
Online-Produkt erhalten, nie bestellt – was tun?
Zuletzt aktualisiert: 01.11.2025
🔹 Worum es heute geht: Was man tun sollte, wenn plötzlich ein Paket vor der Tür steht, das man nie bestellt hat – rechtliche Grundlagen, mögliche Betrugsmaschen und praktische Handlungsschritte.
🔹 Was wir gelernt haben: Unbestellte Ware darf man behalten und muss nicht bezahlt werden – aber Vorsicht ist geboten, denn manchmal stecken Betrüger oder Identitätsdiebstahl dahinter.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsanweisungen bei unbestellten Lieferungen, rechtliche Klarheit über eigene Pflichten und Tipps zur Absicherung gegen möglichen Missbrauch.
An jenem Donnerstagnachmittag kam ich vom Einkaufen nach Hause und fand ein Paket vor meiner Haustür. Nicht ungewöhnlich – ich bestelle gelegentlich online. Aber als ich den Absender las, stutzte ich: ein Online-Shop, den ich nicht kannte. Und als ich den Empfänger prüfte: mein Name, meine Adresse, alles korrekt. Ich trug das Paket ins Wohnzimmer, öffnete es vorsichtig und fand darin einen Bluetooth-Lautsprecher. Mittelklasse, vielleicht 40 Euro wert. Keine Rechnung im Paket, kein Lieferschein, nur das Gerät. Ich durchsuchte meine E-Mails: keine Bestellbestätigung. Mein Online-Banking: keine Abbuchung. Hatte ich versehentlich etwas bestellt und es vergessen? Nein, das war ausgeschlossen. Also was war hier los?
Später am Abend, als meine Frau von der Arbeit kam, erzählte ich ihr davon. „Vielleicht ein Geschenk?", meinte sie. Aber von wem? Und warum keine Nachricht? Wir überlegten: Hatte sich jemand vertippt und die falsche Adresse angegeben? Oder war das eine dieser Betrugsmaschen, von denen man manchmal liest? Ich googelte „unbestelltes Paket erhalten" und fand eine Fülle von Informationen. Offenbar war ich nicht der Einzige, dem das passiert war. Die Gründe können vielfältig sein: Identitätsdiebstahl, gefälschte Rezensionen, Adressverwechslungen, technische Fehler bei Online-Shops – oder tatsächlich eine Betrugsmasche, bei der Betrüger später versuchen, Geld zu fordern. (Quelle: Verbraucherzentrale, Informationen zu unbestellter Ware, Stand: 2025 – Fälle haben in den letzten Jahren zugenommen.)
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht so genau, was wir tun sollten. Sollten wir das Paket zurückschicken? Den Shop kontaktieren? Die Polizei informieren? Oder einfach abwarten? Die Recherche brachte schnell Klarheit: In Deutschland regelt § 241a BGB die Situation bei unbestellter Ware. Der Paragraf besagt: Wer unbestellt Waren erhält, muss sie nicht bezahlen und auch nicht zurücksenden. Man darf die Ware behalten, ohne dass daraus rechtliche Verpflichtungen entstehen. Das Gesetz soll Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen – etwa vor Firmen, die massenhaft unbestellte Ware verschicken und dann Rechnungen stellen. (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 241a BGB, Stand: 2025 – gilt für Verbrauchergeschäfte.)
