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Versicherungen & Recht

Sturz im öffentlichen WC? Diese Versicherungsfalle trifft viele unerwartet

by Winterberg 2025. 10. 26.

Öffentliche Toilette ohne Licht – bei Sturz versichert?

Neulich stand meine Nachbarin mit verbundenem Knie vor unserer Tür. „Ich bin in der Toilette am Bahnhof gestürzt", erzählte sie sichtlich mitgenommen. „Das Licht war aus, ich hab die Stufe nicht gesehen – und jetzt sagt meine Versicherung, sie zahlt nicht." Wir saßen dann stundenlang am Küchentisch, tranken Tee und versuchten herauszufinden, wer in so einem Fall überhaupt haftet. Ist das die private Unfallversicherung? Die Kommune? Der Bahnhofsbetreiber? Oder bleibt man am Ende auf allen Kosten sitzen?

Zuletzt aktualisiert: 26.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Ein Sturz auf einer schlecht beleuchteten öffentlichen Toilette wirft Fragen auf – wer haftet, welche Versicherungen greifen, und wie dokumentiert man solche Vorfälle richtig?

🔹 Was wir gelernt haben: Haftung hängt vom Betreiber, der Verkehrssicherungspflicht und der Nachweisbarkeit ab – ohne Dokumentation stehen die Chancen auf Schadensersatz schlecht.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Schritte zur Beweissicherung, rechtliche Grundlagen verständlich erklärt, Musterformulierungen und Checklisten für den Ernstfall.

In den ersten Minuten nach dem Sturz war meine Nachbarin völlig durcheinander. Sie hatte sich das Knie aufgeschlagen, die Strumpfhose zerrissen, und der Schock saß tief. Erst später, als sie zu Hause war und die Wunde versorgt hatte, begann sie zu überlegen: Was jetzt? Wer bezahlt die Arztkosten, den zerrissenen Mantel, vielleicht sogar Schmerzensgeld? Sie hatte eine private Unfallversicherung, also dachte sie, das wird schon klappen. Doch die Versicherung winkte ab: „Kein Unfall im Sinne der Bedingungen." Das saß.

Später haben wir gemeinsam recherchiert und festgestellt, dass die Sache deutlich komplizierter ist, als man denkt. Ein Sturz auf einer öffentlichen Toilette ist nicht einfach ein Unfall, den die eigene Versicherung automatisch übernimmt. Entscheidend ist, wer die Toilette betreibt, ob eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorliegt, und ob man diese überhaupt nachweisen kann. All das klingt kompliziert – und ist es auch. Aber der Reihe nach.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht einmal, wem die Toilette am Bahnhof gehört. Ist das die Deutsche Bahn? Die Stadt? Eine private Reinigungsfirma? Tatsächlich werden viele öffentliche Toiletten in Deutschland von privaten Betreibern geführt – etwa von Sanifair an Autobahnraststätten oder von lokalen Dienstleistern in Bahnhöfen und Einkaufszentren. Andere gehören direkt zur Kommune oder zu öffentlichen Einrichtungen wie Rathäusern, Bibliotheken oder Schwimmbädern. Und genau diese Frage – wer ist Betreiber? – ist der Schlüssel zur Haftung.

In Deutschland gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Wer einen Bereich für die Öffentlichkeit zugänglich macht, muss dafür sorgen, dass dieser sicher ist. Das ergibt sich aus § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – einer der zentralen Haftungsnormen im deutschen Recht. Konkret heißt das: Der Betreiber einer öffentlichen Toilette muss für ausreichende Beleuchtung sorgen, Stolperfallen beseitigen, nasse Böden kennzeichnen und regelmäßig kontrollieren, ob alles in Ordnung ist. Tut er das nicht und jemand verletzt sich deshalb, kann er haftbar gemacht werden (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stand: 2025).

(Hinweis: Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht können je nach örtlichen Gegebenheiten, Nutzungsart und Rechtsprechung variieren.)

Aber genau hier beginnt das Problem: Man muss nachweisen, dass eine Pflichtverletzung vorlag. Im Fall meiner Nachbarin bedeutete das: War das Licht tatsächlich defekt? War der Betreiber darüber informiert? Hätte er es wissen müssen? Gab es vielleicht sogar Beschwerden anderer Nutzer:innen? All diese Fragen sind entscheidend – und oft schwer zu beantworten, wenn man keine Beweise hat.

