
Vom Balkonglück und Kellerchaos: Unsere Erfahrungen mit den ungeschriebenen Regeln der Mietwohnung
Neulich saßen wir wieder einmal an unserem Küchentisch, die dampfende Kaffeetasse in der Hand, und mussten schmunzeln. Draußen auf dem Balkon thronte unser neuer Gasgrill wie ein silbernes Monument unserer Grillbegeisterung, während gleichzeitig aus dem Keller das vertraute Geräusch der Waschmaschine heraufdrang. „Weißt du noch", sagte meine Frau und deutete nach draußen, „wie der Nachbar von oben letzte Woche runterkam und fragte, ob wir wirklich jeden Abend grillen müssten?" Ich nickte und erinnerte mich lebhaft an diese Unterhaltung, die uns beide zum Nachdenken gebracht hatte. Nicht über unsere Grillgewohnheiten an sich, sondern über die vielen kleinen und großen Regeln, die das Leben in einer Mietwohnung bestimmen. Regeln, von denen wir manche erst durch peinliche Momente oder fast-Streitigkeiten kennengelernt haben.
Als wir vor fünf Jahren in diese Wohnung eingezogen sind, fühlte sich alles so herrlich unkompliziert an. Der Balkon war unser kleines Paradies, der Keller bot endlich genug Stauraum für all die Dinge, die man irgendwann mal brauchen könnte, und wir dachten tatsächlich, dass wir mit beiden Bereichen machen könnten, was wir wollten. Schließlich zahlten wir ja Miete dafür, oder? Diese naive Vorstellung hielt genau bis zu dem Tag, an dem unser Vermieter bei einer Routineinspektion des Kellers die Augenbrauen hochzog und meinte: „Das ist aber schon sehr kreativ, was Sie hier aus dem Kellerabteil gemacht haben." Es war keine Bewunderung in seiner Stimme, eher eine Mischung aus Überraschung und leichtem Tadel. Wir hatten nämlich angefangen, den Keller als eine Art Hobbyraum zu nutzen, mit einer kleinen Werkbank, einem alten Sofa und sogar einer provisorischen Beleuchtung, die wir selbst installiert hatten.
Die rechtlichen Grundlagen, die wir damals noch nicht kannten, hätten uns viel Ärger ersparen können. Ein Balkon gehört zur Mietsache und darf grundsätzlich nach den eigenen Vorstellungen genutzt werden, solange man dabei im Rahmen des vertraglich Vereinbarten und der gesetzlichen Vorgaben bleibt. Das klingt erst einmal beruhigend, ist aber in der Praxis oft komplizierter als gedacht. Unser Mietvertrag zum Beispiel erwähnt den Balkon nur in einem Nebensatz, und über die Jahre haben wir gelernt, dass vieles, was nicht explizit verboten ist, trotzdem zu Konflikten führen kann. Der Keller hingegen ist meist noch strenger reglementiert. Er gilt rechtlich als Nebenraum, der primär zur Lagerung gedacht ist. Was genau das bedeutet, mussten wir auf die harte Tour lernen, als unser Vermieter uns freundlich, aber bestimmt darauf hinwies, dass eine Werkstatt im Keller nicht vorgesehen sei und schon gar nicht eigenmächtige Elektroinstallationen.
Unsere erste Grillparty auf dem neuen Balkon war legendär, zumindest in unserer Erinnerung. Wir hatten Freunde eingeladen, der Holzkohlegrill qualmte fröhlich vor sich hin, die Musik spielte, und alle hatten Spaß. Bis um halb zehn die Nachbarin von nebenan auf dem Balkon erschien und höflich, aber bestimmt bat, doch bitte leiser zu sein und vor allem diesen „Höllenqualm" abzustellen. Sie hätte ihre Fenster schließen müssen und könne bei der Hitze nicht schlafen. Wir waren perplex. Es war Samstagabend, nicht mal zehn Uhr, und wir fühlten uns im Recht. Doch dann begannen wir zu recherchieren und stellten fest, dass die Rechtslage beim Grillen auf dem Balkon tatsächlich nicht so eindeutig ist, wie wir dachten. Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt, aber nur, solange die Nachbarn nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Was eine „wesentliche Beeinträchtigung" ist, darüber streiten sich Gerichte regelmäßig. Manche Urteile erlauben das Grillen einmal im Monat, andere sprechen von mehrmals im Jahr, und wieder andere verbieten Holzkohlegrills komplett in dicht bebauten Gebieten.
