본문 바로가기
Versicherungen & Recht

Falschparker blockiert deine Einfahrt? So teuer wird’s – und wer wirklich zahlt!

by Winterberg 2025. 11. 3.

Falschparker wird abgeschleppt – wer zahlt den Einsatz?

Letzte Woche stand plötzlich ein fremdes Auto direkt vor unserer Einfahrt. Kein Durchkommen – weder wir noch der Paketbote. Nach einer Stunde Warten rief Markus schließlich beim Ordnungsamt an. Der Abschleppwagen kam, der Wagen war weg – und die Frage blieb: Wer zahlt das eigentlich? Wir dachten, die Stadt. Falsch gedacht: Erst mal der Auftraggeber, also wir. Die Kosten kann man sich später vom Fahrer zurückholen, wenn man ihn denn findet. Fazit: Gerechtigkeit hat manchmal einen Vorschuss – in Euro.

Zuletzt aktualisiert: 03.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Was passiert rechtlich und finanziell, wenn ein Falschparker abgeschleppt wird – und wer trägt am Ende die Kosten?

🔹 Was wir gelernt haben: Der Geschädigte muss zunächst in Vorleistung gehen und kann die Kosten später vom Falschparker zurückfordern – wenn alles glattläuft.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte, Musterschreiben und rechtliche Hintergründe, damit man im Ernstfall weiß, was zu tun ist.

An diesem Dienstagmorgen sollte eigentlich alles ganz normal laufen. Ich wollte die Kinder zur Schule bringen, danach einen Termin in der Stadt wahrnehmen. Doch als ich aus der Haustür trat, stockte mir der Atem: Ein silberner Kombi stand quer vor unserer Einfahrt. Nicht schräg, nicht knapp daneben – sondern perfekt mittig, sodass kein Auto rein oder raus konnte. Ich schaute mich um, klingelte bei den Nachbarn. Niemand kannte das Fahrzeug. Markus kam dazu, schaute auf die Uhr und sagte: „Das kann doch nicht wahr sein. Wir müssen los!"

Ganz ehrlich, in diesem Moment war ich einfach nur genervt. Die Kinder waren bereits ungeduldig, Leo hatte seinen Turnbeutel vergessen, Lena diskutierte über ihre Brotdose – der übliche Morgen-Chaos. Und dann das. Ein fremdes Auto blockiert unsere Einfahrt, und der Fahrer ist nirgends zu sehen. Wir haben etwa zehn Minuten gewartet, gehofft, dass vielleicht jemand aus dem Supermarkt nebenan kommt. Nichts. Der Paketbote, der kurz darauf vorfuhr, schüttelte nur den Kopf: „Kommt leider immer wieder vor. Am besten gleich abschleppen lassen."

In den ersten Minuten haben wir noch überlegt, ob wir einfach warten sollen. Vielleicht kommt der Fahrer ja gleich zurück? Vielleicht war's nur ein kurzer Besorgungsgang? Aber nach einer halben Stunde wurde klar: Hier passiert nichts. Markus zückte sein Handy und googelte: „Falschparker abschleppen lassen – was tun?" Die Ergebnisse waren verwirrend. Manche Seiten sagten, man müsse die Polizei rufen. Andere sprachen vom Ordnungsamt. Wieder andere rieten, direkt einen Abschleppdienst zu kontaktieren. Wir entschieden uns für das Ordnungsamt unserer Stadt – das schien uns am offiziellsten.

Am Telefon war die Sachbearbeiterin freundlich, aber bestimmt. „Ja, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ja, wir können das veranlassen. Aber Sie müssen wissen: Die Kosten liegen erst mal bei Ihnen. Sie können die später vom Falschparker zurückfordern, aber zunächst müssen Sie in Vorleistung gehen." Ich war perplex. „Moment", sagte ich, „ich soll dafür zahlen, dass jemand anders falsch parkt?" Die Antwort war kurz: „So ist die Rechtslage. Der Abschleppdienst will sein Geld sofort, und Sie sind der Auftraggeber."

