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Versicherungen & Recht

Pfandautomat schluckt Flasche? So bekommst du dein Geld trotzdem zurück!

by Winterberg 2025. 10. 27.

Pfandautomat schluckt Flasche – Anspruch auf Ersatz?

Der Griff zur letzten Wasserflasche, ein kurzer Gang zum Pfandautomaten – und dann das: Die Flasche verschwindet im Gerät, der Automat brummt, aber kein Bon kommt heraus. Kein Piepton, keine Gutschrift, nichts. Nur das dumpfe Gefühl, gerade 25 Cent verloren zu haben. Was sich nach einer Lappalie anhört, kann bei mehreren Flaschen schnell ärgerlich werden – und wirft die Frage auf: Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Ersatz? Muss der Supermarkt mir das Pfand auszahlen? In diesem Beitrag erzähle ich von einem Nachmittag, an dem genau das passiert ist, und teile alles, was wir seitdem über Pfandautomaten, rechtliche Ansprüche und praktische Lösungen gelernt haben.

Zuletzt aktualisiert: 27.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Ein defekter Pfandautomat, der die Flasche einzieht, aber keinen Bon ausgibt – und die Frage, ob man einen rechtlichen Anspruch auf Ersatz hat.

🔹 Was wir gelernt haben: Rechtlich hat man Anspruch auf Auszahlung des Pfands, aber die Beweislast liegt oft beim Kunden. Sofortige Meldung beim Personal und Dokumentation sind entscheidend.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über ihre Rechte, praktische Tipps zur Dokumentation und Meldung sowie Strategien, um solche Situationen zu vermeiden oder souverän zu meistern.


In den ersten Sekunden nach dem Vorfall stand ich ratlos vor dem Automaten. Die Flasche war weg, aber das Display zeigte keine Bestätigung. Kein Bon im Ausgabeschacht, kein Hinweis auf eine Störung, einfach nichts. Ich drückte ein paar Mal auf die Tasten, schaute in den Schacht, aber der Automat reagierte nicht mehr. War die Flasche jetzt einfach weg? Und wer sollte mir das glauben, wenn ich an der Information auftauche und sage: „Der Automat hat meine Flasche geschluckt"?

Später haben wir gemerkt, dass so etwas häufiger vorkommt, als man denkt. In Gesprächen mit Freunden und Bekannten stellte sich heraus: Fast jeder hat schon mal Probleme mit einem Pfandautomaten gehabt. Flaschen, die nicht angenommen werden, obwohl sie Pfand haben. Automaten, die mitten im Prozess einfrieren. Bons, die nicht gedruckt werden. Und die ewige Frage: Was kann man in so einem Fall tun?

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht so genau mit der rechtlichen Lage. Ich dachte, der Supermarkt würde einfach sagen: „Tut uns leid, aber wir können nichts nachweisen." Aber so einfach ist das nicht. Nach einiger Recherche wurde klar: Es gibt durchaus rechtliche Grundlagen, auf die man sich berufen kann – auch wenn die Praxis manchmal komplizierter ist als die Theorie.

In den Tagen nach dem Vorfall haben wir uns intensiv mit § 433 BGB beschäftigt. Diese Vorschrift regelt den Kaufvertrag – und auch wenn es beim Pfand nicht um einen Kauf im klassischen Sinne geht, lässt sich das Prinzip darauf übertragen. Das Pfandsystem funktioniert so: Beim Kauf eines Getränks zahlt man einen Pfandbetrag (in der Regel 8, 15 oder 25 Cent), der beim Zurückgeben der leeren Flasche erstattet wird. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Anspruch auf Rückgabe und Erstattung. Wenn der Pfandautomat die Flasche annimmt, aber den Pfandbetrag nicht gutschreibt, ist die Rücknahme nicht ordnungsgemäß erfüllt. Man hat also einen Anspruch darauf, dass der Supermarkt das Pfand auszahlt.

