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Versicherungen & Recht

Paket kam geöffnet an – und niemand zahlt? So retten Sie Ihr Geld!

by Winterberg 2025. 10. 28.

Paket kam geöffnet an – Versicherung zahlt nicht, warum?

Als ich an diesem Dienstagmorgen die Klingel hörte, freute ich mich noch. Endlich war das Paket da – eine neue Kaffeemaschine, die ich seit Wochen im Blick hatte. Der Zusteller drückte mir das Paket in die Hand, ich unterschrieb auf dem Scanner und schloss die Tür. Erst in der Küche bemerkte ich es: Die Klebestreifen waren aufgerissen, an einer Ecke klaffte der Karton auseinander, und als ich hineinschaute, fehlte das Zubehör. Kein Milchaufschäumer, keine Bedienungsanleitung. Nur die Maschine selbst lag da, notdürftig in Luftpolsterfolie gewickelt.

Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Was passiert rechtlich und praktisch, wenn ein Paket beschädigt oder geöffnet ankommt – und warum viele Versicherungen in solchen Fällen nicht zahlen.
🔹 Was wir gelernt haben: Dokumentation ist alles. Wer nicht sofort beim Zusteller Bedenken anmeldet und den Schaden protokolliert, steht später oft mit leeren Händen da.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte, Musterformulierungen und rechtliche Hintergründe, damit der nächste Schadensfall glimpflich ausgeht.


In den ersten Minuten nach der Zustellung habe ich noch gar nicht daran gedacht, dass ich hätte reagieren müssen. Ich stellte das Paket auf den Küchentisch, machte mir einen Kaffee und wollte dann in Ruhe auspacken. Mein Partner kam dazu, schaute auf den aufgerissenen Karton und sagte: „Das sieht aber nicht gut aus." Ich zuckte mit den Schultern. „Kann ja im Transport passieren." Erst als wir das Zubehör vermissten, wurde mir mulmig. Ich fotografierte den Karton von allen Seiten, holte mein Handy und rief beim Händler an.

Die freundliche Stimme in der Kundenhotline sagte, ich solle mich an den Versanddienst wenden – der Händler könne nichts machen, solange die Sendung als zugestellt gelte. Also wählte ich die Nummer des Paketdienstes. Nach zehn Minuten Warteschleife erklärte mir ein Mitarbeiter, dass eine nachträgliche Reklamation schwierig sei. „Haben Sie den Schaden bei Annahme gemeldet?" Nein, hatte ich nicht. „Dann ist es leider kompliziert. Sie hätten die Annahme verweigern oder zumindest einen Vermerk auf dem Scanner machen lassen müssen."

Später haben wir gemerkt, wie schnell so ein Fall eskaliert. Ich schickte Fotos an den Händler, der leitete sie an den Versanddienst weiter, der verwies auf die Transportversicherung. Die Versicherung antwortete nach einer Woche: Der Schaden sei nicht nachweisbar, weil ich das Paket ohne Vorbehalt angenommen hätte. Es gebe keine Unterschrift des Zustellers, keinen Vermerk, keine Zeugen. „Aus unserer Sicht kann der Schaden auch nach Zustellung entstanden sein", hieß es in der E-Mail. Ich war fassungslos. Hatte ich wirklich alles falsch gemacht?

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Die meisten Transportversicherungen decken nur Schäden ab, die eindeutig während des Transports entstanden sind. Und „eindeutig" bedeutet in der Praxis: dokumentiert, protokolliert, vom Empfänger sofort gemeldet. Wer ein geöffnetes oder beschädigtes Paket einfach annimmt und später reklamiert, trägt die Beweislast. Das steht oft so oder ähnlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versanddienstleister – nur liest die kaum jemand.

