
Hund frisst Medikamente aus Besuchertasche – wie ist das versichert?
Zuletzt aktualisiert: 24.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Wenn der eigene Hund Medikamente oder andere gefährliche Substanzen aus einer Gästetasche frisst, stellen sich schnell Fragen nach Haftung, Versicherungsschutz und Tierarztkosten – wir klären, wer zahlt und wie man solche Notfälle vermeidet.
🔹 Was wir gelernt haben: Tierhalterhaftpflicht deckt nur Schäden, die der Hund anderen zufügt – nicht Eigenschäden durch Vergiftungen. Tierarztkosten trägt der Halter selbst, es sei denn, eine Tierkranken- oder OP-Versicherung besteht.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Klares Wissen zu Versicherungsfragen, rechtlichen Aspekten der Aufsichtspflicht, praktische Erste-Hilfe-Tipps bei Vergiftungen und präventive Maßnahmen zum Schutz des Tieres und zur Vermeidung von Konflikten mit Besuchern.
An einem Samstagvormittag hatten wir Besuch von meiner Schwägerin. Sie kam zum Kaffee, stellte ihre Handtasche wie üblich auf dem Flurboden ab und setzte sich zu uns ins Wohnzimmer. Unser Labrador Benny – ein freundlicher, aber neugieriger Kerl – lag zunächst brav auf seinem Platz. Doch kaum hatten wir uns ins Gespräch vertieft, hörten wir ein verdächtiges Rascheln. Mein Mann sprang auf und fand Benny im Flur, die Schnauze tief in der Besuchertasche vergraben. In seinem Maul: eine angebrochene Blisterpackung mit Tabletten. Meine Schwägerin wurde blass. „Das sind meine Blutdruckmedikamente", sagte sie. „Hat er die gefressen?"
Ganz ehrlich, in diesem Moment war ich wie gelähmt. Panik, Schuldgefühle, Sorge um den Hund – alles gleichzeitig. Wir haben Benny sofort das Maul aufgemacht und versucht zu sehen, ob noch Tabletten da waren. Zwei fehlten definitiv. Meine Schwägerin war sichtlich erschrocken, aber auch besorgt um Benny. Mein Mann rief direkt beim Tierarzt an, während ich versuchte, Benny ruhig zu halten und zu beobachten, ob er bereits Symptome zeigte. Der Tierarzt sagte, wir sollen sofort kommen – Blutdruckmedikamente können für Hunde hochgefährlich sein. Also sind wir losgefahren, Benny auf dem Rücksitz, meine Schwägerin mit der Packung in der Hand, damit der Tierarzt wusste, um welchen Wirkstoff es sich handelte.
In den ersten Stunden danach ging alles sehr schnell. Der Tierarzt hat Benny zum Erbrechen gebracht, eine Infusion gelegt und ihn zur Beobachtung dabehalten. Er erklärte uns, dass bestimmte Blutdruckmedikamente – vor allem ACE-Hemmer und Betablocker – bei Hunden schwere Kreislaufprobleme auslösen können. Die Dosis sei entscheidend, und bei einem 30-Kilo-Hund wie Benny könnten zwei Tabletten kritisch sein. Wir sollten uns auf eine stationäre Überwachung über Nacht einstellen. Die Kosten? Etwa 600 bis 800 Euro, schätzte er. Ich schluckte. Dann kam mir der Gedanke: Zahlt das die Versicherung? Wir haben eine Tierhalterhaftpflicht. Aber greift die in so einem Fall?
