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Versicherungen & Recht

Tierarzt verlangt Vorkasse? Das musst du über deine Rechte im Notfall wissen!

by Winterberg 2025. 10. 27.

Tierarzt verweigert Behandlung ohne Vorkasse – rechtens?

Der Kater jaulte laut, die Pfote hing schlaff herunter, und der Blick meiner Partnerin sagte alles: Wir mussten sofort zum Tierarzt. Es war Samstagabend, die reguläre Praxis geschlossen, also fuhren wir zur Notdienstklinik. Doch an der Anmeldung kam der Schock: „Wir behandeln nur gegen Vorkasse. Bar oder Karte, bitte." Wir hatten gerade mal 50 Euro im Portemonnaie, und die EC-Karte streikte. Was nun? Darf der Tierarzt einfach die Behandlung verweigern, wenn man nicht sofort zahlen kann? In diesem Beitrag erzähle ich von diesem Abend und allem, was wir seitdem über Tierarztkosten, Zahlungspflichten und rechtliche Hintergründe gelernt haben.

Zuletzt aktualisiert: 27.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Die Forderung nach Vorkasse beim Tierarzt, die rechtlichen Grundlagen dafür und die Frage, ob eine Behandlung im Notfall verweigert werden darf.

🔹 Was wir gelernt haben: Tierärzte dürfen grundsätzlich Vorkasse verlangen, müssen aber in akuten Notfällen zumindest eine Erstversorgung leisten – die Berufsordnung setzt hier Grenzen.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über ihre Rechte und Pflichten, praktische Tipps zur Vorbereitung auf den Notfall und Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und Versicherungen.


In den ersten Minuten an der Anmeldung der Tierklinik fühlten wir uns hilflos. Der Kater litt offensichtlich, und wir standen vor einer verschlossenen Tür – im übertragenen Sinne. Die freundliche, aber bestimmte Stimme der Tierarzthelferin ließ keinen Zweifel: „Ohne Anzahlung können wir leider nicht behandeln. Wir haben zu oft Ausfälle gehabt." Meine Partnerin versuchte zu erklären, dass wir die Rechnung natürlich begleichen würden, nur eben nicht sofort bar. Die Helferin zuckte bedauernd mit den Schultern und verwies auf ein Schild an der Wand: „Notdienst nur gegen Vorkasse."

Später haben wir gemerkt, dass wir mit diesem Erlebnis nicht allein sind. In Foren, auf Social Media und in Gesprächen mit anderen Tierhaltern hörten wir immer wieder ähnliche Geschichten: Menschen, die in der Notdienstklinik abgewiesen wurden, weil sie nicht sofort zahlen konnten. Menschen, die verzweifelt Geld leihen mussten, um ihr Tier behandeln zu lassen. Und Menschen, die sich fragten: Ist das überhaupt rechtens? Darf ein Tierarzt einfach die Behandlung verweigern, wenn man nicht bar oder per Karte zahlen kann?

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht so genau mit der rechtlichen Lage. Wir dachten, es müsse eine Art Behandlungspflicht geben, ähnlich wie bei Humanmedizinern im Notfall. Aber so einfach ist das nicht. Nach stundenlanger Recherche – und nachdem wir zum Glück doch noch einen Geldautomaten gefunden und den Kater versorgen lassen konnten – wurde uns klar: Die Rechtslage ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

In den Tagen nach dem Vorfall haben wir uns intensiv mit § 632a BGB beschäftigt. Diese Vorschrift regelt die Abschlagszahlung bei Verträgen über die Herstellung eines Werkes – und ein Tierarztbesuch gilt rechtlich als Werkvertrag. Nach § 632a BGB kann der Unternehmer (in diesem Fall der Tierarzt) eine angemessene Abschlagszahlung verlangen, wenn die Leistung erbracht wird. Das bedeutet: Der Tierarzt darf grundsätzlich Vorkasse oder zumindest eine Anzahlung fordern, bevor er mit der Behandlung beginnt. Das ist rechtlich zulässig und wird von vielen Gerichten bestätigt.

