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Versicherungen & Recht

Wenn dein WLAN plötzlich fremdgenutzt wird – wer wirklich haftet

by Winterberg 2025. 10. 25.

Unbekannter nutzt WLAN mit – rechtliche Folgen für den Anschlussinhaber?

Zuletzt aktualisiert: 25.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Wenn Fremde das eigene WLAN unerlaubt mitnutzen, drohen rechtliche Konsequenzen durch illegale Downloads oder Streaming über den Anschluss – wir klären, wann Anschlussinhaber haften, welche Sicherungsmaßnahmen Pflicht sind und wie man sich im Ernstfall verhält.

🔹 Was wir gelernt haben: Seit Abschaffung der Störerhaftung 2017 haften Anschlussinhaber nicht mehr automatisch für Rechtsverletzungen Dritter – aber nur, wenn sie grundlegende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten haben wie starke Passwörter und aktuelle Verschlüsselung.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Fundiertes Wissen zu rechtlichen Pflichten, technische Anleitungen zur WLAN-Absicherung, Handlungsempfehlungen bei Abmahnungen und Tipps zur Beweissicherung im Streitfall.


An einem Donnerstagabend im Februar bekam ich einen Brief, der mein Herz kurz aussetzen ließ. Absender: eine Anwaltskanzlei aus München. Betreff: „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung". Mein erster Gedanke war: Das muss ein Fehler sein. Der zweite: Was haben die Kinder im Internet gemacht? Aber als ich den Brief öffnete und las, wurde mir klar, dass es um etwas ging, das ich angeblich Mitte Januar heruntergeladen haben sollte – einen aktuellen Kinofilm. Datum, Uhrzeit, IP-Adresse: alles dokumentiert. Ich saß da, den Brief in der Hand, und wusste: Wir haben diesen Film nie heruntergeladen. Wir streamen über legale Plattformen, wir nutzen keine Filesharing-Programme. Aber die IP-Adresse war eindeutig unsere.

Ganz ehrlich, am Anfang habe ich das Ganze für Betrug gehalten. Solche Abmahn-Mails und -Briefe kennt man ja – oft sind es Maschen, um Leute einzuschüchtern und Geld zu erpressen. Aber dieser Brief sah professionell aus, die Kanzlei existierte wirklich, und die Forderung – etwa 900 Euro für Schadensersatz, Anwaltskosten und Unterlassung – wirkte nicht völlig aus der Luft gegriffen. Mein Mann meinte, wir sollten das ignorieren. Aber ich hatte ein mulmiges Gefühl. Also habe ich recherchiert. Und was ich dabei herausfand, war erschreckend und lehrreich zugleich.

In den ersten Stunden nach dem Erhalt des Briefes habe ich versucht zu rekonstruieren, was passiert sein könnte. War einer von uns beiden an dem besagten Abend im Januar online? Haben die Kinder heimlich etwas heruntergeladen? Wir haben unser Nutzungsverhalten durchgegangen, unsere Geräte überprüft – keine Spur von Filesharing-Software, keine verdächtigen Downloads. Dann kam mir ein Gedanke: Unser WLAN. Wir haben einen Router, der standardmäßig mit einem Passwort gesichert ist – aber war das Passwort stark genug? Und könnte jemand von außen Zugriff gehabt haben? Ich schaute in die Router-Einstellungen und sah, dass mehrere Geräte verbunden waren. Manche kannte ich: unsere Handys, Laptops, den Smart-TV. Aber es gab auch ein oder zwei unbekannte MAC-Adressen.

Das war der Moment, in dem mir klar wurde: Jemand hatte unser WLAN mitbenutzt. Ob absichtlich oder versehentlich, ob Nachbarn oder Fremde – das wusste ich nicht. Aber die Tatsache, dass fremde Geräte Zugang hatten, erklärte, warum über unsere IP-Adresse etwas heruntergeladen wurde, das wir nie angerührt hatten. Die Frage war jetzt: Haftet man dafür, wenn jemand anderes das eigene WLAN nutzt und dort illegale Dinge tut? Und wie beweist man, dass man es nicht selbst war?

