
Sturmschaden am Gartentor – zahlt die Gebäudeversicherung?
Nach dem letzten Sturm lag unser Gartentor schief in der Einfahrt – ein Anblick zwischen Ärger und Ratlosigkeit. Markus meinte sofort: „Das zahlt doch die Gebäudeversicherung, oder?" Tja, ganz so einfach war es nicht. Nach ein paar Telefonaten erfuhren wir: Nur wenn das Tor fest mit dem Haus verbunden ist, gilt es als Teil des Gebäudes. Unseres nicht. Wir haben's gelernt: Sturmschäden sind oft Auslegungssache – und es lohnt sich, die eigene Police wirklich mal gründlich zu lesen, bevor der Wind weht.
Zuletzt aktualisiert: 02.11.2025
🔹 Worum es heute geht: Welche Versicherung bei Sturmschäden am Gartentor einspringt, wie man den Schaden richtig dokumentiert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Gebäudeversicherung zahlt.
🔹 Was wir gelernt haben: Nicht jedes Tor am Grundstück fällt automatisch unter den Gebäudeschutz – die Befestigung, der Standort und die Versicherungsbedingungen entscheiden über die Kostenübernahme.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Hinweise zur Schadensmeldung, rechtliche Orientierung bei der Zuständigkeit verschiedener Versicherungen und praktische Checklisten für den Ernstfall.
An jenem Montagmorgen stand ich mit meiner Kaffeetasse am Küchenfenster und traute meinen Augen nicht. Das schmiedeeiserne Gartentor, das wir erst vor zwei Jahren gemeinsam mit einem befreundeten Handwerker eingesetzt hatten, lehnte schräg gegen den Zaunpfosten. Der Sturm in der Nacht hatte ordentlich gewütet – überall lagen Äste herum, und beim Nachbarn war sogar eine Dachpfanne runtergerutscht. Markus kam verschlafen in die Küche, sah mein Gesicht und folgte meinem Blick nach draußen. „Oh nein", sagte er. Dann, nach kurzem Nachdenken: „Aber das zahlt doch die Gebäudeversicherung, oder?"
Genau diese Frage haben wir uns an diesem Morgen auch gestellt, und die Antwort war komplizierter als gedacht. Ich griff zum Telefon und rief erstmal bei unserer Versicherung an. Die freundliche Dame am anderen Ende der Leitung hörte sich meine Schilderung an und stellte dann eine Gegenfrage: „Ist das Tor fest mit dem Gebäude verbunden oder steht es frei an der Grundstücksgrenze?" Ich musste passen. Fest verbunden? Naja, es war in den Boden eingelassen, aber direkt am Haus? Nicht wirklich. „Dann könnte es sein", sagte die Mitarbeiterin vorsichtig, „dass das nicht unter die Gebäudeversicherung fällt. Ich schicke Ihnen aber gerne die genauen Bedingungen zu, und Sie können ein paar Fotos machen – dann schauen wir uns das genauer an."
In den ersten Stunden nach dem Schaden waren wir ziemlich ratlos. Wir hatten uns nie Gedanken darüber gemacht, welcher Teil unseres Grundstücks eigentlich versicherungstechnisch „zum Haus" gehört und welcher nicht. Das Gartentor stand etwa fünfzehn Meter vom Haus entfernt, war aber durch eine Mauer mit den seitlichen Zaunpfeilern verbunden. War das jetzt „fest verbunden" im Sinne der Versicherung? Markus begann, im Internet zu recherchieren, während ich draußen mit dem Handy Fotos machte – von allen Seiten, aus verschiedenen Winkeln, auch von den Scharnieren und der Verankerung im Boden.
Später haben wir gemerkt, dass genau diese Dokumentation entscheidend war. Die Versicherung wollte nicht nur wissen, wie das Tor beschädigt wurde, sondern auch, wie es überhaupt befestigt war. Denn in Deutschland gilt bei Sturmschäden eine klare Regelung: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Sturmschäden in der Regel erst ab Windstärke 8, also ab etwa 62 Stundenkilometern (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV, Stand: 2025). Aber das gilt eben nur für Gebäudebestandteile. Und was genau dazugehört, steht meistens kleingedruckt in den Versicherungsbedingungen. (Diese Angabe kann je nach Versicherer und Vertragsdetails abweichen.)