(Rechtsangabe nach BGB § 632a – die Auslegung kann je nach Einzelfall und Vertrag variieren. Stand: 2025)

Was viele Tierhalter nicht wissen: Es gibt keine allgemeine gesetzliche Behandlungspflicht für Tierärzte. Anders als Humanmediziner, die im Notfall verpflichtet sind zu helfen (Stichwort: unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB), haben Tierärzte keine vergleichbare Pflicht. Sie dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie einen Patienten annehmen oder nicht – das nennt man Vertragsfreiheit. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die tierärztliche Berufsordnung verpflichtet Tierärzte dazu, in akuten Notfällen zumindest eine Erstversorgung zu leisten, um unnötiges Leiden zu vermeiden. Das bedeutet: Ein Tierarzt darf ein schwer verletztes oder krankes Tier nicht einfach abweisen, nur weil der Halter nicht sofort zahlen kann.

Die tierärztliche Berufsordnung ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt – jedes Bundesland hat eine eigene Fassung. In den meisten Bundesländern gibt es aber ähnliche Formulierungen, die eine Mindestversorgung in Notfällen vorschreiben.

(Regelungen der Berufsordnung können je nach Bundesland variieren. Stand: 2025)

Später haben wir herausgefunden, dass die Praxis oft anders aussieht als die Theorie. Viele Tierarztpraxen – vor allem Notdienstkliniken – bestehen rigoros auf Vorkasse, weil sie in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit unbezahlten Rechnungen gemacht haben. Die Ausfallquote liegt bei manchen Kliniken im zweistelligen Prozentbereich, was wirtschaftlich erheblich ins Gewicht fällt. Deshalb haben viele Kliniken klare Regelungen: Entweder man zahlt sofort, oder es wird nicht behandelt. Rechtlich ist das – mit der Einschränkung der Notfallversorgung – grundsätzlich zulässig.

In den Gesprächen mit unserem eigenen Tierarzt haben wir später erfahren, dass auch er das Thema schwierig findet. Er erzählte uns von Fällen, in denen Tierhalter versprochen hatten, die Rechnung „morgen" zu bezahlen – und dann nie wieder aufgetaucht sind. Von Fällen, in denen die Kosten für eine Notoperation mehrere hundert oder sogar tausend Euro betrugen, und die Halter sich weigerten zu zahlen. Und von Fällen, in denen Tiere leiden mussten, weil die Halter zwar das Geld für die Anschaffung, aber nicht für die medizinische Versorgung hatten. „Wir sind keine Bank", sagte er. „Und wir können es uns nicht leisten, monatelang Rechnungen hinterherzulaufen."

Was uns in den Recherchen immer wieder aufgefallen ist: Es gibt große Unterschiede zwischen regulären Praxen und Notdienstkliniken. Viele niedergelassene Tierärzte, die ihre Patienten kennen und eine langjährige Beziehung zu den Haltern haben, sind bereit, auf Rechnung zu behandeln oder Ratenzahlungen anzubieten. Notdienstkliniken hingegen sehen die Patienten oft zum ersten Mal und haben keine Möglichkeit, die Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft einzuschätzen. Deshalb ist die Vorkasse-Regelung dort häufiger und konsequenter.

In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch mit den Kosten beschäftigt, die bei einem Tierarztbesuch anfallen können. Eine einfache Untersuchung beim Tierarzt kostet in der Regel zwischen 20 und 50 Euro, je nach Tierart und Aufwand. Im Notdienst kommen oft Zuschläge hinzu – für Wochenenden, Feiertage oder nächtliche Einsätze. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt, welche Leistungen wie abgerechnet werden dürfen. Tierärzte dürfen innerhalb eines gewissen Rahmens – zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz – abrechnen, je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der Behandlung.

Eine Notoperation oder eine aufwendige Diagnostik kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Wer nicht vorbereitet ist, steht dann vor einem großen Problem.

Weitere Informationen zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie bei der Bundestierärztekammer. Die Stiftung Warentest hat zudem mehrfach über Tierarztkosten und Tierkrankenversicherungen berichtet: https://www.test.de.

(Kosten können je nach Tierart, Behandlung und Gebührensatz stark variieren. Stand: 2025)

Später haben wir uns intensiv mit Tierkrankenversicherungen beschäftigt. Solche Versicherungen decken – je nach Tarif – die Kosten für tierärztliche Behandlungen, Operationen, Diagnostik und teilweise auch Vorsorgemaßnahmen ab. Es gibt zwei Hauptarten: die Krankenversicherung (deckt alle Behandlungen ab) und die OP-Versicherung (deckt nur operative Eingriffe ab). Die Beiträge variieren stark, abhängig von Tierart, Alter, Rasse und Vorerkrankungen. Für einen jungen, gesunden Hund oder Katze liegen die monatlichen Kosten in der Regel zwischen 20 und 60 Euro, für ältere oder vorerkrankte Tiere kann es deutlich teurer werden.

