
Steuererklärung vergessen – Fristen & Sanktionen erklärt
Der Brief vom Finanzamt lag im Briefkasten, und schon beim Anblick des Absenders wurde mir mulmig. Ich öffnete den Umschlag – und da stand es schwarz auf weiß: „Erinnerung: Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 ist überfällig. Bitte reichen Sie diese unverzüglich nach, andernfalls werden Verspätungszuschläge festgesetzt." Mein Herz rutschte in die Hose. Ich hatte die Steuererklärung komplett vergessen. Irgendwie war das Jahr so schnell vergangen, und zwischen Job, Familie und Alltag war die Steuererklärung einfach untergegangen. Jetzt stand ich da mit einem schlechten Gewissen und vielen Fragen: Wie hoch sind die Strafen? Kann ich noch etwas tun? Und wie verhindere ich, dass mir das nochmal passiert? In diesem Beitrag erzähle ich von diesem Moment und allem, was wir seitdem über Steuerfristen, Verspätungszuschläge und den Umgang mit dem Finanzamt gelernt haben.
Zuletzt aktualisiert: 27.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Eine vergessene Steuererklärung, drohende Verspätungszuschläge und die Frage, wie man mit Fristversäumnissen umgeht und was das Finanzamt unternehmen kann.
🔹 Was wir gelernt haben: Die Fristen sind klar geregelt, aber es gibt Spielräume für Fristverlängerungen. Wer zu spät abgibt, riskiert Zuschläge und Schätzungen – aber mit rechtzeitiger Kommunikation lässt sich oft eine Lösung finden.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über Fristen und Sanktionen, praktische Tipps zur Fristverlängerung und zum Umgang mit dem Finanzamt sowie Strategien zur besseren Organisation der Steuererklärung.
In den ersten Minuten nach dem Lesen des Briefs saß ich wie gelähmt am Küchentisch. Ich wusste, dass ich die Steuererklärung hätte machen müssen, aber ich hatte es immer wieder aufgeschoben. Erst war es zu früh im Jahr, dann fehlten mir Unterlagen, dann kam etwas dazwischen. Und plötzlich war es August – und die Frist längst abgelaufen. Meine Partnerin kam in die Küche und fragte: „Was ist los?" Ich zeigte ihr den Brief. Sie seufzte: „Ich habe dich doch mehrmals daran erinnert." Sie hatte recht. Aber jetzt half das nichts mehr. Jetzt musste ich handeln.
Später haben wir gemerkt, dass wir mit diesem Problem nicht allein sind. In Deutschland geben Millionen Menschen ihre Steuererklärung zu spät oder gar nicht ab. Manche, weil sie die Frist verschlafen, andere, weil sie die Steuererklärung für unwichtig halten oder Angst vor dem Papierkram haben. Und wieder andere wissen gar nicht, dass sie zur Abgabe verpflichtet sind. Das Thema Steuererklärung ist für viele ein rotes Tuch – aber die Konsequenzen können teuer werden.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht so genau mit den Fristen. Ich dachte, die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden – das war früher mal so. Aber seit einigen Jahren hat sich das geändert. Nach intensiver Recherche wurde klar: Seit 2019 gilt in der Regel der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist, allerdings wurde diese Frist ab 2024 auf den 31. August verschoben. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit – also deutlich länger.
(Fristen können je nach individueller Situation und Steuerberatung variieren. Stand: 2025)
In den Tagen nach dem Brief haben wir uns intensiv mit § 152 der Abgabenordnung (AO) beschäftigt. Diese Vorschrift regelt die Verspätungszuschläge. Seit 2019 setzt das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest, wenn die Steuererklärung mehr als 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht wird. Der Zuschlag beträgt in der Regel 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Das kann bei höheren Steuerschulden schnell teuer werden.