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das mit der Windstärke 8 gar nicht. Wir dachten, jeder Sturm ist ein Sturm. Aber die Definition ist präziser: Als Sturm gilt versicherungsrechtlich eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala. Das entspricht einem Sturm, der nicht nur Zweige abreißt, sondern auch dickere Äste brechen und Dachziegel verschieben kann. Der Deutsche Wetterdienst stellt solche Daten zur Verfügung, und im Nachhinein haben wir erfahren, dass man sich bei Bedarf sogar eine offizielle Bestätigung über die gemessene Windgeschwindigkeit in der Region holen kann (Quelle: Deutscher Wetterdienst, dwd.de, Stand: 2025). (Verfügbarkeit und Format der Bestätigung können regional variieren.)
Als die E-Mail mit den Versicherungsbedingungen eintraf, saßen wir beide am Küchentisch und lasen uns durch die Formulierungen. Dort stand tatsächlich: „Versichert sind fest mit dem Gebäude verbundene Gebäudebestandteile sowie Gebäudezubehör." Und dann kam der entscheidende Satz: „Als fest verbunden gelten Einrichtungen, die auf Dauer mit dem Gebäude verbunden sind und nicht ohne größeren Aufwand entfernt werden können." Unser Gartentor war zwar stabil einbetoniert, aber es stand an der Grundstücksgrenze, nicht direkt am Haus. Markus seufzte. „Das heißt also, wir bleiben auf den Kosten sitzen?"
Nicht unbedingt, haben wir dann herausgefunden. Viele Gebäudeversicherungen bieten nämlich erweiterte Optionen an, die auch Außenanlagen miteinschließen. Dazu können Gartenmauern, Zäune, Carports oder eben auch Gartentore gehören. Diese Erweiterung kostet meistens einen kleinen Aufpreis, aber sie kann sich lohnen – vor allem, wenn man teurere Außenelemente hat. Wir hatten diese Option leider nicht mitversichert. Stattdessen fiel unser Tor möglicherweise unter die Hausratversicherung, aber auch da gab es Haken: Die Hausratversicherung greift in der Regel nur, wenn bewegliche Sachen betroffen sind, und auch hier oft nur, wenn sie sich im oder am Gebäude befinden. Ein freistehendes Gartentor? Grenzfall.
Nach zwei weiteren Telefonaten – einmal Gebäudeversicherung, einmal Hausrat – hatten wir Klarheit. Unser Gartentor war tatsächlich nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt, weil es als „Einfriedung des Grundstücks" eingestuft wurde und nicht als Gebäudebestandteil im engeren Sinne. Die Hausratversicherung lehnte ebenfalls ab, weil das Tor ihrer Ansicht nach nicht zum beweglichen Hausrat zählte. Es blieb also nur eine Möglichkeit: Selbst zahlen oder hoffen, dass eine eventuelle Elementarschadenversicherung oder eine spezielle Zusatzversicherung für Außenanlagen greift. Die hatten wir aber nicht. Wir haben dann den Schaden aus eigener Tasche bezahlt – etwa 850 Euro für ein neues Tor plus Einbau. Das tat weh, aber es war eine Lehre.
In den Wochen danach habe ich mich intensiver mit dem Thema Versicherungsschutz bei Außenanlagen beschäftigt. Dabei bin ich auf interessante Details gestoßen. Zum Beispiel unterscheiden viele Versicherer zwischen „auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden" und „Nebengebäuden" wie Garagen, Gartenhäusern oder Carports. Letztere können mitversichert werden, müssen aber oft explizit in der Police genannt sein (Quelle: Stiftung Warentest, test.de, Stand: 2025). Ein Gartentor oder Zaun wird häufig in der Kategorie „Außenanlagen" geführt – und die sind nicht automatisch Teil der Standard-Gebäudeversicherung. (Diese Kategorisierung kann je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich ausfallen.)
Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich dabei gelernt habe: Die Unterscheidung zwischen Sturm, Hagel und weiteren Elementarschäden. Während Sturm- und Hagelschäden meistens in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich abgedeckt sind, fallen Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck oft nur unter eine separate Elementarschadenversicherung. Auch hier gilt: nicht alles, was draußen steht, ist automatisch geschützt. Gerade in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse – die Häufigkeit von Starkregenereignissen in Deutschland hat laut Umweltbundesamt in den letzten Jahrzehnten zugenommen (Quelle: Umweltbundesamt, umweltbundesamt.de, Stand: 2025) – lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz kritisch zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern.
Besonders wichtig wurde für uns die Frage: Was hätte man vorher anders machen können? Rückblickend hätten wir bei Abschluss der Gebäudeversicherung genauer nachfragen sollen, welche Außenanlagen mitversichert sind. Viele Versicherer bieten Bausteine an, mit denen man Gartenmauern, Zäune, Tore, Wege, Terrassen und sogar Schwimmbecken in den Schutz einbeziehen kann. Der Aufpreis ist oft überschaubar – bei uns wären es vermutlich etwa 30 bis 50 Euro im Jahr gewesen. Im Vergleich zu den 850 Euro Selbstbeteiligung ein echtes Schnäppchen.
Mittlerweile rate ich allen Freunden und Bekannten, sich die Versicherungsunterlagen einmal gründlich anzuschauen. Nicht erst, wenn der Schaden da ist, sondern vorher. Es hilft, eine Liste aller größeren Anschaffungen und baulichen Elemente auf dem Grundstück zu machen: Gartenhäuser, Carports, Zäune, Tore, Pergolen, Gartenmauern, gepflasterte Wege, Terrassen. Dann geht man diese Liste mit der Versicherungspolice durch und prüft, was abgedeckt ist und was nicht. Oft reicht ein Anruf beim Versicherer, um Unklarheiten zu beseitigen oder eine sinnvolle Ergänzung zu buchen.
Ein Blick in die rechtlichen Hintergründe zeigt: Die Definitionen sind nicht einheitlich. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt zwar grundsätzlich die Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern, aber die konkreten Leistungen und Ausschlüsse sind Vertragsbestandteil und können zwischen Anbietern variieren (Quelle: Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, Stand: 2025). Was bei Anbieter A als „Gebäudebestandteil" gilt, kann bei Anbieter B als „Außenanlage" eingestuft werden. Deshalb ist der Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) so wichtig. (Rechtliche Auslegungen können im Einzelfall abweichen – im Zweifelsfall sollte man rechtlichen Rat einholen.)
Aus Neugier habe ich auch bei unseren Nachbarn nachgefragt, wie das bei ihnen geregelt ist. Die Familie links von uns hat eine Elementarschadenversicherung, die auch Gartenmauern und Zäune umfasst – die zahlt bei Sturm, Hagel, Starkregen und sogar bei Lawinen, falls die jemals bis zu uns ins Flachland vordringen sollten. Die Nachbarn rechts haben dagegen nur die Basis-Wohngebäudeversicherung, aber dafür ein einfaches Holztor, das ohnehin nicht viel gekostet hat. Sie sagten, im Zweifel würden sie das selbst ersetzen, statt jährlich mehr Versicherungsbeiträge zu zahlen. Jeder muss da seine eigene Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen.
Eine interessante Perspektive ergab sich auch aus einem Gespräch mit unserem Versicherungsmakler einige Wochen später. Er erklärte uns, dass viele Menschen ihre Versicherungen einmal abschließen und dann jahrelang nicht mehr anschauen. Dabei ändern sich sowohl die Lebensumstände als auch die Angebote auf dem Markt ständig. Wer vor zehn Jahren eine Gebäudeversicherung ohne Elementarschadenabsicherung abgeschlossen hat, sollte heute prüfen, ob das noch zeitgemäß ist – gerade angesichts steigender Wetterextreme. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt, die Versicherungen mindestens alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen und an veränderte Gegebenheiten anzupassen (Quelle: GDV, gdv.de, Stand: 2025). (Die empfohlenen Prüfintervalle können je nach individueller Situation variieren.)
Ein praktischer Tipp, den wir seitdem beherzigen: Eine einfache Excel-Tabelle mit allen Versicherungen und deren Deckungsumfang anlegen. Dort notieren wir, was genau versichert ist, welche Selbstbeteiligung gilt, bis wann die Police läuft und welche Besonderheiten es gibt. Das klingt nach Bürokratie, aber es hat uns schon mehrfach geholfen – etwa als letztes Jahr ein Wasserrohr im Keller undicht wurde und wir innerhalb von Minuten nachschauen konnten, ob unsere Leitungswasserversicherung auch Folgeschäden abdeckt. Spoiler: Tat sie, und wir waren froh, dass wir nicht erst lange suchen mussten.