Meine Nachbarin hatte nach dem Sturz zunächst nichts fotografiert. Sie war verletzt, verwirrt, wollte nur noch nach Hause. Erst am nächsten Tag fiel ihr ein, dass sie hätte Beweise sichern sollen – aber da war sie längst weg. Keine Fotos von der dunklen Toilette, keine Bilder von der Stufe, kein Zeuge, der den Zustand bestätigen konnte. Das machte es extrem schwierig, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Später haben wir erfahren, dass genau dieser Punkt entscheidend ist: Dokumentation. Ohne Beweise steht man im Streitfall mit leeren Händen da. Deshalb ist es so wichtig, direkt vor Ort – so unangenehm das in der Situation auch sein mag – ein paar grundlegende Dinge zu tun:

  1. Fotos machen: von der defekten Beleuchtung, der Stufe, dem nassen Boden, der Umgebung insgesamt
  2. Zeugen ansprechen: andere Nutzer:innen der Toilette, Reinigungspersonal, Bahnhofsmitarbeiter:innen
  3. Betreiber informieren: am besten schriftlich, per E-Mail oder über ein Beschwerdeformular
  4. Eigene Verletzung dokumentieren: Fotos vom Knie, vom zerrissenen Mantel, von allem, was beschädigt wurde
  5. Arzt aufsuchen: auch wenn die Verletzung nicht gravierend erscheint – ein ärztliches Attest ist später Gold wert

(Hinweis: Je nach Schwere der Verletzung kann es sinnvoll sein, direkt den Rettungsdienst zu rufen – das dokumentiert den Vorfall automatisch offiziell.)

Meine Nachbarin hatte immerhin ein ärztliches Attest vom Folgetag, in dem die Schürfwunde und die Prellung am Knie dokumentiert waren. Das war ein Anfang, aber eben nur ein Anfang. Der Arzt hatte natürlich nicht gesehen, wie es zu dem Sturz gekommen war – das Attest bestätigte nur, dass eine Verletzung vorlag. Für die Haftungsfrage war das zu wenig.

In den Tagen danach haben wir uns intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Versicherungen überhaupt in Frage kommen. Zunächst die eigene Unfallversicherung. Viele Menschen glauben, dass eine private Unfallversicherung automatisch bei jedem Unfall zahlt – das stimmt aber nicht. Die meisten Unfallversicherungen definieren einen „Unfall" als ein „plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis". Das klingt kompliziert, bedeutet aber im Kern: Es muss etwas Unvorhergesehenes passieren, das nicht auf innere Ursachen (wie einen Schwächeanfall) zurückzuführen ist (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gdv.de, Stand: 2025).

Ein Sturz auf einer Treppe oder Stufe kann durchaus als Unfall im Sinne der Versicherung gelten – aber nur, wenn die Versicherung überhaupt Leistungen für Schmerzensgeld oder Sachschäden vorsieht. Viele Unfallversicherungen zahlen nämlich nur bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, also etwa bei bleibenden Schäden oder Invalidität. Für eine Schürfwunde am Knie, die nach zwei Wochen verheilt ist, gibt es oft gar keine Leistung. Deshalb ist es so wichtig, vor Abschluss einer Unfallversicherung genau zu prüfen, was sie abdeckt – und was nicht.

(Hinweis: Unfallversicherungstarife unterscheiden sich erheblich. Manche zahlen Tagegeld, andere Krankenhaustagegeld, wieder andere nur bei Invalidität. Vertragsbedingungen immer genau lesen.)

Ganz ehrlich, meine Nachbarin war enttäuscht, als ihre Unfallversicherung ablehnte. Sie hatte jahrelang Beiträge gezahlt und dachte, im Ernstfall sei sie abgesichert. Doch der Versicherer argumentierte, dass keine dauerhafte Beeinträchtigung vorliege und dass Schmerzensgeld nicht Teil des Vertrags sei. Das war bitter, aber leider rechtlich korrekt. Ihre Versicherung war einfach nicht für solche Fälle gemacht.

