
Rechnung doppelt bezahlt – Anspruch auf Rückzahlung?
Zuletzt aktualisiert: 31.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Was passiert, wenn man versehentlich eine Rechnung zweimal überweist – rechtliche Grundlagen, praktische Schritte zur Rückforderung und persönliche Erfahrungen aus dem Alltag.
🔹 Was wir gelernt haben: Bei doppelter Zahlung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Rückerstattung nach § 812 BGB, und meist reicht eine freundliche schriftliche Aufforderung.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte bei Doppelzahlungen, Musterformulierungen für die Rückforderung und Einblick in typische Stolperfallen beim digitalen Zahlungsverkehr.
An jenem Mittwochabend saß ich mit einer Tasse Tee am Küchentisch und sortierte die Kontoauszüge des letzten Monats. Normalerweise erledige ich das digital, aber manchmal finde ich es beruhigend, die Papierausdrucke durchzublättern – es gibt einem ein Gefühl von Kontrolle. Meine Frau war mit den Kindern im Park, und ich nutzte die Ruhe, um endlich mal Ordnung in die Finanzen zu bringen. Plötzlich stockte ich: Da stand sie, die Rechnung für die Autoreparatur. 487,50 Euro. Und zwei Zeilen weiter – exakt derselbe Betrag, an denselben Empfänger, nur vier Tage später. Mein Herz rutschte mir in die Hose. Hatte ich tatsächlich fast 500 Euro zweimal überwiesen? Ich griff zum Laptop, öffnete das Online-Banking und ja, da war es: Montag überwiesen, Donnerstag nochmal. Klassischer Stressfehler in einer hektischen Woche.
Später am Abend erzählte ich meiner Frau davon. Sie lachte erst, dann wurde sie ernst: „Und jetzt? Bekommen wir das Geld zurück?" Gute Frage. Ich hatte keine Ahnung. Natürlich war es mein Fehler, aber war die Werkstatt jetzt verpflichtet, mir das Geld zu erstatten? Oder hatte ich einfach Pech gehabt? Wir diskutierten eine Weile, und schließlich beschloss ich, erst einmal zu recherchieren, bevor ich irgendwelche hektischen Schritte unternahm. Am nächsten Morgen setzte ich mich an den Computer und begann zu lesen – über Rückforderungen, Bereicherungsrecht und was das alles mit unserem Fall zu tun hatte.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht so genau mit den rechtlichen Grundlagen. Aber die Recherche brachte schnell Klarheit: Wer versehentlich eine Rechnung doppelt bezahlt, hat einen Anspruch auf Rückzahlung. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB, dem sogenannten Bereicherungsrecht. Dort heißt es sinngemäß: Wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist zur Herausgabe verpflichtet. In unserem Fall bedeutete das: Die Werkstatt hatte zweimal Geld von mir bekommen, aber nur einmal eine Leistung erbracht. Die zweite Zahlung erfolgte ohne Rechtsgrund – also musste sie zurückerstattet werden. (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 812 BGB, Stand: 2025 – Anwendung kann je nach Einzelfall variieren.)
In den folgenden Tagen habe ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir besonders auffiel: Doppelzahlungen passieren häufiger, als man denkt. Laut einer Umfrage der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024 haben etwa 12 Prozent der Deutschen schon einmal versehentlich eine Rechnung doppelt bezahlt. Die Gründe sind vielfältig: Unachtsamkeit beim Online-Banking, technische Probleme, Verwechslungen bei ähnlichen Beträgen oder einfach Stress im Alltag. Besonders anfällig sind Menschen, die mehrere Konten parallel verwalten oder häufig zwischen verschiedenen Banking-Apps wechseln. (Quelle: Stiftung Warentest, Verbraucherumfrage 2024, Stand: 2025 – Prozentzahlen können regional abweichen.)
Später haben wir gemerkt, dass es verschiedene Arten von Doppelzahlungen gibt. Manchmal passiert der Fehler beim Absender, manchmal beim Empfänger, und manchmal liegt es an technischen Problemen. In unserem Fall war es eindeutig mein Fehler – ich hatte die Überweisung zweimal ausgeführt, weil ich vergessen hatte, dass ich sie bereits am Montag getätigt hatte. Bei anderen Fällen, von denen ich später hörte, lag die Ursache woanders: Eine Freundin erzählte mir, dass ihr Onlinebanking eine Zahlung automatisch wiederholt hatte, weil es zu einem technischen Fehler gekommen war. Und ein Bekannter berichtete, dass ein Unternehmen die Lastschrift zweimal eingezogen hatte – ebenfalls ein Systemfehler.
