
Fahrrad im Hausflur abgestellt – erlaubt oder verboten?
Als ich letzte Woche spätabends von der Arbeit nach Hause kam, stolperte ich im dunklen Treppenhaus beinahe über etwas Großes, Metallenes. Ich tastete nach dem Lichtschalter, und als die Beleuchtung ansprang, sah ich: ein Fahrrad. Einfach so im Hausflur abgestellt, direkt vor der Treppe zum ersten Stock. Es gehörte offensichtlich dem neuen Nachbarn aus dem zweiten Stock, den ich erst vor ein paar Wochen beim Einzug gesehen hatte. Mein erster Impuls war Ärger – schließlich hätte ich mir im Dunkeln ernsthaft wehtun können. Aber dann kam die Frage: Darf er das überhaupt? Ist das erlaubt, ein Fahrrad einfach im Treppenhaus abzustellen? Oder gibt es da klare Regeln? Ich beschloss, der Sache auf den Grund zu gehen – nicht nur aus juristischem Interesse, sondern auch, weil ich das Problem ansprechen wollte, ohne gleich als Querulant dazustehen.
Zuletzt aktualisiert: 31.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Wir beleuchten die rechtliche Lage rund um das Abstellen von Fahrrädern in Hausfluren und Treppenhäusern – von mietrechtlichen Bestimmungen über Brandschutzvorschriften bis hin zu praktischen Lösungen für den Alltag.
🔹 Was wir gelernt haben: Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus ist in den meisten Fällen nicht erlaubt, insbesondere wenn Fluchtwege blockiert werden – aber es gibt Ausnahmen und pragmatische Kompromisse, die im Einzelfall funktionieren können.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Informationen zu ihren Rechten und Pflichten, Tipps für die Kommunikation mit Nachbarn und Vermietern sowie Hinweise auf alternative Abstellmöglichkeiten.
In den ersten Tagen nach diesem Vorfall habe ich das Fahrrad einfach ignoriert. Ich dachte mir: Vielleicht ist das nur vorübergehend, vielleicht hat der Nachbar noch keinen Platz im Keller gefunden, vielleicht erledigt sich das Problem von selbst. Aber das Rad blieb stehen. Jeden Morgen, wenn ich zur Arbeit ging, stand es da. Jeden Abend, wenn ich nach Hause kam, stand es immer noch da. Und nicht nur ich bemerkte es – auch andere Hausbewohner fingen an, sich darüber zu unterhalten. Beim Briefkasten hörte ich, wie die ältere Dame aus dem Erdgeschoss sich bei einer Nachbarin beschwerte: „Das ist doch gefährlich! Was, wenn es brennt und wir nicht schnell genug rauskommen?"
Später haben wir gemerkt, dass dieses Thema mehr Emotionen weckt, als man denkt. Fahrräder im Treppenhaus sind ein klassischer Streitpunkt in Mietshäusern. Für die einen ist es eine praktische Notwendigkeit – wo soll man das Rad denn sonst abstellen, wenn der Keller feucht ist oder kein Fahrradständer vorhanden? Für die anderen ist es eine unzumutbare Beeinträchtigung – ein Hindernis, eine potenzielle Gefahr, eine Verletzung der Hausordnung. Und beide Seiten haben in gewisser Weise recht. Das macht die Sache so kompliziert.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Rechtlich ist die Situation relativ klar geregelt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Vermieter die Pflicht, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass die Gemeinschaftsflächen – wie Flure, Treppenhäuser und Eingangsbereiche – frei zugänglich und nutzbar bleiben. § 535 BGB regelt diese Pflicht des Vermieters. Wenn Mieter durch abgestellte Fahrräder oder andere Gegenstände behindert werden, kann der Vermieter eingreifen und die Entfernung verlangen. (Quelle: BGB § 535, Stand: 2025 – Details unter dejure.org)