Zurück zum Thema Gartentor: Welche Versicherung ist denn nun tatsächlich zuständig? Das hängt von mehreren Faktoren ab. Erstens: Ist das Tor baulich mit dem Haus verbunden oder steht es freistehend? Zweitens: Ist es explizit in der Police genannt oder durch eine Klausel für „Außenanlagen" mitversichert? Drittens: Welche Ursache hatte der Schaden – Sturm, Hagel, Starkregen, Vandalismus? Viertens: Gibt es eine Selbstbeteiligung, und lohnt sich die Schadensmeldung überhaupt? All diese Fragen sollte man idealerweise schon vor dem Schadensfall klären, denn im Ernstfall zählt jede Minute – vor allem, wenn man Folgeschäden vermeiden will.
Wenn der Schaden bereits eingetreten ist, gilt vor allem eines: schnell und sorgfältig dokumentieren. Wir haben damals folgende Schritte unternommen, die sich als sinnvoll erwiesen haben:
✅ Schaden dokumentieren – 6 Steps
- Fotos machen: Schaden aus mehreren Perspektiven fotografieren, auch Details wie abgebrochene Scharniere oder Risse in der Mauer. Datum und Uhrzeit im Foto sichtbar lassen (die meisten Smartphones speichern das automatisch in den Metadaten).
- Zeugen notieren: Wenn Nachbarn oder Passanten den Schaden ebenfalls gesehen haben, Namen und Kontaktdaten aufschreiben. Das kann bei späteren Rückfragen hilfreich sein.
- Versicherung informieren: Schaden unverzüglich – häufig innerhalb von sieben Tagen – der Versicherung melden. Viele Versicherer bieten heute Online-Formulare oder Apps für die Schadensmeldung an.
- Protokoll anlegen: Kurze schriftliche Zusammenfassung des Vorfalls: Wann ist was passiert? Welche Wetterbedingungen herrschten? Gibt es offizielle Wetterdaten oder Warnungen des Deutschen Wetterdienstes für diesen Zeitraum?
- Unterlagen digital sichern: Alle Fotos, Rechnungen, Bestätigungen und Korrespondenz mit der Versicherung an einem zentralen Ort speichern – am besten in der Cloud, damit sie auch bei einem weiteren Schaden nicht verloren gehen.
- Frist im Kalender notieren: Versicherer haben oft bestimmte Fristen für die Einreichung von Nachweisen oder die Durchführung von Reparaturen. Diese Fristen im Kalender vermerken und rechtzeitig daran erinnern lassen.
Ein weiterer Aspekt, der uns erst im Nachhinein bewusst wurde: die Rolle von Gutachtern. Bei größeren Schäden – etwa wenn nicht nur das Tor, sondern auch Teile der Gartenmauer oder des Zauns betroffen sind – schickt die Versicherung oft einen Sachverständigen vorbei. Dieser prüft vor Ort, ob der Schaden tatsächlich durch Sturm entstanden ist oder ob es andere Ursachen geben könnte, etwa mangelnde Wartung oder bereits vorhandene Schäden. Das kann im Einzelfall auch dazu führen, dass die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise ablehnt. Deshalb ist es wichtig, das Gartentor und andere Außenanlagen regelmäßig zu warten und bei Bedarf Reparaturen zeitnah durchzuführen. (Die Kriterien für die Ablehnung können je nach Versicherer und Schadensfall unterschiedlich sein.)
Was wir aus rechtlicher Sicht außerdem gelernt haben: Es gibt in Deutschland keine generelle Pflicht, Sturmschäden sofort zu beseitigen, aber eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass man als Versicherungsnehmer alles Zumutbare tun muss, um weitere Schäden zu verhindern. Wenn zum Beispiel das Gartentor so beschädigt ist, dass dadurch Unbefugte aufs Grundstück gelangen könnten, sollte man es provisorisch sichern oder absperren – sonst könnte die Versicherung später argumentieren, Folgeschäden durch Diebstahl seien durch unterlassene Sicherung entstanden. (Die rechtlichen Anforderungen an die Schadensminderungspflicht können im Einzelfall variieren.)