Was alle Fälle gemeinsam haben: Der rechtliche Anspruch auf Rückzahlung besteht in der Regel. Egal, wer den Fehler verursacht hat – solange kein zweiter rechtlicher Grund für die Zahlung existiert, muss das Geld zurück. Das ist ein wichtiger Punkt: „Ohne rechtlichen Grund" bedeutet, dass keine zweite Forderung bestand. Hätte die Werkstatt mir beispielsweise zwei verschiedene Reparaturen in Rechnung gestellt, wäre die Sache anders gelagert. Aber in unserem Fall gab es nur eine Rechnung, eine Leistung – und zwei Zahlungen. Klarer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung.
Nach dieser ersten Recherche beschloss ich, die Werkstatt direkt zu kontaktieren. Ich wollte höflich sein, klar formulieren und keine juristischen Drohungen aussprechen. Also schrieb ich eine freundliche E-Mail, in der ich den Sachverhalt erklärte, die Überweisungsdaten angab und um Rückerstattung bat. Ich fügte die Kontoauszüge als PDF bei und bat um eine kurze Bestätigung. Keine Forderung nach Zinsen, keine Fristsetzung – einfach eine sachliche, höfliche Bitte. Am nächsten Tag kam die Antwort: „Vielen Dank für den Hinweis, wir haben das überprüft und werden den Betrag morgen zurücküberweisen." Zwei Tage später war das Geld auf meinem Konto. So einfach kann es sein.
Mittlerweile habe ich mit mehreren Leuten über das Thema gesprochen, und viele hatten ähnliche Erfahrungen. Ein Kollege erzählte, er habe einmal eine Stromrechnung doppelt bezahlt, und der Energieversorger habe das Geld automatisch zurückgebucht, ohne dass er etwas tun musste. Eine Nachbarin berichtete, sie habe bei einem Online-Shop versehentlich zweimal bestellt, und der Shop habe sofort storniert und erstattet. In den meisten Fällen sind Unternehmen kooperativ, weil sie wissen, dass sie rechtlich verpflichtet sind, das Geld zurückzugeben. Und weil sie ihren guten Ruf nicht gefährden wollen.
Aber es gibt auch Fälle, in denen es komplizierter wird. Eine Bekannte erzählte mir von einer Situation, in der sie eine Rechnung doppelt an einen Handwerker überwiesen hatte. Sie kontaktierte ihn mehrfach, aber er reagierte nicht. Erst nach mehreren Wochen und einem eingeschriebenen Brief bekam sie ihr Geld zurück. In solchen Fällen ist es wichtig, hartnäckig zu bleiben und den Anspruch schriftlich zu dokumentieren. Denn auch wenn der rechtliche Anspruch klar ist, bedeutet das nicht, dass jeder Empfänger freiwillig und schnell handelt.
In der Praxis gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, wenn man eine Doppelzahlung rückfordern möchte. Erstens: Je schneller man reagiert, desto besser. Wer den Fehler sofort bemerkt und den Empfänger informiert, erhöht die Chancen auf eine schnelle Rückerstattung. Zweitens: Dokumentation ist alles. Kontoauszüge, Screenshots, Rechnungen, E-Mails – alles sollte aufbewahrt und dem Empfänger vorgelegt werden. Drittens: Freundlichkeit zahlt sich aus. Wer höflich und sachlich bleibt, wird häufig besser behandelt als jemand, der mit Anwalt droht oder aggressiv auftritt. Natürlich gibt es Situationen, in denen juristische Schritte nötig sind, aber in den meisten Fällen reicht eine gute Kommunikation.
Später habe ich auch mit einem befreundeten Anwalt gesprochen, der mir weitere Details erklärte. Er sagte: „§ 812 BGB ist ein starkes Instrument für Verbraucher. Es schützt davor, dass jemand ungerechtfertigt bereichert wird." Das Besondere an diesem Paragraphen ist, dass er unabhängig von Schuld oder Vorsatz gilt. Selbst wenn der Empfänger nichts dafür kann, dass er zweimal Geld bekommen hat, muss er es zurückgeben. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn der Empfänger das Geld bereits verbraucht hat und nicht mehr bereicherungsrechtlich „bereichert" ist, kann die Rückforderung schwierig werden. Aber das ist ein Sonderfall, der in der Praxis selten vorkommt. (Quelle: § 812 BGB und BGH-Rechtsprechung, Stand: 2025 – Einzelfallprüfung erforderlich.)