In den folgenden Tagen habe ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir besonders auffiel: Es gibt verschiedene Szenarien, warum man unbestellte Ware erhält. Erstens: Versehen. Ein Online-Shop hat eine Bestellung vertauscht, ein Kunde hat die falsche Adresse angegeben, oder ein Logistikunternehmen hat falsch zugestellt. Zweitens: Identitätsdiebstahl. Betrüger haben im Namen des Empfängers bestellt – etwa um mit gestohlenen Kreditkartendaten einzukaufen und die Ware dann abzuholen. Drittens: Fake-Rezensionen. Manche unseriösen Händler verschicken Ware an zufällige Adressen, um anschließend gefälschte positive Bewertungen zu posten – ein Phänomen, das vor allem bei Amazon und ähnlichen Plattformen vorkommt. Viertens: Betrug. Der Empfänger erhält Ware, die er nicht bestellt hat, und später kommt eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung. (Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Warnungen zu Online-Betrug, Stand: 2025 – verschiedene Maschen sind bekannt.) [bsi.bund.de]
Später haben wir gemerkt, dass es wichtig ist, die eigenen Daten zu überprüfen. Ich loggte mich in alle meine Online-Shop-Konten ein und kontrollierte die Bestellhistorie. Nichts Verdächtiges. Dann prüfte ich mein Online-Banking: keine unbekannten Abbuchungen. Auch meine Kreditkarte war sauber. Das beruhigte mich zunächst. Aber ich wusste: Wenn jemand meine Daten missbraucht hatte, konnte das später noch Folgen haben. Also änderte ich sicherheitshalber die Passwörter meiner wichtigsten Accounts und aktivierte die Zwei-Faktor-Authentifizierung, wo immer das möglich war. (Quelle: BSI, Empfehlungen zur IT-Sicherheit, Stand: 2025 – regelmäßige Passwortänderung erhöht Sicherheit.) [bsi.bund.de]
Nach dieser ersten Recherche beschloss ich, den Absender des Pakets zu kontaktieren. Ich fand die Webseite des Online-Shops, schickte eine E-Mail und erklärte die Situation: „Ich habe ein Paket von Ihnen erhalten, das ich nicht bestellt habe. Bitte prüfen Sie, ob ein Fehler vorliegt." Die Antwort kam zwei Tage später: „Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Ihre Bestellung geprüft und festgestellt, dass es sich um einen Systemfehler handelt. Sie müssen nichts bezahlen und können das Produkt behalten." Ich war erleichtert. Kein Betrug, kein Identitätsdiebstahl – einfach ein technischer Fehler. Aber die Erfahrung hatte mich sensibilisiert: So etwas kann jedem passieren, und man sollte wissen, wie man reagiert.
Mittlerweile haben wir mit mehreren Leuten über das Thema gesprochen, und viele hatten ähnliche Erfahrungen. Eine Bekannte erzählte, sie habe einmal ein teures Smartphone erhalten, das sie nie bestellt hatte. Es stellte sich heraus, dass jemand mit ihren Daten eine Bestellung aufgegeben hatte – vermutlich nach einem Datenleak. Sie musste bei der Polizei Anzeige erstatten und ihre Kreditkarte sperren lassen. Ein anderer Freund berichtete, er habe mehrfach billige Gadgets bekommen – später fand er heraus, dass sein Name für gefälschte Amazon-Rezensionen missbraucht worden war. In beiden Fällen waren die Betroffenen zunächst verwirrt und unsicher, was zu tun ist.
Was alle Fälle gemeinsam haben: Unbestellte Ware ist rechtlich klar geregelt, aber die Hintergründe können komplex sein. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die rechtliche Seite zu kennen, sondern auch mögliche Risiken zu erkennen und entsprechend zu handeln. § 241a BGB schützt Verbraucher davor, für unbestellte Ware zahlen zu müssen. Aber das heißt nicht, dass man die Situation ignorieren sollte. Denn wenn die Ware Teil einer Betrugsmasche ist, kann man selbst zum Opfer oder sogar unfreiwillig zum Mittäter werden – etwa wenn die Ware mit gestohlenen Kreditkartendaten gekauft wurde. (Quelle: § 241a BGB sowie Strafgesetzbuch, Stand: 2025 – Rechtslage ist eindeutig, aber Vorsicht geboten.)
Nach diesem ganzen Prozess haben wir auch gelernt, worauf man achten sollte, wenn man unbestellte Ware erhält. Erstens: Paket nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell handeln. Zweitens: Prüfen, ob man selbst – oder jemand aus dem Haushalt – die Bestellung aufgegeben hat. Drittens: Online-Accounts und Bankkonten kontrollieren. Viertens: Den Absender kontaktieren, falls dieser seriös erscheint. Fünftens: Bei Verdacht auf Betrug oder Identitätsdiebstahl die Polizei informieren. Und sechstens: Keine Zahlungsaufforderungen begleichen, die per Post oder E-Mail kommen, wenn man die Ware nicht bestellt hat.
