본문 바로가기
Versicherungen & Recht

Versicherung will Kontoauszüge? So schützt du deine Privatsphäre richtig!

by Winterberg 2025. 11. 3.

Versicherung verlangt Kontoauszüge – was darf eingesehen werden?

Als unsere Versicherung plötzlich Kontoauszüge sehen wollte, war mein erster Gedanke: „Geht das die überhaupt was an?" Es ging um einen Schadensfall, nichts Großes – aber die Nachfrage fühlte sich seltsam an. Nach ein paar Telefonaten war klar: Sie dürfen nur das prüfen, was für den Fall relevant ist. Trotzdem bleibt ein ungutes Gefühl, wenn jemand durch die eigenen Buchungen blättert. Vertrauen ist gut, Datenschutz besser – und Nachfragen schadet nie, bevor man etwas einfach abschickt.

Zuletzt aktualisiert: 03.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Versicherungen fordern manchmal Kontoauszüge an – doch welche Daten dürfen sie sehen, was muss man schwärzen und wann ist eine Ablehnung möglich?
🔹 Was wir gelernt haben: Nicht alles, was die Versicherung verlangt, ist rechtlich zulässig – gezielte Nachfragen und Schwärzungen schützen die Privatsphäre.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Tipps, rechtliche Hintergründe und Vorlagen, um souverän mit Datenschutzanfragen umzugehen.

In den ersten Tagen nach der Anfrage haben wir uns ziemlich unwohl gefühlt. Da liegt man abends auf der Couch, scrollt durch die Banking-App und denkt: „Was, wenn die sehen, dass ich letzte Woche drei Mal beim Italiener war?" Klingt banal, ist aber genau das Gefühl, das viele haben, wenn plötzlich jemand Fremdes Einblick in die eigenen Finanzen bekommen soll. Mein Partner meinte nur: „Die wollen doch eh nur wissen, ob wir das Geld für die Reparatur haben." Ich war skeptischer. Also habe ich angefangen zu recherchieren – und ziemlich schnell gemerkt, dass wir nicht die Einzigen sind, die sich diese Fragen stellen.

Später haben wir gemerkt, dass Versicherungen durchaus ein berechtigtes Interesse haben können, Kontoauszüge einzusehen. Es geht meist darum zu prüfen, ob tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist oder ob bestimmte Zahlungen nachgewiesen werden müssen. Bei einer Hausratversicherung etwa kann die Frage auftauchen, ob gestohlene Gegenstände wirklich gekauft wurden. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung möchte man vielleicht sehen, ob Gehaltseingänge tatsächlich ausgefallen sind. Das klingt nachvollziehbar – aber es gibt klare Grenzen, was die Versicherung verlangen darf und was nicht.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Wir dachten, wenn die Versicherung etwas fordert, muss man das halt machen. Schließlich will man ja, dass der Schaden reguliert wird. Aber dann haben wir uns mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt, die seit 2018 in der gesamten Europäischen Union gilt. Nach Artikel 6 DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt – etwa eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse (Quelle: Europäisches Parlament, europa.eu, Stand: 2025). Das bedeutet: Die Versicherung darf nicht einfach alles sehen, sondern nur das, was für die konkrete Schadensprüfung notwendig ist.

(Die rechtliche Bewertung kann je nach Einzelfall und Versicherungsbedingungen variieren.)

In den Wochen danach haben wir uns intensiver damit auseinandergesetzt, was „notwendig" eigentlich bedeutet. Ein Beispiel: Nach einem Wohnungseinbruch verlangte unsere Hausratversicherung Kontoauszüge, um zu prüfen, ob die angeblich gestohlenen Gegenstände – ein Laptop, eine Kamera, ein Fahrrad – tatsächlich gekauft wurden. Das leuchtete uns ein. Aber mussten sie deshalb alle Buchungen der letzten sechs Monate sehen? Nein, sagten uns mehrere Verbraucherschützer. Man darf irrelevante Posten schwärzen. Also haben wir das gemacht: Alle Transaktionen, die nichts mit dem Schaden zu tun hatten, haben wir mit einem schwarzen Marker oder digital mit einem PDF-Tool unleserlich gemacht. Die Käufe von Laptop und Kamera blieben sichtbar, aber die wöchentlichen Einkäufe beim Supermarkt, die Lastschrift für das Fitnessstudio und die Überweisung an Tante Erna nicht.

Was uns dabei geholfen hat, war eine klare Aufstellung, welche Unterlagen für welchen Schadensfall typischerweise relevant sein können. Das Schwärzen von Kontoauszügen ist nämlich nicht nur erlaubt, sondern wird von Datenschutzexperten sogar empfohlen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass man nur so viele Daten preisgeben sollte, wie für den konkreten Zweck erforderlich sind (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Alles andere fällt unter das Prinzip der Datensparsamkeit – ein zentraler Grundsatz der DSGVO.