(Rechtsangabe nach AO § 152 – Höhe und Festsetzung können je nach Einzelfall variieren. Stand: 2025)
Was viele nicht wissen: Das Finanzamt kann in begründeten Fällen von einem Verspätungszuschlag absehen. Etwa wenn die Verspätung unverschuldet war (z. B. wegen Krankheit), wenn die Steuer sehr niedrig ist oder wenn man bereits eine Fristverlängerung beantragt und bewilligt bekommen hat. In meinem Fall war die Verspätung zwar selbstverschuldet, aber ich hatte zumindest die Möglichkeit, die Steuererklärung jetzt schnellstmöglich nachzureichen und so den Schaden zu begrenzen.
Die Stiftung Warentest hat in verschiedenen Artikeln über Steuererklärungen und Fristen berichtet und weist darauf hin, dass Fristverlängerungen oft problemlos gewährt werden, wenn man rechtzeitig darum bittet. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Stiftung Warentest: https://www.test.de.
(Kulanzregelungen können je nach Finanzamt und Einzelfall variieren. Stand: 2025)
Später haben wir erfahren, dass man einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung stellen kann. Dieser Antrag sollte schriftlich – am besten per E-Mail oder über das ELSTER-Portal – beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. In dem Antrag sollte man kurz erklären, warum man mehr Zeit braucht (z. B. fehlende Unterlagen, berufliche Belastung, Krankheit) und um wie viele Monate man die Frist verlängern möchte. In der Regel gewährt das Finanzamt eine Verlängerung von zwei bis vier Monaten, manchmal auch länger. Wichtig ist, den Antrag vor Ablauf der Frist zu stellen – nachträglich wird es schwieriger.
In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn man die Steuererklärung gar nicht abgibt. Die Antwort lautet: Das Finanzamt kann die Steuer schätzen. Das nennt man Schätzungsbescheid. Dabei wird das Finanzamt in der Regel eher großzügig schätzen – zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Man zahlt also möglicherweise mehr, als man müsste. Außerdem drohen zusätzliche Sanktionen, etwa ein Zwangsgeld oder sogar eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung, wenn das Finanzamt Vorsatz vermutet.
(Schätzungen und Sanktionen können je nach Einzelfall und Finanzamt variieren. Stand: 2025)
Was uns in den Recherchen außerdem aufgefallen ist: Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Arbeitnehmer, die nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben und keine weiteren Einkünfte oder Abzüge geltend machen wollen, sind oft nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings kann es sich trotzdem lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben – denn oft bekommt man Geld vom Finanzamt zurück, etwa wenn man Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann.
Später haben wir auch festgestellt, dass es verschiedene Gründe geben kann, warum man zur Abgabe verpflichtet ist. Zum Beispiel, wenn man Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen hat. Oder wenn man von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezahlt wurde. Oder wenn man bestimmte Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen hat. In solchen Fällen fordert das Finanzamt in der Regel aktiv zur Abgabe einer Steuererklärung auf – spätestens dann sollte man handeln.
In den Monaten danach haben wir uns auch mit dem ELSTER-System beschäftigt. ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung" und ist das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung. Über ELSTER kann man die Steuererklärung digital einreichen, Fristverlängerungen beantragen und mit dem Finanzamt kommunizieren. Wir haben uns damals dort registriert und unsere Steuererklärung nachträglich über ELSTER eingereicht. Das System ist zwar etwas gewöhnungsbedürftig, aber letztlich einfacher und schneller als der Papierweg.
Das Bundesministerium der Finanzen bietet auf seiner Website umfassende Informationen zu ELSTER und zur elektronischen Steuererklärung. Weitere Informationen finden sich auch auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Hinweise zur sicheren Nutzung digitaler Verwaltungsangebote gibt: https://www.bsi.bund.de.
(Nutzung und Funktionen von ELSTER können je nach Bundesland und technischer Ausstattung variieren. Stand: 2025)
In den Gesprächen am Küchentisch haben wir uns auch überlegt, wie man die Steuererklärung besser organisieren kann. Die beste Strategie ist, das ganze Jahr über Belege zu sammeln und zu sortieren. Wir haben uns eine einfache Ablage angelegt – einen Ordner mit Trennblättern für verschiedene Kategorien: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Versicherungen, Spenden usw. So haben wir am Ende des Jahres alle Unterlagen beisammen und können die Steuererklärung in wenigen Stunden erledigen.
