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Versicherungen & Recht

Stromausfall durch DIY-Elektrik – warum dich das tausende Euro kosten kann

by Winterberg 2025. 10. 25.

Als im ganzen Haus das Licht ausging – und alle Augen auf unseren Keller gerichtet waren

Zuletzt aktualisiert: 25.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Was passiert rechtlich und finanziell, wenn durch einen selbst durchgeführten Elektroumbau der Strom ausfällt – und wer für die Folgeschäden aufkommt.

🔹 Was wir gelernt haben: Eigenarbeiten an elektrischen Anlagen sind hochriskant und können zu enormen Haftungsrisiken führen – Versicherungsschutz ist oft gefährdet, wenn keine Fachkraft beteiligt war.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über rechtliche Rahmenbedingungen bei Elektroarbeiten, Haftungsrisiken und praktische Tipps zur Schadensvermeidung und Versicherungsabwicklung.


An einem Samstagabend im März saß ich mit meinem Schwager in seinem Keller. Er hatte sich vorgenommen, seine kleine Hobbywerkstatt aufzurüsten – neue LED-Beleuchtung, zusätzliche Steckdosen und eine separate Stromleitung für seine Maschinen. „Das kann doch nicht so schwer sein", hatte er gesagt. „Ich habe mir ein paar YouTube-Videos angeschaut, und im Baumarkt haben sie mir alles verkauft, was ich brauche." Ich war skeptisch, aber er war enthusiastisch und überzeugt, dass er das alleine hinbekommen würde. Um kurz vor acht Uhr abends schloss er die letzte Leitung an, drehte die Sicherung wieder rein – und plötzlich ging im ganzen Haus das Licht aus.

Nicht nur in seinem Haus. Auch bei den Nachbarn. Das gesamte Mehrfamilienhaus, in dem er im Erdgeschoss wohnt, war ohne Strom. Mein Schwager stand mit offenem Mund vor dem Sicherungskasten und wusste nicht, was passiert war. „Das kann nicht sein", murmelte er. „Ich habe alles genau nach Anleitung gemacht." Ich rief sofort den Hausmeister an, der im selben Haus wohnt. Der war zunächst irritiert, dann zunehmend verärgert, als er feststellte, dass der Hauptsicherungskasten im Keller durchgebrannt war – vermutlich wegen eines Kurzschlusses, der von meinem Schwagers Umbau ausging.

In den ersten Stunden nach diesem Vorfall war Chaos. Der Hausmeister rief den Notdienst des Energieversorgers, der schließlich gegen Mitternacht eintraf und das Problem beheben konnte. Bis dahin saßen alle Bewohner des Hauses – insgesamt acht Parteien – im Dunkeln. Einige hatten Kerzen angezündet, andere waren bei Freunden untergekommen. Ein älteres Ehepaar im zweiten Stock hatte Medikamente im Kühlschrank, die gekühlt werden mussten. Eine Familie mit kleinen Kindern war verständlicherweise ungehalten. Und mein Schwager stand mittendrin, zunehmend panisch, weil ihm dämmerte, dass er möglicherweise für den ganzen Schaden verantwortlich war.

Später, als der Strom wieder da war und sich die Gemüter etwas beruhigt hatten, saßen wir wieder bei ihm am Küchentisch. Er war verzweifelt. „Was mache ich jetzt? Wer zahlt für den Notdienst? Was ist mit den Lebensmitteln, die verdorben sind? Und was, wenn die Nachbarn mich verklagen?" Ich hatte keine Antworten, aber ich versprach ihm, dass wir uns gemeinsam schlau machen würden. Was wir in den folgenden Tagen herausfanden, war ernüchternd – und lehrreich.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, dass Elektroarbeiten in Deutschland streng reguliert sind. Es gibt eine klare gesetzliche Regelung: Arbeiten an elektrischen Anlagen, die mit dem Stromnetz verbunden sind, dürfen nur von eingetragenen Elektrofachkräften durchgeführt werden. Das ist in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Nach § 13 NAV dürfen nur Elektroinstallateure, die in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind, elektrische Anlagen errichten, erweitern, ändern oder instandhalten, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind. Das bedeutet konkret: Wer als Laie an der Hauselektrik bastelt, handelt nicht nur gefährlich, sondern auch rechtswidrig (Angaben basierend auf § 13 NAV, Stand: 2025).

