlaub war zwar gerettet, aber deutlich stressiger und teurer als geplant –, begannen wir, uns intensiver mit der rechtlichen Seite zu beschäftigen. Der erste Schritt war, die Buchungsbestätigung und alle E-Mails mit der Autovermietung zu sichten. Wir hatten klar Hamburg als Abholort angegeben, das war schwarz auf weiß dokumentiert. Es gab also keinen Zweifel daran, dass der Fehler beim Vermieter lag. Die Autovermietung hatte versucht, uns die Schuld zuzuschieben – die Mitarbeiterin am Telefon hatte vage angedeutet, dass möglicherweise ein Missverständnis vorgelegen habe. Aber die Buchungsbestätigung war eindeutig.

Später haben wir herausgefunden, dass in solchen Fällen grundsätzlich der Vermieter in der Pflicht ist. Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Wenn das Fahrzeug am falschen Ort bereitsteht, ist diese Pflicht nicht erfüllt. Der Mieter hat dann verschiedene Möglichkeiten: Er kann vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB), eine Ersatzvornahme verlangen (also auf Kosten des Vermieters ein Ersatzfahrzeug anmieten), Schadenersatz fordern (§ 280 BGB) oder eine Minderung des Mietpreises verlangen (§ 536 BGB). Welche dieser Optionen im Einzelfall sinnvoll und durchsetzbar ist, hängt von den konkreten Umständen ab (Angaben basierend auf dem BGB, Stand: 2025). Angaben zu rechtlichen Ansprüchen können je nach Einzelfall und Vertragsgestaltung variieren.

Ein wichtiger Aspekt, den wir dabei gelernt haben, ist die Frage der Kausalität und des Verschuldens. Damit ein Schadenersatzanspruch besteht, muss der Schaden durch eine Pflichtverletzung des Vermieters verursacht worden sein, und der Vermieter muss diese Pflichtverletzung zu vertreten haben – also entweder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. In unserem Fall war klar, dass der Vermieter fahrlässig gehandelt hatte – entweder durch einen Fehler im Buchungssystem, durch falsche Anweisungen an den Fahrer oder durch mangelnde Kontrolle. Das reicht in der Regel aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.

Ganz ehrlich gesagt, hatten wir anfangs Bedenken, ob es sich lohnt, diesen Fall weiterzuverfolgen. Die Mehrkosten beliefen sich auf etwa 350 Euro – Bahntickets, Taxifahrt, zusätzliche Zeit und Stress. Lohnt es sich, dafür einen Rechtsstreit zu riskieren? Wir beschlossen, es zunächst auf dem außergerichtlichen Weg zu versuchen. Ich setzte eine ausführliche Beschwerde-E-Mail auf, in der ich den Sachverhalt schilderte, die entstandenen Kosten aufliste und um Erstattung bat. Ich fügte Kopien der Buchungsbestätigung, der Bahntickets und der Taxiquittung bei. Außerdem verwies ich auf die relevanten Paragraphen des BGB und machte deutlich, dass ich bereit sei, den Fall notfalls rechtlich weiterzuverfolgen.

Später haben wir eine Antwort erhalten – allerdings keine besonders befriedigende. Die Autovermietung bedauerte den Vorfall, bot uns einen Gutschein über 50 Euro für die nächste Buchung an und erklärte, dass solche Fehler leider vorkommen könnten. Eine Erstattung der vollen Kosten lehnte man ab. Das war natürlich nicht akzeptabel. Wir hatten keinen Gutschein verlangt, sondern Schadenersatz. Ich antwortete erneut, deutlicher und mit dem Hinweis, dass ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen würde, falls keine angemessene Lösung gefunden werde.

Nachdem wir die Kommunikation mit der Autovermietung zunächst erfolglos fortgesetzt hatten, wandten wir uns an eine Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen in Deutschland bieten Beratung in Fragen des Verbraucherrechts an, oft zu geringen Kosten oder sogar kostenlos für Mitglieder. Wir vereinbarten einen Termin und legten alle Unterlagen vor. Die Beraterin bestätigte unsere Einschätzung: Wir hatten einen klaren Anspruch auf Schadenersatz. Sie empfahl uns, eine Frist zu setzen – typischerweise zwei Wochen – und anzudrohen, dass wir danach rechtliche Schritte einleiten würden. Außerdem riet sie uns, bei der zuständigen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder bei der Europäischen Verbraucherschlichtungsstelle (falls der Anbieter in einem anderen EU-Land sitzt) eine Schlichtung zu beantragen (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025).

