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Versicherungen & Recht

Schul-Leihgerät weg! Wer jetzt wirklich zahlen muss

by Winterberg 2025. 10. 25.

Schüler verliert Schullaptop – wer muss Ersatz zahlen?

Neulich stand unsere Tochter mit hängenden Schultern in der Küche und sagte: „Mama, ich glaube, mein Laptop ist weg." Dieser Satz, so knapp und sachlich er klang, löste bei uns erst mal einen kleinen Schock aus. Der Laptop war schließlich kein billiges Spielzeug, sondern ein Leihgerät der Schule – und wir hatten keine Ahnung, wer jetzt dafür aufkommen würde. War das unsere Verantwortung? Mussten wir das Gerät ersetzen? Oder gab es eine Versicherung, von der wir nichts wussten? In den folgenden Tagen haben wir viel telefoniert, recherchiert und auch mit anderen Eltern gesprochen. Dabei haben wir gemerkt, dass wir mit unserer Unsicherheit nicht allein sind. Viele Familien wissen nicht genau, wie die Rechtslage aussieht, wenn ein Schullaptop verloren geht – und welche Schritte man dann am besten unternimmt.

Zuletzt aktualisiert: 25.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Wenn ein Schullaptop verloren geht oder gestohlen wird, stellen sich viele Eltern und Schüler:innen die Frage, wer für den Ersatz aufkommen muss – wir beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen, Versicherungsfragen und praktische Schritte.

🔹 Was wir gelernt haben: Die Haftung hängt stark davon ab, ob es sich um ein Leihgerät handelt, wie der Verlust zustande kam und welche Versicherungen greifen – oft sind Schäden an geliehenen Sachen in der Privathaftpflicht ausgeschlossen.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Checklisten, Musterschreiben, rechtliche Hintergründe und Tipps, wie man sich im Ernstfall verhält und welche Versicherungen sinnvoll sein können.


In den ersten Stunden nach der Nachricht war bei uns zu Hause erst mal Chaos. Unsere Tochter hatte den Laptop nach der Schule noch in der Hand gehabt, dann war sie mit Freundinnen in die Stadt gefahren, und irgendwo zwischen Bushaltestelle und Einkaufszentrum war das Gerät verschwunden. Sie konnte sich nicht mehr genau erinnern, wo sie es zuletzt hingelegt hatte – vielleicht im Bus, vielleicht auf einer Bank, vielleicht auch im Café. Wir haben sofort bei der Schule angerufen, beim Fundbüro nachgefragt und die üblichen Verdächtigen abgeklappert. Aber der Laptop blieb verschwunden. Parallel dazu stellte sich die Frage, die uns am meisten unter den Nägeln brannte: Wer zahlt das jetzt?

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Wir sind keine Jurist:innen, und in den Schulunterlagen, die wir zu Beginn des Schuljahres bekommen hatten, stand zwar etwas von „verantwortungsvollem Umgang mit Leihgeräten", aber nichts Konkretes über Haftung oder Ersatzpflicht. Also haben wir uns auf die Suche nach Informationen gemacht – und dabei schnell gemerkt, dass die Rechtslage komplizierter ist, als man denkt. Es hängt nämlich von vielen Faktoren ab: Gehört der Laptop der Schule oder dem Schulträger? Gibt es einen Leihvertrag mit Klauseln zur Haftung? Wurde das Gerät fahrlässig behandelt oder gestohlen? Und greift überhaupt eine Versicherung?

Später haben wir gemerkt, dass viele Eltern in einer ähnlichen Situation unsicher sind. Beim Elternabend ein paar Wochen später sprachen wir das Thema an, und sofort meldeten sich andere Eltern zu Wort. Eine Mutter erzählte, ihr Sohn habe seinen Laptop im Zug vergessen, und sie habe am Ende selbst zahlen müssen. Ein anderer Vater berichtete, dass bei ihnen die Schule für den Schaden aufgekommen sei, weil das Gerät im Schulgebäude gestohlen worden war. Es gab offenbar kein einheitliches Vorgehen – und das machte die Sache nicht gerade einfacher.