Inzwischen haben wir übrigens ein neues Gartentor – diesmal aus robustem Metall, mit verstärkten Scharnieren und noch tiefer im Boden verankert. Und wir haben unsere Gebäudeversicherung angepasst: Der Zusatzbaustein „Außenanlagen" ist jetzt drin, inklusive Gartenmauern, Zäune und Tore. Das kostet uns etwa 45 Euro mehr im Jahr, aber dafür können wir deutlich ruhiger schlafen, wenn der nächste Herbststurm übers Land zieht. Markus meinte neulich grinsend: „Jetzt kann der Wind kommen – wir sind gewappnet." Ich hoffe, er behält recht.
Ein Gedanke, der mir beim Schreiben dieses Beitrags gekommen ist: Wie viele Hausbesitzer wissen eigentlich wirklich, was ihre Versicherung abdeckt? Ich habe in verschiedenen Foren und Nachbarschaftsgruppen gelesen, und die Unsicherheit ist groß. Viele gehen davon aus, dass „die Versicherung das schon zahlen wird", und sind dann überrascht, wenn es heißt: Leider nein. Dabei sind die Informationen eigentlich verfügbar – man muss nur wissen, wo man nachschauen soll und welche Fragen man stellen muss. Deshalb dieser Blogbeitrag: Ich möchte unsere Erfahrung teilen, damit andere sich den Ärger und die Kosten vielleicht ersparen können.
Ein anderer wichtiger Punkt, den ich noch erwähnen möchte: die Rolle des Klimawandels bei Sturm- und Wetterschäden. Laut Daten des Umweltbundesamtes und wissenschaftlichen Studien nehmen extreme Wetterereignisse in Deutschland und Europa zu. Während die Gesamtzahl der Stürme möglicherweise nicht dramatisch steigt, gibt es Hinweise darauf, dass die Intensität zunimmt – also mehr schwere Stürme mit höheren Windgeschwindigkeiten (Quelle: Umweltbundesamt, umweltbundesamt.de, Stand: 2025). Das bedeutet auch, dass Versicherungen ihre Risikoeinschätzungen anpassen und gegebenenfalls die Prämien erhöhen. Für Hausbesitzer heißt das: vorsorgen, versichern und regelmäßig prüfen, ob der Schutz noch ausreichend ist. (Wissenschaftliche Prognosen können Unsicherheiten enthalten und variieren je nach Modell.)
Darüber hinaus gibt es auch ökologische Aspekte, die man bei der Gestaltung von Außenanlagen beachten sollte. Der NABU empfiehlt zum Beispiel, bei Zäunen und Toren auf durchlässige Konstruktionen zu achten, damit Kleintiere weiterhin passieren können (Quelle: NABU, nabu.de, Stand: 2025). Geschlossene Mauern oder massive Tore können Lebensräume zerschneiden und die Artenvielfalt beeinträchtigen. Das war für uns zwar nicht der entscheidende Faktor bei der Wahl des neuen Tors, aber es ist gut zu wissen, dass man mit kleinen Anpassungen – etwa Lücken am unteren Rand oder durchbrochene Elemente – sowohl Sicherheit als auch Naturschutz vereinbaren kann. (Die ökologischen Empfehlungen können je nach Region und lokaler Fauna variieren.)
Um das Thema noch etwas greifbarer zu machen, hier eine einfache Übersicht über die wichtigsten Versicherungsoptionen bei Außenanlagen:
| Versicherungsart | Was ist abgedeckt? | Wichtige Hinweise |
| Wohngebäudeversicherung (Basis) | Gebäude, fest verbundene Bestandteile | Außenanlagen oft nicht enthalten¹ |
| Wohngebäudeversicherung (erweitert) | Zusätzlich Außenanlagen, Garagen, Carports | Explizite Vereinbarung nötig² |
| Elementarschadenversicherung | Starkregen, Überschwemmung, Schneedruck, ggf. Erdbeben | Häufig als Zusatzbaustein buchbar³ |
| Hausratversicherung | Bewegliche Sachen in Wohnung/Haus, teilweise auch auf Grundstück | Gartentor meist nicht abgedeckt⁴ |
¹ Abdeckung variiert je nach Versicherer und Tarif.