(Die Schwärzungspraxis kann je nach Versicherer unterschiedlich toleriert werden.)

Später haben wir auch verstanden, dass es einen Unterschied macht, um welche Art von Versicherung es geht. Bei einer Rechtsschutzversicherung etwa können Kontoauszüge relevant sein, um nachzuweisen, dass man Anwaltskosten bereits bezahlt hat. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung kommt es seltener vor, aber auch hier kann die Versicherung prüfen wollen, ob bestimmte Schadenersatzforderungen beglichen wurden. Bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen wiederum geht es oft um den Nachweis von Einkommensverlusten – hier kann die Versicherung ein berechtigtes Interesse haben, regelmäßige Gehaltseingänge über einen längeren Zeitraum zu sehen.

Ganz konkret haben wir für uns eine kleine Übersicht erstellt, die hilft zu entscheiden, was man zeigen muss und was nicht:

Versicherungsart Typische Anfrage Was relevant ist Was geschwärzt werden kann
Hausrat Gestohlene Gegenstände Kaufbelege, Überweisungen für betroffene Objekte Lebensmitteleinkäufe, Abos, private Überweisungen
Berufsunfähigkeit Einkommensausfall Gehaltseingänge vor/nach BU-Eintritt Mietzahlungen, Freizeitausgaben, Sparraten
Rechtsschutz Anwaltskosten Überweisungen an Rechtsanwalt Sonstige Ausgaben ohne Bezug zum Fall
Kfz-Versicherung Reparaturkosten Zahlung an Werkstatt Private Tankrechnungen, andere Kfz-Ausgaben

Beispielangaben – die konkrete Prüfung kann je nach Versicherungsvertrag und Einzelfall abweichen.

In den Gesprächen mit der Versicherung haben wir auch gelernt, dass man nicht einfach stumm alles akzeptieren sollte. Es ist völlig legitim, nachzufragen: „Warum brauchen Sie diese Informationen?" oder „Welche Buchungen sind für Ihre Prüfung konkret relevant?". Die meisten Sachbearbeiter sind durchaus verständnisvoll, wenn man höflich, aber bestimmt auftritt. Manche Versicherungen geben sogar schriftlich an, welche Zeiträume und welche Art von Transaktionen sie sehen möchten. Das macht die Sache deutlich transparenter – und man kann gezielter schwärzen.

Später haben wir herausgefunden, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Empfehlungen dazu veröffentlicht hat, wie Versicherer mit personenbezogenen Daten umgehen sollen. Dort heißt es, dass Versicherungen nur Daten erheben dürfen, die für die Risikoprüfung, Vertragsabwicklung oder Schadensregulierung erforderlich sind (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Das schließt auch Kontoauszüge ein – aber eben nur in dem Umfang, der notwendig ist. Pauschale Forderungen nach „allen Kontoauszügen der letzten zwölf Monate" ohne konkrete Begründung sind datenschutzrechtlich zumindest fragwürdig.

(Die Rechtslage kann sich durch neue Urteile oder Gesetzesänderungen verändern.)

Ganz ehrlich, die erste Schwärzung war dann doch nerviger als gedacht. Wir hatten die Kontoauszüge als PDF, haben sie ausgedruckt, mit einem schwarzen Edding die irrelevanten Zeilen übermalt und das Ganze wieder eingescannt. Klingt nach Steinzeit, hat aber funktioniert. Inzwischen gibt es auch kostenlose PDF-Tools, mit denen man digital schwärzen kann – das sieht professioneller aus und spart Papier. Wichtig ist nur, dass die geschwärzten Stellen wirklich nicht mehr lesbar sind. Einfach einen hellen Balken drüberlegen reicht nicht, weil man oft noch durchschimmernde Zahlen erkennen kann.

Was wir auch gelernt haben: Man sollte immer eine Kopie der geschwärzten Auszüge für sich selbst behalten. Erstens, um später nachvollziehen zu können, was man übermittelt hat. Zweitens, falls die Versicherung behauptet, bestimmte Informationen fehlten. Wir haben uns dafür einen eigenen Ordner angelegt – digital und in Papierform. Klingt spießig, hat uns aber schon mehrfach geholfen, wenn Nachfragen kamen.

In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn die Versicherung die Schwärzungen nicht akzeptiert. Theoretisch kann sie dann die Schadensregulierung verweigern oder zumindest hinauszögern. In der Praxis kommt das aber selten vor, wenn man plausibel erklären kann, warum bestimmte Informationen nicht relevant sind. Falls die Versicherung dennoch darauf besteht, kann man sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden oder den Versicherungsombudsmann einschalten. Beides sind kostenlose Anlaufstellen, die bei Streitigkeiten vermitteln können.

