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Versicherungen & Recht

Elternzeit & Teilzeit – die 7 größten Fehler, die dich richtig teuer kommen können

by Winterberg 2025. 10. 26.

Elternzeit & Teilzeit – wann entstehen rechtliche Fallstricke?

Als ich an einem Dienstagabend am Küchentisch saß und das Formular für meinen Elternzeitantrag ausfüllte, dachte ich mir: Das kann doch nicht so kompliziert sein. Schließlich hatten wir das Baby schon, die Freude war riesig, und ich wollte einfach nur ein paar Monate zu Hause bleiben und danach in Teilzeit wieder einsteigen. Klingt nach einem soliden Plan, oder? Doch je länger ich mich mit dem Thema beschäftigte, desto mehr Fragen tauchten auf. Wann genau muss ich den Antrag stellen? Wie viele Stunden darf ich in Teilzeit arbeiten? Was passiert, wenn mein Arbeitgeber ablehnt? Und was bedeutet das alles für meine Rückkehr in Vollzeit? Mein Partner saß neben mir, ebenso ratlos, und gemeinsam versuchten wir, uns durch den Paragrafendschungel zu kämpfen. Dabei haben wir gemerkt, dass wir bei weitem nicht die Einzigen sind, die sich mit diesen Fragen herumschlagen. Viele Eltern stehen vor ähnlichen Herausforderungen – und manche stolpern über rechtliche Fallstricke, die man mit ein bisschen Vorbereitung hätte vermeiden können.

Zuletzt aktualisiert: 26.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Die Kombination aus Elternzeit und Teilzeitarbeit bietet Familien Flexibilität, birgt aber rechtliche Tücken bei Fristen, Ansprüchen und der Rückkehr ins Arbeitsleben – wir beleuchten die häufigsten Stolpersteine und geben praktische Tipps.

🔹 Was wir gelernt haben: Viele rechtliche Probleme entstehen durch verpasste Fristen, mündliche Absprachen ohne schriftliche Fixierung und Unkenntnis über die eigenen Rechte – wer sich frühzeitig informiert und alles dokumentiert, kann Konflikte vermeiden.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Checklisten, Mustervorlagen, rechtliche Hintergründe aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und Tipps für die Kommunikation mit dem Arbeitgeber.


In den ersten Wochen nach der Geburt unseres Kindes war an Bürokratie kaum zu denken. Wir waren überwältigt von der Freude, gleichzeitig aber auch erschöpft von den schlaflosen Nächten. Trotzdem wusste ich, dass ich mich um meinen Elternzeitantrag kümmern musste – und zwar rechtzeitig. Eine befreundete Kollegin hatte mir erzählt, dass sie ihren Antrag zu spät gestellt hatte und dadurch Probleme bekommen hatte. Also setzte ich mich hin, recherchierte im Internet und versuchte, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen. Was ich dabei lernte, war: Elternzeit und Teilzeit sind zwei verschiedene Dinge, die man aber miteinander kombinieren kann – und genau dabei entstehen viele der typischen Fallstricke.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, dass es so viele Details zu beachten gibt. Ich dachte, ich könne einfach zu meinem Chef gehen, sagen, dass ich Elternzeit nehme und nebenbei ein bisschen arbeiten möchte, und das war's. Aber so einfach ist es leider nicht. Es gibt Fristen, die man einhalten muss. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man überhaupt einen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit hat. Und es gibt Regelungen, die festlegen, wie viele Stunden man arbeiten darf, ohne dass der Elternzeitanspruch gefährdet wird. All das steht im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG – ein Gesetz, das ich vor der Geburt unseres Kindes noch nie bewusst wahrgenommen hatte.

Später haben wir gemerkt, dass viele Eltern ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Bei einem Treffen mit anderen frischgebackenen Eltern kamen wir auf das Thema zu sprechen, und fast alle berichteten von Unsicherheiten oder Missverständnissen. Eine Mutter erzählte, dass ihr Arbeitgeber ihren Teilzeitantrag abgelehnt hatte, weil der Betrieb angeblich zu klein sei – sie hatte nicht gewusst, dass es eine Mindestanzahl von Beschäftigten geben muss. Ein Vater berichtete, dass er Probleme bekommen hatte, weil er vergessen hatte, seinen Antrag schriftlich zu stellen. Und eine andere Mutter hatte Schwierigkeiten, weil sie während der Elternzeit mehr Stunden gearbeitet hatte, als erlaubt waren, und dadurch ihren Elternzeitanspruch gefährdet hatte. Diese Geschichten haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, sich gut zu informieren und alle Schritte sorgfältig zu dokumentieren.


