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Versicherungen & Recht

Keine Patientenverfügung? Wer im Notfall wirklich über dein Leben entscheidet!

by Winterberg 2025. 11. 1.

Patientenverfügung vergessen – wer entscheidet im Notfall?

Zuletzt aktualisiert: 01.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Was passiert, wenn im medizinischen Notfall keine Patientenverfügung vorliegt – wer dann entscheidet, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Familien diese Situation bewältigen.

🔹 Was wir gelernt haben: Ohne Patientenverfügung entscheiden zunächst enge Angehörige im mutmaßlichen Willen des Patienten – im Konfliktfall kann ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte für den Notfall, rechtliche Klarheit über Entscheidungsbefugnisse und praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung.


An jenem Donnerstagabend klingelte mein Telefon, und die Nummer war die meines Vaters. Doch es war nicht er, der sprach – es war eine Krankenschwester. „Ihr Vater hatte einen Schwächeanfall. Wir sind auf dem Weg ins Krankenhaus." Mein Herz rutschte mir in die Hose. Zehn Minuten später saß ich mit meiner Schwester im Auto, Richtung Klinik. Als wir ankamen, lag mein Vater bereits auf der Intensivstation. Die behandelnde Ärztin kam auf uns zu, stellte sich vor und fragte dann etwas, das uns alle überraschte: „Gibt es eine Patientenverfügung?" Wir schauten uns ratlos an. Ich wusste es nicht. Meine Schwester auch nicht. Vielleicht hatte er eine, aber niemand wusste, wo sie lag – oder ob es sie überhaupt gab.

Später am Abend, als mein Vater stabilisiert war und schlief, saßen meine Schwester und ich in der Cafeteria der Klinik. Wir tranken schlechten Kaffee aus Pappbechern und sprachen über die Frage der Ärztin. „Was hätte er gewollt?", fragte meine Schwester leise. „Wenn es wirklich kritisch wird – würde er lebenserhaltende Maßnahmen wollen? Oder nicht?" Ich wusste es nicht. Wir hatten nie darüber gesprochen. Mein Vater war 72, fit, aktiv – das Thema schien weit weg. Doch in diesem Moment wurde mir klar: Es ist nicht weit weg. Es kann jeden treffen, jederzeit. Und wenn man nicht vorbereitet ist, stehen die Angehörigen vor unmöglichen Entscheidungen.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht so genau, was eine Patientenverfügung überhaupt regelt. Aber die folgenden Tage brachten Klarheit – durch Gespräche mit Ärzten, Recherche und Beratung. Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem man festlegt, welche medizinischen Maßnahmen man im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Das kann lebensverlängernde Maßnahmen betreffen, künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung, Schmerztherapie und vieles mehr. Entscheidend ist: Die Verfügung gilt nur, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern – etwa bei Bewusstlosigkeit, schwerer Demenz oder im Endstadium einer Krankheit. (Quelle: § 1901a BGB, Patientenverfügungsgesetz, Stand: 2025 – Voraussetzungen können je nach medizinischer Situation variieren.)

In den folgenden Tagen habe ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir besonders auffiel: Viele Menschen denken, ohne Patientenverfügung würden Ärzte einfach entscheiden, was zu tun ist. Das stimmt nicht. Ärzte sind verpflichtet, den Willen des Patienten zu respektieren. Wenn dieser nicht schriftlich festgehalten ist, müssen sie versuchen, den mutmaßlichen Willen zu ermitteln – meist im Gespräch mit den nächsten Angehörigen. Laut einer Umfrage der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024 haben nur etwa 48 Prozent der über 60-Jährigen in Deutschland eine Patientenverfügung. Bei den unter 40-Jährigen sind es sogar weniger als 10 Prozent. Das bedeutet: In mehr als der Hälfte aller Notfälle gibt es keine klare schriftliche Willensbekundung. (Quelle: Stiftung Warentest, Umfrage zu Vorsorgedokumenten, Stand: 2025 – Prozentzahlen können regional variieren.) [test.de]

Später haben wir gemerkt, dass es ohne Patientenverfügung verschiedene Entscheidungswege gibt. An erster Stelle stehen die nächsten Angehörigen – in der Regel Ehepartner, Kinder oder Eltern. Sie haben ein gesetzliches Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten, wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt. Das bedeutet: Sie dürfen im Namen des Patienten entscheiden, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen. Allerdings müssen sie sich dabei am mutmaßlichen Willen des Patienten orientieren – nicht an ihren eigenen Wünschen. Das ist ein wichtiger Unterschied. (Quelle: § 1901a Abs. 2 BGB sowie Rechtsprechung des BGH, Stand: 2025 – Einzelfallprüfung erforderlich.)