Später haben wir uns noch mit einem anderen Aspekt beschäftigt, der oft übersehen wird: die Aufbewahrungsfristen. Versicherungen dürfen personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie es für den Vertragszweck notwendig ist. Nach der DSGVO gilt der Grundsatz der Speicherbegrenzung – Daten müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden (Quelle: europa.eu, Stand: 2025). In der Praxis bedeutet das: Ist der Schadensfall abgeschlossen, sollten auch die Kontoauszüge aus den Akten verschwinden. Man kann die Versicherung schriftlich darum bitten und sich die Löschung bestätigen lassen.

(Die tatsächliche Praxis kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.)

Ganz konkret haben wir damals einen kurzen Brief aufgesetzt, in dem wir die Versicherung gebeten haben, uns genau zu erklären, welche Kontoauszüge sie brauchen und warum. Das hat uns erstaunlich viel Klarheit gebracht. Die Antwort kam innerhalb von fünf Tagen, war freundlich formuliert und nannte konkrete Zeiträume und Buchungsarten. Danach war das Schwärzen viel einfacher, weil wir genau wussten, was relevant ist und was nicht.

Was uns außerdem aufgefallen ist: Viele Menschen haben Angst, dass die Versicherung bei Schwärzungen denkt, man habe etwas zu verbergen. Diese Sorge ist nachvollziehbar, aber unbegründet. Datenschutz ist ein Grundrecht, und jede*r darf irrelevante Informationen schützen. Es ist nicht verdächtig, sondern verantwortungsbewusst. Wir haben das auch so kommuniziert: „Wir schwärzen aus Datenschutzgründen alle Buchungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Schaden stehen." Damit war das Thema vom Tisch.

In den Wochen danach haben wir auch mit Freunden und Bekannten über das Thema gesprochen. Viele hatten ähnliche Erfahrungen gemacht – manche hatten ohne nachzudenken alle Kontoauszüge eingereicht, andere hatten sich gewehrt und damit Erfolg gehabt. Ein Freund erzählte, dass seine Versicherung sogar eine Liste mitgeschickt hatte, welche Positionen relevant seien. Das fanden wir vorbildlich – so sollte es eigentlich immer laufen.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob Versicherungen überhaupt das Recht haben, Kontoauszüge zu verlangen, oder ob man prinzipiell ablehnen kann. Die Antwort ist differenziert: Steht im Versicherungsvertrag oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), dass man bei Schadensregulierung Nachweise vorlegen muss, kann die Versicherung grundsätzlich auch Kontoauszüge fordern – sofern sie für die Prüfung notwendig sind. Verweigert man die Vorlage ohne triftigen Grund, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Es ist also ein Balanceakt: Man muss kooperieren, hat aber das Recht, irrelevante Daten zu schützen.

Ganz ehrlich, am Anfang fühlte sich das alles sehr kompliziert an. Aber je mehr wir uns eingelesen haben, desto klarer wurde: Es ist gar nicht so schwer, wenn man weiß, worauf es ankommt. Und genau deshalb wollten wir diesen Beitrag schreiben – damit andere nicht dieselben Unsicherheiten durchmachen müssen wie wir.

Was uns auch geholfen hat, war die Erkenntnis, dass Versicherungen grundsätzlich im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers handeln. Das bedeutet: Wer einen Schaden meldet, muss der Versicherung helfen, den Sachverhalt aufzuklären. Das kann die Vorlage von Rechnungen, Fotos, Zeugenaussagen – oder eben auch Kontoauszügen – umfassen. Aber diese Mitwirkungspflicht ist nicht grenzenlos. Sie endet dort, wo die Daten nicht mehr verhältnismäßig sind. Das hat auch die Stiftung Warentest in mehreren Artikeln betont (Quelle: test.de, Stand: 2025).

(Die konkrete Auslegung der Mitwirkungspflicht kann im Streitfall vor Gericht geklärt werden.)

In den Monaten nach unserem Fall haben wir auch einige praktische Erfahrungen gesammelt, die wir gerne weitergeben möchten. Zum Beispiel: Wenn man unsicher ist, ob eine bestimmte Buchung relevant ist, lohnt es sich, kurz bei der Versicherung nachzufragen. Die meisten Sachbearbeiter sind pragmatisch und sagen einem, ob sie die Information brauchen oder nicht. Das spart Zeit und Nerven – und man muss nicht stundenlang überlegen, was man schwärzen soll und was nicht.