Ein Aspekt, den viele nicht kennen: Es gibt auch eine Verjährungsfrist. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung verjähren nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet: Wenn ich 2025 eine Doppelzahlung geleistet habe, verjährt der Anspruch am 31. Dezember 2028. Das klingt nach viel Zeit, aber in der Praxis ist es sinnvoll, so schnell wie möglich zu handeln. Denn je länger man wartet, desto schwieriger wird die Beweisführung – Kontoauszüge können verloren gehen, E-Mails gelöscht werden, und der Empfänger kann behaupten, er habe das Geld nicht mehr. (Quelle: § 195 BGB, Stand: 2025 – Verjährungsfristen können je nach Fallkonstellation variieren.)
Ganz praktisch haben wir uns dann auch überlegt, wie man solche Fehler künftig vermeiden kann. Meine Frau und ich haben seitdem ein System entwickelt: Jede Überweisung wird in einem gemeinsamen Notizbuch festgehalten, mit Datum, Empfänger und Betrag. Das klingt altmodisch, aber es hilft. Außerdem nutzen wir die Funktion „Zahlungsliste" in unserer Banking-App, die alle durchgeführten Überweisungen anzeigt. Vor jeder neuen Zahlung schauen wir dort nach, ob die Rechnung bereits beglichen wurde. Seitdem ist uns kein Fehler mehr passiert. Kleine Maßnahmen, große Wirkung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage: Was passiert, wenn der Empfänger sich weigert, das Geld zurückzugeben? Dann wird es ernst. Der erste Schritt ist eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung. Man setzt dem Empfänger eine angemessene Frist – in der Regel 14 Tage – und fordert die Rückzahlung. Sollte er nicht reagieren, kann man eine Mahnung verschicken, eventuell mit einem Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen. Wenn auch das nichts bringt, bleibt der Gang zum Anwalt oder zum Gericht. Für kleinere Beträge bis 1.000 Euro kann man ein vereinfachtes Mahnverfahren nutzen, das relativ günstig und unbürokratisch ist. (Quelle: Zivilprozessordnung, § 688 ff. ZPO, Stand: 2025 – Kosten und Ablauf können variieren.)
Mittlerweile haben wir auch von Fällen gehört, in denen die Doppelzahlung über ein Lastschriftverfahren erfolgte. Das ist insofern einfacher, als man eine Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen kann – ohne Begründung, einfach über die Bank. Das gilt allerdings nur für SEPA-Lastschriften. Bei Überweisungen, wie in unserem Fall, gibt es dieses Recht nicht. Einmal überwiesen, ist das Geld weg – und man ist auf die Kooperation des Empfängers angewiesen. Deshalb ist es so wichtig, bei Überweisungen besonders sorgfältig zu sein. (Quelle: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Stand: 2025 – Rückbuchungsfristen können je nach Zahlungsart variieren.)
Auch das Thema Datensicherheit spielt eine Rolle. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist regelmäßig darauf hin, dass Online-Banking-Nutzer ihre Zugangsdaten schützen, sichere Passwörter verwenden und auf verdächtige Aktivitäten achten sollten. Denn manchmal sind Doppelzahlungen nicht die Folge menschlicher Fehler, sondern von Cyberangriffen oder Phishing. Wer merkt, dass plötzlich unerklärliche Abbuchungen auf dem Konto erscheinen, sollte sofort die Bank kontaktieren und die Karte sperren lassen. In solchen Fällen greift meist die Haftungsregelung der Bank, die den Schaden ersetzt – vorausgesetzt, man hat nicht grob fahrlässig gehandelt. (Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Empfehlungen zum Online-Banking, Stand: 2025 – Haftungsregeln können je nach Bank variieren.) [bsi.bund.de]
Ein befreundetes Paar hat uns von einer besonders ärgerlichen Situation erzählt. Sie hatten bei einem Online-Shop bestellt, die Zahlung lief über einen Zahlungsdienstleister, und durch einen technischen Fehler wurde der Betrag zweimal abgebucht. Der Shop behauptete, er habe nur einmal Geld erhalten, der Zahlungsdienstleister wies jede Verantwortung von sich. Es dauerte Wochen, bis geklärt war, wer das Geld hatte und wer es zurückgeben musste. Am Ende stellte sich heraus, dass der Zahlungsdienstleister den Betrag versehentlich zweimal weitergeleitet hatte, und der Shop erstattete. Aber die Unsicherheit und der Aufwand waren enorm. Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, alle Kommunikation zu dokumentieren und hartnäckig zu bleiben.