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ein System geschaffen, das Verbraucher:innen den Zugang zu außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren erleichtern soll. In Deutschland gibt es verschiedene Schlichtungsstellen, die für unterschiedliche Branchen zuständig sind. Bei Streitigkeiten mit Mietwagenanbietern kann je nach Fall die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle oder eine branchenspezifische Stelle zuständig sein (Quelle: europa.eu, Stand: 2025). Angaben zu zuständigen Schlichtungsstellen können je nach Sitz des Anbieters und Art des Vertrages variieren.

Später haben wir beschlossen, zunächst noch einmal auf dem direkten Weg zu versuchen, eine Lösung zu finden. Ich schrieb eine letzte E-Mail, setzte eine Frist von 14 Tagen und kündigte an, dass wir ansonsten ein Schlichtungsverfahren einleiten würden. Diesmal kam eine andere Reaktion. Ein Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung der Autovermietung meldete sich, entschuldigte sich nochmals für den Vorfall und bot an, die Bahntickets und die Taxikosten zu erstatten – insgesamt 280 Euro. Das war nicht die volle Summe, die wir verlangt hatten (wir hatten auch eine Entschädigung für den Zeitverlust und den Stress gefordert), aber es war ein deutlicher Fortschritt. Wir überlegten, ob wir weiter kämpfen sollten. Letztlich entschieden wir uns, das Angebot anzunehmen. Der Aufwand, für die restlichen 70 Euro ein Schlichtungsverfahren oder gar ein Gerichtsverfahren zu führen, erschien uns nicht gerechtfertigt.

Ganz ehrlich gesagt, fühlte sich das Ergebnis wie ein Teilerfolg an. Wir hatten den Großteil unserer Kosten zurückbekommen, aber der Aufwand war erheblich gewesen – mehrere Stunden Recherche, E-Mails, Telefonate, ein Termin bei der Verbraucherzentrale. Und der Ärger, den wir am Anfang des Urlaubs hatten, ließ sich sowieso nicht mehr rückgängig machen. Aber wir hatten auch eine Menge gelernt – über Vertragsrecht, über Schadenersatzansprüche und über die Bedeutung von Dokumentation.

Situation Rechtslage Mögliche Ansprüche Vorgehensweise Hinweise
Mietwagen wird am falschen Ort bereitgestellt Nichterfüllung des Vertrages (§ 535 BGB) Rücktritt, Schadenersatz, Minderung Vermieter sofort informieren, Frist setzen, Mehrkosten dokumentieren Buchungsbestätigung als Beweis sichern¹
Vermieter kann keinen Ersatzwagen stellen Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB) Rücktritt, Schadenersatz für entgangene Nutzung Alternative auf eigene Kosten organisieren, Kosten geltend machen Angemessene Alternative wählen, keine Luxusklasse¹
Kunde hat falsche Adresse angegeben Verschulden liegt beim Kunden Keine Ansprüche gegen Vermieter Fehler korrigieren, ggf. Zusatzkosten selbst tragen Buchungsbestätigung vor Abschluss prüfen¹
Vermieter behauptet, Kunde habe Fehler gemacht Beweislast beim Vermieter (bei Bestreiten) Ansprüche wie bei Nichterfüllung Buchungsbestätigung vorlegen, schriftlich widersprechen Alle Kommunikation dokumentieren¹

¹ Angaben zu rechtlichen Ansprüchen können je nach Vertragsgestaltung, AGBs und individuellen Umständen variieren.

Nachdem dieser Fall abgeschlossen war, haben wir uns intensiver mit den allgemeinen Rechten und Pflichten bei Mietwagenverträgen beschäftigt. Eines der wichtigsten Dinge, die wir dabei gelernt haben, ist die Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Jede Autovermietung hat eigene AGB, die Teil des Vertrages werden, sobald man bucht. Diese AGB können Regelungen enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen – allerdings nur in bestimmten Grenzen. Klauseln, die Verbraucher:innen unangemessen benachteiligen, sind gemäß § 307 BGB unwirksam. Die Stiftung Warentest hat in verschiedenen Tests und Ratgebern darauf hingewiesen, dass viele Mietwagenunternehmen AGB verwenden, die teilweise problematische oder unwirksame Klauseln enthalten (Quelle: test.de, Stand: 2025).