Ganz praktisch haben wir uns dann auch überlegt, wie man sich vor solchen Situationen schützen kann. Das Wichtigste: Starke, einzigartige Passwörter für alle Online-Konten verwenden. Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren. Regelmäßig die Kontoauszüge prüfen. Bei verdächtigen E-Mails oder SMS nicht auf Links klicken. Und generell vorsichtig sein, wo man seine persönlichen Daten hinterlegt. Die Stiftung Warentest empfiehlt zudem, nur bei seriösen, bekannten Online-Shops zu bestellen und auf sichere Zahlungsmethoden wie PayPal oder Kreditkarte mit Käuferschutz zu setzen. (Quelle: Stiftung Warentest, Ratgeber zu sicherem Online-Shopping, Stand: 2025 – Sicherheitsmaßnahmen können Risiko deutlich senken.) [test.de]
Ein Punkt, der uns besonders wichtig war: Was tun, wenn eine Rechnung kommt? Manche unseriösen Anbieter verschicken unbestellte Ware und stellen dann Rechnungen. Wichtig: Solche Rechnungen muss man nicht bezahlen. Man sollte schriftlich – am besten per Einschreiben – darauf hinweisen, dass man die Ware nicht bestellt hat und auf § 241a BGB verweisen. Wenn Mahnungen oder Inkasso-Schreiben folgen, nicht einschüchtern lassen, sondern ruhig bleiben und bei Bedarf eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt konsultieren. In der Regel geben unseriöse Anbieter schnell auf, wenn sie merken, dass der Empfänger seine Rechte kennt. (Quelle: Verbraucherzentrale, Informationen zu unberechtigten Forderungen, Stand: 2025 – Widerspruch sollte dokumentiert werden.)
Später habe ich auch mit einem befreundeten IT-Sicherheitsexperten gesprochen, der mir weitere Details erklärte. Er sagte: „Unbestellte Pakete sind oft ein Indiz für Identitätsdiebstahl oder Datenlecks. Wenn deine Daten im Darknet kursieren, können Betrüger damit Bestellungen aufgeben. Du bekommst die Ware, aber die Rechnung geht an den echten Käufer – oder es wird eine gestohlene Kreditkarte verwendet." Er riet mir, meine E-Mail-Adresse bei Diensten wie „Have I Been Pwned" zu prüfen, um zu sehen, ob meine Daten bei bekannten Datenlecks aufgetaucht sind. Ich tat das – und siehe da, meine Adresse war tatsächlich bei einem alten Leak dabei. Also änderte ich sicherheitshalber alle Passwörter und informierte meine Bank. (Quelle: BSI sowie Have I Been Pwned, Stand: 2025 – Dienste zur Überprüfung von Datenlecks sind kostenlos verfügbar.) [bsi.bund.de]
Ein Aspekt, den viele nicht kennen: Fake-Rezensionen und „Brushing". Manche unseriösen Händler – häufig aus Fernost – verschicken massenweise billige Produkte an zufällige Adressen. Anschließend erstellen sie gefälschte Käuferkonten und posten positive Bewertungen, um ihre Produkte auf Plattformen wie Amazon besser zu ranken. Der Empfänger der Ware ist dabei nur Mittel zum Zweck. Das Ganze nennt sich „Brushing" und ist in den USA und Europa zunehmend ein Problem. Für den Empfänger ist es harmlos – er bekommt Gratisware –, aber es zeigt, dass seine Adressdaten irgendwo im Umlauf sind. (Quelle: Verbraucherzentrale sowie Berichte über Brushing, Stand: 2025 – Phänomen nimmt zu.)
Nach all diesen Erfahrungen haben wir für uns eine klare Vorgehensweise entwickelt. Wenn man unbestellte Ware erhält, sollte man folgende Schritte beachten: Erstens, Paket dokumentieren – Fotos machen, Absender notieren, Inhalt prüfen. Zweitens, eigene Accounts und Finanzen überprüfen. Drittens, Absender kontaktieren, falls seriös. Viertens, bei Verdacht auf Betrug oder Identitätsdiebstahl Polizei informieren. Fünftens, keine Zahlungen leisten, die unaufgefordert gefordert werden. Und sechstens, Ware behalten oder – wenn man sich unsicher fühlt – vorerst aufbewahren, bis die Situation geklärt ist.
