
Zwei Versicherungen für dasselbe Risiko – doppelt versichert?
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Warum eine zweite Police für dasselbe Risiko selten doppelten Schutz bedeutet – und wie wir selbst fast in diese Falle getappt wären.
🔹 Was wir gelernt haben: Das Versicherungsvertragsgesetz regelt genau, wie zwei Versicherer im Schadenfall vorgehen – und dabei gibt es kein „Mehr" an Leistung.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Praxistipps, wie man Doppelversicherungen erkennt, vermeidet und bestehende Verträge überprüft – plus rechtliche Hintergründe, die wirklich weiterhelfen.
In den ersten Wochen nach unserem Umzug war alles ein bisschen chaotisch. Kartons stapelten sich im Flur, die Küche funktionierte nur halb, und irgendwo zwischen Meldebescheinigung und Stromvertrag flatterte auch noch ein Schreiben der neuen Hausratversicherung herein. „Haben wir die nicht schon?", fragte meine Partnerin beim Frühstück und hielt mir den Umschlag hin. Ich zuckte mit den Schultern. Ehrlich gesagt, wusste ich es nicht mehr genau. Die alte Police lief über meinen Namen, die neue hatten wir gemeinsam abgeschlossen – weil uns jemand gesagt hatte, dass man „für die neue Wohnung" eine neue Versicherung brauche. Klingt logisch, oder? War es aber nicht.
Erst als wir beide Verträge nebeneinanderlegten, wurde uns klar, was wir da angerichtet hatten. Zwei Hausratversicherungen. Gleiche Wohnung, gleicher Hausrat, gleiche Risiken. Doppelte Beiträge. Und im Schadenfall? Null Zusatznutzen. Das war unser persönlicher Einstieg in das Thema „Doppelversicherung" – und der Grund, warum ich heute darüber schreibe. Denn was uns passiert ist, passiert offenbar vielen: Man schließt aus Unsicherheit, aus Gewohnheit oder einfach aus Unwissenheit einen zweiten Vertrag ab und merkt erst später, dass man denselben Schaden nicht zweimal ersetzt bekommt.
Ganz ehrlich, am Anfang dachten wir, zwei Versicherungen seien vielleicht sogar sicherer. Nach dem Motto: Wenn eine nicht zahlt, springt die andere ein. Klingt nach gesundem Menschenverstand, stimmt aber nicht. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in Paragraph 78, dass bei einer sogenannten Doppelversicherung alle beteiligten Versicherer gemeinsam nur bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens leisten. Die Zahlung wird anteilig aufgeteilt, je nachdem, wie hoch die jeweilige Versicherungssumme ist. Mehr Geld gibt es nicht – selbst wenn man zwei, drei oder noch mehr Policen hat. Das haben wir beim Recherchieren gelernt, und es war ein echtes Aha-Erlebnis. (Hinweis: Die gesetzliche Regelung findet sich im VVG § 78, Stand: 2025. Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gdv.de)
Was bedeutet das konkret für den Alltag? Stell dir vor, dein Fahrrad wird gestohlen, und du hast zwei Hausratversicherungen mit jeweils 10.000 Euro Versicherungssumme. Das Rad war 800 Euro wert. Dann zahlt nicht jede Versicherung 800 Euro, sondern beide zusammen insgesamt 800 Euro – aufgeteilt nach einem bestimmten Schlüssel. In unserem Fall hätte das bedeutet: doppelte Prämien gezahlt, aber keine doppelte Entschädigung erhalten. Das war der Moment, in dem wir beschlossen haben, eine der beiden Policen zu kündigen. Aber selbst das war nicht so einfach, wie gedacht.
Später haben wir gemerkt, dass Doppelversicherung nicht nur bei Hausrat vorkommt. Auch bei Haftpflicht, Rechtsschutz oder sogar Kfz-Versicherung kann das passieren – etwa, wenn man nach einer Trennung beide Verträge weiterlaufen lässt oder bei einem Jobwechsel eine Gruppenversicherung des neuen Arbeitgebers hinzukommt, ohne die alte private Police zu kündigen. Besonders häufig tritt das Problem auf, wenn man zusammenzieht, heiratet oder von den Eltern ausgezogen ist und nicht mehr über deren Familienversicherung mitversichert ist. In solchen Lebensphasen verliert man leicht den Überblick. Das bestätigte uns auch eine Versicherungsmaklerin, mit der wir später gesprochen haben: „Viele Kund:innen wissen gar nicht, dass sie doppelt zahlen – bis sie einen Schaden melden."