Um zu verstehen, wo die rechtlichen Fallstricke liegen, muss man zunächst die Grundlagen kennen. Laut dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Arbeitnehmer:innen grundsätzlich einen Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes. Ein Teil der Elternzeit – bis zu 24 Monate – kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden (Stand: 2025). Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, das heißt, man ist von der Arbeitspflicht befreit, bleibt aber weiterhin angestellt. Gleichzeitig besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der bereits ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung greift – allerdings frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.

(Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen.)

Viele Eltern möchten während der Elternzeit nicht komplett aus dem Beruf aussteigen, sondern in Teilzeit weiterarbeiten. Das ist grundsätzlich möglich und sogar gesetzlich vorgesehen. Laut BEEG darf man während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass der Elternzeitanspruch verloren geht (Stand: 2025). Diese Grenze wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst – früher lag sie bei 30 Stunden, was zeigt, dass der Gesetzgeber versucht, die Regelungen flexibler und familienfreundlicher zu gestalten. Wichtig ist jedoch: Wer mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet, verliert den Elternzeitanspruch für diesen Zeitraum. Das kann gravierende Folgen haben, etwa den Verlust des Kündigungsschutzes oder Probleme beim Elterngeld.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ein zentraler Fallstrick ist die Frist für den Elternzeitantrag. Wer Elternzeit nehmen möchte, muss dies spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Diese Frist ist verbindlich und sollte unbedingt eingehalten werden, da der Arbeitgeber sonst nicht verpflichtet ist, die Elternzeit zu gewähren. Für Teilzeitarbeit während der Elternzeit gilt dieselbe Frist: Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss ebenfalls mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Diese Fristen sind gesetzlich im BEEG verankert und dienen dazu, dem Arbeitgeber ausreichend Planungszeit zu geben. Wer die Frist verpasst, kann zwar trotzdem Elternzeit nehmen, muss aber unter Umständen mit einer Verschiebung des gewünschten Beginns rechnen.

(Beispielangabe – kann je nach Arbeitgeber abweichen.)


In unserem Fall habe ich den Antrag rechtzeitig gestellt, aber nicht ohne vorher ein längeres Gespräch mit meinem Arbeitgeber zu führen. Ich wollte wissen, ob mein Wunsch, während der Elternzeit 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, grundsätzlich machbar ist. Mein Chef war zunächst skeptisch – nicht, weil er mir die Elternzeit nicht gönnte, sondern weil er unsicher war, wie er die Vertretung organisieren sollte. Wir haben dann gemeinsam verschiedene Modelle durchgespielt: Könnte ich an bestimmten Tagen komplett arbeiten und an anderen komplett zu Hause bleiben? Oder wäre es besser, jeden Tag ein paar Stunden zu arbeiten? Am Ende einigten wir uns auf ein Modell, das für beide Seiten funktionierte. Wichtig war dabei, dass wir alles schriftlich festhielten – nicht nur den Elternzeitantrag, sondern auch die Vereinbarung über die Teilzeitarbeit.

Ganz ehrlich, dieses schriftliche Festhalten war einer der wichtigsten Tipps, die ich von anderen Eltern bekommen hatte. Mündliche Absprachen sind zwar nett und oft schnell getroffen, aber im Zweifel nicht rechtlich bindend. Wenn später Streitigkeiten entstehen – etwa, weil sich die Arbeitsbedingungen ändern oder weil es Missverständnisse über die vereinbarten Stunden gibt –, ist man ohne schriftliche Dokumentation aufgeschmissen. Deshalb haben wir nicht nur den offiziellen Elternzeitantrag schriftlich eingereicht, sondern auch eine separate Vereinbarung über die Teilzeitarbeit aufgesetzt, in der genau stand, wie viele Stunden ich arbeite, an welchen Tagen und in welchem Umfang. Diese Vereinbarung haben sowohl ich als auch mein Arbeitgeber unterschrieben, und ich habe eine Kopie für meine Unterlagen bekommen.

