
Schaden durch Party-Lautstärke – Haftpflicht oder Eigenrisiko?
Die Musik dröhnte durch die Wohnung, die Bässe ließen die Wände vibrieren, und die Stimmung war ausgelassen. Es war der 30. Geburtstag meines besten Freundes, und wir hatten die Wohnung für eine unvergessliche Feier hergerichtet. Doch am nächsten Morgen, als wir den Schaden begutachteten, war die Ernüchterung groß: Ein Regal war von der Wand gefallen, ein Bilderrahmen lag zerbrochen am Boden, und am Putz der Wand zeigten sich Risse. Hatte die Lautstärke das verursacht? Und wer zahlt jetzt dafür – die Haftpflichtversicherung oder müssen wir das aus eigener Tasche begleichen? In diesem Beitrag erzähle ich von diesem Abend und allem, was wir seitdem über Partylärm, Haftungsfragen und Versicherungen gelernt haben.
Zuletzt aktualisiert: 27.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Schäden, die durch extreme Lautstärke bei einer Party entstehen – und die Frage, ob die Privathaftpflicht zahlt oder man selbst für den Schaden aufkommen muss.
🔹 Was wir gelernt haben: Die Privathaftpflicht zahlt in der Regel nicht für Eigenschäden, wohl aber für Schäden an gemieteten Räumen oder fremdem Eigentum. Entscheidend ist das Verursacherprinzip und die Art des Schadens.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über Haftungsfragen, praktische Tipps zur Schadensvermeidung und Dokumentation sowie Informationen zu Versicherungsschutz und rechtlichen Grundlagen.
In den ersten Minuten nach der Entdeckung des Schadens standen wir fassungslos da. Das Regal, das gestern noch sicher an der Wand hing, lag nun auf dem Boden – samt Inhalt. Bücher, Deko-Gegenstände, eine kleine Vase – alles durcheinander. Der Bilderrahmen daneben war beim Fall des Regals mitgerissen worden und zerbrochen. Und an der Wand selbst waren deutlich sichtbare Risse im Putz, die vorher definitiv nicht da waren. Mein Freund schaute mich an und fragte: „Zahlt das die Versicherung? Oder sind wir jetzt die Dummen?"
Später haben wir gemerkt, dass die Frage komplizierter ist, als wir dachten. Zunächst stellte sich die Frage: War die Lautstärke überhaupt die Ursache? Kann Musik wirklich so laut sein, dass Gegenstände von der Wand fallen oder Risse im Putz entstehen? Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich – vor allem bei sehr tiefen Bässen und hohen Lautstärken. Wenn die Schallwellen stark genug sind, können sie Vibrationen in Wänden und Möbeln erzeugen, die schlecht befestigte Gegenstände zum Wackeln oder Fallen bringen. Auch alte oder poröse Bausubstanz kann durch starke Vibrationen Schaden nehmen.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht so genau mit der rechtlichen Seite. Wir dachten, die Privathaftpflichtversicherung würde für alle Schäden aufkommen, die bei einer Party entstehen. Aber so einfach ist das nicht. Nach intensiver Recherche und einem Anruf bei der Versicherung wurde klar: Die Privathaftpflicht zahlt nur für Schäden, die man an fremdem Eigentum verursacht. Schäden an den eigenen Sachen – sogenannte Eigenschäden – sind in der Regel nicht versichert.
In den Tagen nach dem Vorfall haben wir uns intensiv mit § 823 BGB beschäftigt. Diese Vorschrift regelt die sogenannte Deliktshaftung – also die Haftung für Schäden, die man anderen zufügt. Nach § 823 BGB ist jeder verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Das bedeutet: Wenn durch die Lautstärke der Party Schäden an der Wohnung des Vermieters oder an Nachbarwohnungen entstehen, haftet der Verursacher – also der Partygastgeber oder derjenige, der die Musik aufgedreht hat. Allerdings greift diese Haftung nur für Schäden an fremdem Eigentum, nicht für Schäden an den eigenen Sachen.