(Rechtsangabe nach BGB § 433 – die Auslegung kann je nach Einzelfall variieren. Stand: 2025)

Was viele nicht wissen: Die Beweislast liegt in solchen Fällen häufig beim Kunden. Das bedeutet: Man muss nachweisen können, dass man die Flasche tatsächlich in den Automaten gesteckt hat und dass dieser den Bon nicht ausgegeben hat. In der Praxis ist das schwierig, denn wer filmt schon jeden Pfandautomaten-Besuch? Deshalb ist es wichtig, den Vorfall sofort beim Personal zu melden und nach Möglichkeit Zeugen zu haben. Viele Supermärkte haben außerdem Überwachungskameras im Bereich der Pfandautomaten, die im Streitfall zur Klärung herangezogen werden können.

(Beweislastregelungen können je nach Einzelfall und Gerichtspraxis variieren. Stand: 2025)

Später haben wir erfahren, dass viele Supermärkte kulant sind, wenn man das Problem sofort meldet. Ich ging also direkt zur Information und schilderte die Situation. Die Mitarbeiterin war freundlich und notierte den Vorfall. Sie fragte nach der Art der Flasche (Einweg oder Mehrweg, Größe, Marke) und der ungefähren Uhrzeit. Dann sagte sie: „Normalerweise können wir das nicht einfach so auszahlen, aber ich frage mal den Marktleiter." Nach ein paar Minuten kam sie zurück und händigte mir 25 Cent in bar aus – kein großes Drama, kein bürokratischer Aufwand. In diesem Fall lief es also glimpflich ab.

In den Wochen danach haben wir uns gefragt, warum Pfandautomaten überhaupt so häufig Probleme machen. Die Antwort ist vielschichtig: Pfandautomaten sind komplexe Maschinen, die Tausende Flaschen pro Tag verarbeiten. Sie müssen verschiedene Flaschenformen und -größen erkennen, Barcodes scannen, Flaschen sortieren und Bons drucken. Dazu kommen mechanische Teile, die verschleißen, Sensoren, die verschmutzen, und Software, die abstürzen kann. Hinzu kommt, dass viele Kunden die Automaten unsachgemäß nutzen – etwa indem sie verschmutzte, zerdrückte oder falsche Flaschen einwerfen. All das führt dazu, dass Störungen keine Seltenheit sind.

Was uns in den Recherchen außerdem aufgefallen ist: Es gibt große Unterschiede zwischen den verschiedenen Automatensystemen. Manche Supermärkte nutzen moderne, vollautomatische Anlagen, die Flaschen blitzschnell verarbeiten und sogar kaputte Flaschen erkennen. Andere Märkte setzen auf ältere Modelle, die langsamer und störanfälliger sind. Auch die Wartung spielt eine große Rolle: Ein regelmäßig gewarteter Automat funktioniert deutlich zuverlässiger als ein vernachlässigtes Gerät.

In den Gesprächen mit Supermarktmitarbeitern haben wir auch erfahren, dass die Automaten nicht immer im Besitz des Marktes sind. Oft werden sie von externen Firmen geleast, die auch für die Wartung zuständig sind. Das kann dazu führen, dass Reparaturen länger dauern oder dass der Markt selbst wenig Einfluss auf die Qualität der Geräte hat. Für die Kunden ist das natürlich frustrierend, denn sie sehen den Supermarkt als verantwortlich an – egal, wem der Automat gehört.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn der Supermarkt die Auszahlung verweigert. Rechtlich gesehen hat man, wie gesagt, einen Anspruch auf Erstattung des Pfands, wenn man nachweisen kann, dass die Flasche angenommen, aber nicht gutgeschrieben wurde. Wenn der Supermarkt sich weigert, kann man theoretisch rechtliche Schritte einleiten – etwa eine Zahlungsklage beim Amtsgericht. Allerdings ist das bei kleinen Beträgen (25 Cent pro Flasche) wirtschaftlich wenig sinnvoll, weil die Gerichts- und Anwaltskosten deutlich höher wären als der Streitwert. In der Praxis bleibt einem also oft nur, das Problem bei der Supermarktleitung oder der Zentrale zu melden und auf Kulanz zu hoffen.