Was uns zunächst überraschte, war die Rolle des Brandschutzes. In vielen Bundesländern gibt es Landesbauordnungen, die vorschreiben, dass Fluchtwege jederzeit frei sein müssen. Das bedeutet: Treppenhäuser gelten als Rettungswege, und diese dürfen nicht durch Gegenstände verstellt werden – auch nicht durch Fahrräder. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland, aber das Grundprinzip ist überall gleich: Im Notfall muss jeder schnell und sicher das Gebäude verlassen können. Ein abgestelltes Fahrrad kann dabei zum Hindernis werden. (Hinweis: Brandschutzvorschriften können je nach Bundesland unterschiedlich sein – im Zweifel bei der örtlichen Bauaufsicht nachfragen)
In den Tagen danach habe ich mich durch Foren und Ratgeber-Seiten gewühlt. Es gibt unzählige Diskussionen zu diesem Thema – von wütenden Mietern, die sich über rücksichtslose Nachbarn beschweren, bis hin zu verzweifelten Radfahrern, die keine Alternative haben. Was mir dabei auffiel: Die Gerichte haben sich schon oft mit dieser Frage beschäftigt, und die Urteile sind relativ eindeutig. Das Landgericht München hat zum Beispiel 2017 entschieden, dass das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus grundsätzlich nicht erlaubt ist, wenn dadurch Fluchtwege eingeengt werden. Ähnlich hat das Amtsgericht Münster 2019 geurteilt. (Quelle: LG München, Az. 31 S 4317/17, AG Münster, Az. 42 C 3012/19, Stand: 2017/2019 – weiterhin relevant)
Was wir auch gelernt haben, ist die Bedeutung der Hausordnung. In vielen Mietshäusern gibt es eine Hausordnung, die Teil des Mietvertrags ist oder zumindest als Anlage beigefügt wird. Darin können spezifische Regelungen zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus stehen. Manche Hausordnungen verbieten es explizit, Fahrräder im Flur abzustellen, andere erlauben es unter bestimmten Bedingungen – etwa, wenn das Rad an einer bestimmten Stelle steht und niemanden behindert. Ich schaute in unseren Mietvertrag und fand tatsächlich eine Klausel: „Das Abstellen von Fahrrädern und anderen sperrigen Gegenständen im Treppenhaus ist nicht gestattet." Damit war juristisch klar: Der Nachbar verstieß gegen die Hausordnung.
In dieser Phase stand ich vor einer Entscheidung: Sollte ich den Nachbarn direkt ansprechen oder erst den Vermieter informieren? Ich bin kein konfrontativer Mensch und wollte nicht gleich Ärger verursachen. Gleichzeitig wusste ich, dass das Problem nicht einfach verschwinden würde, wenn ich es ignorierte. Ich entschied mich für den diplomatischen Weg: Ich wollte zunächst das persönliche Gespräch suchen. Ich klingelte bei dem Nachbarn, stellte mich vor und sprach das Thema so freundlich wie möglich an. „Mir ist aufgefallen, dass Ihr Fahrrad im Treppenhaus steht", sagte ich. „Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass das laut Hausordnung eigentlich nicht erlaubt ist. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, es woanders unterzubringen?"
Was mir die Reaktion des Nachbarn zeigte, war, dass oft einfach Unwissenheit dahintersteckt. Er war wirklich überrascht und entschuldigte sich sofort. Er hatte die Hausordnung offenbar nicht genau gelesen und war davon ausgegangen, dass es in Ordnung sei, das Rad kurzzeitig dort abzustellen, bis er einen Platz im Keller organisiert habe. Der Keller sei nämlich voll, und er habe noch keinen Schlüssel für den Fahrradraum bekommen. Er versprach, sich sofort beim Vermieter zu melden und eine Lösung zu finden. Tatsächlich stand das Rad zwei Tage später nicht mehr im Treppenhaus.
Was uns diese Erfahrung lehrte: Kommunikation ist oft der Schlüssel. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen Nachbarn uneinsichtig sind oder bewusst gegen Regeln verstoßen. Aber in vielen Situationen reicht ein freundliches Gespräch, um das Problem zu lösen. Und das ist nicht nur angenehmer für alle Beteiligten, sondern spart auch Zeit und Nerven im Vergleich zu juristischen Auseinandersetzungen.
