
Versicherung zahlt nur Zeitwert – was bedeutet das konkret?
Als unser Fernseher nach einem Blitzeinschlag kaputtging, war ich sicher: Die Versicherung ersetzt das Gerät. Tat sie auch – aber nur den „Zeitwert". Das klang erst harmlos, bis wir den Betrag sahen. Von unserem teuren Modell blieb kaum mehr als der Preis eines Camping-Fernsehers übrig. Markus lachte trocken: „Dann schauen wir halt kleiner." Seitdem wissen wir: Zeitwert heißt nicht Zeitreise, sondern Abschreibung. Und manchmal ist das Alter eines Geräts gnadenlos ehrlicher als jede Versicherung.
Zuletzt aktualisiert: 03.11.2025
🔹 Worum es heute geht: Was Zeitwertentschädigung bei Versicherungen bedeutet, wie sie berechnet wird und welche Alternativen es gibt.
🔹 Was wir gelernt haben: Der Zeitwert liegt oft deutlich unter dem Neuwert – wer das nicht weiß, erlebt beim Schadensfall eine böse Überraschung.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Berechnungsbeispiele, Tipps zur Vertragsgestaltung und praktische Hinweise, um Unterdeckung zu vermeiden.
In den ersten Stunden nach dem Schaden fühlte sich alles noch halbwegs entspannt an. Wir hatten Fotos gemacht, die Versicherung informiert, alles lief nach Plan. Der Sachbearbeiter am Telefon klang freundlich, fast routiniert: „Kein Problem, wir regulieren das." Ich dachte noch: „Super, dann können wir nächste Woche ein neues Gerät kaufen." Markus war skeptischer. „Die werden bestimmt irgendwas abziehen", meinte er beim Abendessen. Ich winkte ab. „Warum? Wir zahlen doch seit Jahren die Prämie." Eine Woche später lag der Bescheid im Briefkasten. 280 Euro Zeitwertentschädigung für einen Fernseher, der damals 1.400 Euro gekostet hatte. Ich starrte auf die Zahl und verstand die Welt nicht mehr.
Später haben wir gemerkt, dass wir nicht allein sind mit dieser Erfahrung. Fast jede*r, mit dem wir darüber gesprochen haben, kannte ähnliche Geschichten. Die Waschmaschine, die nach acht Jahren kaputtging und nur noch mit 150 Euro entschädigt wurde. Das Fahrrad, das gestohlen wurde und von dem die Versicherung nur noch ein Drittel des Kaufpreises erstattete. Der Laptop, bei dem nach drei Jahren angeblich nur noch der „Restwert" übrig war. Und immer wieder die gleiche Reaktion: Fassungslosigkeit, Frust, das Gefühl, übers Ohr gehauen worden zu sein. Dabei ist die Zeitwertentschädigung nichts Illegales oder Ungewöhnliches – sie ist sogar der Normalfall bei vielen Versicherungen. Man muss es nur wissen. Und genau das wussten wir nicht.
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir den Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwert nicht verstanden. Klingt ja auch fast gleich, oder? Aber die Bedeutung ist fundamental verschieden. Der Neuwert ist das, was ein gleichwertiger neuer Gegenstand heute kosten würde – also der Wiederbeschaffungswert. Der Zeitwert hingegen ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter, Abnutzung und Gebrauch. Klingt logisch, bedeutet aber in der Praxis: Je älter der Gegenstand, desto weniger Geld gibt es. Und bei Elektronik, die technisch rasant veraltet, kann das dramatisch sein.
In den Tagen danach haben wir angefangen zu recherchieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, dass bei der Hausratversicherung grundsätzlich zwischen Neuwert- und Zeitwertentschädigung unterschieden wird. Die meisten modernen Verträge enthalten eine Neuwertklausel – aber eben nicht alle, und manchmal gibt es Ausnahmen für bestimmte Gegenstände (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Bei uns war es so, dass die Hausratversicherung zwar grundsätzlich zum Neuwert versicherte, aber für Elektrogeräte über zehn Jahren nur noch der Zeitwert galt. Das stand im Kleingedruckten. Hätten wir gewusst.
(Die genauen Regelungen können je nach Versicherer und Tarifvariante erheblich abweichen.)