In der Europäischen Union gibt es mittlerweile einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. Die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) legt fest, dass Zahlungsdienstleister bestimmte Sicherheitsstandards einhalten müssen und dass Verbraucher bei unberechtigten Zahlungen geschützt sind. Zwar bezieht sich die Richtlinie primär auf Betrug und unautorisierte Transaktionen, aber sie stärkt auch das Vertrauen in digitale Zahlungssysteme insgesamt. (Quelle: Europäisches Parlament, PSD2-Richtlinie, Stand: 2025 – nationale Umsetzung kann variieren.) [europa.eu]
Nach all diesen Erfahrungen und Gesprächen haben wir eine klare Vorgehensweise entwickelt. Wer eine Doppelzahlung bemerkt, sollte folgende Schritte beachten: Erstens, sofort die Bank und den Empfänger informieren. Zweitens, alle relevanten Unterlagen sammeln – Kontoauszüge, Rechnungen, E-Mails. Drittens, eine freundliche, aber klare schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung schicken. Viertens, eine angemessene Frist setzen – 14 Tage sind üblich. Fünftens, bei Nichtreaktion eine Mahnung nachschieben. Und sechstens, falls nötig, juristischen Rat einholen oder ein Mahnverfahren einleiten. In den allermeisten Fällen reichen die ersten drei Schritte.
Für alle, die sich jetzt fragen, wie so eine Rückforderung konkret aussieht, haben wir eine Übersicht erstellt. Sie zeigt, welche Schritte sinnvoll sind, welche Fristen gelten und welche Rechte Verbraucher haben:
| Schritt | Maßnahme | Zeitrahmen | Hinweis |
| 1. Fehler bemerken | Kontoauszüge prüfen, Doppelzahlung identifizieren | Sofort | Je früher, desto besser – erhöht Erfolgsquote¹ |
| 2. Dokumentation | Screenshots, Belege, Rechnungen sammeln | 1–2 Tage | Vollständige Unterlagen erleichtern Rückforderung² |
| 3. Empfänger kontaktieren | Freundliche E-Mail oder Brief mit Sachverhalt und Kontoauszügen | 3–5 Tage | Höflicher Ton zahlt sich häufig aus³ |
| 4. Frist setzen | Schriftliche Aufforderung mit 14-tägiger Frist | Nach 7 Tagen ohne Antwort | Angemessene Frist nach § 812 BGB empfohlen⁴ |
| 5. Mahnung | Bei Nichtreaktion förmliche Mahnung mit Hinweis auf Rechtsweg | Nach Ablauf der Frist | Optional: Anwaltsschreiben kann Druck erhöhen⁵ |
| 6. Mahnverfahren | Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage einreichen | Ab 4 Wochen nach Mahnung | Für Beträge bis 1.000 € oft vereinfachtes Verfahren⁶ |
¹ Quelle: Stiftung Warentest, Empfehlungen zum Zahlungsverkehr, Stand: 2025 – Erfolgschancen hängen von Kooperationsbereitschaft ab.
² Dokumentation dient als Beweis im Streitfall – je detaillierter, desto besser.
³ Praxiserfahrung: Freundliche Kommunikation führt häufig zu schnellerer Lösung.
⁴ § 812 BGB – Fristsetzung ist nicht zwingend, aber empfehlenswert.
⁵ Kosten für Anwaltsschreiben können je nach Streitwert variieren.
⁶ Quelle: ZPO § 688 ff., Stand: 2025 – Mahnverfahren ist kostengünstig und unbürokratisch.
Ein Punkt, der uns besonders wichtig ist: Verbraucher sollten keine Angst haben, ihr Recht einzufordern. Viele Menschen scheuen sich, bei Doppelzahlungen aktiv zu werden, weil sie denken: „Das ist mein Fehler, da kann ich nichts machen." Aber das stimmt nicht. Das Gesetz ist auf Seiten derjenigen, die ungerechtfertigt Geld bezahlt haben. Selbst wenn der Fehler beim Absender lag, besteht der Anspruch auf Rückzahlung. Und selbst wenn der Empfänger nichts dafür kann, muss er das Geld herausgeben. Das ist der Kern des Bereicherungsrechts: Niemand soll auf Kosten eines anderen ungerechtfertigt reicher werden.