Die Stiftung Warentest hat in verschiedenen Artikeln über Verbraucherrechte berichtet und weist darauf hin, dass Kunden bei solchen Problemen durchaus Ansprüche haben – die Durchsetzung aber oft schwierig ist. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Stiftung Warentest: https://www.test.de.

(Rechtliche Schritte und deren Erfolgsaussichten können je nach Einzelfall variieren. Stand: 2025)

In den Monaten nach dem Vorfall haben wir uns auch mit dem deutschen Pfandsystem beschäftigt. Deutschland hat eines der umfassendsten Pfandsysteme der Welt. Seit 2003 gilt für die meisten Einweg-Getränkeverpackungen eine Pfandpflicht von 25 Cent. Für Mehrwegflaschen gibt es unterschiedliche Pfandbeträge, in der Regel 8 oder 15 Cent. Das System dient dem Umweltschutz: Durch das Pfand sollen Verpackungen zurückgebracht und wiederverwertet werden, anstatt in der Natur oder im Müll zu landen. Laut dem Umweltbundesamt liegt die Rücklaufquote bei Einwegpfandflaschen mittlerweile bei über 97 Prozent – ein beeindruckender Wert.

Weitere Informationen zum deutschen Pfandsystem und zur Umweltpolitik finden sich auf den Websites des NABU (Naturschutzbund Deutschland): https://www.nabu.de und des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland): https://www.bund-naturschutz.de.

(Rücklaufquoten können je nach Jahr und Verpackungsart variieren. Stand: 2025)

Später haben wir auch festgestellt, dass das Pfandsystem nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich eine große Rolle spielt. Supermärkte verdienen am Pfand selbst nichts – das Geld wird nur durchgereicht. Allerdings profitieren sie davon, dass Kunden ins Geschäft kommen, um Pfand zurückzugeben, und dabei oft noch etwas einkaufen. Die Pfandautomaten selbst sind teuer in Anschaffung und Unterhalt, weshalb viele Märkte versuchen, die Kosten durch effiziente Systeme und gute Auslastung zu minimieren.

In den Wochen danach haben wir uns auch überlegt, wie man solche Probleme von vornherein vermeiden kann. Eine einfache Maßnahme ist, Flaschen einzeln einzuwerfen und jedes Mal zu prüfen, ob der Automat die Flasche akzeptiert und gutschreibt. Viele Menschen werfen mehrere Flaschen hintereinander ein und achten nicht darauf, ob zwischendurch eine Flasche nicht angenommen wurde. Dann ist es später schwer nachzuvollziehen, wie viele Flaschen tatsächlich gutgeschrieben wurden. Wer einzeln einwirft und das Display im Blick behält, merkt sofort, wenn etwas nicht stimmt.

Was uns außerdem geholfen hat: Auf Displaymeldungen achten. Viele Pfandautomaten zeigen an, wenn eine Flasche nicht erkannt wird oder wenn es ein technisches Problem gibt. Manchmal steht da auch: „Automat voll – bitte Personal benachrichtigen." In solchen Fällen sollte man nicht einfach weitermachen, sondern sofort Hilfe holen. Denn wenn der Automat voll ist, kann es sein, dass Flaschen zwar angenommen, aber nicht mehr ordnungsgemäß verarbeitet werden – und dann gibt es erst recht Ärger.