Später haben wir gemerkt, dass nicht alle Arbeitgeber so kooperativ sind. Eine Freundin von mir hatte weniger Glück. Sie arbeitete in einem kleinen Unternehmen mit nur zwölf Beschäftigten, und ihr Chef weigerte sich, ihrem Teilzeitantrag während der Elternzeit zuzustimmen. Sie war zunächst verzweifelt und wusste nicht, ob sie rechtlich etwas dagegen tun konnte. Tatsächlich gibt es hier eine wichtige Einschränkung: Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit besteht nur, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat. Bei kleineren Betrieben kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, ohne dass dies rechtlich beanstandet werden kann. Das steht ebenfalls im BEEG und ist ein Punkt, den viele Eltern nicht kennen.

(Beispielangabe – kann je nach Betriebsgröße abweichen.)


Neben der Betriebsgröße gibt es noch weitere Voraussetzungen für den Teilzeitanspruch während der Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis muss in der Regel länger als sechs Monate bestehen, und es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit sprechen. Was genau unter „dringenden betrieblichen Gründen" zu verstehen ist, ist nicht immer eindeutig und wird im Einzelfall oft vor Arbeitsgerichten verhandelt. Typische Beispiele sind: Die Teilzeitarbeit würde die Organisation des Betriebs erheblich beeinträchtigen, es gibt keine Vertretungsmöglichkeit, oder die Kosten wären unverhältnismäßig hoch. Arbeitgeber müssen solche Ablehnungsgründe jedoch konkret darlegen und können sich nicht einfach pauschal weigern. Wenn ihr den Eindruck habt, dass euer Arbeitgeber unberechtigt ablehnt, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen – etwa bei einer Beratungsstelle für Arbeitnehmer:innen oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ein weiterer Fallstrick, der oft übersehen wird, ist die Frage nach der Rückkehr in die ursprüngliche Arbeitszeit. Viele Eltern glauben, dass sie automatisch nach Ende der Elternzeit wieder in Vollzeit zurückkehren können, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben. Das stimmt jedoch nicht unbedingt. Wenn die Teilzeitvereinbarung auf die Dauer der Elternzeit befristet ist, endet sie zwar automatisch mit dem Ende der Elternzeit. Aber wenn die Vereinbarung unbefristet getroffen wurde, kann es sein, dass man auch nach der Elternzeit weiterhin in Teilzeit arbeitet – es sei denn, man beantragt erneut eine Änderung der Arbeitszeit. Auch hier ist es wichtig, von Anfang an klar zu kommunizieren und schriftlich festzuhalten, ob die Teilzeitvereinbarung befristet oder unbefristet gelten soll.

(Beispielangabe – kann je nach Vereinbarung abweichen.)

Ganz ehrlich, bei uns hätte es beinahe ein Missverständnis gegeben. Ich hatte in meinem Antrag geschrieben, dass ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, aber nicht explizit erwähnt, dass diese Vereinbarung nur für die Dauer der Elternzeit gelten soll. Zum Glück hat mein Arbeitgeber nachgefragt, und wir konnten das rechtzeitig klären. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass es Fälle gibt, in denen solche Unklarheiten zu echten Problemen führen – etwa, wenn Eltern nach der Elternzeit wieder in Vollzeit arbeiten wollen, der Arbeitgeber aber darauf besteht, dass die Teilzeitvereinbarung weiterhin gilt.


Ein Thema, das in diesem Zusammenhang immer wieder aufkommt, sind Nebenjobs oder zusätzliche Tätigkeiten während der Elternzeit. Manche Eltern möchten nicht nur bei ihrem ursprünglichen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, sondern zusätzlich noch eine andere Tätigkeit aufnehmen – sei es aus finanziellen Gründen oder um sich beruflich weiterzuentwickeln. Grundsätzlich ist das erlaubt, solange die Gesamtstundenzahl von 32 Stunden pro Woche nicht überschritten wird. Allerdings gibt es hier einige Fallstricke: Wenn man bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchte, muss man in der Regel die Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers einholen. Das steht oft im Arbeitsvertrag oder ergibt sich aus allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Wer ohne Zustimmung einen Nebenjob annimmt, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung – wobei während der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz besteht, der solche Kündigungen erschwert.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage nach den Sozialversicherungen und Steuern. Wenn man während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, ist man in der Regel weiterhin sozialversicherungspflichtig – das bedeutet, dass Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Einkommen. Wer mehrere Teilzeitjobs kombiniert, sollte darauf achten, dass die Gesamteinnahmen nicht bestimmte Grenzen überschreiten, da sonst unter Umständen höhere Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Auch das Elterngeld kann durch Teilzeitarbeit beeinflusst werden: Wer während des Elterngeldbezugs arbeitet, erhält in der Regel weniger Elterngeld, da dieses anhand des Verdienstausfalls berechnet wird. Es ist daher sinnvoll, sich vorab bei der Elterngeldstelle zu informieren, wie sich Teilzeitarbeit auf das Elterngeld auswirkt.