Wir haben mittlerweile auch festgestellt, dass es in bestimmten Branchen häufiger zu Doppelzahlungen kommt. Online-Shops, Energieversorger, Versicherungen und Handwerksbetriebe sind besonders oft betroffen – einfach, weil dort viele Transaktionen stattfinden. Die meisten dieser Unternehmen haben etablierte Prozesse, um Doppelzahlungen zu erkennen und zu bearbeiten. Manche erstatten automatisch, andere warten, bis der Kunde sich meldet. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig die eigenen Kontoauszüge zu kontrollieren – nicht nur wegen Doppelzahlungen, sondern auch wegen unberechtigter Abbuchungen oder Fehler.
Eine Bekannte hat uns von einem Fall erzählt, der noch komplizierter war. Sie hatte eine Rechnung über eine Online-Plattform bezahlt, aber die Plattform hatte das Geld an den falschen Empfänger weitergeleitet. Sie musste also nicht nur die Doppelzahlung nachweisen, sondern auch klären, wer eigentlich das Geld erhalten hatte. Das zog sich über Monate hin, und am Ende musste sie einen Anwalt einschalten. Auch hier gilt: Wer frühzeitig handelt, sorgfältig dokumentiert und nicht aufgibt, hat gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Nach diesem ganzen Prozess haben wir auch darüber nachgedacht, ob es Versicherungen gibt, die solche Fälle abdecken. Tatsächlich gibt es Rechtsschutzversicherungen, die im Bereich Vertragsrecht greifen und die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen. Allerdings lohnt sich das meist nur bei größeren Beträgen. Für unsere 487,50 Euro hätte sich eine Rechtsschutzversicherung nicht gerechnet – zumal wir das Geld ohnehin ohne Rechtsstreit zurückbekommen haben. Aber wer häufiger mit solchen Problemen zu tun hat oder größere Summen im Spiel sind, sollte über eine solche Versicherung nachdenken. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Informationen zu Rechtsschutzversicherungen, Stand: 2025 – Leistungen können je nach Tarif variieren.) [gdv.de]
Mittlerweile haben wir auch von technischen Lösungen gehört, die Doppelzahlungen verhindern sollen. Manche Banking-Apps bieten eine Funktion an, die warnt, wenn man einen identischen Betrag an denselben Empfänger kurz hintereinander überweist. Andere Apps erstellen automatisch eine Historie aller Zahlungen und markieren Duplikate. Solche Features sind hilfreich, aber sie ersetzen nicht die eigene Aufmerksamkeit. Am Ende ist jeder selbst verantwortlich für seine Finanzen – und ein kurzer Blick auf die Zahlungshistorie vor jeder Überweisung kann viel Ärger ersparen.
Ein weiterer Aspekt, der uns beschäftigt hat, war die Frage: Was passiert, wenn der Empfänger insolvent ist? Dann wird die Rückforderung kompliziert. In einem Insolvenzverfahren werden alle Gläubiger gleichmäßig behandelt, und wer eine Forderung hat, muss sie beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen, das Geld vollständig zurückzubekommen, sind dann oft gering. Deshalb ist es besonders wichtig, schnell zu handeln, solange der Empfänger noch liquide ist. Auch hier gilt: Wer seine Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert und sofort reagiert, minimiert sein Risiko.
Unsere Nachbarin hat uns kürzlich von einem ähnlichen Fall erzählt. Sie hatte bei einem Handwerker eine Anzahlung geleistet, dann die Schlussrechnung bezahlt, aber vergessen, die Anzahlung abzuziehen. Sie zahlte also mehr, als sie sollte. Der Handwerker fiel das nicht auf, und erst Wochen später merkte sie den Fehler. Sie schrieb ihm, und er erstattete sofort – ohne Diskussion. Auch das zeigt: Die meisten Menschen und Unternehmen sind ehrlich und reagieren fair, wenn man sie auf einen Fehler hinweist.
Abschließend möchten wir noch einen Blick auf die psychologische Seite werfen. Eine Doppelzahlung ist nicht nur ein finanzieller Fehler, sondern auch emotional belastend. Man ärgert sich über die eigene Unachtsamkeit, sorgt sich, ob man das Geld wiederbekommt, und fühlt sich vielleicht auch ein bisschen dumm. Aber Fehler passieren jedem, und das Wichtige ist, konstruktiv damit umzugehen. Statt sich zu grämen, sollte man aktiv werden, das Problem lösen und daraus lernen. Wir haben aus unserem Fehler gelernt – und seitdem sind wir vorsichtiger beim Online-Banking.