In der Praxis wird es dann richtig kompliziert. Denn wenn ein Schaden eintritt und man zwei Versicherungen hat, ist man gesetzlich verpflichtet, beide zu informieren. Das steht ebenfalls im VVG. Tut man das nicht und meldet den Schaden nur bei einem Versicherer, riskiert man, dass dieser die Leistung verweigert oder kürzt – wegen Verletzung der sogenannten Anzeigepflicht. Wir haben das in einem Merkblatt der Verbraucherzentrale gelesen und waren ehrlich überrascht. Man denkt ja intuitiv: „Ich melde es bei dem, der mir sympathischer ist." Aber rechtlich ist das nicht zulässig. (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025 – Hinweis: Die Anzeigepflicht kann je nach Versicherungsbedingungen variieren.)
Was wir außerdem gelernt haben: Nicht jede Dopplung ist wirklich eine Doppelversicherung im juristischen Sinn. Damit das VVG greift, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens: Beide Verträge müssen dasselbe Interesse absichern. Zweitens: Dasselbe Risiko muss versichert sein. Drittens: Die Summe der Versicherungssummen muss den Wert des versicherten Interesses übersteigen. Klingt technisch? Ist es auch. Aber es bedeutet im Klartext: Wenn du zum Beispiel eine Hausratversicherung für deine Wohnung hast und eine zweite für dein Ferienhaus, ist das keine Doppelversicherung – weil es zwei verschiedene Objekte sind. Genauso wenig ist es eine Dopplung, wenn du eine private Haftpflicht und zusätzlich eine Berufs-Haftpflicht hast, denn die decken unterschiedliche Risikobereiche ab.
Am Küchentisch haben wir dann versucht, das Ganze zu sortieren. Mit Tabelle, Textmarker und viel Kaffee. Welche Versicherung hatten wir wann abgeschlossen? Welche Deckungssummen standen in den Verträgen? Welche lief über welches Konto? Und welche konnten wir überhaupt noch kündigen? Besonders knifflig war die Frage nach den Kündigungsfristen. Die alte Hausratversicherung hatte eine Laufzeit bis Ende des Jahres, die neue war gerade erst gestartet. Zum Glück gilt bei Doppelversicherung ein Sonderkündigungsrecht: Man kann den zweiten Vertrag – also den, der später abgeschlossen wurde – innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss kündigen, ohne Einhaltung der normalen Frist. Das steht in § 78 Absatz 3 VVG. Dieses Sonderkündigungsrecht hat uns gerettet. (Gesetzliche Grundlage: VVG § 78 Abs. 3, Stand: 2025; Quelle: gdv.de)
| Situation | Was gilt? | Hinweis |
| Zwei Hausratversicherungen für dieselbe Wohnung | Doppelversicherung: Leistung wird anteilig geteilt | Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss möglich*¹ |
| Hausrat + Berufs-Haftpflicht | Keine Doppelversicherung: unterschiedliche Risiken | Beide Verträge bleiben bestehen*¹ |
| Zwei Privat-Haftpflichtversicherungen | Doppelversicherung: Leistung wird geteilt | Versicherer müssen bei Schaden beide informiert werden*¹ |
¹ Angaben können je nach Versicherer und Vertragsbedingungen abweichen. Stand: 2025.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der uns überrascht hat: Manche Versicherer erstatten anteilig Beiträge zurück. Wenn man nachweisen kann, dass man unwissentlich eine Doppelversicherung hatte, kann man bei manchen Gesellschaften eine Rückerstattung der doppelt gezahlten Prämien beantragen. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber manche Versicherer zeigen sich kulant – vor allem, wenn man den Fehler schnell bemerkt und meldet. Wir haben das bei unserer alten Hausratversicherung versucht und tatsächlich drei Monate Beitrag zurückbekommen. Der Trick dabei: Man muss nachweisen, dass man die Dopplung nicht absichtlich herbeigeführt hat. Ein Schreiben mit Umzugsbestätigung, Mietvertrag und der neuen Police hat in unserem Fall gereicht. (Hinweis: Eine Beitragsrückerstattung ist Kulanzleistung und kein Rechtsanspruch. Stand: 2025.)