(Rechtsangabe nach BGB § 823 – die Auslegung kann je nach Einzelfall und Verschulden variieren. Stand: 2025)
Was viele nicht wissen: Die Privathaftpflichtversicherung unterscheidet zwischen Eigenschäden und Fremdschäden. Eigenschäden sind Schäden an den eigenen Sachen – etwa das eigene Regal, die eigene Vase oder die eigene Wand. Diese Schäden sind über die Privathaftpflicht nicht versichert, weil die Haftpflichtversicherung nur für Schäden aufkommt, die man anderen zufügt. Für Eigenschäden bräuchte man theoretisch eine Hausratversicherung, aber auch die zahlt in der Regel nicht für selbst verursachte Schäden durch Lautstärke. Anders sieht es aus, wenn man in einer Mietwohnung wohnt: Schäden an der Bausubstanz oder am Inventar des Vermieters gelten als Fremdschäden und können über die Privathaftpflicht abgedeckt sein.
Die Stiftung Warentest hat in verschiedenen Artikeln über Privathaftpflichtversicherungen berichtet und weist darauf hin, dass der Versicherungsschutz stark vom konkreten Tarif abhängt. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Stiftung Warentest: https://www.test.de.
(Versicherungsbedingungen können je nach Anbieter und Tarif erheblich variieren. Stand: 2025)
Später haben wir erfahren, dass es auch auf die Art des Schadens ankommt. Wenn durch die Lautstärke der Party beispielsweise die Wand des Nachbarn beschädigt wird – etwa durch Risse im Putz oder durch herabfallende Gegenstände –, haftet man für diesen Schaden, und die Privathaftpflicht kann einspringen. Auch wenn Gäste bei der Party Schäden verursachen, kann die Haftpflicht des Gastgebers greifen, sofern er seiner Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Das nennt man Organisationsverschulden.
In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man für Lärmschäden überhaupt haftbar gemacht werden kann. Die Antwort lautet: Ja, definitiv. Wer durch übermäßigen Lärm Schäden verursacht – sei es an der Bausubstanz, an Gegenständen oder an der Gesundheit anderer –, kann haftbar gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private Feier, eine gewerbliche Veranstaltung oder einen Baulärm handelt. Entscheidend ist, ob der Lärm als unzumutbar einzustufen ist und ob dadurch ein Schaden entstanden ist.
In Deutschland regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) den Umgang mit Lärm und anderen Umwelteinwirkungen. Zudem gibt es die sogenannte Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), die Grenzwerte für verschiedene Lärmquellen festlegt. Allerdings gelten diese Regelungen in erster Linie für gewerbliche und industrielle Lärmquellen, nicht für private Feiern. Hier greifen eher die allgemeinen Grundsätze des Nachbarrechts und die Hausordnung bzw. der Mietvertrag.
(Lärmschutzregelungen können je nach Bundesland und Kommune variieren. Stand: 2025)
In den Gesprächen mit unserem Vermieter haben wir später erfahren, dass auch er Schäden an der Wohnung dokumentiert hatte. Er zeigte uns Fotos von Rissen im Flur, die anscheinend nach der Party entstanden waren. Zunächst war er verärgert und drohte, uns für die Reparaturkosten haftbar zu machen. Wir konnten ihn aber davon überzeugen, dass wir nicht vorsätzlich gehandelt hatten und dass wir bereit waren, den Schaden über unsere Privathaftpflicht regulieren zu lassen. Nach einem längeren Gespräch und der Einschaltung unserer Versicherung einigte man sich auf eine Kostenteilung – die Versicherung übernahm einen Teil, wir zahlten den Rest aus eigener Tasche.
Was uns in den Recherchen immer wieder aufgefallen ist: Viele Versicherungen schließen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz aus. Wenn man also bewusst die Musik so laut aufdreht, dass Schäden entstehen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Auch wenn man wiederholt gegen die Hausordnung verstößt oder Warnungen ignoriert, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Deshalb ist es wichtig, sich als Gastgeber verantwortungsvoll zu verhalten und die Lautstärke im Rahmen zu halten.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert über die rechtlichen Grundlagen und den Leistungsumfang von Privathaftpflichtversicherungen: https://www.gdv.de.
