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Versicherungen & Recht

Brille im Supermarkt verloren? Diese rechtlichen Fakten retten dich vor teuren Fehlern!

by Winterberg 2025. 10. 27.

Rechtslage bei verlorener Brille im Supermarkt

Der Griff zum Joghurt, ein kurzer Blick aufs Handy – und plötzlich ist die Brille verschwunden. Was sich wie eine Kleinigkeit anhört, kann schnell zu Frust, Kosten und juristischen Fragen führen. Wer haftet eigentlich, wenn man im Supermarkt etwas verliert? Muss der Markt helfen? Und was passiert, wenn jemand die Brille findet, aber nicht abgibt? In diesem Beitrag erzähle ich von einem Vorfall, der genau so bei uns passiert ist, und teile dabei alles, was wir über Fundrecht, Haftung und praktische Lösungen gelernt haben.

Zuletzt aktualisiert: 27.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Eine im Supermarkt verlorene Brille, die rechtlichen Regelungen zum Fundrecht und zur Haftung – und wie man im Ernstfall schnell und effektiv reagiert.

🔹 Was wir gelernt haben: Verlieren ist keine Katastrophe, aber rechtlich ein klarer Fall fürs Fundrecht nach BGB. Der Supermarkt haftet nur in Ausnahmefällen, und wer etwas findet, hat sowohl Pflichten als auch Rechte.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte für den Verlustfall, rechtliche Klarheit und praktische Tipps, wie man den Verlust dokumentiert, meldet und – im besten Fall – die Brille wiederbekommt.


In den ersten Minuten nach dem Einkauf merkte meine Partnerin, dass etwas fehlte. Wir standen auf dem Parkplatz, sie wollte ins Auto steigen – und griff instinktiv an die Stirn. Die Brille war weg. Nicht in der Handtasche, nicht in der Jackentasche, nicht auf dem Beifahrersitz. Panik machte sich breit, denn ohne Brille konnte sie kaum Auto fahren. Wir gingen zurück in den Supermarkt, fragten an der Information, liefen noch einmal alle Gänge ab. Nichts. Die Brille war wie vom Erdboden verschluckt.

Später haben wir gemerkt, dass so ein Verlust nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich interessant ist. Denn juristisch gesehen handelt es sich um einen klassischen Fundsachenfall nach § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB regelt seit über hundert Jahren, was passiert, wenn jemand etwas findet, das einer anderen Person gehört. Die Grundregel lautet: Wer eine fremde Sache findet, muss sie dem Verlierer oder dem Eigentümer zurückgeben – oder, wenn das nicht möglich ist, beim zuständigen Fundbüro oder bei der Polizei abgeben. Im Falle eines Supermarkts ist das zunächst das Personal oder die Information im Markt selbst.

(Rechtsangabe nach BGB § 965 ff. – Einzelheiten können je nach Fundort und Kommune variieren. Stand: 2025)

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht so genau mit der rechtlichen Seite. Wir dachten, der Supermarkt müsste irgendwie haften, schließlich ist es auf seinem Gelände passiert. Aber so einfach ist das nicht. Eine Haftung des Supermarkts kommt nur in Betracht, wenn das Personal oder der Betreiber fahrlässig gehandelt hat – etwa wenn die Brille bei Reinigungsarbeiten beschädigt oder weggeworfen wurde, obwohl sie hätte gefunden werden müssen. In den meisten Fällen trägt der Eigentümer das Risiko des Verlusts selbst, denn es handelt sich um eine sogenannte "Gefälligkeitshaftung". Der Markt ist nicht verpflichtet, für verlorene Gegenstände zu haften, es sei denn, es liegt ein schuldhaftes Verhalten vor.

Das haben wir später in einem Artikel auf der Website der Stiftung Warentest nachgelesen: https://www.test.de. Dort wird erklärt, dass die Haftung von Geschäften für Fundsachen sehr begrenzt ist und in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz greift.

