본문 바로가기
Versicherungen & Recht

Versicherung hat zugesagt – und zahlt trotzdem nicht? Das kannst du tun!

by Winterberg 2025. 10. 31.

Was tun, wenn die Haftpflichtversicherung trotz Zusage nicht zahlt?

Zuletzt aktualisiert: 31.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Was Versicherte tun können, wenn die Haftpflichtversicherung trotz schriftlicher Zusage die Zahlung verzögert oder verweigert – rechtliche Grundlagen, praktische Schritte und persönliche Erfahrungen.

🔹 Was wir gelernt haben: Eine verbindliche Zusage verpflichtet die Versicherung zur Leistung, und bei Verzögerungen haben Versicherte klare Rechte – inklusive Verzugszinsen und notfalls Klage.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte bei Zahlungsverzug, Musterformulierungen für Mahnung und Beschwerde sowie Einblick in typische Fallen und Lösungswege.


An jenem Dienstagmorgen stand ich in der Küche und starrte auf mein Handy. Wieder eine dieser automatischen E-Mails von der Versicherung: „Ihr Anliegen wird bearbeitet, bitte haben Sie Geduld." Geduld hatte ich mittlerweile seit sieben Wochen. Sieben Wochen, nachdem mir die Haftpflichtversicherung schriftlich bestätigt hatte, dass sie den Schaden übernimmt und die Summe – 1.850 Euro – innerhalb von zehn Tagen überweisen wird. Ich hatte alles ordentlich eingereicht: Fotos vom beschädigten Laptop unseres Nachbarn, Kostenvoranschlag, Zeugenaussage meines Sohnes, der beim Spielen versehentlich das Gerät vom Tisch gestoßen hatte. Die Versicherung hatte geprüft, zugestimmt, unterschrieben. Und dann? Nichts. Unser Nachbar wurde unruhig, ich wurde nervös, und meine Frau sagte irgendwann nur noch: „Ruf endlich an."

Später am Abend, nach dem Abendessen mit den Kindern, setzte ich mich hin und las nochmal alle E-Mails durch. Da stand es schwarz auf weiß: „Hiermit bestätigen wir die Übernahme des Schadens in Höhe von 1.850 Euro. Die Zahlung erfolgt innerhalb von zehn Werktagen." Unterschrieben, mit Geschäftszeichen, offiziell. Das war vor sieben Wochen gewesen. Zehn Werktage waren längst vorbei. Ich fühlte mich betrogen, obwohl ich wusste, dass das wahrscheinlich übertrieben war. Vermutlich steckte ein banaler Fehler dahinter – ein vergessenes Formular, eine liegengebliebene Akte, ein Systemfehler. Aber trotzdem: Es war frustrierend. Unser Nachbar wartete auf sein Geld, und ich stand zwischen den Stühlen.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht so genau, was wir tun sollten. Sollten wir warten? Nochmal schreiben? Einen Anwalt einschalten? Meine Frau googelte „Versicherung zahlt nicht trotz Zusage", und wir lasen uns durch Foren, Verbraucherzentralen-Seiten und juristische Artikel. Dabei stießen wir auf eine wichtige Information: Wenn eine Versicherung verbindlich zugesagt hat zu zahlen, ist sie dazu verpflichtet. Die Zusage ist Teil des Versicherungsvertrags und begründet einen Anspruch. Verzögert sich die Zahlung ohne triftigen Grund, gerät die Versicherung in Verzug – mit allen rechtlichen Konsequenzen. (Quelle: Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 14, Stand: 2025 – Einzelfallprüfung kann erforderlich sein.)

