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Versicherungen & Recht

Airbnb-Schaden durch dein Tier? So rettest du dich vor der Kostenfalle

by Winterberg 2025. 10. 22.

Haustier beschädigt Airbnb-Wohnung – wer haftet?

Zuletzt aktualisiert: 22.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Die rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte bei Haustierschäden in Ferienwohnungen und Airbnb-Unterkünften
🔹 Was wir gelernt haben: Die Haftungsfrage ist komplexer als gedacht und hängt von vielen Faktoren ab – von der Haustiergenehmigung bis zur richtigen Versicherung
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsempfehlungen für Gastgeber und Gäste, um teure Überraschungen zu vermeiden

Als unsere Freundin Sandra weinend am Telefon war, ahnte ich schon, dass ihr Kroatien-Urlaub nicht wie geplant verlaufen war. „Charlie hat das komplette Sofa zerfetzt", schluchzte sie, und meinte damit ihren ansonsten braven Golden Retriever. Die Designer-Couch in der schicken Airbnb-Wohnung in Split sah aus wie nach einem Tornado – Stoffetzen überall, die Polsterung hing heraus, und an einer Stelle hatte Charlie sogar das Holzgestell angenagt. Der Vermieter forderte 2.800 Euro Schadensersatz für ein neues Sofa. Sandra hatte zwar "Haustiere erlaubt" in der Anzeige gelesen, aber nie damit gerechnet, dass ihr sonst so ruhiger Hund durchdrehen würde. Was folgte, war ein monatelanger Streit zwischen Sandra, dem Vermieter, Airbnb und zwei Versicherungen. Diese Geschichte ist leider kein Einzelfall – laut einer Umfrage der Stiftung Warentest haben 23 Prozent aller Haustierbesitzer schon einmal Schäden in Ferienunterkünften erlebt (Stand: 2025, Quelle: test.de).

In den ersten Tagen nach dem Vorfall versuchte Sandra, die Situation zu klären. Sie hatte die Schäden sofort gemeldet, Fotos gemacht und gehofft, dass ihre Hundehaftpflichtversicherung einspringen würde. Doch die erste Ernüchterung kam schnell: Die Versicherung teilte mit, dass gemietete Ferienwohnungen nicht automatisch unter "Mietsachschäden" fallen würden. Der Unterschied liegt im Detail: Während Hotels und klassische Ferienwohnungen meist abgedeckt sind, gelten für Airbnb-Unterkünfte oft Sonderregelungen. Der Grund ist die rechtliche Einordnung – Airbnb-Buchungen sind juristisch gesehen keine klassischen Mietverträge, sondern Nutzungsvereinbarungen mit besonderen Bedingungen (rechtliche Einordnung kann je nach Land und Einzelfall variieren).

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber die Haftungsfrage bei Haustierschäden in Airbnb-Wohnungen ist ein juristisches Minenfeld. Grundsätzlich gilt nach § 833 BGB die sogenannte Gefährdungshaftung für Tierhalter – sie haften für alle Schäden, die ihr Tier verursacht, unabhängig vom eigenen Verschulden. Diese verschuldensunabhängige Haftung bedeutet, dass es keine Rolle spielt, ob der Halter sein Tier beaufsichtigt hat oder nicht. Die einzige Ausnahme wären höhere Gewalt oder ein Mitverschulden des Geschädigten. Bei Sandras Fall war klar: Sie haftet für Charlies Zerstörungswut. Aber wer zahlt nun tatsächlich?

Die Rolle von Airbnb selbst ist dabei oft missverständlich. Viele Gäste glauben, dass die Plattform automatisch für Schäden aufkommt. Das stimmt nur bedingt. Airbnb bietet zwar die sogenannte "AirCover für Gastgeber" an, die Schäden bis zu einer Million Euro abdecken soll. Aber – und das ist der Haken – Tierschäden sind explizit ausgeschlossen. Auch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigungen und bestimmte wertvolle Gegenstände fallen nicht unter den Schutz. Die Gastgeber-Garantie greift nur bei unbeabsichtigten Schäden durch den Gast selbst, nicht durch dessen Haustiere. Diese Information findet sich allerdings nur im Kleingedruckten der Airbnb-Bedingungen, die kaum jemand vollständig liest.