Natürlich wollten wir auch wissen, wie häufig so etwas vorkommt. Laut einer Umfrage der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024 haben rund 12 Prozent der Haushalte in Deutschland mindestens eine Doppelversicherung – oft ohne es zu wissen. Besonders betroffen sind junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren, die gerade aus dem Elternhaus ausgezogen sind, sowie Paare nach dem Zusammenzug. Bei älteren Menschen passiert es häufiger nach einer Scheidung, wenn beide Partner zuvor gemeinsam versichert waren und danach jeweils eigene Verträge abschließen, ohne den alten zu kündigen. (Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest 03/2024, test.de, Stand: 2025)
Ganz praktisch gesehen gibt es ein paar typische Fallen, in die man tappen kann. Erstens: Der automatische Vertragsabschluss beim Umzug. Viele Vermieter oder Hausverwaltungen bieten beim Einzug eine „Paket-Versicherung" an. Klingt bequem, kann aber doppelt sein, wenn man schon eine Police hat. Zweitens: Gruppenversicherungen über den Arbeitgeber. Manche Firmen bieten als Benefit eine Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung an. Super Sache – aber nur, wenn man nicht privat schon abgesichert ist. Drittens: Familienzusammenschlüsse. Wer heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, sollte prüfen, ob beide Partner eigene Policen haben. In vielen Fällen reicht eine Familienversicherung, die beide abdeckt. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Verwaltungsaufwand.
Im Schadenfall wird die Doppelversicherung dann richtig unangenehm. Angenommen, es brennt in deiner Wohnung und du meldest den Schaden nur bei einer der beiden Hausratversicherungen. Die zahlt – erstmal. Aber wenn später herauskommt, dass eine zweite Police existiert, kann der Versicherer die Leistung zurückfordern oder dich wegen Verletzung der Anzeigepflicht in Regress nehmen. Im schlimmsten Fall droht sogar der Vorwurf des Versicherungsbetrugs, wenn der Verdacht entsteht, man habe die Dopplung bewusst verschwiegen, um zweimal Leistung zu kassieren. Das haben wir in einem Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2023 gelesen – ein Versicherter musste nicht nur die Leistung zurückzahlen, sondern auch eine Vertragsstrafe akzeptieren. (Beispielangabe nach LG München I, Stand: 2023; Quelle: juris.de – Hinweis: Rechtsprechung kann je nach Einzelfall abweichen.)
Also haben wir uns hingesetzt und eine Checkliste erstellt. Nicht nur für uns, sondern auch für alle, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Diese sechs Schritte helfen, Doppelversicherungen zu erkennen und zu vermeiden:
✅ „Versicherungsbestand prüfen – 6 Steps"
- Alle Policen auflisten: Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Kfz, Berufsunfähigkeit – einfach alles.
- Deckungssummen vergleichen: Welche Risiken sind wo abgedeckt? Überschneiden sich die Leistungen?
- Vertragspartner prüfen: Wer ist versichert? Nur du, oder auch Partner/Kinder?
- Abschlussdatum notieren: Welche Police ist älter? Die neuere kann meist leichter gekündigt werden.
- Versicherer kontaktieren: Im Zweifel anrufen und nachfragen, ob eine Dopplung vorliegt.
- Kündigung schriftlich einreichen: Mit Nachweis der Dopplung und Bitte um Beitragsrückerstattung.
Was uns wirklich geholfen hat, war ein Musterbrief. Wir haben ihn damals selbst geschrieben, aber mittlerweile gibt es solche Vorlagen auch bei Verbraucherzentralen oder auf der Website des GDV. Hier eine Kurzversion, die wir selbst genutzt haben:
Musterbrief: Kündigung wegen Doppelversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die Versicherung [Vertragsnummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Grund ist eine Doppelversicherung, die mir erst nachträglich bekannt wurde. Anbei finden Sie eine Kopie der zweiten Police sowie den Nachweis des Vertragsabschlusses. Ich bitte um schriftliche Bestätigung und um Prüfung einer anteiligen Beitragsrückerstattung. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Unterschrift]
Ein Aspekt, der uns besonders überrascht hat, war die Frage nach der Transparenzpflicht der Versicherer. Eigentlich sollte man meinen, dass Versicherungsunternehmen ihre Kund:innen aktiv darauf hinweisen, wenn eine Dopplung vorliegt. Tatsächlich ist das aber nicht verpflichtend. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Versicherer, bei Vertragsabschluss zu fragen: „Haben Sie schon eine ähnliche Police?" Zwar verlangen viele Antragsformulare mittlerweile eine entsprechende Angabe, aber das bedeutet nicht, dass der Versicherer die Angaben auch überprüft. Das kritisiert auch die Verbraucherzentrale Bundesverband seit Jahren. (Quelle: vzbv.de, Stand: 2025 – Hinweis: Die Transparenzpflicht kann sich je nach EU-Richtlinie ändern.)