(Beispielangabe – kann je nach Einkommen und Versicherungsstatus abweichen.)


Später haben wir auch über das Thema Homeoffice gesprochen, das gerade in den letzten Jahren immer wichtiger geworden ist. Viele Eltern wünschen sich, während der Elternzeit von zu Hause aus zu arbeiten, um flexibler zu sein und Betreuung und Arbeit besser miteinander vereinbaren zu können. Grundsätzlich ist Homeoffice auch während der Elternzeit möglich, sofern der Arbeitgeber zustimmt und die Art der Tätigkeit es erlaubt. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice – weder während der Elternzeit noch sonst. Das bedeutet, dass Arbeitgeber Homeoffice ablehnen können, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. In der Praxis haben wir jedoch festgestellt, dass viele Arbeitgeber mittlerweile offener für solche Modelle sind, vor allem wenn sie die Vorteile sehen: Eltern können flexibler arbeiten, sind motivierter und bleiben dem Unternehmen oft länger erhalten.

Ein häufiges Missverständnis, auf das wir immer wieder gestoßen sind, betrifft die Frage nach dem Urlaub. Viele Eltern glauben, dass sie während der Elternzeit keinen Urlaub haben oder dass ihr Urlaubsanspruch verfällt. Das stimmt so nicht ganz. Grundsätzlich erwirbt man während der Elternzeit weiterhin Urlaubsansprüche, allerdings kann der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Das bedeutet: Wer ein ganzes Jahr in Elternzeit ist, ohne zu arbeiten, kann theoretisch keinen Urlaubsanspruch für dieses Jahr erwerben. Wer jedoch während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, erwirbt entsprechend anteilig Urlaubsansprüche. Diese Regelungen sind gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankert und sollten bei der Planung berücksichtigt werden.

(Beispielangabe – kann je nach Arbeitsvertrag abweichen.)


Ganz ehrlich, wir hätten uns gewünscht, dass diese ganzen Informationen etwas zugänglicher wären. Als wir uns auf die Elternzeit vorbereiteten, fühlten wir uns oft überfordert von der Fülle an Regelungen, Paragrafen und Ausnahmen. Es gibt zwar viele Informationsquellen im Internet, aber die sind nicht immer leicht verständlich oder aktuell. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet eine umfassende Broschüre zum Thema Elterngeld und Elternzeit an, die wir sehr hilfreich fanden (Stand: 2025). Auch die Stiftung Warentest hat mehrere Artikel zu diesem Thema veröffentlicht, die praxisnah und gut verständlich sind.

Quelle: Stiftung Warentest

Ein weiterer Aspekt, der uns besonders wichtig erscheint, ist die Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Viele Konflikte entstehen nicht, weil die gesetzlichen Regelungen unklar sind, sondern weil die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber nicht gut funktioniert. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es sich lohnt, frühzeitig das Gespräch zu suchen, die eigenen Wünsche klar zu formulieren und gleichzeitig offen für die Bedürfnisse des Arbeitgebers zu sein. In vielen Fällen lassen sich Lösungen finden, die für beide Seiten akzeptabel sind – etwa durch flexible Arbeitszeitmodelle, Job-Sharing oder andere kreative Ansätze. Wichtig ist jedoch, dass alle Absprachen schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.