Ein häufiges Problem in Mietwagen-AGB sind Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen. Manche Vermieter versuchen, ihre Haftung für Fehler oder Verzögerungen auszuschließen oder zu begrenzen. Solche Klauseln sind oft unwirksam, weil sie gegen das Verbraucherschutzrecht verstoßen. Grundsätzlich gilt: Ein Unternehmen kann sich nicht vollständig von der Haftung für eigenes Verschulden freistellen, insbesondere nicht bei Personenschäden oder bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Auch bei einfacher Fahrlässigkeit gibt es Grenzen – wenn wesentliche Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) verletzt werden, ist eine Haftungsbeschränkung häufig unwirksam (Angaben basierend auf § 307 BGB und ständiger Rechtsprechung, Stand: 2025).

Später haben wir auch über präventive Maßnahmen nachgedacht – wie kann man sich vor solchen Situationen schützen oder zumindest die Folgen minimieren? Der wichtigste Tipp: Immer alle Buchungsbestätigungen, E-Mails und andere relevante Dokumente aufbewahren – am besten digital und ausgedruckt. Im Streitfall sind diese Dokumente oft der einzige Beweis dafür, was vereinbart wurde. Außerdem sollte man bei der Buchung genau prüfen, ob alle Angaben korrekt sind – Name, Datum, Uhrzeit, Abholort. Ein einfacher Tippfehler kann schon zu Missverständnissen führen. Wenn man die Buchungsbestätigung erhält, sollte man sie sofort kontrollieren und bei Abweichungen umgehend reklamieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahl des Anbieters. Es gibt große, etablierte Autovermietungen mit gutem Kundenservice und ausgereiften Buchungssystemen – und es gibt kleinere oder weniger professionelle Anbieter, bei denen solche Fehler häufiger vorkommen. Die Stiftung Warentest testet regelmäßig Mietwagenanbieter und bewertet neben dem Preis auch Service, Zuverlässigkeit und Transparenz. Es lohnt sich, vor der Buchung solche Tests zu konsultieren (Quelle: test.de, Stand: 2025). Allerdings können auch bei großen Anbietern Fehler passieren – wie unser Fall zeigt.

Ganz ehrlich gesagt, haben wir nach dieser Erfahrung auch über Versicherungen nachgedacht. Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die auch bei Schwierigkeiten mit Mietwagen greifen können – etwa wenn durch Nichtbereitstellung des Fahrzeugs eine Reise nicht angetreten werden kann. Allerdings decken solche Versicherungen in der Regel nur die Stornokosten der Reise selbst ab, nicht die Mehrkosten für alternative Transportmittel oder für Schadenersatzansprüche. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Reiseversicherungen oft sehr spezifische Einschlusskriterien haben und dass es wichtig ist, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Angaben zu Versicherungsleistungen können je nach Versicherer und Tarif erheblich variieren.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn der Mietwagenanbieter im Ausland sitzt oder wenn der Mietwagenvertrag im Rahmen einer Pauschalreise geschlossen wurde. Bei Verträgen mit Anbietern aus anderen EU-Ländern gelten grundsätzlich dieselben Verbraucherschutzrechte wie in Deutschland – die EU hat durch verschiedene Richtlinien (etwa die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU) einen harmonisierten Mindeststandard geschaffen. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, kann man sich an die Europäische Verbraucherschlichtung wenden oder die Klage am eigenen Wohnort einreichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Quelle: europa.eu, Stand: 2025). Bei Pauschalreisen gelten besondere Regelungen: Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass alle Leistungen – einschließlich des Mietwagens – wie gebucht erbracht werden. Wenn der Mietwagen nicht bereitsteht, kann man den Reisepreis mindern und unter Umständen Schadenersatz vom Reiseveranstalter verlangen (Angaben basierend auf § 651 BGB – Pauschalreiserecht, Stand: 2025).

Nachdem wir all diese Informationen gesammelt hatten, erstellten wir eine Art „Notfallplan" für künftige Situationen. Was tun, wenn etwas schiefgeht bei einer Mietwagenbuchung? Wir haben die wichtigsten Schritte notiert: Sofort den Vermieter kontaktieren und das Problem melden. Eine angemessene Frist setzen (in der Regel 30 bis 60 Minuten), um eine Lösung zu finden. Wenn keine Lösung gefunden wird, auf eigene Kosten eine Alternative organisieren – aber dokumentieren, dass man versucht hat, die Kosten möglichst gering zu halten. Alle Belege aufbewahren. Schriftlich – per E-Mail – die Kosten beim Vermieter geltend machen. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Zahlung verweigert, zunächst eine Verbraucherzentrale konsultieren, dann eventuell ein Schlichtungsverfahren einleiten. Erst als letztes Mittel ein Gerichtsverfahren in Betracht ziehen.


