
Nebenkostenabrechnung zu spät – muss ich zahlen?
Es war Mitte August, als ich die Post aus dem Briefkasten holte und zwischen Werbeprospekten und Rechnungen einen dicken braunen Umschlag entdeckte. Absender: unsere Hausverwaltung. Mein Herz rutschte mir in die Hose – ich ahnte schon, was drin war. Die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr. Ich riss den Umschlag auf und überflog die ersten Zeilen: „Abrechnungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024." Es war jetzt August 2025. Fast acht Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Und dann sah ich die Nachforderung: 487 Euro.
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Wenn die Nebenkostenabrechnung verspätet kommt, stellt sich die Frage, ob man Nachforderungen überhaupt zahlen muss – und welche Rechte Mieter:innen haben.
🔹 Was wir gelernt haben: Vermieter haben nur zwölf Monate Zeit für die Abrechnung, danach verfallen Nachforderungen in der Regel – aber es gibt Ausnahmen.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete rechtliche Hintergründe, praktische Tipps zum Umgang mit verspäteten Abrechnungen und Musterformulierungen für Widersprüche.
In den ersten Minuten saß ich einfach nur am Küchentisch und starrte auf die Zahlen. Fast 500 Euro Nachzahlung – das war deutlich mehr als sonst. Normalerweise bekamen wir sogar ein kleines Guthaben zurück oder mussten höchstens 100 bis 150 Euro nachzahlen. Aber diesmal war alles anders. Die Heizkosten waren explodiert, stand da. Wegen der Energiekrise. Das konnte ich nachvollziehen – die Preise waren ja tatsächlich gestiegen. Aber warum kam die Abrechnung so spät?
Mein Mann kam in die Küche, sah meinen Gesichtsausdruck und fragte: „Was ist los?" Ich schob ihm die Abrechnung rüber. Er überflog sie kurz und meinte dann: „Na ja, zahlen müssen wir wohl. Ist ärgerlich, aber wenn die Kosten gestiegen sind..." Ich war mir da nicht so sicher. Irgendetwas sagte mir, dass es eine Frist gibt, bis wann so eine Abrechnung kommen muss. Aber ich wusste nicht genau, wie lange diese Frist ist und was passiert, wenn sie überschritten wird.
Später am Abend, als unsere Tochter im Bett war, setzte ich mich an den Computer und fing an zu recherchieren. Ich wollte wissen: Gibt es tatsächlich eine Frist für Nebenkostenabrechnungen? Und was bedeutet es, wenn diese Frist überschritten wird? Dabei stieß ich auf § 556 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der genau diese Frage regelt (Stand: 2025).
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Wir dachten, der Vermieter könne die Nebenkostenabrechnung schicken, wann immer er wollte. Hauptsache, sie kommt irgendwann. Aber dem ist nicht so. Das Gesetz sieht eine klare Frist vor: Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter zukommen lassen. In unserem Fall bedeutete das: Die Abrechnung für das Jahr 2024 hätte spätestens bis zum 31. Dezember 2025 bei uns sein müssen. (Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht im Mietvertrag verkürzt oder verlängert werden, Stand: 2025.)
Das war eine wichtige Erkenntnis. In unserem Fall war die Abrechnung im August gekommen – also noch innerhalb der Zwölfmonatsfrist. Knapp, aber rechtzeitig. Trotzdem blieb ein ungutes Gefühl. Was wäre gewesen, wenn sie erst im Januar 2026 gekommen wäre?
In den folgenden Tagen recherchierte ich weiter und las mich durch Gerichtsurteile, Ratgeber und Expertenartikel. Dabei lernte ich viel über die rechtlichen Hintergründe und die Ausnahmen von der Regel. Die wichtigste Regel lautet: Wenn die Zwölfmonatsfrist abgelaufen ist, darf der Vermieter in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen. Die Nachzahlung verfällt quasi. Das ist ein wichtiger Schutz für Mieter:innen, damit sie nicht jahrelang mit unerwarteten Nachforderungen konfrontiert werden können.