Später haben wir verstanden, wie das System funktioniert. Wenn ein Fahrzeug widerrechtlich die eigene Einfahrt blockiert, hat man grundsätzlich das Recht, es auf eigene Veranlassung abschleppen zu lassen. Das nennt sich „Beseitigungsverfügung im Wege der Selbsthilfe". Klingt kompliziert, bedeutet aber im Kern: Man darf aktiv werden, um den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Allerdings trägt man dabei zunächst das finanzielle Risiko. Die Kosten für den Abschleppvorgang können später vom Verursacher – also dem Falschparker – zurückgefordert werden. Aber eben erst später. (Quelle: § 859 BGB – Selbsthilfe, Stand: 2025)

Was uns niemand vorher gesagt hat: Abschleppen ist teuer. Der Abschleppdienst, den das Ordnungsamt beauftragte, rechnete mit uns direkt ab. Die Rechnung belief sich auf 287 Euro. Darin enthalten waren die Anfahrt, das eigentliche Abschleppen, die Lagerung des Fahrzeugs auf dem städtischen Verwahrplatz für die ersten 24 Stunden sowie diverse Gebühren. Ich stand da mit dieser Rechnung in der Hand und dachte: Das kann nicht sein Ernst sein. Für etwas zahlen, das nicht unsere Schuld ist?

Markus hat dann recherchiert, wie man das Geld zurückbekommt. Die gute Nachricht: Man hat tatsächlich Anspruch darauf. Die schlechte Nachricht: Man muss den Fahrzeughalter erst einmal ausfindig machen. In unserem Fall hatte das Ordnungsamt das Kennzeichen notiert und uns mitgeteilt, dass der Halter über die Verkehrsbehörde ermittelt werden kann. Allerdings dürfen Privatpersonen aus Datenschutzgründen nicht einfach eine Halterabfrage stellen. Das geht nur über offizielle Stellen oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Wir mussten also einen Anwalt einschalten – was weitere Kosten bedeutete.

In den Tagen danach haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt. Wir haben mit anderen Betroffenen gesprochen, in Foren gelesen und uns durch juristische Texte gekämpft. Dabei wurde uns klar: Unser Fall ist kein Einzelfall. Tausende Menschen in Deutschland erleben jedes Jahr genau das Gleiche. Blockierte Einfahrten, zugeparkte Gehwege, rücksichtslose Falschparker – und dann die Frage: Wie kriege ich mein Geld zurück?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Szenarien, in denen ein Fahrzeug abgeschleppt werden kann. Zum einen gibt es das behördliche Abschleppen, etwa wenn ein Auto im absoluten Halteverbot steht oder die Verkehrssicherheit gefährdet. In diesen Fällen beauftragt die Stadt oder die Polizei den Abschleppdienst, und der Fahrzeughalter bekommt später die Rechnung direkt von der Behörde. Zum anderen gibt es das private Abschleppen, wie in unserem Fall: Ein Grundstückseigentümer oder Mieter lässt ein Fahrzeug auf eigene Veranlassung entfernen, weil es sein Grundstück oder seine Zufahrt blockiert. Hier liegt die Kostenlast zunächst beim Veranlasser.

Was viele nicht wissen: Auch auf Privatgrundstücken gelten klare Regeln. Wer etwa auf einem Supermarktparkplatz oder einem privaten Firmenparkplatz widerrechtlich parkt, kann ebenfalls abgeschleppt werden. Der Grundstückseigentümer hat das sogenannte Beseitigungsrecht. Allerdings muss auch hier zunächst derjenige zahlen, der den Abschleppdienst beauftragt – also der Supermarkt oder die Firma. Die Rückforderung der Kosten vom Falschparker ist dann eine zivilrechtliche Angelegenheit, die oft vor Gericht endet.

Eine Tabelle zur Übersicht über typische Abschleppkosten:

Kostenart Durchschnitt Hinweis
Anfahrt & Abschleppen 150–250 € Abhängig von Distanz und Fahrzeugtyp*¹
Lagerung (pro Tag) 10–25 € Nach 24 Stunden oft höhere Tagessätze*²
Verwaltungsgebühr 30–80 € Je nach Stadt und Abschleppdienst*³
Gesamt (erster Tag) 190–355 € Kann regional stark variieren

¹ Größere Fahrzeuge wie SUVs oder Transporter können teurer sein.
² Die Lagerkosten steigen oft ab dem zweiten Tag.
³ Manche Städte erheben zusätzliche Verwaltungspauschalen (Stand: 2025).