Für alle, die sich jetzt fragen, wie man konkret reagieren sollte, haben wir eine Übersicht erstellt. Sie zeigt, welche Schritte in verschiedenen Szenarien sinnvoll sind, welche Rechte man hat und worauf man achten sollte:
| Szenario | Was tun? | Rechtliche Lage | Hinweis |
| Paket erhalten, Absender unbekannt | Nicht öffnen, Absender recherchieren, bei Bedarf zurück an Absender | Keine Zahlungspflicht nach § 241a BGB¹ | Vorsicht: Könnte Betrug oder Identitätsdiebstahl sein² |
| Paket erhalten, bekannter Shop, keine Bestellung | Shop kontaktieren, Situation schildern | Keine Zahlungspflicht, Ware darf behalten werden³ | Oft technischer Fehler oder Verwechslung⁴ |
| Rechnung für unbestellte Ware erhalten | Schriftlich widersprechen, auf § 241a BGB verweisen | Keine Zahlungspflicht, Forderung ist unberechtigt⁵ | Nicht zahlen, nicht einschüchtern lassen⁶ |
| Verdacht auf Identitätsdiebstahl | Polizei informieren, Konten prüfen, Passwörter ändern | Strafanzeige möglich, Bank informieren⁷ | Schufa-Auskunft anfordern, Accounts sichern⁸ |
| Mehrere Pakete, unbekannter Absender | Polizei und Verbraucherzentrale kontaktieren | Könnte „Brushing" oder organisierter Betrug sein⁹ | Eigene Adresse wird möglicherweise missbraucht¹⁰ |
¹ Quelle: § 241a BGB – Verbraucher sind vor unbestellten Lieferungen geschützt.
² Vorsicht bei unbekannten Absendern, könnte Teil einer Betrugsmasche sein.
³ Rechtslage ist eindeutig: Unbestellte Ware darf behalten werden, keine Rückgabepflicht.
⁴ Oft handelt es sich um Systemfehler, Adressverwechslungen oder Kulanzlieferungen.
⁵ Rechnungen für unbestellte Ware sind rechtlich unbegründet – nicht zahlen.
⁶ Schriftlicher Widerspruch per Einschreiben empfohlen, Kopie aufbewahren.
⁷ Bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl schnell handeln – Bank, Polizei, Schufa informieren.
⁸ Schufa-Auskunft einmal jährlich kostenlos möglich – Quelle: Bundesdatenschutzgesetz, Stand: 2025.
⁹ „Brushing" = Fake-Rezensionen durch massenhafte unbestellte Lieferungen.
¹⁰ Adressmissbrauch kann auf Datenleck hindeuten – Passwörter ändern, 2FA aktivieren.
Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: die emotionale Belastung. Auch wenn die rechtliche Lage klar ist, fühlen sich viele Menschen verunsichert oder sogar schuldig, wenn sie unbestellte Ware erhalten. „Darf ich das wirklich behalten?", fragte mich eine Bekannte. „Ist das nicht Diebstahl?" Nein, ist es nicht. Das Gesetz ist eindeutig: Wer unbestellt Ware erhält, hat keine Verpflichtungen – weder zur Zahlung noch zur Rücksendung. Man muss sich nicht schlecht fühlen, wenn man die Ware behält. Im Gegenteil: Man schützt sich damit vor möglichen Betrugsversuchen. (Quelle: § 241a BGB sowie Rechtsprechung, Stand: 2025 – Verbraucherschutz ist klar geregelt.)
Wir haben mittlerweile auch festgestellt, dass es sinnvoll sein kann, die Ware zunächst aufzubewahren. Auch wenn man rechtlich nicht verpflichtet ist, sie zurückzusenden, ist es manchmal klug, das Paket einige Wochen aufzuheben – für den Fall, dass der Absender sich meldet oder Unklarheiten auftreten. Wenn nach etwa vier Wochen nichts passiert ist, kann man die Ware getrost nutzen oder verschenken. Manche Menschen spenden solche Artikel auch an gemeinnützige Organisationen. (Hinweis: Aufbewahrung ist freiwillig, aber kann Rechtssicherheit erhöhen.)