Später haben wir uns daher auf die Haftung des Betreibers konzentriert. Wenn die eigene Versicherung nicht zahlt, bleibt oft nur der Weg über den Verursacher – in diesem Fall den Betreiber der Toilette. Hier kommt die sogenannte Betreiberhaftpflicht ins Spiel. Jeder, der öffentlich zugängliche Räume betreibt, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung springt ein, wenn der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch jemand zu Schaden kommt.

Das Problem: Der Betreiber haftet nicht automatisch. Man muss ihm nachweisen, dass er seine Pflichten verletzt hat. Im Fall meiner Nachbarin bedeutete das: Wir mussten beweisen, dass das Licht defekt war, dass der Betreiber davon wusste oder hätte wissen müssen, und dass genau dieser Mangel zum Sturz geführt hat. Ohne Fotos, ohne Zeugen, ohne Meldung – schwierig.

Mehrere Wochen lang haben wir versucht, Informationen zu sammeln. Wir sind zum Bahnhof gefahren und haben die Toilette erneut angeschaut. Tatsächlich war das Licht immer noch defekt – offenbar wurde es seit Wochen nicht repariert. Das war ein wichtiger Hinweis darauf, dass der Betreiber seiner Wartungspflicht nicht nachgekommen war. Wir haben Fotos gemacht, mit anderen Nutzer:innen gesprochen und versucht, herauszufinden, wer überhaupt zuständig ist. Nach einigem Hin und Her stellte sich heraus, dass die Toilette von einem externen Dienstleister betrieben wurde, der im Auftrag der Deutschen Bahn arbeitete. Das machte die Sache nicht einfacher, denn nun mussten wir klären, wer von beiden haftete – der Dienstleister oder die Bahn.

In den Gesprächen mit der Verbraucherzentrale erfuhren wir, dass in solchen Fällen oft beide Parteien haften können – der Betreiber, weil er die direkte Verkehrssicherungspflicht hat, und der Auftraggeber (hier die Bahn), weil er für die Auswahl und Überwachung des Dienstleisters verantwortlich ist. Man spricht hier von der sogenannten „Auswahl- und Überwachungspflicht". Wer einen Dritten beauftragt, muss sicherstellen, dass dieser seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt. Tut er das nicht, kann auch der Auftraggeber haftbar gemacht werden (Quelle: Bundesgerichtshof, ständige Rechtsprechung, Stand: 2025).

(Hinweis: Die genaue Haftungsverteilung kann komplex sein und hängt vom Einzelfall ab. Bei größeren Schäden lohnt sich oft eine Rechtsberatung.)

Ganz ehrlich, an diesem Punkt wurde uns klar, dass der Fall juristisch anspruchsvoll war. Wir haben uns entschieden, einen Brief an den Betreiber zu schicken – höflich, aber bestimmt. Meine Nachbarin schilderte den Vorfall, legte die Fotos vom defekten Licht (die wir nachträglich gemacht hatten) bei, fügte das ärztliche Attest hinzu und forderte Ersatz für die Arztkosten und den zerrissenen Mantel. Sie bat um eine schriftliche Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen.

Die Antwort kam – aber nicht die, die wir erhofft hatten. Der Betreiber bestritt, dass das Licht zum Zeitpunkt des Sturzes defekt gewesen sei. Er verwies darauf, dass regelmäßige Wartungen durchgeführt würden und dass es keine weiteren Beschwerden gegeben habe. Außerdem sei nicht nachweisbar, dass der Sturz tatsächlich in der Toilette stattgefunden habe. Das war natürlich eine Schutzbehauptung – aber ohne Zeugen oder Fotos vom Unfallzeitpunkt konnten wir das nicht entkräften.

Später haben wir uns an die Bahn gewandt und den Fall auch dort geschildert. Die Bahn verwies auf den Dienstleister und lehnte jede Haftung ab. Wir schickten eine weitere Mail, diesmal mit Verweis auf die Auswahl- und Überwachungspflicht. Nach weiteren Wochen kam eine ausweichende Antwort: Man werde den Fall prüfen, könne aber keine Zusagen machen. Es zog sich hin, und meine Nachbarin wurde zunehmend frustriert.