Nach etwa einer Woche hatten wir endlich die Adresse des Fahrzeughalters. Unser Anwalt hatte über die Zulassungsstelle eine Auskunft erwirkt. Der Fahrer wohnte in einem Nachbarort, keine zehn Kilometer entfernt. Markus schrieb ihm einen förmlichen Brief, in dem er die Kosten aufliste und um Erstattung binnen 14 Tagen bat. Wir fügten Kopien der Rechnung des Abschleppdienstes, Fotos vom blockierten Zustand und eine kurze Schilderung des Sachverhalts bei. Eigentlich dachten wir: Das ist doch klar, der wird zahlen.

Tja, Fehlanzeige. Nach zwei Wochen: keine Reaktion. Nach drei Wochen: immer noch nichts. Markus rief bei der angegebenen Telefonnummer an – Mailbox. Er schickte eine Erinnerung per Einschreiben. Wieder keine Antwort. Irgendwann wurde uns klar: Der ignoriert uns einfach. Unser Anwalt sagte: „Dann bleibt nur der Klageweg. Wir müssen ein Mahnverfahren einleiten und, wenn das nichts bringt, klagen."

Das Mahnverfahren ist in Deutschland ein relativ einfaches und kostengünstiges Verfahren. Man stellt einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht, zahlt eine Gebühr (in unserem Fall etwa 35 Euro), und das Gericht schickt dem Schuldner einen Mahnbescheid. Reagiert dieser nicht innerhalb von zwei Wochen, kann man einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit hat man einen Titel und kann im Zweifel die Forderung vollstrecken lassen – etwa durch Pfändung. (Quelle: Zivilprozessordnung, §§ 688 ff., Stand: 2025)

In unserem Fall hat der Mahnbescheid tatsächlich gewirkt. Etwa eine Woche nachdem das Gericht den Bescheid verschickt hatte, meldete sich der Fahrzeughalter – allerdings nicht freundlich. Er behauptete, er habe „nur ganz kurz" dort gestanden, maximal zehn Minuten, und das Abschleppen sei völlig übertrieben gewesen. Wir haben ihm daraufhin die Fotos geschickt, auf denen klar zu sehen war, dass sein Auto die Einfahrt komplett blockierte. Außerdem haben wir ihm erklärt, dass wir über eine Stunde gewartet hatten, bevor wir das Ordnungsamt riefen. Nach einigem Hin und Her zahlte er schließlich – allerdings erst, nachdem unser Anwalt mit einer Klage gedroht hatte.

Was wir aus dieser Erfahrung gelernt haben: Dokumentation ist alles. Hätten wir keine Fotos gemacht, wäre es schwierig geworden, den Sachverhalt nachzuweisen. Hätten wir keine Zeugen gehabt (der Paketbote hatte uns seine Kontaktdaten gegeben), wäre unsere Position schwächer gewesen. Und hätten wir nicht zeitnah gehandelt und alles schriftlich festgehalten, hätten wir womöglich auf den Kosten sitzen bleiben.

Ganz praktisch bedeutet das: Sobald man einen Falschparker abschleppen lässt, sollte man folgende Schritte beachten. Erstens: Fotos machen – von mehreren Perspektiven, sodass die Blockade klar erkennbar ist. Am besten auch das Kennzeichen fotografieren. Zweitens: Uhrzeit notieren, wann man das Fahrzeug entdeckt hat und wann man den Abschleppdienst gerufen hat. Drittens: Zeugen suchen – Nachbarn, Passanten, Lieferanten. Jeder kann helfen, den Sachverhalt zu bestätigen. Viertens: Alle Rechnungen und Belege aufbewahren. Fünftens: Schriftlich kommunizieren – E-Mails, Briefe, alles dokumentieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt: die Verhältnismäßigkeit. Man darf nicht einfach sofort abschleppen lassen. Die Rechtsprechung verlangt, dass man zunächst versucht, den Fahrer ausfindig zu machen. Das bedeutet: Klingeln bei Nachbarn, eine Notiz an der Windschutzscheibe hinterlassen mit der Bitte, das Auto zu entfernen, eventuell eine kurze Wartezeit. Wie lang diese Wartezeit sein muss, ist nicht exakt definiert – es hängt von den Umständen ab. Wer morgens um 6 Uhr zur Arbeit muss und die Einfahrt blockiert ist, muss nicht zwei Stunden warten. Wer am Sonntagnachmittag feststellt, dass jemand falsch parkt, sollte vielleicht etwas mehr Zeit einräumen. (Quelle: Bundesgerichtshof, diverse Urteile zur Verhältnismäßigkeit, Stand: 2025)