(Haftungsregelungen können je nach Einzelfall und Umständen variieren. Stand: 2025)

In den Stunden nach dem Verlust haben wir uns dann systematisch auf die Suche gemacht. Zunächst sprachen wir mit dem Personal an der Information. Die Mitarbeiterin war freundlich und schaute in einer internen Fundliste nach – eine einfache Tabelle, in der verlorene Gegenstände mit Datum und Fundort notiert werden. Unsere Brille war nicht dabei. Sie riet uns, am nächsten Tag noch einmal vorbeizukommen, falls die Brille zwischenzeitlich gefunden und abgegeben würde. Außerdem gab sie uns die Telefonnummer des städtischen Fundbüros, falls sich dort etwas ergeben sollte.

Was viele nicht wissen: Fundsachen werden in Deutschland nach einem klaren System behandelt. Nach § 965 BGB ist der Finder verpflichtet, die Fundsache unverzüglich dem Verlierer oder dem Eigentümer zurückzugeben. Wenn das nicht möglich ist, muss der Finder die Sache bei der zuständigen Behörde – in der Regel dem kommunalen Fundbüro – oder bei der Polizei abgeben. In öffentlichen Einrichtungen wie Bahnhöfen, Schulen oder eben Supermärkten kann auch das Personal als erste Anlaufstelle dienen. Der Finder hat dabei nicht das Recht, die Sache einfach zu behalten. Tut er das dennoch, kann das als Fundunterschlagung nach § 246 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden – mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen.

(Rechtsangabe nach BGB § 965 und StGB § 246 – Details können je nach Bundesland und Kommune abweichen. Stand: 2025)

Später haben wir uns gefragt, wie lange eine Fundsache eigentlich aufbewahrt wird. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht das Eigentum an der Fundsache auf den Finder über – vorausgesetzt, der ursprüngliche Eigentümer hat sich nicht gemeldet (§ 973 BGB). Das bedeutet: Wer etwas findet und ordnungsgemäß abgibt, kann nach einem halben Jahr Eigentümer der Sache werden, falls niemand sie abholt. Allerdings hat der Finder keinen Anspruch darauf, dass ihm die Sache automatisch zugeschickt wird – er muss sich aktiv beim Fundbüro melden und nachfragen.

(Rechtsangabe nach BGB § 973 – Fristen und Verfahren können je nach Kommune variieren. Stand: 2025)

In den Tagen nach dem Verlust haben wir auch erfahren, dass der Finder unter Umständen Anspruch auf einen Finderlohn hat. Nach § 971 BGB kann der Finder einen Finderlohn verlangen, wenn er die Sache dem Eigentümer zurückgibt. Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert der Sache: Bei einem Wert bis 500 Euro beträgt der Finderlohn 5 Prozent, darüber hinaus 3 Prozent. Bei einer Brille im Wert von etwa 300 Euro wären das also 15 Euro. Der Finderlohn ist allerdings kein Muss – viele Menschen verzichten darauf, vor allem bei geringwertigen Gegenständen. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass ein solcher Anspruch besteht.

(Rechtsangabe nach BGB § 971 – Höhe des Finderlohns kann je nach Vereinbarung abweichen. Stand: 2025)

Ganz praktisch gesehen haben wir nach dem Verlust sofort einen Kassenbon gesucht. Der Bon war wichtig, um nachzuweisen, dass wir an diesem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit im Supermarkt waren. Das kann helfen, wenn man später beim Fundbüro oder beim Supermarkt nachfragt. Viele Märkte notieren nämlich auf ihren internen Fundlisten auch den ungefähren Zeitpunkt, wann ein Gegenstand gefunden wurde. Mit dem Bon in der Hand konnten wir also sagen: "Wir waren zwischen 14 und 15 Uhr dort, könnte die Brille in diesem Zeitraum gefunden worden sein?" Das erleichtert die Zuordnung erheblich.