Allerdings gibt es eine entscheidende Ausnahme: Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, bleibt sein Anspruch auf Nachzahlung bestehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Energieversorgungsgesellschaft ihre Abrechnung verspätet zugestellt hat und der Vermieter deshalb nicht rechtzeitig abrechnen konnte. In solchen Fällen kann der Vermieter die Nachforderung auch nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist noch geltend machen – allerdings nur, wenn er den Mieter rechtzeitig über die Verzögerung informiert hat. (Diese Ausnahme ist in der Rechtsprechung anerkannt, kann aber im Einzelfall unterschiedlich bewertet werden, Stand: 2025.)
Später haben wir gemerkt, dass diese Ausnahme ziemlich breit angewendet wird. Viele Vermieter berufen sich darauf, dass sie auf Abrechnungen von Stadtwerken oder Dienstleistern warten mussten. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar – aber der Vermieter trägt auch eine Verantwortung dafür, seine Vertragspartner so zu wählen, dass Abrechnungen rechtzeitig erstellt werden können. Wenn ein Vermieter jahrelang mit demselben Dienstleister zusammenarbeitet, der immer zu spät abrechnet, kann man ihm das vorwerfen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich während meiner Recherche entdeckte, betrifft Guthaben. Wenn die Nebenkostenabrechnung ergibt, dass der Mieter zu viel Vorauszahlung geleistet hat und ein Guthaben bekommt, muss der Vermieter dieses Guthaben auch dann auszahlen, wenn die Abrechnung verspätet kommt. Das ist ein wichtiger Unterschied: Nachforderungen zugunsten des Vermieters verfallen nach Ablauf der Frist, Guthaben zugunsten des Mieters nicht. (Diese Rechtslage ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gilt bundesweit, Stand: 2025.)
Das fanden wir zunächst ungerecht. Warum sollte der Mieter sein Guthaben auch bei verspäteter Abrechnung bekommen, während der Vermieter seine Nachforderung verliert? Aber bei genauerem Nachdenken macht es Sinn: Der Mieter hat die Vorauszahlungen ja bereits geleistet und hat daher einen Anspruch auf Rückzahlung, falls er zu viel gezahlt hat. Der Vermieter hingegen muss sich an die gesetzliche Frist halten – und wenn er das nicht tut, ist das sein Problem.
In unserem konkreten Fall schaute ich mir die Abrechnung noch einmal genau an. Sie war datiert auf den 15. August 2025. Der Poststempel auf dem Umschlag zeigte den 16. August. Das bedeutete: Die Abrechnung war rechtzeitig erstellt worden – nämlich innerhalb der Zwölfmonatsfrist, die am 31. Dezember 2025 geendet hätte. Trotzdem ärgerte es mich, dass sie so spät kam. Hätten wir nicht Anfang des Jahres schon Bescheid wissen können, was auf uns zukommt?
Ganz praktisch bedeutet das für Mieter:innen: Man sollte immer das Datum auf der Abrechnung und den Poststempel auf dem Umschlag prüfen. Wenn die Abrechnung nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist erstellt wurde, kann man Nachforderungen grundsätzlich zurückweisen. Allerdings muss man dabei vorsichtig sein: Manche Gerichte stellen darauf ab, wann die Abrechnung dem Mieter zugegangen ist, nicht wann sie erstellt wurde. (Diese Frage ist in der Rechtsprechung nicht einheitlich geklärt und kann je nach Gericht unterschiedlich bewertet werden, Stand: 2025.)
Später haben wir uns auch gefragt, was passiert, wenn der Vermieter behauptet, die Abrechnung rechtzeitig abgeschickt zu haben, sie aber erst verspätet beim Mieter ankommt. Wer trägt dann das Risiko? Die gängige Rechtsprechung besagt, dass der Vermieter das Risiko der Postlaufzeit trägt. Das heißt: Er muss die Abrechnung so rechtzeitig verschicken, dass sie noch innerhalb der Zwölfmonatsfrist beim Mieter ankommt. Wenn die Post länger braucht als üblich, geht das zulasten des Vermieters. (Diese Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, kann aber im Einzelfall abweichen, Stand: 2025.)