(Ausschlüsse und Leistungen können je nach Versicherungsvertrag stark variieren. Stand: 2025)
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie man Schäden durch Lautstärke überhaupt nachweisen kann. In unserem Fall war der Zusammenhang relativ klar: Die Party war laut, am nächsten Tag waren Schäden sichtbar. Aber nicht immer ist es so eindeutig. Wie beweist man, dass ein Riss in der Wand wirklich durch die Musik und nicht durch Baumängel oder Alterung entstanden ist? Hier kann ein Gutachter helfen, der die Schadensursache feststellt. Auch Fotos und Zeugenaussagen können wichtig sein, um den Nachweis zu führen. Wir haben deshalb nach der Party umfassend dokumentiert: Fotos von den Schäden, Notizen zur Lautstärke und Dauer der Party, und Gespräche mit Nachbarn, die die Lautstärke bestätigen konnten.
In den Monaten danach haben wir uns auch intensiv mit der Hausratversicherung beschäftigt. Viele glauben, dass die Hausratversicherung für alle Schäden an den eigenen Sachen aufkommt – aber das stimmt nicht. Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nur bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm oder Hagel. Selbst verursachte Schäden, etwa durch Unachtsamkeit oder – wie in unserem Fall – durch Lautstärke, sind nicht abgedeckt. Es gibt zwar Zusatzbausteine für bestimmte Risiken, aber Schäden durch Partylärm gehören normalerweise nicht dazu.
Die Stiftung Warentest hat verschiedene Hausratversicherungen getestet und weist darauf hin, dass der Versicherungsschutz stark vom gewählten Tarif abhängt: https://www.test.de.
(Leistungen der Hausratversicherung können je nach Tarif und Anbieter variieren. Stand: 2025)
In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch gefragt, ob man als Mieter für Schäden an der Bausubstanz haftet. Die Antwort lautet: Ja, in der Regel schon. Als Mieter ist man verpflichtet, die Wohnung pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden. Wer durch sein Verhalten – etwa durch übermäßigen Lärm – Schäden an der Bausubstanz verursacht, kann vom Vermieter zur Erstattung der Reparaturkosten herangezogen werden. Allerdings muss der Vermieter nachweisen, dass der Schaden tatsächlich durch den Mieter verursacht wurde und nicht etwa durch normale Abnutzung oder Baumängel.
(Haftungsregelungen im Mietverhältnis können je nach Mietvertrag und Einzelfall variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch erfahren, dass man als Gastgeber eine gewisse Sorgfaltspflicht hat. Das bedeutet: Man muss dafür sorgen, dass die Party im Rahmen bleibt und keine Schäden verursacht. Dazu gehört, die Lautstärke im Blick zu behalten, auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen und empfindliche Gegenstände rechtzeitig zu sichern. Wer diese Sorgfaltspflicht verletzt, kann haftbar gemacht werden – nicht nur für Schäden an der eigenen Wohnung, sondern auch für Schäden an Nachbarwohnungen oder im Treppenhaus.
In den Gesprächen am Küchentisch haben wir uns auch überlegt, wie man solche Schäden von vornherein vermeiden kann. Die einfachste Lösung ist natürlich, die Lautstärke zu drosseln. Aber wer feiert, will auch Spaß haben – und manchmal gehört laute Musik eben dazu. Deshalb haben wir uns ein paar präventive Maßnahmen überlegt, die bei künftigen Feiern helfen können:
✅ Party-Schäden vermeiden – 6 Steps zur Prävention
- Empfindliche Gegenstände vorher abhängen oder sichern (Bilderrahmen, Regale, Vasen)
- Lautstärke regelmäßig kontrollieren und drosseln (nicht ständig auf Maximum)
- Nachbarn vorher informieren und um Verständnis bitten (eventuell Zeitfenster vereinbaren)
- Subwoofer nicht direkt an Wände stellen (Vibrationen minimieren)
- Pausen einlegen, um Dauerbelastung zu vermeiden (alle 1-2 Stunden Musik leiser drehen)
- Versicherungsschutz prüfen und im Zweifel nachjustieren (Privathaftpflicht und Hausrat checken)
Was uns außerdem geholfen hat, war ein Gespräch mit einem Versicherungsberater. Er erklärte uns im Detail, welche Schäden über die Privathaftpflicht abgedeckt sind und welche nicht. Dabei stellte sich heraus, dass unser Tarif tatsächlich Schäden an gemieteten Räumen abdeckte – allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe und unter Ausschluss grober Fahrlässigkeit. Wir haben daraufhin unseren Tarif angepasst und eine höhere Deckungssumme vereinbart. Das kostet zwar etwas mehr pro Monat, gibt uns aber ein sichereres Gefühl bei künftigen Feiern.