Die Stiftung Warentest hat in verschiedenen Tests festgestellt, dass sich eine Tierkrankenversicherung vor allem für teure Rassen oder bei chronischen Erkrankungen lohnen kann. Allerdings gibt es oft Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse – etwa für bestimmte Vorerkrankungen oder genetisch bedingte Probleme. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte die Bedingungen genau prüfen und verschiedene Anbieter vergleichen.

Weitere Informationen zu Tierkrankenversicherungen und Vergleichstests finden sich auf der Website der Stiftung Warentest: https://www.test.de sowie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): https://www.gdv.de.

(Versicherungsbedingungen und Beiträge können je nach Anbieter, Tierart und Tarif erheblich variieren. Stand: 2025)

In den Monaten nach dem Vorfall haben wir uns entschieden, eine OP-Versicherung für unseren Kater abzuschließen. Wir haben verschiedene Anbieter verglichen und uns letztlich für einen Tarif entschieden, der operative Eingriffe bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Jahr abdeckt, mit einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent. Das gibt uns ein gutes Gefühl, weil wir wissen, dass wir im Notfall nicht vor der Wahl stehen, entweder unser Tier leiden zu lassen oder uns finanziell zu übernehmen. Gleichzeitig haben wir eine kleine Notfallrücklage angelegt – etwa 500 Euro –, die wir ausschließlich für Tierarztkosten nutzen. So sind wir für die meisten Situationen gewappnet.

Was viele Tierhalter nicht wissen: Es gibt auch gemeinnützige Organisationen, die in Notfällen helfen können. Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) und der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) engagieren sich nicht nur für Wildtiere, sondern informieren auch über den verantwortungsvollen Umgang mit Haustieren. Auf ihren Websites finden sich wertvolle Tipps zu artgerechter Haltung, Gesundheitsvorsorge und dem Umgang mit Notfällen.

Weitere Informationen zu Tierschutz und Tierhaltung finden sich auf den Websites des NABU: https://www.nabu.de und des BUND: https://www.bund-naturschutz.de.

Zudem gibt es Tierschutzvereine und Stiftungen, die finanziell bedürftigen Tierhaltern in Notfällen unter die Arme greifen – etwa durch Zuschüsse zu Behandlungskosten oder durch Vermittlung von günstigen Tierarztpraxen. Auch Tierärzte selbst bieten manchmal Ratenzahlungen oder Sozialrabatte an, wenn die finanzielle Situation des Halters schwierig ist. Wichtig ist, offen darüber zu sprechen und nicht einfach auf eine Behandlung zu verzichten.

(Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten können je nach Region und Organisation variieren. Stand: 2025)

In den Gesprächen am Küchentisch haben wir uns auch gefragt, ob es eine moralische Verpflichtung gibt, für die medizinische Versorgung seines Tieres zu sorgen. Rechtlich gesehen sind Tiere in Deutschland zwar „Sachen" im Sinne des BGB (mit Einschränkungen durch das Tierschutzgesetz), aber wer sich ein Tier anschafft, übernimmt damit auch Verantwortung für dessen Wohlergehen. Das Tierschutzgesetz (TierSchG) verpflichtet Tierhalter dazu, ihre Tiere artgerecht zu halten und für ihre Gesundheit zu sorgen. Wer einem kranken oder verletzten Tier vorsätzlich oder fahrlässig keine tierärztliche Hilfe zukommen lässt, kann sich strafbar machen – etwa wegen Tierquälerei nach § 17 TierSchG. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Das bedeutet: Wer sich ein Tier anschafft, sollte auch sicherstellen, dass er im Notfall die Kosten für eine tierärztliche Behandlung tragen kann. Alles andere wäre unverantwortlich.

(Rechtsangabe nach TierSchG § 17 – strafrechtliche Konsequenzen können je nach Einzelfall variieren. Stand: 2025)

Später haben wir auch erfahren, dass die Europäische Union sich zunehmend mit dem Thema Tierschutz und Tierwohl beschäftigt. In verschiedenen EU-Richtlinien und Verordnungen werden Standards für die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren festgelegt. Auch die medizinische Versorgung von Haustieren rückt zunehmend in den Fokus der europäischen Politik. Das Europäische Parlament hat mehrfach Resolutionen verabschiedet, die eine bessere Versorgung und höhere Standards im Tierschutz fordern.