Ein Punkt, der uns besonders beschäftigt hat, war die Frage nach der Form der Abrechnung. Muss sie per Brief kommen, oder reicht auch eine E-Mail? Grundsätzlich gilt: Die Nebenkostenabrechnung muss in Textform erfolgen – das kann auch eine E-Mail sein. Allerdings haben viele Mietverträge eine Klausel, die vorschreibt, dass die Abrechnung per Brief zu erfolgen hat. In solchen Fällen ist die Schriftform erforderlich. (Diese vertraglichen Vereinbarungen können variieren und sollten im Einzelfall geprüft werden, Stand: 2025.)
In unserem Mietvertrag stand nichts Konkretes dazu, also hätte theoretisch auch eine E-Mail ausgereicht. Allerdings kam die Abrechnung per Post – das ist nach wie vor der übliche Weg. Der Vorteil des Briefs ist, dass man den Poststempel als Nachweis hat, wann die Abrechnung verschickt wurde.
Ganz ehrlich, wir haben uns dann doch entschieden, die Nachforderung zu zahlen. Nicht, weil wir rechtlich dazu verpflichtet gewesen wären – die Abrechnung war ja rechtzeitig gekommen –, sondern weil die Zahlen nachvollziehbar waren. Die Heizkosten waren tatsächlich gestiegen, und wir konnten die Belege einsehen. Hätte die Abrechnung jedoch erst im Januar 2026 bei uns im Briefkasten gelegen, hätten wir Widerspruch eingelegt.
Später haben wir mit anderen Mieter:innen im Haus gesprochen. Einige hatten ähnliche Erfahrungen gemacht, andere hatten ihre Abrechnung deutlich früher bekommen. Das zeigte uns: Es lohnt sich, genau hinzuschauen und seine Rechte zu kennen. Nicht jeder Vermieter arbeitet sorgfältig, und nicht jede Hausverwaltung hält sich an die gesetzlichen Fristen.
Ein weiterer Aspekt, der uns aufgefallen ist, betrifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung. Eine Nebenkostenabrechnung muss nicht nur rechtzeitig kommen, sondern auch inhaltlich korrekt sein. Das bedeutet: Sie muss nachvollziehbar sein, alle Positionen müssen aufgeschlüsselt werden, und der Verteilungsschlüssel muss transparent sein. Wenn die Abrechnung formell fehlerhaft ist, kann der Mieter sie zurückweisen – unabhängig davon, ob sie rechtzeitig gekommen ist oder nicht. (Diese Anforderungen ergeben sich aus § 556 Abs. 3 BGB und der dazu ergangenen Rechtsprechung, Stand: 2025.)
In den folgenden Wochen habe ich mich auch mit Freunden und Bekannten über das Thema unterhalten. Viele wussten nichts von der Zwölfmonatsfrist. Eine Freundin erzählte mir, dass sie vor Jahren eine Nebenkostenabrechnung bekommen hatte, die fast zwei Jahre zu spät kam – und sie hatte die Nachforderung anstandslos bezahlt, weil sie nicht wusste, dass sie hätte widersprechen können. Das war ärgerlich, aber leider nicht mehr rückgängig zu machen.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie man am besten vorgeht, wenn man eine verspätete Nebenkostenabrechnung erhält. Dabei sind wir auf folgende Handlungsschritte gestoßen:
Erstens sollte man das Datum der Abrechnung und den Poststempel prüfen. Wenn die Abrechnung erst nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist erstellt oder verschickt wurde, sollte man das dokumentieren – am besten mit einem Foto des Umschlags.
Zweitens sollte man die Abrechnung inhaltlich prüfen. Sind alle Positionen nachvollziehbar? Stimmen die Zahlen? Gibt es offensichtliche Fehler? Selbst wenn die Abrechnung rechtzeitig gekommen ist, kann man Einwände erheben, wenn sie fehlerhaft ist.