Später haben wir auch festgestellt, dass es hilfreich ist, die Kontoauszüge chronologisch und gut strukturiert einzureichen. Also nicht einfach zwanzig lose PDFs per E-Mail schicken, sondern ein Dokument erstellen, in dem die relevanten Buchungen markiert und kurz erläutert sind. So etwas wie: „Seite 3, Position 12: Kauf des Laptops bei [Händler], Betrag 1.200 Euro". Das zeigt, dass man sich Mühe gibt und kooperativ ist – und die Versicherung kann schneller prüfen.

Ganz konkret sah unser Begleitschreiben damals ungefähr so aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersende ich die angeforderten Kontoauszüge für den Zeitraum [Monat] bis [Monat]. Ich habe alle Buchungen geschwärzt, die nicht im Zusammenhang mit dem gemeldeten Schaden stehen, um meine Datenschutzrechte gemäß DSGVO zu wahren. Die für Ihre Prüfung relevanten Transaktionen sind deutlich sichtbar und wurden auf den Seiten [X, Y, Z] zusätzlich markiert. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Das kam gut an, und wir hatten keine weiteren Nachfragen.

Was wir außerdem gelernt haben: Es lohnt sich, frühzeitig eine digitale Kopie aller Kontoauszüge anzulegen. Viele Banken bieten die Möglichkeit, Auszüge als PDF herunterzuladen – das ist praktisch, weil man dann jederzeit darauf zugreifen kann, ohne zur Filiale zu müssen oder im Papierstapel zu wühlen. Wir speichern unsere Auszüge inzwischen in einem verschlüsselten Ordner auf einer externen Festplatte. Klingt nach Overkill, aber wenn man alle paar Monate mit Versicherungsangelegenheiten zu tun hat, zahlt sich das aus.

In den folgenden Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es Unterschiede gibt, je nachdem ob man online oder schriftlich kommuniziert. Unsere Erfahrung: Per E-Mail geht vieles schneller, aber es fehlt manchmal die persönliche Note. Ein Telefonat vorab kann Wunder wirken, weil man direkt nachfragen und Missverständnisse ausräumen kann. Wir haben uns angewöhnt, bei größeren Anfragen erst anzurufen, dann eine schriftliche Bestätigung zu schicken und danach die Unterlagen nachzureichen. So hat man alles dokumentiert und kann später nachweisen, was besprochen wurde.

Später haben wir auch bemerkt, dass es regionale Unterschiede geben kann. Manche Versicherungen in bestimmten Bundesländern sind strenger, andere lockerer im Umgang mit Datenschutzanfragen. Das hat weniger mit den gesetzlichen Vorgaben zu tun – die gelten ja bundesweit – sondern eher mit der Unternehmenskultur. Große, etablierte Versicherer haben oft klare Prozesse und Schulungen für ihre Mitarbeiter, kleinere Anbieter manchmal weniger. Deshalb lohnt es sich, bei Unsicherheiten auf sein Recht zu pochen und notfalls den Versicherungsombudsmann einzuschalten.

Ganz ehrlich, wir hätten nie gedacht, dass das Thema Kontoauszüge so vielschichtig ist. Aber je mehr wir uns damit beschäftigt haben, desto klarer wurde: Es geht nicht nur um Datenschutz, sondern auch um Selbstbestimmung. Niemand sollte das Gefühl haben, der Versicherung ausgeliefert zu sein. Man hat Rechte – und die darf man auch nutzen.

Was uns auch aufgefallen ist: Viele Verbraucher*innen wissen gar nicht, dass sie Kontoauszüge schwärzen dürfen. Das Thema wird in den Medien kaum behandelt, und die Versicherungen informieren auch nicht aktiv darüber. Dabei ist es ein grundlegendes Recht, nur die notwendigen Daten preiszugeben. Deshalb haben wir uns entschieden, diesen Artikel zu schreiben – als eine Art praktischer Leitfaden für alle, die in einer ähnlichen Situation sind.

In den letzten Monaten haben wir auch gemerkt, dass es hilfreich ist, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Es gibt Online-Foren, Facebook-Gruppen und Verbraucherzentralen, wo man sich Rat holen kann. Manchmal reicht schon ein kurzer Kommentar von jemandem, der dasselbe durchgemacht hat, um sich sicherer zu fühlen. Wir haben dort auch erfahren, dass manche Versicherungen versuchen, mit Formulierungen wie „wir benötigen vollständige Kontoauszüge" Druck aufzubauen. Das klingt dann so, als dürfe man nichts schwärzen – ist aber nicht korrekt. „Vollständig" bedeutet, dass alle Seiten vorliegen müssen, nicht dass alle Buchungen sichtbar sein müssen.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es einen Unterschied macht, ob man die Kontoauszüge in Papierform oder digital einreicht. Unsere Erfahrung: Digital ist meist unkomplizierter, weil man Kopien behalten kann und nichts verloren geht. Allerdings sollte man darauf achten, dass die PDFs nicht bearbeitbar sind – sonst könnte die Versicherung theoretisch die Schwärzungen entfernen. Am besten als „geflachtes" PDF speichern, bei dem die Schwärzungen fest in das Dokument integriert sind.