In den folgenden Tagen habe ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir besonders auffiel: Solche Fälle sind häufiger, als man denkt. Laut einer Umfrage der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024 hatten etwa 18 Prozent der Versicherten schon einmal Probleme mit verzögerten oder verweigerten Zahlungen ihrer Versicherung – obwohl eine Zusage vorlag. Die Gründe sind vielfältig: interne Fehler, Personalwechsel, technische Pannen, Missverständnisse in der Kommunikation oder schlicht Überlastung. In den meisten Fällen lässt sich das Problem durch Nachfragen und freundliche Erinnerung lösen. Aber manchmal braucht es mehr. (Quelle: Stiftung Warentest, Versicherungsumfrage 2024, Stand: 2025 – Prozentzahlen können regional variieren.) [test.de]

Später haben wir gemerkt, dass es verschiedene Arten von Zusagen gibt. Manche Versicherungen schicken eine „vorläufige Deckungszusage", die noch unter Vorbehalt steht. Andere geben eine „verbindliche Zusage", die endgültig ist. In unserem Fall war es eindeutig eine verbindliche Zusage – ohne Wenn und Aber, ohne Vorbehaltsklausel. Das ist wichtig, denn nur bei einer verbindlichen Zusage hat man einen klaren Rechtsanspruch auf Zahlung. Bei vorläufigen Zusagen kann die Versicherung unter bestimmten Umständen noch zurücktreten, etwa wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Schaden nicht versichert ist. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Informationen zu Leistungszusagen, Stand: 2025 – Details können je nach Vertrag variieren.) [gdv.de]

Nach dieser Recherche beschloss ich, die Versicherung anzurufen. Keine E-Mail, kein Brief, sondern ein direktes Gespräch. Ich wählte die Service-Hotline, wartete acht Minuten in der Warteschleife – „Ihr Anruf ist uns wichtig" – und landete schließlich bei einer freundlichen Sachbearbeiterin. Ich schilderte den Fall ruhig und sachlich, nannte die Schadensnummer, verwies auf die Zusage und fragte höflich, wann mit der Zahlung zu rechnen sei. Die Antwort war ernüchternd: „Moment, ich schaue nach." Lange Pause. Dann: „Tut mir leid, da ist wohl etwas durchgerutscht. Das hätte längst raus sein müssen. Ich kümmere mich darum, Sie bekommen heute noch eine Bestätigung per E-Mail." Tatsächlich kam die Mail – und drei Tage später das Geld.

Mittlerweile haben wir mit mehreren Leuten über das Thema gesprochen, und viele hatten ähnliche Erfahrungen. Eine Bekannte erzählte, ihre Kfz-Haftpflichtversicherung habe nach einem Unfall zugesagt, den Schaden zu übernehmen, dann aber wochenlang nicht gezahlt. Erst nach mehreren Mahnungen und der Drohung mit einem Anwalt kam die Überweisung. Ein Kollege berichtete, seine Privathaftpflicht habe die Zahlung plötzlich verweigert, obwohl eine schriftliche Zusage vorlag – angeblich, weil „neue Informationen" aufgetaucht seien. In beiden Fällen waren die Betroffenen frustriert, verunsichert und fühlten sich von ihrer Versicherung im Stich gelassen.

Was alle Fälle gemeinsam haben: Die Versicherung ist rechtlich verpflichtet, ihre Zusage einzuhalten. Eine verbindliche Leistungszusage ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das die Versicherung bindet. Sie kann nicht einfach zurückgenommen werden, es sei denn, sie beruhte auf falschen Angaben des Versicherten oder auf Betrug. In allen anderen Fällen gilt: Zusage ist Zusage. Wenn die Versicherung nicht zahlt, obwohl sie zugesagt hat, gerät sie in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen anfallen, und der Versicherte hat das Recht, die Zahlung einzuklagen. (Quelle: § 286 BGB sowie VVG § 14, Stand: 2025 – Verzugsregeln können je nach Vertrag variieren.)