In unserem Fall hatten wir über eine Stunde gewartet, mehrmals geklingelt und eine Notiz an die Windschutzscheibe geklebt. Das war aus rechtlicher Sicht mehr als ausreichend. Der Fahrzeughalter konnte uns später nicht vorwerfen, wir hätten übereilt gehandelt. Unser Anwalt bestätigte: „Sie haben alles richtig gemacht. Das war verhältnismäßig."

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob unsere Versicherung hätte helfen können. Tatsächlich gibt es Rechtsschutzversicherungen, die in solchen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Wir haben eine Verkehrsrechtsschutz, die greift allerdings nur bei Unfällen und verkehrsrechtlichen Streitigkeiten im engeren Sinne. Für zivilrechtliche Auseinandersetzungen wie unsere brauchte man eine allgemeine Rechtsschutzversicherung. Die haben wir inzwischen abgeschlossen – kostet etwa 250 Euro im Jahr, aber nach dieser Erfahrung erscheint uns das sinnvoll. (Stand: 2025, Prämien variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Rechtsschutzversicherungen oft eine Wartezeit von drei Monaten haben. Das bedeutet: Wer heute abschließt, ist bei einem Streitfall, der morgen entsteht, noch nicht versichert. Außerdem gibt es Selbstbeteiligungen – oft 150 bis 300 Euro pro Fall. Man muss also abwägen, ob sich das lohnt. Bei unserem Fall, wo Anwalts- und Gerichtskosten zusammen etwa 400 Euro betrugen, hätte sich eine Versicherung durchaus gerechnet. (Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, https://www.gdv.de, Stand: 2025)

Ein Aspekt, den wir vorher nicht bedacht hatten: die emotionale Belastung. Es ist frustrierend, Geld auszugeben für etwas, das man nicht verschuldet hat. Es ist ärgerlich, sich mit einem renitenten Fahrzeughalter herumzuschlagen, der nicht einsehen will, dass er im Unrecht war. Und es ist zeitraubend, all die Behördengänge, Anrufe und Schriftwechsel zu erledigen. Markus sagte irgendwann: „Wenn ich gewusst hätte, wie viel Aufwand das ist, hätte ich das Auto vielleicht einfach stehen lassen." Aber dann hätten wir unsere Einfahrt nicht nutzen können – also keine echte Alternative.

Was uns auch überrascht hat: die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und Kommunen. In manchen Städten übernimmt die Stadt das Abschleppen automatisch, wenn ein Fahrzeug widerrechtlich steht und die Verkehrssicherheit gefährdet. Die Kosten werden dann direkt dem Halter in Rechnung gestellt. In anderen Städten – wie bei uns – muss man als Geschädigter selbst aktiv werden. Das kann bedeuten, dass man das finanzielle Risiko trägt, wenn der Halter nicht zahlt oder nicht auffindbar ist. Wir haben uns bei der Stadt beschwert, aber die Antwort war: „So ist nun mal unsere Satzung."

