
Falsche Wohnfläche im Mietvertrag: Auswirkungen auf Versicherungen
Als wir unsere neue Wohnung bezogen, stand im Mietvertrag: 92 Quadratmeter. Klang gut – bis der Handwerker beim Vermessen grinste: „Das sind höchstens 84." Erst war's uns egal, bis wir die Hausratversicherung erneuern wollten. Die wollte plötzlich genaue Angaben. Markus rief an, erklärte alles – Ergebnis: Zu hohe Quadratmeterzahl kann die Prämie unnötig erhöhen oder im Schadensfall sogar Probleme machen. Wir haben's korrigieren lassen. Seitdem wissen wir: Nicht nur Miete hängt von Zahlen ab, manchmal auch der eigene Schutz.
Zuletzt aktualisiert: 08. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Wie falsche Wohnflächenangaben im Mietvertrag sich auf Versicherungen auswirken – von überhöhten Prämien bis zu Problemen im Schadensfall.
🔹 Was wir gelernt haben: Versicherungen kalkulieren oft nach Wohnfläche. Sind die Angaben falsch, zahlt man entweder zu viel oder riskiert im Ernstfall Ärger wegen falscher Deklaration.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Hinweise zu Berechnungsmethoden, rechtlichen Grundlagen und praktische Schritte zur Korrektur – plus Musterformulierungen für Versicherer und Vermieter.
In den ersten Wochen nach dem Einzug dachten wir nicht groß über die Quadratmeterangabe nach. Der Mietvertrag war unterschrieben, die Möbel standen, das Leben lief. Zweiundneunzig Quadratmeter – das entsprach ungefähr dem, was wir gesehen hatten. Groß genug für uns drei, nicht zu teuer, gute Lage. Alles passte. Dass diese Zahl später noch wichtig werden würde, konnten wir nicht ahnen. Haben Sie das schon erlebt? Dass eine scheinbar nebensächliche Information plötzlich relevant wird?
Später kam der Elektriker, um neue Steckdosen zu verlegen. Beim Ausmessen meinte er beiläufig: „Komisch, laut meinen Berechnungen sind das eher 84 Quadratmeter. Sicher, dass im Vertrag 92 stehen?" Markus zuckte mit den Schultern. „Vielleicht haben die anders gerechnet. Mit Balkon oder so." Der Handwerker lachte. „Balkone zählen nur anteilig. Aber ist ja deine Sache." Und weg war er. Wir vergaßen das Gespräch erst mal wieder. Bis die Jahresabrechnung der Hausratversicherung kam.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, dass Versicherungen überhaupt nach Wohnfläche abrechnen. Wir dachten, der Wert des Hausrats sei entscheidend. Stimmt auch, aber nur teilweise. Viele Versicherer nutzen die Wohnfläche als Grundlage für die Versicherungssumme. Die Logik dahinter: Je größer die Wohnung, desto mehr Möbel, Elektronik und sonstiger Hausrat passen hinein. Deshalb gibt es Pauschalwerte – zum Beispiel 650 Euro pro Quadratmeter als Orientierung (Stand: 2025, Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, gdv.de). Bei 92 Quadratmetern wären das knapp 60.000 Euro Versicherungssumme. Bei 84 Quadratmetern nur etwa 54.500 Euro. Ein Unterschied, der sich in der Prämie niederschlägt.
In dieser Phase begannen wir, uns intensiver mit dem Thema zu beschäftigen. Wie wird Wohnfläche überhaupt berechnet? Welche Flächen zählen, welche nicht? Und vor allem: Was passiert, wenn die Angaben im Mietvertrag falsch sind? Die Antworten waren komplexer als gedacht und führten uns tief in die Materie von Wohnflächenberechnung, Versicherungsrecht und mietrechtlichen Fragen.
Die gängige Berechnungsmethode für Wohnflächen folgt der sogenannten Wohnflächenverordnung (WoFlV), die seit 2004 gilt (Stand: 2025, aktuelle Fassung der Wohnflächenverordnung, verfügbar über gesetze-im-internet.de). Diese Verordnung regelt, wie Räume und Flächen zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich zählen alle beheizten Wohnräume voll. Balkone, Terrassen und Loggien zählen nur zu 25 bis 50 Prozent, je nach Ausführung. Kellerräume, sofern sie nicht als Wohnraum ausgebaut sind, zählen oft gar nicht. Dachschrägen unter einem Meter Höhe fallen ebenfalls raus, zwischen ein und zwei Meter Höhe zählen sie zur Hälfte.