Um zu verstehen, wer für einen verlorenen Schullaptop haftet, muss man zunächst klären, wem das Gerät überhaupt gehört. In den meisten Fällen handelt es sich um Leihgeräte, die von der Schule oder dem Schulträger zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet: Die Schüler:innen sind nicht Eigentümer:innen, sondern Nutzer:innen. Sie haben das Gerät in der Regel durch einen Leihvertrag erhalten, der bestimmte Pflichten und Rechte regelt. In diesem Vertrag steht normalerweise, dass die Geräte pfleglich behandelt werden müssen und dass Schäden oder Verluste gemeldet werden müssen. Ob und in welchem Umfang die Nutzer:innen haften, hängt jedoch stark von den konkreten Vertragsbedingungen ab – und die können von Bundesland zu Bundesland, von Schule zu Schule und sogar von Schulträger zu Schulträger variieren.

(Beispielangabe – kann je nach Bundesland und Schulträger abweichen.)

In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile digitale Ausstattungsprogramme, die im Rahmen des DigitalPakts Schule finanziert werden. Dieser Pakt wurde zwischen Bund und Ländern geschlossen, um die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern. Dazu gehört auch die Anschaffung von Laptops, Tablets und anderen Endgeräten für Schüler:innen. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung stehen für den DigitalPakt insgesamt mehrere Milliarden Euro zur Verfügung (Stand: 2025). Die genauen Regelungen zur Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Geräte sind jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern liegen in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Das bedeutet in der Praxis: Was in Bayern gilt, muss in Nordrhein-Westfalen noch lange nicht gelten.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ein zentraler Punkt ist die Frage nach der Fahrlässigkeit. Wenn ein Laptop verloren geht, prüfen Schulen und Versicherungen in der Regel, ob die Nutzer:innen fahrlässig gehandelt haben. Fahrlässigkeit bedeutet juristisch gesprochen, dass eine Person die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Ein klassisches Beispiel: Der Laptop wird offen auf einer Parkbank liegen gelassen, während man kurz weggeht. In einem solchen Fall kann die Schule oder der Schulträger Ersatz verlangen, weil die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Anders sieht es aus, wenn das Gerät trotz angemessener Vorsichtsmaßnahmen gestohlen wird – etwa aus einer verschlossenen Tasche oder einem abgeschlossenen Spind. Hier ist die Rechtslage oft günstiger für die Nutzer:innen, weil keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen.)


Privathaftpflichtversicherungen sind in Deutschland weit verbreitet und decken viele alltägliche Schadensfälle ab. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben etwa 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland eine solche Versicherung (Stand: 2025). Sie springt normalerweise ein, wenn man anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügt. Doch bei Leihgeräten gibt es eine wichtige Einschränkung: Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen aus. Das bedeutet konkret: Wenn euer Kind einen Schullaptop verliert, ist das in den meisten Fällen nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt. Es gibt jedoch Ausnahmen – einige Versicherungen bieten mittlerweile Tarife an, die auch Schäden an geliehenen elektronischen Geräten einschließen. Es lohnt sich also, die Versicherungspolice genau zu prüfen oder direkt beim Versicherer nachzufragen.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Einige Schulen haben spezielle Versicherungen abgeschlossen, die Schäden an Leihgeräten abdecken. Diese sogenannten Schülergeräteversicherungen oder Elektronikversicherungen können entweder von der Schule selbst oder vom Schulträger organisiert werden. In manchen Fällen zahlen die Eltern eine kleine Jahresgebühr – oft zwischen 20 und 50 Euro –, um ihre Kinder und die Geräte abzusichern. Solche Versicherungen decken in der Regel Diebstahl, Verlust und auch Beschädigungen ab, allerdings oft mit einer Selbstbeteiligung. Das heißt: Im Schadensfall müssen die Eltern einen Teil der Kosten selbst tragen, zum Beispiel 100 oder 150 Euro. Der Rest wird von der Versicherung übernommen. Ob eine solche Versicherung besteht, sollte man unbedingt zu Beginn des Schuljahres klären – am besten direkt beim Sekretariat oder beim Schulträger nachfragen.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer und Vertrag abweichen.)

Ganz ehrlich, wir hatten zunächst keine Ahnung, ob unsere Schule eine solche Versicherung hatte. In den Unterlagen, die wir unterschrieben hatten, stand nur etwas von „Haftung bei Beschädigung oder Verlust", aber nichts Konkretes zu einer Versicherung. Also haben wir bei der Schule angerufen und nachgefragt. Es stellte sich heraus, dass es tatsächlich eine Sammelversicherung gab, allerdings mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Das war für uns zwar immer noch ärgerlich, aber deutlich besser als die vollen Kosten von rund 800 Euro für einen neuen Laptop tragen zu müssen. Andere Eltern, mit denen wir sprachen, hatten weniger Glück – ihre Schulen hatten keine Versicherung, und sie mussten den vollen Betrag selbst zahlen.