Bevor wir zur Versicherungsfrage kommen, ein wichtiger Hinweis zur Ersten Hilfe bei Vergiftungen. Wenn ein Hund etwas Giftiges gefressen hat, zählt jede Minute. Man sollte sofort den Tierarzt kontaktieren – idealerweise den Tiernotdienst, wenn es außerhalb der Sprechzeiten passiert. Wichtig: Die Verpackung oder Reste der Substanz mitnehmen, damit der Tierarzt weiß, womit er es zu tun hat. Auf keinen Fall sollte man dem Hund ohne tierärztliche Anweisung selbst Erbrechen herbeiführen – das kann bei bestimmten Stoffen mehr schaden als nutzen. Die Vergiftungsinformationszentrale Bonn bietet auch eine Hotline für Tiernotfälle an (Telefon: 0228 19240, Stand: 2025). (Die Erreichbarkeit und Kosten können variieren – im Notfall primär den Tierarzt kontaktieren.)
Nun zur zentralen Frage: Wer zahlt, wenn der eigene Hund sich selbst schadet? Viele Hundehalter glauben, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung in solchen Fällen einspringt. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Tierhalterhaftpflicht deckt nur Schäden ab, die der Hund Dritten zufügt – also anderen Personen, deren Eigentum oder anderen Tieren. Beispiele: Der Hund beißt jemanden, zerkratzt ein Auto, verursacht einen Verkehrsunfall. Aber: Wenn der Hund sich selbst verletzt oder etwas frisst, das ihm schadet, ist das ein sogenannter Eigenschaden – und der wird von der Haftpflicht nicht abgedeckt (Quelle: GDV, Stand: 2025). (Diese Regelung gilt für die allermeisten Tierhalterhaftpflichtversicherungen – Ausnahmen sind sehr selten.)
Das bedeutet konkret: Wenn Benny die Medikamente frisst und deswegen zum Tierarzt muss, zahlen wir das aus eigener Tasche – die Tierhalterhaftpflicht greift nicht. Anders wäre es, wenn Benny meiner Schwägerin ihre Tasche kaputtgemacht oder ihre Medikamente zerstört hätte, sodass sie neue kaufen müsste. Das wäre ein Fremdschaden, und den würde die Haftpflicht ersetzen. Aber die Tierarztkosten für Benny selbst? Nein. Es sei denn, wir hätten eine Tierkrankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung – die decken medizinische Behandlungen des eigenen Tieres ab.
Wir hatten keine solche Versicherung. Das war ein Fehler, wie wir schmerzlich merkten. Eine Tierkrankenversicherung kostet je nach Anbieter, Rasse, Alter des Hundes und Deckungsumfang zwischen 20 und 80 Euro pro Monat (Stand: 2025). (Preise können erheblich variieren – manche Tarife sind günstiger, decken aber weniger ab; andere sind teurer und umfassender.) Eine reine OP-Versicherung ist günstiger – etwa 10 bis 30 Euro pro Monat – und deckt nur chirurgische Eingriffe und Notfallbehandlungen ab. In unserem Fall wäre eine OP-Versicherung vermutlich nicht zuständig gewesen, weil Bennys Behandlung keine Operation erforderte. Eine Vollversicherung hingegen hätte die Kosten übernommen.
Jetzt stellt sich die Frage: Kann man die Kosten von der Person zurückfordern, deren Medikamente der Hund gefressen hat? In unserem Fall: von meiner Schwägerin? Rechtlich ist das kompliziert. Grundsätzlich haftet der Tierhalter für seinen Hund – das ergibt sich aus § 833 BGB, der sogenannten Tierhalterhaftung. Danach haftet der Halter für Schäden, die sein Tier verursacht, unabhängig von Verschulden. Aber: Diese Haftung bezieht sich auf Schäden an Dritten, nicht auf Eigenschäden. Man könnte argumentieren, dass meine Schwägerin eine Mitverantwortung trägt, weil sie ihre Tasche offen auf dem Boden stehen ließ – aber das ist juristisch schwierig durchzusetzen. Die Aufsichtspflicht liegt beim Tierhalter, nicht beim Besucher (Stand: 2025). (Die rechtliche Bewertung kann je nach Einzelfall variieren – bei größeren Streitigkeiten rechtliche Beratung einholen.)
Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn jemand bewusst oder grob fahrlässig einen Hund in Gefahr bringt – etwa indem er Schokolade offen herumliegen lässt, obwohl er weiß, dass Schokolade für Hunde giftig ist –, könnte man argumentieren, dass diese Person eine Mitverantwortung trägt. Aber das ist eine hohe Hürde. In den meisten Fällen wird man als Hundehalter auf den Kosten sitzen bleiben. Meine Schwägerin hat sich sehr schuldig gefühlt und wollte sich an den Kosten beteiligen, aber rechtlich war sie dazu nicht verpflichtet. Wir haben ihr gesagt, dass es nicht ihre Schuld war – Benny ist unser Hund, und wir hätten besser aufpassen müssen.
Später haben wir uns gefragt, ob wir rechtlich verpflichtet gewesen wären, Benny besser zu beaufsichtigen. Die Antwort: Ja, grundsätzlich. Hundehalter haben eine Aufsichtspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass ihr Hund weder sich selbst noch anderen schadet. Das bedeutet nicht, dass man den Hund 24 Stunden am Tag anleinen oder einsperren muss, aber man sollte ihn so beaufsichtigen, dass vorhersehbare Gefahren vermieden werden. Ein Hund, der bekanntermaßen gerne in Taschen schnüffelt und Dinge frisst, sollte nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von Besuchertaschen sein. Das wäre eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme. Dass wir das nicht getan haben, war ein Fehler – aber kein rechtlich sanktionierbarer Fehler, solange niemand anders geschädigt wurde.
Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: die Produkthaftung. Könnte man den Hersteller der Medikamente haftbar machen, weil die Packung nicht kindersicher – oder in diesem Fall hundesicher – war? Die Antwort: Nein, in der Regel nicht. Medikamente sind für den menschlichen Gebrauch bestimmt, und die Hersteller sind nicht verpflichtet, sie gegen Tierbisse zu schützen. Kindersicherungen existieren, aber auch die sind nicht absolut sicher gegen neugierige Hunde. Eine Produkthaftung käme nur in Betracht, wenn das Produkt selbst fehlerhaft wäre – etwa wenn die Verpackung unerwartet giftige Stoffe abgäbe. Das war hier nicht der Fall (Stand: 2025). (Produkthaftung ist ein komplexes Rechtsgebiet – pauschale Aussagen sind schwierig.)
Nun zu den konkreten Kosten und wie sie sich zusammensetzen. Bennys Behandlung umfasste: Notfallkonsultation, Herbeiführung von Erbrechen, Verabreichung von Aktivkohle, Infusion, Blutuntersuchung und stationäre Überwachung über Nacht. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf etwa 720 Euro. Das ist keine Kleinigkeit, aber im Vergleich zu dem, was hätte passieren können, waren wir froh, dass es „nur" Geld war. Benny hat die Nacht gut überstanden, und am nächsten Tag konnten wir ihn abholen. Der Tierarzt sagte, wir hätten Glück gehabt – hätten wir eine Stunde später reagiert, hätte es kritisch werden können.
Ein Gedanke, der mir später kam: Wie häufig passiert so etwas? Laut Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) gehören Vergiftungen zu den häufigsten Notfällen in Tierarztpraxen. Neben Medikamenten sind auch Schokolade, Weintrauben, Zwiebeln, Xylitol (Süßstoff) und bestimmte Pflanzen gefährlich für Hunde (Quelle: bpt, Stand: 2024). Viele Hundehalter unterschätzen, wie schnell ein Hund an gefährliche Substanzen gelangen kann – besonders wenn Besuch da ist und Taschen, Jacken oder Lebensmittel herumstehen. Prävention ist der beste Schutz.