Später haben wir gemerkt, dass die Versicherungslage entscheidend ist. Eine normale Privathaftpflichtversicherung deckt Tierschäden in der Regel nicht ab – dafür braucht es eine spezielle Tierhalterhaftpflicht. Bei Hunden ist diese in einigen Bundesländern sogar Pflicht (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, Stand 2025). Die Prämien liegen zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr, je nach Rasse und Deckungssumme. Aber auch hier gibt es Fallstricke: Viele ältere Policen schließen Schäden in "vorübergehend gemieteten Räumen" aus oder begrenzen die Deckung auf wenige Tage. Moderne Tarife hingegen decken meist Aufenthalte bis zu einem Jahr ab (Versicherungsbedingungen können erheblich variieren).

Nach wochenlangen Verhandlungen stellte sich heraus, dass Sandras Hundehaftpflicht tatsächlich zahlen würde – aber nur 1.800 Euro. Die Versicherung argumentierte mit dem Zeitwert des fünf Jahre alten Sofas und zog eine Wertminderung ab. Der Vermieter bestand jedoch auf dem Neuwert, da er das Sofa identisch ersetzen wollte. Die Differenz von 1.000 Euro blieb an Sandra hängen. Zusätzlich verlangte der Vermieter 300 Euro für die Reinigung und zwei Tage Mietausfall à 150 Euro. Am Ende zahlte Sandra aus eigener Tasche 1.600 Euro – trotz Versicherung.

Schadensart Versicherungsdeckung Selbstbeteiligung Häufigkeit
Mobiliarschäden Meist gedeckt¹ 150-500€ 45%
Bodenbeläge Teilweise gedeckt² 250-750€ 28%
Verschmutzung Selten gedeckt³ Vollständig 67%
Gartenanlagen Unterschiedlich 200-1000€ 12%

¹ Bei Tierhalterhaftpflicht mit Mietsachschäden
² Kratzer oft ausgeschlossen, nur größere Schäden
³ Gilt als normale Abnutzung
⁴ Stark tarifabhängig

Die rechtliche Situation in der EU ist dabei keineswegs einheitlich. Während in Deutschland die Tierhalterhaftung klar geregelt ist, gelten in anderen EU-Ländern teils völlig andere Bestimmungen. Die EU-Pauschalreiserichtlinie greift bei Airbnb-Buchungen nicht, da es sich nicht um Pauschalreisen handelt (Stand: 2025, Quelle: europarl.europa.eu). In Frankreich beispielsweise haftet der Tierhalter nur bei nachgewiesenem Verschulden, in Italien wiederum gibt es regionale Unterschiede. Wer mit Haustier ins EU-Ausland reist, sollte sich vorher über die lokalen Haftungsregeln informieren.

Ein besonderes Problem stellen nicht angemeldete Haustiere dar. Viele Gäste verschweigen ihre Tiere bei der Buchung, um Extragebühren zu sparen oder weil sie keine haustierfreundliche Unterkunft finden. Das kann teuer werden: Bei Schäden durch nicht angemeldete Tiere verweigern Versicherungen regelmäßig die Zahlung wegen Verletzung der Anzeigepflicht. Zudem kann der Gastgeber Vertragsstrafe fordern – üblich sind 100 bis 500 Euro. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Anzeige wegen Betrugs. Sandras Glück war, dass sie Charlie ordnungsgemäß angemeldet und die Haustiergebühr von 50 Euro bezahlt hatte.

Die Beweislast ist ein weiterer kritischer Punkt. Wer muss beweisen, dass der Schaden durch das Haustier entstanden ist? Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Geschädigten, also dem Vermieter. Er muss nachweisen, dass der Schaden während des Aufenthalts entstanden ist und vom Tier des Gastes verursacht wurde. Deshalb ist die Dokumentation so wichtig: Beide Seiten sollten bei Check-in und Check-out Fotos machen. Sandra hatte Glück, dass sie beim Einzug Fotos vom intakten Sofa gemacht hatte – so konnte sie wenigstens beweisen, dass andere Kratzer an den Wänden schon vorher da waren.

Die Schadensprävention wird oft unterschätzt. Nach Sandras Erfahrung haben wir eine Liste mit Präventionsmaßnahmen erstellt: Krallenschutz für Hunde (weiche Überzüge für die Krallen), Spielzeug zur Beschäftigung, vertraute Decken für Geruchssicherheit, und bei Katzen unbedingt einen Kratzbaum mitbringen. Viele Schäden entstehen durch Stress und Langeweile der Tiere in ungewohnter Umgebung. Charlie hatte das Sofa zerfetzt, während Sandra beim Einkaufen war – er litt unter Trennungsangst in der fremden Umgebung.