In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man Gäste für Schäden haftbar machen kann. Rechtlich gesehen ist derjenige haftbar, der den Schaden verursacht hat. Wenn also ein Gast aus Übermut die Musik aufdreht und dadurch Schäden entstehen, kann man theoretisch von diesem Gast Ersatz verlangen. In der Praxis ist das aber schwierig – man muss nachweisen, wer genau den Schaden verursacht hat, und das ist bei einer Party mit vielen Menschen oft unmöglich. Außerdem will man nach einer Feier nicht unbedingt seine Freunde verklagen. Deshalb ist es besser, als Gastgeber selbst die Verantwortung zu übernehmen und Vorkehrungen zu treffen.
Später haben wir auch festgestellt, dass es regionale Unterschiede bei den Lärmschutzregelungen gibt. In manchen Bundesländern und Kommunen gibt es strenge Ruhezeiten, die in der Regel ab 22 Uhr beginnen und bis 6 Uhr morgens gelten. An Sonn- und Feiertagen können zusätzliche Einschränkungen gelten. Wer gegen diese Ruhezeiten verstößt, riskiert nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern auch Bußgelder. In einigen Fällen kann die Polizei sogar die Party auflösen, wenn die Lautstärke als Ordnungswidrigkeit oder als Störung der öffentlichen Ruhe gewertet wird.
(Lärmschutzregelungen und Ruhezeiten können je nach Bundesland, Kommune und Hausordnung variieren. Stand: 2025)
In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch mit der europäischen Perspektive beschäftigt. Die Europäische Union hat verschiedene Richtlinien zum Lärmschutz erlassen, die vor allem den Schutz der Gesundheit und der Umwelt zum Ziel haben. Dazu gehört die Umgebungslärmrichtlinie, die Grenzwerte für Straßen-, Schienen- und Fluglärm festlegt. Für privaten Lärm gibt es auf EU-Ebene allerdings keine einheitlichen Regelungen – hier sind die Mitgliedstaaten selbst zuständig.
Weitere Informationen zu EU-weiten Lärmschutzstandards finden sich auf der Website des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu sowie auf der zentralen EU-Website: https://europa.eu.
(EU-Regelungen können je nach Mitgliedstaat unterschiedlich umgesetzt werden. Stand: 2025)
In den letzten Monaten haben wir auch beobachtet, dass das Thema Lärm zunehmend in den Fokus rückt – nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich. Umweltverbände wie der NABU (Naturschutzbund Deutschland) und der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) setzen sich für den Schutz vor Lärmbelastung ein, weil Lärm nicht nur Sachschäden verursachen kann, sondern auch gesundheitliche Folgen hat – von Schlafstörungen über Stress bis hin zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch wenn es bei einer privaten Party in erster Linie um die unmittelbaren Schäden geht, sollte man sich der weiteren Auswirkungen bewusst sein.
Weitere Informationen zu Lärmschutz und Umwelt finden sich auf den Websites des NABU: https://www.nabu.de und des BUND: https://www.bund-naturschutz.de.
(Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm können individuell stark variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch erfahren, dass man bei größeren Schäden einen Sachverständigen hinzuziehen sollte. Wenn es um hohe Beträge geht – etwa bei umfangreichen Putzarbeiten oder Reparaturen an der Bausubstanz –, kann ein Gutachten helfen, die Schadensursache eindeutig zu klären und die Kosten zu beziffern. Viele Versicherungen verlangen ohnehin ein Gutachten, bevor sie eine Leistung erbringen. Wir haben uns damals einen unabhängigen Sachverständigen gesucht, der den Schaden begutachtet und ein schriftliches Gutachten erstellt hat. Das Gutachten hat zwar Geld gekostet, aber es hat uns geholfen, gegenüber dem Vermieter und der Versicherung klare Fakten auf den Tisch zu legen.