Nach dieser ersten Recherche beschloss ich, mit meinem Vater darüber zu sprechen – sobald es ihm besser ging. Einige Tage später war er wieder ansprechbar, und wir setzten uns zu einem ruhigen Gespräch zusammen. „Papa, wir müssen über etwas reden", begann ich vorsichtig. Er lächelte müde. „Ich weiß. Die Patientenverfügung." Er hatte in den letzten Tagen selbst darüber nachgedacht. „Ich hatte mal eine, vor Jahren. Aber ich weiß nicht, wo sie ist. Und ob sie noch aktuell ist." Wir beschlossen, gemeinsam eine neue zu erstellen – und diesmal sicherzustellen, dass alle Beteiligten wissen, wo sie liegt.

Mittlerweile haben wir mit mehreren Leuten über das Thema gesprochen, und viele hatten ähnliche Erfahrungen. Eine Bekannte erzählte, ihre Mutter sei plötzlich ins Koma gefallen, und die Familie habe tagelang diskutiert, ob lebenserhaltende Maßnahmen fortgesetzt werden sollten. Es gab keine Patientenverfügung, und niemand wusste genau, was die Mutter gewollt hätte. Am Ende musste ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden, was Wochen dauerte und die Familie zusätzlich belastete. Ein anderer Freund berichtete, sein Vater habe eine Patientenverfügung gehabt, aber sie sei so unpräzise formuliert gewesen, dass die Ärzte sie nicht anwenden konnten. Auch das zeigt: Es reicht nicht, irgendein Dokument zu haben – es muss klar, konkret und aktuell sein.

Was alle Fälle gemeinsam haben: Ohne klare Willensbekundung entsteht Unsicherheit. Ärzte, Angehörige, Betreuer – alle müssen raten, was der Patient wohl gewollt hätte. Das ist emotional belastend und kann zu Konflikten führen. Deshalb ist es so wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Eine Patientenverfügung gibt Sicherheit – nicht nur dem Patienten, sondern auch den Angehörigen, die dann nicht im Ungewissen entscheiden müssen. (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Informationen zur Patientenverfügung, Stand: 2025 – Formulierungen sollten präzise sein.)

Nach diesem ganzen Prozess haben wir auch gelernt, was passiert, wenn Angehörige sich nicht einig sind. In solchen Fällen kann das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, der im besten Interesse des Patienten entscheidet. Das kann ein Familienmitglied sein, aber auch ein professioneller Betreuer. Das Gericht prüft, was der mutmaßliche Wille des Patienten ist – anhand von früheren Äußerungen, Wertevorstellungen, religiösen Überzeugungen. Dieser Prozess ist aufwendig, emotional belastend und kann Wochen oder Monate dauern. (Quelle: § 1896 BGB, Betreuungsrecht, Stand: 2025 – Verfahrensdauer kann variieren.)

Ganz praktisch haben wir uns dann auch überlegt, wie eine gute Patientenverfügung aussehen sollte. Sie muss schriftlich verfasst sein – handschriftlich oder getippt, beides ist möglich. Sie sollte so konkret wie möglich formuliert sein: nicht nur „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen", sondern „Im Falle eines irreversiblen Komas oder einer schweren Demenz im Endstadium lehne ich künstliche Beatmung und künstliche Ernährung ab." Je präziser die Formulierung, desto klarer die Anwendung. Auch sollte die Verfügung regelmäßig aktualisiert werden – alle paar Jahre oder bei größeren Lebensveränderungen. (Quelle: Bundesärztekammer, Empfehlungen zur Patientenverfügung, Stand: 2025 – Formulierungshilfen sind online verfügbar.)

Ein Punkt, der uns besonders wichtig war: die Vorsorgevollmacht. Viele Menschen verwechseln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, aber es sind zwei verschiedene Dokumente. Die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen, die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer stellvertretend für einen handeln darf – bei Bankgeschäften, Behördengängen, Vertragsabschlüssen. Idealerweise hat man beides: eine Patientenverfügung für medizinische Entscheidungen und eine Vorsorgevollmacht für alle anderen Angelegenheiten. (Quelle: § 1896 Abs. 2 BGB, Stand: 2025 – Vollmacht verhindert häufig Betreuungsverfahren.)