In den Gesprächen am Küchentisch haben wir auch über die Frage diskutiert, ob man den Vorfall fotografieren sollte. Ich habe beim nächsten Mal tatsächlich ein Foto vom leeren Bon-Ausgabeschacht gemacht, kurz nachdem der Automat die Flasche geschluckt hatte. Das Foto zeigt das Display mit der Meldung „Verarbeitung läuft" und den leeren Schacht. Im Streitfall könnte das als Beweis dienen, dass der Automat keinen Bon ausgegeben hat. Allerdings ist so ein Foto allein kein wasserdichter Beweis – man könnte ja theoretisch behaupten, es handle sich um einen früheren Vorfall oder eine Manipulation. Trotzdem ist es besser, etwas zu dokumentieren als gar nichts.

Später haben wir auch erfahren, dass manche Supermärkte Videoüberwachung im Pfandbereich haben. Diese Kameras dienen in erster Linie der Sicherheit und der Verhinderung von Diebstählen, können aber auch zur Klärung von Pfandstreitigkeiten herangezogen werden. Wenn man also ein Problem mit dem Automaten hat und das Personal zunächst skeptisch ist, kann man darum bitten, die Videoaufzeichnungen zu prüfen. Allerdings sind Supermärkte nicht verpflichtet, die Aufnahmen herauszugeben, und oft werden die Videos nach wenigen Tagen überschrieben. Deshalb ist es wichtig, den Vorfall möglichst schnell zu melden.

Weitere Informationen zu Datenschutz und Videoüberwachung im Einzelhandel finden sich auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): https://www.bsi.bund.de.

(Datenschutzregelungen und Aufbewahrungsfristen können je nach Supermarkt und Bundesland variieren. Stand: 2025)

In den folgenden Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn man versehentlich eine Flasche ohne Pfand einwirft. Das kommt häufiger vor, als man denkt – etwa wenn man eine ausländische Flasche oder eine Flasche ohne deutschen Pfandbarcode einwirft. In solchen Fällen lehnt der Automat die Flasche in der Regel ab und gibt sie wieder aus. Manchmal passiert es aber auch, dass die Flasche eingezogen wird und der Automat danach hängt. In diesem Fall hat man keinen Anspruch auf Pfand, weil die Flasche gar kein Pfand hat. Trotzdem sollte man das Problem beim Personal melden, damit der Automat nicht dauerhaft blockiert bleibt.

Was uns in all den Recherchen immer wieder aufgefallen ist: Kommunikation ist entscheidend. Wer ein Problem mit dem Pfandautomaten hat und sofort freundlich beim Personal nachfragt, hat deutlich bessere Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Lösung. Wer hingegen erst Tage später auftaucht und eine Erstattung fordert, wird es schwer haben, Gehör zu finden. Deshalb gilt: Lieber einmal zu viel als zu wenig nachfragen – und dabei immer ruhig und höflich bleiben.

In den letzten Monaten haben wir auch beobachtet, dass immer mehr Supermärkte auf digitale Lösungen setzen. Manche Ketten bieten mittlerweile Apps an, mit denen man Pfandbons digital speichern und später an der Kasse einlösen kann. Das reduziert das Risiko, dass der Papierbon verloren geht oder unleserlich wird. Auch digitale Rückmeldungen über den Zustand des Automaten sind möglich – etwa eine Push-Nachricht, wenn der Automat voll ist oder gewartet wird. Solche Systeme sind allerdings noch nicht flächendeckend verbreitet, aber die Tendenz geht in diese Richtung.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn man den Pfandbon verliert. Die schlechte Nachricht: Ein verlorener Bon ist in der Regel nicht ersetzbar. Pfandbons werden wie Bargeld behandelt – wer sie verliert, hat Pech. Manche Supermärkte haben zwar interne Systeme, mit denen sie nachvollziehen können, ob ein Bon eingelöst wurde, aber eine Erstattung gibt es normalerweise nicht. Deshalb ist es wichtig, den Bon sicher aufzubewahren und möglichst zeitnah an der Kasse einzulösen.