In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man als Vermieter vorsorglich etwas tun kann. Vermieter können in der Hausordnung oder im Mietvertrag Regelungen zur Lautstärke und zu Feiern treffen. Manche Vermieter verlangen, dass größere Feiern vorher angemeldet werden, oder legen feste Ruhezeiten fest, die über die gesetzlichen Ruhezeiten hinausgehen. Solche Regelungen sind grundsätzlich zulässig, solange sie verhältnismäßig sind. Allerdings können Vermieter nicht verbieten, dass Mieter ab und zu feiern – das gehört zum normalen Wohngebrauch.
(Regelungen in Mietverträgen und Hausordnungen können je nach Einzelfall und Rechtsprechung variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch festgestellt, dass es sinnvoll ist, nach einer Party eine kurze Schadensprüfung zu machen. Wir gehen jetzt nach jeder größeren Feier systematisch durch die Wohnung und schauen, ob etwas kaputt oder beschädigt ist. Das klingt vielleicht übertrieben, aber es hilft, Schäden frühzeitig zu erkennen und schnell zu reagieren. Denn je später man einen Schaden meldet, desto schwieriger wird es, ihn der Party zuzuordnen – und desto geringer die Chance, dass die Versicherung zahlt.
In den letzten Wochen haben wir uns auch einen Musterbrief erstellt, den wir für künftige Schadensmeldungen nutzen können. Mit diesem Brief kann man den Schaden bei der Versicherung melden und alle wichtigen Informationen übermitteln:
Musterbrief: Schadensmeldung an die Privathaftpflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Schaden, der am [Datum] in meiner Mietwohnung [Adresse] entstanden ist. Während einer privaten Feier kam es durch erhöhte Lautstärke zu Vibrationen, die Schäden an der Bausubstanz verursacht haben (Risse im Putz, herabgefallenes Regal). Der Vermieter hat die Schäden dokumentiert und fordert Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von [Betrag] Euro. Im Anhang finden Sie zur Dokumentation Fotos der Schäden sowie ein Gutachten eines Sachverständigen. Ich bitte um Prüfung und Rückmeldung, ob der Schaden über meine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
In den Monaten danach haben wir auch beobachtet, dass sich die Technik verändert. Moderne Lautsprecher und Soundsysteme werden immer leistungsfähiger, und auch bei moderater Lautstärke können die Bässe enorm stark sein. Deshalb ist es wichtig, sich der Leistung seiner Anlage bewusst zu sein und gegebenenfalls Einstellungen vorzunehmen, die die Vibrationen reduzieren – etwa durch eine Bassreduktion oder durch Entkopplung der Lautsprecher vom Boden.
Später haben wir auch erfahren, dass es spezielle Dämmmatten und Unterlagen gibt, die man unter Lautsprecher legen kann, um Vibrationen zu reduzieren. Diese Matten absorbieren einen Teil der Schwingungen und verhindern, dass sie sich auf den Boden oder die Wände übertragen. Wir haben uns nach der Party solche Matten besorgt und nutzen sie seitdem bei jeder Feier – das gibt uns ein besseres Gefühl und reduziert das Risiko von Schäden.
In den letzten Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man bei einer Party eine Art „Event-Versicherung" abschließen kann. Tatsächlich gibt es solche Versicherungen, allerdings sind sie eher für größere Veranstaltungen gedacht – etwa Hochzeiten, Firmenfeiern oder öffentliche Events. Für private Feiern in der eigenen Wohnung lohnt sich so eine Versicherung in der Regel nicht, weil die Kosten im Verhältnis zum Risiko zu hoch sind. Besser ist es, die bestehende Privathaftpflichtversicherung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert über verschiedene Versicherungsarten und deren Leistungen: https://www.gdv.de.
(Versicherungsangebote können je nach Anbieter und Veranstaltungsart variieren. Stand: 2025)
In den Gesprächen mit Freunden haben wir festgestellt, dass viele ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Eine Bekannte erzählte, dass bei ihrer Geburtstagsfeier eine Lampe von der Decke gefallen war – angeblich durch die Vibrationen der Musik. Ein anderer Bekannter hatte nach einer lauten Party Ärger mit dem Vermieter, weil Risse in der Decke aufgetreten waren. In beiden Fällen gab es Streit darüber, wer für die Schäden aufkommen muss. Diese Geschichten zeigen, wie wichtig es ist, sich vorher Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen.