Nach diesem Erlebnis haben wir uns einen Elektrogrill zugelegt, der deutlich weniger qualmt. Das war eine der besten Investitionen, die wir je gemacht haben. Nicht nur, weil er praktischer ist und schneller heiß wird, sondern vor allem, weil er den Frieden in der Nachbarschaft bewahrt hat. Die Nachbarin von nebenan grüßt uns wieder freundlich, und manchmal, wenn der Wind günstig steht und der Duft von gegrilltem Gemüse und Halloumi zu ihr rüberweht, kommt sie sogar auf ein Glas Wein vorbei. Diese kleinen Momente der Nachbarschaftsharmonie sind unbezahlbar und zeigen, wie wichtig es ist, aufeinander Rücksicht zu nehmen, auch wenn man rechtlich vielleicht im Recht wäre.
Die Möblierung unseres Balkons war ein weiteres Kapitel für sich. Am Anfang hatten wir nur zwei klapprige Gartenstühle und einen wackeligen Tisch, den wir vom Sperrmüll gerettet hatten. Mit der Zeit wurde unsere Balkonausstattung immer üppiger. Ein Sonnenschirm kam dazu, dann eine Hollywoodschaukel, Blumenkästen an der Brüstung, Rankgitter für Kletterpflanzen, und schließlich sogar ein kleiner Brunnen mit Wasserspiel. Alles war wunderschön und verwandelte unseren Balkon in eine grüne Oase. Bis zu dem Tag, als bei einem Sturm der Sonnenschirm umkippte und fast den Blumenkasten der Nachbarn eine Etage tiefer getroffen hätte. Der Schreck saß tief, und wir begannen uns zu informieren, was eigentlich auf einem Balkon erlaubt ist und was nicht.
Blumenkästen an der Balkonbrüstung sind grundsätzlich erlaubt, müssen aber sicher befestigt sein. Das ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern der Haftung. Fällt ein Blumenkasten herunter und verletzt jemanden oder beschädigt etwas, haftet der Mieter. Diese Information hat uns dazu gebracht, in vernünftige Blumenkastenhalterungen zu investieren, die auch einem Sturm standhalten. Die Kosten dafür waren überschaubar, verglichen mit dem, was hätte passieren können. Auch bei der Bepflanzung gibt es Regeln, die man beachten sollte. Rankpflanzen, die an der Hauswand hochwachsen, können problematisch sein, wenn sie die Fassade beschädigen. Unser Vermieter war zum Glück entspannt und meinte nur, wir sollten darauf achten, dass der Efeu nicht in die Fugen wächst. Andere Vermieter sind da strenger und verbieten Rankpflanzen komplett.
Ein besonders heikles Thema ist die Sichtschutzgestaltung auf dem Balkon. Wir hatten uns eine Bambusmatte gekauft, die wir an der Balkonbrüstung befestigt haben, um ein bisschen Privatsphäre zu haben. Das sah nicht nur gut aus, sondern gab uns auch das Gefühl, einen kleinen privaten Rückzugsort zu haben. Doch dann kam ein Brief vom Vermieter. Die Hausverwaltung hatte sich beschwert, dass die Bambusmatte das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade störe. Wir waren erst einmal sprachlos. Konnte man uns wirklich vorschreiben, wie unser Balkon auszusehen hatte? Die Recherche ergab: ja und nein. Vermieter können tatsächlich Vorgaben machen, wenn es um das äußere Erscheinungsbild des Hauses geht, besonders wenn dies im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegt ist. Andererseits haben Mieter das Recht auf Privatsphäre und dürfen einen angemessenen Sichtschutz anbringen. Was „angemessen" ist, ist wieder Auslegungssache. Wir haben uns schließlich auf einen Kompromiss geeinigt: eine dezentere Sichtschutzlösung in neutralen Farben, die sich besser in die Fassade einfügt.