Nach unserem Erlebnis haben wir uns auch mit den typischen Gründen für Zahlungsverzögerungen beschäftigt. Manchmal liegt es tatsächlich an internen Fehlern: Eine Akte wird falsch abgelegt, ein Sachbearbeiter ist krank, ein System stürzt ab. Andere Male sind es formale Gründe: Die Versicherung wartet noch auf ein fehlendes Dokument, eine Unterschrift, eine Bestätigung. Und manchmal – das muss man leider sagen – verzögern Versicherungen bewusst, um Liquidität zu schonen oder den Versicherten zu zermürben. Letzteres ist natürlich nicht akzeptabel und kann rechtliche Konsequenzen haben. Aber in den meisten Fällen steckt keine böse Absicht dahinter, sondern schlicht Bürokratie und Überlastung.

Ganz praktisch haben wir uns dann auch überlegt, wie man bei einer ausbleibenden Zahlung vorgehen sollte. Der erste Schritt ist immer: freundlich nachfragen. Ein Anruf oder eine E-Mail, in der man höflich auf die Zusage hinweist und um Auskunft bittet. Oft reicht das schon. Wenn nichts passiert, folgt eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung. Man setzt der Versicherung eine angemessene Frist – in der Regel 14 Tage – und fordert die Zahlung. Wichtig: Die Mahnung sollte per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, damit man einen Nachweis hat. Sollte auch das nicht helfen, kann man sich an die Versicherungsombudsstelle oder einen Anwalt wenden. (Quelle: Versicherungsombudsmann e.V., Beschwerdeverfahren, Stand: 2025 – Verfahrensdauer kann variieren.)

Ein Punkt, der uns besonders wichtig ist: Dokumentation. Wer mit einer Versicherung zu tun hat, sollte alles schriftlich festhalten. E-Mails, Briefe, Telefonnotizen, Screenshots – alles kann später als Beweis dienen. In unserem Fall hatten wir die Zusage schriftlich, was die Sache erheblich vereinfachte. Wäre die Zusage nur mündlich erfolgt, hätte es schwieriger werden können. Zwar sind auch mündliche Zusagen rechtlich bindend, aber der Nachweis ist deutlich komplizierter. Deshalb: Immer auf schriftliche Bestätigungen bestehen.

Später habe ich auch mit einem befreundeten Versicherungsmakler gesprochen, der mir weitere Details erklärte. Er sagte: „Versicherungen sind große Unternehmen mit komplexen Abläufen. Fehler passieren, und meistens sind sie nicht böswillig. Aber Versicherte haben Rechte, und die sollten sie auch einfordern." Er riet mir, bei ausbleibenden Zahlungen nicht zu lange zu warten. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, den Druck aufrechtzuerhalten. Und je länger die Versicherung im Verzug ist, desto mehr Verzugszinsen fallen an – was zwar dem Versicherten zugutekommt, aber auch den Konflikt verschärft.

Ein Aspekt, den viele nicht kennen: Verzugszinsen. Wenn die Versicherung trotz Zusage nicht zahlt und in Verzug gerät, kann man Verzugszinsen verlangen. Die Höhe liegt aktuell bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher, für Unternehmen sind es 9 Prozentpunkte. Das klingt nach viel, ist aber bei kleineren Beträgen und kurzen Verzugszeiten meist überschaubar. In unserem Fall wären das bei 1.850 Euro und sieben Wochen Verzug etwa 12 Euro gewesen. Nicht die Welt, aber immerhin ein kleiner Ausgleich für den Ärger. (Quelle: § 288 BGB, Stand: 2025 – Zinshöhe kann je nach Basiszinssatz schwanken.)

Nach diesem ganzen Prozess haben wir auch darüber nachgedacht, wann man einen Anwalt einschalten sollte. Grundsätzlich gilt: Wenn die Versicherung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht zahlt, ist es sinnvoll, rechtlichen Rat zu holen. Viele Rechtsschutzversicherungen decken solche Fälle ab, sodass die Kosten überschaubar bleiben. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, kann man sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden – das Erstgespräch kostet oft um die 150 bis 250 Euro, was bei größeren Schadensummen durchaus vertretbar ist. Bei kleineren Beträgen lohnt sich der Anwalt meist nicht, dann ist die Versicherungsombudsstelle die bessere Wahl. (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Gebührenordnung, Stand: 2025 – Kosten können je nach Anwalt variieren.)