Später haben wir verstanden, dass die Berechnung des Zeitwerts nicht einheitlich geregelt ist. Es gibt verschiedene Methoden, und die Versicherungen wenden sie unterschiedlich an. Die gängigste Variante ist die lineare Abschreibung: Man nimmt den Neuwert und zieht für jedes Jahr einen bestimmten Prozentsatz ab – häufig zwischen 10 und 20 Prozent, je nach Gegenstand. Bei unserem Fernseher waren es offenbar etwa 15 Prozent pro Jahr. Nach sieben Jahren war also von den ursprünglichen 1.400 Euro nicht mehr viel übrig. Die Rechnung war einfach, aber das Ergebnis schmerzhaft.
Ganz konkret sah das bei uns so aus: Kaufpreis 1.400 Euro, Alter sieben Jahre, jährliche Abschreibung 15 Prozent. Nach dieser Formel ergibt sich: 1.400 Euro minus (7 × 15 % = 105 % Abschreibung) – theoretisch wäre das Gerät also wertlos. Aber die meisten Versicherungen setzen einen Mindestzeitwert an, oft zwischen 10 und 30 Prozent des Neuwerts. Bei uns waren das 20 Prozent, also 280 Euro. Mehr nicht. Für einen Fernseher, der bis zum Blitzeinschlag einwandfrei funktioniert hatte.
(Diese Berechnungsbeispiele sind vereinfacht – die tatsächliche Berechnung kann komplexer sein und weitere Faktoren berücksichtigen.)
In den Wochen danach haben wir uns auch mit anderen Abschreibungsmethoden beschäftigt. Manche Versicherungen arbeiten mit degressiver Abschreibung, bei der die Wertminderung in den ersten Jahren höher ist und später abflacht. Das entspricht eher der Realität, weil viele Gegenstände – besonders Elektronik – in den ersten Jahren am stärksten an Wert verlieren. Ein neues Smartphone etwa ist nach einem Jahr vielleicht nur noch 60 Prozent des Kaufpreises wert, verliert dann aber langsamer weiter an Wert. Bei Möbeln oder Werkzeugen kann es umgekehrt sein – die halten sich länger wertstabil.
Später haben wir auch gelernt, dass es bei bestimmten Gegenständen Sonderregelungen gibt. Antiquitäten oder Sammlerobjekte beispielsweise werden oft nicht nach Zeitwert, sondern nach Marktwert entschädigt. Das kann sowohl günstiger als auch ungünstiger sein – je nachdem, ob der Gegenstand im Wert gestiegen oder gefallen ist. Bei Schmuck wiederum kommt es auf den Materialwert an, weniger aufs Alter. Ein goldener Ring verliert nicht an Wert, nur weil er alt ist. Solche Ausnahmen sollte man kennen und im Zweifel in der Versicherungspolice nachschlagen.
Ganz ehrlich, je mehr wir uns damit beschäftigt haben, desto klarer wurde: Man muss beim Abschluss einer Versicherung genau hinschauen. Die Stiftung Warentest empfiehlt regelmäßig, bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf Neuwertentschädigung zu achten. Das kostet zwar etwas mehr Prämie, lohnt sich aber im Schadensfall erheblich (Quelle: test.de, Stand: 2025). Bei unserer Versicherung hätte der Aufpreis für echte Neuwertersetzung bei allen Elektrogeräten etwa 30 Euro im Jahr betragen. Das hätten wir locker bezahlt, wenn wir gewusst hätten, was uns sonst blüht.
(Die Mehrkosten für Neuwerttarife können je nach Versicherer und Versicherungssumme variieren.)
In den Monaten danach haben wir uns auch gefragt, ob die Zeitwertregelung überhaupt fair ist. Einerseits: Ja, es ist nachvollziehbar, dass ein sieben Jahre alter Fernseher weniger wert ist als ein neuer. Andererseits: Wir haben jahrelang Prämien gezahlt, um im Schadensfall abgesichert zu sein – und dann reicht das Geld nicht mal für ein vergleichbares Gerät. Das fühlt sich nicht nach Absicherung an, sondern nach Teilerstattung. Markus meinte: „Die Versicherung sichert nicht uns ab, sondern sich selbst." Das klingt zynisch, trifft aber einen Kern.