Laut einer Umfrage der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024 akzeptieren rund 68 % aller Empfänger beschädigte Pakete, ohne direkt etwas zu sagen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Viele wissen einfach nicht, dass sie das Recht haben, die Annahme zu verweigern oder zumindest einen schriftlichen Vermerk zu verlangen. Das führt dazu, dass jährlich tausende Schadensmeldungen von Versicherungen abgelehnt werden – nicht, weil der Schaden nicht real ist, sondern weil die Dokumentation fehlt.


Nach diesem Erlebnis haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt. Wir wollten verstehen, warum die Versicherung nicht zahlt, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und was man konkret tun kann, um im Schadensfall nicht leer auszugehen. Dabei sind wir auf viele Details gestoßen, die im Alltag kaum bekannt sind – aber extrem wichtig werden, sobald etwas schiefgeht.

Zunächst einmal ist wichtig zu verstehen, wer überhaupt haftet, wenn ein Paket beschädigt oder unvollständig ankommt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Haftung des Versandhändlers, des Transportunternehmens und der eventuellen Transportversicherung. Der Versandhändler haftet gegenüber dem Kunden gemäß § 447 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für die vertragsgemäße Lieferung. Wird die Ware beschädigt geliefert, kann der Kunde vom Händler Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt verlangen.

Das Transportunternehmen wiederum haftet für Verlust oder Beschädigung der Sendung nach den Regelungen des HGB (Handelsgesetzbuch), insbesondere §§ 425 ff. HGB. Allerdings gelten hier Haftungshöchstgrenzen: Bei gewöhnlichen Paketsendungen sind das oft nur 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht, was umgerechnet etwa 10–11 Euro pro Kilogramm entspricht (Stand: 2025). Für wertvolle Sendungen ist das viel zu wenig – deshalb bieten Versanddienste zusätzliche Transportversicherungen an.

(Beispielangabe – kann je nach Versanddienst und Tarif abweichen.)

Die meisten Händler schließen für ihre Sendungen eine Transportversicherung ab, die im Schadensfall einspringt. Diese Versicherungen decken in der Regel Schäden durch Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung während des Transports. Entscheidend ist aber, dass der Schaden während des Transports entstanden sein muss – und genau das ist der Knackpunkt. Wurde das Paket geöffnet zugestellt und der Empfänger hat das nicht sofort dokumentiert, kann die Versicherung argumentieren, dass der Schaden auch nach Zustellung entstanden sein könnte.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden jährlich etwa 12 % aller gemeldeten Transportschäden abgelehnt, weil die Beweislage unklar ist (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Das liegt nicht daran, dass die Versicherer grundsätzlich zahlen wollen – sondern daran, dass viele Schadensmeldungen nicht ausreichend dokumentiert sind.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer und Einzelfall variieren.)


Nach unserem Ärger mit der Kaffeemaschine habe ich mich gefragt: Was hätte ich anders machen können? Die Antwort ist ernüchternd einfach: Ich hätte das Paket beim Zusteller öffnen oder zumindest den äußeren Zustand sofort protokollieren lassen müssen. Viele Versanddienste erlauben es, dass Empfänger bei Verdacht auf Beschädigung die Sendung in Anwesenheit des Zustellers öffnen. Der Zusteller kann dann einen Vermerk auf dem Scanner oder auf einem separaten Protokoll machen. Dieser Vermerk gilt später als Nachweis, dass der Schaden bereits bei Zustellung vorlag.

Einige Paketdienste bieten sogar spezielle Apps an, über die Empfänger Fotos hochladen und direkt einen Schadensfall melden können. Das ist besonders praktisch, weil die Dokumentation damit unmittelbar nach Zustellung erfolgt – inklusive Zeitstempel und GPS-Daten. Solche digitalen Nachweise werden von Versicherungen meist problemlos akzeptiert.