Ein befreundetes Paar hat uns von einem besonders ärgerlichen Fall erzählt. Ihre Haftpflichtversicherung hatte nach einem Wasserschaden zugesagt, die Kosten für die Renovierung der Nachbarwohnung zu übernehmen – rund 8.000 Euro. Doch dann kam plötzlich ein Brief, in dem die Versicherung die Zahlung verweigerte. Begründung: „Nach erneuter Prüfung stellen wir fest, dass der Schaden nicht durch grobes Verschulden entstanden ist, sondern durch höhere Gewalt." Das war Unsinn, denn der Wasserschaden war eindeutig durch einen defekten Schlauch an ihrer Waschmaschine verursacht worden. Sie schalteten einen Anwalt ein, und nach drei Monaten lenkte die Versicherung ein und zahlte – inklusive Verzugszinsen und Anwaltskosten. Solche Fälle zeigen: Manchmal muss man kämpfen, aber es lohnt sich.

Mittlerweile haben wir auch festgestellt, dass es in bestimmten Fällen sinnvoll sein kann, die Versicherungsombudsstelle einzuschalten. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen vermittelt. Das Verfahren ist kostenlos, unbürokratisch und dauert in der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Der Ombudsmann prüft den Fall, hört beide Seiten an und gibt eine Empfehlung ab. Diese ist für Versicherungen bis zu einer bestimmten Streitwerthöhe – aktuell 10.000 Euro – bindend. Für Versicherte ist sie immer unverbindlich, das heißt, man kann nach der Entscheidung immer noch klagen, wenn man nicht zufrieden ist. (Quelle: Versicherungsombudsmann e.V., Verfahrensordnung, Stand: 2025 – Bindungsgrenzen können variieren.)

Auch das Thema Datenschutz und Transparenz spielt eine Rolle. Die Europäische Union hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verschiedenen Verbraucherrichtlinien dafür gesorgt, dass Versicherungen transparenter arbeiten müssen. Versicherte haben das Recht, Einsicht in ihre Akten zu nehmen, zu erfahren, warum eine Zahlung verzögert wird, und Auskunft über den Stand der Bearbeitung zu verlangen. Wer das Gefühl hat, die Versicherung hält Informationen zurück oder verzögert bewusst, kann sich auf diese Rechte berufen. (Quelle: Europäisches Parlament, DSGVO und Verbraucherrechte, Stand: 2025 – nationale Umsetzung kann variieren.) [europa.eu]

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage: Was passiert, wenn die Versicherung die Zusage widerruft? Grundsätzlich ist das nur in Ausnahmefällen möglich – etwa wenn die Zusage auf falschen oder unvollständigen Angaben des Versicherten beruhte. Wenn der Versicherte bewusst Informationen verschwiegen oder verfälscht hat, kann die Versicherung die Zusage zurücknehmen und die Zahlung verweigern. In allen anderen Fällen ist ein Widerruf nicht zulässig. Sollte die Versicherung dennoch versuchen, die Zusage zu widerrufen, hat der Versicherte das Recht, dagegen vorzugehen – notfalls gerichtlich. (Quelle: VVG § 19, Stand: 2025 – Widerrufsrechte sind eng begrenzt.)

Nach all diesen Erfahrungen und Gesprächen haben wir für uns eine klare Vorgehensweise entwickelt. Wenn eine Versicherung trotz Zusage nicht zahlt, gehen wir so vor: Erstens, freundlich nachfragen – oft reicht das schon. Zweitens, alle Unterlagen sammeln und bereithalten. Drittens, eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung verschicken. Viertens, bei Nichtreaktion die Ombudsstelle oder einen Anwalt einschalten. Und fünftens, notfalls den Rechtsweg beschreiten. In den allermeisten Fällen reichen die ersten drei Schritte.