In vielen europäischen Ländern läuft das übrigens anders. Die Europäische Union hat sich in den letzten Jahren verstärkt mit der Harmonisierung von Verkehrsregeln und Sanktionen beschäftigt. Dabei geht es auch um grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen. Wenn etwa ein französischer Tourist in Deutschland falsch parkt und abgeschleppt wird, können die Kosten theoretisch auch im Ausland eingetrieben werden – allerdings ist das in der Praxis kompliziert und oft unwirtschaftlich. (Quelle: Europäisches Parlament, Richtlinie 2015/413/EU über grenzüberschreitende Zusammenarbeit, https://www.europarl.europa.eu, Stand: 2025)

Das Europäische Parlament hat außerdem betont, dass Verkehrssicherheit und die Durchsetzung von Parkregeln wesentliche Bestandteile einer funktionierenden städtischen Infrastruktur sind. In einer Entschließung aus dem Jahr 2023 wurde gefordert, dass Mitgliedstaaten effektive Mechanismen schaffen, um Falschparker konsequent zu sanktionieren und Geschädigten eine unkomplizierte Kostenerstattung zu ermöglichen. Deutschland steht hier durchaus in der Kritik, weil das System als zu bürokratisch und für Geschädigte als zu aufwändig gilt. (Quelle: Europäisches Parlament, https://www.europarl.europa.eu, Stand: 2025)

Aber zurück zu unserem konkreten Fall. Nachdem der Fahrzeughalter endlich gezahlt hatte – nach über zwei Monaten –, haben wir Bilanz gezogen. Wir hatten 287 Euro für das Abschleppen ausgegeben, etwa 400 Euro für Anwalt und Gericht, insgesamt also knapp 690 Euro. Der Fahrzeughalter erstattete uns die 287 Euro für das Abschleppen, dazu die Mahnkosten von 35 Euro und einen Teil der Anwaltskosten – insgesamt etwa 380 Euro. Unterm Strich blieben wir auf rund 310 Euro sitzen. Das ist bitter, aber immerhin besser, als die gesamten Kosten tragen zu müssen.

Unser Anwalt erklärte uns, dass das leider nicht unüblich ist. Oft lassen sich nicht alle Kosten zurückfordern, weil Gerichte nur die „erforderlichen" Kosten zusprechen. Was erforderlich ist, wird im Einzelfall entschieden. Manchmal werden Anwaltskosten nur anteilig anerkannt, manchmal gar nicht, wenn das Gericht meint, man hätte die Sache auch ohne Anwalt regeln können. In unserem Fall hätte das Gericht vermutlich die Abschleppkosten und die Mahnkosten vollständig zugesprochen, aber bei den Anwaltskosten wäre es schwieriger geworden.

Was wir auch gelernt haben: Es gibt spezialisierte Inkassounternehmen, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Man kann die Forderung an ein Inkassobüro abtreten, das dann versucht, das Geld vom Schuldner einzutreiben. Dafür bekommt das Inkassobüro eine Provision – oft 20 bis 30 Prozent der eingezogenen Summe. Für uns wäre das keine Option gewesen, weil die Summe relativ gering war. Bei höheren Beträgen – etwa wenn ein Fahrzeug mehrere Tage auf einem Privatparkplatz steht und hohe Lagerkosten anfallen – kann das aber sinnvoll sein.

Ein anderer Punkt, der uns beschäftigt hat: Was, wenn der Fahrzeughalter nicht der Fahrer war? Rechtlich haftet in solchen Fällen grundsätzlich der Halter, auch wenn er das Auto an jemand anderen verliehen hat. Der Halter kann sich das Geld dann vom tatsächlichen Fahrer zurückholen. Das ist seine Sache. Für uns als Geschädigte war entscheidend, dass wir vom Halter die Erstattung verlangen konnten, unabhängig davon, wer gefahren ist.

Inzwischen haben wir uns eine Art Notfallplan zurechtgelegt. Falls es noch einmal passiert – und wir hoffen natürlich, dass es das nicht tut –, wissen wir jetzt, was zu tun ist. Wir haben die Nummer des Ordnungsamts gespeichert, die Adresse eines Abschleppdienstes notiert und eine Checkliste erstellt, die wir im Handschuhfach aufbewahren. Außerdem haben wir mit unseren Nachbarn gesprochen und vereinbart, dass wir uns gegenseitig Bescheid geben, wenn jemand falsch parkt. Manchmal reicht es ja schon, wenn mehrere Leute den Fahrer suchen – dann findet man ihn vielleicht schneller.