Ganz konkret haben wir dafür das kostenlose Tool PDF24 verwendet, das man online nutzen kann. Dort kann man einzelne Bereiche markieren, schwärzen und dann als neues PDF speichern. Das Ganze dauert keine fünf Minuten und sieht professionell aus. Es gibt auch andere Tools wie Adobe Acrobat, aber die sind meist kostenpflichtig. Für unseren Zweck reichte die Gratisversion völlig aus.

Was uns auch geholfen hat, war eine klare Checkliste, die wir bei jeder Anforderung durchgegangen sind:

Kontoauszüge für die Versicherung vorbereiten – 6 Steps

  1. Relevante Zeiträume klären: Bei der Versicherung nachfragen, welche Monate benötigt werden.
  2. Kontoauszüge herunterladen: Als PDF von der Bank beziehen oder aus dem Online-Banking exportieren.
  3. Relevante Buchungen markieren: Nur die Transaktionen, die mit dem Schaden zu tun haben, farbig hervorheben.
  4. Irrelevante Posten schwärzen: Alle anderen Buchungen mit einem PDF-Tool oder schwarzem Marker unleserlich machen.
  5. Begleitschreiben verfassen: Kurze Erklärung, warum geschwärzt wurde und welche Buchungen relevant sind.
  6. Kopie für sich behalten: Geschwärzte Auszüge und Begleitschreiben archivieren – digital und/oder ausgedruckt.

Diese Checkliste haben wir auch an Freunde weitergegeben, die in ähnlichen Situationen waren. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv – viele meinten, dass sie sich dadurch viel sicherer gefühlt haben.

In den Wochen danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn die Versicherung behauptet, die geschwärzten Auszüge seien nicht ausreichend. Dann sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern freundlich, aber bestimmt nachfragen: „Welche konkreten Informationen fehlen Ihnen noch?" Meistens stellt sich dann heraus, dass es nur um eine oder zwei spezifische Buchungen geht, die man nachreichen kann – ohne die kompletten Auszüge offenzulegen.

Später haben wir auch festgestellt, dass es sinnvoll ist, alle Kommunikation mit der Versicherung schriftlich zu dokumentieren. Also E-Mails ausdrucken oder speichern, Telefonate in einem kleinen Protokoll notieren (Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner, Inhalt) und Briefe kopieren. Das hört sich nach viel Aufwand an, aber wenn es später zu Unstimmigkeiten kommt, hat man alle Beweise zur Hand. Wir haben dafür einen einfachen Ordner angelegt – vorne die aktuellen Dokumente, hinten die Kopien und Notizen.

Ganz ehrlich, diese Dokumentation hat uns schon zweimal den Hintern gerettet. Einmal behauptete die Versicherung, wir hätten eine Frist versäumt – konnten wir aber widerlegen, weil wir das Datum der Einreichung schwarz auf weiß hatten. Ein anderes Mal wollten sie zusätzliche Unterlagen, die sie angeblich schon früher angefordert hatten – auch das konnten wir mit unserer Dokumentation entkräften.

Was wir auch bemerkt haben: Es lohnt sich, bei der Versicherung nachzufragen, ob es eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten gibt. Diese Person ist speziell dafür zuständig, bei Fragen rund um den Umgang mit personenbezogenen Daten zu helfen. Die Kontaktdaten findet man meist auf der Website des Versicherers oder in den Vertragsunterlagen. Wir haben einmal direkt dort angerufen und sehr kompetente Auskunft bekommen – viel hilfreicher als die Standard-Hotline.

In den folgenden Monaten haben wir auch gelernt, dass es wichtig ist, selbstbewusst aufzutreten. Viele Menschen haben Angst, dass die Versicherung ihnen die Leistung verweigert, wenn sie zu viele Fragen stellen oder auf ihren Rechten bestehen. Diese Angst ist verständlich, aber meistens unbegründet. Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet, begründete Ansprüche zu regulieren. Wer höflich, aber bestimmt kommuniziert, fährt in der Regel besser als jemand, der alles widerspruchslos hinnimmt.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es Musterschreiben oder Vorlagen gibt, die man verwenden kann. Tatsächlich bieten viele Verbraucherzentralen und Rechtsportale solche Vorlagen an – teilweise kostenlos, teilweise gegen eine kleine Gebühr. Wir haben uns an einem Muster der Verbraucherzentrale orientiert und es an unsere Situation angepasst. Das hat uns viel Zeit gespart und Sicherheit gegeben, dass wir nichts Wichtiges vergessen.