Elternzeit & Teilzeit beantragen – 6 Steps

Damit ihr bei der Beantragung von Elternzeit und Teilzeit nichts vergesst und rechtliche Fallstricke vermeidet, haben wir eine Checkliste erstellt:

  1. Fristen prüfen – Elternzeit und Teilzeit müssen mindestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden.
  2. Anspruchsvoraussetzungen klären – Prüft, ob euer Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und ob euer Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
  3. Antrag schriftlich stellen – Formuliert euren Antrag klar und eindeutig, am besten mit konkreten Angaben zu Beginn, Dauer und gewünschter Stundenzahl.
  4. Teilzeitvereinbarung aushandeln – Besprecht mit eurem Arbeitgeber, wie die Arbeitszeit während der Elternzeit gestaltet werden soll, und haltet alles schriftlich fest.
  5. Kopien und Bestätigungen sichern – Bewahrt alle Unterlagen auf, einschließlich einer schriftlichen Bestätigung vom Arbeitgeber über die Genehmigung der Elternzeit und Teilzeit.
  6. Rückkehrrechte klären – Klärt von Anfang an, ob die Teilzeitvereinbarung befristet oder unbefristet gelten soll und was nach Ende der Elternzeit passiert.

(Beispielangabe – kann je nach Arbeitgeber und Branche abweichen.)


Musterantrag: Elternzeit mit Teilzeitarbeit

Falls ihr euren Antrag schriftlich formulieren müsst, könnt ihr folgende Vorlage nutzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit vom [Datum] bis [Datum] gemäß § 15 BEEG.

Während dieser Zeit möchte ich in Teilzeit mit [Anzahl] Stunden pro Woche arbeiten.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung und freue mich auf ein klärendes Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]


Ein Thema, das in den letzten Jahren immer mehr Aufmerksamkeit bekommen hat, ist die Partnerschaftlichkeit bei der Aufteilung von Elternzeit und Teilzeitarbeit. Lange Zeit war es üblich, dass hauptsächlich Mütter Elternzeit nahmen und in Teilzeit arbeiteten, während Väter weiterhin in Vollzeit tätig waren. Das ändert sich langsam, aber es gibt noch viel Luft nach oben. Laut Statistischem Bundesamt nehmen mittlerweile etwa 45 Prozent der Väter zumindest für eine kurze Zeit Elternzeit, aber nur ein kleiner Teil reduziert tatsächlich langfristig die Arbeitszeit (Stand: 2025). Das hat viele Gründe – gesellschaftliche Erwartungen, finanzielle Überlegungen, aber auch betriebliche Strukturen, die Teilzeitarbeit für Männer erschweren. Wir finden es wichtig, dass beide Elternteile die Möglichkeit haben, Beruf und Familie zu vereinbaren, und dass Unternehmen entsprechende Rahmenbedingungen schaffen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage nach der beruflichen Entwicklung während und nach der Elternzeit. Viele Eltern – insbesondere Mütter – berichten, dass sie nach der Rückkehr aus der Elternzeit beruflich zurückgestuft wurden oder dass ihnen interessante Projekte nicht mehr angeboten wurden. Das ist nicht nur demotivierend, sondern kann auch rechtliche Probleme aufwerfen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Eltern nach der Elternzeit wieder auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz zu beschäftigen. „Gleichwertig" bedeutet dabei nicht unbedingt „identisch", aber es sollte eine Stelle sein, die in Bezug auf Qualifikation, Verantwortung und Bezahlung vergleichbar ist. Wer das Gefühl hat, nach der Elternzeit benachteiligt zu werden, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

(Beispielangabe – kann je nach Branche und Unternehmen abweichen.)


Später haben wir auch über die Rolle von Betriebsräten und Gewerkschaften gesprochen. In vielen Unternehmen gibt es Betriebsräte, die Arbeitnehmer:innen bei Fragen zur Elternzeit und Teilzeitarbeit unterstützen können. Sie kennen die internen Regelungen, haben Erfahrung mit ähnlichen Fällen und können vermittelnd tätig werden, wenn es Konflikte mit dem Arbeitgeber gibt. Auch Gewerkschaften bieten oft Beratung und Unterstützung an – teilweise sogar kostenlos für Mitglieder. Wir hatten das Glück, dass es in meinem Unternehmen einen sehr engagierten Betriebsrat gab, der mir bei der Formulierung meines Antrags geholfen und mir wichtige Hinweise gegeben hat. Das hat mir viel Sicherheit gegeben und dazu beigetragen, dass der gesamte Prozess reibungslos verlief.