Jetzt eine Übersicht über verschiedene Versicherungen und was sie abdecken:
| Versicherungstyp | Deckt Eigenschäden? | Deckt Fremdschäden? | Kosten/Monat | Typische Leistungen | Anmerkungen |
| Tierhalterhaftpflicht | Nein | Ja | 5–15 €*¹ | Schäden an Personen, Sachen, anderen Tieren | Pflicht in manchen Bundesländern*² |
| Tierkrankenversicherung (Vollschutz) | Ja | Nein | 20–80 €*³ | Tierarztbesuche, Medikamente, OPs, Vorsorge | Wartezeiten und Selbstbeteiligungen beachten*⁴ |
| Hunde-OP-Versicherung | Teilweise | Nein | 10–30 €*⁵ | Chirurgische Eingriffe, Notfall-OPs | Konservative Behandlungen oft nicht abgedeckt*⁶ |
| Hausratversicherung | Nein | Nein | – | Schäden an eigenem Eigentum durch Tier nicht abgedeckt | Irrelevant für Tiergesundheit*⁷ |
¹ Preise variieren je nach Hunderasse, Größe, Alter und Versicherungsumfang – manche Rassen sind teurer zu versichern.
² In Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen ist Haftpflicht für Hunde gesetzlich vorgeschrieben – andere Länder haben unterschiedliche Regelungen.
³ Preis hängt stark vom Leistungsumfang ab – günstige Tarife haben oft hohe Selbstbeteiligungen und Leistungsgrenzen.
⁴ Viele Versicherungen haben Wartezeiten von 1–3 Monaten und schließen vorbestehende Erkrankungen aus.
⁵ OP-Versicherungen günstiger als Vollschutz, decken aber keine konservativen Behandlungen wie Medikamentengabe oder Diagnostik.
⁶ Bei Vergiftungen ohne OP oft keine Leistung – prüfen, ob "Notfallbehandlungen" eingeschlossen sind.
⁷ Hausratversicherung zahlt nicht für Schäden, die das eigene Tier verursacht – weder am Tier selbst noch am Eigentum des Halters.
Ganz ehrlich, ich ärgere mich im Nachhinein, dass wir keine Tierkrankenversicherung hatten. Wir hatten uns dagegen entschieden, weil Benny ein gesunder junger Hund war und wir dachten, wir könnten das Risiko selbst tragen. Aber 720 Euro auf einen Schlag sind schmerzhaft – und es hätte noch teurer werden können. Nach diesem Vorfall haben wir eine OP-Versicherung abgeschlossen. Eine Vollversicherung war uns zu teuer, aber zumindest größere Notfälle und Operationen sind jetzt abgedeckt. Im Nachhinein hätte ich das schon beim Welpenkauf machen sollen – denn je jünger der Hund, desto günstiger sind die Beiträge.
Ein Aspekt, der oft vergessen wird: die emotionale Belastung. Nicht nur die Kosten, auch die Sorge um das Tier und die Schuldgefühle gegenüber dem Besucher belasten. Meine Schwägerin hat sich wochenlang Vorwürfe gemacht, obwohl wir ihr immer wieder sagten, dass sie nichts dafürkonnte. Auch wir haben uns schuldig gefühlt – hätten wir Benny besser im Blick haben müssen? Hätte ich die Tasche woanders hinstellen sollen? Solche Fragen drehen sich im Kopf, auch wenn sie rational nicht immer berechtigt sind. Ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten hilft, um Missverständnisse zu klären und die Situation zu verarbeiten.
Nun zur Prävention: Was kann man tun, um solche Vorfälle zu vermeiden? Erstens: Besuchern beim Ankommen direkt anbieten, Taschen und Jacken an einem erhöhten Ort abzulegen – etwa auf einem Schrank, einem Haken oder einem geschlossenen Raum. Zweitens: Den Hund während des Besuchs im Blick behalten, besonders wenn er für solches Verhalten bekannt ist. Drittens: Gäste darauf hinweisen, dass ein Hund im Haus ist und sie ihre Sachen entsprechend sichern sollten. Viertens: Dem Hund beibringen, nicht in Taschen oder fremden Gegenständen zu schnüffeln – das erfordert Training, zahlt sich aber aus. Fünftens: Im Zweifelsfall den Hund während des Besuchs in einem anderen Raum lassen, wenn man nicht sicher ist, dass alles hundesicher verstaut ist.