Weitere Informationen zu EU-weiten Tierschutzstandards finden sich auf der Website des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu sowie auf der zentralen EU-Website: https://europa.eu.

(EU-Regelungen können je nach Mitgliedstaat unterschiedlich umgesetzt werden. Stand: 2025)

In den Wochen nach dem Vorfall haben wir auch überlegt, wie man sich auf einen tierärztlichen Notfall vorbereiten kann. Wir haben uns eine kleine Checkliste erstellt, die wir seitdem immer griffbereit haben:


Tierärztlicher Notfall – 6 Steps zur Vorbereitung

  1. Notfallrücklage anlegen (mindestens 300-500 Euro für plötzliche Tierarztkosten)
  2. Tierkranken- oder OP-Versicherung abschließen (verschiedene Anbieter vergleichen)
  3. Notdienst-Adressen und Telefonnummern speichern (am besten mehrere Kliniken in der Umgebung)
  4. Zahlungsmittel prüfen (EC-Karte, Kreditkarte, Bargeld – immer mehrere Optionen parat haben)
  5. Gesundheitsdaten und Impfpass digital sichern (Fotos oder Scans für den Notfall)
  6. Transportbox und Erste-Hilfe-Set für Tiere bereithalten (inklusive Notfall-Telefonnummern)

Was uns in den Recherchen außerdem aufgefallen ist: Viele Tierhalter wissen nicht, dass sie bei akuten Notfällen auch einen Tiernotarzt rufen können. Ähnlich wie bei Humanmedizinern gibt es mobile tierärztliche Notdienste, die ins Haus kommen – allerdings ist das oft noch teurer als der Gang in die Klinik, und nicht überall verfügbar. In ländlichen Regionen kann es zudem schwierig sein, überhaupt einen Notdienst zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über die Optionen in der eigenen Region zu informieren.

In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie man im Notfall reagieren sollte, wenn man wirklich kein Geld dabei hat. Die ehrliche Antwort lautet: Das ist eine sehr schwierige Situation. Rechtlich hat der Tierarzt das Recht, die Behandlung zu verweigern, wenn keine Vorkasse geleistet wird – mit Ausnahme der Erstversorgung in akuten Notfällen. Praktisch bedeutet das: Man sollte versuchen, mit der Klinik zu verhandeln, eine Anzahlung zu leisten oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Manche Kliniken akzeptieren auch Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel. Im äußersten Notfall kann man versuchen, Geld von Freunden oder Familie zu leihen oder einen Kurzzeitkredit aufzunehmen – wobei letzteres natürlich mit Vorsicht zu genießen ist.

Später haben wir auch von Fällen gehört, in denen Tierhalter Crowdfunding-Kampagnen gestartet haben, um die Kosten für eine teure Tierarztbehandlung zu finanzieren. Auf Plattformen wie GoFundMe oder Betterplace lassen sich solche Kampagnen relativ einfach starten, und in vielen Fällen sind Menschen bereit zu helfen, wenn ein Tier in Not ist. Allerdings ist das keine verlässliche Lösung, und man sollte sich nicht darauf verlassen, dass genug Geld zusammenkommt. Besser ist es, vorsorglich eine Versicherung abzuschließen oder eine Rücklage zu bilden.

In den Gesprächen mit unserem Tierarzt haben wir auch erfahren, dass es für ihn nicht einfach ist, die Balance zu finden. Einerseits möchte er jedem Tier helfen, andererseits muss er auch wirtschaftlich denken. „Wir sind keine gemeinnützige Organisation", sagte er. „Wir haben Mitarbeiter, Miete, Medikamente und Geräte zu bezahlen. Wenn wir zu oft auf Rechnung behandeln und dann nicht bezahlt werden, können wir die Praxis nicht halten." Er erzählte auch, dass viele Tierärzte selbst mit dem Thema hadern, weil sie natürlich nicht wollen, dass ein Tier leidet. Aber die Realität sei eben, dass unbezahlte Rechnungen ein erhebliches Problem darstellen.