Ein Aspekt, der uns ebenfalls aufgefallen ist, ist die unterschiedliche Handhabung in verschiedenen Branchen. In manchen Bereichen – etwa im öffentlichen Dienst oder in großen Konzernen – sind Elternzeit und Teilzeitarbeit mittlerweile gut etabliert und werden relativ problemlos gewährt. In anderen Branchen – etwa in kleinen Betrieben, im Handwerk oder in Start-ups – gibt es oft noch große Vorbehalte oder organisatorische Schwierigkeiten. Das liegt nicht unbedingt am bösen Willen der Arbeitgeber, sondern oft an strukturellen Problemen: Kleine Betriebe haben weniger personelle Reserven, um Ausfälle zu kompensieren, und flexible Arbeitszeitmodelle sind schwieriger umzusetzen. Trotzdem gilt: Auch in kleinen Betrieben haben Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf Elternzeit – und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Teilzeitarbeit.


Übersicht: Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit

Um die verschiedenen Voraussetzungen und möglichen Ablehnungsgründe übersichtlich darzustellen, haben wir hier eine Tabelle erstellt:

Voraussetzung Erfüllt? Hinweis
Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten Ja / Nein Bei kleineren Betrieben kein gesetzlicher Anspruch¹
Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate Ja / Nein Gilt ab Beginn der Elternzeit¹
Antrag mindestens 7 Wochen vorher Ja / Nein Fristversäumnis kann zur Verschiebung führen¹
Keine dringenden betrieblichen Gründe Ja / Nein Arbeitgeber muss konkret darlegen¹
Arbeitszeit max. 32 Stunden/Woche Ja / Nein Bei Überschreitung: Verlust des Elternzeitanspruchs¹

¹ Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Rechtsprechung abweichen.


Ganz ehrlich, es gab auch Momente, in denen wir uns gefragt haben, ob das alles wirklich sein muss. Die ganzen Anträge, Fristen, Regelungen – manchmal wirkte das alles überbürokratisiert und kompliziert. Aber im Nachhinein haben wir verstanden, dass diese Regelungen einen wichtigen Zweck erfüllen: Sie schützen Arbeitnehmer:innen vor Willkür und stellen sicher, dass auch Arbeitgeber ihre Rechte wahren können. Die Sieben-Wochen-Frist zum Beispiel ist nicht dazu da, Eltern das Leben schwer zu machen, sondern um Arbeitgebern ausreichend Zeit zu geben, Vertretungen zu organisieren. Und die Voraussetzung, dass der Betrieb eine bestimmte Größe haben muss, trägt dem Umstand Rechnung, dass kleinere Betriebe oft weniger flexibel sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den wir gelernt haben, ist die Bedeutung von Elterngeldberatungsstellen. Viele Kommunen bieten kostenlose Beratung zu Elterngeld, Elternzeit und verwandten Themen an. Diese Beratungsstellen sind oft sehr gut informiert und können individuelle Fragen beantworten, die über die allgemeinen Informationen im Internet hinausgehen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ein persönliches Beratungsgespräch sehr viel bringen kann – allein schon, weil man konkrete Fragen stellen und auf die eigene Situation zugeschnittene Antworten bekommen kann. Viele Beratungsstellen bieten auch telefonische oder Online-Beratung an, was besonders praktisch ist, wenn man mit einem kleinen Baby zu Hause sitzt und nicht viel Zeit für Behördengänge hat.


Später haben wir auch über die europäische Dimension des Themas gesprochen. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren mehrere Richtlinien erlassen, die darauf abzielen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Eine wichtige Richtlinie ist die sogenannte „Vereinbarkeitsrichtlinie" (EU-Richtlinie 2019/1158), die unter anderem Mindeststandards für Elternzeit und flexible Arbeitsmodelle festlegt (Stand: 2025). Diese Richtlinie muss von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das teilweise bereits geschehen, etwa durch Anpassungen im BEEG. Die Richtlinie sieht vor, dass Eltern mindestens vier Monate Elternzeit nehmen können, die nicht übertragbar sind – das soll insbesondere Väter ermutigen, ebenfalls Elternzeit zu nehmen. Zudem soll es einen Anspruch auf flexible Arbeitsregelungen geben, etwa Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten.