In den Gesprächen mit Bekannten haben wir festgestellt, dass viele Menschen ihre Pfandbons über Monate sammeln und dann auf einmal einlösen. Das kann praktisch sein, wenn man Kleingeld sparen möchte, birgt aber das Risiko, dass Bons verloren gehen oder unleserlich werden. Wir haben für uns entschieden, Pfandbons möglichst zeitnah einzulösen – einfach, um das Risiko zu minimieren.

In den Monaten danach haben wir uns auch mit der europäischen Perspektive beschäftigt. Pfandsysteme gibt es nicht nur in Deutschland, sondern in vielen europäischen Ländern – allerdings mit unterschiedlichen Regelungen. In manchen Ländern gibt es höhere Pfandbeträge, in anderen niedrigere. Die Europäische Union hat in verschiedenen Richtlinien Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zur Verpackungsentsorgung gemacht, die auch Pfandsysteme betreffen. Langfristig wird eine stärkere Harmonisierung der Pfandsysteme innerhalb der EU angestrebt, um den grenzüberschreitenden Handel und die Umweltstandards zu verbessern.

Weitere Informationen zu EU-weiten Umweltstandards und Kreislaufwirtschaft finden sich auf der Website des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu sowie auf der zentralen EU-Website: https://europa.eu.

(EU-Regelungen können je nach Mitgliedstaat unterschiedlich umgesetzt werden. Stand: 2025)

In den letzten Wochen haben wir uns auch eine Checkliste erstellt, die wir bei künftigen Pfandautomaten-Besuchen abarbeiten. Sie hilft uns, strukturiert vorzugehen und Probleme schneller zu erkennen:


Pfandautomat nutzen – 6 Steps zur Fehlervermeidung

  1. Flaschen einzeln einwerfen und Display beobachten (nicht mehrere auf einmal)
  2. Nach jeder Flasche prüfen, ob Betrag gutgeschrieben wurde (Anzeige im Display kontrollieren)
  3. Bei Störungsmeldungen sofort stoppen und Personal informieren (nicht weitermachen)
  4. Bon-Ausgabeschacht prüfen, bevor man den Bereich verlässt (Bon wirklich da?)
  5. Im Zweifelsfall Foto vom Display und Bon-Schacht machen (als Nachweis)
  6. Bon sofort sicher verstauen und zeitnah einlösen (nicht liegen lassen oder verlieren)

Was uns außerdem geholfen hat, war ein einfacher Musterbrief, den wir für künftige Situationen vorbereitet haben. Mit diesem Brief kann man sich schriftlich an die Supermarktleitung wenden, wenn das Problem vor Ort nicht gelöst werden konnte. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es um höhere Beträge geht (etwa wenn mehrere Flaschen nicht gutgeschrieben wurden) oder wenn man das Gefühl hat, dass das Personal nicht kooperativ war:


Musterbrief: Reklamation wegen nicht gutgeschriebenem Pfand

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] gegen [Uhrzeit] habe ich in Ihrer Filiale [Adresse] insgesamt [Anzahl] Pfandflaschen in den Pfandautomaten eingeworfen. Der Automat hat die Flaschen angenommen, jedoch keinen Pfandbon ausgegeben. Ich habe den Vorfall sofort dem Personal gemeldet, konnte jedoch keine Lösung erreichen. Hiermit fordere ich die Auszahlung des Pfandbetrags in Höhe von [Betrag] Euro. Im Anhang finden Sie zur Dokumentation [ggf. Fotos oder Zeugenaussagen]. Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung und Klärung innerhalb von 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen, [Name]


In den letzten Monaten haben wir auch beobachtet, dass sich die Technik der Pfandautomaten weiterentwickelt. Neuere Modelle erkennen Flaschen nicht mehr nur über Barcodes, sondern auch über Formmerkmale und Gewicht. Das reduziert die Fehlerquote und macht die Automaten schneller. Auch die Wartung wird zunehmend digital: Viele Automaten senden automatisch Statusmeldungen an die Zentrale, wenn sie voll sind oder eine Störung haben. Das ermöglicht es den Betreibern, schneller zu reagieren und Ausfälle zu minimieren.