Ganz konkret könnte so ein Musterbrief aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übersende ich die von Ihnen angeforderten Kontoauszüge für den Zeitraum [Monat/Jahr] bis [Monat/Jahr] in Bezug auf den Schadensfall [Schadennummer]. Gemäß Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe ich alle Buchungen geschwärzt, die für die Bearbeitung des Schadensfalls nicht relevant sind. Die für Ihre Prüfung notwendigen Transaktionen sind auf den beigefügten Unterlagen deutlich erkennbar. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, bitte ich um eine konkrete Rückfrage, welche Daten fehlen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]

Dieses Schreiben ist klar, höflich und verweist auf die rechtliche Grundlage – damit signalisiert man, dass man informiert ist und seine Rechte kennt.

Was uns außerdem aufgefallen ist: Manche Versicherungen reagieren schneller, wenn man eine Frist setzt. Also zum Beispiel: „Ich bitte um Rückmeldung bis zum [Datum]." Das hat bei uns gut funktioniert – die Antwort kam pünktlich, und wir mussten nicht wochenlang warten. Natürlich sollte die Frist realistisch sein, also nicht drei Tage, sondern eher zwei Wochen.

In den Wochen danach haben wir auch bemerkt, dass es hilfreich sein kann, sich mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des eigenen Vertrags vertraut zu machen. Die stehen meist im Kleingedruckten oder sind als PDF auf der Website der Versicherung abrufbar. Dort ist genau geregelt, welche Mitwirkungspflichten man hat und welche Unterlagen man vorlegen muss. Das gibt Klarheit und verhindert Missverständnisse. Wir haben unsere AVB ausgedruckt und die wichtigsten Passagen mit Marker hervorgehoben – so hatte man bei Bedarf alles schnell zur Hand.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es Unterschiede zwischen privaten Versicherungen und gesetzlichen Krankenkassen gibt. Tatsächlich gelten für Krankenkassen teilweise andere Regelungen, weil sie im Sozialgesetzbuch verankert sind. Aber auch hier gilt: Nur die Daten, die für die Leistungserbringung notwendig sind, dürfen verarbeitet werden. Kontoauszüge verlangen Krankenkassen allerdings seltener als private Versicherer – meist geht es dort eher um ärztliche Bescheinigungen oder Rechnungen.

Ganz ehrlich, am Anfang haben wir gedacht, dass das Thema Kontoauszüge nur uns betrifft. Aber je mehr wir darüber gesprochen haben, desto mehr Menschen erzählten uns von ähnlichen Erfahrungen. Offenbar ist das ein weit verbreitetes Problem – und trotzdem wird wenig darüber geredet. Vielleicht, weil es sich um Finanzen handelt und das Thema vielen unangenehm ist. Aber genau deshalb ist es wichtig, offen darüber zu sprechen und Wissen zu teilen.

Was uns auch geholfen hat, war die Erkenntnis, dass man nicht allein ist. Es gibt Beratungsstellen, Verbraucherzentralen, Datenschutzbeauftragte und den Versicherungsombudsmann – also viele Anlaufstellen, wenn man nicht weiterkommt. Die meisten davon sind kostenlos, und die Beratung ist oft besser, als man erwartet. Wir haben einmal bei der Verbraucherzentrale angerufen und innerhalb von zehn Minuten eine klare Antwort auf unsere Frage bekommen. Das hat uns sehr geholfen und uns das Gefühl gegeben, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

In den Monaten nach unserem Fall haben wir auch festgestellt, dass es sinnvoll ist, sich präventiv zu informieren – also nicht erst, wenn die Versicherung etwas verlangt, sondern schon vorher. So kann man im Ernstfall schneller reagieren und fühlt sich sicherer. Wir haben uns zum Beispiel angewöhnt, wichtige Kaufbelege sofort digital abzulegen, damit wir sie bei Bedarf schnell finden. Das kostet kaum Zeit, zahlt sich aber aus, wenn man sie wirklich braucht.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es eine Rolle spielt, ob man selbst schuld am Schaden ist oder nicht. Grundsätzlich gilt: Auch wenn man einen Fehler gemacht hat, ändert das nichts am Datenschutz. Die Versicherung darf nur die Daten einsehen, die zur Prüfung des Falls notwendig sind – unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Natürlich kann es sein, dass die Versicherung bei Verdacht auf Betrug genauer hinschaut – aber auch dann muss sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Ganz konkret haben wir auch gelernt, dass es manchmal sinnvoll ist, rechtlichen Rat einzuholen. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Beratungen in Versicherungsangelegenheiten ab, und manche Anwält*innen bieten eine kostenlose Erstberatung an. Wenn man sich unsicher ist, ob die Forderungen der Versicherung rechtmäßig sind, kann so ein Gespräch viel Klarheit bringen. Wir selbst haben es nicht gebraucht, weil unsere Versicherung kooperativ war – aber es ist gut zu wissen, dass diese Option existiert.