Später haben wir verstanden, dass die Zeitwertentschädigung aus versicherungsmathematischer Sicht sinnvoll ist. Würden Versicherungen bei alten Gegenständen immer den vollen Neuwert zahlen, würde das die Prämien für alle in die Höhe treiben. Außerdem bestünde die Gefahr, dass Menschen absichtlich alte Gegenstände „verlieren", um neue zu bekommen – ein klassisches Moral-Hazard-Problem, wie es in der Wirtschaftswissenschaft heißt. Also gibt es Anreize, dass die Entschädigung nicht höher ist als der tatsächliche Verlust. Das leuchtet ein, ändert aber nichts daran, dass man als Betroffene*r oft mit leeren Händen dasteht.
Ganz konkret haben wir dann angefangen, unsere Versicherungsverträge systematisch durchzugehen. Nicht nur die Hausratversicherung, auch die Kfz-Versicherung, die Wohngebäudeversicherung, alles. Und siehe da: Überall gab es Zeitwertklauseln, von denen wir nichts wussten. Beim Auto war es besonders krass: Nach drei Jahren gilt in der Regel nur noch der Restwert, der deutlich unter dem Neuwert liegt. Bei einem Totalschaden hätten wir vielleicht 60 Prozent des damaligen Kaufpreises bekommen – und müssten trotzdem einen Kredit abbezahlen, der auf dem vollen Preis basiert. Das nennt sich Unterdeckung, und es ist ein echtes Problem, über das kaum jemand spricht.
In den Wochen danach haben wir uns auch mit der GAP-Versicherung beschäftigt – eine Zusatzversicherung, die die Lücke zwischen Zeitwert und Kaufpreis bei Fahrzeugen schließt. Klingt teuer, ist es auch – aber bei geleasten oder finanzierten Autos kann es sich lohnen. Wir haben am Ende darauf verzichtet, weil unser Auto abbezahlt war. Aber für alle, die noch einen Kredit laufen haben, ist das definitiv eine Überlegung wert.
Später haben wir auch gelernt, dass es Versicherungen gibt, die flexibler mit dem Thema Zeitwert umgehen. Manche bieten eine gleitende Neuwertentschädigung an – das bedeutet, dass in den ersten Jahren der volle Neuwert ersetzt wird und erst danach schrittweise der Zeitwert greift. Bei Hausratversicherungen ist das inzwischen fast Standard, bei Elektronikgeräten innerhalb der Hausratversicherung aber oft begrenzt. Andere Versicherer arbeiten mit einer Wertstaffel, die transparent zeigt, wie viel Prozent des Neuwerts nach wie vielen Jahren erstattet werden. Das ist kundenfreundlich und schafft Planungssicherheit.
Ganz ehrlich, diese Wertstaffeln hätten wir gerne vorher gesehen. Bei unserem Vertrag gab es so etwas nicht – nur den Hinweis, dass bei Geräten über zehn Jahren der Zeitwert gilt. Wie der berechnet wird, stand nicht drin. Wir mussten nachfragen und bekamen dann eine allgemeine Erklärung, aber keine konkreten Zahlen. Das ist typisch: Viele Versicherungen halten sich bei den Details bedeckt, weil sie flexibel bleiben wollen. Für Kund*innen ist das unbefriedigend.
In den Monaten danach haben wir uns auch gefragt, ob man gegen eine Zeitwertentschädigung vorgehen kann. Die Antwort: Nur begrenzt. Wenn die Zeitwertklausel im Vertrag steht und der Schaden korrekt berechnet wurde, hat man rechtlich kaum Handhabe. Man kann höchstens die Berechnung prüfen lassen – etwa durch den Versicherungsombudsmann oder eine Verbraucherzentrale. In seltenen Fällen rechnen Versicherungen falsch, verwenden veraltete Neuwerte oder setzen die Abschreibung zu hoch an. Dann lohnt sich Widerspruch. Aber in den meisten Fällen ist die Entscheidung der Versicherung rechtlich gedeckt.
(Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs hängen stark vom Einzelfall ab.)