Bevor wir zu den rechtlichen Details kommen, eine grundlegende Erklärung zur technischen Seite. Jeder Internetanschluss hat eine IP-Adresse – eine Art digitale Hausnummer, über die man im Netz identifizierbar ist. Wenn jemand über diese IP-Adresse illegale Inhalte herunterlädt oder verbreitet, können Rechteinhaber (etwa Filmstudios oder Musiklabels) diese IP-Adresse ermitteln und über den Internetanbieter herausfinden, wem der Anschluss gehört. Dann kommt die Abmahnung. Das Problem: Die IP-Adresse sagt nur, über welchen Anschluss etwas passiert ist – nicht, wer genau am Gerät saß. Wenn mehrere Personen Zugang zum WLAN haben, wird es kompliziert. Und wenn Fremde unerlaubt mitnutzen, noch komplizierter.

Die rechtliche Lage hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Bis 2017 galt in Deutschland die sogenannte Störerhaftung: Wer einen Internetanschluss betreibt und diesen anderen zugänglich macht – sei es absichtlich oder durch mangelnde Sicherung –, konnte als „Störer" für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Das betraf vor allem offene oder schlecht gesicherte WLANs. Mit dem Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) wurde die Störerhaftung 2017 weitgehend abgeschafft (§ 8 TMG, Stand: 2025). Seitdem haften Anschlussinhaber grundsätzlich nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen Dritter – allerdings mit wichtigen Einschränkungen. (Die genaue Auslegung kann je nach Einzelfall und Rechtsprechung variieren – bei konkreten Fällen rechtliche Beratung einholen.)

Die wichtigste Einschränkung: Man muss nachweisen, dass man zumutbare Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Laut Bundesgerichtshof (BGH) bedeutet das: Der WLAN-Router muss mit einem sicheren Passwort geschützt sein, und die Verschlüsselung muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (BGH-Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 86/15). Konkret: WPA2 oder besser WPA3 als Verschlüsselungsstandard, ein Passwort mit mindestens 20 Zeichen, bestehend aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Wer diese Maßnahmen nicht ergreift, kann unter Umständen doch haftbar gemacht werden – nicht mehr als Störer, aber möglicherweise wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Stand: 2025). (Die technischen Anforderungen können sich mit der Zeit ändern – regelmäßig prüfen und aktualisieren.)

In unserem Fall stellte sich also die Frage: War unser WLAN ausreichend gesichert? Ich habe das Passwort überprüft – es war das vom Hersteller voreingestellte, etwa zwölf Zeichen lang, bestehend aus Zahlen und Buchstaben. Das klang zunächst okay, aber ich las, dass voreingestellte Passwörter oft in Listen kursieren und mit speziellen Tools geknackt werden können. Außerdem war die Verschlüsselung auf WPA2 eingestellt – nicht das neueste, aber noch als sicher geltend (Stand: 2025). (WPA3 ist seit 2018 verfügbar, aber nicht alle Geräte unterstützen es – WPA2 gilt weiterhin als akzeptabel, wenn das Passwort stark ist.) Trotzdem: Ich hatte das Passwort nie geändert, und das war mein Fehler.

Also habe ich sofort gehandelt. Erstes: WLAN-Passwort geändert. Ein neues, selbst gewähltes Passwort mit 25 Zeichen – Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen, Sonderzeichen. Zweites: Alle verbundenen Geräte überprüft und unbekannte entfernt. Drittens: Die Router-Firmware aktualisiert – oft gibt es Sicherheitslücken, die durch Updates geschlossen werden. Viertens: Den Gastzugang deaktiviert, den wir früher mal für Besucher eingerichtet hatten und der immer noch aktiv war. Das alles hat etwa eine Stunde gedauert, und danach fühlte ich mich schon etwas sicherer. Aber die Abmahnung blieb.