Was uns außerdem geholfen hat, war die Nutzung einer Steuersoftware. Es gibt mittlerweile viele Programme und Apps, die einen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen und dabei helfen, keine Abzugsmöglichkeiten zu übersehen. Manche dieser Programme sind kostenlos, andere kosten zwischen 15 und 40 Euro. Wir haben uns für eine kostenpflichtige Variante entschieden und waren positiv überrascht, wie viel einfacher die Steuererklärung damit wurde. Die Software prüft auch auf Plausibilität und weist auf mögliche Fehler hin, bevor man die Erklärung abschickt.
Die Stiftung Warentest hat verschiedene Steuersoftware-Programme getestet und bewertet: https://www.test.de.
(Kosten und Funktionen von Steuersoftware können je nach Anbieter variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch erfahren, dass man bei komplexen Steuerfällen einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen sollte. Steuerberater sind für alle Einkunftsarten zuständig, während Lohnsteuerhilfevereine nur für Arbeitnehmer und Rentner tätig werden dürfen. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung und hängen vom Umfang der Beratung und der Höhe der Einkünfte ab. In der Regel liegen die Kosten für eine einfache Steuererklärung zwischen 150 und 500 Euro – das kann sich aber lohnen, wenn man dadurch eine höhere Erstattung bekommt oder Zeit spart.
In den Wochen danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie hoch die Verspätungszuschläge in unserem Fall sein würden. Nach § 152 AO beträgt der Zuschlag mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung. In meinem Fall waren es zwei Monate Verspätung (September und Oktober), also mindestens 50 Euro. Da meine festgesetzte Steuer relativ niedrig war, blieb es auch bei diesen 50 Euro. Hätte ich höhere Steuerschulden gehabt, wäre der Zuschlag entsprechend höher ausgefallen – 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat können bei höheren Beträgen schnell mehrere hundert Euro ausmachen.
Später haben wir auch festgestellt, dass man gegen einen Verspätungszuschlag Einspruch einlegen kann. Wenn man der Meinung ist, dass der Zuschlag unbillig oder zu hoch ist, kann man innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen. In dem Einspruch sollte man die Gründe darlegen, warum der Zuschlag ermäßigt oder erlassen werden sollte. Das Finanzamt prüft dann den Einspruch und entscheidet neu. In unserem Fall haben wir keinen Einspruch eingelegt, weil die 50 Euro angemessen erschienen und wir einfach froh waren, dass es nicht mehr war.
(Einspruchsverfahren können je nach Einzelfall und Finanzamt variieren. Stand: 2025)
In den Monaten danach haben wir uns auch mit der europäischen Perspektive beschäftigt. In der EU gibt es unterschiedliche Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen und zu Sanktionen bei Fristversäumnis. Manche Länder haben kürzere Fristen, andere längere. Auch die Höhe der Verspätungszuschläge variiert erheblich. Die Europäische Union arbeitet an einer stärkeren Harmonisierung der Steuersysteme, aber es gibt nach wie vor große nationale Unterschiede. Wer im EU-Ausland lebt oder arbeitet, sollte sich deshalb über die dortigen Regelungen informieren.
Weitere Informationen zu EU-weiten Steuerregelungen finden sich auf der Website des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu sowie auf der zentralen EU-Website: https://europa.eu.
(EU-Regelungen können je nach Mitgliedstaat erheblich variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch erfahren, dass es sinnvoll ist, sich frühzeitig um die Steuererklärung zu kümmern – idealerweise schon im Januar oder Februar. Viele Menschen warten bis zur Frist und geraten dann in Zeitnot. Wer früh anfängt, hat mehr Ruhe, kann fehlende Unterlagen nachfordern und hat bei Fragen noch genügend Zeit, um sich beraten zu lassen. Außerdem bekommt man bei einer frühzeitigen Abgabe eventuelle Erstattungen früher zurück – und kann das Geld schon im Frühjahr nutzen, statt bis zum Herbst zu warten.