Später haben wir auch festgestellt, dass manche Supermärkte alternative Rückgabemöglichkeiten anbieten. In einigen Märkten kann man Flaschen auch direkt beim Personal abgeben, etwa an einem separaten Schalter. Das ist vor allem für Menschen praktisch, die mit dem Automaten nicht zurechtkommen oder die nur wenige Flaschen zurückgeben möchten. Allerdings ist diese Möglichkeit nicht überall verfügbar, und oft gibt es längere Wartezeiten.

In den Gesprächen mit anderen Kunden haben wir auch von kuriosen Erlebnissen gehört. Eine Bekannte erzählte, dass ihr einmal der Pfandautomat einen Bon über 50 Euro ausgegeben hatte, obwohl sie nur Flaschen im Wert von 5 Euro eingeworfen hatte. Sie meldete den Fehler ehrlich beim Personal – und bekam zur Belohnung einen Einkaufsgutschein. Ein anderer Bekannter hatte weniger Glück: Bei ihm zählte der Automat mehrere Flaschen doppelt, sodass er am Ende weniger Pfand bekam als ihm zustand. Auch er reklamierte, konnte aber nichts nachweisen und blieb auf dem Verlust sitzen. Diese Geschichten zeigen, wie unterschiedlich die Erfahrungen sein können – und wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben.

In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob Pfandautomaten eigentlich regelmäßig gewartet werden müssen. Die Antwort lautet: Ja, definitiv. Je nach Auslastung und Modell sollten Automaten mindestens einmal pro Woche gereinigt und überprüft werden. Dazu gehört das Entleeren der Sammelbehälter, das Reinigen der Sensoren und Scanner, das Überprüfen der Mechanik und das Auffüllen von Bonpapier. Wenn diese Wartung nicht regelmäßig erfolgt, häufen sich Störungen – zum Leidwesen der Kunden.

Später haben wir auch erfahren, dass es für Supermärkte rechtliche Vorgaben zur Rücknahme von Pfandflaschen gibt. Nach der Verpackungsverordnung sind Händler verpflichtet, pfandpflichtige Getränkeverpackungen zurückzunehmen – unabhängig davon, ob sie im eigenen Geschäft gekauft wurden oder nicht. Das bedeutet: Man kann theoretisch in jedem Supermarkt Pfandflaschen zurückgeben, auch wenn man sie woanders gekauft hat. Allerdings gibt es Ausnahmen: Kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern müssen nur Verpackungen zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.

(Rücknahmepflichten können je nach Geschäftsgröße und Sortiment variieren. Stand: 2025)

In den letzten Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was mit den zurückgegebenen Flaschen passiert. Mehrwegflaschen werden gereinigt, überprüft und wieder befüllt – sie können bis zu 50-mal wiederverwendet werden. Einwegflaschen werden zerkleinert und recycelt, das Material wird für neue Flaschen oder andere Produkte verwendet. Das Pfandsystem trägt also maßgeblich dazu bei, dass Ressourcen geschont und Abfall reduziert wird. Laut dem NABU und dem BUND ist das deutsche Pfandsystem eines der effektivsten Recycling-Systeme weltweit.

Weitere Informationen zu Recycling und Kreislaufwirtschaft finden sich auf den Websites des NABU: https://www.nabu.de und des BUND: https://www.bund-naturschutz.de.

(Wiederverwendungszahlen und Recyclingquoten können je nach Flaschentyp variieren. Stand: 2025)

Ganz nebenbei haben wir auch gelernt, dass man Pfandbons nicht nur an der Kasse einlösen kann. Manche Supermärkte bieten auch die Möglichkeit, den Betrag direkt am Pfandautomaten auszahlen zu lassen – allerdings nur in Form eines Einkaufsgutscheins. Diese Funktion ist noch nicht überall verfügbar, aber sie wird zunehmend angeboten. Das ist praktisch, wenn man gerade nichts einkaufen möchte, aber das Pfand trotzdem nicht verlieren will.