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie man sich präventiv besser schützen kann. Die wichtigste Erkenntnis: Beim Vertragsabschluss genau hinschauen. Nicht nur auf die Deckungssumme, sondern auch auf die Entschädigungsart. Folgende Fragen sollte man sich stellen: Gilt Neuwert oder Zeitwert? Gibt es Ausnahmen für bestimmte Gegenstände? Wie wird der Zeitwert berechnet? Gibt es einen Mindestzeitwert? Ist eine Neuwerterweiterung verfügbar und was kostet sie? Je mehr man vorher klärt, desto weniger böse Überraschungen gibt es nachher.
Ganz konkret haben wir für uns eine kleine Übersicht erstellt, die hilft, verschiedene Versicherungstarife zu vergleichen:
| Entschädigungsart | Bedeutung | Vorteil | Nachteil |
| Neuwert | Ersatz zum aktuellen Neupreis | Voller Ersatz möglich | Höhere Prämien |
| Zeitwert | Neuwert minus Abschreibung | Niedrigere Prämien | Oft deutlich geringere Auszahlung |
| Gleitende Neuwertentschädigung | Neuwert für 3-5 Jahre, dann Zeitwert | Guter Kompromiss | Komplex in der Handhabung |
| Wiederbeschaffungswert | Kosten für gleichwertiges Gebrauchtgerät | Realitätsnah | Schwer zu beziffern |
Beispielangaben – die konkreten Konditionen können je nach Versicherer und Tarif erheblich abweichen.
In den Wochen danach haben wir auch mit Bekannten und Freunden über das Thema gesprochen. Viele hatten ähnliche Erfahrungen gemacht, manche sogar noch schlimmere. Eine Freundin erzählte, dass ihre Waschmaschine nach neun Jahren kaputtging und die Versicherung nur noch 80 Euro zahlte – nicht mal genug für eine gebrauchte Maschine. Ein Kollege von Markus hatte einen Wasserschaden in der Wohnung, und die Möbel wurden alle nur zum Zeitwert ersetzt. Obwohl sie funktional noch top waren, galten sie als „alt" und wurden entsprechend niedrig bewertet. Am Ende musste er tausende Euro drauflegen, um die Wohnung wieder einzurichten.
Später haben wir auch gelernt, dass es bei Wohngebäudeversicherungen ähnliche Regelungen gibt. Hier wird zwischen Neuwert (Kosten für einen Wiederaufbau nach heutigen Standards) und Zeitwert (unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung) unterschieden. Bei älteren Gebäuden kann das ein enormer Unterschied sein. Ein Haus, das vor 50 Jahren gebaut wurde, hat einen deutlich niedrigeren Zeitwert als ein modernes Gebäude – selbst wenn es noch gut in Schuss ist. Deshalb empfehlen Expert*innen bei Wohngebäudeversicherungen immer eine Versicherung zum Neuwert oder zumindest zum gleitenden Neuwert.
(Die Bewertung von Immobilien unterliegt komplexen Faktoren und kann regional stark variieren.)
Ganz ehrlich, diese ganze Recherche hat uns die Augen geöffnet. Versicherungen sind komplexer, als man denkt – und die Details stecken im Kleingedruckten. Wir haben uns angewöhnt, bei jedem neuen Vertrag gezielt nach der Entschädigungsart zu fragen. Und wenn der Makler oder die Sachbearbeiterin ins Schwafeln kommt, haken wir nach: „Konkret: Bekomme ich im Schadensfall den Neuwert oder nur den Zeitwert?" Das bringt meistens Klarheit.
In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man bestehende Verträge nachträglich ändern kann. Die gute Nachricht: Ja, das geht oft. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, gegen Aufpreis von einer Zeitwert- auf eine Neuwerterregelung umzusteigen. Das ist sinnvoll, solange die Gegenstände noch nicht zu alt sind. Bei unserem Fernseher wäre es zu spät gewesen – aber für neuere Anschaffungen haben wir das gemacht. Kostet ein paar Euro mehr im Monat, gibt aber ein besseres Gefühl.