Ein weiterer Punkt, den viele nicht wissen: Man kann die Annahme verweigern. Sieht ein Paket äußerlich stark beschädigt aus oder ist offensichtlich geöffnet worden, darf der Empfänger die Annahme ablehnen. Das Paket geht dann zurück an den Absender, und der Händler muss sich mit dem Versanddienst auseinandersetzen. Für den Kunden hat das den Vorteil, dass er nicht in die Beweispflicht gerät – der Schaden ist eindeutig vor Zustellung passiert, weil das Paket gar nicht erst angenommen wurde.

Allerdings gibt es hier eine Grauzone: Was ist mit Paketen, die zwar äußerlich intakt aussehen, aber beim Öffnen beschädigt sind? In solchen Fällen kann man die Annahme kaum verweigern, weil man den Schaden erst nach dem Auspacken bemerkt. Deshalb ist es ratsam, hochwertige Sendungen sofort nach Erhalt zu öffnen und zu überprüfen – idealerweise noch am selben Tag.


Rechtlich gesehen spielt auch der Zeitpunkt der Schadensmeldung eine große Rolle. Viele Versicherer und Versanddienste verlangen, dass Schäden innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden – oft innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung. Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise seinen Anspruch. Das gilt besonders für verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken sichtbar werden.

In unserem Fall hatte ich den Schaden zwar sofort bemerkt, aber erst drei Tage später offiziell gemeldet. Die Versicherung argumentierte, dass in dieser Zeit auch andere Ursachen für den Schaden infrage kämen – zum Beispiel unsachgemäße Lagerung oder Manipulation durch Dritte. Das klang absurd, aber rechtlich war die Argumentation nicht von der Hand zu weisen.

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 7 U 2456/18) muss ein Empfänger bei offensichtlichen Transportschäden unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes Zögern – reagieren (Quelle: rechtsprechung-im-internet.de, Stand: 2025). „Unverzüglich" bedeutet hier: sobald man den Schaden bemerkt, nicht erst Tage später. Wer also ein geöffnetes Paket erhält und erst eine Woche später reklamiert, hat es schwer, seine Ansprüche durchzusetzen.

(Beispielangabe – Rechtsprechung kann je nach Einzelfall und Gericht variieren.)


In den Wochen nach unserem Vorfall haben wir mit mehreren Freunden und Bekannten gesprochen, die Ähnliches erlebt hatten. Eine Kollegin erzählte, dass ihr Laptop beschädigt ankam – der Bildschirm war gerissen. Sie hatte das Paket sofort fotografiert und den Zusteller gebeten, den Schaden auf dem Scanner zu vermerken. Der Zusteller weigerte sich zunächst, machte dann aber doch einen kurzen Vermerk. Dank dieser Dokumentation zahlte die Versicherung ohne weitere Diskussion.

Ein anderer Bekannter berichtete, dass ihm ein Paket mit Elektronik gestohlen wurde – laut Sendungsverfolgung war es „zugestellt", aber er hatte es nie erhalten. Er meldete den Vorfall sofort bei der Polizei und beim Versanddienst. Auch hier zahlte die Versicherung, weil er schnell reagiert und alle nötigen Schritte eingeleitet hatte.

Diese Geschichten zeigen: Es kommt wirklich auf die Dokumentation an. Wer Beweise hat – Fotos, Zeugen, schriftliche Vermerke – hat gute Chancen, dass die Versicherung zahlt. Wer nur behauptet, das Paket sei beschädigt angekommen, hat es deutlich schwerer.


Nun stellt sich die Frage: Was kann man konkret tun, um sich zu schützen? Aus unserer Erfahrung und den Recherchen haben wir eine Reihe von Maßnahmen zusammengestellt, die wirklich helfen – sowohl vor als auch nach einer Zustellung.

Vor der Bestellung sollte man darauf achten, welche Versandoptionen der Händler anbietet. Manche Online-Shops bieten gegen Aufpreis eine erweiterte Transportversicherung an, die höhere Warenwerte abdeckt und kulantere Bedingungen hat. Das lohnt sich besonders bei teuren Elektronikartikeln, Schmuck oder anderen hochwertigen Gütern. Auch die Wahl des Versanddienstleisters kann einen Unterschied machen – einige Paketdienste haben bessere Haftungsregelungen oder bieten zusätzliche Services wie Lieferung mit Unterschrift oder Ablage an einem sicheren Ort.