Der Keller hat seine ganz eigenen Geschichten zu erzählen. Als wir eingezogen sind, war er leer, staubig und roch muffig. Ein typischer Altbaukeller eben, mit Steinwänden, die bei Regen feucht wurden, und einer Glühbirne, die mehr flackerte als leuchtete. Wir haben ihn zunächst nur als Abstellraum genutzt, für die Winterreifen, alte Möbel, die zu schade zum Wegwerfen waren, und die obligatorischen Umzugskartons mit Dingen, die man „irgendwann mal durchschauen" wollte. Doch dann kam Corona, Homeoffice wurde zur Normalität, und unsere kleine Wohnung fühlte sich plötzlich noch kleiner an. Der Keller erschien uns als perfekte Lösung. Warum nicht einen kleinen Arbeitsplatz dort einrichten, dachte ich. Einen Schreibtisch reinstellen, eine bessere Lampe, vielleicht sogar einen kleinen Heizlüfter für die kalten Tage.
Die Transformation unseres Kellers in ein provisorisches Büro war zunächst ein voller Erfolg. Ich hatte endlich einen ruhigen Ort zum Arbeiten, meine Frau hatte die Wohnung für sich, wenn sie im Homeoffice war, und alle waren zufrieden. Bis der Vermieter bei seiner jährlichen Inspektion vorbeikam. Sein Gesichtsausdruck, als er den umfunktionierten Keller sah, werde ich nie vergessen. Eine Mischung aus Überraschung, Unglauben und leichter Verärgerung. „Das ist ein Kellerraum, kein Büro", sagte er trocken. Dann folgte eine längere Erklärung über Brandschutzbestimmungen, Fluchtwege, Versicherungsfragen und die zweckgebundene Nutzung von Kellerräumen. Kellerräume in Mehrfamilienhäusern dürfen grundsätzlich nicht als Wohn- oder Arbeitsräume genutzt werden, es sei denn, sie erfüllen bestimmte baurechtliche Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem ausreichende Belüftung, Tageslicht, Fluchtwege und eine Mindesthöhe. Unser Keller erfüllte keine dieser Voraussetzungen.
Das Thema Feuchtigkeit im Keller wurde zu unserer nächsten Herausforderung. Nach einem besonders regenreichen Herbst stellten wir fest, dass einige unserer eingelagerten Kartons feucht geworden waren. Bücher waren verschimmelt, alte Fotoalben hatten Stockflecken, und die Winterkleidung roch muffig. Wir waren frustriert und wollten den Vermieter zur Verantwortung ziehen. Doch dann lernten wir, dass Feuchtigkeit in Altbaukellern oft normal ist und der Vermieter nur bei gravierenden Mängeln haften muss. Die Lösung lag in der richtigen Lagerung: Nichts direkt an die Außenwände stellen, Plastikboxen statt Kartons verwenden, regelmäßig lüften und einen Luftentfeuchter aufstellen. Diese einfachen Maßnahmen haben einen enormen Unterschied gemacht. Seitdem hatten wir keine Probleme mehr mit Feuchtigkeit oder Schimmel.
Ein weiteres Abenteuer war unser Versuch, im Keller Lebensmittel zu lagern. Wir hatten von Freunden gehört, dass ein Keller der perfekte Ort sei, um Kartoffeln, Äpfel und Eingemachtes aufzubewahren. Also bauten wir uns ein kleines Regal und begannen, unsere Vorräte dort zu lagern. Was wir nicht bedacht hatten: Unser Keller war nicht nur feucht, sondern hatte auch ein Mäuseproblem. Nach der ersten angefressenen Kartoffeltüte war klar, dass wir umdenken mussten. Wir investierten in verschließbare Behälter und informierten den Vermieter über das Mäuseproblem. Er war dankbar für den Hinweis und ließ einen Schädlingsbekämpfer kommen. Seitdem ist Ruhe, aber wir sind vorsichtiger geworden mit dem, was wir im Keller lagern.