Parallel zu dieser persönlichen Erfahrung habe ich mich intensiver mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigt. Interessant ist, dass es nicht nur um Mietrecht geht, sondern auch um Versicherungsfragen. Wenn ein Fahrrad im Treppenhaus steht und es kommt zu einem Schaden – etwa, weil jemand darüber stolpert oder weil das Rad bei einem Brand zur tödlichen Falle wird – stellt sich die Frage nach der Haftung. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann der Eigentümer des Fahrrads unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Abstellen des Rads fahrlässig war und den Schaden verursacht hat. (Quelle: gdv.de, Informationen zur Haftpflichtversicherung, Stand: 2025)
Was viele nicht wissen: Auch die Wohngebäudeversicherung kann betroffen sein. Wenn durch ein im Treppenhaus abgestelltes Fahrrad ein Fluchtweg blockiert wird und bei einem Brand Menschen zu Schaden kommen, kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar zunächst den Schaden, versucht dann aber, das Geld von demjenigen zurückzuholen, der fahrlässig gehandelt hat. Das ist ein weiterer Grund, warum Vermieter und Hausverwaltungen streng gegen das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus vorgehen. (Hinweis: Versicherungsrechtliche Details können je nach Vertrag und Schadensfall stark variieren)
Ein Aspekt, der uns besonders interessiert hat, ist die Frage nach Ausnahmen. Gibt es Situationen, in denen das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus doch erlaubt ist? Die Antwort lautet: Jein. In der Regel ist es nicht erlaubt, aber es gibt Grenzfälle. Wenn zum Beispiel kein Fahrradraum oder Keller vorhanden ist und der Vermieter auch keine andere Abstellmöglichkeit anbietet, könnte argumentiert werden, dass die Mieter das Treppenhaus zumindest vorübergehend nutzen dürfen. Allerdings ist das rechtlich umstritten und hängt stark vom Einzelfall ab. Einige Gerichte haben geurteilt, dass Mieter einen Anspruch auf einen Fahrradabstellplatz haben, wenn dieser bei Vertragsschluss zugesagt wurde oder wenn es zur üblichen Ausstattung eines Mietshauses gehört. (Quelle: diverse Amtsgerichtsurteile, Stand: 2025 – Einzelfallabhängig)
Langfristig haben wir uns im Haus zusammengesetzt und nach Lösungen gesucht. Bei einer Hausversammlung, die der Vermieter einberufen hatte, wurde das Thema Fahrräder ausführlich diskutiert. Es stellte sich heraus, dass mehrere Mieter ähnliche Probleme hatten: zu wenig Platz im Fahrradraum, Keller feucht oder unzugänglich, keine überdachten Abstellmöglichkeiten im Hof. Der Vermieter war überraschend kooperativ und schlug vor, einen zusätzlichen Fahrradständer im Innenhof aufzustellen und den Fahrradraum im Keller besser zu organisieren. Das kostete zwar etwas Geld, aber es war eine Investition, die sich für alle lohnte.
Was uns auch bewusst wurde, ist die wachsende Bedeutung des Themas Mobilität und Klimaschutz. Organisationen wie der BUND und NABU weisen darauf hin, dass Fahrradfahren ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz ist und dass Städte und Vermieter daher verpflichtet sein sollten, ausreichend Abstellmöglichkeiten zu schaffen. In einigen Städten gibt es mittlerweile sogar Förderprogramme für Fahrradabstellanlagen in Wohnhäusern. Das Europäische Parlament hat in den letzten Jahren mehrfach betont, dass die Förderung des Radverkehrs ein zentrales Ziel der europäischen Verkehrspolitik ist. (Quelle: europarl.europa.eu, Resolutionen zur nachhaltigen Mobilität, Stand: 2025)
Ein praktischer Tipp, den wir aus der Erfahrung mitgenommen haben: Dokumentation ist wichtig. Falls es tatsächlich zu einem Streit kommt – etwa weil ein Nachbar trotz Ansprache weiterhin sein Fahrrad im Treppenhaus stehen lässt – sollte man Fotos machen, Zeugen notieren und die Kommunikation schriftlich festhalten. Das kann später hilfreich sein, wenn der Vermieter eingreifen muss oder wenn es gar zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. In unserem Fall war das glücklicherweise nicht nötig, aber ich habe trotzdem ein paar Fotos gemacht, bevor ich das Gespräch mit dem Nachbarn suchte – einfach zur Absicherung.
Was uns auch aufgefallen ist, ist die Rolle der Hausverwaltung. In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es eine professionelle Hausverwaltung, die für solche Themen zuständig ist. Wenn Mieter sich nicht direkt untereinander einigen können oder wollen, kann die Hausverwaltung vermitteln. In unserem Fall haben wir die Verwaltung erst später informiert – nachdem das Problem bereits gelöst war. Aber es ist gut zu wissen, dass es diese Anlaufstelle gibt.