Was uns außerdem geholfen hat, war eine genaue Beschreibung der Brille. Marke, Modell, Farbe, besondere Merkmale wie Kratzer oder Gravuren – all das haben wir schriftlich festgehalten. Beim Fundbüro wird man nämlich häufig gebeten, den verlorenen Gegenstand möglichst detailliert zu beschreiben, um Verwechslungen oder Betrugsfälle zu vermeiden. Wer eine Brille abholen will, muss in der Regel nachweisen können, dass es sich tatsächlich um seine eigene handelt. Fotos von der Brille oder ein Kaufbeleg vom Optiker können hier sehr hilfreich sein.

In den Wochen danach haben wir uns intensiv mit dem Thema Versicherung beschäftigt. Denn tatsächlich gibt es Versicherungen, die den Verlust einer Brille abdecken – allerdings nicht alle und nicht automatisch. Eine klassische Hausratversicherung deckt Verluste außerhalb der eigenen Wohnung in der Regel nicht ab. Dafür bräuchte man eine sogenannte Außenversicherung oder eine spezielle Brillenversicherung. Manche Hausratversicherungen bieten auch einen Zusatzbaustein für Wertgegenstände an, der dann auch außerhalb der Wohnung greift – allerdings oft nur bei Diebstahl, nicht bei Verlust durch Unachtsamkeit.

Weitere Informationen zu Versicherungen und Schadensmeldungen finden sich auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): https://www.gdv.de.

(Versicherungsbedingungen können je nach Anbieter und Tarif stark variieren. Stand: 2025)

Später haben wir gemerkt, dass eine Brillenversicherung durchaus sinnvoll sein kann – vor allem für teure Modelle. Solche Versicherungen kosten je nach Anbieter zwischen 5 und 15 Euro pro Monat und decken in der Regel Bruch, Beschädigung und teilweise auch Verlust ab. Allerdings gibt es oft eine Selbstbeteiligung, und die Versicherung zahlt nicht unbegrenzt – viele Tarife haben eine Obergrenze von 200 bis 400 Euro pro Schadensfall. Für Menschen, die häufiger Brillen verlieren oder beschädigen, kann sich das lohnen. Für alle anderen ist es eine Rechenaufgabe: Lohnt sich die monatliche Prämie im Vergleich zu den Kosten für eine neue Brille?

Die Stiftung Warentest hat dazu mehrfach Tests veröffentlicht, die eine gute Orientierung bieten: https://www.test.de.

(Kosten und Leistungen von Brillenversicherungen können je nach Anbieter erheblich variieren. Stand: 2025)

In den Gesprächen mit Freund:innen haben wir festgestellt, dass viele ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Eine Bekannte erzählte, dass sie ihre Sonnenbrille einmal im Schwimmbad verloren hatte und erst Wochen später einen Anruf vom Fundbüro bekam – die Brille war gefunden und ordnungsgemäß abgegeben worden. Ein anderer Bekannter hatte weniger Glück: Seine Brille war im Fitnessstudio verschwunden und tauchte nie wieder auf. Diese Geschichten zeigen, dass es sehr unterschiedlich laufen kann – manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Entscheidend ist, wie schnell man reagiert und ob man die richtigen Schritte unternimmt.

Ganz nebenbei haben wir auch gelernt, dass man den Verlust so schnell wie möglich melden sollte. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, die Brille wiederzufinden. Denn viele Fundbüros und Supermärkte haben begrenzte Lagerkapazitäten, und Fundsachen werden oft nur für eine bestimmte Zeit aufbewahrt. Wer erst nach Wochen nachfragt, hat deutlich schlechtere Chancen. Deshalb gilt: Am besten noch am selben Tag beim Supermarkt nachfragen, und wenn das nichts bringt, am nächsten Tag beim kommunalen Fundbüro anrufen.