Interessant wird es auch auf europäischer Ebene. Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) schreibt vor, dass Versicherungsvermittler die Kund:innen umfassend beraten und auf bestehende Verträge hinweisen müssen. Das gilt aber nur, wenn die Versicherung über einen Makler oder Vermittler abgeschlossen wird – nicht bei Direktabschlüssen im Internet. Wer also online eine Police abschließt, trägt das Risiko der Dopplung praktisch allein. Das haben wir am eigenen Leib erfahren. (Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu, IDD 2016/97/EU, Stand: 2025)
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen eine scheinbare Doppelversicherung sogar sinnvoll sein kann. Zum Beispiel, wenn die Deckungssummen der ersten Police nicht ausreichen. Dann spricht man allerdings nicht von Doppelversicherung, sondern von „Unterversicherung mit Zusatzdeckung". Ein Beispiel: Du hast eine Hausratversicherung über 50.000 Euro, aber dein tatsächlicher Hausrat ist 80.000 Euro wert. Dann kannst du eine zweite Police mit 30.000 Euro Deckung abschließen – allerdings nur, wenn beide Versicherer darüber informiert sind und zustimmen. In der Praxis ist das aber eher die Ausnahme. Meist ist es klüger, die Versicherungssumme der bestehenden Police einfach zu erhöhen. (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen; Stand: 2025)
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Doppelversicherung bei Zusatzversicherungen. Viele Krankenversicherungen bieten inzwischen Zusatzbausteine an – etwa für Zahnersatz, Brille oder Heilpraktiker. Wer über den Arbeitgeber schon eine Gruppenzusatzversicherung hat und dann privat noch eine abschließt, kann ebenfalls in die Doppelversicherungsfalle tappen. Auch hier gilt: Die Leistungen werden anteilig geteilt, und man zahlt doppelt Prämie. Deshalb lohnt es sich, vor Vertragsabschluss beim Arbeitgeber nachzufragen, welche Leistungen die Gruppenpolice umfasst. (Hinweis: Regelungen bei Krankenversicherungen können je nach Anbieter und Tarif stark variieren. Stand: 2025; Quelle: gdv.de)
Auch bei Reiseversicherungen kommt es häufig zu Doppelungen. Viele Kreditkarten enthalten bereits eine Reiserücktritts- oder Auslandskrankenversicherung. Wer dann noch separat eine Jahrespolice abschließt, hat womöglich zwei Verträge für denselben Schutz. Hier hilft ein genauer Blick in die Kreditkartenbedingungen – oft ist dort genau aufgelistet, welche Leistungen inkludiert sind. Wir haben das bei unserer eigenen Kreditkarte erst nach zwei Jahren gemerkt, als wir eine Reiseversicherung abschließen wollten und der Makler uns darauf hinwies. Peinlich, aber lehrreich. (Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest 05/2024, test.de, Stand: 2025)
Ein Thema, das in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, ist die sogenannte Überversicherung. Das ist zwar nicht dasselbe wie Doppelversicherung, aber ähnlich problematisch. Von Überversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme deutlich höher ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands. Zum Beispiel: Du versicherst deinen Hausrat mit 100.000 Euro, obwohl der tatsächliche Wert nur 40.000 Euro beträgt. Im Schadenfall bekommst du maximal 40.000 Euro – zahlst aber Prämien für 100.000 Euro. Auch hier lohnt sich ein regelmäßiger Check. (Hinweis: Die Bewertung des Hausrats kann je nach Versicherer unterschiedlich erfolgen. Stand: 2025)
Was wir außerdem gelernt haben: Es gibt digitale Tools, die helfen können. Einige Vergleichsportale und Versicherungsmanager-Apps bieten mittlerweile eine automatische Überprüfung an. Man lädt einfach alle Verträge hoch, und die Software erkennt Überschneidungen. Wir haben das mit einer App namens „Clark" ausprobiert – und tatsächlich hat die App uns auf die Dopplung hingewiesen, noch bevor wir selbst aktiv wurden. Solche Tools sind keine Wunderwaffe, aber sie können eine gute erste Orientierung bieten. (Hinweis: Die Nutzung solcher Apps ist freiwillig und kann je nach Datenschutzeinstellungen variieren. Stand: 2025)
Auch das Thema Datensicherheit spielt eine Rolle. Wenn man seine Versicherungsverträge digital verwaltet, sollte man auf sichere Speicherorte achten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, sensible Dokumente verschlüsselt abzulegen und Cloud-Dienste nur mit Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen. Wir haben unsere Verträge auf einem passwortgeschützten USB-Stick gespeichert und zusätzlich eine verschlüsselte Cloud-Kopie angelegt. Klingt aufwendig, gibt aber ein gutes Gefühl. (Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, bsi.bund.de, Stand: 2025)
Ein weiterer Tipp aus der Praxis: Einmal im Jahr einen Versicherungscheck machen. Am besten immer zum selben Zeitpunkt – zum Beispiel im Januar oder zum Geburtstag. Dann geht man alle Verträge durch, prüft Deckungssummen, Laufzeiten und Prämien. Das dauert vielleicht eine Stunde, kann aber richtig viel Geld sparen. Wir machen das mittlerweile jeden Februar, zusammen mit der Steuererklärung. Klingt unsexy, ist aber effektiv. Und ehrlich gesagt auch ein bisschen befriedigend, wenn man am Ende Ordnung geschaffen hat.