Fehlerhafte Mietwagen-Lieferung dokumentieren – 6 wichtige Schritte

Wenn ein Mietwagen nicht wie vereinbart bereitgestellt wird, ist schnelles und strukturiertes Handeln wichtig:

  1. Sofort Vermieter kontaktieren – Per Telefon und parallel per E-Mail den Fehler melden, genaue Uhrzeit und Namen der Ansprechpersonen notieren
  2. Buchungsbestätigung bereithalten – Alle relevanten Dokumente (Buchungsbestätigung, E-Mails, AGBs) griffbereit haben und ggf. als Foto auf dem Smartphone sichern
  3. Frist setzen – Dem Vermieter eine angemessene Frist geben (z. B. 30–60 Minuten), um Ersatz zu stellen oder eine Lösung anzubieten
  4. Alternative organisieren und dokumentieren – Falls keine Lösung kommt, alternative Transportmöglichkeit wählen, dabei angemessene Kosten beachten, alle Belege aufbewahren
  5. Schriftlich Ansprüche geltend machen – Per E-Mail detaillierte Aufstellung der Mehrkosten mit Belegen an Vermieter senden, Schadenersatz fordern
  6. Bei Ablehnung Hilfe suchen – Verbraucherzentrale konsultieren, ggf. Schlichtungsverfahren einleiten, erst als letztes Mittel Klage erwägen

Musterbrief: Schadenersatzforderung bei fehlerhafter Mietwagen-Bereitstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] um [Uhrzeit] sollte gemäß Buchungsbestätigung Nr. [Nummer] ein Mietwagen am [Ort] bereitgestellt werden. Stattdessen wurde das Fahrzeug nach [falscher Ort] geliefert. Trotz mehrfacher telefonischer Kontaktaufnahme konnte keine zeitnahe Lösung gefunden werden.

Dadurch entstanden mir Mehrkosten in Höhe von [Betrag] Euro (Belege anbei). Ich fordere Sie auf, den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto zu überweisen.

Sollte keine Zahlung erfolgen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]


Rückblickend war diese Erfahrung ärgerlich, lehrreich und letztlich auch irgendwie befriedigend. Ärgerlich, weil unser Urlaubsstart verdorben wurde und wir viel Zeit und Nerven investieren mussten. Lehrreich, weil wir viel über Vertragsrecht, Verbraucherrechte und die Mechanismen von Schadenersatzansprüchen gelernt haben. Und befriedigend, weil wir am Ende einen Großteil unserer Kosten zurückbekommen haben und das Gefühl hatten, uns erfolgreich gewehrt zu haben.

Ganz ehrlich gesagt, hoffen wir natürlich, dass uns so etwas nicht noch einmal passiert. Aber wir fühlen uns jetzt besser gerüstet, falls doch einmal wieder etwas schiefgeht – nicht nur bei Mietwagen, sondern auch in anderen Situationen, in denen Verträge nicht erfüllt werden oder Dienstleistungen nicht wie vereinbart erbracht werden. Die wichtigste Lektion: Man muss seine Rechte kennen, dokumentieren, was passiert ist, und hartnäckig bleiben. Viele Unternehmen setzen darauf, dass Kund:innen aufgeben oder sich mit Almosen wie Gutscheinen abspeisen lassen. Aber wenn man weiß, was einem zusteht, und bereit ist, den Weg zu gehen, hat man gute Chancen, zu seinem Recht zu kommen.

Später haben wir unsere Erfahrung auch in Freundes- und Bekanntenkreisen geteilt. Und siehe da: Mehrere Menschen berichteten von ähnlichen Problemen – nicht nur mit Mietwagen, sondern auch mit Flugbuchungen, Hotelbuchungen oder anderen Dienstleistungen. Viele hatten sich nicht getraut, ihre Ansprüche geltend zu machen, weil sie dachten, es sei zu kompliziert oder aussichtslos. Unsere Geschichte hat einige ermutigt, es doch zu versuchen – und in mehreren Fällen führte das zum Erfolg.