Was uns in den Recherchen immer wieder aufgefallen ist: Das Fundrecht ist in Deutschland sehr detailliert geregelt, wird aber oft nicht konsequent angewendet. Viele Menschen wissen nicht, dass sie verpflichtet sind, Fundsachen abzugeben, und handeln deshalb nach eigenem Ermessen. Manche behalten gefundene Gegenstände einfach, weil sie denken, der Eigentümer werde sich sowieso nicht melden. Andere geben die Sache zwar ab, wissen aber nicht, dass sie Anspruch auf einen Finderlohn haben. Und wieder andere scheuen den Aufwand, zum Fundbüro zu gehen, und lassen den Gegenstand einfach liegen, wo sie ihn gefunden haben.

In den folgenden Tagen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn man selbst etwas findet. Die gesetzliche Regelung ist klar: Man muss die Sache entweder dem Eigentümer zurückgeben oder beim Fundbüro bzw. bei der Polizei abgeben. Tut man das nicht, kann man sich strafbar machen. § 246 StGB regelt die Fundunterschlagung: Wer eine Fundsache vorsätzlich behält, obwohl er weiß oder hätte wissen müssen, dass sie jemand anderem gehört, kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Das klingt drastisch, kommt aber in der Praxis natürlich nur bei höherwertigen Gegenständen oder wiederholtem Fehlverhalten zur Anwendung.

(Rechtsangabe nach StGB § 246 – strafrechtliche Konsequenzen können je nach Einzelfall variieren. Stand: 2025)

Später haben wir auch festgestellt, dass viele Supermärkte eigene Regelungen für Fundsachen haben. Manche Märkte führen interne Fundregister, andere geben Fundsachen direkt ans kommunale Fundbüro weiter. In größeren Ketten gibt es oft zentrale Anlaufstellen, an die Fundsachen geschickt werden. Das bedeutet: Wer etwas verloren hat, sollte nicht nur im eigenen Markt nachfragen, sondern auch bei der Zentrale oder beim Kundenservice der Kette. Oft hilft es, eine schriftliche Anfrage zu stellen, in der man den Verlust genau beschreibt – mit Datum, Uhrzeit und Ort.

In den Wochen danach haben wir uns eine kleine Checkliste erstellt, die wir bei künftigen Verlusten abarbeiten können. Diese Liste hilft uns, strukturiert vorzugehen und nichts zu vergessen:


Brille oder Wertgegenstand verloren – 6 Steps

  1. Sofort am Verlustort nachfragen (Information, Personal, Fundbüro vor Ort)
  2. Genaue Beschreibung notieren (Marke, Modell, Farbe, besondere Merkmale)
  3. Kassenbon oder Zeitnachweis aufbewahren (hilft bei der Zuordnung)
  4. Foto der Brille parat haben (falls vorhanden, zur Identifikation)
  5. Am nächsten Tag beim kommunalen Fundbüro anrufen oder online nachsehen
  6. Frist im Kalender notieren (nach 6 Monaten geht Eigentum an Finder über)

Was uns besonders überrascht hat: Viele Fundbüros bieten mittlerweile Online-Portale an, auf denen man nach verlorenen Gegenständen suchen kann. Dort kann man eine Verlustmeldung aufgeben und wird benachrichtigt, sobald ein passender Gegenstand abgegeben wurde. Das spart den Gang zum Amt und macht die Suche deutlich effizienter. Allerdings sind nicht alle Kommunen digital so gut aufgestellt – in ländlichen Regionen muss man oft noch persönlich vorbeikommen oder telefonisch nachfragen.

In den Gesprächen mit dem Personal im Supermarkt haben wir auch erfahren, dass viele Mitarbeiter:innen gar nicht genau wissen, wie sie mit Fundsachen umgehen sollen. Es gibt keine einheitliche Schulung, und die Regelungen unterscheiden sich von Markt zu Markt. Manche Supermärkte haben klare Anweisungen, Fundsachen zentral zu sammeln und nach einer Woche ans Fundbüro weiterzugeben. Andere Märkte bewahren Fundsachen monatelang auf und hoffen, dass sich jemand meldet. Das macht die Suche manchmal schwierig, weil man nicht weiß, an wen man sich wenden muss.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn die Brille beschädigt wird, während sie im Supermarkt liegt. Angenommen, jemand tritt aus Versehen auf die Brille oder ein Reinigungsteam wirft sie versehentlich weg – haftet dann der Supermarkt? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Wenn das Personal grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, kann eine Haftung in Betracht kommen. In der Praxis ist das aber schwer nachzuweisen, und die meisten Supermärkte schließen eine Haftung für Fundsachen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Eine solche Haftungsklausel ist in der Regel wirksam, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstößt.