In den letzten Monaten haben wir uns auch eine Checkliste erstellt, die wir jedes Jahr abarbeiten, um die Steuererklärung rechtzeitig fertigzustellen:
✅ Steuererklärung rechtzeitig erledigen – 6 Steps
- Im Januar: Unterlagen sammeln (Lohnsteuerbescheinigung, Belege, Versicherungsbescheinigungen, Spendenbescheinigungen)
- Im Februar: Steuersoftware oder Steuerberater organisieren (Software kaufen oder Termin vereinbaren)
- Im März: Steuererklärung ausfüllen (bei Fragen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kontaktieren)
- Im April: Steuererklärung prüfen und abschicken (über ELSTER oder per Post)
- Im Mai: Steuerbescheid prüfen (bei Unstimmigkeiten Einspruch einlegen)
- Im Kalender notieren: Fristen für das nächste Jahr (31. August des Folgejahres, bei Steuerberater Ende Februar des übernächsten Jahres)
Was uns außerdem geholfen hat, war ein Musterbrief für die Beantragung einer Fristverlängerung. Mit diesem Brief kann man beim Finanzamt um mehr Zeit bitten:
Musterbrief: Antrag auf Fristverlängerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Fristverlängerung für die Abgabe meiner Steuererklärung für das Jahr [Jahr]. Aufgrund [Grund, z. B. fehlender Unterlagen, beruflicher Belastung, Krankheit] benötige ich mehr Zeit, um die Erklärung vollständig und korrekt auszufüllen. Ich bitte um eine Verlängerung der Frist bis zum [gewünschtes Datum, in der Regel 2-4 Monate später]. Ich werde die Steuererklärung bis zu diesem Termin einreichen.
Mit freundlichen Grüßen, [Name, Steuernummer, Adresse]
In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn man eine Erstattung erwartet, die Steuererklärung aber zu spät abgibt. In solchen Fällen droht zwar kein Verspätungszuschlag, weil man ja keine Steuerschuld hat, sondern Geld zurückbekommt. Aber man verschenkt trotzdem Zeit und Geld – denn solange die Steuererklärung nicht eingereicht ist, kann das Finanzamt auch keine Erstattung auszahlen. Außerdem kann man nur bis zu vier Jahre rückwirkend eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Wer also zu lange wartet, verliert unter Umständen seinen Anspruch auf Erstattung.
(Fristen für freiwillige Steuererklärungen können je nach Jahr und Einzelfall variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch festgestellt, dass es bestimmte Personengruppen gibt, für die besondere Regelungen gelten. Rentner etwa müssen oft keine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Aber auch hier kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, um Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend zu machen. Selbstständige und Freiberufler hingegen sind fast immer zur Abgabe verpflichtet und müssen zudem vierteljährlich Steuervorauszahlungen leisten.
In den Gesprächen mit anderen Betroffenen haben wir festgestellt, dass viele ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Eine Bekannte erzählte, dass sie mehrere Jahre lang ihre Steuererklärung nicht abgegeben hatte und dann vom Finanzamt eine Schätzung bekam – sie musste deutlich mehr zahlen, als sie eigentlich gemusst hätte. Ein anderer Bekannter hatte seine Steuererklärung pünktlich abgegeben, aber einen Fehler gemacht, der zu einer Nachzahlung führte. Er legte Einspruch ein, bekam Recht und musste letztlich weniger zahlen. Diese Geschichten zeigen, wie wichtig es ist, die Steuererklärung ernst zu nehmen und sich im Zweifel beraten zu lassen.