Ein Freund erzählte uns von einem Fall, in dem er ein Hotel gebucht hatte, das bei Ankunft geschlossen war – ohne Vorankündigung, ohne Alternative. Er hatte auf eigene Kosten ein anderes Hotel gebucht und die Mehrkosten zunächst abgeschrieben. Nachdem wir ihm von unserer Erfahrung erzählt hatten, schrieb er eine Beschwerde-E-Mail an die Buchungsplattform und bekam tatsächlich eine Erstattung. Solche Geschichten zeigen, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen – auch wenn es manchmal Mut und Durchhaltevermögen erfordert.


Häufig gestellte Fragen zum Thema fehlerhafte Mietwagen-Bereitstellung

Kann ich den gesamten Mietpreis zurückfordern, wenn der Wagen nicht bereitgestellt wird?

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob man den vollen Mietpreis zurückverlangen kann, wenn das Fahrzeug nicht wie vereinbart zur Verfügung gestellt wird. Die Antwort ist: Ja, in der Regel schon. Wenn der Vermieter seine Hauptpflicht – die Bereitstellung des Fahrzeugs – nicht erfüllt, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und die bereits gezahlten Beträge zurückfordern. Zusätzlich können Schadenersatzansprüche für entstandene Mehrkosten bestehen, etwa für alternative Transportmittel. Wichtig ist, dass man dem Vermieter zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzt – also die Möglichkeit gibt, den Fehler zu beheben. Erst wenn diese Frist verstreicht oder eine Nacherfüllung unmöglich oder unzumutbar ist, kann man vom Vertrag zurücktreten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, solche Fristen schriftlich zu setzen und zu dokumentieren (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025). Angaben zu Rücktrittsrechten können je nach Vertragsgestaltung und konkreten Umständen variieren.

Was ist, wenn ich selbst einen Fehler bei der Buchung gemacht habe – bin ich dann trotzdem geschützt?

Das ist eine berechtigte Frage, die oft für Unsicherheit sorgt. Grundsätzlich gilt: Wenn der Fehler beim Kunden liegt – etwa weil eine falsche Adresse angegeben wurde oder ein falsches Datum gewählt wurde –, trägt der Kunde in der Regel die Verantwortung. Der Vermieter hat dann keinen Grund, Schadenersatz zu leisten, weil er keine Pflichtverletzung begangen hat. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn der Fehler durch eine unklare oder irreführende Gestaltung der Buchungsmaske entstanden ist, kann dem Vermieter eine Mitverantwortung treffen. Die Stiftung Warentest hat in Tests immer wieder darauf hingewiesen, dass manche Buchungsplattformen bewusst oder unbewusst Designs verwenden, die zu Fehlbuchungen führen können (Quelle: test.de, Stand: 2025). In solchen Fällen kann man argumentieren, dass der Fehler nicht allein beim Kunden liegt. Außerdem haben Verbraucher:innen bei Fernabsatzverträgen (also bei Online-Buchungen) in vielen Fällen ein Widerrufsrecht – dieses kann genutzt werden, um von einem fehlerhaft abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Angaben zur Haftung bei eigenen Fehlern können je nach Einzelfall und Art des Fehlers variieren.

Lohnt es sich, wegen kleinerer Beträge rechtlich vorzugehen?

Diese Frage haben uns mehrere Leser:innen gestellt, und sie ist berechtigt. Bei Streitwerten unter 1.000 Euro ist der Aufwand eines Gerichtsverfahrens oft unverhältnismäßig hoch – nicht nur finanziell, sondern auch zeitlich und emotional. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist ein Gerichtsverfahren gar nicht nötig. Außergerichtliche Lösungen – etwa durch direkte Verhandlung mit dem Anbieter, durch Unterstützung einer Verbraucherzentrale oder durch ein Schlichtungsverfahren – sind oft erfolgreicher und weniger belastend. Schlichtungsverfahren sind in der Regel kostenlos oder sehr kostengünstig und haben den Vorteil, dass sie schneller sind als Gerichtsverfahren. Allerdings ist das Ergebnis einer Schlichtung nicht bindend – wenn eine Partei das Ergebnis nicht akzeptiert, kann immer noch der Weg zum Gericht beschritten werden. Die Europäische Kommission betreibt eine Online-Plattform für Verbraucherschlichtung (ODR-Plattform), die bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten innerhalb der EU hilfreich sein kann (Quelle: europa.eu, Stand: 2025). Angaben zur Sinnhaftigkeit rechtlicher Schritte können je nach Streitwert, Erfolgsaussichten und persönlicher Situation variieren.