Drittens sollte man, falls die Abrechnung verspätet ist, schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem Schreiben sollte man darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist abgelaufen ist und dass man die Nachforderung daher nicht anerkennt. (Ein solcher Widerspruch sollte innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung erfolgen, um keine Fristen zu versäumen, Stand: 2025.)
Viertens sollte man alle relevanten Unterlagen sichern: die Abrechnung selbst, den Umschlag mit Poststempel, eigene Notizen und Fotos. Diese Unterlagen können später als Beweismittel dienen, falls es zum Rechtsstreit kommt.
Fünftens kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen – etwa bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht. Gerade wenn größere Summen im Raum stehen, lohnt sich eine professionelle Beratung. (Die Kosten für eine solche Beratung können je nach Fall und Rechtsanwalt variieren, liegen aber oft im Bereich von 100 bis 300 Euro für eine Erstberatung, Stand: 2025.)
Sechstens sollte man nicht vorschnell zahlen. Wer eine Nachforderung bezahlt, obwohl die Abrechnung verspätet ist, verzichtet damit möglicherweise auf seine Rechte. Besser ist es, zunächst zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Ein Punkt, der uns ebenfalls wichtig erschien, war die Frage nach der Verjährung. Selbst wenn der Vermieter innerhalb der Zwölfmonatsfrist abrechnet, kann sein Anspruch auf Nachzahlung theoretisch verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB, Stand: 2025). In der Praxis spielt das aber selten eine Rolle, weil die Zwölfmonatsfrist für Nebenkostenabrechnungen deutlich kürzer ist. (Diese allgemeine Verjährungsfrist kann in besonderen Fällen relevant werden, etwa wenn eine Abrechnung erst nach Jahren erfolgt und der Vermieter sich auf eine Ausnahme beruft, Stand: 2025.)
Später haben wir uns auch mit europäischen und internationalen Perspektiven beschäftigt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielt hier zwar keine zentrale Rolle, aber es ist interessant zu wissen, dass auch auf EU-Ebene Transparenzpflichten bestehen, die indirekt auch für Nebenkostenabrechnungen relevant sein können (Quelle: Europäisches Parlament, europa.eu, Stand: 2025). Vermieter müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten in Abrechnungen – etwa Namen, Adressen oder Verbrauchswerte – datenschutzkonform verarbeitet werden.
Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass digitale Abrechnungen – falls per E-Mail verschickt – ausreichend gesichert sein sollten, um Missbrauch zu verhindern (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Wer als Vermieter Abrechnungen per E-Mail verschickt, sollte darauf achten, dass die Daten verschlüsselt übertragen werden. (Diese Empfehlung ist allgemein gehalten und kann je nach technischer Umsetzung variieren, Stand: 2025.)
Obwohl es auf den ersten Blick nicht unmittelbar zusammenhängt, haben wir auch festgestellt, dass Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz zunehmend in Nebenkostenabrechnungen eine Rolle spielen. Organisationen wie der NABU und der BUND setzen sich dafür ein, dass Energieverbräuche transparent gemacht und Einsparpotenziale aufgezeigt werden (Quellen: nabu.de und bund-naturschutz.de, Stand: 2025). Eine detaillierte Nebenkostenabrechnung kann Mieter:innen dabei helfen, ihren eigenen Verbrauch zu reflektieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen.
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass manche Versicherungen – etwa Rechtsschutzversicherungen – auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnungen abdecken können (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Wer eine solche Versicherung hat, sollte prüfen, ob die Kosten für einen Rechtsanwalt oder ein Gerichtsverfahren übernommen werden. (Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab und können stark variieren, Stand: 2025.)
Stiftung Warentest hat ebenfalls mehrfach über Nebenkostenabrechnungen berichtet und empfiehlt Mieter:innen, ihre Abrechnungen sorgfältig zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einzulegen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Viele Abrechnungen enthalten Fehler – sei es bei der Berechnung des Verteilerschlüssels, bei der Zuordnung von Kosten oder bei der Berücksichtigung von Leerständen.