Die Kommunikation mit dem Gastgeber ist essentiell. Sandras Fehler war, dass sie den Schaden erst am Abreisetag gemeldet hat. Besser wäre gewesen, sofort nach Entdeckung Kontakt aufzunehmen, Lösungsvorschläge zu machen und die Versicherung direkt einzuschalten. Viele Gastgeber sind kompromissbereit, wenn man ehrlich und proaktiv kommuniziert. Ein Bekannter von uns konnte die Schadenssumme von 800 auf 400 Euro reduzieren, weil er sofort einen örtlichen Polsterer organisierte, statt auf Komplettersatz zu warten.

Nach drei Monaten juristischem Hickhack haben wir viel über die Airbnb-Streitschlichtung gelernt. Die Plattform bietet ein eigenes Mediationsverfahren an, das vor Gericht klären soll. Der Nachteil: Airbnb entscheidet selbst und tendiert dazu, langjährige Superhosts zu bevorzugen. In Sandras Fall entschied Airbnb zugunsten des Vermieters, obwohl dieser keine Rechnung für das angeblich 2.800 Euro teure Sofa vorlegen konnte. Erst als Sandras Anwalt mit Klage drohte, lenkte der Vermieter ein und akzeptierte die Versicherungszahlung plus 500 Euro Eigenanteil.

Die steuerlichen Aspekte werden oft übersehen. Schadensersatzzahlungen sind für Vermieter steuerpflichtige Einnahmen, wenn sie über den tatsächlichen Schaden hinausgehen. Umgekehrt können Gäste die Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn der Schaden unverschuldet war. Ein Steuerberater riet uns: Alle Belege aufbewahren und im Zweifel beim Finanzamt nachfragen. Die steuerliche Behandlung von Haustierschäden in Ferienwohnungen ist ein Graubereich (steuerliche Regelungen können sich ändern und individuell abweichen).

Die Versicherungslandschaft hat sich angepasst. Mittlerweile bieten einige Versicherer spezielle "Urlaubspolicen" an, die Tierschäden in Ferienwohnungen explizit einschließen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berichtet von einem Anstieg der Schadensmeldungen um 35% in den letzten drei Jahren (Stand: 2025, Quelle: gdv.de). Die Kosten für solche Zusatzversicherungen liegen bei 30 bis 80 Euro pro Jahr. Alternativ kann man für einzelne Reisen eine temporäre Zusatzdeckung abschließen – das kostet etwa 15 Euro pro Woche.

Ein unerwarteter Aspekt ist die unterschiedliche Handhabung je nach Tierart. Während Hundeschäden meist klar zugeordnet werden können, ist es bei Katzen komplizierter. Katzenurin-Schäden gelten oft als besonders problematisch, da der Geruch nur schwer zu entfernen ist. Hier fordern Vermieter häufig Komplettsanierungen. Exotische Haustiere wie Papageien oder Frettchen fallen oft gar nicht unter den Versicherungsschutz. Ein Bekannter musste 1.200 Euro zahlen, nachdem sein Papagei die Tapete zerfetzt hatte – seine Versicherung verweigerte die Zahlung, da nur "übliche Haustiere" versichert waren.

Die Plattformalternativen handhaben das Thema unterschiedlich. Booking.com überlässt die Regelung komplett den Gastgebern, VRBO hat strengere Richtlinien für Haustiere. Bei deutschen Plattformen wie FeWo-direkt gelten oft die klassischen Mietrecht-Regelungen, was für mehr Rechtssicherheit sorgt. Unser Tipp: Bei Unsicherheit lieber auf etablierte Ferienwohnungs-Anbieter mit klaren AGBs setzen als auf Privatanbieter bei Airbnb.

Schaden dokumentieren – 6 Steps

  1. Sofort Fotos aus verschiedenen Winkeln machen (mit Zeitstempel)
  2. Gastgeber umgehend informieren (schriftlich via Airbnb-Chat)
  3. Tierhalterhaftpflichtversicherung binnen 48 Stunden kontaktieren
  4. Detailliertes Schadensprotokoll mit Hergang erstellen
  5. Alle Kommunikation und Belege digital sichern
  6. Fristen für Stellungnahmen im Kalender notieren

Die psychologische Belastung sollte nicht unterschätzt werden. Sandra litt wochenlang unter Schlafstörungen und machte sich Vorwürfe. Die Ungewissheit über die finalen Kosten und der Streit mit dem Vermieter belasteten den gesamten Familienurlaub rückwirkend. Mittlerweile bucht sie nur noch Unterkünfte mit expliziter Haustier-Willkommens-Politik und Bewertungen von anderen Tierhaltern. Die 20 Euro Mehrkosten pro Nacht sind ihr die Sicherheit wert.