Die Nutzung des Kellers als Wäschetrockenraum war eine weitere Lektion in Sachen Mietrecht. In unserem Keller gibt es einen gemeinsamen Trockenraum mit Leinen und einem kleinen Fenster. Anfangs dachten wir, das sei perfekt, und hängten unsere Wäsche dort auf, wann immer wir wollten. Bis sich andere Mieter beschwerten, dass wir den Raum zu oft blockieren würden. Es stellte sich heraus, dass es einen Waschplan gab, von dem wir nichts wussten. Jede Wohnung hatte einen festen Tag in der Woche, an dem sie den Trockenraum nutzen durfte. Diese Information stand tatsächlich in der Hausordnung, die wir beim Einzug bekommen, aber nie richtig gelesen hatten. Seitdem halten wir uns an den Plan, und es gibt keine Konflikte mehr. Manchmal tauschen wir sogar die Tage mit Nachbarn, wenn es mal nicht passt. Diese kleinen Absprachen funktionieren erstaunlich gut und stärken das Gemeinschaftsgefühl im Haus.
Ein besonders kniffliges Thema war die Frage der Untervermietung von Kellerräumen. Unser Nachbar hatte die brillante Idee, seinen Kellerraum, den er nicht brauchte, an einen Studenten zu vermieten, der dort seine Musikinstrumente lagern wollte. Das schien eine Win-win-Situation zu sein: Der Nachbar verdiente etwas dazu, der Student hatte einen günstigen Lagerraum. Doch als der Vermieter davon erfuhr, gab es richtig Ärger. Untervermietung von Kellerräumen ist in den meisten Mietverträgen explizit untersagt. Der Nachbar bekam eine Abmahnung und musste die Untervermietung sofort beenden. Der Student war sauer, weil er kurzfristig eine neue Lagermöglichkeit finden musste, und die Stimmung im Haus war wochenlang angespannt. Diese Episode hat uns allen gezeigt, wie wichtig es ist, solche Dinge vorher mit dem Vermieter abzuklären.
Die Installation von privaten Geräten im Keller kann ebenfalls problematisch werden. Wir hatten die Idee, eine zweite Gefriertruhe im Keller aufzustellen, um Platz in der Küche zu sparen und von Sonderangeboten profitieren zu können. Gesagt, getan. Die Truhe stand im Keller, wurde an die vorhandene Steckdose angeschlossen, und alles schien perfekt. Bis die Stromrechnung kam und der Vermieter nachfragte, warum der Stromverbrauch im Keller so gestiegen sei. Es stellte sich heraus, dass der Strom für die Kellerräume über den Allgemeinstrom lief und nicht über unseren Wohnungszähler. Wir mussten die Gefriertruhe wieder entfernen und uns entschuldigen. Hätten wir vorher gefragt, hätte der Vermieter vielleicht eine Lösung gefunden, aber so fühlten wir uns wie Stromdiebe.
Auch die Lagerung von gefährlichen oder problematischen Materialien im Keller ist streng reglementiert. Ein Bekannter von uns hatte die glorreiche Idee, seine Motorradwerkstatt in den Keller zu verlegen. Ölwechsel, Reifenwechsel, kleine Reparaturen – alles sollte dort stattfinden. Was er nicht bedachte: Die Lagerung von Benzin, Öl und anderen brennbaren Flüssigkeiten in Kellerräumen ist aus Brandschutzgründen meist verboten oder zumindest stark eingeschränkt. Als bei einer Brandschutzbegehung die ganzen Kanister entdeckt wurden, war der Ärger vorprogrammiert. Er musste nicht nur alles sofort entfernen, sondern bekam auch eine saftige Abmahnung. Die Feuerwehr erklärte ihm eindringlich, welche Gefahr er für alle Hausbewohner dargestellt hatte. Seitdem ist er sehr viel vorsichtiger und hat seine Werkstatt in eine angemietete Garage verlegt.