Später haben wir auch verstanden, dass die Versicherungssumme regelmäßig angepasst werden sollte. Viele Menschen schließen eine Hausratversicherung ab und vergessen dann, sie zu aktualisieren. Wenn man über die Jahre neue Möbel, Elektronik oder andere Wertgegenstände anschafft, steigt der Gesamtwert des Hausrats – aber die Versicherungssumme bleibt gleich. Das führt zu Unterversicherung, und im Schadensfall werden die Leistungen anteilig gekürzt. Also: Einmal im Jahr die Versicherungssumme prüfen und gegebenenfalls anpassen. Viele Versicherer bieten inzwischen auch eine dynamische Anpassung an, bei der die Summe automatisch an die Preisentwicklung gekoppelt wird.
(Die empfohlene Versicherungssumme variiert je nach Wohnungsgröße, Ausstattung und Region.)
Ganz konkret haben wir damals auch eine Liste aller wertvollen Gegenstände in unserer Wohnung erstellt. Nicht nur für die Versicherung, sondern auch für uns selbst. Wir haben Fotos gemacht, Kaufbelege gesammelt und alles in einem Ordner – digital und in Papierform – abgelegt. Das klingt nach Aufwand, hat uns aber später mehrfach geholfen. Bei einer Nachfrage der Versicherung konnten wir sofort nachweisen, dass der Fernseher tatsächlich 1.400 Euro gekostet hatte. Ohne Beleg hätten wir das nur schwer belegen können.
In den Wochen danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, welche Rolle die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Versicherungen spielt. Die DSGVO regelt, wie Versicherungen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen – etwa bei der Schadensprüfung oder der Bonitätsprüfung (Quelle: Europäisches Parlament, europa.eu, Stand: 2025). Das betrifft zwar nicht direkt die Frage von Neuwert oder Zeitwert, zeigt aber, dass Versicherungen strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Wer das Gefühl hat, unfair behandelt zu werden, kann sich auf diese Regelungen berufen.
(Die Anwendung der DSGVO im Versicherungsbereich kann komplex sein und erfordert oft juristische Beratung.)
Später haben wir auch gelernt, dass es branchenspezifische Besonderheiten gibt. Bei der Kfz-Versicherung etwa wird häufig nach dem Wiederbeschaffungswert entschädigt – also dem Preis, den ein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug auf dem Markt kosten würde. Das ist oft mehr als der reine Zeitwert, aber weniger als der Neuwert. Bei Rechtsschutzversicherungen spielt die Zeitwertfrage meist keine Rolle, weil hier Dienstleistungen und keine Gegenstände versichert werden. Jede Versicherungsart hat ihre eigenen Regeln – ein Grund mehr, sich mit jedem Vertrag einzeln zu beschäftigen.
Ganz ehrlich, wir hätten uns gewünscht, dass Versicherungen transparenter kommunizieren. Es kann doch nicht so schwer sein, auf der ersten Seite der Police klar zu schreiben: „Achtung: Elektrogeräte über zehn Jahren werden nur zum Zeitwert ersetzt – das kann bedeuten, dass Sie deutlich weniger bekommen, als Sie erwarten." Stattdessen steht das irgendwo auf Seite 17 in einem Absatz mit fünf Unterabsätzen. Das ist nicht kundenfreundlich.
In den Monaten danach haben wir auch festgestellt, dass viele Verbraucher*innen einfach nicht wissen, dass sie beim Schadensfall verhandeln können. Nicht über den Zeitwert selbst – der ist meist vertraglich festgelegt –, aber über die Art der Entschädigung. Manche Versicherungen bieten an, statt Geld einen Gutschein oder eine Direktabrechnung mit einem Händler zu machen. Das kann günstiger sein, weil die Versicherung Rahmenverträge mit Lieferanten hat. Wir wurden darauf nicht hingewiesen, haben es aber später bei Bekannten mitbekommen. Also: Immer nachfragen, ob es Alternativen zur Barauszahlung gibt.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob Zeitwertentschädigung sozial gerecht ist. Gerade Menschen mit geringem Einkommen trifft es hart, wenn sie nach einem Schaden nur einen Bruchteil des Neuwerts erhalten. Sie können sich dann oft kein gleichwertiges Ersatzgerät leisten und müssen mit Billigprodukten vorlieb nehmen – oder ganz ohne auskommen. Das verstärkt soziale Ungleichheit. Versicherungen sind aber privatwirtschaftliche Unternehmen, keine Sozialeinrichtungen. Trotzdem wäre es wünschenswert, wenn es flexiblere Modelle gäbe – etwa Ratenzahlungen oder sozial gestaffelte Tarife.