Später maßen wir selbst nach – mit Zollstock, Notizblock und wachsender Verwirrung. Die Wohnung war kleiner als im Vertrag angegeben, keine Frage. Aber wie viel genau? Unsere Messungen ergaben etwa 83 bis 85 Quadratmeter, je nachdem, wie man die Dachschrägen im Schlafzimmer berechnete. Der Balkon war im Vertrag offenbar voll eingerechnet worden, statt nur anteilig. Ein klassischer Fall von überhöhter Flächenangabe – ob absichtlich oder aus Unwissenheit, konnten wir nicht sagen.
Die Frage, die uns dann umtrieb: Müssen wir das korrigieren? Und wenn ja, wen müssen wir informieren? Der Vermieter hatte schließlich die Fläche angegeben, und wir hatten sie übernommen. Waren wir überhaupt verpflichtet, die Versicherung zu informieren? Die Antwort ist differenziert. Rechtlich gesehen ist man bei Vertragsabschluss zu korrekten Angaben verpflichtet. Wer bewusst falsche Angaben macht, riskiert, dass die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzt oder ganz verweigert (Stand: 2025, Versicherungsvertragsgesetz §19 VVG, verfügbar über gesetze-im-internet.de). Aber was ist, wenn man die falschen Angaben gutgläubig aus dem Mietvertrag übernommen hat?
Ganz praktisch rief Markus bei unserer Versicherung an und schilderte die Situation. Die Sachbearbeiterin war überraschend entspannt. „Passiert häufiger als man denkt. Schicken Sie uns einfach die korrigierte Quadratmeterzahl, wir passen die Versicherungssumme und die Prämie an." Kein Drama, keine Vorwürfe, keine Probleme. Im Gegenteil – durch die Korrektur sparten wir etwa 45 Euro jährlich (Beispielangabe – kann je nach Versicherer und Tarif variieren). Nicht die Welt, aber auch nicht nichts.
Später erfuhren wir, dass nicht alle Versicherer so kulant sind. Manche verlangen bei signifikanten Abweichungen Nachweise – Grundrisse, professionelle Vermessungen, Bestätigungen vom Vermieter. Andere nutzen die Gelegenheit, den gesamten Vertrag zu überprüfen und eventuell anzupassen. Wieder andere interessieren sich überhaupt nicht für die genaue Quadratmeterzahl, solange die Versicherungssumme angemessen erscheint. Es gibt keine einheitliche Praxis, was die Sache kompliziert macht.
Ein Punkt, der uns besonders beschäftigte: Was passiert im Schadensfall? Angenommen, es brennt, und die gesamte Einrichtung ist zerstört. Die Versicherung prüft dann, ob die versicherte Summe angemessen war. Stellt sie fest, dass die Wohnfläche falsch angegeben wurde – entweder zu hoch oder zu niedrig –, kann das Konsequenzen haben. Bei zu hoher Angabe zahlt man zwar unnötig viel Prämie, aber das ist verkraftbar. Bei zu niedriger Angabe kann es kritisch werden. Wenn die Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats liegt, greift möglicherweise die Unterversicherung. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt nur anteilig (Stand: 2025, gängige Praxis in der Hausratversicherung, dokumentiert von Stiftung Warentest, test.de/hausratversicherung).
In Gesprächen mit Freunden stellten wir fest, dass viele das Problem gar nicht kennen. „Ich hab einfach die Quadratmeter aus dem Mietvertrag übernommen", sagte eine Bekannte. „Sind die denn falsch?" Möglicherweise. Viele Mietverträge enthalten ungenaue oder veraltete Flächenangaben. Manchmal wurden Räume umgebaut, ohne dass die Angaben aktualisiert wurden. Manchmal wurde nach anderen Methoden gerechnet – etwa nach DIN 277, die großzügiger ist und auch Verkehrsflächen einbezieht. Oder es wurde schlicht geschätzt, ohne Vermessung.
Später stießen wir auch auf mietrechtliche Aspekte. Eine zu hohe Flächenangabe im Mietvertrag kann zur Mietminderung berechtigen, wenn die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt. Bei uns war die Differenz etwa acht bis neun Prozent – knapp unter der Schwelle. Ob es sich gelohnt hätte, deswegen mit dem Vermieter zu verhandeln? Fraglich. Der Aufwand wäre erheblich gewesen, der finanzielle Vorteil gering. Aber es ist gut zu wissen, dass diese Option existiert (Stand: 2025, Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wohnflächenabweichung, dokumentiert unter bundesgerichtshof.de – kann je nach Einzelfall variieren).