Später habe ich auch mit einem befreundeten Arzt gesprochen, der mir weitere Details erklärte. Er sagte: „Für uns Ärzte ist eine klare Patientenverfügung Gold wert. Wir wollen das Beste für den Patienten, aber wenn wir nicht wissen, was er will, sind uns die Hände gebunden. Und wenn Angehörige streiten, wird es noch komplizierter." Er erzählte von einem Fall, in dem die Kinder einer Patientin unterschiedliche Meinungen hatten: Die eine wollte alle lebenserhaltenden Maßnahmen fortsetzen, der andere wollte abbrechen. Es gab keine Patientenverfügung, also musste das Gericht entscheiden. Das dauerte Wochen, und die Patientin lag währenddessen im Koma. „Solche Situationen sind für alle Beteiligten furchtbar", sagte er.

Ein Aspekt, den viele nicht kennen: Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden. Sie ist auch ohne Notar rechtsgültig, solange sie schriftlich vorliegt und klar erkennbar vom Verfasser stammt. Eine Beglaubigung kann jedoch sinnvoll sein, um Zweifel an der Echtheit auszuräumen. Manche Menschen lassen ihre Patientenverfügung zusätzlich von einem Arzt oder Anwalt bestätigen, um sicherzustellen, dass die medizinischen Formulierungen korrekt sind. (Quelle: § 1901a BGB, Stand: 2025 – Beglaubigung ist freiwillig, kann aber Sicherheit erhöhen.)

Nach all diesen Erfahrungen haben wir für uns eine klare Vorgehensweise entwickelt. Wer eine Patientenverfügung erstellen möchte, sollte folgende Schritte beachten: Erstens, sich informieren – über medizinische Möglichkeiten, rechtliche Grundlagen, persönliche Werte. Zweitens, das Dokument schriftlich formulieren – am besten mit Hilfe von Mustervorlagen oder professioneller Beratung. Drittens, es mit Angehörigen und dem Hausarzt besprechen. Viertens, es an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahren. Fünftens, eine Notfallkarte im Portemonnaie mitführen, die auf die Existenz der Verfügung hinweist. Und sechstens, die Verfügung regelmäßig überprüfen und aktualisieren.

Für alle, die sich jetzt fragen, wo man Hilfe bei der Erstellung findet, haben wir eine Übersicht erstellt. Sie zeigt, welche Anlaufstellen es gibt, welche Kosten anfallen und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Optionen haben:

Option Anlaufstelle Kosten (ca.) Vorteile Hinweise
1. Selbst erstellen Mustervorlagen (Justizministerium, Ärztekammer) Kostenfrei Schnell, flexibel, individuell anpassbar Formulierungen sollten präzise sein¹
2. Beratung durch Hausarzt Hausarztpraxis Meist kostenfrei Medizinische Fachkenntnis, persönliche Beratung Arzt kann keine rechtliche Beratung geben²
3. Beratung durch Anwalt Fachanwalt für Medizinrecht 150–400 Euro Rechtliche Sicherheit, individuelle Formulierung Höhere Kosten, aber präzise Absicherung³
4. Notar Notariat 100–250 Euro Beglaubigung, Archivierung möglich Optional, nicht zwingend erforderlich⁴
5. Online-Dienste Verschiedene Anbieter 20–100 Euro Bequem, schnell, oft mit Vorlagen Qualität variiert, Vorsicht bei unseriösen Anbietern

¹ Quelle: Bundesministerium der Justiz, Mustervorlagen, Stand: 2025 – individuelle Anpassung empfohlen.
² Hausärzte können medizinische Aspekte klären, aber keine Rechtsberatung ersetzen.
³ Anwaltskosten richten sich nach Aufwand – Erstberatung oft günstiger.
⁴ Notarielle Beglaubigung ist freiwillig, kann aber Zweifel an Echtheit ausräumen.
Quelle: Stiftung Warentest, Ratgeber zu Vorsorgedokumenten, Stand: 2025 – Anbietervergleich empfohlen. [test.de]

Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: die Aufbewahrung der Patientenverfügung. Es nützt nichts, wenn das Dokument existiert, aber niemand weiß, wo es liegt. Deshalb sollte man Kopien bei Vertrauenspersonen hinterlegen – etwa bei Familienangehörigen, dem Hausarzt oder einem Anwalt. Auch kann man die Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Das kostet einmalig etwa 25 Euro und stellt sicher, dass im Notfall schnell festgestellt werden kann, ob eine Verfügung existiert. (Quelle: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Stand: 2025 – Registrierung ist freiwillig.)