Ganz konkret haben wir uns auch überlegt, ob wir zu einem anderen Versicherer wechseln sollten. Nach unserem Fernseher-Debakel haben wir Vergleichsportale durchforstet und Angebote eingeholt. Das Ergebnis: Viele Versicherer haben ähnliche Regelungen. Aber es gibt durchaus Unterschiede – besonders bei den Zusatzoptionen und der Kundenfreundlichkeit im Schadensfall. Am Ende sind wir bei unserem Versicherer geblieben, haben aber den Tarif auf Neuwertentschädigung umgestellt. Das kostete 42 Euro mehr im Jahr – ein Preis, den wir gerne zahlen.
In den Wochen danach haben wir auch mit einem Versicherungsberater gesprochen. Das hat sich gelohnt. Er erklärte uns, dass die Abschreibungstabellen oft auf Branchendurchschnittswerten basieren, die nicht immer die Realität widerspiegeln. Ein hochwertiges Markengerät hält länger als ein Billigprodukt – wird aber nach derselben Tabelle abgeschrieben. Das ist unfair, lässt sich aber kaum ändern. Es sei denn, man kann nachweisen, dass das Gerät besonders gut gepflegt wurde oder technisch noch auf dem neuesten Stand war. Dann kann man manchmal eine individuelle Bewertung durchsetzen.
(Individuelle Bewertungen sind in der Praxis selten und erfordern oft einen längeren Verhandlungsprozess.)
Später haben wir auch gelernt, dass es bei manchen Versicherungen eine Kulanzregelung gibt. Wenn man langjähriger Kundin ist, nie einen Schaden hatte und dann plötzlich ein Zeitwertproblem auftaucht, zeigen sich manche Versicherer großzügig und erhöhen die Auszahlung freiwillig. Das ist nicht die Regel, aber es lohnt sich, freundlich nachzufragen. Wir haben das bei unserem Fernseher nicht getan – im Nachhinein bereuen wir das ein bisschen.
Ganz ehrlich, diese ganze Erfahrung hat uns auch etwas über uns selbst gelehrt. Wir haben gemerkt, dass wir zu unkritisch waren, als wir die Versicherung abgeschlossen haben. Wir haben einfach unterschrieben, ohne die Bedingungen wirklich zu verstehen. Das wird uns nicht noch einmal passieren. Inzwischen lesen wir jedes Kleingedruckte – und wenn wir etwas nicht verstehen, fragen wir nach. Das ist unser gutes Recht.
In den Monaten danach haben wir uns auch mit dem Thema Nachhaltigkeit im Versicherungsbereich beschäftigt. Organisationen wie der NABU und der BUND weisen darauf hin, dass der ständige Ersatz von Geräten durch Neukäufe die Umwelt belastet (Quelle: nabu.de, bund-naturschutz.de, Stand: 2025). Aus ökologischer Sicht wäre es besser, langlebige Produkte zu nutzen und Geräte zu reparieren, statt sie zu ersetzen. Zeitwertentschädigungen können dazu führen, dass Menschen alte, aber funktionierende Geräte nicht mehr reparieren lassen, weil es sich finanziell nicht lohnt. Das ist ein Dilemma, für das es keine einfache Lösung gibt.
(Die ökologischen Aspekte von Versicherungsmodellen werden in der Branche bislang wenig diskutiert.)
Später haben wir auch festgestellt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darauf hinweist, wie wichtig es ist, Versicherungsunterlagen sicher aufzubewahren – digital und physisch (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Denn im Schadensfall braucht man Kaufbelege, Fotos, Verträge. Wer die nicht hat, steht vor einem Problem. Wir nutzen inzwischen eine verschlüsselte Cloud, in der wir alle wichtigen Dokumente speichern. Zusätzlich haben wir eine externe Festplatte mit Backups. Klingt paranoid, hat uns aber schon geholfen.
(Die vom BSI empfohlenen Sicherheitsstandards sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.)