(Haftungsregelungen können je nach AGB und Einzelfall variieren. Stand: 2025)

In den Monaten nach dem Vorfall haben wir uns auch intensiv mit der europäischen Perspektive beschäftigt. Denn das Fundrecht ist zwar in Deutschland im BGB geregelt, aber auch auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, den grenzüberschreitenden Umgang mit Fundsachen zu vereinheitlichen. Die Europäische Union hat in verschiedenen Richtlinien Verbraucherschutzstandards festgelegt, die auch das Fundrecht betreffen können – etwa im Hinblick auf die Rückgabe von Gegenständen oder die Information der Eigentümer. Mehr dazu findet sich auf der Website des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu.

(Europäische Regelungen können je nach Mitgliedstaat unterschiedlich umgesetzt werden. Stand: 2025)

Ganz praktisch gesehen haben wir uns nach dem Vorfall angewöhnt, wichtige Gegenstände besser zu sichern. Eine Brille gehört eigentlich immer auf die Nase oder in ein festes Etui – nicht lose in die Handtasche oder auf den Einkaufswagen. Auch eine kleine Anhängerkette oder ein Brillenband können helfen, die Brille nicht zu verlieren. Klingt banal, aber solche kleinen Vorkehrungen können viel Ärger ersparen.

In den Recherchen sind wir auch auf interessante Statistiken gestoßen. Laut einer Umfrage der Stiftung Warentest verlieren Menschen in Deutschland jährlich Gegenstände im Wert von mehreren Millionen Euro – darunter Schmuck, Handys, Geldbörsen und eben auch Brillen. Nur ein Bruchteil dieser Gegenstände wird jemals wiedergefunden. Das liegt zum einen daran, dass viele Finder die Sachen nicht abgeben, zum anderen daran, dass die Eigentümer oft gar nicht wissen, wo sie suchen sollen.

Weitere Informationen und Statistiken finden sich auf der Website der Stiftung Warentest: https://www.test.de.

(Statistiken können je nach Jahr und Erhebungsmethode variieren. Stand: 2025)

Später haben wir uns auch die Frage gestellt, ob man einen Verlust steuerlich geltend machen kann. Die Antwort ist ernüchternd: Verluste durch Unachtsamkeit sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Anders sieht es bei einem Diebstahl aus – hier kann unter Umständen ein außergewöhnlicher Belastung geltend gemacht werden, allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen und mit Nachweis (Anzeige bei der Polizei). Für eine einfach verlorene Brille im Supermarkt gibt es leider keine steuerliche Erleichterung.

(Steuerliche Regelungen können je nach Einzelfall und Finanzamt variieren. Stand: 2025)

In den folgenden Wochen haben wir uns auch mit präventiven Maßnahmen beschäftigt. Eine Möglichkeit ist, teure Brillen mit einem kleinen Tracker auszustatten – also einem kleinen Bluetooth-Gerät, das per App geortet werden kann. Es gibt mittlerweile winzige Tracker, die man am Brillengestell befestigen kann. Die Reichweite ist zwar begrenzt (meist nur wenige Meter), aber innerhalb eines Supermarkts kann das ausreichen, um die Brille schnell wiederzufinden. Solche Tracker kosten zwischen 20 und 40 Euro und können sich bei teuren Brillen durchaus lohnen.