Nachdem wir das herausgefunden hatten, wurde uns klar, dass mein Schwager ein massives Problem hatte. Er hatte nicht nur einen Stromausfall verursacht, sondern er hatte das im Rahmen einer unzulässigen Elektroinstallation getan. Das hatte mehrere Konsequenzen: Erstens konnte er strafrechtlich belangt werden – zwar ist das Verlegen von Kabeln an sich kein Straftatbestand, aber wenn durch unsachgemäße Arbeit Gefahren für Leib und Leben entstehen oder Schäden verursacht werden, kann das als fahrlässige Körperverletzung oder Sachbeschädigung gewertet werden. Zweitens konnte er zivilrechtlich haftbar gemacht werden – für den Notdiensteinsatz, für verdorbene Lebensmittel, für entgangene Arbeitszeit, wenn jemand deswegen nicht arbeiten konnte. Und drittens – und das war besonders besorgniserregend – konnte seine Privathaftpflichtversicherung die Zahlung verweigern, weil er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hatte. Angaben zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen können je nach Einzelfall und Schadenshöhe variieren.

Später haben wir uns intensiv mit der Versicherungsfrage beschäftigt. Mein Schwager hatte eine Privathaftpflichtversicherung, die grundsätzlich Schäden abdeckt, die man anderen zufügt. Aber die Versicherung zahlt nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Elektroarbeiten ohne entsprechende Qualifikation durchzuführen, kann durchaus als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – besonders wenn dadurch erhebliche Schäden entstehen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist in seinen Leitlinien darauf hin, dass Versicherer bei Schäden durch unzulässige Eigenarbeiten die Leistung kürzen oder verweigern können (Quelle: gdv.de, Stand: 2025).

Ganz ehrlich gesagt, war mein Schwager am Boden zerstört, als er das erfuhr. Er hatte gedacht, dass er Geld sparen und gleichzeitig etwas Nützliches tun würde. Stattdessen stand er jetzt vor einem finanziellen Desaster. Wir beschlossen trotzdem, den Schaden bei seiner Versicherung zu melden – in der Hoffnung, dass sie zumindest einen Teil übernehmen würde. Ich half ihm, eine detaillierte Schadensmeldung zu schreiben, in der er den Vorfall schilderte, ohne zu verschweigen, dass er die Arbeiten selbst durchgeführt hatte. Wir fügten Fotos der Installation bei, eine Auflistung der entstandenen Schäden und die Rechnung des Notdienstes.

Die Versicherung meldete sich eine Woche später. Ihr Sachbearbeiter war deutlich: „Sie haben Elektroarbeiten durchgeführt, ohne eine Fachkraft zu sein. Das ist nicht nur unzulässig, sondern stellt in unseren Augen grobe Fahrlässigkeit dar. Wir müssen prüfen, ob und in welchem Umfang wir die Schäden übernehmen können." Er kündigte an, dass ein Gutachter vorbeikommen würde, um die Installation zu begutachten und festzustellen, was genau schiefgelaufen war.

Nachdem der Gutachter die Anlage inspiziert hatte, war sein Urteil eindeutig: Mein Schwager hatte mehrere gravierende Fehler gemacht. Er hatte Kabel mit zu geringer Querschnittsfläche verwendet, was zu Überhitzung führte. Er hatte die Sicherungen falsch dimensioniert. Und er hatte eine Verbindung unsachgemäß isoliert, was letztlich den Kurzschluss verursacht hatte. Der Gutachter stellte fest, dass die Installation nicht den geltenden Normen entsprach – insbesondere der DIN VDE 0100, die die Errichtung von Niederspannungsanlagen regelt. Sein Bericht war vernichtend: „Die durchgeführten Arbeiten sind laienhaft, gefährlich und haben den Stromausfall verursacht."