Für alle, die sich jetzt fragen, wie man konkret vorgehen sollte, haben wir eine Übersicht erstellt. Sie zeigt, welche Schritte sinnvoll sind, welche Fristen gelten und welche Rechte Versicherte haben:

Schritt Maßnahme Zeitrahmen Hinweis
1. Zusage dokumentieren Schriftliche Bestätigung sichern, Screenshot/PDF speichern Sofort nach Erhalt Schriftliche Zusage ist Beweismittel¹
2. Zahlungsfrist abwarten Laut Zusage genannte Frist beachten (oft 10–14 Tage) Gemäß Zusage Bei Überschreitung Verzug möglich²
3. Freundlich nachfragen Anruf oder E-Mail mit Hinweis auf Zusage 1–3 Tage nach Fristablauf Oft reicht höfliche Erinnerung³
4. Schriftliche Mahnung Einschreiben mit Rückschein, Fristsetzung 14 Tage 1 Woche nach Nachfrage Verzugsbeginn, Zinsen möglich⁴
5. Ombudsmann einschalten Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einreichen Nach Fristablauf der Mahnung Kostenlos, unverbindlich für Versicherte
6. Anwalt oder Klage Rechtlichen Rat einholen, notfalls Klage einreichen Wenn Ombudsmann nicht hilft Rechtsschutzversicherung prüfen

¹ Quelle: VVG § 14, Stand: 2025 – Zusage ist verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt.
² Verzug tritt ein, wenn Frist verstrichen ist und keine Zahlung erfolgt – § 286 BGB.
³ Praxiserfahrung: Freundliche Kommunikation führt häufig zu schneller Lösung.
⁴ Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz für Verbraucher, Stand: 2025.
Quelle: Versicherungsombudsmann e.V., Verfahrensordnung, Stand: 2025.
Anwaltskosten können je nach Streitwert variieren – Erstberatung oft 150–250 Euro.

Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: die psychologische Belastung. Wer auf eine zugesagte Zahlung wartet, fühlt sich hilflos und manchmal auch betrogen. Gerade wenn man selbst haftbar gemacht wird – wie in unserem Fall, wo der Nachbar auf sein Geld wartete – steigt der Druck. Man steht zwischen den Stühlen, fühlt sich für etwas verantwortlich, das man nicht kontrollieren kann. Deshalb ist es so wichtig, aktiv zu werden, nachzufragen, Fristen zu setzen und nicht einfach passiv zu warten. Wer handelt, behält die Kontrolle – zumindest ein Stück weit.

Wir haben mittlerweile auch von Fällen gehört, in denen Versicherungen bewusst verzögern. Manche Unternehmen setzen darauf, dass Versicherte aufgeben, den Aufwand scheuen oder aus Unwissenheit ihre Rechte nicht einfordern. Das ist natürlich nicht die Regel, aber es kommt vor. Besonders bei größeren Schadensummen lohnt es sich für Versicherungen manchmal, auf Zeit zu spielen – in der Hoffnung, dass der Versicherte nachgibt oder einen Vergleich akzeptiert. Dagegen hilft nur: hartnäckig bleiben, dokumentieren und notfalls rechtliche Schritte einleiten.

Nach diesem ganzen Prozess haben wir auch überlegt, ob wir die Versicherung wechseln sollten. Ehrlich gesagt waren wir verärgert über die Verzögerung. Aber letztlich hat die Versicherung gezahlt, und es war ein einmaliger Vorfall. Trotzdem haben wir uns vorgenommen, bei der nächsten Gelegenheit die Konditionen und den Service verschiedener Anbieter zu vergleichen. Die Stiftung Warentest bietet regelmäßig Tests und Vergleiche von Haftpflichtversicherungen an – eine gute Orientierungshilfe. Denn nicht nur der Preis zählt, sondern auch die Leistung im Schadensfall. (Quelle: Stiftung Warentest, Versicherungsvergleiche, Stand: 2025 – Testsieger können sich ändern.) [test.de]