Ein weiterer Aspekt: die Privathaftpflichtversicherung. Auch dort spielt die Wohnfläche manchmal eine Rolle, allerdings weniger direkt. Manche Tarife staffeln die Prämien nach Lebenssituation – Single, Familie, Wohnungsgröße. Eine falsche Angabe hier ist weniger kritisch als bei der Hausratversicherung, kann aber trotzdem zu falschen Beiträgen führen. Wir haben unsere Haftpflicht ebenfalls korrigiert, was zu einer minimalen Anpassung führte.
Ganz ehrlich, der ganze Prozess war aufschlussreich, aber auch nervig. Briefe schreiben, Nachweise zusammenstellen, telefonieren, warten. Für eine Korrektur, die letztlich keine dramatischen Auswirkungen hatte. Aber sie gab uns ein besseres Gefühl. Alles stimmte nun, keine falschen Angaben mehr, keine potenziellen Probleme im Schadensfall. Und das war die Mühe wert.
In dieser Phase entwickelten wir eine Art Checkliste, wie man systematisch mit dem Problem umgeht. Sechs Schritte, die uns geholfen haben und vielleicht auch anderen nützen:
Unsere Vorgehensweise bei falscher Wohnflächenangabe – sechs Schritte:
Erstens die tatsächliche Wohnfläche ermitteln. Entweder selbst nachmessen oder einen Fachmann beauftragen. Dabei die Wohnflächenverordnung beachten – nicht alle Flächen zählen voll. Zweitens die Abweichung berechnen. Wie groß ist die Differenz zwischen Vertrag und Realität? Ab zehn Prozent wird es rechtlich relevant. Drittens die Versicherung informieren. Besser proaktiv melden, als im Schadensfall Probleme zu bekommen. Viertens die Anpassung dokumentieren. Alle Schreiben aufbewahren, Änderungen schriftlich bestätigen lassen. Fünftens prüfen, ob auch die Miete betroffen ist. Bei großen Abweichungen könnte eine Mietminderung möglich sein. Sechstens – und das ist optional – den Vermieter informieren. Der sollte wissen, dass seine Vertragsangaben falsch sind, auch für zukünftige Vermietungen.
Für alle, die ihre Versicherung kontaktieren müssen, haben wir einen Mustertext formuliert. Kurz, sachlich, ohne unnötige Details:
„Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Hausratversicherung (Versicherungsnummer: [Nummer]) möchte ich eine Korrektur vornehmen. Im Vertrag ist die Wohnfläche mit [X] Quadratmetern angegeben. Nach genauer Vermessung beträgt die tatsächliche Wohnfläche jedoch [Y] Quadratmeter. Ich bitte um entsprechende Anpassung der Versicherungssumme und Prämie. Bei Bedarf kann ich einen Grundriss oder weitere Nachweise nachreichen. Mit freundlichen Grüßen, [Name]"
Keine Garantie, dass es bei jedem Versicherer sofort klappt. Aber als Einstieg in die Kommunikation funktioniert es.
Später beschäftigten wir uns auch mit der Frage, wie professionelle Vermessungen ablaufen. Architekten oder Sachverständige können Wohnflächen nach DIN-Normen oder der Wohnflächenverordnung exakt ermitteln. Das kostet je nach Region und Aufwand zwischen 200 und 500 Euro (Beispielangabe – kann je nach Anbieter und Wohnungsgröße variieren). Für eine normale Mietwohnung lohnt sich das selten. Aber wenn es um große Differenzen geht oder rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter drohen, kann eine professionelle Vermessung sinnvoll sein.
Ein interessanter Punkt, der uns bei der Recherche auffiel: Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Wohnflächenverordnung ist eine davon. Die DIN 277 ist eine andere, die großzügiger rechnet und zum Beispiel auch Wandstärken anders berücksichtigt. Manche älteren Mietverträge nennen gar keine Berechnungsgrundlage, was zu Unklarheiten führt. Wenn im Vertrag keine Methode genannt ist, gilt in der Regel die Wohnflächenverordnung als Standard. Aber das ist nicht immer eindeutig (Stand: 2025, gängige Rechtspraxis, dokumentiert in mietrechtlichen Fachpublikationen).