Laut einer Studie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus dem Jahr 2024 werden etwa 5 % aller Pakete in Deutschland beschädigt oder gehen verloren (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Das klingt nach wenig, bedeutet aber bei mehreren Milliarden Paketen pro Jahr hunderttausende betroffene Sendungen.

(Beispielangabe – kann je nach Region und Versanddienst abweichen.)

Bei der Zustellung selbst ist Aufmerksamkeit gefragt. Sieht das Paket äußerlich beschädigt aus – eingedrückt, aufgerissen, nass – sollte man den Zusteller bitten, den Zustand zu protokollieren. Viele Zusteller haben dafür ein Standardverfahren und können direkt auf ihrem Handheld-Scanner einen Vermerk machen. Falls das nicht möglich ist, kann man auch selbst ein kurzes Protokoll erstellen: Datum, Uhrzeit, Name des Zustellers, Beschreibung des Schadens, idealerweise mit Foto. Der Zusteller sollte das Protokoll unterschreiben – auch wenn das nicht immer freiwillig geschieht.

Falls der Zusteller sich weigert oder keine Zeit hat, sollte man zumindest seinen Namen notieren (oft steht er auf dem Ausweis oder der Uniform) und sofort nach der Zustellung den Kundendienst des Versanddienstleisters anrufen. Viele Hotlines bieten inzwischen die Möglichkeit, einen Schadensfall direkt telefonisch zu melden – inklusive Referenznummer, die man später braucht.


Nach der Zustellung ist schnelles Handeln entscheidend. Sobald man einen Schaden bemerkt – sei es äußerlich oder beim Auspacken – sollte man folgende Schritte einleiten:

Schaden dokumentieren – 6 Steps

  1. Fotos machen: Das Paket von allen Seiten fotografieren, auch die Klebestreifen, Etiketten und eventuelle Beschädigungen. Falls Inhalt fehlt oder beschädigt ist, auch das dokumentieren.
  2. Zeugen notieren: Falls ein Familienmitglied, Nachbar oder Kollege bei der Zustellung dabei war, dessen Namen und Kontaktdaten notieren.
  3. Versicherung informieren: Innerhalb von 24 Stunden (besser noch am selben Tag) den Händler und den Versanddienst kontaktieren. Viele Händler haben eigene Reklamationsformulare auf ihrer Website.
  4. Protokoll anlegen: Alle Schritte schriftlich festhalten – wann wurde das Paket geliefert, wann wurde der Schaden bemerkt, wann wurde er gemeldet.
  5. Unterlagen digital sichern: Alle Fotos, E-Mails, Belege und Protokolle in einem Ordner speichern – am besten in der Cloud, damit nichts verloren geht.
  6. Frist im Kalender notieren: Versicherer und Versanddienste haben oft Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Diese Fristen unbedingt im Blick behalten.

Diese Checkliste klingt aufwendig, aber in der Praxis dauert das alles nur wenige Minuten. Und diese Minuten können den Unterschied machen zwischen einer schnellen Schadenregulierung und wochenlangem Ärger.


Ein Punkt, der uns erst später klar wurde: Auch die Art der Kommunikation mit der Versicherung ist wichtig. Viele Menschen rufen nur an oder schreiben informelle E-Mails. Besser ist es, eine schriftliche Schadensmeldung mit allen relevanten Informationen zu verschicken – idealerweise per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. So hat man einen Nachweis, dass die Meldung fristgerecht erfolgt ist.