Ganz konkret haben wir uns auch eine Checkliste erstellt, die wir bei jedem Schadensfall abarbeiten:
✅ Schadensfall dokumentieren – 6 Steps
- Fotos machen: Von allen beschädigten Gegenständen, aus verschiedenen Perspektiven. Auch Seriennummern und Typenschilder fotografieren.
- Zeugen notieren: Falls es Zeugen gibt (z. B. bei Einbruch oder Unfall), Namen und Kontaktdaten sofort aufschreiben.
- Versicherung informieren: In der Regel innerhalb von sieben Tagen schriftlich oder per Schadensformular melden.
- Protokoll anlegen: Datum, Uhrzeit, Hergang des Schadens so detailliert wie möglich beschreiben.
- Unterlagen digital sichern: Kaufbelege, Fotos, Protokolle in einem verschlüsselten Ordner oder in der Cloud speichern.
- Frist im Kalender notieren: Wann muss die Versicherung reagieren? Wann läuft die Einspruchsfrist ab?
Diese Checkliste haben wir auch an Freunde weitergegeben, die sie sehr hilfreich fanden.
In den Wochen danach haben wir uns auch überlegt, wie wir am besten mit der Versicherung kommunizieren. Unser Tipp: Immer schriftlich. Telefonate sind gut für erste Abklärungen, aber alles Wichtige sollte per E-Mail oder Brief dokumentiert werden. So hat man später Beweise, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Wir haben uns angewöhnt, nach jedem Telefonat eine kurze Zusammenfassung zu schreiben und an die Versicherung zu schicken: „Wie telefonisch besprochen, sende ich Ihnen anbei…" Das schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse.
Später haben wir auch einen einfachen Musterbrief entwickelt, den man im Schadensfall verwenden kann:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich den Schaden vom [Datum]. Betroffen ist [Gegenstand/Bereich]. Die entsprechenden Unterlagen (Fotos, Belege, Protokoll) liegen im Anhang. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Schadenseingangs sowie um eine Einschätzung, bis wann ich mit einer Regulierung rechnen kann. Sollte eine Zeitwertentschädigung vorgesehen sein, bitte ich um eine transparente Darstellung der Berechnungsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Dieser Brief ist höflich, klar und signalisiert, dass man informiert ist. Das kommt bei Versicherungen in der Regel gut an.
In den Monaten danach haben wir auch gemerkt, dass es wichtig ist, hartnäckig zu bleiben. Wenn die erste Entschädigungssumme zu niedrig erscheint, sollte man nachhaken. Manchmal verrechnen sich Versicherungen, verwenden veraltete Preistabellen oder berücksichtigen nicht alle relevanten Faktoren. Ein höflicher, aber bestimmter Widerspruch kann Wunder wirken. Wir selbst haben das nicht gemacht – aber Freunde von uns haben durch Nachverhandlung 200 Euro mehr herausgeholt.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es Versicherungsvergleichsportale gibt, die speziell auf Neuwert- oder Zeitwertregelungen hinweisen. Die Antwort: Ja, aber nicht alle sind transparent. Manche Portale arbeiten mit Provisionen und zeigen deshalb bevorzugt bestimmte Anbieter. Es lohnt sich, mehrere Portale zu nutzen und die Ergebnisse zu vergleichen. Außerdem sollte man nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Leistungen – insbesondere auf die Entschädigungsart.
Ganz ehrlich, dieser ganze Prozess war anstrengend, aber auch lehrreich. Wir haben viel gelernt über Versicherungen, über unsere Rechte und über den Umgang mit Bürokratie. Und wir haben gemerkt, dass man nicht hilflos ist. Man kann sich informieren, nachhaken, verhandeln. Das gibt ein gutes Gefühl – auch wenn es am Ende beim Zeitwert geblieben ist.
In den Wochen danach haben wir auch mit anderen Betroffenen gesprochen und festgestellt, dass viele ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Es gibt sogar Online-Foren und Facebook-Gruppen, in denen sich Leute austauschen, die Probleme mit Versicherungen haben. Das ist hilfreich, weil man merkt, dass man nicht allein ist – und weil oft jemand dabei ist, der einen guten Tipp hat.