Ganz praktisch stellt sich dann die Frage: Wie misst man selbst nach? Grundsätzlich gilt: Länge mal Breite für jeden Raum, dann addieren. Klingt simpel, ist aber tückisch. Nischen, Vorsprünge, Dachschrägen machen die Sache kompliziert. Wir haben uns eine Anleitung aus dem Internet heruntergeladen und Raum für Raum durchgemessen. Dauerte etwa zwei Stunden für die ganze Wohnung. Das Ergebnis war nicht auf den Zentimeter genau, aber nah genug an der Realität.
Später sprachen wir auch mit einem Mieterverein darüber. Der Berater dort meinte, falsche Flächenangaben seien ein Dauerthema. „Viele Vermieter übernehmen alte Daten, ohne nachzumessen. Oder sie rechnen großzügig, um höhere Mieten zu rechtfertigen. Solange Mieter nicht nachprüfen, fällt es nicht auf." Das klang ernüchternd. Bedeutet das, dass systematisch zu hohe Flächen angegeben werden? Nicht unbedingt systematisch, aber oft genug, dass es ein strukturelles Problem ist.
Ein Punkt, der uns auch wichtig wurde: Transparenz gegenüber der Versicherung. Manche Leute überlegen, die falsche Angabe einfach beizubehalten, um Ärger zu vermeiden. Das ist keine gute Idee. Erstens zahlt man möglicherweise zu viel. Zweitens riskiert man im Schadensfall Probleme. Wenn die Versicherung nachweist, dass man bewusst falsche Angaben gemacht hat, kann sie Leistungen kürzen oder den Vertrag anfechten. Das Risiko ist es nicht wert.
In Bezug auf die verschiedenen Versicherungsarten haben wir auch gelernt, dass nicht alle gleichermaßen von Flächenangaben abhängen. Die Hausratversicherung nutzt Quadratmeter oft als Berechnungsgrundlage. Die Wohngebäudeversicherung – für Eigentümer relevant – ebenfalls. Die Privathaftpflicht weniger direkt. Rechtsschutzversicherungen gar nicht. Es lohnt sich also, alle Verträge durchzugehen und zu prüfen, wo Quadratmeterzahlen eine Rolle spielen.
| Versicherung | Relevanz der Fläche | Konsequenz bei falscher Angabe |
|---|---|---|
| Hausratversicherung | Hoch (Basis für Beitrag) | Falsche Prämienberechnung |
| Gebäudeversicherung | Hoch (Kalkulationsgrundlage) | Unterversicherung möglich |
| Privathaftpflicht | Gering (Tarifvariante) | Nur minimale Differenz |
| Rechtsschutzversicherung | Keine Relevanz | Keine Auswirkung |
Diese Übersicht hilft, einzuschätzen, wo Korrekturen wichtig sind und wo man sich den Aufwand sparen kann.
Später entdeckten wir auch, dass manche Versicherer inzwischen auf pauschale Versicherungssummen setzen, unabhängig von der Wohnfläche. Man gibt einfach an, welchen Wert der Hausrat ungefähr hat – 50.000 Euro, 70.000 Euro, 100.000 Euro – und fertig. Das macht die Sache einfacher und eliminiert das Problem falscher Flächenangaben. Allerdings sind solche Tarife nicht immer günstiger und erfordern eine realistische Einschätzung des Hausrats. Wer zu niedrig ansetzt, ist unterversichert. Wer zu hoch ansetzt, zahlt zu viel.
Ein Aspekt, der oft unterschätzt wird: Auch bei korrekten Flächenangaben kann Unterversicherung drohen, wenn der Hausrat besonders wertvoll ist. Teure Möbel, hochwertige Elektronik, Schmuck – all das treibt den Wert über die Pauschale hinaus. In solchen Fällen sollte man die Versicherungssumme individuell anpassen, unabhängig von der Quadratmeterzahl. Wir haben unsere Summe nach der Korrektur überprüft und leicht erhöht, weil wir merkten, dass unsere Ausstattung über dem Durchschnitt lag.
Ganz ehrlich, nach diesem ganzen Prozess sehen wir Versicherungsverträge mit anderen Augen. Früher haben wir einfach unterschrieben, was vorgeschlagen wurde. Jetzt lesen wir genauer, hinterfragen Angaben, prüfen Berechnungsgrundlagen. Das kostet Zeit, aber es schützt vor bösen Überraschungen. Und es kann Geld sparen – sowohl bei der Prämie als auch im Schadensfall.