Ein weiterer Tipp, den uns der Tierarzt gegeben hat: eine Liste giftiger Substanzen gut sichtbar aufhängen. Viele Menschen wissen nicht, dass alltägliche Dinge wie Schokolade, Weintrauben, Zwiebeln, Knoblauch, Avocados, Macadamianüsse oder Xylitol (in zuckerfreien Kaugummis) für Hunde giftig sind. Auch Medikamente – nicht nur Blutdrucksenker, sondern auch Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol – können tödlich sein. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bietet auf seiner Website eine Liste giftiger Pflanzen und Lebensmittel für Haustiere an (Quelle: nabu.de, Stand: 2025). Solche Informationen können Leben retten.
Kommen wir zu einem rechtlichen Detail: Was, wenn der Hund die Medikamente nicht selbst gefressen hat, sondern jemand sie ihm gegeben hat? Das wäre ein ganz anderer Fall. Wenn ein Besucher absichtlich oder fahrlässig einem Hund etwas Giftiges gibt, kann das als Körperverletzung oder Sachbeschädigung gewertet werden – Tiere gelten rechtlich als Sachen, auch wenn das emotional schwer nachvollziehbar ist. Der Geschädigte – also der Hundehalter – könnte dann Schadensersatz fordern, inklusive Tierarztkosten, Schmerzensgeld (für sich selbst, nicht für den Hund) und eventuelle Folgekosten (§ 823 BGB, Stand: 2025). (Die rechtliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab – bei absichtlichen Taten kann auch Strafrecht relevant werden.)
In unserem Fall war das natürlich nicht so. Meine Schwägerin hatte keine Schuld, und Benny hat sich die Tabletten selbst genommen. Aber es ist wichtig zu wissen, dass man rechtliche Ansprüche hat, wenn jemand dem eigenen Tier vorsätzlich schadet. Leider kommt das öfter vor, als man denkt – etwa durch vergiftete Köder im Park oder durch Nachbarn, die sich von bellenden Hunden gestört fühlen. In solchen Fällen sollte man sofort Anzeige erstatten und alle Beweise sichern.
Ein technischer Hinweis für alle, die mit Medikamenten im Haushalt leben: Es gibt spezielle Medikamentenboxen, die für Kinder und Tiere schwer zu öffnen sind. Solche Boxen kosten zwischen 10 und 30 Euro (Stand: 2025) und können helfen, Unfälle zu vermeiden. (Preise können je nach Modell und Hersteller variieren.) Auch das Aufbewahren von Medikamenten in verschlossenen Schränken – idealerweise in Augenhöhe oder höher – ist sinnvoll. Wenn Besuch kommt, sollte man darauf hinweisen, dass Medikamente nicht offen herumliegen sollten. Das mag pedantisch klingen, aber Prävention ist einfacher und günstiger als Behandlung.
Später haben wir auch über die Rolle der Tierarztkosten in Deutschland nachgedacht. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern sind Tierarztrechnungen hierzulande moderat, aber sie können trotzdem schnell ins Geld gehen. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt die Preise, lässt aber einen Spielraum – Tierärzte können je nach Aufwand und Tageszeit (Notdienst!) unterschiedliche Sätze berechnen (Stand: 2025). (Die GOT wurde 2022 zuletzt umfassend überarbeitet – aktuelle Sätze können variieren.) Ein einfacher Tierarztbesuch kostet etwa 30 bis 60 Euro, eine Notfallbehandlung mit stationärer Überwachung kann schnell mehrere hundert Euro erreichen. Wer sich das nicht leisten kann, hat kaum Alternativen – Tierschutzvereine helfen manchmal, aber nur in Ausnahmefällen.