Später haben wir uns auch gefragt, ob die Politik etwas tun sollte, um Verbraucher*innen besser zu schützen. Zum Beispiel könnte es eine Pflicht zur Transparenz geben: Versicherungen müssten auf der ersten Seite der Police klar und verständlich erklären, ob sie Neuwert oder Zeitwert zahlen und wie die Berechnung erfolgt. Das würde vielen Menschen helfen, bessere Entscheidungen zu treffen. Aber bislang gibt es solche Vorschriften nicht – zumindest nicht in ausreichendem Maß.
Ganz konkret haben wir uns am Ende auch gefragt: War die Versicherung überhaupt sinnvoll? Hätten wir das Geld, das wir über die Jahre an Prämien gezahlt haben, nicht besser sparen sollen? Die Antwort: Nein. Denn Versicherungen schützen vor Risiken, die man allein nicht tragen könnte – etwa einem Wohnungsbrand oder einem Totalschaden am Auto. Die 280 Euro für den Fernseher waren enttäuschend, aber besser als gar nichts. Und wer weiß, vielleicht hätte der Schaden auch größer sein können.
In den letzten Monaten haben wir auch gelernt, dass man Versicherungen als das sehen sollte, was sie sind: Risikoabsicherung, nicht Vollkasko fürs Leben. Sie decken das Gröbste ab, aber man sollte nicht erwarten, dass sie jedes Problem vollständig lösen. Wer das versteht, geht realistischer an die Sache heran – und ärgert sich weniger, wenn die Auszahlung niedriger ist als erhofft.
Später haben wir auch festgestellt, dass unsere Erfahrung uns vorsichtiger gemacht hat. Wir überlegen jetzt genauer, welche Versicherungen wir wirklich brauchen und welche verzichtbar sind. Manche Leute sind überversichert und zahlen für Policen, die sie nie nutzen. Andere sind unterversichert und stehen im Ernstfall vor dem Ruin. Die richtige Balance zu finden, ist schwer – aber es lohnt sich, sich damit zu beschäftigen.
Ganz ehrlich, diese ganze Geschichte mit dem Fernseher hat uns die Augen geöffnet. Wir sind jetzt informierter, kritischer und selbstbewusster im Umgang mit Versicherungen. Und wir hoffen, dass dieser Artikel anderen hilft, die gleichen Fehler zu vermeiden, die wir gemacht haben.
Viele Leser:innen haben uns nach diesem Artikel noch weitere Fragen gestellt – hier die wichtigsten:
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?
Das fragen uns viele, und die Antwort ist eigentlich einfach: Der Neuwert ist der Preis, den ein gleichwertiger neuer Gegenstand heute kosten würde. Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter, Abnutzung und Gebrauch. Je älter ein Gegenstand, desto niedriger der Zeitwert. Bei Elektronik kann das nach wenigen Jahren dramatisch sein (Quelle: GDV, Stand: 2025).
(Die Berechnungsmethoden können je nach Versicherer und Vertragsart variieren.)
Kann ich nachträglich auf Neuwertersatz umstellen?
Ja, bei vielen Versicherungen ist das möglich. Man sollte den Versicherer kontaktieren und nach einer Tarifanpassung oder Neuwerterweiterung fragen. Das kostet in der Regel eine höhere Prämie, lohnt sich aber meist im Schadensfall. Wichtig: Je älter die versicherten Gegenstände bereits sind, desto schwieriger wird es, auf Neuwertentschädigung umzusteigen (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025).
(Die Möglichkeit zur Tarifumstellung hängt vom jeweiligen Versicherer ab.)
Was kann ich tun, wenn die Zeitwertentschädigung zu niedrig erscheint?
Wenn man den Eindruck hat, dass die Versicherung zu wenig zahlt, sollte man zunächst die Berechnungsgrundlage schriftlich anfordern. Oft stellen sich dabei Fehler heraus – etwa ein zu niedriger angesetzter Neuwert oder eine zu hohe Abschreibungsrate. Falls die Versicherung nicht einlenkt, kann man sich an den Versicherungsombudsmann oder eine Verbraucherzentrale wenden. Ein Widerspruch lohnt sich, wenn man nachweisen kann, dass der Gegenstand besser erhalten war als angenommen.
(Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs hängen stark vom Einzelfall und der Vertragslage ab.)