Ein weiterer interessanter Punkt betrifft die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Angenommen, jemand stellt sein Fahrrad nur für wenige Minuten im Treppenhaus ab – etwa, um schwere Einkäufe nach oben zu tragen. Ist das auch verboten? Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Kurzfristiges Abstellen wird in der Regel toleriert, solange niemand behindert wird. Aber auch hier gilt: Wenn es zu einem Schaden kommt, kann man haftbar gemacht werden. Es ist also immer besser, vorsichtig zu sein und auch kurzfristig lieber eine andere Lösung zu finden.
Was wir persönlich aus der Situation mitgenommen haben, ist eine neue Sensibilität für das Thema Gemeinschaftsräume. Früher habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht, was im Treppenhaus steht oder nicht steht. Jetzt achte ich darauf und sehe, wie viel Konfliktpotenzial in solchen scheinbar banalen Dingen steckt. Gleichzeitig habe ich gemerkt, wie wichtig es ist, dass alle im Haus ein bisschen Rücksicht nehmen – denn nur so funktioniert das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus.
Ein Thema, das in den Diskussionen immer wieder auftauchte, ist die Frage nach E-Bikes und Lastenrädern. Diese sind noch sperriger als normale Fahrräder und oft auch teurer, sodass die Besitzer sie ungern im Keller oder im Hof abstellen. Gleichzeitig sind sie noch eher ein Problem im Treppenhaus, weil sie mehr Platz wegnehmen und schwerer zu bewegen sind. Einige Gerichte haben geurteilt, dass auch E-Bikes nicht im Treppenhaus abgestellt werden dürfen – unabhängig davon, wie teuer sie sind oder wie schwer es ist, sie woanders unterzubringen. (Quelle: diverse Gerichtsurteile, Stand: 2025)
Was uns auch beschäftigt hat, ist die Frage nach Kinderwagen und Rollatoren. Diese Gegenstände werden oft im Treppenhaus abgestellt, weil sie täglich benötigt werden und schwer zu transportieren sind. Hier ist die Rechtslage etwas anders: Viele Gerichte haben geurteilt, dass Kinderwagen und Rollatoren im Treppenhaus geduldet werden müssen, wenn keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit besteht – insbesondere für ältere Menschen oder Familien mit kleinen Kindern. Das zeigt, dass bei der Bewertung solcher Fragen immer auch soziale Aspekte eine Rolle spielen. (Hinweis: Rechtsprechung zu Kinderwagen und Rollatoren ist differenziert – Einzelfallprüfung empfohlen)
Langfristig haben wir uns auch mit technischen Lösungen beschäftigt. Es gibt mittlerweile viele clevere Produkte, die das Fahrradparken erleichtern: Wandhalterungen, die in Kellern oder Wohnungen montiert werden können, platzsparende Fahrradständer für Höfe, oder sogar automatische Fahrradparksysteme, wie man sie aus Japan kennt. Solche Systeme sind teuer, aber für größere Wohnanlagen durchaus eine Überlegung wert. (Hinweis: Kosten für Fahrradparksysteme variieren stark – von einfachen Wandhaltern für 20 Euro bis zu automatisierten Systemen für mehrere tausend Euro)
Ein Punkt, der oft übersehen wird, betrifft die Digitalisierung und Smart-Home-Lösungen. Einige moderne Wohnanlagen haben mittlerweile Zugangskontrollen für Fahrradräume, die per App gesteuert werden können. Das erhöht die Sicherheit und macht es attraktiver, das Fahrrad tatsächlich dort abzustellen, wo es hingehört. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allerdings, bei solchen Systemen auf ausreichende Verschlüsselung und Datenschutz zu achten. (Quelle: bsi.bund.de, Ratgeber zu Smart-Home-Sicherheit, Stand: 2025)
Was uns emotional am meisten berührt hat, war die Erkenntnis, wie schnell aus kleinen Konflikten große Streitigkeiten werden können. In anderen Häusern haben solche Themen schon zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten geführt, zu zerbrochenen Nachbarschaften und zu einem vergifteten Wohnklima. Wir hatten Glück, dass alle Beteiligten kooperativ waren. Aber ich habe gelernt, wie wichtig es ist, solche Dinge frühzeitig und freundlich anzusprechen, bevor sie eskalieren.