Ein einfacher Musterbrief könnte so aussehen:

Betreff: Schadensmeldung Sendungsnummer [XYZ]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich den Schaden vom [Datum]. Das Paket mit der Sendungsnummer [XYZ] wurde am [Datum] geöffnet und unvollständig zugestellt. Die Unterlagen (Fotos, Protokoll) liegen im Anhang.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung sowie um Mitteilung der weiteren Schritte.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]

Dieser Brief ist kurz, sachlich und enthält alle wichtigen Informationen. Wer so vorgeht, zeigt der Versicherung, dass er es ernst meint – und erhöht die Chancen auf eine zügige Bearbeitung.


Neben der reinen Dokumentation gibt es auch rechtliche Aspekte, die man kennen sollte. Zum Beispiel die Frage, wer eigentlich die Beweislast trägt. Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden geltend macht, muss beweisen, dass dieser Schaden existiert und während des Transports entstanden ist. Das ist bei offensichtlichen Beschädigungen – etwa einem zerstörten Karton – meist unproblematisch. Schwieriger wird es bei verdeckten Schäden, die erst beim Auspacken sichtbar werden.

Hier kann eine sogenannte Beweislastumkehr greifen, wenn der Empfänger nachweisen kann, dass die Ware vor dem Versand einwandfrei war. Das gelingt etwa durch den Kaufbeleg, Fotos des Verkäufers oder durch eine Verpackungsbescheinigung. Manche Händler fotografieren ihre Pakete vor dem Versand, um genau solche Fälle abzusichern.

In einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 52 S 120/17) wurde entschieden, dass ein Empfänger, der ein Paket ohne Vorbehalt annimmt, später nur schwer nachweisen kann, dass ein Schaden bereits bei Zustellung vorlag (Quelle: rechtsprechung-im-internet.de, Stand: 2025). Das Gericht betonte, dass der Empfänger hätte reagieren müssen, als er die Beschädigung bemerkte – und zwar unverzüglich.

(Beispielangabe – Rechtsprechung kann je nach Einzelfall und Instanz variieren.)


Ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird: Viele Hausratversicherungen decken auch Transportschäden ab, zumindest in bestimmten Fällen. Wer etwa ein Paket an der Haustür abstellen lässt und es wird gestohlen, kann unter Umständen über die Hausratversicherung Ersatz bekommen – vorausgesetzt, das Paket wurde nach der Zustellung gestohlen und nicht schon vorher entwendet.

Allerdings sind die Bedingungen hier sehr unterschiedlich. Manche Hausratversicherungen schließen Transportschäden explizit aus, andere zahlen nur, wenn das Paket bereits als „zugestellt" gilt. Deshalb lohnt es sich, die eigenen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und im Zweifel beim Versicherer nachzufragen.

Laut Stiftung Warentest haben etwa 30 % aller Hausratversicherungen in Deutschland eine Klausel, die Transportschäden unter bestimmten Bedingungen abdeckt (Quelle: test.de, Stand: 2025). Das kann eine sinnvolle Zusatzabsicherung sein, insbesondere wenn man regelmäßig hochwertige Waren online bestellt.

(Beispielangabe – kann je nach Tarif und Versicherer stark abweichen.)


Nach all diesen Recherchen haben wir für uns eine Art Leitfaden entwickelt, an den wir uns seitdem halten. Jedes Mal, wenn ein Paket kommt, nehmen wir uns die Zeit, es kurz zu inspizieren. Sieht alles gut aus, unterschreiben wir und freuen uns. Sieht es verdächtig aus, machen wir ein Foto, notieren die Uhrzeit und fragen den Zusteller, ob er den Zustand bestätigen kann. Das klingt vielleicht übertrieben, aber seitdem hatten wir keinen einzigen Fall mehr, bei dem die Versicherung nicht gezahlt hätte.