In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man für nicht gutgeschriebenes Pfand eine Art Versicherung abschließen kann. Die Antwort lautet: Nein, so etwas gibt es nicht. Das Risiko, dass ein Pfandautomat Flaschen schluckt, ist zu gering und die Beträge zu klein, als dass sich eine Versicherung lohnen würde. Allerdings könnte man argumentieren, dass Supermärkte eine gewisse Haftung für funktionierende Automaten haben – schließlich stellen sie die Geräte zur Verfügung und profitieren davon, dass Kunden Pfand zurückgeben.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bietet zwar keine spezifischen Informationen zu Pfandautomaten, informiert aber allgemein über Verbraucherrechte und Schadensmeldungen: https://www.gdv.de.

(Haftungsfragen können je nach Einzelfall und Gerichtspraxis variieren. Stand: 2025)

Später haben wir auch festgestellt, dass es sinnvoll ist, Pfandflaschen sauber und unbeschädigt zurückzugeben. Viele Automaten lehnen verschmutzte, zerdrückte oder beschädigte Flaschen ab. Wer sicherstellen möchte, dass seine Flaschen angenommen werden, sollte sie also in einem guten Zustand aufbewahren. Auch das Etikett sollte noch lesbar sein, da der Barcode zur Erkennung benötigt wird.

In den letzten Wochen haben wir uns auch eine Liste mit hilfreichen Tipps angelegt. Diese Tipps helfen uns, Pfandautomaten-Besuche effizienter und stressfreier zu gestalten:

  • Flaschen sortieren: Mehrweg und Einweg getrennt halten, das erleichtert die Rückgabe.
  • Automaten außerhalb der Stoßzeiten nutzen: Vormittags oder spätabends sind die Automaten oft weniger frequentiert und besser gewartet.
  • Bon sofort kontrollieren: Stimmt der Betrag? Sind alle Flaschen erfasst?
  • Bei Problemen nicht weitermachen: Lieber sofort Personal holen, als weiter Flaschen einzuwerfen.
  • Geduldig bleiben: Pfandautomaten sind Maschinen – sie können mal hängen oder langsam sein.

Ganz ehrlich, am Ende des Tages haben wir aus diesem kleinen Ärgernis viel gelernt. Es war frustrierend, eine Flasche zu verlieren, aber wir wissen jetzt, wie wir uns in solchen Situationen verhalten sollten. Wir haben gelernt, dass wir durchaus einen rechtlichen Anspruch auf Ersatz haben, dass die Durchsetzung aber oft schwierig ist. Und wir haben gelernt, dass Vorsicht und Aufmerksamkeit beim Pfandautomaten die beste Prävention sind.


Visuelle Darstellung: Häufigkeit von Pfandautomaten-Problemen (Beispielwerte)

Angenommene Störungsrate bei durchschnittlicher Nutzung (geschätzte Werte basierend auf Nutzererfahrungen):

Flaschen korrekt angenommen: |■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■ (ca. 95%)
Flaschen abgelehnt (technisch): |■■■ (ca. 3%)
Bon nicht gedruckt: |■ (ca. 1,5%)
Flasche verschluckt ohne Gutschrift: |■ (ca. 0,5%)

(Beispielangaben – tatsächliche Werte können je nach Automat, Wartungszustand und Nutzung stark variieren.)