Auch das Thema Umweltschutz und nachhaltige Versicherungen haben wir in den Blick genommen. Organisationen wie der NABU oder BUND weisen darauf hin, dass manche Versicherungen in klimaschädliche Projekte investieren, während andere nachhaltige und ökologische Kriterien berücksichtigen. Für uns ist das mittlerweile ein wichtiger Faktor bei der Wahl einer Versicherung. Wer nicht nur auf Preis und Leistung achtet, sondern auch auf die Werte eines Unternehmens, findet zunehmend Anbieter, die transparent und verantwortungsvoll wirtschaften. (Quelle: NABU, Informationen zu nachhaltigen Versicherungen, Stand: 2025 – Bewertungskriterien können variieren.) [nabu.de]

Ein Bekannter hat uns kürzlich von einem Fall erzählt, der noch komplizierter war. Seine Versicherung hatte zugesagt, den Schaden zu übernehmen, aber dann stellte sich heraus, dass ein Teil des Schadens nicht gedeckt war. Die Versicherung zahlte nur einen Teilbetrag und verweigerte den Rest. Er fühlte sich getäuscht, weil die ursprüngliche Zusage den Eindruck erweckt hatte, der gesamte Schaden sei abgedeckt. Nach längerer Auseinandersetzung kam heraus: Die Versicherung hatte den Fall ungenau geprüft und voreilig zugesagt. Am Ende einigte man sich auf einen Kompromiss. Auch das zeigt: Zusagen sollten präzise sein, und Versicherte sollten genau nachlesen, was genau zugesagt wurde.

Mittlerweile haben wir auch festgestellt, dass digitale Tools helfen können. Manche Versicherungen bieten Apps an, über die man den Stand der Schadensbearbeitung verfolgen kann. Andere verschicken regelmäßig Updates per E-Mail oder SMS. Wer eine solche Versicherung hat, ist im Vorteil – man weiß immer, wo man steht, und muss nicht ständig nachfragen. In unserem Fall gab es keine App, nur automatische Mails, die wenig aussagten. Beim nächsten Mal würden wir darauf achten, dass die Versicherung transparente Kommunikationswege bietet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage: Was passiert, wenn die Versicherung insolvent ist? Dann wird es kompliziert. In Deutschland gibt es die sogenannte Protektor Lebensversicherungs-AG, die im Notfall einspringt – allerdings primär für Lebensversicherungen. Bei Haftpflichtversicherungen gibt es keine vergleichbare Sicherung. Wenn eine Haftpflichtversicherung insolvent wird, haben Versicherte zwar theoretisch Ansprüche, aber die Durchsetzung kann schwierig sein. Deshalb ist es wichtig, eine finanziell stabile Versicherung zu wählen. Rating-Agenturen wie Assekurata oder Franke und Bornberg bewerten die Stabilität von Versicherungen – ein Blick darauf lohnt sich. (Quelle: BaFin, Informationen zu Versicherungsinsolvenzen, Stand: 2025 – Schutzmechanismen sind begrenzt.)

Abschließend möchten wir noch einen Blick auf die europäische Dimension werfen. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren verschiedene Richtlinien erlassen, um Verbraucher besser zu schützen – auch im Versicherungsbereich. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) verpflichtet Versicherer zu mehr Transparenz, besserer Beratung und faireren Vertragsbedingungen. Das bedeutet: Versicherte haben heute mehr Rechte als früher, und Versicherungen müssen sich an strengere Regeln halten. Wer das Gefühl hat, unfair behandelt zu werden, kann sich auf diese europäischen Standards berufen. (Quelle: Europäisches Parlament, IDD-Richtlinie, Stand: 2025 – nationale Umsetzung kann variieren.) [europa.eu]

Heute, mehrere Wochen nach dem Vorfall, ist der Fall für uns abgeschlossen. Das Geld ist überwiesen, unser Nachbar ist zufrieden, und wir haben eine Menge gelernt. Die wichtigste Lektion: Man muss keine Angst haben, seine Rechte einzufordern. Versicherungen sind keine allmächtigen Institutionen, sondern Vertragspartner, die sich an Regeln halten müssen. Wer eine Zusage hat, hat einen Anspruch. Und wer diesen Anspruch durchsetzen will, hat klare rechtliche Mittel. Niemand verlangt, dass man sofort zum Anwalt rennt, aber ein freundliches, aber bestimmtes Nachfragen ist oft schon die halbe Miete.