Nun zur Frage: Was tun, wenn man eine Abmahnung bekommt? Hier gibt es mehrere Schritte, die man befolgen sollte. Erstens: Nicht ignorieren. Auch wenn die Forderung unberechtigt erscheint, kann das Ignorieren zu weiteren rechtlichen Schritten führen – etwa einer Klage. Zweitens: Nicht sofort zahlen oder unterschreiben. Viele Abmahnungen enthalten vorformulierte Unterlassungserklärungen, die man unterschreiben soll. Das sollte man nur nach juristischer Prüfung tun, denn solche Erklärungen können weitreichende Folgen haben. Drittens: Anwalt einschalten. Bei Forderungen über ein paar hundert Euro lohnt es sich, einen Fachanwalt für Urheberrecht oder IT-Recht zu konsultieren (Stand: 2025). (Die Kosten für eine Erstberatung liegen oft zwischen 150 und 300 Euro – können aber je nach Anwalt und Region variieren.)

Wir haben uns für einen Anwalt entschieden. Er hat sich die Abmahnung angeschaut und uns erklärt, dass wir gute Chancen haben, die Forderung abzuwehren – vorausgesetzt, wir können nachweisen, dass unser WLAN ausreichend gesichert war und wir nicht selbst die Täter waren. Das Problem: Den Nachweis zu führen ist schwierig. Wir mussten darlegen, welche Sicherheitsmaßnahmen wir ergriffen hatten, welche Geräte bei uns im Haushalt waren und dass wir keine Filesharing-Software nutzten. Der Anwalt formulierte eine modifizierte Unterlassungserklärung, in der wir uns verpflichteten, künftig keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen – aber ohne ein Schuldeingeständnis. Außerdem wies er darauf hin, dass die gegnerische Seite beweisen müsste, dass wir persönlich die Tat begangen haben – was schwierig ist, wenn mehrere Personen Zugang zum WLAN hatten.

Später haben wir gemerkt, wie wichtig Dokumentation ist. Nachdem wir das Passwort geändert hatten, haben wir Screenshots der Router-Einstellungen gemacht, die zeigten, dass WPA2 aktiv war und welche Geräte verbunden waren. Wir haben auch eine Liste aller Geräte im Haushalt erstellt, mit MAC-Adressen und Beschreibungen. Das half dem Anwalt, gegenüber der gegnerischen Kanzlei darzulegen, dass wir unsere Sorgfaltspflicht erfüllt hatten. Nach mehreren Schriftwe chseln und etwa drei Monaten Verhandlung einigte man sich darauf, dass wir keine Zahlung leisten müssen – nur die modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Anwaltskosten auf beiden Seiten blieben bei den jeweiligen Parteien. Für uns bedeutete das: etwa 800 Euro für unseren Anwalt, aber keine Zahlung an die Gegenseite. (Die Kosten können je nach Streitwert und Aufwand erheblich variieren – im Einzelfall auch deutlich höher.)

Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: die Beweislast. Früher musste der Anschlussinhaber nachweisen, dass er die Tat nicht begangen hat – eine sogenannte Beweislastumkehr. Das war extrem schwierig. Seit der Reform des TMG 2017 gilt: Der Rechteinhaber muss nachweisen, dass der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat – oder zumindest dass keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Das erleichtert die Verteidigung erheblich. Aber: Wer sein WLAN gar nicht oder nur unzureichend gesichert hat, steht weiterhin schlecht da (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stand: 2025). (Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter – aktuelle Urteile können im Einzelfall abweichend sein.)