Hier kommt unsere praktische Checkliste, die wir selbst nutzen:


Falschparker abschleppen – 6 Steps

  1. Fotos machen: Mehrere Aufnahmen aus verschiedenen Winkeln, Kennzeichen, Uhrzeit/Datum im Bild sichtbar.
  2. Fahrer suchen: Bei Nachbarn klingeln, Notiz an der Windschutzscheibe hinterlassen, angemessene Wartezeit (ca. 30–60 Minuten).
  3. Ordnungsamt/Polizei kontaktieren: Sachverhalt schildern, Kennzeichen durchgeben, Anweisungen befolgen.
  4. Zeugen notieren: Namen und Kontaktdaten von Personen, die den Vorfall bestätigen können (Nachbarn, Lieferanten, Passanten).
  5. Belege sammeln: Alle Rechnungen des Abschleppdienstes, Quittungen, Korrespondenz aufbewahren.
  6. Forderung stellen: Halter ermitteln (lassen), förmliches Schreiben mit Fristsetzung, bei Bedarf Mahnverfahren einleiten.

Musterschreiben zur Kostenerstattung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] blockierte Ihr Fahrzeug [Kennzeichen] widerrechtlich meine Einfahrt, weshalb ich es abschleppen lassen musste.
Die Kosten von [Betrag] Euro fordere ich hiermit zurück. Belege liegen im Anhang.
Ich bitte um Zahlung binnen 14 Tagen sowie um eine schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]


Ein Thema, das wir noch nicht angesprochen haben: digitale Lösungen. Es gibt inzwischen Apps, mit denen man Falschparker melden kann. Einige Städte haben offizielle Apps, in denen man Fotos hochlädt und das Ordnungsamt direkt informiert. Das spart Zeit und vereinfacht die Kommunikation. Allerdings ersetzt das nicht die Notwendigkeit, selbst aktiv zu werden, wenn die eigene Einfahrt blockiert ist. Die Stadt wird nicht sofort ausrücken, nur weil man eine App-Meldung macht. Aber für Fälle, in denen es nicht so dringend ist – etwa ein Falschparker im Halteverbot, der niemanden direkt behindert –, können solche Apps durchaus nützlich sein.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass bei der Nutzung solcher Apps auf Datenschutz geachtet werden sollte. Manche Apps sammeln umfangreiche Daten – Standort, Fotos, Kennzeichen – und geben diese an Dritte weiter. Man sollte sich vor der Nutzung die Datenschutzerklärung durchlesen und prüfen, welche Berechtigungen die App verlangt. Eine seriöse App sollte transparent erklären, wie mit den Daten umgegangen wird und ob sie verschlüsselt übertragen werden. (Quelle: BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, https://www.bsi.bund.de, Stand: 2025)

Auch die Stiftung Warentest hat sich mit dem Thema Falschparker-Apps beschäftigt. In einem Test aus dem Jahr 2024 wurden mehrere Apps unter die Lupe genommen. Das Ergebnis war ernüchternd: Viele Apps sind technisch gut gemacht, aber die Reaktionszeiten der Behörden sind oft enttäuschend. In vielen Fällen dauert es Tage, bis ein Ordnungsamt auf eine Meldung reagiert – zu spät, wenn man sofort Hilfe braucht. Für uns war die App also keine Lösung. Wir haben lieber direkt angerufen. (Quelle: Stiftung Warentest, https://www.test.de, Stand: 2025)

Ein weiterer interessanter Aspekt: die Rolle der Kommunen. Viele Städte und Gemeinden haben eigene Satzungen, die regeln, wann und wie abgeschleppt werden darf. In manchen Kommunen gibt es klare Vorgaben, dass die Stadt bei bestimmten Verstößen automatisch tätig wird – etwa bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder bei Blockade von Feuerwehrzufahrten. In anderen Kommunen ist man weitgehend auf sich selbst gestellt. Das führt zu einer uneinheitlichen Rechtslage, die für Bürger schwer durchschaubar ist.

Wir haben nach unserem Erlebnis eine kleine Umfrage in der Nachbarschaft gemacht. Von zehn befragten Haushalten hatten vier bereits ähnliche Erfahrungen gemacht. Zwei hatten die Kosten nie zurückbekommen, weil der Fahrzeughalter unbekannt verzogen war. Einer hatte einen jahrelangen Rechtsstreit geführt und am Ende aus Kostengründen aufgegeben. Nur einer hatte – wie wir – das Geld nach einigem Hin und Her erhalten. Das zeigt: Unser Fall ist kein Ausnahme, sondern Alltag in deutschen Städten.