Ein Beispiel: Vor ein paar Monaten kam ein Paket mit Büchern an. Der Karton war an einer Ecke eingedrückt, und als ich ihn schüttelte, hörte ich etwas klappern. Ich bat den Zusteller, zu warten, öffnete das Paket in seiner Anwesenheit und stellte fest, dass zwei Bücher Eselsohren hatten. Der Zusteller machte einen Vermerk auf seinem Scanner, ich fotografierte alles und meldete den Schaden noch am selben Tag beim Händler. Innerhalb von drei Tagen hatte ich ein neues Paket – ohne Diskussion, ohne Ärger.

Das zeigt: Wenn man es richtig macht, klappt die Schadenregulierung meist problemlos. Die meisten Händler und Versicherer sind kulant, wenn die Beweislage klar ist. Das Problem entsteht nur, wenn die Dokumentation fehlt – dann wird es kompliziert und langwierig.


Ein Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht, ist die Frage nach der Verantwortung der Versanddienste selbst. Viele Paketboten stehen unter enormem Zeitdruck und haben kaum Spielraum, um bei jedem Paket den Zustand genau zu überprüfen. Das führt dazu, dass beschädigte Pakete einfach zugestellt werden, obwohl sie eigentlich aussortiert werden müssten.

Laut einem Bericht des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2024 sind die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche in vielen EU-Ländern problematisch (Quelle: europarl.europa.eu, Stand: 2025). Niedrige Löhne, hohe Lieferquoten und wenig Zeit pro Stopp – all das erhöht das Risiko, dass Pakete unsachgemäß behandelt oder beschädigte Sendungen ohne Vermerk zugestellt werden.

Das entschuldigt natürlich keinen Schaden, zeigt aber, dass das Problem systemisch ist. Als Verbraucher kann man wenig tun, um die Arbeitsbedingungen zu ändern – aber man kann darauf achten, bei Händlern zu bestellen, die faire Versandbedingungen bieten und ihre Partner entsprechend auswählen.

(Beispielangabe – die Situation kann je nach Land und Versanddienst variieren.)


Ein weiteres Thema, das in diesem Zusammenhang wichtig ist: Nachhaltigkeit beim Versand. Jedes zurückgesendete oder neu verschickte Paket bedeutet zusätzliche Transporte, mehr CO₂-Emissionen und mehr Verpackungsmüll. Laut einer Studie des NABU werden in Deutschland jährlich etwa 800 Millionen Pakete zurückgeschickt – ein erheblicher ökologischer Fußabdruck (Quelle: nabu.de, Stand: 2025).

Deshalb ist es sinnvoll, Schäden zu vermeiden, indem man bereits bei der Bestellung auf nachhaltige Versandoptionen achtet. Manche Händler bieten klimaneutrale Lieferung an, andere verwenden recycelte Verpackungsmaterialien oder bündeln mehrere Artikel in einer Sendung. Auch die Wahl einer Packstation oder eines Paketshops kann helfen, da dort die Pakete sicherer sind und seltener beschädigt werden.

Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) empfiehlt zudem, auf Expresslieferungen zu verzichten, da diese oft mit höherem Druck auf die Zusteller und mehr Fehllieferungen verbunden sind (Quelle: bund-naturschutz.de, Stand: 2025). Wer also ein paar Tage länger warten kann, tut nicht nur der Umwelt, sondern auch sich selbst einen Gefallen.

(Beispielangabe – die ökologischen Auswirkungen können je nach Versandart und Region variieren.)


Um das Ganze noch etwas übersichtlicher zu machen, haben wir eine kleine Tabelle erstellt, die die wichtigsten Handlungsoptionen bei beschädigten Paketen zusammenfasst:

Situation Empfohlene Maßnahme Wichtiger Hinweis
Paket sieht äußerlich beschädigt aus Annahme verweigern oder Vermerk vom Zusteller verlangen Sofort fotografieren; Verweigerung ist rechtlich möglich¹
Paket wurde geöffnet zugestellt Zusteller bitten, Zustand zu protokollieren; sofort Fotos machen Ohne Vermerk wird Schadensmeldung oft abgelehnt²
Inhalt fehlt oder ist beschädigt (nach Öffnung) Innerhalb von 24 Stunden Händler und Versanddienst informieren Je schneller, desto besser – Fristen beachten³
Paket wurde gar nicht geliefert (laut Sendungsverfolgung schon) Sofort Versanddienst und Händler kontaktieren; ggf. Polizei einschalten GPS-Daten können bei Aufklärung helfen
Verdeckter Schaden (z. B. Elektronik defekt) Innerhalb von 7 Tagen reklamieren; Beweislast liegt beim Empfänger Originalverpackung und Belege aufbewahren

¹ Annahmeverweigerung ist gemäß BGB möglich, wenn das Paket offensichtlich beschädigt ist. (Stand: 2025)
² Beispielangabe – Kulanzregelungen können je nach Versicherer variieren.
³ Fristen können je nach Versanddienst zwischen 3 und 14 Tagen liegen.
⁴ GPS-Daten werden von manchen Versanddiensten gespeichert, aber nicht immer freigegeben.
Bei Elektronik gilt oft eine verkürzte Gewährleistung, wenn die Originalverpackung fehlt.


Neben all diesen praktischen Tipps bleibt die Frage: Warum zahlen Versicherungen so oft nicht? Die Antwort ist vielschichtig. Zum einen gibt es tatsächlich Fälle von Versicherungsbetrug – Menschen, die behaupten, ein Paket sei beschädigt angekommen, obwohl sie es selbst beschädigt haben. Versicherer sind deshalb vorsichtig und prüfen jeden Fall genau.

Zum anderen gibt es vertragliche Klauseln, die bestimmte Schäden ausschließen. Manche Transportversicherungen decken beispielsweise keine Schäden durch „unsachgemäße Verpackung" ab. Wenn der Händler also die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat und sie deshalb beschädigt wurde, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In solchen Fällen muss der Händler selbst für den Schaden aufkommen – was oft zu Diskussionen führt.

Zudem spielen Haftungsgrenzen eine Rolle. Wie bereits erwähnt, sind die gesetzlichen Haftungsgrenzen bei Standardsendungen relativ niedrig. Wer also ein teures Paket versendet und keine zusätzliche Versicherung abschließt, bleibt auf einem Großteil des Schadens sitzen. Das ist vielen Menschen nicht bewusst, wenn sie online einkaufen.


Ein letzter Punkt, der uns im Nachhinein geholfen hat: die Kommunikation mit dem Händler. In unserem Fall mit der Kaffeemaschine war der Händler zunächst wenig kooperativ. Erst als wir alle Fotos und das Protokoll nachreichten und auf unsere Rechte gemäß Kaufrecht hinwiesen, lenkte er ein. Er schickte uns nicht nur die fehlenden Teile, sondern bot sogar einen Rabattgutschein für den nächsten Einkauf an – wohl auch, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Das zeigt: Höflich, aber bestimmt auftreten lohnt sich. Viele Händler wollen zufriedene Kunden und sind bereit, im Schadensfall entgegenzukommen – auch wenn die Versicherung zunächst nicht zahlt. Es lohnt sich also, freundlich zu bleiben und klar zu kommunizieren, was man erwartet.


Nach all diesen Erfahrungen und Recherchen können wir sagen: Ein beschädigtes oder geöffnetes Paket ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang – wenn man richtig reagiert. Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:

  • Dokumentation ist alles. Fotos, Vermerke, Zeugen – je mehr Beweise, desto besser.
  • Schnell reagieren. Innerhalb von 24 Stunden melden ist ideal, spätestens nach 7 Tagen wird es schwierig.
  • Schriftlich kommunizieren. E-Mails und Briefe sind besser als Telefonate, weil man einen Nachweis hat.
  • Rechte kennen. Man darf die Annahme verweigern, man darf einen Vermerk verlangen, man darf reklamieren.
  • Hausratversicherung prüfen. Manchmal springt sie ein, wenn die Transportversicherung nicht zahlt.