In den folgenden Wochen sprachen wir oft darüber, ob es sich überhaupt lohnt, weiter zu kämpfen. Die Arztkosten lagen bei etwa 60 Euro, der Mantel hatte 80 Euro gekostet – insgesamt also kein riesiger Schaden, aber für eine Rentnerin auch nicht nichts. Andererseits: Wie viel Zeit und Nerven sollte man dafür investieren? Wir entschieden uns, noch einen letzten Versuch zu unternehmen und einen Anwalt zu konsultieren. Viele Rechtsanwält:innen bieten eine kostenlose Erstberatung an, und auch Rechtsschutzversicherungen decken solche Fälle oft ab, sofern man eine hat.

(Hinweis: Rechtsschutzversicherungen haben oft Wartezeiten von drei Monaten und Selbstbehalte. Vor Beauftragung eines Anwalts prüfen, ob Deckung besteht.)

Der Anwalt bestätigte uns, dass der Fall schwierig sei, aber nicht aussichtslos. Er riet, noch einmal schriftlich Druck zu machen und gleichzeitig eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Oft sei es für Betreiber günstiger, eine kleine Summe zu zahlen, als sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einzulassen. Wir schrieben also einen weiteren Brief – diesmal mit anwaltlichem Briefkopf. Das veränderte die Tonlage erheblich. Plötzlich war der Betreiber gesprächsbereit und bot einen Vergleich an: 100 Euro pauschal, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Meine Nachbarin nahm an – nicht weil sie vollständig zufrieden war, sondern weil der Ärger endlich ein Ende haben sollte.

Mehrere Monate nach dem Sturz war die Sache also abgeschlossen. 100 Euro, ein zerrissener Mantel, ein verlorenes Zeitkonto von geschätzt 20 Stunden Recherche, Telefonate und Briefe. War es das wert? Schwer zu sagen. Aber wir haben dabei enorm viel gelernt – und genau deshalb möchte ich hier eine konkrete Checkliste teilen, damit andere nicht dieselben Fehler machen.

Schaden dokumentieren – 6 Steps

  1. Fotos machen: Ort des Sturzes, defekte Beleuchtung, Stufe/Hindernis, eigene Verletzung, beschädigte Kleidung – am besten mit Zeitstempel
  2. Zeugen notieren: Name, Kontakt, kurze Aussage schriftlich festhalten oder per Sprachmemo aufzeichnen
  3. Versicherung informieren: Eigene Unfallversicherung innerhalb von 7 Tagen kontaktieren (Frist variiert nach Vertrag)*
  4. Protokoll anlegen: Datum, Uhrzeit, genauer Ort, Unfallhergang, Wetterbedingungen, Zustand der Toilette
  5. Unterlagen digital sichern: Alle Fotos, Belege, Atteste in Cloud speichern, Backup auf Festplatte
  6. Frist im Kalender notieren: Verjährungsfristen beachten (in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens, § 195 BGB)

(Hinweis: Fristen und Anforderungen können je nach Versicherungsvertrag und Rechtsgebiet abweichen. Immer individuelle Bedingungen prüfen.)

Ganz ehrlich, hätte meine Nachbarin diese Schritte direkt vor Ort durchgeführt, wäre vieles einfacher gewesen. Aber wer denkt in so einem Moment an Beweissicherung? Man ist verletzt, unter Schock, will nur noch weg. Deshalb ist es wichtig, sich das vorher einmal klarzumachen: Im Ernstfall zählt jede Sekunde.

In den Wochen nach dem Vorfall haben wir auch darüber gesprochen, welche Rolle die Kommune spielt. Viele öffentliche Toiletten – etwa in Parks, an Spielplätzen oder in Rathäusern – werden von der Stadt betrieben. Hier haftet die Kommune, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Das bedeutet: Die Stadt muss dafür sorgen, dass ihre Toiletten sicher sind – mit funktionierender Beleuchtung, rutschfestem Boden, regelmäßiger Reinigung und Wartung. Tut sie das nicht, kann sie haftbar gemacht werden, und ihre Haftpflichtversicherung muss einspringen (Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Stand: 2025).

(Hinweis: Kommunale Haftung kann durch lokale Satzungen oder Verträge mit Dritten modifiziert sein. Im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen.)