² Prüfung der Versicherungsbedingungen erforderlich.
³ Verfügbarkeit und Kosten können regional unterschiedlich sein.
⁴ Genaue Definition siehe Versicherungspolice.
Diese Übersicht zeigt auf einen Blick, dass es nicht die eine universelle Lösung gibt. Jeder Haushalt hat andere Bedürfnisse, und jede Immobilie ist anders aufgebaut. Ein freistehendes Einfamilienhaus mit großem Garten und mehreren Nebengebäuden braucht einen anderen Versicherungsschutz als eine Doppelhaushälfte mit kleiner Terrasse. Entsprechend sollte man auch die Versicherung individuell zusammenstellen – und nicht einfach das günstigste Standardpaket wählen.
Ein letzter praktischer Tipp aus unserer Erfahrung: Musterbrief zur Schadensmeldung bereitlegen. Wenn der Schaden erstmal da ist, möchte man nicht auch noch lange überlegen, wie man die Versicherung korrekt informiert. Wir haben uns damals einen einfachen Brief zusammengebastelt, den ich hier gerne weitergeben möchte:
Musterbrief Schadensmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich den Sturmschaden vom [Datum einfügen] an [beschädigtes Objekt].
Die Fotos und eine detaillierte Schadensbeschreibung liegen im Anhang.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs sowie um Information über die weiteren Schritte.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Natürlich muss man den Brief noch an die individuellen Umstände anpassen, aber die Grundstruktur ist damit schon mal da. Wichtig ist, dass man den Schaden zeitnah meldet, die Schadensursache benennt und Nachweise beifügt. Viele Versicherer verlangen außerdem eine Kopie der Police oder zumindest die Versicherungsnummer – die sollte man also griffbereit haben.
Was ebenfalls hilfreich sein kann: Eine kleine Checkliste für den Notfall direkt im Hauswirtschaftsraum oder in der Garage aufhängen. Dort stehen dann die wichtigsten Telefonnummern (Versicherung, Handwerker, eventuell auch Feuerwehr und Polizei) sowie eine Kurzanleitung, was im Schadensfall zu tun ist. Klingt vielleicht übertrieben, aber wenn man mitten in der Nacht vom Lärm eines umstürzenden Gartentors geweckt wird, ist man froh über jede Orientierungshilfe.
Neben den praktischen Aspekten gibt es auch finanzielle Überlegungen. Lohnt sich eine Vollkaskoversicherung für Außenanlagen überhaupt? Die Antwort hängt davon ab, wie teuer die versicherten Objekte sind und wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadensfall wäre. Bei einem einfachen Holzzaun, den man für 200 Euro selbst ersetzen kann, lohnt sich die Zusatzversicherung vermutlich nicht. Bei einem schmiedeeisernen Tor mit Elektroantrieb, das mehrere Tausend Euro kostet, sieht die Rechnung anders aus. Eine Faustregel könnte sein: Wenn der Wiederbeschaffungswert mehr als das Zehnfache der jährlichen Zusatzprämie beträgt, ist die Versicherung sinnvoll. (Diese Faustregel ist eine grobe Orientierung und kann je nach individueller Risikoeinschätzung variieren.)
Interessanterweise spielt auch die Bauweise eine Rolle bei der Schadensgefahr. Stabile, massive Tore aus Metall oder dickem Holz sind sturmresistenter als leichte, große Flächen wie Schiebetore aus Aluminium. Wenn man die Wahl hat, lohnt es sich, bei der Neuanschaffung auf Stabilität zu achten – das senkt langfristig das Risiko. Gleichzeitig sollte man aber auch darauf achten, dass Sturmsicherungen wie zum Beispiel Bodenverriegelungen oder zusätzliche Querstreben sinnvoll sind. Unser neues Tor hat jetzt eine Bodenverriegelung, die wir bei starkem Wind zusätzlich aktivieren können. Das gibt uns ein deutlich besseres Gefühl.