Später teilte die Versicherung mit, dass sie die Regulierung ablehne. Sie begründete das damit, dass mein Schwager durch sein Verhalten grob fahrlässig gehandelt habe und dass der Schaden daher nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sei. Das bedeutete: Mein Schwager musste für alle entstandenen Kosten selbst aufkommen. Der Notdienst des Energieversorgers stellte eine Rechnung über 850 Euro. Mehrere Nachbarn meldeten verdorbene Lebensmittel – insgesamt etwa 300 Euro. Eine Familie verlangte Ersatz für entgangene Arbeitszeit, weil sie von zu Hause aus arbeiten und ohne Strom nicht konnte – weitere 200 Euro. Insgesamt summierte sich der Schaden auf knapp 1.400 Euro. Dazu kamen die Kosten für einen Elektriker, der die fehlerhafte Installation entfernen und fachgerecht neu machen musste – nochmal 900 Euro. Mein Schwager stand also vor Kosten von über 2.000 Euro. Angaben zu Schadenssummen können je nach Einzelfall erheblich variieren.

Art des Schadens Wer haftet? Versicherungsschutz möglich? Rechtliche Grundlage Hinweise
Eigene Elektroinstallation beschädigt Verursacher selbst Nein, kein Versicherungsschutz Eigenverschulden Reparatur aus eigener Tasche¹
Stromausfall bei Nachbarn durch Eigenumbau Verursacher haftet Privathaftpflicht kann ablehnen bei grober Fahrlässigkeit § 823 BGB (Schadenersatz) Unzulässige Arbeiten = häufig kein Schutz¹
Verdorbene Lebensmittel bei Nachbarn Verursacher haftet Wie oben § 823 BGB Dokumentation erforderlich¹
Notdiensteinsatz Energieversorger Verursacher haftet Wie oben Vertragliche Regelungen Kann mehrere hundert Euro kosten¹
Sachschäden durch Brand nach Kurzschluss Verursacher haftet Wohngebäudeversicherung (bei eigenem Haus), aber Regress möglich § 823 BGB, Produkthaftung Brandgefahr bei Fehlern sehr hoch¹
Personenschäden (z. B. Stromschlag) Verursacher haftet strafrechtlich und zivilrechtlich Privathaftpflicht nur bei einfacher Fahrlässigkeit § 823 BGB, StGB (fahrlässige Körperverletzung) Kann zu Strafverfahren führen¹

¹ Angaben zu Haftung und Versicherungsschutz können je nach Einzelfall, Vertragsbedingungen und Schwere des Verschuldens erheblich variieren.

Nachdem wir diese ernüchternde Bilanz gezogen hatten, überlegten wir, ob es Möglichkeiten gab, die Kosten zu reduzieren. Mein Schwager sprach mit den Nachbarn und erklärte ihnen die Situation. Die meisten zeigten Verständnis – niemand wollte ihn ruinieren. Das ältere Ehepaar, dessen Medikamente betroffen waren, verzichtete auf Schadenersatz, weil die Medikamente letztlich nicht verdorben waren (die Kühlunterbrechung war nicht lang genug gewesen). Die Familie mit den verdorbenen Lebensmitteln akzeptierte einen Teilersatz von 150 statt 300 Euro. Am Ende musste mein Schwager etwa 1.200 Euro plus die Elektrikerkosten zahlen – immer noch schmerzhaft, aber verkraftbar.

Ganz ehrlich, diese Erfahrung hat meinen Schwager nachhaltig geprägt. Er hat gelernt, dass manche Arbeiten einfach nichts für Laien sind – egal wie viele YouTube-Videos man gesehen hat oder wie viel Geld man sparen möchte. Elektrizität ist gefährlich, und die Regeln, die es dafür gibt, existieren aus gutem Grund. Seitdem lässt er alle Elektroarbeiten von einem zertifizierten Elektriker durchführen, auch wenn das teurer ist.

Später haben wir uns auch mit den rechtlichen Hintergründen beschäftigt. Warum dürfen Laien keine Elektroarbeiten durchführen? Der Hauptgrund ist Sicherheit. Elektrische Anlagen können lebensgefährlich sein – ein falscher Handgriff kann zu Stromschlägen, Bränden oder Kurzschlüssen führen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber, dass nur qualifizierte Fachkräfte solche Arbeiten durchführen. Eine Elektrofachkraft ist jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (Definition nach DIN VDE 1000-10, Stand: 2025).