In den letzten Monaten haben wir auch beobachtet, dass das Thema Steuern zunehmend digitalisiert wird. Das ELSTER-System wird laufend verbessert, und es gibt immer mehr digitale Hilfsangebote – von Steuersoftware über Apps bis hin zu Online-Beratungen. Auch das Finanzamt selbst wird digitaler: Viele Bescheide werden mittlerweile elektronisch versendet, und die Kommunikation läuft zunehmend über das ELSTER-Portal. Das erleichtert vieles, setzt aber auch voraus, dass man sich mit der Technik auseinandersetzt.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt Hinweise zur sicheren Nutzung digitaler Verwaltungsangebote: https://www.bsi.bund.de.
(Digitale Angebote können je nach technischer Ausstattung und Bundesland variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch erfahren, dass es sinnvoll ist, die Steuererklärung nicht auf den letzten Drücker zu machen. Wer kurz vor der Frist abgibt, hat bei Rückfragen oder Problemen kaum noch Spielraum. Besser ist es, ein paar Wochen Puffer einzuplanen, damit man bei Bedarf noch Unterlagen nachreichen oder Fehler korrigieren kann. Wir haben uns vorgenommen, die Steuererklärung künftig spätestens im Juni abzugeben – das gibt uns genug Zeit und reduziert den Stress erheblich.
In den letzten Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man die Steuererklärung komplett selbst machen sollte oder ob es sich lohnt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Antwort hängt von der individuellen Situation ab. Für einfache Fälle – etwa Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber und wenigen Abzügen – reicht oft eine gute Steuersoftware. Für komplexere Fälle – etwa Selbstständige, Vermieter oder Menschen mit Einkünften aus mehreren Quellen – lohnt sich meist die Unterstützung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Wir haben uns für einen Mittelweg entschieden: Wir nutzen Steuersoftware und holen uns bei Bedarf telefonische Beratung von einem Lohnsteuerhilfeverein.
Ganz nebenbei haben wir auch gelernt, dass Steuern nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance sind. Wer seine Steuererklärung sorgfältig ausfüllt, kann oft mehrere hundert oder sogar tausend Euro zurückbekommen. Werbungskosten, Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen – es gibt viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Wer diese Möglichkeiten kennt und nutzt, spart bares Geld.
In den letzten Monaten haben wir uns auch eine Liste mit wichtigen Kontakten angelegt. Dazu gehören die Adresse und Telefonnummer unseres Finanzamts, der Link zum ELSTER-Portal, die Kontaktdaten unseres Lohnsteuerhilfevereins und hilfreiche Websites wie die der Stiftung Warentest. So können wir im Zweifel schnell nachschlagen und bekommen Unterstützung, wenn wir sie brauchen.
Ganz ehrlich, am Ende des Tages haben wir aus diesem Erlebnis viel gelernt. Es war ärgerlich, die Frist zu verpassen und einen Verspätungszuschlag zahlen zu müssen, aber wir wissen jetzt, wie wichtig es ist, die Steuererklärung ernst zu nehmen und sich rechtzeitig darum zu kümmern. Wir haben gelernt, dass Organisation und Planung der Schlüssel sind – und dass es sich lohnt, frühzeitig zu handeln, statt alles auf den letzten Drücker zu machen.
Visuelle Darstellung: Fristen & Sanktionen bei der Steuererklärung
| Situation | Frist | Sanktion bei Versäumnis | Hinweis |
| Pflichtveranlagung (ohne Steuerberater) | 31. August des Folgejahres*¹ | Verspätungszuschlag ab 14 Monate (mind. 25 € pro Monat)*² | Fristverlängerung auf Antrag möglich |
| Pflichtveranlagung (mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein) | Ende Februar des übernächsten Jahres*³ | Verspätungszuschlag bei Überschreitung | Längere Frist, aber fester Termin |
| Freiwillige Steuererklärung | Bis zu 4 Jahre rückwirkend*⁴ | Kein Verspätungszuschlag, aber Verlust von Erstattungsansprüchen | Lohnt sich oft wegen Rückerstattung |
| Gar keine Abgabe | - | Schätzung durch Finanzamt, Zwangsgeld, ggf. Strafverfahren*⁵ | Unbedingt vermeiden! |
¹ Seit 2024 gilt der 31. August statt 31. Juli. Vorher beim Finanzamt nachfragen.