Ganz nebenbei haben wir auch gelernt, dass man Nachbarn nicht unterschätzen sollte. Wer die Nachbarn vorher informiert und um Verständnis bittet, hat oft weniger Ärger. Manche Nachbarn sind erstaunlich tolerant, wenn sie wissen, dass die Party nur einmal im Jahr stattfindet und rechtzeitig vorbei ist. Andere reagieren empfindlich, vor allem wenn sie kleine Kinder haben oder früh aufstehen müssen. Ein höfliches Gespräch im Vorfeld kann viel bewirken – und im Zweifel auch dazu führen, dass Nachbarn eher bereit sind, bei kleineren Schäden Kulanz walten zu lassen.
In den letzten Monaten haben wir uns auch mit der digitalen Seite des Themas beschäftigt. Es gibt mittlerweile Apps, mit denen man die Lautstärke in Dezibel messen kann. Das kann hilfreich sein, um zu prüfen, ob man noch im akzeptablen Bereich liegt oder ob man die Musik herunterdrehen sollte. Allerdings sind solche Messungen nicht rechtlich bindend – im Streitfall müsste ein offizielles Gutachten erstellt werden. Trotzdem können sie eine gute Orientierung bieten.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass man bei der Nutzung von Apps auf Datenschutz achten sollte: https://www.bsi.bund.de.
(Messgenauigkeit von Apps kann je nach Gerät und Software variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch festgestellt, dass es sinnvoll ist, die Versicherungsbedingungen regelmäßig zu überprüfen. Viele Menschen schließen ihre Privathaftpflicht einmal ab und schauen dann nie wieder in die Unterlagen. Dabei ändern sich Lebensumstände – man zieht um, veranstaltet mehr Feiern, hat wertvollere Gegenstände. Es lohnt sich, alle paar Jahre zu prüfen, ob der Versicherungsschutz noch ausreicht oder ob man den Tarif anpassen sollte.
In den letzten Wochen haben wir uns auch eine Liste mit wichtigen Kontakten angelegt. Dazu gehören die Telefonnummer unserer Versicherung, die Adresse eines Sachverständigen für Bauschäden und die Kontaktdaten unseres Vermieters. So können wir im Ernstfall schnell reagieren und alle wichtigen Stellen informieren.
Ganz ehrlich, am Ende des Tages haben wir aus diesem Vorfall viel gelernt. Es war ärgerlich und teuer, aber wir wissen jetzt, wie wir uns in Zukunft besser verhalten können. Wir haben unseren Versicherungsschutz angepasst, Präventionsmaßnahmen getroffen und ein besseres Verständnis dafür entwickelt, welche rechtlichen und praktischen Fragen sich bei solchen Ereignissen stellen.
Visuelle Darstellung: Wer haftet für welche Schäden?
| Schadensart | Haftung | Versicherungsschutz | Hinweis |
| Eigenschaden (eigene Möbel, eigene Wand) | Selbst | In der Regel nicht versichert*¹ | Hausrat zahlt meist nicht bei Selbstverschulden |
| Schaden an Mietwohnung (Wände, Boden, fest installierte Einrichtung) | Mieter haftet gegenüber Vermieter | Privathaftpflicht kann zahlen*² | Grobe Fahrlässigkeit kann Leistung ausschließen |
| Schaden an Nachbarwohnung (Risse, herabgefallene Gegenstände) | Verursacher haftet | Privathaftpflicht zahlt in der Regel*³ | Schaden muss nachweisbar durch eigene Party entstanden sein |
| Schaden durch Gäste | Gastgeber haftet bei Organisationsverschulden*⁴ | Privathaftpflicht kann zahlen | Sorgfaltspflicht als Gastgeber beachten |
¹ Eigenschäden sind über Privathaftpflicht nicht versichert. Hausratversicherung deckt selbst verursachte Schäden meist nicht ab.
² Privathaftpflicht zahlt für Schäden an gemieteten Räumen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Deckungssumme und Bedingungen variieren je nach Tarif.