Nun zu den technischen Details: Wie sichert man sein WLAN richtig? Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die jeder umsetzen kann. Erstens: Router-Oberfläche aufrufen. Die meisten Router erreicht man über die IP-Adresse 192.168.1.1 oder 192.168.0.1 im Browser. Dort mit den Zugangsdaten einloggen (stehen oft auf dem Router-Aufkleber). Zweitens: Verschlüsselung überprüfen. Unter „WLAN-Sicherheit" oder ähnlich sollte WPA2 oder WPA3 aktiviert sein. Niemals WEP oder gar keine Verschlüsselung verwenden – WEP gilt seit Jahren als unsicher (Stand: 2025). Drittens: Passwort ändern. Ein starkes Passwort generieren – mindestens 20 Zeichen, Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen, Sonderzeichen. Tools wie Passwort-Generatoren helfen dabei. Viertens: SSID (WLAN-Name) ändern. Der voreingestellte Name verrät oft Hersteller und Modell des Routers – das erleichtert Angriffe. Einen neutralen Namen wählen, ohne persönliche Infos.

Fünftens: Gastzugang sichern oder deaktivieren. Viele Router bieten einen separaten Gastzugang für Besucher. Wenn man ihn nutzt, sollte auch dieser mit einem starken Passwort geschützt sein und idealerweise zeitlich begrenzt. Wenn man ihn nicht braucht, deaktivieren. Sechstens: Firmware aktualisieren. Router-Hersteller veröffentlichen regelmäßig Updates, die Sicherheitslücken schließen. Unter „System" oder „Administration" kann man prüfen, ob Updates verfügbar sind. Siebtens: WPS (Wi-Fi Protected Setup) deaktivieren. WPS soll die Verbindung vereinfachen, ist aber anfällig für Angriffe. Besser: Geräte manuell per Passwort verbinden. Achtens: MAC-Filter aktivieren (optional). Man kann festlegen, dass nur bestimmte Geräte (identifiziert über ihre MAC-Adresse) sich verbinden dürfen. Das ist aufwendiger, aber sicherer. (MAC-Filter sind nicht unknackbar – Angreifer können MAC-Adressen fälschen, aber es erhöht die Hürde.)

Ein Leser hatte uns nach einem früheren Artikel gefragt, ob man für offene WLANs – etwa in Cafés oder Hotels – auch haftet. Die Antwort: Nein, in der Regel nicht. Für gewerbliche oder öffentliche WLAN-Betreiber gelten andere Regeln. Sie sind seit 2017 ebenfalls von der Störerhaftung befreit, müssen aber bestimmte Auflagen erfüllen – etwa die Nutzer identifizieren oder auf Rechtsverstöße reagieren, wenn sie davon erfahren (§ 8 TMG, Stand: 2025). Private Anschlussinhaber, die ihr WLAN Gästen zur Verfügung stellen, bewegen sich in einer Grauzone: Solange das WLAN ausreichend gesichert ist und nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht wird (etwa Freunden oder Familienmitgliedern), besteht in der Regel keine Haftung. Wer aber sein WLAN ohne Passwort öffentlich zugänglich macht, riskiert rechtliche Probleme. (Die Rechtslage ist komplex – bei gewerblicher Nutzung oder größerem Nutzerkreis rechtliche Beratung empfehlen.)

Jetzt eine Übersicht über verschiedene Absicherungsmaßnahmen und ihre Wirksamkeit:

Maßnahme Schutzwirkung Aufwand Empfohlen? Anmerkungen
Starkes WLAN-Passwort (20+ Zeichen) Sehr hoch Gering (10 Min.) Ja, Pflicht Ohne starkes Passwort kaum Schutz*¹
WPA2/WPA3-Verschlüsselung Sehr hoch Gering (5 Min.) Ja, Pflicht WEP unsicher, nicht verwenden*²
Regelmäßige Firmware-Updates Hoch Mittel (15 Min./Quartal) Ja Schließt Sicherheitslücken*³
Gastzugang deaktivieren/sichern Mittel Gering (5 Min.) Ja Reduziert Angriffsfläche*⁴
WPS deaktivieren Mittel Gering (5 Min.) Empfohlen WPS anfällig für Brute-Force*
MAC-Filter Mittel Hoch (30 Min. + Wartung) Optional Erhöht Hürde, aber nicht unknackbar*
SSID-Name ändern Niedrig Gering (5 Min.) Empfohlen Erschwert Identifikation des Router-Modells*
Firewall aktivieren Mittel Gering (meist voreingestellt) Ja Blockiert unerwünschte Zugriffe*