Ein weiterer Aspekt, den wir beleuchtet haben, ist die Rolle von Verbraucherorganisationen. Stiftung Warentest und andere Verbraucherschützer haben in den letzten Jahren mehrfach auf das Thema Fahrradabstellplätze in Mietshäusern hingewiesen. Sie fordern, dass Vermieter verpflichtet werden sollten, ausreichend sichere und trockene Abstellmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen – insbesondere angesichts der steigenden Zahl von Radfahrern in Städten. (Quelle: test.de, Ratgeber Wohnen und Mieten, Stand: 2025)
Was wir auch gelernt haben, ist die Bedeutung von Präventivmaßnahmen. Anstatt zu warten, bis ein Problem auftritt, kann man proaktiv handeln. Wir haben im Haus angeregt, dass in der Hausordnung klarer formuliert wird, wo Fahrräder abgestellt werden dürfen und wo nicht. Außerdem haben wir vorgeschlagen, dass der Vermieter regelmäßig Informationsblätter verteilt, in denen auf die Regeln hingewiesen wird. Das klingt bürokratisch, aber es hilft tatsächlich, Missverständnisse zu vermeiden.
Ein letzter Gedanke, der uns durch den Kopf ging, betrifft die gesellschaftliche Dimension. Das Thema Fahrräder im Treppenhaus mag auf den ersten Blick klein und unbedeutend erscheinen. Aber tatsächlich zeigt es, wie wir als Gesellschaft mit Raum, Mobilität und Gemeinschaft umgehen. Wenn wir wollen, dass mehr Menschen aufs Fahrrad umsteigen – aus Klimaschutzgründen, aus Gesundheitsgründen, aus Platzgründen – dann müssen wir auch die Infrastruktur schaffen, die das ermöglicht. Dazu gehören sichere Radwege, aber eben auch ausreichend Abstellmöglichkeiten in Wohnhäusern.
Abschließend lässt sich sagen: Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus ist rechtlich in den meisten Fällen nicht erlaubt – aber das Problem lässt sich oft durch gute Kommunikation und praktische Lösungen entschärfen. Wer als Mieter auf alternative Abstellmöglichkeiten drängt, wer als Vermieter in entsprechende Infrastruktur investiert und wer als Nachbar mit Verständnis und Kompromissbereitschaft reagiert, trägt dazu bei, dass aus einem potenziellen Streitthema ein gelöstes Problem wird. Und das ist am Ende für alle Beteiligten das Beste.
Übersicht: Fahrradabstellung in Mietshäusern – Regelungen im Überblick
| Abstellort | Erlaubt? | Voraussetzungen | Hinweis |
| Treppenhaus / Hausflur | In der Regel nein | Nur, wenn Hausordnung und Brandschutz es zulassen und keine Behinderung entsteht | Fluchtwege müssen frei bleiben¹ |
| Fahrradraum im Keller | Ja | Wenn vorhanden und zugänglich | Vermieter muss Zugang gewährleisten¹ |
| Innenhof / Außenbereich | Meist ja | Wenn ausreichend Platz und keine anderen Mieter behindert werden | Diebstahlrisiko beachten¹ |
| Eigene Wohnung / Balkon | Ja | Keine Einschränkungen, solange keine Belästigung entsteht | Transport durch Treppenhaus kann temporär nötig sein¹ |
| Straße / öffentlicher Raum | Ja | Nach Straßenverkehrsordnung | Keine Privatfläche, höheres Diebstahlrisiko¹ |
¹ Angaben können je nach Hausordnung, Mietvertrag und örtlichen Brandschutzbestimmungen abweichen.
✅ Bei Konflikt um Fahrrad im Treppenhaus – 6 Steps
Falls Streit über abgestellte Fahrräder im Hausflur entsteht, hilft eine strukturierte Vorgehensweise:
- Situation dokumentieren – Fotos machen, Datum und Uhrzeit notieren, eventuelle Behinderungen festhalten
- Hausordnung prüfen – Mietvertrag und Hausordnung durchsehen, um rechtliche Grundlage zu klären
- Persönliches Gespräch suchen – Nachbarn freundlich ansprechen, Situation erklären, gemeinsam nach Lösung suchen
- Vermieter/Hausverwaltung informieren – Falls persönliches Gespräch nicht hilft, schriftlich an Vermieter wenden
- Alternativen anbieten – Fahrradraum, Innenhof, Wandhalterungen – proaktiv Lösungen vorschlagen
- Bei Bedarf Rechtsberatung einholen – Wenn keine Einigung erzielt wird, Mieterverein oder Anwalt kontaktieren
(Hinweis: Diese Schritte ersetzen keine Rechtsberatung – bei komplexen Fällen individuelle Beratung empfohlen.)