Wenn ein Laptop verloren geht oder gestohlen wird, sollte man möglichst schnell handeln. Zeitnah zu reagieren ist nicht nur wichtig, um das Gerät vielleicht doch noch wiederzufinden, sondern auch, um rechtliche Fristen einzuhalten und Versicherungsansprüche nicht zu gefährden. In der Regel verlangen Versicherungen, dass ein Schaden innerhalb von sieben Tagen gemeldet wird – manche Versicherer akzeptieren auch längere Fristen, aber darauf sollte man sich nicht verlassen. Auch die Schule erwartet normalerweise eine zeitnahe Meldung. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Schule oder der Schulträger den Vorwurf erhebt, man habe nicht alles Zumutbare getan, um den Schaden zu begrenzen.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen.)

Der erste Schritt sollte immer sein, den Verlust zu dokumentieren. Das klingt vielleicht bürokratisch, ist aber extrem wichtig. Macht Fotos von den Umständen, wenn möglich – etwa von dem Ort, an dem das Gerät zuletzt gesehen wurde. Notiert euch alle Details: Wann habt ihr das Gerät zuletzt benutzt? Wo war es? Gab es Zeugen? Habt ihr das Fundbüro kontaktiert? All diese Informationen sind später wichtig, wenn ihr den Schaden bei der Schule oder der Versicherung meldet. Wir haben damals eine Art Protokoll erstellt, in dem wir alles festgehalten haben – auch die Telefonate mit dem Fundbüro und der Schule. Das hat uns später sehr geholfen, weil wir alle Informationen auf einen Blick hatten.

Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei Pflicht. Das gilt nicht nur, um den Täter möglicherweise zu fassen, sondern auch, weil viele Versicherungen eine Strafanzeige als Voraussetzung für die Schadenregulierung verlangen. Ohne polizeiliche Anzeige zahlt die Versicherung im Zweifelsfall nicht. Die Anzeige kann man entweder direkt auf der Polizeiwache machen oder online über die Wache in eurer Region. Wichtig ist, dass ihr eine Kopie der Anzeige bekommt oder euch die Vorgangsnummer notiert – diese Unterlagen braucht ihr später für die Versicherung und die Schule. In unserem Fall war unklar, ob es sich um einen Diebstahl oder einen einfachen Verlust handelte, weil unsere Tochter sich nicht sicher erinnern konnte, wo sie den Laptop zuletzt hatte. Wir haben trotzdem eine Anzeige bei der Polizei gemacht – auf Nummer sicher gehen schadet nie.


Parallel zur Polizei sollte man auch die Schule informieren. Am besten meldet ihr euch direkt beim Sekretariat oder bei der zuständigen Lehrkraft, die für die Ausgabe der Geräte verantwortlich ist. Viele Schulen haben mittlerweile digitale Systeme, über die man Schadensmeldungen einreichen kann – falls nicht, reicht auch eine E-Mail oder ein kurzer Anruf. Wichtig ist, dass die Schule schnell Bescheid weiß, denn sie muss unter Umständen das Gerät sperren lassen, um Missbrauch zu verhindern. Viele Schullaptops sind mit Tracking-Software ausgestattet, die es ermöglicht, den Standort des Geräts zu verfolgen oder es aus der Ferne zu löschen. In unserem Fall hatte die Schule eine solche Software installiert, aber leider war das Gerät schon offline, als wir den Verlust meldeten. Trotzdem war es wichtig, dass die Schule Bescheid wusste – allein schon, um zu verhindern, dass jemand anderes auf die Daten unserer Tochter zugreifen konnte.

Wenn es eine Versicherung gibt, sollte man auch diese so schnell wie möglich kontaktieren. Die meisten Versicherer haben ein Online-Formular oder eine Hotline, über die man Schäden melden kann. Haltet dabei alle relevanten Informationen bereit: die Seriennummer des Geräts, den Zeitpunkt des Verlusts, die Umstände, unter denen das Gerät verloren ging, und die Kopie der Polizeianzeige, falls vorhanden. Je vollständiger eure Unterlagen sind, desto schneller kann die Versicherung den Schaden bearbeiten. Bei uns hat die Bearbeitung etwa zwei Wochen gedauert – in dieser Zeit haben wir mehrmals nachgehakt und zusätzliche Dokumente nachgereicht. Am Ende wurde der Schaden anerkannt, und wir mussten nur die Selbstbeteiligung zahlen.