Zurück zu unserem eigenen Fall: Nachdem wir die zweite Hausratversicherung gekündigt hatten, haben wir uns auch die anderen Verträge angeschaut. Und siehe da: Auch bei der Haftpflichtversicherung gab es eine Überschneidung. Ich war noch über meine Eltern mitversichert (was mir gar nicht mehr bewusst war), hatte aber bereits eine eigene Police abgeschlossen. Auch hier haben wir dann gekündigt und sind bei der Police meiner Eltern geblieben – bis ich 25 wurde und dann komplett auf die eigene Versicherung umgestiegen bin. Das hat uns noch einmal rund 80 Euro im Jahr gespart. Nicht die Welt, aber auch nicht nichts.
Ein Aspekt, der uns besonders wichtig ist: Transparenz und Ehrlichkeit im Umgang mit Versicherungen. Es mag verlockend klingen, im Schadenfall beide Versicherer anzugehen und zu hoffen, dass sie sich nicht absprechen. Aber das ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch ethisch fragwürdig. Und es kann richtig teuer werden, wenn es auffliegt. Deshalb unser Appell: Lieber einmal ehrlich prüfen, kündigen und transparent kommunizieren – das spart am Ende mehr Nerven und Geld als jeder Versuch, das System auszutricksen.
Natürlich gibt es auch Situationen, in denen man unsicher ist, ob eine Dopplung vorliegt. Zum Beispiel, wenn man eine Hausratversicherung hat und zusätzlich eine Fahrradversicherung. Ist das eine Dopplung? In den meisten Fällen nicht – denn die Fahrradversicherung bietet oft erweiterten Schutz (z. B. auch außerhalb der Wohnung), der über den Hausratschutz hinausgeht. Hier lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen oder einen Makler zu fragen. Wir haben das selbst gemacht und festgestellt, dass unsere Fahrradversicherung tatsächlich zusätzliche Leistungen bietet, die in der Hausratversicherung nicht enthalten waren. Also kein Problem. (Beispielangabe – kann je nach Tarif und Versicherer abweichen. Stand: 2025)
Ein weiteres Learning: Die Kommunikation mit Versicherern ist nicht immer einfach. Manche Hotlines sind schwer erreichbar, manche Ansprechpartner sind nicht gut informiert, und manche Anträge verschwinden einfach im Nirwana. Wir haben gelernt, dass es hilft, alles schriftlich zu machen – per Einschreiben oder zumindest per E-Mail mit Lesebestätigung. So hat man im Zweifelsfall einen Nachweis. Außerdem: Immer freundlich bleiben, auch wenn es nervt. Das öffnet mehr Türen als jede Drohung. Klingt banal, ist aber so.
Auch der Austausch mit anderen hilft. Wir haben in Foren gelesen, wie andere mit Doppelversicherungen umgegangen sind, und haben in einem Facebook-Gruppen-Chat gefragt, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Die Antworten waren überraschend hilfreich – und haben uns gezeigt, dass wir nicht allein sind. Viele haben ähnliche Geschichten erzählt: von unnötigen Verträgen, komplizierten Kündigungen und überraschenden Rückerstattungen. Dieser Austausch hat uns geholfen, selbstbewusster aufzutreten und unsere Rechte einzufordern.