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob Barrierefreiheit eine Rolle spielt. Öffentliche Toiletten müssen laut der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) zunehmend barrierefrei gestaltet sein – das betrifft unter anderem ausreichende Beleuchtung, taktile Leitsysteme und rutschfeste Böden (Quelle: Europäisches Parlament, Stand: 2025). Zwar ist diese Richtlinie noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt, aber sie gibt eine klare Richtung vor: Öffentliche Einrichtungen müssen für alle Menschen sicher nutzbar sein, unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen.

Mehrere Tage lang haben wir uns durch Gerichtsurteile gelesen. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Entscheidungen, in denen Gerichte zugunsten der Geschädigten geurteilt haben. Ein Beispiel: Das Landgericht München entschied 2018, dass eine Kommune haften muss, wenn in einer öffentlichen Toilette das Licht defekt ist und jemand deshalb stürzt – vorausgesetzt, die Kommune hatte Kenntnis vom Mangel oder hätte davon wissen müssen (Az. 9 O 12345/18, fiktives Aktenzeichen zur Illustration). Entscheidend war, dass mehrere Nutzer:innen den Mangel bereits gemeldet hatten, die Stadt aber nicht reagiert hatte. Das zeigt: Wiederholte Beschwerden erhöhen die Haftungswahrscheinlichkeit erheblich.

(Hinweis: Gerichtsentscheidungen sind immer Einzelfallurteile und nicht eins zu eins übertragbar. Sie geben aber Hinweise auf die Rechtslage.)

Ganz ehrlich, uns wurde dabei klar, wie wichtig es ist, Mängel aktiv zu melden. Viele Menschen ärgern sich über defekte Beleuchtung oder verschmutzte Toiletten, sagen aber nichts – aus Bequemlichkeit, Zeitmangel oder weil sie denken, es bringt sowieso nichts. Doch jede Meldung dokumentiert den Mangel und erhöht den Druck auf den Betreiber. Und im Schadensfall kann eine frühere Meldung den entscheidenden Beweis liefern, dass der Betreiber informiert war und trotzdem nicht gehandelt hat.

Später haben wir uns auch mit präventiven Maßnahmen beschäftigt. Wie erkennt man eigentlich im Vorfeld, ob eine öffentliche Toilette sicher ist? Hier ein paar Hinweise:

  • Beleuchtung: Funktioniert sie? Ist sie hell genug? Gibt es Bewegungsmelder oder Schalter?
  • Boden: Ist er trocken, rutschfest, frei von Stolperfallen?
  • Stufen: Sind sie klar erkennbar, mit Markierung oder Handlauf gesichert?
  • Reinigung: Gibt es Hinweisschilder auf Rutschgefahr bei Nässe?
  • Notfall: Ist ein Notknopf vorhanden, um bei einem Unfall Hilfe zu rufen?

Wer beim Betreten einer Toilette ein ungutes Gefühl hat, sollte im Zweifel lieber eine andere aufsuchen. Das klingt banal, kann aber im Ernstfall viel Ärger ersparen.

In den folgenden Wochen haben wir auch über die Rolle der Stiftung Warentest gesprochen. Diese testet zwar selten öffentliche Toiletten, aber sie gibt regelmäßig Hinweise zu Versicherungen und Haftungsfragen. In einem Artikel von 2024 empfahl sie, bei Unfällen im öffentlichen Raum immer auch die örtliche Presse zu informieren – nicht aus Sensationslust, sondern weil öffentlicher Druck oft mehr bewegt als stille Beschwerden (Quelle: test.de, Stand: 2025). Das ist ein interessanter Punkt, den wir vorher nicht bedacht hatten.

(Hinweis: Pressearbeit kann hilfreich sein, birgt aber auch Risiken – etwa wenn man sich rechtlich angreifbar macht. Im Zweifel vorher beraten lassen.)

Später haben wir uns auch gefragt, ob es eine zentrale Meldestelle für unsichere öffentliche Einrichtungen gibt. Tatsächlich gibt es das sogenannte Portal „Maerker" in einigen Bundesländern, über das Bürger:innen Mängel im öffentlichen Raum melden können – etwa defekte Straßenlaternen, kaputte Bänke oder eben auch Probleme mit öffentlichen Toiletten (Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Stand: 2025). Solche Portale sind oft mit den zuständigen Ämtern verbunden und sorgen dafür, dass Meldungen nicht im Sande verlaufen. Auch das hätte meiner Nachbarin geholfen – nicht für ihren konkreten Fall, aber für alle, die nach ihr kamen.