Was uns in all den Recherchen klar geworden ist: Vorbeugung ist die beste Strategie. Wer sich ein Tier anschafft, sollte sich vorher überlegen, ob er im Notfall die finanziellen Mittel hat, um für eine tierärztliche Behandlung aufzukommen. Eine Tierkrankenversicherung kann dabei helfen, das Risiko zu minimieren. Auch eine kleine Notfallrücklage ist sinnvoll – schon 300 bis 500 Euro können im Ernstfall ausreichen, um die Erstversorgung zu bezahlen. Und wer gar keine finanziellen Reserven hat, sollte sich überlegen, ob die Anschaffung eines Tieres zum jetzigen Zeitpunkt wirklich die richtige Entscheidung ist.

In den letzten Monaten haben wir auch beobachtet, dass immer mehr Tierarztpraxen moderne Zahlungsmethoden anbieten. Neben Bargeld und EC-Karte akzeptieren viele Kliniken mittlerweile auch Kreditkarten, kontaktloses Bezahlen per Smartphone oder sogar Online-Überweisungen. Manche Praxen bieten auch Ratenzahlungen über externe Dienstleister an, bei denen man die Kosten über mehrere Monate verteilen kann – allerdings oft mit Zinsen. Das kann in Notfällen eine Lösung sein, sollte aber gut überlegt werden, weil die Kosten dadurch steigen.

Später haben wir auch festgestellt, dass es sinnvoll ist, regelmäßig zur Vorsorge zu gehen. Viele Krankheiten und Verletzungen lassen sich durch frühzeitige Diagnostik und Prophylaxe verhindern oder zumindest abmildern. Regelmäßige Impfungen, Entwurmungen, Zahnkontrollen und Check-ups können dazu beitragen, dass das Tier gesund bleibt und teure Notfallbehandlungen seltener notwendig werden. Auch hier gilt: Vorbeugen ist besser – und oft günstiger – als heilen.

In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch einen Musterbrief erstellt, den wir für künftige Situationen vorbereitet haben. Mit diesem Brief kann man sich im Vorfeld bei einer Tierarztpraxis erkundigen, welche Zahlungsmethoden akzeptiert werden und ob Ratenzahlungen möglich sind. Das kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und sich im Notfall schneller zurechtzufinden:


Musterbrief: Anfrage zu Zahlungsmöglichkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Halter von [Tierart und Name] und möchte mich im Vorfeld über Ihre Zahlungsmodalitäten informieren. Welche Zahlungsmethoden akzeptieren Sie (Bargeld, EC-Karte, Kreditkarte, Ratenzahlung)? Besteht im Notfall die Möglichkeit einer Rechnung oder Ratenzahlung? Ich bitte um eine kurze Rückmeldung, damit ich im Ernstfall vorbereitet bin.

Mit freundlichen Grüßen, [Name]


In den letzten Monaten haben wir uns auch mit der digitalen Seite des Themas beschäftigt. Es gibt mittlerweile Apps und Online-Plattformen, auf denen man Tierarztkosten vergleichen, Notdienste finden oder sogar telemedizinische Beratungen in Anspruch nehmen kann. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist allerdings darauf hin, dass man bei der Nutzung solcher Dienste auf Datenschutz und Sicherheit achten sollte – vor allem, wenn sensible Gesundheitsdaten des Tieres übermittelt werden.

Weitere Informationen zu digitaler Sicherheit und Datenschutz finden sich auf der Website des BSI: https://www.bsi.bund.de.

(Empfehlungen zur Nutzung digitaler Dienste können je nach Anbieter und Plattform variieren. Stand: 2025)

Später haben wir auch erfahren, dass manche Tierkliniken spezielle Finanzierungsmodelle anbieten – etwa in Kooperation mit Banken oder Finanzdienstleistern. Dabei kann man die Kosten einer Behandlung über einen Kredit finanzieren, den man dann in Raten zurückzahlt. Das kann in Notfällen eine Lösung sein, wenn man nicht sofort zahlen kann – allerdings sollte man die Zinsen und Gebühren genau prüfen, denn oft sind solche Kredite teurer als erwartet.

In den Gesprächen mit anderen Tierhaltern haben wir festgestellt, dass viele ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Eine Bekannte erzählte, dass ihr Hund nachts eine schwere Magendrehung hatte und sie in der Notdienstklinik mehrere hundert Euro Vorkasse zahlen musste – Geld, das sie nicht parat hatte. Sie konnte schließlich mit Kreditkarte zahlen, aber die Situation war extrem belastend. Ein anderer Bekannter hatte mehr Glück: Sein Tierarzt kannte ihn seit Jahren und behandelte die Katze auf Rechnung, die er dann in Raten abbezahlen konnte. Diese Geschichten zeigen, wie unterschiedlich die Praxis aussehen kann – und wie wichtig es ist, eine gute Beziehung zu seinem Tierarzt aufzubauen.