Ein weiterer interessanter Aspekt: Die Digitalisierung in der Versicherungsbranche macht vieles einfacher, aber auch komplexer. Viele Versicherer bieten heute Apps an, über die man Schäden direkt melden, Fotos hochladen und den Bearbeitungsstand verfolgen kann. Das ist praktisch, setzt aber voraus, dass man die App installiert und sich registriert hat. Außerdem sollte man darauf achten, dass die Daten verschlüsselt übertragen werden und die App den Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht (Quelle: BSI, bsi.bund.de, Stand: 2025). (Sicherheitsstandards können sich ändern; regelmäßige Updates der App sind empfehlenswert.)
Zurück zu unserer persönlichen Geschichte: Etwa drei Monate nach dem Sturmschaden haben wir eine kleine Gartenparty gemacht. Freunde und Familie waren eingeladen, und natürlich kam das Thema „neues Tor" zur Sprache. Zu meiner Überraschung hatten mehrere Gäste ähnliche Erfahrungen gemacht – die einen mit einem umgestürzten Gartenhäuschen, die anderen mit einer beschädigten Pergola. In fast allen Fällen war die Versicherungsfrage unklar gewesen. Wir haben dann eine Weile darüber diskutiert, und am Ende waren sich alle einig: Versicherungen sind wichtig, aber man muss sich wirklich die Zeit nehmen, die Bedingungen zu verstehen. Sonst erlebt man im Ernstfall böse Überraschungen.
Ein Punkt, der in unserer Diskussion aufkam, war auch die Frage der Selbstbeteiligung. Viele Versicherungen bieten günstigere Tarife an, wenn man bereit ist, im Schadensfall einen Teil selbst zu tragen – zum Beispiel 250 oder 500 Euro. Das kann sinnvoll sein, wenn man über ein finanzielles Polster verfügt und lieber jeden Monat weniger Prämie zahlt. Aber es bedeutet eben auch, dass kleinere Schäden komplett selbst getragen werden müssen. Wir haben uns für eine moderate Selbstbeteiligung von 150 Euro entschieden – ein Kompromiss zwischen niedrigen Beiträgen und akzeptablem Eigenanteil im Schadensfall. (Die optimale Höhe der Selbstbeteiligung hängt von der individuellen finanziellen Situation ab.)
Neben den rechtlichen und finanziellen Aspekten gibt es auch ganz praktische Überlegungen zur Sturmprävention. Zum Beispiel sollte man darauf achten, dass keine losen Gegenstände in der Nähe von Toren und Zäunen herumliegen. Blumentöpfe, Gartenmöbel, Spielzeug – all das kann bei Sturm zu gefährlichen Geschossen werden und zusätzliche Schäden verursachen. Wir haben jetzt eine kleine Gartenhütte, in die wir bei Sturmwarnung alles Lose verstauen. Das kostet ein paar Minuten Arbeit, kann aber viel Ärger ersparen.
Auch die regelmäßige Wartung ist nicht zu unterschätzen. Scharniere sollten gelegentlich geölt werden, Schrauben nachgezogen, Holzelemente auf Fäulnis geprüft. Ein gut gewartetes Gartentor hält nicht nur länger, es ist auch widerstandsfähiger gegen Sturm. Und wenn man dann doch mal einen Schaden hat und nachweisen kann, dass man das Tor regelmäßig gepflegt hat, steht man bei der Versicherung besser da als jemand, der jahrelang nichts gemacht hat. (Die Anforderungen an die Wartung können je nach Material und Hersteller variieren.)
Was ich persönlich besonders spannend finde: Wie unterschiedlich die Perspektiven auf das Thema Versicherung sind. Manche Menschen versichern alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, weil sie maximale Sicherheit wollen. Andere fahren bewusst minimalistisch, weil sie das Risiko lieber selbst tragen. Beide Ansätze haben ihre Berechtigung. Wichtig ist nur, dass man sich bewusst entscheidet und nicht einfach blind irgendeinen Vertrag unterschreibt, ohne zu wissen, was drinsteht.
Für diejenigen, die tiefer in die Materie einsteigen wollen, gibt es auch Fachliteratur und Ratgeber. Die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig Versicherungsvergleiche, und der Bund der Versicherten (BdV) bietet unabhängige Beratung an. Auch die Verbraucherzentralen haben häufig kostenlose oder kostengünstige Informationsangebote zum Thema Versicherungen. Es lohnt sich, diese Quellen zu nutzen, vor allem wenn man einen größeren Versicherungswechsel plant oder eine neue Immobilie kauft. (Die Verfügbarkeit und Kosten von Beratungsangeboten können regional unterschiedlich sein.)