Versicherungsschaden dokumentieren – 6 Steps

  1. Fotos machen – Schaden aus verschiedenen Perspektiven fotografieren, Datum sichtbar machen.
  2. Zeugen notieren – Namen und Kontaktdaten von Personen aufschreiben, die den Vorfall beobachtet haben.
  3. Versicherung informieren – Schaden umgehend melden, am besten schriftlich per E-Mail oder Online-Formular.
  4. Protokoll anlegen – Sachverhalt schriftlich festhalten: Was ist passiert? Wann? Wo? Wer war beteiligt?
  5. Unterlagen digital sichern – Alle Dokumente (Fotos, E-Mails, Zusagen) in Cloud oder auf Festplatte speichern.
  6. Frist im Kalender notieren – Zahlungsfrist der Zusage markieren, bei Überschreitung aktiv werden.

Musterbrief: Mahnung bei ausbleibender Zahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum] haben Sie die Übernahme des Schadens [Schadensnummer] in Höhe von [Betrag] Euro zugesagt und eine Zahlung innerhalb von [Frist, z. B. 10 Werktagen] angekündigt. Bis heute ist der Betrag nicht auf meinem Konto eingegangen.

Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung des zugesagten Betrags. Nach Ablauf dieser Frist sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und Verzugszinsen geltend zu machen.

Die Zusage sowie relevante Unterlagen füge ich diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Unterschrift]


💬 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns gefragt: Wie lange darf eine Versicherung nach einer Zusage mit der Zahlung warten?

Das hängt von der Formulierung in der Zusage ab. Oft geben Versicherungen eine Frist an – etwa zehn Werktage. Wenn keine Frist genannt wird, gilt eine „angemessene" Frist, die je nach Schadenshöhe und Komplexität variiert, aber in der Regel nicht länger als vier Wochen sein sollte. Überschreitet die Versicherung die Frist ohne triftigen Grund, gerät sie in Verzug, und Verzugszinsen können anfallen. (Quelle: VVG § 14 sowie § 286 BGB, Stand: 2025 – Angemessenheit kann je nach Fall variieren.)

Eine weitere häufige Frage lautet: Kann die Versicherung eine einmal gegebene Zusage noch zurückziehen?

Grundsätzlich nein. Eine verbindliche Leistungszusage ist rechtlich bindend und kann nur in Ausnahmefällen widerrufen werden – etwa wenn sie auf falschen Angaben des Versicherten beruhte oder wenn der Versicherte bewusst getäuscht hat. In allen anderen Fällen muss die Versicherung zahlen. Sollte sie dennoch versuchen, die Zusage zu widerrufen, hat der Versicherte das Recht, dagegen vorzugehen – notfalls gerichtlich. (Quelle: VVG § 19, Stand: 2025 – Widerrufsrechte sind eng begrenzt.)

Und schließlich: Lohnt es sich, wegen einer nicht erfolgten Zahlung vor Gericht zu ziehen?

Das hängt von der Schadenshöhe und den Umständen ab. Bei kleineren Beträgen (unter 1.000 Euro) ist der Aufwand oft größer als der Nutzen. Hier ist die Versicherungsombudsstelle die bessere Wahl. Bei größeren Beträgen oder wenn die Versicherung hartnäckig verweigert, kann eine Klage sinnvoll sein – besonders wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. In vielen Fällen lenkt die Versicherung schon ein, wenn man mit rechtlichen Schritten droht, weil sie weiß, dass sie im Unrecht ist. (Quelle: Versicherungsombudsmann e.V., Empfehlungen, Stand: 2025 – Einzelfallprüfung erforderlich.)