Die Kosten für einen Schullaptop können je nach Modell und Ausstattung stark variieren. Einfache Geräte für den Schulgebrauch liegen oft zwischen 400 und 600 Euro, während leistungsstärkere Modelle mit mehr Speicher und besserer Grafikkarte auch 1.000 Euro oder mehr kosten können (Stand: 2025). Manche Schulen setzen auf günstigere Chromebooks, die speziell für den Bildungsbereich entwickelt wurden und oft nur zwischen 250 und 400 Euro kosten. Andere Schulen bevorzugen hochwertigere Laptops oder Tablets, die auch für anspruchsvollere Anwendungen geeignet sind. Wenn man als Familie den vollen Ersatz zahlen muss, kann das schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden – vor allem, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben oder das Budget ohnehin knapp ist.

(Beispielangabe – kann je nach Modell und Ausstattung abweichen.)

In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit der Schule über Ratenzahlung oder andere Lösungen zu sprechen. Viele Schulträger sind bereit, in sozialen Härtefällen entgegenzukommen – etwa, indem sie auf einen Teil der Forderung verzichten oder eine Ratenzahlung ermöglichen. Es ist wichtig, offen über die finanzielle Situation zu sprechen und nicht aus Scham oder Stolz zu schweigen. Wir haben von Eltern gehört, die sich aus finanziellen Gründen an den Förderverein der Schule gewandt haben oder bei der Stadt einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt haben. In manchen Bundesländern gibt es auch spezielle Förderprogramme für Familien mit geringem Einkommen, die unter anderem die Anschaffung von digitalen Endgeräten unterstützen. Es lohnt sich, hier nachzufragen – entweder direkt bei der Schule oder beim zuständigen Schulamt.

Ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird, ist die Frage nach dem Datenschutz. Wenn ein Laptop verloren geht oder gestohlen wird, befinden sich darauf möglicherweise persönliche Daten, Fotos, Schulunterlagen und vielleicht sogar Passwörter. Es ist wichtig, so schnell wie möglich alle Passwörter zu ändern – insbesondere die für E-Mail-Konten, Cloud-Dienste und soziale Netzwerke. Falls der Laptop mit einem Schulkonto verknüpft war, sollte man auch die Schule informieren, damit sie das Konto sperren kann. Manche Geräte haben eine Festplattenverschlüsselung, die verhindert, dass Unbefugte auf die Daten zugreifen können – aber darauf sollte man sich nicht blind verlassen. Wir haben damals alle Passwörter geändert und auch die Bank informiert, weil unsere Tochter gelegentlich Online-Banking über den Laptop gemacht hatte. Glücklicherweise ist nichts passiert, aber die Sorge war groß.


Ganz ehrlich, die ganze Situation war für uns als Familie eine echte Herausforderung. Es ging nicht nur um das Geld, sondern auch um die Verantwortung, die unsere Tochter trug – und um das Gefühl, als Eltern vielleicht nicht genug aufgepasst zu haben. Gleichzeitig haben wir gemerkt, wie wichtig es ist, solche Themen frühzeitig zu besprechen und klare Regeln aufzustellen. Wir haben mit unserer Tochter danach ausführlich über den Umgang mit wertvollen Gegenständen gesprochen und gemeinsam überlegt, wie sie in Zukunft besser auf ihre Sachen achten kann. Das hat ihr geholfen, die Situation nicht nur als Fehler zu sehen, sondern auch als Lernchance.

Ein Aspekt, der uns besonders aufgefallen ist, ist die mangelnde Transparenz bei vielen Schulen. Viele Eltern wissen einfach nicht, welche Regelungen gelten, ob es Versicherungen gibt und was im Schadensfall zu tun ist. Diese Informationen sollten eigentlich zu Beginn des Schuljahres klar kommuniziert werden – am besten schriftlich, damit man sie im Ernstfall griffbereit hat. Wir haben angeregt, dass unsere Schule ein Infoblatt erstellt, auf dem alle wichtigen Punkte zusammengefasst sind: Wer haftet wann? Gibt es eine Versicherung? Welche Schritte sind im Schadensfall zu unternehmen? Solche Informationen würden vielen Familien helfen und unnötige Unsicherheit vermeiden.