Allerdings gibt es Ausnahmen: Kleinere Arbeiten, die nicht unmittelbar mit dem Stromnetz verbunden sind, darf man selbst durchführen. Dazu gehört zum Beispiel das Austauschen einer Lampe oder einer Steckdosenabdeckung – solange man vorher die Sicherung herausnimmt. Auch das Verlegen von Leitungen in Leerrohren ist prinzipiell erlaubt, solange man die abschließende Verbindung zum Stromnetz von einem Elektriker durchführen lässt. Aber alles, was mit dem Anschließen an das Stromnetz zu tun hat, sollte man Profis überlassen. Die Stiftung Warentest hat in Ratgebern zu Heimwerkerarbeiten wiederholt darauf hingewiesen, dass Elektroarbeiten zu den riskantesten Do-it-yourself-Projekten gehören (Quelle: test.de, Stand: 2025).

Ganz ehrlich, wir haben auch über die ökologischen und energetischen Aspekte gesprochen. Mein Schwager wollte ursprünglich auf LED-Beleuchtung umsteigen, um Energie zu sparen – ein lobenswertes Ziel. LED-Lampen verbrauchen deutlich weniger Strom als herkömmliche Glühbirnen oder Halogenlampen und haben eine längere Lebensdauer. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) empfiehlt in seinen Energiespartipps den Einsatz von LED-Technik als eine der effektivsten Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs im Haushalt (Quelle: bund.net, Stand: 2025). Aber auch hier gilt: Die Installation sollte fachgerecht erfolgen, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.


Nach Stromausfall durch Eigenumbau – 6 wichtige Schritte

Wenn durch einen selbst durchgeführten Umbau ein Stromausfall oder Schaden entsteht:

  1. Sofort Strom abschalten – Hauptsicherung rausnehmen oder FI-Schalter betätigen, um weitere Schäden zu verhindern
  2. Notdienst rufen – Bei größeren Ausfällen oder Gefahr Energieversorger oder Elektriker-Notdienst kontaktieren
  3. Schäden dokumentieren – Fotos von der fehlerhaften Installation, vom Sicherungskasten, von betroffenen Geräten machen
  4. Nachbarn informieren – Offen kommunizieren, was passiert ist, Kontaktdaten austauschen für Schadensmeldungen
  5. Versicherung melden – Innerhalb von sieben Tagen Privathaftpflicht informieren, auch wenn Ablehnung droht
  6. Fachkraft beauftragen – Fehlerhafte Installation von zertifiziertem Elektriker überprüfen und fachgerecht reparieren lassen

Musterbrief: Schadensmeldung nach Stromausfall durch Eigenumbau

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] führte ich in meinem Keller Elektroarbeiten durch, bei denen es zu einem Kurzschluss und Stromausfall im Mehrfamilienhaus kam. Mehrere Nachbarn waren betroffen, es entstanden Sachschäden (verdorbene Lebensmittel) und Kosten für den Notdienst.

Ich räume ein, dass ich die Arbeiten selbst durchgeführt habe, ohne Elektrofachkraft zu sein. Ein Gutachten liegt vor (anbei). Ich bitte um Prüfung, ob ein Versicherungsschutz besteht.

Die Dokumentation der Schäden liegt bei.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]


Rückblickend war diese Erfahrung schmerzhaft, aber lehrreich. Schmerzhaft, weil mein Schwager viel Geld verloren hat und weil das Verhältnis zu den Nachbarn eine Weile angespannt war. Lehrreich, weil sie uns allen gezeigt hat, wie wichtig es ist, die eigenen Grenzen zu kennen und Experten zu vertrauen, wenn es um gefährliche oder hochregulierte Arbeiten geht.

Ganz ehrlich gesagt, haben wir seitdem auch in unserem eigenen Haushalt umgedacht. Früher habe ich selbst gerne kleine Reparaturen und Umbauten durchgeführt – aus Spaß am Handwerken und um Geld zu sparen. Aber nach dieser Erfahrung prüfe ich jedes Mal genau, ob das, was ich vorhabe, wirklich in meinen Kompetenzbereich fällt. Bei Elektroarbeiten rufe ich grundsätzlich einen Fachmann, egal wie simpel die Aufgabe erscheint. Das kostet zwar mehr, aber es gibt mir die Sicherheit, dass alles korrekt und sicher gemacht wird – und dass ich im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleibe.