Musterbrief – Beschwerde wegen Fahrrad im Treppenhaus
Falls eine schriftliche Beschwerde beim Vermieter nötig ist, kann folgendes Muster helfen:
Betreff: Beschwerde wegen Fahrrad im Treppenhaus – Wohnung [Ihre Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass seit [Datum] wiederholt ein Fahrrad im Treppenhaus unseres Hauses abgestellt wird. Das Rad steht vor der Treppe zum [Stockwerk] und behindert den Durchgang erheblich. Zudem stellt es ein Sicherheitsrisiko dar, da im Brandfall der Fluchtweg blockiert ist.
Laut Hausordnung (§ [Nummer], falls bekannt) ist das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus untersagt. Ich bitte Sie, den betreffenden Mieter auf diese Regelung hinzuweisen und für eine Lösung zu sorgen. Falls kein ausreichender Fahrradabstellplatz vorhanden ist, rege ich an, einen solchen zu schaffen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
(Muster ohne Gewähr – kann an den Einzelfall angepasst werden. Bei rechtlichen Unsicherheiten Mieterverein oder Anwalt konsultieren.)
FAQ – Die häufigsten Fragen zu Fahrrädern im Treppenhaus
Viele Leser:innen haben uns nach ähnlichen Erfahrungen kontaktiert und spezifische Fragen gestellt. Hier die drei wichtigsten mit unseren Antworten:
Darf mein Vermieter mir verbieten, mein Fahrrad im Treppenhaus abzustellen?
Ja, in den meisten Fällen darf und muss der Vermieter das sogar verbieten. Treppenhäuser gelten als Fluchtwege und müssen nach Brandschutzvorschriften frei bleiben. Zudem regeln viele Hausordnungen ausdrücklich, dass das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht erlaubt ist. Wenn keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit vorhanden ist, solltest du mit dem Vermieter sprechen und eine Lösung suchen – etwa einen Fahrradraum im Keller oder einen Ständer im Hof. (Quelle: BGB § 535, Landesbauordnungen, Stand: 2025 – Details je nach Bundesland unterschiedlich)
Was passiert, wenn ich mein Fahrrad trotz Verbot im Treppenhaus abstelle?
Der Vermieter kann dich auffordern, das Fahrrad zu entfernen. Wenn du dem nicht nachkommst, kann er es im äußersten Fall selbst entfernen lassen – auf deine Kosten. Außerdem riskierst du im Schadensfall (etwa bei einem Brand oder einem Sturz über das Rad) eine Haftung. In schweren Fällen kann das wiederholte Missachten der Hausordnung sogar eine Abmahnung oder im Extremfall eine Kündigung zur Folge haben. (Hinweis: Rechtliche Konsequenzen sind einzelfallabhängig – bei Unsicherheit rechtliche Beratung einholen)
Habe ich als Mieter einen Anspruch auf einen Fahrradabstellplatz?
Das hängt vom Mietvertrag und den örtlichen Gegebenheiten ab. Wenn bei Vertragsschluss ein Fahrradabstellplatz zugesagt wurde, hast du Anspruch darauf. Auch wenn es im Haus einen Fahrradraum gibt, zu dem du keinen Zugang hast, kann das ein Mangel sein, den du beim Vermieter reklamieren kannst. Generell gilt: Vermieter sind nicht gesetzlich verpflichtet, einen Fahrradabstellplatz bereitzustellen, aber viele Gerichte sehen es als üblich an – besonders in Städten mit hohem Radverkehrsanteil. (Quelle: diverse Amtsgerichtsurteile, Stand: 2025 – Einzelfallabhängig)
Schlusswort: Fahrräder im Treppenhaus sind ein alltägliches Thema, das viel Konfliktpotenzial birgt – aber auch viele Chancen für gute Nachbarschaft und pragmatische Lösungen. Rechtlich ist die Lage meist klar: Treppenhäuser müssen frei bleiben, Brandschutz geht vor. Doch zwischen Paragrafen und Realität gibt es oft Spielraum für Verständnis, Kompromisse und kreative Ideen. Wer frühzeitig das Gespräch sucht, wer Alternativen anbietet und wer bereit ist, auch mal einen Schritt auf den anderen zuzugehen, kann aus einem potenziellen Streitfall eine Lösung machen, die für alle passt. Und das ist am Ende viel mehr wert als jedes Gerichtsurteil.