Mittlerweile gibt es auch technische Lösungen, die helfen können, verlorene Geräte wiederzufinden. Viele Laptops und Tablets haben GPS-Tracking-Funktionen oder spezielle Software, die es ermöglicht, den Standort des Geräts zu verfolgen. Apple-Geräte haben zum Beispiel die „Wo ist?"-Funktion, mit der man ein verlorenes MacBook oder iPad orten kann. Auch Windows-Laptops können über das Microsoft-Konto geortet werden, sofern diese Funktion aktiviert ist. Solche Tools sind jedoch nur hilfreich, wenn das Gerät eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist. Ist der Akku leer oder das Gerät offline, funktioniert die Ortung nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, solche Funktionen von Anfang an zu aktivieren – im besten Fall braucht man sie nie, aber wenn doch, sind sie Gold wert.

Auch präventive Maßnahmen können helfen, das Risiko eines Verlusts zu minimieren. Dazu gehört zum Beispiel, den Laptop immer in einer stabilen, gut verschließbaren Tasche zu transportieren und ihn nie offen herumliegen zu lassen. Viele Schüler:innen nutzen mittlerweile auch Sicherheitsschlösser, die den Laptop an einem festen Gegenstand befestigen – etwa an einem Tisch in der Schule oder an einem Schrank zu Hause. Solche Schlösser kosten oft nur wenige Euro und können ein wirksamer Diebstahlschutz sein. Wir haben nach dem Vorfall auch eine Namensmarke mit unserer Telefonnummer an der Laptoptasche angebracht – nicht direkt auf dem Gerät selbst, um die Privatsphäre zu schützen, aber an der Tasche, damit ehrliche Finder uns kontaktieren können.


Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Schule immer für verlorene Geräte haftet. Das stimmt so nicht. Die Schule ist zwar Eigentümerin des Geräts, aber sie übergibt es den Schüler:innen zur Nutzung – und damit geht auch eine gewisse Verantwortung über. Wenn das Gerät durch Fahrlässigkeit verloren geht, kann die Schule durchaus Ersatz verlangen. Anders sieht es aus, wenn der Verlust im Schulgebäude passiert und die Schule ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist – etwa, weil keine abschließbaren Spinde zur Verfügung stehen oder die Räume nicht ausreichend gesichert sind. In solchen Fällen kann die Schule möglicherweise selbst haftbar gemacht werden. Die Rechtslage ist hier komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen – etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Schulrecht.

Auch der Schulträger spielt eine wichtige Rolle. Der Schulträger – in der Regel die Stadt oder der Landkreis – ist für die Ausstattung der Schulen zuständig und oft auch der Eigentümer der Leihgeräte. Manche Schulträger haben eigene Regelungen zur Haftung bei Verlust oder Beschädigung. In einigen Regionen gibt es zum Beispiel eine pauschale Selbstbeteiligung von 100 Euro für Eltern, unabhängig davon, wie teuer das Gerät war. In anderen Regionen werden die vollen Kosten verlangt, wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren, welche Regelungen in eurer Region gelten – am besten direkt beim Schulträger oder auf dessen Website.


Schaden dokumentieren – 6 Steps

Wenn ein Schullaptop verloren geht oder gestohlen wird, solltet ihr systematisch vorgehen, um eure Ansprüche zu sichern und alle nötigen Informationen zu sammeln:

  1. Fotos machen – Dokumentiert den Ort, an dem das Gerät zuletzt gesehen wurde, und alle relevanten Umstände.
  2. Zeugen notieren – Falls andere Personen dabei waren oder den Verlust beobachtet haben, notiert euch deren Namen und Kontaktdaten.
  3. Versicherung informieren – Meldet den Schaden innerhalb der vorgegebenen Frist (meist sieben Tage) bei eurer Versicherung.
  4. Protokoll anlegen – Haltet alle Details schriftlich fest: Zeitpunkt, Ort, Umstände, Zeugen, durchgeführte Maßnahmen.
  5. Unterlagen digital sichern – Scannt oder fotografiert alle wichtigen Dokumente (Leihvertrag, Anzeige, Versicherungsbestätigung) und speichert sie sicher ab.
  6. Frist im Kalender notieren – Tragt euch die Fristen für Versicherung und Schule ein, um keine Deadlines zu verpassen.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Schulträger abweichen.)