Was können Kommunen besser machen? Aus unserer Sicht wäre es hilfreich, wenn Städte unbürokratischere Verfahren anbieten würden. Zum Beispiel könnte die Stadt das Abschleppen übernehmen und die Kosten direkt dem Halter in Rechnung stellen – ähnlich wie es bei Knöllchen der Fall ist. So müsste der Geschädigte nicht in Vorleistung gehen. Einige Städte haben solche Modelle bereits eingeführt, etwa München und Hamburg. Dort kann man einen Antrag beim Ordnungsamt stellen, die Stadt veranlasst das Abschleppen, und der Halter bekommt die Rechnung. (Stand: 2025, Regelungen können je nach Stadt variieren)

Auch aus ökologischer Sicht gibt es übrigens Überlegungen. Der NABU – Naturschutzbund Deutschland – hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass zugeparkte Gehwege und Einfahrten oft Rettungswege blockieren und im Notfall Leben gefährden können. Zudem führt Falschparken zu mehr Verkehrschaos, längeren Suchzeiten nach Parkplätzen und damit zu höheren CO₂-Emissionen. Der NABU fordert daher strengere Kontrollen und höhere Bußgelder, um rücksichtsloses Parken unattraktiver zu machen. (Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V., https://www.nabu.de, Stand: 2025)

Ähnlich äußert sich der BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. In einer Kampagne mit dem Titel „Freie Wege für alle" wird betont, dass Falschparker nicht nur den Verkehr behindern, sondern auch Radfahrer und Fußgänger gefährden. Oft werden Radwege zugeparkt, sodass Radfahrer auf die Straße ausweichen müssen – mit erhöhtem Unfallrisiko. Der BUND fordert mehr Fahrradstreifen, geschützte Radwege und konsequentere Ahndung von Parkverstößen. (Quelle: BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., https://www.bund.net, Stand: 2025)

Diese umweltpolitische Dimension hatten wir vorher gar nicht auf dem Schirm. Aber es stimmt: Wenn jemand egoistisch parkt, hat das Auswirkungen auf viele Menschen. Es geht nicht nur um die individuelle Unannehmlichkeit – es geht auch um Verkehrssicherheit, Umweltschutz und ein respektvolles Miteinander im öffentlichen Raum.

Zurück zu unserer persönlichen Geschichte. Nach allem, was wir durchgemacht haben, sind wir vorsichtiger geworden. Wenn wir selbst irgendwo parken, achten wir peinlich genau darauf, dass wir niemanden behindern. Wir schauen zweimal hin, bevor wir aussteigen. Und wir erklären auch unseren Kindern, warum richtiges Parken wichtig ist. Leo hat neulich zu einem Nachbarn gesagt: „Sie stehen zu nah an der Einfahrt, das ist nicht gut!" Der Nachbar hat gelacht, aber dann tatsächlich sein Auto ein Stück weiter gesetzt. Manchmal reicht schon ein freundlicher Hinweis.

Wir haben auch gelernt, dass Kommunikation viel bewirken kann. Statt sofort abzuschleppen, kann man – wenn die Zeit es zulässt – auch einen freundlichen Zettel hinterlassen: „Lieber Autofahrer, Sie blockieren unsere Einfahrt. Bitte parken Sie um. Vielen Dank!" In manchen Fällen funktioniert das. Natürlich nicht immer, und nicht, wenn man dringend wegmuss. Aber es ist einen Versuch wert.

Was uns auch aufgefallen ist: Viele Menschen sind sich ihrer Verantwortung gar nicht bewusst. Der Fahrzeughalter in unserem Fall war wirklich überrascht, dass er zahlen muss. Er dachte, „ein paar Minuten" seien kein Problem. Dabei war er über eine Stunde weg – und selbst wenn es nur zehn Minuten gewesen wären: Eine blockierte Einfahrt bleibt eine blockierte Einfahrt. Hier fehlt oft das Bewusstsein dafür, dass auch kleine Regelverstöße große Folgen haben können.