Ein letzter Gedanke, bevor wir zu den häufig gestellten Fragen kommen: Versicherungen sind kein Hexenwerk. Aber sie erfordern ein bisschen Zeit und Aufmerksamkeit. Wer sich einmal gründlich mit dem Thema auseinandersetzt, spart später oft viel Geld und Nerven. Und wer unsicher ist, sollte sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – sei es durch einen unabhängigen Versicherungsberater oder durch eine Verbraucherzentrale. Die Investition lohnt sich fast immer.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns nach unserem ersten Beitrag zum Thema Sturmschäden gefragt, welche Fristen eigentlich bei der Schadensmeldung gelten. Die Antwort lautet: In der Regel sollte man einen Versicherungsschaden innerhalb von sieben Tagen melden. Manche Versicherer gewähren auch längere Fristen, aber es ist immer besser, schnell zu handeln. Denn je länger man wartet, desto schwieriger kann es werden, den Schaden eindeutig dem Sturmereignis zuzuordnen – vor allem, wenn weitere Wetterereignisse folgen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt, Schäden „unverzüglich" zu melden, sobald man davon Kenntnis erlangt (Quelle: GDV, gdv.de, Stand: 2025). (Die genauen Meldefristen können je nach Versicherer und Vertragsdetails abweichen.)
Eine weitere häufige Frage lautet: Kann ich nach einem Sturmschaden einfach einen neuen Anbieter beauftragen, oder muss ich warten, bis die Versicherung zugestimmt hat? Grundsätzlich gilt: Bei Gefahr im Verzug darf man sofort Maßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern. Wenn also das Gartentor so beschädigt ist, dass es eine akute Gefahr darstellt – zum Beispiel weil es auf die Straße zu fallen droht –, kann man es auch ohne vorherige Rücksprache entfernen oder sichern lassen. Größere Reparaturen oder den Austausch sollte man aber idealerweise erst nach Absprache mit der Versicherung vornehmen, da diese sonst die Kosten möglicherweise nicht vollständig übernimmt. Im Zweifelsfall hilft ein kurzer Anruf bei der Versicherungs-Hotline. (Die rechtlichen Anforderungen können im Einzelfall variieren.)
Und dann gibt es noch die Frage, die uns selbst lange beschäftigt hat: Was zählt eigentlich genau als „fest mit dem Gebäude verbunden"? Eine eindeutige Definition gibt es nicht, aber als Faustregel gilt: Ein Bauteil ist fest verbunden, wenn es dauerhaft installiert ist und nicht ohne erheblichen Aufwand entfernt werden kann. Ein in Beton eingegossener Torpfosten gilt in der Regel als fest verbunden, ein aufgestelltes Metalltor mit Stecksystem dagegen eher nicht. Im Zweifel entscheidet der Versicherer anhand von Fotos und eventuell einer Vor-Ort-Besichtigung. Deshalb ist eine gute Dokumentation so wichtig – sie hilft, Missverständnisse zu vermeiden. (Die Auslegung kann je nach Versicherer und Einzelfall unterschiedlich ausfallen.)
Am Ende bleibt die Erkenntnis: Ein Sturmschaden am Gartentor ist ärgerlich, aber mit der richtigen Vorbereitung und Versicherung kein finanzielles Desaster. Wir haben aus unserem Erlebnis gelernt, unsere Versicherung angepasst und fühlen uns jetzt besser gerüstet für die nächste Sturmsaison. Und wenn Sie, liebe Leser:innen, nach diesem Text das Gefühl haben, dass Sie Ihre eigene Versicherungspolice vielleicht auch mal wieder hervorkramen sollten – dann hat sich die Mühe gelohnt. Denn am Ende geht es nicht darum, perfekt abgesichert zu sein gegen jedes erdenkliche Risiko. Es geht darum, informierte Entscheidungen zu treffen und im Ernstfall zu wissen, was zu tun ist. In diesem Sinne: Bleiben Sie sturmfest!