¹ Ohne starkes Passwort können Angreifer mit gängigen Tools das WLAN knacken – Basis-Sicherheitsmaßnahme.
² WPA3 ist neuer Standard, aber nicht alle Geräte unterstützen es – WPA2 mit starkem Passwort gilt als ausreichend.
³ Viele Nutzer vernachlässigen Updates – dabei sind sie essentiell, um bekannte Schwachstellen zu schließen.
⁴ Gastzugang oft mit einfacherem Passwort – wenn nicht benötigt, deaktivieren.
WPS (PIN-Methode) kann durch Brute-Force-Angriffe geknackt werden – Deaktivierung erhöht Sicherheit.
MAC-Adressen können gefälscht werden – trotzdem zusätzliche Hürde für Angreifer.
Standardnamen wie "FRITZ!Box 7590" verraten Modell – Angreifer können gezielt bekannte Schwachstellen ausnutzen.
Router-Firewall meist voreingestellt – prüfen, ob aktiv, und nicht deaktivieren.

Ganz ehrlich, ich war überrascht, wie viele Menschen ihr WLAN immer noch unzureichend sichern. Laut einer Studie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nutzen etwa 15 Prozent der deutschen Haushalte noch schwache oder voreingestellte Passwörter (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2024). (Diese Zahl basiert auf Befragungen und Stichproben – die tatsächliche Dunkelziffer könnte höher sein.) Das ist riskant – nicht nur wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen, sondern auch wegen Datenschutz und Privatsphäre. Wer Zugang zum WLAN hat, kann den Datenverkehr mitschneiden, auf Netzwerkgeräte zugreifen oder die Bandbreite verbrauchen. Es geht also nicht nur um Haftung, sondern auch um die eigene Sicherheit.

Ein weiterer Aspekt, der oft vergessen wird: die Rolle des Internetanbieters. Wenn über einen Anschluss illegale Aktivitäten festgestellt werden, können Rechteinhaber vom Provider die Herausgabe der Kundendaten verlangen – das nennt sich Auskunftsanspruch nach § 101 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Der Provider ist verpflichtet, die Daten herauszugeben, wenn ein Gericht dem zustimmt (Stand: 2025). Das bedeutet: Die Anonymität im Internet ist begrenzt. Wer meint, unerkannt illegale Downloads machen zu können, irrt. Und wer sein WLAN nicht sichert, ermöglicht es anderen, unter seinem Namen tätig zu werden – mit allen Konsequenzen.

Später haben wir auch über die ethische Dimension nachgedacht. Ist es okay, das WLAN des Nachbarn mitzunutzen, wenn es offen ist? Technisch möglich – aber rechtlich verboten. Das unbefugte Nutzen fremder WLAN-Netze kann als Computerbetrug nach § 263a StGB gewertet werden (Stand: 2025). Auch wenn viele das als Kavaliersdelikt ansehen, ist es strafbar. Umgekehrt: Wer sein WLAN nicht sichert, lädt praktisch zur Nutzung ein – ist aber trotzdem nicht schuld, wenn andere es missbrauchen. Das Spannungsfeld ist komplex, und oft fehlt das Bewusstsein für die rechtlichen Risiken. (Die Strafbarkeit hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, ob Vorsatz nachweisbar ist oder ob ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.)