Quelle: Europäisches Parlament

Ein Thema, das uns besonders am Herzen liegt, ist die finanzielle Absicherung während der Elternzeit. Viele Eltern machen sich Sorgen, ob sie sich Elternzeit überhaupt leisten können, vor allem wenn beide Partner Teilzeit arbeiten oder wenn nur ein Einkommen wegfällt. Das Elterngeld soll hier eine wichtige Unterstützung bieten. Es ersetzt in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, maximal jedoch 1.800 Euro pro Monat (Stand: 2025). Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, erhält entsprechend weniger Elterngeld, da dieses anhand des Verdienstausfalls berechnet wird. Es gibt auch das ElterngeldPlus, das es ermöglicht, Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu beziehen, wenn man gleichzeitig in Teilzeit arbeitet. Diese Modelle sind flexibel und können individuell auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnitten werden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Ein häufiger Fehler, den wir beobachtet haben, ist die Annahme, dass man während der Elternzeit einfach „mal kurz" die Arbeitsbedingungen ändern kann. Das stimmt leider nicht. Wenn man sich einmal für ein bestimmtes Teilzeitmodell entschieden hat, ist es in der Regel nicht so einfach, dieses nachträglich zu ändern. Jede Änderung – etwa eine Erhöhung oder Verringerung der Stundenzahl – erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers. Und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, zuzustimmen, auch wenn das für euch praktischer wäre. Deshalb ist es wichtig, sich vorher gut zu überlegen, welches Modell langfristig funktioniert. Wir haben damals verschiedene Szenarien durchgespielt: Was passiert, wenn unser Kind häufig krank ist? Was, wenn wir keine Betreuung finden? Was, wenn ich merke, dass die Arbeitsbelastung zu hoch oder zu niedrig ist? Diese Überlegungen haben uns geholfen, ein Modell zu finden, das realistisch und nachhaltig ist.

Ganz ehrlich, es gab auch Zeiten, in denen ich gemerkt habe, dass 20 Stunden pro Woche zu viel waren. Unser Kind hat in den ersten Monaten sehr schlecht geschlafen, und ich war oft erschöpft. Gleichzeitig wollte ich meinem Arbeitgeber gegenüber nicht den Eindruck erwecken, dass ich nicht belastbar bin. Das war eine schwierige Balance. Rückblickend hätte ich wahrscheinlich offener kommunizieren sollen, anstatt mich durchzubeißen. Viele Arbeitgeber sind verständnisvoller, als man denkt, und es gibt oft Möglichkeiten, vorübergehend die Arbeitszeit anzupassen oder Aufgaben umzuverteilen. Aber dazu muss man natürlich das Gespräch suchen – und das fällt vielen Eltern schwer, weil sie Angst haben, als unzuverlässig oder weniger leistungsfähig wahrgenommen zu werden.


Ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird, ist die psychische Belastung, die mit der Kombination von Elternzeit und Teilzeitarbeit einhergehen kann. Man jongliert zwischen verschiedenen Rollen: Elternteil, Arbeitnehmer:in, vielleicht auch noch Partner:in, Freund:in, Tochter oder Sohn. Das kann sehr anstrengend sein, vor allem wenn man das Gefühl hat, keiner Rolle wirklich gerecht zu werden. Wir haben damals angefangen, uns gegenseitig Freiräume zu schaffen – etwa, indem einer von uns am Wochenende allein mit dem Kind unterwegs war, während der andere Zeit für sich hatte. Solche kleinen Auszeiten haben uns sehr geholfen, um wieder Energie zu tanken. Auch der Austausch mit anderen Eltern, die in ähnlichen Situationen waren, hat uns gut getan. Man merkt dann, dass man nicht allein ist mit seinen Sorgen und Herausforderungen.

Ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert wird, ist die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Karriere. Viele Eltern – insbesondere Mütter – berichten, dass Elternzeit und Teilzeitarbeit ihre Karrierechancen beeinträchtigt haben. Das ist ein strukturelles Problem, das nicht nur individuelle Lösungen erfordert, sondern auch gesellschaftliche und politische Veränderungen. Es braucht Unternehmen, die Elternzeit nicht als Karriereknick betrachten, sondern als normale Lebensphase. Es braucht Führungskräfte in Teilzeit, die als Vorbilder dienen. Und es braucht eine Kultur, in der sowohl Männer als auch Frauen selbstverständlich Elternzeit nehmen und Teilzeit arbeiten können, ohne dass das ihre berufliche Entwicklung gefährdet.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns nach der Veröffentlichung ähnlicher Beiträge geschrieben und konkrete Fragen gestellt. Die drei häufigsten Fragen möchten wir hier beantworten, damit ihr direkt auf die wichtigsten Informationen zugreifen könnt.

Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn dringende betriebliche Gründe gegen die Teilzeitarbeit sprechen, kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen. Auch wenn der Betrieb weniger als 16 Beschäftigte hat, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung jedoch begründen und kann sich nicht pauschal weigern. (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Stand: 2025)

Angaben können je nach Betriebsgröße und Einzelfall abweichen.

Verliere ich meinen Urlaubsanspruch während der Elternzeit?

Nicht automatisch, aber der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit, in dem nicht gearbeitet wird, um ein Zwölftel kürzen. Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, erwirbt anteilig Urlaubsansprüche. Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit sollte nach Möglichkeit vor Beginn der Elternzeit genommen werden oder kann nach Absprache auch später genommen werden. (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025)

Angaben können je nach Arbeitsvertrag und Betrieb abweichen.

Was passiert, wenn ich während der Elternzeit mehr als 32 Stunden pro Woche arbeite?

Dann verlierst du für diesen Zeitraum den Elternzeitanspruch und damit auch den besonderen Kündigungsschutz. Das kann erhebliche Konsequenzen haben, etwa beim Elterngeld oder beim Schutz vor Kündigung. Es ist daher wichtig, die Stundengrenze von 32 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten. Wenn du vorübergehend mehr arbeiten musst, solltest du das unbedingt mit deinem Arbeitgeber und der Elterngeldstelle klären. (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Stand: 2025)

Angaben können je nach Einzelfall abweichen.


Zum Abschluss möchten wir noch ein paar persönliche Gedanken teilen. Die Kombination aus Elternzeit und Teilzeitarbeit war für uns als Familie eine große Herausforderung, aber auch eine wertvolle Erfahrung. Wir haben gelernt, dass es wichtig ist, sich gut zu informieren, alle Schritte sorgfältig zu dokumentieren und offen zu kommunizieren – sowohl mit dem Arbeitgeber als auch untereinander. Wir haben gemerkt, dass viele rechtliche Fallstricke vermeidbar sind, wenn man die Regelungen kennt und die Fristen einhält. Und wir haben festgestellt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen, auch wenn das manchmal unbequem ist.

Rückblickend würden wir sagen, dass die Erfahrung uns als Familie stärker gemacht hat. Wir haben gelernt, besser zusammenzuarbeiten, uns gegenseitig zu unterstützen und auch mal um Hilfe zu bitten. Wir haben gemerkt, dass Elternzeit nicht bedeutet, aus dem Beruf auszusteigen, sondern eine andere Form der Arbeit zu finden, die besser zur aktuellen Lebensphase passt. Und wir haben gesehen, dass viele Arbeitgeber durchaus bereit sind, flexible Lösungen zu finden, wenn man das Gespräch sucht und konstruktive Vorschläge macht.

Wenn ihr selbst vor der Entscheidung steht, Elternzeit und Teilzeitarbeit zu kombinieren, hoffen wir, dass euch dieser Beitrag weiterhilft. Wichtig ist vor allem: Informiert euch frühzeitig, plant realistisch und lasst euch nicht entmutigen, wenn es mal kompliziert wird. Es gibt viele Unterstützungsangebote – von Elterngeldstellen über Betriebsräte bis hin zu Beratungsstellen für Arbeitnehmer:innen. Nutzt diese Angebote und scheut euch nicht, Fragen zu stellen. Am Ende geht es darum, eine Lösung zu finden, die für euch als Familie funktioniert und die es euch ermöglicht, Beruf und Familie so zu vereinbaren, wie ihr es euch vorstellt.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Thema, das uns alle angeht – Eltern, Arbeitgeber, Politik und Gesellschaft. Es braucht weiterhin Anstrengungen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern, etwa durch flexiblere Arbeitszeitmodelle, bessere Kinderbetreuung und eine Kultur, die Elternzeit als etwas Selbstverständliches betrachtet. Aber es liegt auch an uns als Eltern, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen und aktiv für unsere Rechte einzutreten. Nur so können wir langfristig etwas verändern – für uns selbst und für die nächste Generation.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag euch Orientierung und Unterstützung bietet. Falls ihr selbst Erfahrungen mit dem Thema gemacht habt oder noch Fragen habt, freuen wir uns über eure Kommentare und Rückmeldungen. Nur durch den Austausch können wir voneinander lernen und gemeinsam besser werden. Und vielleicht helfen eure Erfahrungen auch anderen Familien, die gerade vor ähnlichen Entscheidungen stehen.