³ Voraussetzung: Kausalzusammenhang zwischen Lautstärke und Schaden muss nachweisbar sein.
⁴ Gastgeber muss für ordnungsgemäßen Ablauf sorgen. Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht kann Haftung entstehen.
FAQ: Die häufigsten Fragen zu Schäden durch Party-Lautstärke
Viele Leser:innen haben uns nach unserem Beitrag gefragt, ob die Privathaftpflicht wirklich für Schäden durch Partylärm zahlt. Die Antwort lautet: Das hängt davon ab, welche Art von Schaden entstanden ist. Für Eigenschäden – also Schäden an den eigenen Sachen – zahlt die Privathaftpflicht nicht. Für Schäden an der Mietwohnung oder an Nachbarwohnungen kann die Privathaftpflicht jedoch einspringen, sofern der Schaden durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurde und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wichtig ist, den Schaden zeitnah zu melden und gut zu dokumentieren. (Quelle: GDV, Stand: 2025)
(Versicherungsleistungen können je nach Tarif und Einzelfall variieren. Stand: 2025)
Eine weitere häufige Frage war, wie man nachweisen kann, dass die Lautstärke tatsächlich den Schaden verursacht hat. Die Antwort ist: Das ist oft schwierig. Idealerweise sollte man Fotos vom Zustand vor und nach der Party machen, Zeugen benennen können und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Auch Lautstärkemessungen – etwa mit einer App – können hilfreich sein, sind aber nicht rechtlich bindend. Je besser die Dokumentation, desto höher die Chance, dass die Versicherung zahlt oder der Vermieter kulant ist. (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025)
(Nachweispflichten können je nach Einzelfall und Versicherer variieren. Stand: 2025)
Einige haben uns auch gefragt, ob man als Mieter für normale Abnutzung haftet oder nur für echte Schäden. Die Antwort lautet: Normale Abnutzung – etwa durch jahrelanges Wohnen – muss der Mieter nicht ersetzen. Dafür gibt es die sogenannte Gebrauchsfähigkeit, die im Mietrecht verankert ist. Schäden, die durch fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten entstehen – etwa durch übermäßigen Lärm, unsachgemäße Nutzung oder Nachlässigkeit –, muss der Mieter jedoch ersetzen. Die Grenze zwischen normaler Abnutzung und schuldhaftem Schaden ist oft strittig und kann im Einzelfall nur durch Gutachten oder gerichtlich geklärt werden. (Quelle: Mietrecht, Stand: 2025)
(Abgrenzungen können je nach Einzelfall und Rechtsprechung variieren. Stand: 2025)
Und schließlich wurde uns die Frage gestellt, ob man als Gastgeber rechtlich verpflichtet ist, Schäden zu verhindern. Die Antwort ist: Ja, als Gastgeber hat man eine gewisse Sorgfalts- und Aufsichtspflicht. Man muss dafür sorgen, dass die Party im Rahmen bleibt und keine Schäden entstehen. Dazu gehört, die Lautstärke zu kontrollieren, auf die Sicherheit der Gäste zu achten und empfindliche Gegenstände zu sichern. Wer diese Pflichten verletzt, kann haftbar gemacht werden – nicht nur für Schäden an der eigenen Wohnung, sondern auch für Schäden an Nachbarwohnungen oder im Treppenhaus. (Quelle: BGB § 823, Stand: 2025)
(Sorgfaltspflichten können je nach Einzelfall und Verschulden variieren. Stand: 2025)
Am Ende haben wir für uns festgehalten: Feiern ist schön, aber Verantwortung ist wichtig. Mit ein paar einfachen Vorkehrungen – Lautstärke im Blick behalten, empfindliche Gegenstände sichern, Nachbarn informieren – lassen sich die meisten Schäden vermeiden. Und wenn doch mal etwas passiert, ist eine gute Dokumentation und ein offenes Gespräch mit Vermieter und Versicherung der Schlüssel zur Lösung.
Falls ihr selbst schon mal Probleme mit Schäden durch Partylärm hattet oder Tipps habt, wie man am besten damit umgeht, freuen wir uns über eure Geschichten – am besten bei einer Tasse Tee am Küchentisch.