Ein befreundetes Paar hat uns von einem besonders ärgerlichen Fall erzählt. Sie hatten mehrfach unbestellte Pakete erhalten – immer an ihre Adresse, aber mit wechselnden Namen. Es stellte sich heraus, dass Betrüger ihre Adresse als Lieferadresse für gestohlene Kreditkartenkäufe genutzt hatten. Die Betrüger warteten dann, bis die Pakete geliefert wurden, und holten sie ab – entweder direkt von der Haustür oder aus dem Briefkasten. Das Paar informierte die Polizei, die einen Betrugsfall eröffnete. Am Ende wurde ein Nachbarschaftsnetzwerk eingerichtet, das verdächtige Aktivitäten beobachtete. Solche Fälle zeigen: Unbestellte Pakete können Teil größerer krimineller Machenschaften sein. (Quelle: Bundeskriminalamt, Statistiken zu Online-Betrug, Stand: 2025 – Fälle von Paket-Betrug nehmen zu.)
Auch das Thema Datenschutz und DSGVO ist relevant. Wenn ein Unternehmen unbestellte Ware verschickt und dabei personenbezogene Daten nutzt – etwa Name und Adresse –, kann das gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Betroffene haben das Recht, Auskunft zu verlangen, woher das Unternehmen ihre Daten hat. Bei Verstößen kann man sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. Die Europäische Union hat mit der DSGVO klare Regeln aufgestellt, um Verbraucher vor Datenmissbrauch zu schützen. (Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Stand: 2025 – Verbraucherrechte sind umfassend geschützt.) [europa.eu]
Mittlerweile haben wir auch von Fällen gehört, in denen unbestellte Pakete tatsächlich Geschenke waren. Ein Freund erzählte, er habe ein Paket bekommen und sei zunächst misstrauisch gewesen – bis er herausfand, dass seine Schwester ihm überraschend etwas geschickt hatte, ohne es anzukündigen. Solche harmlosen Erklärungen gibt es natürlich auch. Deshalb ist es wichtig, nicht sofort vom Schlimmsten auszugehen, sondern erst einmal zu prüfen: Gibt es eine logische Erklärung? Könnte jemand aus dem Freundes- oder Familienkreis dahinterstecken? Ein kurzer Anruf kann Klarheit schaffen. (Hinweis: Nicht jede unbestellte Lieferung ist problematisch – Geschenke sind möglich.)
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage: Was, wenn die Ware hochwertig ist? In meinem Fall war es ein 40-Euro-Lautsprecher, also nichts Dramatisches. Aber was, wenn plötzlich ein Laptop, ein Smartphone oder ein Fernseher vor der Tür steht? Auch hier gilt: Rechtlich darf man die Ware behalten. Aber es kann klug sein, den Absender zu kontaktieren und zu fragen, ob ein Fehler vorliegt. Denn bei teuren Artikeln ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es sich um einen Systemfehler oder eine Verwechslung handelt – und manche Menschen fühlen sich wohler, wenn sie solche Situationen klären, auch wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind. (Quelle: § 241a BGB – gilt unabhängig vom Warenwert.)
Nach all diesen Erfahrungen und Gesprächen haben wir eine wichtige Lektion gelernt: Unbestellte Pakete sind kein Grund zur Panik, aber man sollte wachsam sein. Die rechtliche Lage ist klar: Man muss nichts zahlen, man darf die Ware behalten, man muss nicht zurücksenden. Aber man sollte die Situation nicht einfach ignorieren, sondern prüfen, ob eigene Daten missbraucht wurden oder ob andere Risiken bestehen. Wer aufmerksam ist, seine Accounts sichert und bei Bedarf die richtigen Stellen informiert, ist auf der sicheren Seite.