Wir haben mittlerweile auch von Fällen gehört, in denen Ärzte eine Patientenverfügung nicht akzeptiert haben. Das kann passieren, wenn die Verfügung veraltet, unpräzise oder medizinisch nicht umsetzbar ist. Zum Beispiel: Wenn jemand vor 20 Jahren geschrieben hat „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen", aber heute gibt es Behandlungen, die damals noch nicht existierten. Ist die Verfügung trotzdem anwendbar? Das ist oft unklar. Deshalb sollte man die Patientenverfügung alle paar Jahre überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Eine Faustregel: Alle zwei bis drei Jahre oder nach größeren Lebensveränderungen wie schwerer Krankheit, Scheidung oder Tod eines Angehörigen. (Quelle: Bundesärztekammer, Empfehlungen, Stand: 2025 – Aktualisierung erhöht Rechtssicherheit.)

Ein befreundetes Paar hat uns von einer besonders schwierigen Situation erzählt. Der Mann hatte eine Patientenverfügung, in der er künstliche Beatmung ablehnte. Doch als er nach einem Unfall ins Koma fiel, wollte die Ehefrau trotzdem, dass er beatmet wird – in der Hoffnung auf Besserung. Die Ärzte waren unsicher: Sollten sie der Patientenverfügung oder dem Willen der Ehefrau folgen? Am Ende entschieden sie sich für die Patientenverfügung, weil diese rechtlich bindend ist. Die Ehefrau war verzweifelt, aber das Gericht bestätigte später die Entscheidung der Ärzte. Solche Fälle zeigen: Eine Patientenverfügung ist ernst gemeint und wird auch gegen den Willen der Angehörigen durchgesetzt, wenn sie klar formuliert ist. (Quelle: BGH-Rechtsprechung zu Patientenverfügungen, Stand: 2025 – Einzelfallentscheidungen können variieren.)

Auch das Thema internationale Gültigkeit ist relevant. Die Europäische Union hat zwar keine einheitliche Regelung für Patientenverfügungen, aber viele Mitgliedstaaten erkennen ausländische Verfügungen an – vor allem, wenn sie in einer gängigen Sprache verfasst sind. Wer viel im Ausland unterwegs ist oder auswandert, sollte seine Patientenverfügung idealerweise übersetzen lassen und eventuell eine zweite Version erstellen, die den Anforderungen des Ziellandes entspricht. (Quelle: Europäisches Parlament, grenzüberschreitende Patientenrechte, Stand: 2025 – nationale Regelungen können variieren.) [europa.eu]

Mittlerweile haben wir auch festgestellt, dass es spezielle Patientenverfügungen für bestimmte Situationen gibt. Zum Beispiel für Krebspatienten, für Menschen mit Demenz oder für schwangere Frauen. Diese Verfügungen sind auf die besonderen medizinischen Fragestellungen zugeschnitten und enthalten präzisere Formulierungen. Auch religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen können eine Rolle spielen: Manche Menschen lehnen Bluttransfusionen ab, andere möchten keine Organspende. All das kann in der Patientenverfügung festgehalten werden. (Quelle: Deutsche Hospiz- und PalliativVerband, Informationen zu spezialisierten Verfügungen, Stand: 2025 – individuelle Beratung empfohlen.)

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage: Was passiert mit der Patientenverfügung nach dem Tod? Rechtlich verliert sie mit dem Tod ihre Wirkung, denn sie gilt nur für medizinische Entscheidungen zu Lebzeiten. Wer zusätzlich regeln möchte, was nach dem Tod mit dem Körper geschehen soll – etwa Organspende, Obduktion, Bestattungsform –, braucht eine separate Verfügung, die sogenannte „Bestattungsverfügung" oder „Totenfürsorge-Vollmacht". Auch hier ist Vorsorge wichtig, um den Angehörigen Entscheidungen abzunehmen. (Quelle: Bestattungsgesetze der Bundesländer, Stand: 2025 – Regelungen können je nach Bundesland variieren.)

Nach all diesen Erfahrungen und Gesprächen haben wir eine wichtige Lektion gelernt: Eine Patientenverfügung ist kein Zeichen von Schwäche oder Pessimismus, sondern ein Akt der Selbstbestimmung und Fürsorge. Sie gibt einem selbst die Kontrolle über das eigene Lebensende und entlastet gleichzeitig die Angehörigen von schweren Entscheidungen. Niemand redet gerne über Krankheit, Tod und medizinische Grenzsituationen. Aber genau deshalb ist es so wichtig, es rechtzeitig zu tun – bevor es zu spät ist.