Die Gestaltung unseres Balkons mit Pflanzen wurde über die Jahre zu einer wahren Leidenschaft. Angefangen hat alles mit ein paar Geranien und einem Basilikumtopf. Heute gleicht unser Balkon einem kleinen Dschungel mit Tomaten, Paprika, Kräutern aller Art und sogar einem kleinen Zitronenbäumchen. Die Nachbarn sind begeistert, besonders wenn wir im Sommer die Ernte teilen. Aber auch hier gab es Lernkurven. Die Bewässerung zum Beispiel war anfangs ein Problem. Wir gossen enthusiastisch, und das überschüssige Wasser tropfte auf den Balkon unter uns. Nach einer freundlichen, aber bestimmten Beschwerde der Nachbarin haben wir Untersetzer für alle Töpfe besorgt und achten seitdem darauf, nicht zu viel zu gießen. Es sind diese kleinen Rücksichtnahmen, die das Zusammenleben angenehm machen.
Ein weiteres Thema, das uns beschäftigt hat, war die Überwinterung von Pflanzen. Wir wollten unsere mediterranen Kübelpflanzen im Keller überwintern, was theoretisch eine gute Idee war. Der Keller war kühl, aber frostfrei – perfekte Bedingungen. Doch dann kam die Frage auf: Dürfen wir den Kellerraum überhaupt dafür nutzen? Die Hausordnung sagte nichts Konkretes dazu. Also fragten wir den Vermieter, der nach kurzem Überlegen zustimmte, solange wir dafür sorgten, dass keine Erde oder Wasser den Boden verschmutzte. Wir legten eine Plane aus, und seitdem überwintern unsere Pflanzen problemlos im Keller. Diese proaktive Kommunikation hat sich bewährt und zeigt, dass viele Probleme sich lösen lassen, wenn man einfach miteinander redet.
Die Anbringung von Satellitenschüsseln oder anderen technischen Geräten auf dem Balkon ist ein weiteres heikles Thema. Unser Nachbar zwei Stockwerke höher hatte ohne zu fragen eine riesige Satellitenschüssel an der Balkonbrüstung montiert. Das Ding war nicht nur hässlich, sondern wackelte auch bedrohlich im Wind. Der Vermieter war not amused und forderte die sofortige Entfernung. Es folgte ein längerer Rechtsstreit, bei dem der Nachbar auf sein Recht auf Informationsfreiheit pochte, während der Vermieter auf die Verunstaltung der Fassade und Sicherheitsbedenken verwies. Am Ende musste die Schüssel weg, durfte aber kleiner und dezenter an einer anderen Stelle angebracht werden. Diese Geschichte hat uns gelehrt, dass selbst scheinbar harmlose Veränderungen am Balkon zu großen Konflikten führen können.
Das Thema Lärmbelästigung vom Balkon aus ist besonders in den Sommermonaten relevant. Wir lieben es, abends auf dem Balkon zu sitzen, ein Glas Wein zu trinken und uns zu unterhalten. Meist sind wir dabei nicht besonders laut, aber Stimmen tragen in warmen Sommernächten weit. Nach 22 Uhr gilt die Nachtruhe, das wussten wir. Was wir nicht wussten: Auch vorher kann anhaltende Lärmbelästigung ein Problem sein. Als die Nachbarin über uns sich beschwerte, dass sie jeden Abend unfreiwillig unsere Gespräche mithören müsse, waren wir erst einmal perplex. Wir redeten doch nur normal! Doch dann wurde uns klar, dass durch die Bauweise des Hauses der Schall nach oben getragen wurde. Seitdem achten wir darauf, nach 21 Uhr leiser zu sprechen oder nach drinnen zu gehen. Es ist eine kleine Einschränkung, die aber den Hausfrieden erhält.
Die Nutzung des Balkons für Partys ist ein besonders sensibles Thema. Einmal im Jahr, zu meinem Geburtstag, wollen wir eine etwas größere Feier auf dem Balkon machen. Nichts Wildes, aber schon mit 10-15 Gästen, Musik und allem, was dazugehört. Nach unseren ersten Erfahrungen haben wir gelernt, dass Kommunikation der Schlüssel ist. Wir informieren alle Nachbarn zwei Wochen vorher, laden sie ein mitzufeiern, versprechen, um Mitternacht Schluss zu machen, and halten uns auch daran. Diese Transparenz und Rücksichtnahme hat dazu geführt, dass sich noch nie jemand beschwert hat. Im Gegenteil, einige Nachbarn kommen sogar vorbei auf ein Getränk. Es zeigt sich: Mit etwas Planung und Rücksichtnahme kann man auch in einem Mehrfamilienhaus feiern, ohne dass es Ärger gibt.