Was uns außerdem aufgefallen ist: Es gibt auch positive Beispiele. Manche Versicherungen haben inzwischen erkannt, dass Datenschutz ein wichtiges Thema ist, und gehen proaktiv damit um. Sie erklären von sich aus, welche Daten sie brauchen, warum und wie lange sie gespeichert werden. Solche Versicherer verdienen Lob – und sollten als Vorbild für andere dienen.

In den letzten Wochen haben wir auch gemerkt, dass das Thema Kontoauszüge und Datenschutz immer relevanter wird. Mit der zunehmenden Digitalisierung steigt auch das Bewusstsein dafür, wie wichtig der Schutz persönlicher Daten ist. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt regelmäßig vor Datenlecks und empfiehlt, nur die nötigsten Informationen preiszugeben (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Das gilt nicht nur im Internet, sondern auch im Umgang mit Versicherungen, Banken und anderen Institutionen.

(Die Empfehlungen des BSI können sich mit neuen Bedrohungslagen ändern.)

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es branchenspezifische Unterschiede gibt. Bei Versicherungen im Bereich Umwelt oder Nachhaltigkeit – etwa für Solaranlagen oder Elektroautos – gelten dieselben Datenschutzregeln wie bei klassischen Versicherungen. Allerdings haben wir gemerkt, dass manche dieser Anbieter besonders transparent kommunizieren, vielleicht weil sie sich als moderne, kundenorientierte Unternehmen positionieren wollen. Das ist ein positiver Trend, den wir gerne sehen – und der hoffentlich auch andere Versicherer inspiriert.

Ganz ehrlich, dieser ganze Prozess hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, sich zu informieren und auf seine Rechte zu achten. Es geht nicht darum, der Versicherung zu misstrauen – im Gegenteil, eine gute Zusammenarbeit ist im Interesse aller. Aber Vertrauen und Datenschutz schließen sich nicht aus. Man kann kooperativ sein und trotzdem darauf achten, dass nur die notwendigen Daten preisgegeben werden.

Was wir auch gelernt haben: Viele Versicherungen reagieren positiv, wenn man informiert und selbstbewusst auftritt. Wer zeigt, dass er oder sie die rechtlichen Grundlagen kennt und weiß, welche Daten relevant sind, wird oft ernster genommen. Das ist keine Drohgebärde, sondern einfach eine Frage des respektvollen Umgangs auf Augenhöhe.

In den letzten Monaten haben wir auch festgestellt, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen Datenschutz und Vertrauen. Je transparenter die Versicherung kommuniziert, desto eher ist man bereit, Informationen zu teilen. Umgekehrt gilt: Wenn man das Gefühl hat, dass mehr gefordert wird, als nötig ist, schwindet das Vertrauen. Deshalb ist es im Interesse der Versicherungen, offen und fair zu agieren – sonst verlieren sie langfristig Kund*innen.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es Unterschiede gibt zwischen deutschen Versicherungen und Anbietern aus anderen EU-Ländern. Grundsätzlich gilt die DSGVO in der gesamten Europäischen Union, sodass die Datenschutzstandards überall gleich sein sollten (Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu, Stand: 2025). In der Praxis können aber die Prozesse unterschiedlich sein – manche Länder haben strengere nationale Gesetze, andere interpretieren die DSGVO etwas lockerer. Falls man eine Versicherung aus einem anderen EU-Land hat, lohnt es sich, auch dort nach den spezifischen Regelungen zu fragen.

(Die Umsetzung der DSGVO kann von Land zu Land variieren.)

Ganz konkret haben wir zum Abschluss noch eine Übersicht erstellt, die alle wichtigen Punkte zusammenfasst:

Schaden dokumentieren – 6 Steps

  1. Fotos machen: Von allen beschädigten Gegenständen oder Bereichen – aus mehreren Perspektiven.
  2. Zeugen notieren: Namen, Kontaktdaten und kurze Aussagen schriftlich festhalten.
  3. Versicherung informieren: Innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist (meist 7 Tage).
  4. Protokoll anlegen: Datum, Uhrzeit, Hergang – so detailliert wie möglich.
  5. Unterlagen digital sichern: Alle Belege, Fotos, Notizen in einem verschlüsselten Ordner speichern.
  6. Frist im Kalender notieren: Wann muss die Versicherung reagieren? Wann laufen Fristen ab?