Heute, mehrere Monate nach dem Vorfall mit meinem Vater, haben wir alle unsere Vorsorgedokumente geregelt. Mein Vater hat eine neue Patientenverfügung erstellt, präzise formuliert, mit dem Hausarzt besprochen. Auch meine Schwester und ich haben jeweils eine verfasst – obwohl wir beide Mitte vierzig sind und hoffentlich noch viele Jahre vor uns haben. Aber wir haben gesehen, wie schnell es gehen kann. Die Dokumente liegen in einer feuerfesten Box zu Hause, Kopien haben Vertrauenspersonen, und wir tragen alle eine kleine Karte im Portemonnaie, auf der steht: „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorhanden – siehe Box zu Hause." Ein einfaches System, aber es gibt uns allen ein Gefühl von Sicherheit.

Abschließend möchten wir noch einen Blick auf digitale Lösungen werfen. In den letzten Jahren sind verschiedene Apps und Online-Plattformen entstanden, die es ermöglichen, Patientenverfügungen digital zu hinterlegen und im Notfall schnell abrufbar zu machen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, bei solchen Diensten auf Datenschutz und Verschlüsselung zu achten. Denn Gesundheitsdaten sind hochsensibel und dürfen nicht in falsche Hände geraten. Wer digitale Lösungen nutzt, sollte sich vergewissern, dass der Anbieter seriös ist und die Daten nach europäischen Datenschutzstandards (DSGVO) verarbeitet. (Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Empfehlungen zu digitalen Gesundheitsdaten, Stand: 2025 – Datensicherheit ist entscheidend.) [bsi.bund.de]


Patientenverfügung erstellen – 6 Steps

  1. Informieren – Rechtliche Grundlagen, medizinische Optionen, persönliche Werte klären.
  2. Dokument schriftlich formulieren – Mustervorlagen nutzen oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
  3. Mit Angehörigen besprechen – Familie, Partner, enge Freunde informieren und einbeziehen.
  4. Hausarzt konsultieren – Medizinische Fragen klären, Formulierungen auf Umsetzbarkeit prüfen.
  5. Sicher aufbewahren – Original und Kopien an zugänglichen Orten hinterlegen, Notfallkarte im Portemonnaie.
  6. Regelmäßig aktualisieren – Alle 2–3 Jahre überprüfen, bei Lebensveränderungen anpassen.

Musterformulierung: Patientenverfügung (Auszug)

Ich, [Name, Geburtsdatum], verfüge für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann:

Im Falle eines irreversiblen Komas oder einer schweren, fortgeschrittenen Demenz im Endstadium lehne ich folgende medizinische Maßnahmen ab: künstliche Beatmung, künstliche Ernährung über Sonde, Wiederbelebung nach Herzstillstand.

Ich wünsche jedoch eine angemessene Schmerztherapie und palliative Betreuung, auch wenn diese meine Lebenszeit verkürzen sollte.

[Ort, Datum, Unterschrift]

(Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Beispielformulierung. Eine vollständige Patientenverfügung sollte individuell angepasst und idealerweise mit fachlicher Unterstützung erstellt werden.)


💬 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns gefragt: Ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig?

Ja, eine Patientenverfügung braucht keine notarielle Beglaubigung, um rechtsgültig zu sein. Es reicht, wenn sie schriftlich vorliegt – handschriftlich oder getippt – und klar erkennbar vom Verfasser stammt. Eine Beglaubigung durch einen Notar oder Arzt kann jedoch sinnvoll sein, um Zweifel an der Echtheit auszuräumen und die medizinische Umsetzbarkeit zu bestätigen. (Quelle: § 1901a BGB, Stand: 2025 – Beglaubigung ist freiwillig, aber empfehlenswert.)

Eine weitere häufige Frage lautet: Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe und ins Koma falle?

Dann müssen die nächsten Angehörigen – in der Regel Ehepartner, Kinder oder Eltern – im Gespräch mit den Ärzten entscheiden, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen. Sie müssen sich dabei am mutmaßlichen Willen des Patienten orientieren, also daran, was dieser wahrscheinlich gewollt hätte. Wenn sich die Angehörigen nicht einigen können oder niemand verfügbar ist, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen, der die Entscheidung trifft. (Quelle: § 1901a Abs. 2 BGB sowie Betreuungsrecht, Stand: 2025 – Verfahren kann Wochen dauern.)

Und schließlich: Kann ich eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen?

Ja, eine Patientenverfügung kann jederzeit und formlos widerrufen werden – mündlich oder schriftlich. Wichtig ist nur, dass der Widerruf dokumentiert wird, damit keine Unklarheiten entstehen. Wer seine Meinung ändert, sollte die alte Verfügung vernichten und gegebenenfalls eine neue erstellen. Auch Angehörige und Ärzte sollten über den Widerruf informiert werden, damit im Notfall keine veralteten Dokumente herangezogen werden. (Quelle: § 1901a Abs. 1 BGB, Stand: 2025 – Widerruf ist formfrei möglich.)