Was uns in all den Recherchen immer wieder aufgefallen ist: Kommunikation ist entscheidend. Wer offen und freundlich mit dem Personal im Supermarkt spricht, hat deutlich bessere Chancen, Hilfe zu bekommen. Viele Mitarbeiter:innen sind bereit, extra nachzusehen, Fundlisten zu durchsuchen oder Kolleg:innen zu fragen – aber nur, wenn man höflich und verständlich erklärt, was passiert ist. Ein genervter oder aggressiver Ton hingegen verschlechtert die Chancen erheblich.

In den letzten Monaten haben wir auch beobachtet, dass immer mehr Supermärkte auf digitale Lösungen setzen. Manche Ketten führen mittlerweile digitale Fundregister, in denen Mitarbeiter:innen gefundene Gegenstände per App erfassen können. Kund:innen können dann online nach verlorenen Gegenständen suchen oder eine Verlustmeldung aufgeben. Das erleichtert die Suche erheblich und erhöht die Chance, verlorene Gegenstände wiederzufinden. Leider sind solche Systeme noch nicht flächendeckend verbreitet, aber die Tendenz geht in die richtige Richtung.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn man im Ausland etwas verliert. Die Fundrechtsregelungen unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. In vielen europäischen Staaten gibt es ähnliche Regelungen wie in Deutschland – der Finder muss die Sache abgeben, und der Eigentümer kann sie nach einer gewissen Frist abholen. In einigen Ländern (etwa in Spanien oder Italien) sind die Fristen kürzer, in anderen (etwa in Skandinavien) länger. Wer im Ausland etwas verliert, sollte sich daher schnell an die örtliche Polizei oder das Fundbüro wenden und nach den lokalen Regelungen fragen.

Weitere Informationen zu europäischen Verbraucherschutzstandards finden sich auf der Website der Europäischen Union: https://europa.eu.

(Fundrechtsregelungen können je nach Land erheblich variieren. Stand: 2025)

In den Gesprächen am Küchentisch haben wir uns auch gefragt, ob es eine moralische Verpflichtung gibt, Fundsachen abzugeben. Rechtlich ist die Sache klar – man muss. Aber moralisch? Viele Menschen argumentieren, dass man das Geld oder den Aufwand für die Abgabe scheut, vor allem bei geringwertigen Gegenständen. Andere sagen, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, Fundsachen abzugeben, weil man selbst auch froh wäre, wenn jemand die eigenen verlorenen Gegenstände zurückgibt. Wir sind der Meinung, dass Ehrlichkeit und Anstand hier den Ausschlag geben sollten – unabhängig vom Wert der Sache.

Was uns außerdem geholfen hat, war ein einfacher Musterbrief, den wir für künftige Verluste vorbereitet haben. Mit diesem Brief kann man bei Fundbüros, Supermärkten oder anderen Stellen eine formelle Verlustmeldung aufgeben. Das spart Zeit und sorgt dafür, dass alle wichtigen Informationen enthalten sind:


Musterbrief: Verlustmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich den Verlust meiner Brille, die ich am [Datum] zwischen [Uhrzeit] in Ihrem Supermarkt / Ihrer Einrichtung verloren habe. Beschreibung der Brille: [Marke, Modell, Farbe, besondere Merkmale]. Ich bitte um Rückmeldung, falls die Brille gefunden und abgegeben wurde. Gerne können Sie mich unter [Telefonnummer] oder [E-Mail-Adresse] kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen, [Name]


In den letzten Wochen haben wir auch festgestellt, dass es hilfreich ist, eine Liste aller wichtigen Gegenstände zu führen. Also eine Art Inventarliste, in der man Brillen, Schmuck, Handys und andere Wertgegenstände mit Fotos, Beschreibungen und Kaufbelegen festhält. Das erleichtert nicht nur die Suche bei Verlust, sondern hilft auch bei Versicherungsansprüchen oder Schadensmeldungen. Wir führen so eine Liste digital in einer verschlüsselten Notiz-App, auf die wir jederzeit zugreifen können.