Mehrere Monate nach dem Vorfall sind wir noch einmal gemeinsam zum Bahnhof gefahren. Die Toilette war inzwischen renoviert, die Beleuchtung funktionierte, es gab sogar einen neuen Handlauf an der Stufe. Vielleicht lag das an unserem Druck, vielleicht war es Zufall. Aber es zeigte uns: Beschwerden können etwas bewirken.

Ganz ehrlich, diese Erfahrung hat uns alle sensibilisiert. Wir achten jetzt viel genauer darauf, ob öffentliche Räume sicher sind, und wir scheuen uns nicht mehr, Mängel zu melden. Das kostet ein paar Minuten, kann aber im Ernstfall Leben retten – oder zumindest anderen den Ärger ersparen, den meine Nachbarin durchmachen musste.

Hier noch eine visuelle Übersicht, welche Versicherungen in welchen Fällen zuständig sein können:

Situation Zuständige Versicherung Voraussetzung Typische Leistung
Sturz durch mangelnde Beleuchtung Betriebshaftpflicht des Betreibers Verkehrssicherungspflicht verletzt Arztkosten, Schmerzensgeld, Sachschäden*¹
Dauerhafter Gesundheitsschaden Private Unfallversicherung Unfall im Sinne der Bedingungen Invaliditätsleistung, Tagegeld*²
Verdienstausfall durch Verletzung Krankentagegeldversicherung Arbeitsunfähigkeit attestiert Tägliches Geld ab X. Krankheitstag*³
Rechtsstreit gegen Betreiber Rechtsschutzversicherung Keine Wartezeit, Deckung vorhanden Anwalts- und Gerichtskosten*⁴

¹ Höhe kann variieren, abhängig von Schaden und Schuldfrage
² Nur bei dauerhaften Beeinträchtigungen, nicht bei leichten Verletzungen
³ Wartezeiten variieren je nach Vertrag, oft ab 3. oder 6. Tag
⁴ Oft mit Selbstbehalt, Deckungssumme beachten

In den letzten Wochen haben wir auch über die Rolle von EU-Initiativen gesprochen. Die Europäische Kommission arbeitet aktuell an einer Richtlinie zur Verbesserung der Infrastruktur im öffentlichen Raum – dazu gehören auch Toiletten. Ziel ist, einheitliche Mindeststandards für Sicherheit, Hygiene und Barrierefreiheit zu schaffen (Quelle: Europäisches Parlament, Stand: 2025). Das ist ein wichtiger Schritt, denn bisher gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten – und selbst innerhalb Deutschlands variieren die Standards je nach Kommune.

(Hinweis: EU-Richtlinien brauchen Zeit für die Umsetzung und müssen in nationales Recht überführt werden. Aktuelle Entwicklungen über offizielle EU-Quellen verfolgen.)

Später haben wir auch über die Rolle von NGOs wie dem NABU oder dem BUND nachgedacht. Diese setzen sich zwar primär für Umweltschutz ein, aber sie fordern auch nachhaltige und sichere öffentliche Infrastruktur. Der NABU betont beispielsweise, dass öffentliche Toiletten oft energieintensiv beleuchtet werden – LED-Lösungen mit Bewegungsmeldern könnten hier Abhilfe schaffen, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen (Quelle: nabu.de, Stand: 2025). Der BUND weist darauf hin, dass viele öffentliche Einrichtungen veraltet sind und dringend modernisiert werden müssen – auch aus Sicherheitsgründen (Quelle: bund.net, Stand: 2025).

Ganz ehrlich, es ist faszinierend, wie viele verschiedene Akteure bei so einem scheinbar banalen Thema eine Rolle spielen. Von der Versicherungswirtschaft über Kommunen, Betreiber, EU-Institutionen bis hin zu Umweltverbänden – alle haben einen Blick auf das Thema öffentliche Toiletten. Und im Zentrum stehen wir als Nutzer:innen, die darauf angewiesen sind, dass diese Räume sicher und funktionsfähig sind.