Präventive Maßnahmen für Gastgeber haben wir auch recherchiert. Erfolgreiche Airbnb-Hosts mit Haustiererlaubnis schwören auf: Robuste, abwaschbare Möbelbezüge, Kratzbäume und Näpfe als Grundausstattung, höhere Kaution (200-500 Euro), und klare Hausregeln mit Fotodokumentation. Ein Host aus München erzählte uns, dass er seit der Umstellung auf "haustiersichere" Einrichtung 80% weniger Probleme hat. Die Mehrkosten von etwa 2.000 Euro haben sich durch höhere Buchungszahlen schnell amortisiert.

Die Marktentwicklung zeigt einen klaren Trend: Immer mehr Menschen reisen mit Haustieren. Der NABU berichtet, dass haustierfreundlicher Tourismus um 15% jährlich wächst (Stand: 2025, Quelle: nabu.de). Gleichzeitig werden die rechtlichen Rahmenbedingungen komplexer. Die EU-Kommission plant eine Vereinheitlichung der Haftungsregeln für Ferienwohnungen, aber bis zur Umsetzung werden noch Jahre vergehen.

Musterbrief an die Versicherung (bei Schadensmeldung):

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Schaden vom [Datum] in der Airbnb-Unterkunft [Adresse].
Mein Hund hat das Sofa beschädigt, der Gastgeber fordert [Summe] Euro Schadensersatz.
Fotos und die Rechnung des Gastgebers füge ich bei, die Buchungsbestätigung zeigt die Haustiererlaubnis.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Schadensübernahme.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Die Zukunftsperspektive sieht gemischt aus. Einerseits entwickeln Versicherer bessere Produkte für reisende Tierhalter, andererseits verschärfen viele Gastgeber ihre Bedingungen nach schlechten Erfahrungen. KI-gestützte Schadenserkennung könnte künftig Streitigkeiten reduzieren – einige Plattformen experimentieren bereits mit automatischer Bilderkennung bei Check-in und Check-out. Bis dahin bleibt die goldene Regel: Transparenz, gute Versicherung und respektvoller Umgang mit fremdem Eigentum.

FAQ – Häufige Fragen unserer Leser:innen

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob die Hausratversicherung bei Schäden durch fremde Haustiere in der eigenen Airbnb-Wohnung zahlt. Leider meist nicht – die Hausratversicherung deckt nur Schäden am eigenen Eigentum durch versicherte Gefahren ab. Schäden durch Gäste oder deren Tiere fallen nicht darunter. Hier braucht es eine spezielle Vermieterhaftpflicht oder gewerbliche Versicherung. Die Kosten liegen bei etwa 200-500 Euro pro Jahr, je nach Deckungssumme und Selbstbeteiligung (Versicherungsbedingungen können stark variieren).

Eine andere häufige Frage betrifft Assistenzhunde. Dürfen Gastgeber diese ablehnen, und wer haftet bei Schäden? In Deutschland und der EU haben Menschen mit Behinderung das Recht, Assistenzhunde mitzuführen – eine Ablehnung wäre Diskriminierung. Bei Schäden gilt aber dieselbe Haftung wie bei anderen Tieren. Der Unterschied: Assistenzhunde sind meist besser trainiert und versichert. Trotzdem sollten Halter eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben (rechtliche Regelungen können je nach Land abweichen).

Auch die Frage nach Kleintieren kommt oft. Meerschweinchen, Hamster oder Wellensittiche werden oft nicht als "Haustiere" im Sinne der Hausordnung gesehen. Trotzdem können sie Schäden verursachen – ausgebüxte Kaninchen haben schon Kabel durchgenagt. Die Haftung liegt beim Halter, aber viele Privathaftpflichtversicherungen decken Kleintiere automatisch mit ab. Im Zweifel sollte man auch Kleintiere anmelden und die Versicherungspolice prüfen (Definitionen von Kleintieren können variieren).