Musterbrief: Schadensmeldung bei der Schule

Falls ihr den Verlust schriftlich melden müsst oder wollt, könnt ihr folgende Vorlage nutzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich den Verlust des Schullaptops mit der Seriennummer [Nummer einfügen] vom [Datum einfügen].

Die relevanten Unterlagen (Polizeianzeige, Protokoll) liegen im Anhang.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Meldung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]


Ein Punkt, der uns besonders wichtig erscheint, ist die Prävention durch Aufklärung. Viele Schäden und Verluste könnten vermieden werden, wenn Schüler:innen besser über den Umgang mit digitalen Geräten informiert wären. Dazu gehört nicht nur die technische Handhabung, sondern auch Themen wie Datenschutz, Diebstahlschutz und Versicherungsfragen. Einige Schulen bieten mittlerweile Workshops oder Projekttage an, in denen diese Themen behandelt werden. Wir finden, dass solche Angebote viel zu selten sind. Ein paar Stunden investiert in die Aufklärung können später viel Ärger und Kosten ersparen – sowohl für die Schüler:innen als auch für die Eltern und die Schule selbst.

Auch die Rolle der Eltern sollte nicht unterschätzt werden. Wir als Eltern können unseren Kindern beibringen, verantwortungsvoll mit wertvollen Gegenständen umzugehen. Das fängt bei kleinen Dingen an – etwa, den Laptop immer in die Tasche zu packen, wenn man unterwegs ist, oder ihn nie unbeaufsichtigt herumliegen zu lassen. Solche Gewohnheiten müssen geübt werden, und gerade jüngere Schüler:innen brauchen dabei Unterstützung. Wir haben nach unserem Vorfall mit unserer Tochter klare Regeln aufgestellt: Der Laptop bleibt immer in der Tasche, wenn er nicht gebraucht wird. Die Tasche bleibt immer bei ihr, auch wenn sie nur kurz weggeht. Und wenn sie den Laptop in der Schule lässt, kommt er in den Spind. Diese Regeln klingen vielleicht banal, aber sie haben geholfen.


Ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird, ist die ökologische Dimension. Wenn ein Laptop verloren geht und ersetzt werden muss, bedeutet das nicht nur finanzielle Kosten, sondern auch eine Belastung für die Umwelt. Die Herstellung von Laptops verbraucht viele Ressourcen – von seltenen Erden über Kunststoffe bis hin zu Energie. Laut dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) verursacht die Produktion eines durchschnittlichen Laptops etwa 300 Kilogramm CO₂-Emissionen (Stand: 2025). Dazu kommt der Abbau von Rohstoffen, der oft unter problematischen Bedingungen erfolgt, und das Recycling von Elektroschrott, das ebenfalls Ressourcen und Energie benötigt. Aus ökologischer Sicht ist es also wichtig, Geräte möglichst lange zu nutzen und Verluste zu vermeiden.

Quelle: Naturschutzbund Deutschland (NABU)

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist auf die Bedeutung eines sorgsamen Umgangs mit digitalen Geräten hin. Neben dem materiellen und ökologischen Wert geht es auch um den Schutz von Daten und Privatsphäre. Das BSI empfiehlt, auf allen Geräten eine Festplattenverschlüsselung zu aktivieren und regelmäßig Backups anzulegen. Falls ein Gerät verloren geht, sollten alle Passwörter sofort geändert werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Zudem rät das BSI, Tracking-Funktionen zu aktivieren und die Geräte mit starken Passwörtern oder biometrischen Sperren zu schützen (Stand: 2025).

Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)


Ganz ehrlich, am Ende hat uns die ganze Situation auch etwas gelehrt. Wir haben gelernt, dass es wichtig ist, sich frühzeitig mit solchen Themen auseinanderzusetzen – nicht erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wir haben gelernt, dass Kommunikation mit der Schule und der Versicherung entscheidend ist. Und wir haben gelernt, dass Fehler passieren können, aber dass es darauf ankommt, wie man damit umgeht. Unsere Tochter hat ebenfalls viel aus der Situation mitgenommen. Sie ist heute viel achtsamer mit ihren Sachen und hat verstanden, dass Verantwortung nicht nur ein abstraktes Konzept ist, sondern konkrete Auswirkungen haben kann.