² Verspätungszuschlag: 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 € pro Monat (§ 152 AO).
³ Verlängerung möglich, wenn Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt ist.
⁴ Freiwillige Abgabe lohnt sich oft, wenn Erstattung zu erwarten ist.
⁵ Schätzungen fallen meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aus. Zwangsgeld und Strafverfahren drohen bei hartnäckiger Verweigerung.
FAQ: Die häufigsten Fragen zur vergessenen Steuererklärung
Viele Leser:innen haben uns nach unserem Beitrag gefragt, bis wann man die Steuererklärung abgeben muss. Die Antwort lautet: Seit 2024 gilt für Pflichtveranlagte grundsätzlich der 31. August des Folgejahres als Abgabefrist. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Für die Steuererklärung 2024 wäre die Frist also der 31. August 2025 (ohne Berater) bzw. Ende Februar 2026 (mit Berater). Fristverlängerungen sind auf Antrag möglich. (Quelle: AO § 149, Stand: 2025)
(Fristen können je nach individueller Situation variieren. Stand: 2025)
Eine weitere häufige Frage war, wie hoch die Strafen sind, wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt. Die Antwort ist: Das Finanzamt setzt in der Regel einen Verspätungszuschlag fest, wenn die Steuererklärung mehr als 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht wird. Der Zuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung, kann aber bei höheren Steuerschulden deutlich mehr sein (0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat). Bei hartnäckiger Verweigerung drohen zusätzlich Zwangsgelder und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. (Quelle: AO § 152, Stand: 2025)
(Sanktionen können je nach Einzelfall und Verschulden variieren. Stand: 2025)
Einige haben uns auch gefragt, ob man eine Fristverlängerung beantragen kann, wenn man die Steuererklärung nicht rechtzeitig schafft. Die Antwort lautet: Ja, das geht. Man sollte einen formlosen Antrag beim Finanzamt stellen – am besten schriftlich per E-Mail oder über das ELSTER-Portal –, in dem man kurz erklärt, warum man mehr Zeit braucht. Das Finanzamt gewährt in der Regel eine Verlängerung von zwei bis vier Monaten. Wichtig ist, den Antrag vor Ablauf der Frist zu stellen, sonst wird es schwieriger. (Quelle: AO § 109, Stand: 2025)
(Fristverlängerungen können je nach Finanzamt und Begründung variieren. Stand: 2025)
Und schließlich wurde uns die Frage gestellt, was passiert, wenn man die Steuererklärung überhaupt nicht abgibt. Die Antwort ist: Das Finanzamt kann die Steuer schätzen, und zwar in der Regel eher großzügig zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Man zahlt also möglicherweise mehr, als man müsste. Außerdem drohen Zwangsgelder und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte also unbedingt handeln – auch wenn es spät ist. Besser spät als nie. (Quelle: AO § 162, Stand: 2025)
(Schätzungen und Sanktionen können je nach Einzelfall und Finanzamt variieren. Stand: 2025)
Am Ende haben wir für uns festgehalten: Die Steuererklärung ist kein Hexenwerk, aber sie erfordert Disziplin und Organisation. Wer frühzeitig anfängt, sich Unterstützung holt (sei es durch Software oder Berater) und die Fristen im Blick behält, erspart sich viel Stress und Ärger. Und wer trotzdem mal eine Frist verpasst: Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern schnell handeln. Oft lässt sich noch eine Lösung finden, und das Finanzamt ist in der Regel kulanter, als man denkt – solange man kooperiert.
Falls ihr selbst schon mal Probleme mit der Steuererklärung hattet oder Tipps habt, wie man am besten damit umgeht, freuen wir uns über eure Geschichten – am besten bei einer Tasse Kaffee am Küchentisch.