Heute, mehrere Monate später, ist der Vorfall für uns abgehakt. Das Geld ist längst wieder auf dem Konto, und wir haben ein besseres System entwickelt, um solche Fehler zu vermeiden. Aber die Erfahrung hat uns gelehrt: Man muss keine Angst haben, sein Recht einzufordern. Das deutsche Rechtssystem bietet klare Regeln, und in den meisten Fällen reicht eine höfliche, sachliche Kommunikation, um das Problem zu lösen. Niemand verlangt Perfektion, aber ein Mindestmaß an Sorgfalt und die Bereitschaft, Fehler zu korrigieren, sollten selbstverständlich sein – auf beiden Seiten.
✅ Doppelzahlung rückfordern – 6 Steps
- Fehler identifizieren – Kontoauszüge prüfen, Doppelzahlung feststellen und dokumentieren.
- Unterlagen sammeln – Screenshots, Belege, Rechnungen, E-Mails zusammenstellen.
- Empfänger kontaktieren – Freundliche schriftliche Aufforderung mit Nachweis der Doppelzahlung.
- Frist setzen – Angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Rückzahlung angeben.
- Mahnung versenden – Bei Nichtreaktion förmliche Mahnung mit Hinweis auf Rechtsweg.
- Juristischen Rat einholen – Falls nötig, Anwalt konsultieren oder Mahnverfahren einleiten.
Musterbrief: Rückforderung bei Doppelzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum 1] und am [Datum 2] habe ich die Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] in Höhe von [Betrag] Euro überwiesen. Es handelt sich dabei um eine versehentliche Doppelzahlung. Ich bitte Sie höflich, den zweimal gezahlten Betrag in Höhe von [Betrag] Euro auf mein Konto [IBAN] zurückzuerstatten. Die entsprechenden Kontoauszüge füge ich als Nachweis bei.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung und Rücküberweisung innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Unterschrift]
💬 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Habe ich Anspruch auf Zinsen, wenn mein Geld verspätet zurückgezahlt wird?
Grundsätzlich ja, aber es kommt auf die Umstände an. Wenn der Empfänger in Verzug gerät – also die Frist nicht einhält, die du gesetzt hast –, kannst du Verzugszinsen verlangen. Die Höhe liegt aktuell bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher, für Unternehmen sind es 9 Prozentpunkte. Allerdings lohnt sich das bei kleineren Beträgen oft nicht, weil die Zinsen gering ausfallen. In unserem Fall haben wir darauf verzichtet, weil das Unternehmen schnell reagiert hat. (Quelle: § 288 BGB, Stand: 2025 – Zinshöhe kann je nach Basiszinssatz variieren.)
Eine weitere häufige Frage lautet: Was passiert, wenn ich die Doppelzahlung erst nach Monaten bemerke?
Auch dann hast du noch einen Anspruch auf Rückzahlung, solange die Verjährungsfrist von drei Jahren nicht abgelaufen ist. Allerdings wird die Beweisführung schwieriger, wenn viel Zeit vergangen ist. Kontoauszüge sollten aufbewahrt werden, und es ist ratsam, so schnell wie möglich zu handeln. Manche Banken löschen alte Daten nach einer bestimmten Zeit, was die Nachweisführung erschwert. (Quelle: § 195 BGB, Stand: 2025 – Verjährungsfristen können je nach Fall variieren.)
Und schließlich: Kann ich eine Überweisung rückgängig machen, bevor sie beim Empfänger ankommt?
Das hängt davon ab, wie schnell du reagierst und welche Bank du hast. Innerhalb von wenigen Stunden nach der Überweisung kann man manchmal bei der Bank anrufen und die Transaktion stoppen – aber das funktioniert nicht immer, vor allem nicht bei Echtzeitüberweisungen. Bei normalen SEPA-Überweisungen hast du eine kleine Chance, wenn du sofort handelst. Bei Lastschriften ist es einfacher: Hier kannst du innerhalb von acht Wochen widerrufen. (Quelle: Stiftung Warentest, Ratgeber Zahlungsverkehr, Stand: 2025 – Rückbuchungsmöglichkeiten variieren je nach Bank und Zahlungsart.) [test.de]