Ein kurioses Problem hatten wir mit Tauben auf unserem Balkon. Die Viecher hatten sich in unsere Balkonbepflanzung verliebt und begannen, dort zu nisten. Anfangs fanden wir das noch süß, aber schnell wurde es zur Plage. Taubenkot überall, Lärm am frühen Morgen, und die Pflanzen litten auch. Wir wollten Netze spannen, um die Tauben fernzuhalten, aber der Vermieter war dagegen, weil es die Fassade verschandeln würde. Nach einiger Recherche fanden wir eine Lösung: Vogelabwehr-Spikes, die man diskret anbringen kann, und bestimmte Pflanzen, die Tauben nicht mögen. Seitdem haben wir Ruhe. Es war ein langer Weg, aber er zeigt, dass es für fast jedes Problem eine Lösung gibt, die alle zufriedenstellt.
Die Reinigung und Pflege von Balkon und Keller ist ebenfalls ein wichtiges Thema. Wir haben gelernt, dass regelmäßige Pflege nicht nur aus ästhetischen Gründen wichtig ist, sondern auch rechtliche Relevanz hat. Ein verwahrloser Balkon kann zu Problemen mit dem Vermieter führen, und ein verschmutzter Keller kann Ungeziefer anlocken. Wir haben uns angewöhnt, den Balkon alle zwei Wochen zu kehren und die Pflanzen zu pflegen. Den Keller räumen wir zweimal im Jahr auf und entsorgen Dinge, die wir nicht mehr brauchen. Diese Routine hat sich bewährt und sorgt dafür, dass beide Räume immer in einem guten Zustand sind.
Die Frage der Kostenübernahme für Verbesserungen war auch ein Lernprozess. Als wir eine bessere Beleuchtung für unseren Kellerbereich wollten, dachten wir, der Vermieter würde sich freuen und die Kosten übernehmen. Fehlanzeige. Solche Verbesserungen, die über die normale Instandhaltung hinausgehen, muss der Mieter selbst zahlen. Und nicht nur das: Bei Auszug kann der Vermieter sogar verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Wir haben uns trotzdem für die bessere Beleuchtung entschieden, aber batteriebetriebene LED-Lampen gewählt, die wir mitnehmen können. So haben wir jetzt besseres Licht und müssen uns keine Sorgen um den Auszug machen.
Ein besonders interessantes Thema ist die Videoüberwachung. Unser Nachbar hatte nach einem Fahrraddiebstahl die Idee, eine Kamera in seinem Kellerabteil zu installieren, die den Gang davor filmte. Er argumentierte, dass das der Sicherheit aller diene. Doch rechtlich war das hochproblematisch. Die Überwachung von gemeinschaftlich genutzten Bereichen durch einzelne Mieter ist nicht erlaubt. Es gab eine heftige Diskussion in der Hausversammlung, bei der Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsbedenken gegeneinander abgewogen wurden. Am Ende wurde entschieden, dass der Vermieter eine Kamera im Eingangsbereich installiert, aber die Kellerräume bleiben unüberwacht. Der Kompromiss zufriedenstellt nicht alle, aber er respektiert die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Nach all diesen Jahren und Erfahrungen haben wir viel gelernt über das Leben in einer Mietwohnung. Der Balkon und der Keller, die anfangs wie selbstverständliche Erweiterungen unseres Wohnraums wirkten, haben sich als rechtliche Minenfelder entpuppt, durch die man aber mit etwas Wissen und gesundem Menschenverstand gut navigieren kann. Die wichtigste Lektion war, dass Kommunikation fast immer der Schlüssel zur Lösung ist. Mit dem Vermieter reden, bevor man größere Veränderungen vornimmt. Mit den Nachbarn sprechen, bevor es zu Konflikten kommt. Die Hausordnung und den Mietvertrag tatsächlich lesen und verstehen.