Ganz nebenbei haben wir auch gelernt, dass es regionale Unterschiede gibt. In ländlichen Gebieten, wo die Tierarztdichte geringer ist, gibt es oft weniger Auswahl und längere Anfahrtswege. In Städten hingegen gibt es meist mehrere Kliniken, die man im Notfall ansteuern kann. Auch die Preise können variieren – Tierarztpraxen in städtischen Gebieten sind oft teurer als auf dem Land, weil die Mieten und Betriebskosten höher sind.

In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man gegen eine Tierarztpraxis vorgehen kann, wenn diese in einem akuten Notfall die Behandlung verweigert. Die Antwort ist: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn es sich um einen echten Notfall handelt – also ein Tier unmittelbar zu sterben droht oder unerträgliche Schmerzen hat – und der Tierarzt jede Hilfe verweigert, kann das ein Verstoß gegen die tierärztliche Berufsordnung sein. In solchen Fällen kann man sich an die Tierärztekammer des jeweiligen Bundeslandes wenden und eine Beschwerde einreichen. Allerdings ist die Erfolgsaussicht oft gering, und rechtliche Schritte sind langwierig und teuer. Besser ist es, solche Situationen von vornherein zu vermeiden – durch Vorbereitung und offene Kommunikation.

(Rechtliche Schritte und Beschwerdemöglichkeiten können je nach Bundesland und Einzelfall variieren. Stand: 2025)

Später haben wir auch festgestellt, dass es wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen. Als Tierhalter hat man zwar keine automatische Anspruch auf kostenlose oder kreditfinanzierte Behandlung, aber man hat das Recht auf eine transparente Kostenaufstellung und auf eine angemessene Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Wenn man das Gefühl hat, überhöhte oder ungerechtfertigte Kosten zahlen zu müssen, kann man die Rechnung prüfen lassen – etwa durch einen anderen Tierarzt oder durch eine Verbraucherschutzorganisation.

In den letzten Wochen haben wir uns auch eine Liste mit hilfreichen Ressourcen angelegt. Dazu gehören die Telefonnummern mehrerer Notdienstkliniken in der Umgebung, die Kontaktdaten unserer Tierarztpraxis, die Nummer der Tierärztekammer und die Websites von Tierschutzorganisationen, die in Notfällen helfen können. Diese Liste haben wir sowohl digital als auch ausgedruckt, sodass wir im Ernstfall schnell darauf zugreifen können.

Ganz ehrlich, am Ende des Tages haben wir aus diesem belastenden Abend viel gelernt. Es war ein Weckruf, uns besser auf tierärztliche Notfälle vorzubereiten – finanziell, organisatorisch und emotional. Wir haben seitdem eine OP-Versicherung abgeschlossen, eine Notfallrücklage angelegt und eine Liste mit wichtigen Kontakten erstellt. Und wir sind vorsichtiger geworden, darauf zu achten, dass wir im Notfall handlungsfähig sind.


Visuelle Darstellung: Zahlungsmöglichkeiten beim Tierarzt

Zahlungsmethode Vorteil Hinweis
Bargeld Sofort verfügbar, keine Technik nötig Nicht immer ausreichend bei teuren Behandlungen*¹
EC-Karte Weit verbreitet, oft akzeptiert Kann ausfallen oder Limit erreichen*²
Kreditkarte Höheres Limit, flexibel Nicht alle Praxen akzeptieren Kreditkarten*³
Ratenzahlung Kosten verteilen sich über Monate Oft mit Zinsen, nur bei manchen Praxen*⁴
Tierkrankenversicherung Kosten werden (teilweise) übernommen Wartezeiten, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse*

¹ Im Notdienst können Kosten schnell 300-500 Euro oder mehr betragen.
² Technische Probleme oder Tageslimits können die Zahlung verhindern.
³ Vor allem kleinere Praxen akzeptieren teilweise nur Bargeld oder EC-Karte.
⁴ Ratenzahlungen werden nicht von allen Praxen angeboten und können teuer sein.
Versicherungsbedingungen variieren stark – genau prüfen!