Im Folgenden möchte ich eine Übersicht geben, wann Nachforderungen aus einer Nebenkostenabrechnung verfallen und wann nicht:
| Situation | Nachforderung verfällt? | Hinweis |
| Abrechnung kommt innerhalb 12 Monate | Nein | Nachforderung muss gezahlt werden¹ |
| Abrechnung kommt nach 12 Monaten, ohne Verschulden des Vermieters | Nein | Nachforderung bleibt bestehen, wenn Vermieter informiert hat² |
| Abrechnung kommt nach 12 Monaten, Vermieter hat Verspätung zu vertreten | Ja | Nachforderung verfällt in der Regel³ |
| Guthaben zugunsten des Mieters | Nein | Guthaben muss immer ausgezahlt werden⁴ |
| Abrechnung ist inhaltlich fehlerhaft | Ja | Nachforderung kann zurückgewiesen werden⁵ |
¹ Vorausgesetzt, die Abrechnung ist inhaltlich korrekt und nachvollziehbar.
² Der Vermieter muss den Mieter rechtzeitig über die Verzögerung und deren Grund informieren.
³ Es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
⁴ Diese Rechtslage ergibt sich aus der BGH-Rechtsprechung und gilt bundesweit.
⁵ Formelle Fehler können zur Unwirksamkeit der gesamten Abrechnung führen.
Diese Tabelle zeigt: Die rechtliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab. Deshalb ist es so wichtig, jede Abrechnung genau zu prüfen.
Ganz praktisch möchte ich nun eine Checkliste geben, wie man als Mieter:in vorgehen sollte, wenn man eine verspätete Nebenkostenabrechnung erhält:
✅ Verspätete Nebenkostenabrechnung prüfen – 6 Steps
- Datum prüfen: Zunächst das Datum auf der Abrechnung und den Poststempel auf dem Umschlag kontrollieren. Liegt die Erstellung oder der Versand mehr als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums? Falls ja, ist die Abrechnung wahrscheinlich verfristet.
- Umschlag aufbewahren: Den Umschlag mit Poststempel unbedingt aufbewahren. Er dient als Beweis dafür, wann die Abrechnung verschickt wurde.
- Abrechnung inhaltlich prüfen: Auch wenn die Abrechnung rechtzeitig ist, sollte man sie auf Fehler prüfen. Sind alle Positionen nachvollziehbar? Stimmt der Verteilerschlüssel? Gibt es unerklärliche Kostensteigerungen?
- Schriftlich widersprechen: Falls die Abrechnung verspätet oder fehlerhaft ist, sollte man innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Darin sollte man die konkreten Gründe benennen.
- Unterlagen sichern: Alle relevanten Dokumente – Abrechnung, Umschlag, eigene Notizen – sowohl digital als auch in Papierform sichern.
- Rechtliche Beratung einholen: Bei größeren Summen oder unklarer Rechtslage kann es sinnvoll sein, einen Mieterverein oder Fachanwalt zu konsultieren.
Musterbrief: Widerspruch gegen verspätete Nebenkostenabrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Nebenkostenabrechnung vom [Datum] für den Abrechnungszeitraum [Zeitraum]. Die Abrechnung wurde mir am [Datum] zugestellt, also mehr als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist die Frist damit abgelaufen, und eine Nachforderung kann nicht mehr geltend gemacht werden. Ich bitte um schriftliche Bestätigung, dass die Nachforderung nicht mehr besteht.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Dieser Brief ist sachlich, klar und rechtlich fundiert. Er zeigt dem Vermieter, dass man seine Rechte kennt und bereit ist, sie durchzusetzen.