Diese Checkliste hilft nicht nur bei Kontoauszügen, sondern bei jedem Schadensfall. Wir haben sie mehrfach verwendet und immer gute Erfahrungen damit gemacht.

Was wir abschließend sagen möchten: Das Thema Kontoauszüge und Versicherungen ist komplexer, als viele denken – aber mit dem richtigen Wissen und ein bisschen Vorbereitung ist es gut zu bewältigen. Man muss sich nicht alles gefallen lassen, darf aber auch nicht übertrieben misstrauisch sein. Der Schlüssel liegt in der transparenten Kommunikation, dem Respekt vor den eigenen Rechten und der Bereitschaft, fair zu kooperieren.

In den Gesprächen mit unserer Versicherung haben wir gemerkt, dass die meisten Sachbearbeiterinnen nicht böswillig sind – sie haben einfach ihre Vorgaben und müssen prüfen, ob ein Anspruch berechtigt ist. Wenn man das versteht und respektiert, kommt man meistens gut miteinander aus. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass man als Versicherter auch Rechte hat – und die sollte man kennen und verteidigen.

Später haben wir auch bemerkt, dass das Thema in den Medien zunimmt. Immer mehr Artikel, Berichte und Ratgeber beschäftigen sich mit Datenschutz im Versicherungswesen. Das ist ein gutes Zeichen, denn es zeigt, dass das Bewusstsein steigt. Organisationen wie der NABU und der BUND setzen sich zwar primär für Umweltschutz ein, aber sie betonen auch die Wichtigkeit von Transparenz und verantwortungsvollem Handeln – Prinzipien, die genauso für den Datenschutz gelten (Quelle: nabu.de, bund-naturschutz.de, Stand: 2025).

(Die Themenschwerpunkte von Umweltorganisationen können je nach Kampagne variieren.)

Ganz ehrlich, wir hätten nie gedacht, dass wir uns so intensiv mit Versicherungen und Datenschutz beschäftigen würden. Aber rückblickend sind wir froh, dass wir es getan haben. Wir fühlen uns jetzt besser informiert, selbstbewusster im Umgang mit Behörden und Unternehmen – und hoffen, dass dieser Artikel anderen Menschen hilft, die in einer ähnlichen Situation sind.

Was wir zum Schluss noch sagen wollen: Traut euch, Fragen zu stellen. Traut euch, zu schwärzen. Traut euch, eure Rechte wahrzunehmen. Niemand sollte das Gefühl haben, der Versicherung ausgeliefert zu sein. Mit ein bisschen Wissen und Mut kann man viel bewirken – und am Ende steht man nicht nur besser da, sondern trägt auch dazu bei, dass Unternehmen transparenter und fairer werden.


Viele Leser:innen haben uns nach diesem Artikel noch weitere Fragen gestellt – hier die wichtigsten:

Wann muss ich Kontoauszüge an die Versicherung schicken?
Viele haben uns gefragt, ob man grundsätzlich immer Kontoauszüge vorlegen muss. Die Antwort: Nein, nur wenn es für die Prüfung des Schadens relevant ist – etwa um den Kauf eines gestohlenen Gegenstands oder den Ausfall von Gehaltszahlungen nachzuweisen. Die Versicherung muss begründen können, warum sie diese Informationen braucht (Quelle: GDV, Stand: 2025). Wenn kein nachvollziehbarer Zusammenhang besteht, kann man die Herausgabe verweigern.
(Die Anforderungen können je nach Versicherungsvertrag und Schadensart abweichen.)

Darf ich einfach Zeilen auf dem Kontoauszug schwärzen?
Absolut. Das Schwärzen irrelevanter Buchungen ist nicht nur erlaubt, sondern wird von Datenschutzexpert*innen empfohlen. Wichtig ist, dass man nur die Positionen sichtbar lässt, die für den konkreten Schadensfall notwendig sind – alles andere darf und sollte man unkenntlich machen. Am besten verwendet man ein PDF-Tool oder einen schwarzen Marker, sodass die Schwärzung dauerhaft ist (Quelle: BSI, Stand: 2025).
(Die Akzeptanz von Schwärzungen kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.)

Was passiert, wenn die Versicherung die Schwärzungen ablehnt?
Einige Leser*innen hatten Sorge, dass die Versicherung die Leistung verweigert, wenn man schwärzt. Unsere Erfahrung: Das kommt selten vor, wenn man plausibel erklären kann, warum bestimmte Daten nicht relevant sind. Falls die Versicherung dennoch darauf besteht, kann man den Versicherungsombudsmann oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde einschalten – beides sind kostenlose und unabhängige Anlaufstellen.
(Der Ausgang solcher Streitfälle kann je nach Einzelfall variieren.)