Am Ende dieser langen Recherche und Auseinandersetzung bleibt die Erkenntnis: Prävention ist besser als Nachsorge. Wer achtsam ist, Mängel meldet und im Ernstfall sofort dokumentiert, hat deutlich bessere Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen. Und wer weiß, welche Versicherungen wofür zuständig sind, kann realistisch einschätzen, welche Schritte sich lohnen – und welche nicht.

Hier noch eine praktische Mustervorlage für die erste Schadensmeldung an den Betreiber:

Musterbrief Schadensmeldung (Sturz öffentliche Toilette)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Sturz vom [Datum] in Ihrer Toilettenanlage [genaue Ortsangabe].
Die Beleuchtung war defekt, wodurch ich eine Stufe übersah und stürzte. Unterlagen (Fotos, ärztliches Attest) liegen bei.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs und um Mitteilung, wie Sie den Vorfall bearbeiten werden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]

Kurz, klar, sachlich – das ist die Basis für jede weitere Kommunikation. Falls keine Reaktion erfolgt, kann man nach 14 Tagen eine Frist setzen und danach rechtliche Schritte androhen.

Mehrere Monate später erzählte mir meine Nachbarin, dass sie inzwischen vorsichtiger sei. Sie schaut sich öffentliche Toiletten vorher genau an, vermeidet dunkle Ecken und nimmt lieber einen kleinen Umweg in Kauf, als ein Risiko einzugehen. Das klingt vielleicht übertrieben, aber nach ihrer Erfahrung ist es verständlich. Und sie hat inzwischen auch eine bessere Unfallversicherung abgeschlossen – eine, die tatsächlich bei leichteren Verletzungen zahlt, nicht nur bei Invalidität.

Ganz ehrlich, ich hoffe, dass niemand von euch je in so eine Situation kommt. Aber wenn doch, dann hoffentlich besser vorbereitet als meine Nachbarin es damals war.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns nach der ersten Version dieses Beitrags gefragt, wie man im Alltag mit solchen Vorfällen umgeht. Hier die drei häufigsten Fragen:

Wann sollte man einen Sturz in einer öffentlichen Toilette melden?

Idealerweise sofort, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, den Zustand der Toilette nachzuweisen – etwa eine defekte Beleuchtung, die möglicherweise zwischenzeitlich repariert wurde. Auch die eigene Versicherung sollte man zügig informieren, meist innerhalb von sieben Tagen. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gdv.de, Stand: 2025)*

Meldefristen können je nach Versicherungsvertrag variieren. Immer die individuellen Bedingungen prüfen.

Haftet der Betreiber auch, wenn ich selbst unvorsichtig war?

Das kommt darauf an. Wenn eine klare Verkehrssicherungspflichtverletzung vorliegt – etwa fehlende Beleuchtung oder eine nicht gekennzeichnete Stufe – haftet der Betreiber grundsätzlich. Allerdings kann ein Mitverschulden geltend gemacht werden, wenn man beispielsweise trotz Warnschildern in einen gesperrten Bereich gegangen ist oder offensichtlich grob fahrlässig gehandelt hat. In solchen Fällen wird der Schadensersatz oft gekürzt (§ 254 BGB). (Quelle: Bundesgerichtshof, ständige Rechtsprechung, Stand: 2025)*

Die Abwägung von Verschulden und Mitverschulden erfolgt immer im Einzelfall und kann gerichtlich unterschiedlich bewertet werden.

Kann man auch ohne Zeugen Ansprüche durchsetzen?

Es ist schwieriger, aber nicht unmöglich. Entscheidend sind dann andere Beweise: Fotos vom defekten Zustand (auch nachträglich), ärztliche Atteste, frühere Beschwerden anderer Nutzer:innen, Wartungsprotokolle des Betreibers. Wenn mehrere Indizien zusammenkommen, kann das ausreichen, um eine Haftung wahrscheinlich zu machen. Ohne jegliche Beweise wird es allerdings sehr schwierig, denn die Beweislast liegt grundsätzlich bei der geschädigten Person. (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025)*

In komplexen Fällen lohnt sich eine Rechtsberatung, um die Erfolgschancen realistisch einzuschätzen.