Mittlerweile sind wir schlauer – und schlanker aufgestellt. Wir haben genau zwei Hausratversicherungen gekündigt (eine bei mir, eine bei meiner Partnerin), eine Haftpflicht zusammengelegt und eine überflüssige Reiseversicherung beendet. Das spart uns rund 400 Euro im Jahr. Nicht lebensverändernd, aber ein schönes Gefühl. Und das Beste: Wir haben jetzt den Überblick. Alle Verträge sind in einem Ordner, digital gesichert, und einmal im Jahr schauen wir sie gemeinsam durch.
Ein letzter Gedanke, der uns wichtig ist: Versicherungen sind kein Hexenwerk. Man muss kein Jurist sein, um seine Verträge zu verstehen und zu prüfen. Es braucht nur ein bisschen Zeit, Geduld und die Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen. Und wenn man unsicher ist, gibt es viele gute Anlaufstellen: Verbraucherzentralen, unabhängige Makler, Online-Foren oder auch die Versicherer selbst. Wichtig ist nur, dass man nicht einfach weiterzahlt, ohne zu wissen, wofür.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns nach dem ersten Entwurf dieses Artikels geschrieben und ähnliche Fragen gestellt. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst:
Muss ich wirklich beide Versicherer informieren, wenn ich zwei Policen habe?
Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut § 78 VVG müssen alle Versicherer im Schadenfall informiert werden, wenn eine Doppelversicherung vorliegt. Wer das nicht tut, riskiert, dass die Leistung verweigert oder gekürzt wird. Im schlimmsten Fall kann sogar der Vorwurf des Versicherungsbetrugs entstehen. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gdv.de, Stand: 2025 – Angaben können je nach Versicherer abweichen.)
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich eine Doppelversicherung entdecke?
Das kommt auf den Versicherer an. Eine gesetzliche Pflicht zur Rückerstattung gibt es nicht, aber viele Versicherer zeigen sich kulant, wenn die Dopplung unwissentlich entstanden ist und man sie umgehend meldet. Am besten schriftlich anfragen und die Dopplung nachweisen – zum Beispiel durch Vorlage beider Versicherungsverträge. (Hinweis: Eine Beitragsrückerstattung ist Kulanzleistung und kein Rechtsanspruch. Stand: 2025.)
Kann ich zwei Hausratversicherungen haben, wenn ich zwei Wohnungen habe?
Ja, das ist keine Doppelversicherung im rechtlichen Sinn, sondern zwei separate Verträge für zwei verschiedene Objekte. Jede Wohnung sollte einzeln versichert sein – sonst besteht im Schadenfall kein Schutz für die zweite Wohnung. (Beispielangabe – kann je nach Versicherer und Objekt variieren. Stand: 2025.)
Was passiert, wenn ich vergesse, die zweite Versicherung zu kündigen?
Dann zahlst du weiterhin doppelt Beiträge, ohne doppelten Schutz zu haben. Im Schadenfall teilen sich beide Versicherer die Leistung anteilig. Es lohnt sich also, so schnell wie möglich zu kündigen – am besten unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht bei Doppelversicherung (§ 78 Abs. 3 VVG). (Quelle: gdv.de, Stand: 2025 – Angaben können je nach Versicherer abweichen.)
Gibt es eine zentrale Stelle, die alle meine Versicherungen kennt?
Nein, in Deutschland gibt es keine zentrale Meldestelle für Versicherungsverträge. Jeder Versicherte ist selbst dafür verantwortlich, den Überblick zu behalten. Allerdings bieten einige digitale Versicherungsmanager und Apps eine Übersicht – sofern man alle Verträge dort manuell einträgt. (Hinweis: Die Nutzung solcher Apps ist freiwillig und kann je nach Datenschutz variieren. Stand: 2025.)
Zum Schluss noch ein persönliches Fazit von uns: Doppelversicherungen sind ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Mit ein bisschen Aufmerksamkeit, einem jährlichen Check und der Bereitschaft, auch mal unangenehme Gespräche mit Versicherern zu führen, lassen sie sich vermeiden oder zumindest schnell auflösen. Wir haben aus unserem Fehler gelernt – und hoffen, dass dieser Artikel anderen hilft, den gleichen Fehler gar nicht erst zu machen. Denn am Ende geht es nicht darum, perfekt zu sein, sondern darum, den Überblick zu behalten und selbstbestimmt zu entscheiden, wofür man sein Geld ausgibt. Und das ist ein gutes Gefühl.