Ein letzter Punkt, der uns wichtig ist, ist der gesellschaftliche Aspekt. Die Digitalisierung an Schulen ist ein wichtiger Schritt, um alle Schüler:innen auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorzubereiten. Doch diese Digitalisierung bringt auch neue Herausforderungen mit sich – unter anderem die Frage nach Haftung und Versicherung. Es wäre schön, wenn hier einheitlichere Regelungen geschaffen würden, die Eltern und Schüler:innen mehr Sicherheit geben. Viele Familien sind finanziell ohnehin belastet, und eine unerwartete Forderung von mehreren Hundert Euro kann schnell zu einer echten Härte werden. Hier sind Politik, Schulträger und Versicherungen gefragt, gemeinsam Lösungen zu finden, die fair und praktikabel sind.


Übersicht: Wer haftet wann?

Um die verschiedenen Szenarien übersichtlich darzustellen, haben wir hier eine Tabelle erstellt, die die häufigsten Fälle und die jeweilige Haftungssituation zeigt:

Situation Wahrscheinliche Haftung Hinweis
Laptop wird fahrlässig liegen gelassen Schüler:in / Eltern Privathaftpflicht greift meist nicht bei Leihgeräten¹
Laptop wird aus verschlossener Tasche gestohlen Schule / Versicherung Keine grobe Fahrlässigkeit, Anzeige erforderlich¹
Laptop geht im Schulgebäude verloren Kann variieren Abhängig von Aufsichtspflicht und Sicherheitsmaßnahmen¹
Laptop wird zu Hause beschädigt Schüler:in / Eltern Elektronikversicherung oder Selbstbeteiligung möglich¹
Laptop geht auf dem Schulweg verloren Schüler:in / Eltern Meist keine Haftung der Schule¹

¹ Beispielangabe – kann je nach Bundesland, Schulträger und Versicherungsvertrag abweichen.


Später haben wir noch einmal mit der Klassenlehrerin unserer Tochter gesprochen und ihr vorgeschlagen, das Thema im Unterricht zu behandeln. Sie fand die Idee gut und hat in der nächsten Klassenstunde eine kleine Diskussionsrunde organisiert. Die Schüler:innen haben über ihre eigenen Erfahrungen gesprochen – und es stellte sich heraus, dass mehrere Kinder schon mal Sachen verloren hatten, nicht nur Laptops, sondern auch Handys, Schlüssel oder Geldbeutel. Gemeinsam haben sie Ideen gesammelt, wie man solche Vorfälle vermeiden kann. Das war für alle sehr lehrreich und hat das Bewusstsein für das Thema geschärft. Solche kleinen Initiativen kosten nicht viel Zeit, können aber einen großen Unterschied machen.

Ein weiteres Thema, das in diesem Zusammenhang immer wieder aufkommt, ist die Frage nach der Nachhaltigkeit. Wie bereits erwähnt, hat die Herstellung von Laptops erhebliche ökologische Auswirkungen. Der Bund Naturschutz in Bayern (BUND) weist darauf hin, dass die Lebensdauer von elektronischen Geräten durch sorgsame Behandlung und regelmäßige Wartung deutlich verlängert werden kann (Stand: 2025). Das schont nicht nur die Umwelt, sondern spart auch Kosten. Wenn ein Gerät verloren geht oder irreparabel beschädigt wird, ist das nicht nur für die betroffene Familie ein Problem, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Deshalb sollten wir alle – Eltern, Schüler:innen, Lehrkräfte und Schulträger – ein Interesse daran haben, die Geräte möglichst lange zu nutzen.

Quelle: Bund Naturschutz in Bayern (BUND)


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns nach dem ersten Entwurf dieses Beitrags geschrieben und konkrete Fragen gestellt. Die drei häufigsten Fragen möchten wir hier beantworten, damit ihr direkt auf die wichtigsten Informationen zugreifen könnt.

Wann sollte man einen Versicherungsschaden melden?

In der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden des Schadens. Manche Versicherer akzeptieren auch längere Fristen, aber das sollte man nicht riskieren. Je schneller ihr meldet, desto besser. Haltet dabei alle relevanten Unterlagen bereit: Seriennummer des Geräts, Polizeianzeige (falls vorhanden), Protokoll über die Umstände des Verlusts. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Stand: 2025)

Angaben können je nach Versicherer abweichen.