Und wenn alles nichts hilft? Dann gibt es noch den Weg über Verbraucherzentralen oder Schlichtungsstellen. In Deutschland gibt es die „Schlichtungsstelle Post" (bundesnetzagentur.de), die bei Streitigkeiten mit Versanddienstleistern vermitteln kann. Das Verfahren ist kostenlos und oft erfolgreicher als der direkte Kampf mit der Versicherung.


Zum Abschluss noch ein paar Fragen, die uns immer wieder gestellt wurden – von Freunden, Familie, Kollegen. Viele Leser:innen haben uns nach ähnlichen Erlebnissen gefragt, und wir haben versucht, die häufigsten Fragen hier zu beantworten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns gefragt: Wann sollte man einen Versicherungsschaden melden?

In der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung. Manche Versicherer verlangen sogar eine Meldung innerhalb von 24 oder 48 Stunden, besonders bei hochwertigen Sendungen. Am besten die Versicherungsbedingungen des Händlers oder Versanddienstes prüfen – dort steht die Frist genau drin. Je früher man meldet, desto besser sind die Chancen auf eine schnelle Regulierung.

(Angaben können je nach Versicherer abweichen; Quelle: GDV, Stand: 2025)


Eine weitere häufige Frage: Kann ich die Annahme eines Pakets verweigern, wenn es beschädigt aussieht?

Ja, das ist rechtlich möglich. Wenn ein Paket äußerlich stark beschädigt ist – etwa eingedrückt, aufgerissen oder nass – darf der Empfänger die Annahme verweigern. Das Paket geht dann zurück an den Absender. Wichtig ist, den Grund der Verweigerung dem Zusteller mitzuteilen und idealerweise ein Foto zu machen, damit man später nachweisen kann, warum man das Paket nicht angenommen hat.

(Beispielangabe – die Regelungen können je nach Versanddienst leicht variieren.)


Und schließlich: Was passiert, wenn die Versicherung gar nicht zahlt – habe ich dann noch andere Möglichkeiten?

Ja, mehrere. Zunächst kann man sich direkt an den Händler wenden und auf seine Rechte gemäß Kaufrecht berufen – der Händler haftet für die vertragsgemäße Lieferung. Wenn das nicht hilft, kann man sich an Verbraucherzentralen oder Schlichtungsstellen wenden. In Deutschland gibt es die „Schlichtungsstelle Post", die kostenlos vermittelt. Notfalls bleibt der Gang zum Anwalt oder zum Gericht – das lohnt sich allerdings nur bei höheren Schadenssummen.

(Beispielangabe – die Erfolgschancen hängen stark vom Einzelfall ab; rechtlicher Rat ist empfehlenswert.)


Ein letztes Wort zum Schluss: Wir haben durch diesen ganzen Ärger mit der Kaffeemaschine wirklich viel gelernt. Nicht nur über Versicherungen und Transportrecht, sondern auch darüber, wie wichtig es ist, im Alltag aufmerksam zu sein. Früher hätte ich ein beschädigtes Paket einfach hingenommen und mich geärgert. Heute weiß ich, dass ich Rechte habe – und dass ich diese Rechte auch durchsetzen kann, wenn ich richtig vorgehe.

Das Wichtigste ist vielleicht: Nicht entmutigen lassen. Ja, der Prozess kann nervig sein. Ja, manche Versicherer machen es einem schwer. Aber mit den richtigen Schritten und etwas Geduld kommt man in den allermeisten Fällen zu seinem Recht. Und wenn nicht? Dann hat man zumindest alles versucht – und beim nächsten Mal ist man besser vorbereitet.

In diesem Sinne: Augen auf beim Paket-Empfang, Handy griffbereit für Fotos, und im Zweifel lieber einmal zu viel nachfragen als zu wenig. Es lohnt sich.