Ganz nebenbei haben wir auch gelernt, dass man bei Verlust einer Brille nicht sofort in Panik verfallen sollte. Oft tauchen verlorene Gegenstände nach ein paar Tagen wieder auf – etwa weil jemand sie findet und abgibt, oder weil man sie an einem unerwarteten Ort wiederentdeckt. Bevor man also viel Geld für eine neue Brille ausgibt, lohnt es sich, ein paar Tage zu warten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine alte Reservebrille oder Kontaktlinsen können überbrücken, bis klar ist, ob die verlorene Brille wiederauftaucht.

In den Monaten nach dem Vorfall haben wir auch beobachtet, dass viele Menschen digitale Hilfsmittel nutzen, um verlorene Gegenstände zu finden. Es gibt mittlerweile Apps und Plattformen, auf denen man Verlustmeldungen aufgeben kann – etwa für Haustiere, aber auch für Gegenstände. Manche dieser Plattformen sind regional organisiert, andere funktionieren deutschlandweit. Auch soziale Netzwerke können helfen: Ein kurzer Post in einer lokalen Facebook-Gruppe oder auf Twitter kann manchmal Wunder wirken, weil jemand die Brille gesehen oder gefunden hat und sich meldet.

Später haben wir auch erfahren, dass das Fundrecht nicht nur für Brillen, sondern für alle Arten von Gegenständen gilt. Ob Schlüssel, Handy, Geldbörse, Schmuck oder Kleidung – die gesetzlichen Regelungen sind immer die gleichen. Allerdings gibt es bei besonders wertvollen Gegenständen (etwa Schmuck oder elektronische Geräte) oft strengere Auflagen, etwa die Pflicht, den Fund sofort bei der Polizei zu melden. Auch hier gilt: Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen, als sich später dem Vorwurf der Fundunterschlagung ausgesetzt zu sehen.

In den letzten Monaten haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es sinnvoll wäre, eine Art "Verlust-Notfallplan" zu haben. Also eine Liste mit Kontakten, Adressen und Anlaufstellen, an die man sich im Falle eines Verlusts wenden kann. Wir haben uns dafür entschieden, so eine Liste digital anzulegen – mit den Telefonnummern des lokalen Fundbüros, der Polizei, des Supermarkts und des Optikers. So haben wir im Ernstfall alle wichtigen Informationen griffbereit und müssen nicht erst lange recherchieren.

Ganz ehrlich, am Ende des Tages haben wir aus diesem kleinen Verlust viel gelernt. Es war ärgerlich und hat uns einiges an Zeit und Nerven gekostet, aber wir haben jetzt ein viel besseres Verständnis dafür, wie das Fundrecht funktioniert und welche Schritte man im Ernstfall unternehmen sollte. Und wir sind vorsichtiger geworden: Die Brille hat jetzt einen festen Platz, und wir achten mehr darauf, sie nicht einfach irgendwo abzulegen.


Visuelle Darstellung: Wer ist wofür zuständig?

Fundort Erste Anlaufstelle Frist zur Abgabe Hinweis
Supermarkt Information / Personal vor Ort Sofort oder innerhalb von 1-2 Tagen ans Fundbüro*¹ Viele Märkte führen interne Fundlisten
Öffentlicher Raum Kommunales Fundbüro oder Polizei Unverzüglich Wertsachen ggf. direkt bei der Polizei abgeben*²
Öffentliche Verkehrsmittel Fundstelle des Verkehrsbetriebs Innerhalb weniger Tage ans zentrale Fundbüro*³ Oft gibt es Online-Portale zur Fundsuche
Privatgelände Eigentümer des Geländes oder Polizei Unverzüglich Bei Wertsachen Polizei einschalten*⁴

¹ Regelungen können je nach Supermarkt und Kommune abweichen.
² Bei besonders wertvollen Gegenständen (z. B. Schmuck, Elektronik) empfiehlt sich die direkte Meldung bei der Polizei.
³ Verkehrsbetriebe haben oft eigene Fundstellen, die Fristen können variieren.
⁴ Auf Privatgelände gelten grundsätzlich die gleichen Fundrechtsregelungen wie im öffentlichen Raum.