Greift die Privathaftpflichtversicherung bei Verlust eines Schullaptops?

In den meisten Fällen nicht. Die meisten Privathaftpflichtversicherungen schließen Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen aus. Es gibt jedoch Tarife, die auch Schäden an geliehenen elektronischen Geräten abdecken – es lohnt sich, die eigene Police zu prüfen oder beim Versicherer nachzufragen. Einige Versicherungen bieten gegen einen kleinen Aufpreis eine Zusatzdeckung für solche Fälle an. (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025)

Angaben können je nach Versicherer und Tarif abweichen.

Was tun, wenn man sich den Ersatz nicht leisten kann?

Sprecht offen mit der Schule oder dem Schulträger über eure finanzielle Situation. Viele Schulträger sind bereit, in sozialen Härtefällen entgegenzukommen – etwa durch Ratenzahlung oder einen teilweisen Verzicht auf die Forderung. In manchen Bundesländern gibt es auch Förderprogramme für Familien mit geringem Einkommen, die unter anderem die Anschaffung von digitalen Endgeräten unterstützen. Auch der Förderverein der Schule kann manchmal helfen. Im Zweifel kann auch eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale sinnvoll sein, um alle Optionen auszuloten. (Quelle: Eigene Recherche, Stand: 2025)

Angaben können je nach Bundesland und Kommune abweichen.


Zum Abschluss möchten wir noch ein paar persönliche Gedanken teilen. Die Situation mit dem verlorenen Laptop war für uns als Familie nicht einfach. Sie hat uns aber auch gezeigt, wie wichtig es ist, offen über Fehler zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Unsere Tochter hat durch die Erfahrung viel gelernt – über Verantwortung, über den Wert von Dingen und darüber, wie man mit Rückschlägen umgeht. Wir als Eltern haben gelernt, dass man sich frühzeitig informieren sollte, bevor etwas passiert. Und wir haben gelernt, dass es in solchen Situationen wichtig ist, ruhig zu bleiben, systematisch vorzugehen und nicht gleich in Panik zu verfallen.

Rückblickend würden wir sagen, dass die Erfahrung – so ärgerlich sie war – auch ihr Gutes hatte. Wir haben uns intensiv mit einem Thema beschäftigt, das viele Familien betrifft, aber über das viel zu wenig gesprochen wird. Wir haben gemerkt, dass wir nicht allein sind mit unseren Sorgen und Fragen. Und wir haben festgestellt, dass es möglich ist, auch aus schwierigen Situationen etwas Positives mitzunehmen. Heute ist unsere Tochter deutlich achtsamer im Umgang mit ihren Sachen – und wir sind besser vorbereitet, falls doch noch einmal etwas passieren sollte.

Wenn ihr selbst in eine ähnliche Situation kommt, hoffen wir, dass euch dieser Beitrag weiterhilft. Wichtig ist vor allem: Nicht verzweifeln, sondern aktiv werden. Informiert euch über eure Rechte und Pflichten, dokumentiert alles sorgfältig, meldet den Schaden rechtzeitig und kommuniziert offen mit allen Beteiligten. Oft lassen sich Lösungen finden, die für alle Seiten akzeptabel sind. Und falls ihr Fragen habt oder unsicher seid, scheut euch nicht, Rat zu suchen – sei es bei der Schule, bei einer Verbraucherzentrale oder bei anderen Eltern, die vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Die Digitalisierung an Schulen wird weitergehen, und damit werden auch Themen wie Haftung und Versicherung immer relevanter. Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft darüber sprechen und gemeinsam nach fairen Lösungen suchen. Schulen, Schulträger, Versicherungen und Politik sind gefordert, transparente und gerechte Regelungen zu schaffen. Aber auch wir Eltern und Schüler:innen tragen Verantwortung – für den sorgsamen Umgang mit den Geräten, für die Einhaltung von Regeln und für die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, können wir dafür sorgen, dass die Digitalisierung an Schulen ein Erfolg wird – ohne dass einzelne Familien unverhältnismäßig belastet werden.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag euch Orientierung und Unterstützung bietet. Falls ihr selbst Erfahrungen mit dem Thema gemacht habt oder noch Fragen habt, freuen wir uns über eure Kommentare und Rückmeldungen. Nur durch den Austausch können wir voneinander lernen und gemeinsam besser werden.