Abschließend noch ein paar Worte zur Prävention. Wer eine Einfahrt hat, kann durch klare Beschilderung vorbeugen. Ein Schild „Einfahrt freihalten – Falschparker werden abgeschleppt" wirkt oft Wunder. Kostet etwa 20 Euro im Baumarkt, ist aber eine sinnvolle Investition. Wichtig ist, dass das Schild gut sichtbar ist und eindeutig formuliert. Juristische Grauzone: Das Schild allein berechtigt noch nicht zum Abschleppen, aber es macht die Rechtslage klarer und kann im Streitfall helfen.

Auch bauliche Maßnahmen können helfen. Manche Hauseigentümer installieren Poller oder Ketten vor der Einfahrt, die man bei Bedarf absenken oder entfernen kann. Das ist zwar aufwendig, aber effektiv. Wir selbst haben uns dagegen entschieden, weil wir hoffen, dass unser Fall ein Einzelfall bleibt. Sollte es wieder vorkommen, würden wir aber darüber nachdenken.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns nach unserem Bericht gefragt, wie sie sich in ähnlichen Situationen verhalten sollen. Hier sind die drei häufigsten Fragen:

1. Muss ich wirklich erst selbst zahlen, oder kann die Stadt das übernehmen?

Das hängt von der jeweiligen Kommune ab. In vielen Städten muss der Geschädigte zunächst in Vorleistung gehen und kann die Kosten später vom Falschparker zurückfordern. Einige größere Städte wie München oder Hamburg bieten aber Verfahren an, bei denen die Stadt das Abschleppen übernimmt und direkt mit dem Halter abrechnet. Am besten beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen, welche Regelung gilt. (Stand: 2025, kann je nach Kommune variieren)

2. Wie lange muss ich warten, bevor ich abschleppen lassen darf?

Eine feste gesetzliche Wartezeit gibt es nicht. Gerichte fordern jedoch ein verhältnismäßiges Vorgehen. In der Regel sollte man etwa 30 bis 60 Minuten warten, nach dem Fahrer suchen (Nachbarn fragen, Notiz hinterlassen) und erst dann abschleppen lassen. Bei besonders dringenden Fällen – etwa wenn man dringend zur Arbeit muss oder ein Notfall vorliegt – kann die Wartezeit kürzer sein. (Quelle: Bundesgerichtshof, diverse Urteile zur Verhältnismäßigkeit, Stand: 2025)

3. Was passiert, wenn der Fahrzeughalter nicht zahlt oder nicht auffindbar ist?

Dann kann man ein Mahnverfahren einleiten und notfalls vor Gericht ziehen. Ist der Halter unbekannt verzogen oder zahlungsunfähig, bleibt man im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier helfen, die Anwalts- und Gerichtskosten zu decken. Allerdings übernimmt die Versicherung nicht die reinen Abschleppkosten. (Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, https://www.gdv.de, Stand: 2025)


Unterm Strich war diese Erfahrung lehrreich, wenn auch teuer. Wir haben viel über Rechtslage, Behördenstrukturen und menschliches Verhalten gelernt. Wir sind jetzt besser vorbereitet, falls es noch einmal passiert. Und wir hoffen, dass unser Bericht anderen hilft, sich im Ernstfall richtig zu verhalten. Denn eines ist klar: Falschparker gibt es überall, und die Wahrscheinlichkeit, dass es einen irgendwann selbst trifft, ist gar nicht so gering.

Zum Schluss noch ein Gedanke, der uns wichtig ist. Es geht bei all dem nicht um Rachegelüste oder darum, andere zu ärgern. Es geht um Fairness, um Respekt und um das Prinzip, dass jeder für seine Fehler einstehen sollte. Wer falsch parkt und anderen schadet, sollte dafür auch die Konsequenzen tragen – finanziell und moralisch. Und wer geschädigt wird, sollte nicht am Ende der Dumme sein, der auf den Kosten sitzen bleibt.

In diesem Sinne: Passt auf, wo ihr parkt. Und wenn es euch erwischt, weil ihr selbst mal im Unrecht wart – steht dazu und zahlt. Es ist das Mindeste, was man tun kann.