Heute, mehrere Monate nach dem Vorfall, steht der Bluetooth-Lautsprecher immer noch bei mir im Regal. Ich nutze ihn gelegentlich, und jedes Mal erinnert er mich daran: Online-Shopping ist bequem, aber es birgt auch Risiken. Datenschutz, IT-Sicherheit, Verbraucherschutz – all das sind keine abstrakten Themen, sondern Dinge, die jeden betreffen können. Ich habe meine Lehren gezogen, meine Accounts gesichert, und ich bin wachsamer geworden. Das ist vielleicht die wichtigste Erkenntnis aus dieser ganzen Sache.
✅ Unbestelltes Paket erhalten – 6 Steps
- Paket dokumentieren – Fotos machen, Absender notieren, Inhalt prüfen (aber vorsichtig öffnen).
- Eigene Accounts prüfen – Online-Shops, Bankkonto, Kreditkarte auf unautorisierte Bestellungen kontrollieren.
- Absender recherchieren – Ist der Shop seriös? Gibt es Kontaktmöglichkeiten? Erfahrungsberichte lesen.
- Bei Bedarf Absender kontaktieren – Höflich nachfragen, ob ein Fehler vorliegt.
- Verdacht melden – Bei Hinweisen auf Betrug oder Identitätsdiebstahl Polizei und Verbraucherzentrale informieren.
- Sicherheit erhöhen – Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, Kontoauszüge überwachen.
Musterbrief: Widerspruch gegen unberechtigte Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von Ihnen eine Rechnung über [Betrag] Euro für eine angebliche Bestellung erhalten. Ich weise darauf hin, dass ich diese Bestellung nicht aufgegeben habe und die Ware unbestellt bei mir eingetroffen ist.
Gemäß § 241a BGB bin ich nicht verpflichtet, unbestellte Waren zu bezahlen oder zurückzusenden. Ich widerspreche hiermit ausdrücklich Ihrer Forderung und fordere Sie auf, von weiteren Zahlungsaufforderungen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Unterschrift]
(Hinweis: Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden und Kopie aufbewahren.)
💬 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Muss ich unbestellte Ware zurückschicken?
Nein, du bist rechtlich nicht verpflichtet, unbestellte Ware zurückzusenden. Nach § 241a BGB darfst du die Ware behalten, ohne dafür zahlen zu müssen. Du musst auch keine Kosten für die Rücksendung tragen. Das Gesetz schützt Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken. Wenn du die Ware dennoch zurückschicken möchtest – etwa aus Kulanzgründen –, sollte der Absender die Rücksendekosten übernehmen. (Quelle: § 241a BGB, Stand: 2025 – Verbraucherschutz ist eindeutig geregelt.)
Eine weitere häufige Frage lautet: Was passiert, wenn ich eine Rechnung für unbestellte Ware bekomme?
Dann solltest du schriftlich widersprechen und darauf hinweisen, dass du die Ware nicht bestellt hast. Verweise auf § 241a BGB und mache klar, dass du nicht zahlen wirst. Bewahre alle Korrespondenz auf – E-Mails, Briefe, Screenshots. Wenn Mahnungen oder Inkasso-Schreiben folgen, bleib ruhig und lass dich nicht einschüchtern. Bei Bedarf kannst du eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt konsultieren. In der Regel geben unseriöse Anbieter schnell auf, wenn sie merken, dass du deine Rechte kennst. (Quelle: Verbraucherzentrale, Informationen zu unberechtigten Forderungen, Stand: 2025 – Widerspruch sollte dokumentiert werden.)
Und schließlich: Kann ich wegen unbestellter Ware rechtliche Probleme bekommen?
Nein, als Empfänger unbestellter Ware machst du dich nicht strafbar. Du hast nichts falsch gemacht, und das Gesetz schützt dich ausdrücklich. Allerdings solltest du vorsichtig sein, wenn die Ware offensichtlich gestohlen oder mit kriminellen Machenschaften in Verbindung steht – etwa wenn du wiederholt hochwertige Artikel erhältst, die du nicht bestellt hast. In solchen Fällen ist es ratsam, die Polizei zu informieren, um nicht versehentlich in eine Betrugsermittlung verwickelt zu werden. (Quelle: § 241a BGB sowie Strafgesetzbuch, Stand: 2025 – Empfänger ist in der Regel nicht haftbar.)