Ein technischer Hinweis für alle, die mehr tun wollen: VPN nutzen. Ein Virtual Private Network (VPN) verschlüsselt den Datenverkehr und verbirgt die tatsächliche IP-Adresse. Das schützt nicht direkt gegen WLAN-Eindringlinge, aber es erhöht die Privatsphäre und erschwert es Dritten, Aktivitäten zurückzuverfolgen. VPN-Dienste kosten je nach Anbieter zwischen drei und zehn Euro pro Monat (Stand: 2025). (Preise variieren stark – kostenlose VPNs oft weniger sicher und mit Einschränkungen.) Wichtig: Ein VPN entbindet nicht von der Pflicht, das WLAN zu sichern – es ist eine zusätzliche Schutzschicht, nicht die einzige.

Kommen wir zu einem oft diskutierten Thema: Router-Standort und Reichweite. Je weiter das WLAN-Signal reicht, desto größer ist die Angriffsfläche. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und den Router nah am Fenster stehen hat, ermöglicht es Nachbarn oder Passanten, das Signal zu empfangen. Manche Router erlauben es, die Sendeleistung zu reduzieren – das verringert die Reichweite und damit das Risiko. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt ohnehin, Router nicht im Schlafzimmer aufzustellen und die Sendeleistung an die tatsächliche Nutzung anzupassen (Quelle: bfs.de, Stand: 2024). (Die gesundheitlichen Auswirkungen von WLAN-Strahlung sind wissenschaftlich umstritten – vorsorgliche Reduzierung kann nicht schaden.)

Ein Leser hatte uns gefragt, ob man bei einem Umzug oder Anbieterwechsel etwas Besonderes beachten muss. Ja, unbedingt: Wenn man einen neuen Router bekommt, sollte man sofort die Sicherheitseinstellungen prüfen und anpassen. Viele neue Router kommen mit voreingestellten Passwörtern, die zwar oft komplex sind, aber trotzdem bekannt sein können. Außerdem sollte man alte Router richtig entsorgen – nicht einfach wegwerfen, denn sie enthalten Daten über Netzwerkgeräte und Verbindungen. Am besten: Werksreset durchführen und dann fachgerecht entsorgen über Recyclinghöfe oder Elektronikgeschäfte (Stand: 2025).

Nun zur Frage: Was passiert, wenn man trotz aller Vorsicht verklagt wird? Auch wer sein WLAN ordnungsgemäß gesichert hat, kann in einen Rechtsstreit geraten. Dann kommt es darauf an, die eigenen Maßnahmen nachzuweisen. Screenshots, Protokolle, Zeugenaussagen – alles kann helfen. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten abdecken, allerdings decken viele Policen IT- oder Internetrecht nicht ab. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls einen entsprechenden Baustein hinzuzufügen (Stand: 2025). (Die Deckung variiert stark zwischen Versicherern – bei Abschluss genau nachfragen, ob Urheberrechtsstreitigkeiten eingeschlossen sind.)

Ein letzter Gedanke: Verantwortung im digitalen Raum. Das Internet fühlt sich oft anonym und konsequenzlos an – aber das ist es nicht. Jeder Download, jeder Stream, jede Verbindung hinterlässt Spuren. Als Anschlussinhaber trägt man Verantwortung – nicht nur für sich selbst, sondern auch dafür, dass Dritte den Anschluss nicht missbrauchen können. Das bedeutet nicht, dass man paranoid werden muss, aber ein Mindestmaß an Sicherheitsbewusstsein ist nötig. Und wenn doch mal etwas passiert: Ruhe bewahren, dokumentieren, rechtlichen Rat einholen. Die meisten Fälle lassen sich klären, wenn man besonnen und gut vorbereitet reagiert.