Ein Gedanke, der mir beim Schreiben dieses Textes gekommen ist: Warum ist Tiergesundheit eigentlich so teuer? Einerseits sind Tierärzte hochqualifiziert, verwenden moderne Geräte und Medikamente – das kostet. Andererseits gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung für Tiere wie beim Menschen, wo Kosten durch Solidargemeinschaften aufgefangen werden. Jeder Tierhalter trägt das Risiko selbst. Das führt dazu, dass manche Menschen sich schwere Behandlungen nicht leisten können und Tiere einschläfern lassen müssen, die eigentlich heilbar wären. Das ist eine ethische und gesellschaftliche Frage, die über diesen Artikel hinausgeht, aber sie ist wichtig.
Kommen wir zurück zur Versicherungsfrage: Lohnt sich eine Tierkrankenversicherung? Das hängt von mehreren Faktoren ab. Erstens: dem Risikoprofil des Hundes. Große Rassen, die zu bestimmten Krankheiten neigen, sind eher gefährdet. Zweitens: der finanziellen Situation des Halters. Wer mehrere hundert Euro für Notfälle zurückgelegt hat, braucht vielleicht keine Versicherung. Wer das Geld nicht hat, für den kann eine Versicherung sinnvoll sein. Drittens: den Versicherungsbedingungen. Viele Policen haben Wartezeiten, Selbstbeteiligungen, Leistungsgrenzen und schließen bestimmte Erkrankungen aus. Man sollte genau prüfen, was abgedeckt ist und was nicht. Laut Stiftung Warentest rechnen sich Tierkrankenversicherungen oft nur, wenn tatsächlich größere Behandlungen anfallen (Quelle: test.de, Stand: 2023). (Diese Einschätzung basiert auf Durchschnittsrechnungen – im Einzelfall kann es anders aussehen.)
Ein Leser hatte uns nach einem früheren Artikel gefragt, ob man die Tierarztkosten steuerlich absetzen kann. Die Antwort: In der Regel nein. Tierarztkosten gelten nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts, weil Tierhaltung freiwillig ist (§ 33 EStG, Stand: 2025). Es gibt Ausnahmen, etwa wenn der Hund ein zertifizierter Assistenzhund ist und aus medizinischen Gründen gehalten wird. Dann können Kosten unter Umständen abgesetzt werden. Aber für normale Haustiere gilt das nicht. (Die steuerliche Behandlung kann im Einzelfall variieren – bei Unsicherheit Steuerberater konsultieren.)
Zum Abschluss unserer praktischen Erfahrungen noch ein Hinweis zur Kommunikation mit der Versicherung. Auch wenn die Tierhalterhaftpflicht in unserem Fall nicht zahlen musste, habe ich den Vorfall trotzdem gemeldet – zur Sicherheit. Die Versicherung hat bestätigt, dass keine Leistung erfolgt, weil es sich um einen Eigenschaden handelt. Aber: Hätte Benny in seiner Panik oder Vergiftung jemanden gebissen oder etwas kaputt gemacht, wäre die Haftpflicht zuständig gewesen. Deshalb ist es sinnvoll, Vorfälle zu melden, auch wenn man nicht sicher ist, ob Versicherungsschutz besteht. Die Versicherung kann dann prüfen und entscheiden.
Ein letzter Gedanke: Verantwortung als Tierhalter. Einen Hund zu halten bedeutet nicht nur Freude und Gesellschaft, sondern auch Verantwortung. Man muss für die Sicherheit des Tieres sorgen, für seine Gesundheit, für sein Verhalten gegenüber anderen. Das kostet Zeit, Geld und Aufmerksamkeit. Vorfälle wie der mit Benny zeigen, wie schnell etwas schiefgehen kann – trotz aller Vorsicht. Aber sie zeigen auch, wie wichtig es ist, vorbereitet zu sein: mit Wissen, mit Versicherungsschutz, mit einem guten Tierarzt und mit einem klaren Kopf im Notfall.