Ganz ehrlich, rückblickend sind wir froh, dass wir uns mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt haben. Auch wenn wir in unserem Fall die Nachforderung letztlich gezahlt haben, weil die Abrechnung rechtzeitig kam, haben wir viel gelernt. Wir wissen jetzt, worauf wir achten müssen und wie wir uns wehren können, falls die Abrechnung einmal wirklich zu spät kommt.
Später haben wir auch überlegt, ob wir die Hausverwaltung darauf ansprechen sollten, dass die Abrechnung sehr knapp vor Ablauf der Frist kam. Letztlich haben wir das nicht getan – aber wir haben uns vorgenommen, künftig noch genauer hinzuschauen. Wer seine Rechte kennt, kann besser für sich einstehen.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Die Zwölfmonatsfrist für Nebenkostenabrechnungen ist ein wichtiger Schutz für Mieter:innen. Sie verhindert, dass Vermieter jahrelang Nachforderungen stellen können und Mieter:innen in finanzielle Unsicherheit gestürzt werden. Wer eine verspätete Abrechnung erhält, sollte sich nicht einschüchtern lassen, sondern prüfen, ob Nachforderungen noch berechtigt sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns nach der Veröffentlichung ähnlicher Beiträge gefragt, wie sie mit verspäteten Nebenkostenabrechnungen umgehen sollen. Hier sind die häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf:
1. Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?
Der Vermieter hat nach § 556 Abs. 3 BGB zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen (Stand: 2025). Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Abrechnungszeitraums – also in der Regel am 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Wird diese Frist versäumt, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachforderungen mehr geltend machen. (Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht vertraglich geändert werden, Stand: 2025.)
2. Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Wenn die Nebenkostenabrechnung erst nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist beim Mieter ankommt, verfallen Nachforderungen zugunsten des Vermieters in der Regel. Das bedeutet: Der Mieter muss keine Nachzahlung leisten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat – etwa weil die Energieversorgungsgesellschaft ihre Abrechnung verspätet zugestellt hat – bleibt sein Anspruch bestehen. Voraussetzung ist jedoch, dass er den Mieter rechtzeitig über die Verzögerung informiert hat (Quelle: Stiftung Warentest, test.de, Stand: 2025). (Diese Ausnahme ist in der Rechtsprechung anerkannt, kann aber im Einzelfall unterschiedlich bewertet werden, Stand: 2025.)
3. Muss ich ein Guthaben auch dann bekommen, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Ja. Wenn sich aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters ergibt, muss der Vermieter dieses auszahlen – unabhängig davon, ob die Abrechnung rechtzeitig oder verspätet kommt. Diese Rechtslage ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Stand: 2025). Der Mieter hat einen Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Vorauszahlungen, und dieser Anspruch verfällt nicht aufgrund einer verspäteten Abrechnung. (Diese Rechtsprechung gilt bundesweit und ist gefestigt, Stand: 2025.)
4. Was soll ich tun, wenn die Abrechnung nach der Frist kommt und eine Nachforderung enthält?
Sie sollten zunächst prüfen, ob die Frist tatsächlich abgelaufen ist – also ob die Abrechnung mehr als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt oder verschickt wurde. Wenn ja, sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist versäumt wurde. Bewahren Sie den Umschlag mit Poststempel als Beweis auf. Falls der Vermieter sich auf eine Ausnahme beruft (z. B. verspätete Abrechnung durch Dritte), sollten Sie prüfen, ob er Sie rechtzeitig informiert hat. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. (Diese Vorgehensweise entspricht den üblichen Empfehlungen von Mietervereinen und Fachanwälten, Stand: 2025.)
5. Kann der Vermieter die Frist im Mietvertrag verlängern?
Nein. Die Zwölfmonatsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB ist zwingend und kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen verlängert werden (Stand: 2025). Selbst wenn im Mietvertrag eine längere Frist vereinbart wurde, ist diese Klausel unwirksam. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag eine kürzere Frist festlegen – allerdings ist das unüblich und kommt in der Praxis selten vor. (Diese rechtliche Bewertung ist in der Rechtsprechung anerkannt und gilt bundesweit, Stand: 2025.)