FAQ: Die häufigsten Fragen zum Fundrecht

Viele Leser:innen haben uns nach unserem Beitrag gefragt, wie lange man nach einem verlorenen Gegenstand suchen sollte, bevor man aufgibt. Die Antwort lautet: Es lohnt sich, mindestens eine Woche intensiv zu suchen – also täglich beim Supermarkt und beim Fundbüro nachzufragen. Nach einer Woche sinken die Chancen deutlich, weil viele Fundsachen dann bereits weitergegeben oder entsorgt werden. Nach sechs Monaten ist die gesetzliche Frist abgelaufen, und das Eigentum geht auf den Finder über. Wer also nach einem halben Jahr nichts gefunden hat, kann davon ausgehen, dass die Brille endgültig verloren ist. (Quelle: BGB § 973, Stand: 2025)

(Fristen können je nach Fundort und Kommune variieren. Stand: 2025)

Eine weitere häufige Frage war, ob man eine Belohnung aussetzen muss, wenn jemand die Brille findet. Die Antwort ist: Nein, eine Belohnung ist freiwillig. Allerdings hat der Finder nach § 971 BGB Anspruch auf einen Finderlohn, wenn er die Sache ordnungsgemäß abgibt. Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert der Sache und beträgt in der Regel 5 Prozent bis 500 Euro und 3 Prozent darüber. Wer also eine Brille im Wert von 300 Euro verloren hat, kann vom Finder einen Finderlohn von 15 Euro verlangen – umgekehrt kann der Finder diesen Betrag einfordern. In der Praxis verzichten viele Finder darauf, vor allem bei geringwertigen Gegenständen. (Quelle: BGB § 971, Stand: 2025)

(Höhe des Finderlohns kann je nach Vereinbarung abweichen. Stand: 2025)

Einige haben uns auch gefragt, ob man eine verlorene Brille bei der Polizei als gestohlen melden kann, um die Chancen zu erhöhen. Die Antwort lautet: Nein, das ist keine gute Idee. Eine Verlustmeldung ist keine Diebstahlanzeige. Wer eine Brille verliert und sie als gestohlen meldet, obwohl kein Diebstahl vorlag, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Außerdem hilft das nicht weiter, denn die Polizei wird in so einem Fall nicht aktiv nach der Brille suchen. Besser ist es, den Verlust beim Fundbüro zu melden und dort regelmäßig nachzufragen. (Quelle: StGB § 164, Stand: 2025)

(Rechtliche Konsequenzen können je nach Einzelfall variieren. Stand: 2025)

Und schließlich wurde uns die Frage gestellt, was passiert, wenn man eine fremde Brille findet und sie behält, weil sie einem gefällt. Die Antwort ist eindeutig: Das ist strafbar. Nach § 246 StGB macht man sich der Fundunterschlagung schuldig, wenn man eine fremde Sache findet und sie vorsätzlich nicht abgibt. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sein. Auch wenn die Versuchung groß ist – wer etwas findet, sollte es abgeben. Denn nur so kann der Eigentümer seine Sache zurückbekommen. (Quelle: StGB § 246, Stand: 2025)

(Strafrechtliche Konsequenzen können je nach Einzelfall und Wert der Sache variieren. Stand: 2025)


Am Ende haben wir für uns festgehalten: Ein Verlust ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Mit den richtigen Schritten und etwas Geduld lassen sich viele verlorene Gegenstände wiederfinden. Und selbst wenn nicht – man lernt daraus, achtsamer mit seinen Sachen umzugehen und im Ernstfall schneller und strukturierter zu reagieren. Wir hoffen, dass unsere Erfahrungen und die gesammelten Informationen anderen helfen, ähnliche Situationen souverän zu meistern.

Falls ihr selbst schon mal etwas im Supermarkt verloren habt oder andere Tipps rund ums Fundrecht habt, freuen wir uns über eure Geschichten – am besten bei einer Tasse Kaffee am Küchentisch.