✅ Hund frisst Giftiges – Notfallmaßnahmen in 6 Steps
- Ruhe bewahren: Panik hilft nicht – ruhig und zielgerichtet handeln, um dem Tier bestmöglich zu helfen
- Substanz identifizieren: Verpackung, Reste oder Beschreibung sichern – Tierarzt benötigt genaue Angaben zum Gift
- Sofort Tierarzt kontaktieren: Anrufen und Situation schildern – niemals abwarten oder selbst behandeln ohne Anweisung
- Nicht selbst Erbrechen herbeiführen: Nur auf Anweisung des Tierarztes – bei manchen Stoffen kann das mehr schaden
- Tier beobachten: Symptome wie Erbrechen, Zittern, Atemnot, Bewusstseinsverlust notieren – Infos für Tierarzt wichtig
- Schnell zur Klinik: Zeitverlust kann tödlich sein – im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig zum Tierarzt
Musterbrief: Vorfall mit Hund an Versicherung melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Vorfall vom [Datum]. Mein Hund hat versehentlich Medikamente aus einer Besuchertasche gefressen und musste tierärztlich behandelt werden.
Ich bitte um Prüfung, ob Versicherungsschutz besteht. Eine detaillierte Beschreibung und die Tierarztrechnung liegen im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Häufig gestellte Fragen
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Zahlt die Tierhalterhaftpflicht, wenn mein Hund sich selbst verletzt oder etwas Giftiges frisst?
Nein, in der Regel nicht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die der Hund Dritten zufügt – also anderen Personen, deren Eigentum oder anderen Tieren. Wenn der Hund sich selbst verletzt oder etwas frisst, das ihm schadet, handelt es sich um einen Eigenschaden, der nicht versichert ist. Tierarztkosten für den eigenen Hund müssen vom Halter selbst getragen werden, es sei denn, es besteht eine Tierkranken- oder OP-Versicherung, die solche Behandlungen abdeckt. (Quelle: GDV, Stand: 2025) (Diese Regelung gilt für die allermeisten Policen – Ausnahmen sind sehr selten, Vertragsbedingungen prüfen.)
Eine weitere häufige Frage: Kann ich die Tierarztkosten vom Besuch zurückfordern, dessen Medikamente mein Hund gefressen hat?
Das ist rechtlich schwierig. Grundsätzlich haftet der Tierhalter für seinen Hund und trägt die Aufsichtspflicht. Selbst wenn der Besucher seine Medikamente offen herumliegen ließ, ist das in den meisten Fällen keine grobe Fahrlässigkeit, die eine Haftung begründen würde. Eine Mitverantwortung des Besuchers könnte nur dann angenommen werden, wenn er wissentlich und grob fahrlässig eine Gefahr für den Hund geschaffen hat – etwa indem er trotz Warnung Schokolade offen auf dem Boden liegen ließ. In der Praxis wird man als Hundehalter meist auf den Kosten sitzen bleiben. (Stand: 2025) (Die rechtliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab – bei größeren Streitigkeiten rechtliche Beratung einholen.)
Und eine letzte Frage, die uns oft erreicht: Lohnt sich eine Tierkrankenversicherung oder reicht eine OP-Versicherung?
Das hängt von der individuellen Situation ab. Eine Tierkrankenversicherung (Vollschutz) ist teurer, deckt aber auch alltägliche Tierarztbesuche, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen ab. Eine OP-Versicherung ist günstiger und deckt nur chirurgische Eingriffe und Notfallbehandlungen. Für viele Halter ist eine OP-Versicherung ein guter Kompromiss, weil sie die größten finanziellen Risiken abdeckt. Bei Vergiftungen kommt es darauf an, ob die Behandlung als Notfall gilt – manche OP-Versicherungen zahlen auch konservative Notfallbehandlungen, andere nicht. Vertragsbedingungen genau prüfen. Laut Stiftung Warentest rechnen sich Vollversicherungen oft nur bei häufigen Behandlungen. (Quelle: test.de, Stand: 2023) (Die Entscheidung hängt von Risikoprofil, Budget und persönlicher Risikobereitschaft ab.)