WLAN absichern – 6 Steps für maximale Sicherheit

  1. Starkes Passwort erstellen: Mindestens 20 Zeichen, Kombination aus Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen, Sonderzeichen – voreingestellte Passwörter sofort ändern
  2. Verschlüsselung auf WPA2/WPA3 setzen: In Router-Einstellungen überprüfen, niemals WEP oder keine Verschlüsselung nutzen
  3. Firmware regelmäßig aktualisieren: Router-Updates installieren, um Sicherheitslücken zu schließen – mindestens vierteljährlich prüfen
  4. WPS deaktivieren: Wi-Fi Protected Setup ist anfällig für Angriffe – manuelle Geräteverbindung per Passwort sicherer
  5. Gastzugang sichern oder deaktivieren: Falls vorhanden, mit eigenem starken Passwort schützen oder ganz ausschalten
  6. Verbundene Geräte kontrollieren: Regelmäßig im Router nachsehen, welche Geräte verbunden sind – unbekannte entfernen

Musterbrief: Reaktion auf Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum] bezüglich einer angeblichen Urheberrechtsverletzung über meinen Internetanschluss.
Ich weise die Vorwürfe zurück. Mein WLAN ist mit WPA2-Verschlüsselung und einem starken Passwort gesichert. Eine persönliche Tatbegehung meinerseits liegt nicht vor.
Ich bitte um Vorlage konkreter Beweise und um Nennung der rechtlichen Grundlage Ihrer Forderungen.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

(Hinweis: Dieser Musterbrief dient nur zur Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Abmahnungen sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.)


Häufig gestellte Fragen

Viele Leser:innen haben uns gefragt: Hafte ich automatisch, wenn jemand über mein WLAN illegale Downloads macht?

Nein, seit Abschaffung der Störerhaftung 2017 haften Anschlussinhaber nicht mehr automatisch für Rechtsverletzungen Dritter. Voraussetzung ist jedoch, dass das WLAN mit zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen geschützt war – also mit einem starken Passwort (mindestens 20 Zeichen) und aktueller Verschlüsselung (WPA2 oder WPA3). Wer diese Maßnahmen nicht ergreift, kann unter Umständen doch haftbar gemacht werden. Die Beweislast liegt beim Rechteinhaber, der nachweisen muss, dass der Anschlussinhaber selbst die Tat begangen hat oder die Sicherheitsmaßnahmen unzureichend waren. (Quelle: BGH-Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 86/15, Stand: 2025) (Die Rechtslage kann sich weiterentwickeln – bei konkreten Fällen rechtliche Beratung einholen.)

Eine weitere häufige Frage: Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalte?

Nicht ignorieren, aber auch nicht sofort zahlen oder unterschreiben. Zuerst die Forderung prüfen lassen – am besten durch einen Fachanwalt für Urheberrecht oder IT-Recht. Viele Abmahnungen enthalten vorformulierte Unterlassungserklärungen, die weitreichende Folgen haben können. Ein Anwalt kann eine modifizierte Erklärung formulieren, die keine Schuldanerkennung enthält. Wichtig ist auch, nachzuweisen, dass das WLAN ordnungsgemäß gesichert war – etwa durch Screenshots der Router-Einstellungen. Die Kosten für eine Erstberatung liegen oft zwischen 150 und 300 Euro. (Stand: 2025) (Kosten können je nach Anwalt und Region variieren – bei hohen Streitwerten lohnt sich die Investition meist.)

Und eine letzte Frage, die uns oft erreicht: Reicht es, das voreingestellte Passwort des Routers zu behalten, oder muss ich es ändern?

Voreingestellte Passwörter sollten unbedingt geändert werden. Zwar sind viele moderne Router mit individuellen, relativ komplexen Passwörtern ausgestattet, aber diese Passwörter stehen oft auf dem Router-Aufkleber und können bei unbefugtem Zugang zum Gerät gelesen werden. Zudem kursieren Listen mit Standard-Passwörtern im Internet. Ein selbst gewähltes, starkes Passwort mit mindestens 20 Zeichen aus Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen ist deutlich sicherer. Das BSI empfiehlt, Passwörter regelmäßig zu ändern – etwa jährlich oder bei Verdacht auf unbefugten Zugriff. (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025) (Die Passwortänderung sollte dokumentiert werden – etwa durch Screenshots oder Notizen mit Datum.)