Später haben wir auch mit Freund:innen und Bekannten über das Thema gesprochen. Viele waren überrascht zu hören, dass Elektroarbeiten so streng reguliert sind. Einige erzählten von eigenen Erfahrungen – zum Glück meist ohne gravierende Folgen, aber mit der Erkenntnis, dass sie Glück gehabt hatten. Ein Freund berichtete, dass er einmal eine Steckdose selbst installiert hatte und erst später von einem Elektriker erfuhr, dass er dabei einen gefährlichen Fehler gemacht hatte, der zu einem Brand hätte führen können. Solche Geschichten zeigen, wie wichtig Fachwissen und Erfahrung bei Elektroarbeiten sind.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Eigenumbau und Stromausfall

Darf ich als Laie überhaupt Elektroarbeiten durchführen?

Viele Leser:innen haben uns gefragt, welche Elektroarbeiten man als Laie selbst durchführen darf. Die Antwort ist differenziert: Kleine Arbeiten wie das Austauschen von Lampen, Leuchtmitteln oder Steckdosenabdeckungen sind erlaubt, wenn man vorher die Sicherung herausnimmt. Auch das Verlegen von Kabeln in vorbereiteten Leerrohren ist prinzipiell möglich. Aber alle Arbeiten, die mit dem Anschließen an das Stromnetz zu tun haben – also das Verbinden von Leitungen mit Sicherungen, Verteilern oder Steckdosen –, dürfen nur von eingetragenen Elektrofachkräften durchgeführt werden. Das ist in § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt (Stand: 2025). Verstöße können zu Haftungsrisiken, Versicherungsproblemen und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Der GDV weist darauf hin, dass Versicherungen bei unzulässigen Eigenarbeiten die Leistung verweigern können (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Angaben zu zulässigen Arbeiten können je nach konkreter Tätigkeit variieren.

Was passiert, wenn durch meine Elektroarbeiten jemand verletzt wird?

Das ist eine sehr ernste Frage, die oft gestellt wird. Wenn durch unsachgemäße Elektroarbeiten eine Person einen Stromschlag erleidet oder es zu einem Brand kommt, bei dem jemand verletzt wird, haftet der Verursacher zivilrechtlich und kann strafrechtlich belangt werden. Zivilrechtlich bedeutet das Schadenersatzansprüche nach § 823 BGB – für Behandlungskosten, Schmerzensgeld, entgangenes Einkommen und mehr. Das kann schnell in die Zehntausende oder Hunderttausende gehen. Strafrechtlich kann fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder bei Todesfolge fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) vorliegen. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Personenschäden in der Regel nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt – bei unzulässigen Elektroarbeiten ist das oft nicht gegeben. Die Stiftung Warentest betont in Ratgebern zur Haftpflichtversicherung, dass grobe Fahrlässigkeit häufig zum Leistungsausschluss führt (Quelle: test.de, Stand: 2025). Angaben zu rechtlichen Konsequenzen können je nach Schwere der Verletzung und Verschulden variieren.

Kann ich meine Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen, wenn durch Eigenumbau ein Brandschaden entsteht?

Diese Frage ist relevant für Hauseigentümer. Wenn durch fehlerhafte Elektroarbeiten ein Brand entsteht und das Gebäude beschädigt wird, greift grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung – sie deckt Schäden durch Feuer ab. Allerdings hat die Versicherung ein Regressrecht: Wenn sie nachweisen kann, dass der Brand durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen verursacht wurde (wie unzulässige Elektroarbeiten), kann sie die ausgezahlte Summe vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Außerdem kann sie künftig den Vertrag kündigen oder höhere Beiträge verlangen. Der GDV weist darauf hin, dass Versicherer solche Fälle sehr ernst nehmen und oft Gutachten einschalten, um die Brandursache zu klären (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Angaben zu Versicherungsleistungen und Regress können je nach Vertragsbedingungen und Nachweis variieren.