FAQ: Die häufigsten Fragen zu Tierarztkosten und Vorkasse

Viele Leser:innen haben uns nach unserem Beitrag gefragt, ob ein Tierarzt wirklich die Behandlung verweigern darf, wenn man nicht sofort zahlen kann. Die Antwort lautet: Grundsätzlich ja. Nach § 632a BGB kann der Tierarzt eine Abschlagszahlung oder Vorkasse verlangen, da es sich um einen Werkvertrag handelt. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: In akuten Notfällen muss der Tierarzt laut tierärztlicher Berufsordnung zumindest eine Erstversorgung leisten, um unnötiges Leiden zu vermeiden. Wer also mit einem schwer verletzten oder kranken Tier in die Klinik kommt, kann darauf bestehen, dass das Tier zumindest stabilisiert wird – auch wenn die Zahlung zunächst ungeklärt ist. (Quelle: BGB § 632a, tierärztliche Berufsordnung, Stand: 2025)

(Regelungen können je nach Bundesland und Einzelfall variieren. Stand: 2025)

Eine weitere häufige Frage war, ob sich eine Tierkrankenversicherung wirklich lohnt. Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Für junge, gesunde Tiere mit geringem Krankheitsrisiko kann eine Versicherung teurer sein als die tatsächlichen Tierarztkosten über die Jahre. Für ältere Tiere, teure Rassen oder Tiere mit Vorerkrankungen kann sich eine Versicherung hingegen rechnen, weil die Behandlungskosten schnell in die Tausende gehen können. Wichtig ist, die Bedingungen genau zu prüfen: Wartezeiten, Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und Obergrenzen können den Nutzen erheblich einschränken. Die Stiftung Warentest rät dazu, verschiedene Anbieter zu vergleichen und auf Transparenz zu achten. (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025)

(Versicherungsbedingungen und Kosten können je nach Anbieter und Tierart stark variieren. Stand: 2025)

Einige haben uns auch gefragt, was man tun kann, wenn man wirklich kein Geld für die Tierarztbehandlung hat. Zunächst sollte man versuchen, mit der Praxis zu sprechen und eine Ratenzahlung oder eine Anzahlung zu vereinbaren. Viele Tierärzte sind kulant, wenn man ehrlich kommuniziert. Darüber hinaus gibt es Tierschutzvereine und gemeinnützige Organisationen, die in Notfällen finanzielle Unterstützung bieten – etwa durch Zuschüsse oder günstige Behandlungsoptionen. Auch Crowdfunding-Plattformen können eine Möglichkeit sein, um kurzfristig Geld zu sammeln. Langfristig sollte man aber eine Notfallrücklage anlegen oder eine Tierkrankenversicherung abschließen, um solche Situationen zu vermeiden. (Quelle: diverse Tierschutzvereine, Stand: 2025)

(Unterstützungsmöglichkeiten können je nach Region und Organisation variieren. Stand: 2025)

Und schließlich wurde uns die Frage gestellt, ob man sich gegen überhöhte Tierarztrechnungen wehren kann. Die Antwort lautet: Ja, aber nur in bestimmten Grenzen. Tierärzte dürfen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen – dabei gibt es einen Rahmen zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz. Wenn man das Gefühl hat, dass die Rechnung unangemessen hoch ist, kann man die Positionen prüfen lassen – etwa durch einen anderen Tierarzt oder durch eine Verbraucherschutzorganisation. Auch die Tierärztekammer kann in Streitfällen vermitteln. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten begrenzt, solange sich der Tierarzt innerhalb des GOT-Rahmens bewegt. (Quelle: GOT, Tierärztekammern, Stand: 2025)

(Gebührenordnung und Beschwerdemöglichkeiten können je nach Bundesland variieren. Stand: 2025)


Am Ende haben wir für uns festgehalten: Die Verantwortung für ein Tier bedeutet auch, finanziell vorbereitet zu sein. Ein Tierarztbesuch im Notfall kann teuer werden, und wer nicht vorbereitet ist, bringt sich und sein Tier in eine schwierige Lage. Mit einer Kombination aus Versicherung, Notfallrücklage und guter Planung lassen sich die meisten Probleme vermeiden. Und wenn doch mal etwas schiefgeht, hilft offene Kommunikation mit dem Tierarzt – denn die meisten sind bereit, Lösungen zu finden, wenn man ehrlich ist.

Falls ihr selbst schon mal in einer ähnlichen Situation wart oder Tipps rund um Tierarztkosten habt, freuen wir uns über eure Geschichten – am besten bei einer Tasse Tee am Küchentisch.