FAQ: Die häufigsten Fragen zu Pfandautomaten

Viele Leser:innen haben uns nach unserem Beitrag gefragt, ob man wirklich einen rechtlichen Anspruch auf Ersatz hat, wenn der Pfandautomat die Flasche schluckt. Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon. Wenn der Automat die Flasche annimmt, aber keinen Pfandbon ausgibt, ist die Rücknahme nicht ordnungsgemäß erfüllt. Nach § 433 BGB hat man dann einen Anspruch auf Auszahlung des Pfands. Allerdings liegt die Beweislast beim Kunden – man muss also nachweisen können, dass man die Flasche tatsächlich eingeworfen hat. Deshalb ist es wichtig, den Vorfall sofort beim Personal zu melden und nach Möglichkeit Zeugen oder Videoaufzeichnungen als Beweis zu nutzen. (Quelle: BGB § 433, Stand: 2025)

(Beweislastregelungen können je nach Einzelfall und Gerichtspraxis variieren. Stand: 2025)

Eine weitere häufige Frage war, ob man den Pfandbon auch Wochen später noch einlösen kann. Die Antwort ist: Ja, Pfandbons haben in der Regel kein Verfallsdatum und können theoretisch unbegrenzt eingelöst werden. Allerdings kann es sein, dass sehr alte Bons unleserlich werden oder dass die Thermoschrift verblasst. Zudem können Supermärkte in ihren Geschäftsbedingungen eine Frist setzen, innerhalb derer Bons eingelöst werden müssen. Im Zweifel sollte man den Bon zeitnah einlösen, um Probleme zu vermeiden. (Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Supermärkte, Stand: 2025)

(Regelungen können je nach Supermarktkette variieren. Stand: 2025)

Einige haben uns auch gefragt, was man tun kann, wenn der Pfandautomat dauerhaft defekt ist. In solchen Fällen sollte man sich an die Supermarktleitung oder die Zentrale der Kette wenden und das Problem melden. Supermärkte sind nach der Verpackungsverordnung verpflichtet, Pfandflaschen zurückzunehmen – wenn der Automat nicht funktioniert, müssen sie alternative Lösungen anbieten, etwa eine manuelle Rücknahme durch das Personal. Wer keine Lösung findet, kann sich auch an die zuständige Verbraucherzentrale wenden oder eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale einreichen. (Quelle: Verpackungsverordnung, Verbraucherzentralen, Stand: 2025)

(Rücknahmepflichten und Beschwerdemöglichkeiten können je nach Bundesland variieren. Stand: 2025)

Und schließlich wurde uns die Frage gestellt, ob man Pfand auch ohne Automat zurückgeben kann. Die Antwort lautet: Ja, das geht in manchen Supermärkten. Kleinere Geschäfte ohne Pfandautomaten nehmen Flaschen oft manuell zurück und zahlen das Pfand bar aus. Auch in größeren Märkten kann man manchmal beim Personal nachfragen, ob eine manuelle Rückgabe möglich ist – vor allem, wenn der Automat defekt ist. Allerdings haben viele Märkte klare Regelungen, dass Pfand nur über den Automaten zurückgenommen wird, um den Aufwand für das Personal zu minimieren. (Quelle: Verpackungsverordnung, Stand: 2025)

(Rückgabemöglichkeiten können je nach Supermarkt und Geschäftsgröße variieren. Stand: 2025)


Am Ende haben wir für uns festgehalten: Pfandautomaten sind praktisch, aber nicht perfekt. Sie erleichtern das Zurückgeben von Flaschen enorm, können aber auch Probleme machen. Wer aufmerksam ist, den Vorfall sofort meldet und seine Rechte kennt, hat gute Chancen, sein Pfand auch dann zu bekommen, wenn mal etwas schiefgeht. Und wer präventiv handelt – Flaschen einzeln einwerfen, Display beobachten, Bon kontrollieren –, kann die meisten Probleme von vornherein vermeiden.

Falls ihr selbst schon mal Ärger mit einem Pfandautomaten hattet oder Tipps habt, wie man am besten damit umgeht, freuen wir uns über eure Geschichten – am besten bei einer Tasse Kaffee am Küchentisch.