Heute sitzen wir immer noch gerne an unserem Küchentisch und schauen auf unseren mittlerweile wunderschön gestalteten Balkon. Der Grill ist immer noch da, aber es ist ein rauchfreies Elektromodell. Die Pflanzen gedeihen prächtig in ihren gesicherten Kästen. Der Sichtschutz fügt sich harmonisch in die Fassade ein. Und wenn wir Besuch haben und es nach 22 Uhr wird, gehen wir rein. Es sind kleine Kompromisse, die das Zusammenleben erst möglich machen. Der Keller ist aufgeräumt und trocken, dient seinem eigentlichen Zweck als Lagerraum, und niemand beschwert sich. Die Gefriertruhe steht jetzt in der Küche, wo sie hingehört, und die Werkbank haben wir gegen praktische Regale ausgetauscht.
Was wir anderen Mietern raten würden? Erstens: Lest euren Mietvertrag und die Hausordnung wirklich durch. So langweilig diese Dokumente auch sein mögen, sie können euch viel Ärger ersparen. Zweitens: Fragt lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Die meisten Vermieter schätzen es, wenn man vorher fragt, statt hinterher um Verzeihung zu bitten. Drittens: Denkt an eure Nachbarn. Was für euch eine kleine Unannehmlichkeit ist, kann für andere eine große Belastung sein. Und viertens: Dokumentiert den Zustand von Balkon und Keller bei Einzug mit Fotos. Das kann bei späteren Diskussionen über Schäden oder Veränderungen Gold wert sein.
Die rechtlichen Aspekte mögen manchmal nervig erscheinen, aber sie dienen letztendlich dazu, dass viele Menschen auf engem Raum friedlich zusammenleben können. Unser Balkon ist kein rechtsfreier Raum, sondern Teil einer Gemeinschaft. Der Keller ist kein Hobbyraum, sondern ein Lagerraum mit klaren Regeln. Wenn man das akzeptiert und respektiert, kann man trotzdem viel Freude an beiden haben. Wir haben gelernt, innerhalb der Regeln kreativ zu sein, und das hat erstaunlich gut funktioniert.
Manchmal vermissen wir die naive Freiheit der ersten Monate, als wir dachten, wir könnten machen, was wir wollen. Aber die Harmonie, die wir jetzt mit unseren Nachbarn und unserem Vermieter haben, ist viel mehr wert. Keine bösen Blicke im Treppenhaus, keine Abmahnungen im Briefkasten, keine Angst vor der nächsten Hausversammlung. Stattdessen nette Gespräche über den Gartenzaun – oder in unserem Fall über die Balkonbrüstung – geteilte Tomaten aus der Balkonernte und das gute Gefühl, Teil einer funktionierenden Hausgemeinschaft zu sein.
Wenn ihr auch in einer Mietwohnung lebt und euch fragt, was ihr auf eurem Balkon oder in eurem Keller dürft und was nicht, hoffen wir, dass unsere Erfahrungen euch weiterhelfen. Jede Situation ist anders, jeder Mietvertrag hat seine Besonderheiten, und jeder Vermieter seine eigenen Vorstellungen. Aber mit Respekt, Kommunikation und einem gesunden Maß an Kompromissbereitschaft lässt sich fast immer eine Lösung finden, mit der alle leben können. Und wer weiß, vielleicht entdeckt ihr dabei, wie wir, dass die vermeintlichen Einschränkungen auch zu kreativen Lösungen inspirieren können, die ihr sonst nie gefunden hättet.
Für weitere Geschichten aus unserem Alltag, von Renovierungsabenteuern bis zu Nachbarschaftsanekdoten, schaut gerne regelmäßig bei unserem Blog vorbei. Wir teilen weiterhin unsere Erfahrungen vom Küchentisch aus – mit einer Tasse Kaffee in der Hand und dem Blick auf unseren mittlerweile regelkonform gestalteten, aber trotzdem wunderschönen Balkon.