In Bezug auf rechtliche Konsequenzen falscher Flächenangaben gibt es noch einen weiteren Aspekt: die Frage der Verjährung. Mietrechtliche Ansprüche auf Mietminderung wegen falscher Wohnfläche verjähren nach drei Jahren (Stand: 2025, allgemeine Verjährungsfristen nach BGB §195, verfügbar über gesetze-im-internet.de). Das bedeutet: Wer erst nach Jahren die Abweichung entdeckt, kann nicht mehr rückwirkend die gesamte Miete mindern. Nur für die Zukunft. Bei Versicherungen gibt es keine direkte Verjährung, aber die Korrektur sollte zeitnah erfolgen, sobald man die Abweichung bemerkt.
Später sprachen wir auch mit unserem Vermieter über die Flächenangabe. Es war ein höfliches, etwas unbehagliches Gespräch. Er wirkte überrascht, fast ein bisschen peinlich berührt. „Das stand schon im Exposé, als ich die Wohnung gekauft habe. Ich habe das nie nachgeprüft." Typisch. Zahlen werden weitergereicht, ohne dass jemand sie verifiziert. Er bot an, den Mietvertrag anzupassen, wenn wir wollten. Wir lehnten ab – die Miete passte, und wir wollten keinen Konflikt. Aber zumindest weiß er jetzt, dass die Angabe falsch ist.
Ein Punkt, der in dem Zusammenhang relevant ist: Wenn die Wohnfläche deutlich kleiner ist als angegeben, kann das auch Auswirkungen auf den Mietspiegel haben. In vielen Städten wird die Vergleichsmiete nach Quadratmeter berechnet. Ist die Wohnung kleiner, müsste die Miete eigentlich niedriger sein. Ob sich eine rechtliche Auseinandersetzung deswegen lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Bei uns war die Differenz zu gering, um echte finanzielle Vorteile zu bringen.
Haben Sie schon mal überlegt, wie viele Zahlen in Verträgen einfach ungeprüft übernommen werden? Quadratmeter, Baujahre, Ausstattungsmerkmale – vieles basiert auf Angaben, die niemand verifiziert. Das funktioniert meist, solange es keine Probleme gibt. Aber sobald Konflikte entstehen, werden diese Zahlen plötzlich wichtig. Und dann zeigt sich, wie ungenau vieles ist.
Ganz praktisch empfiehlt es sich, bei Abschluss eines Mietvertrags die Wohnfläche zumindest grob zu überprüfen. Ein Zollstock kostet ein paar Euro, eine grobe Messung dauert nicht lange. Wenn die Abweichung offensichtlich ist, kann man das vor Vertragsunterzeichnung ansprechen. Nachträglich wird es schwieriger. Nicht unmöglich, aber aufwendiger.
In Bezug auf europäische Standards gibt es übrigens keine einheitliche Regelung zur Wohnflächenberechnung. Jedes Land hat eigene Methoden. In Deutschland die Wohnflächenverordnung, in Österreich andere Normen, in Frankreich wieder andere. Das führt zu Verwirrung, besonders bei internationalen Vermietungen oder Versicherungen. Die EU hat bisher keine Harmonisierung vorgenommen, obwohl das diskutiert wird (Stand: 2025, Debatten im Europäischen Parlament zu Verbraucherschutz im Wohnungsmarkt, dokumentiert unter europarl.europa.eu). Ob das kommt, bleibt abzuwarten.
Später fanden wir auch heraus, dass manche Versicherungen bei der Schadensregulierung sehr genau hinschauen. Es gibt Fälle, in denen Gutachter beauftragt wurden, die Wohnfläche nachträglich zu überprüfen – und dann Diskrepanzen feststellten. Wenn die versicherte Fläche deutlich von der realen abweicht, kann das zu Kürzungen führen. Nicht zwangsläufig, aber möglich. Deshalb ist Transparenz so wichtig.
Ein letzter Gedanke zu diesem Thema: Falsche Angaben im Versicherungsvertrag können auch strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie bewusst und mit Täuschungsabsicht gemacht werden. Das fällt unter Versicherungsbetrug und ist kein Kavaliersdelikt. Wer versehentlich falsche Angaben macht – etwa durch Übernahme aus dem Mietvertrag – hat in der Regel nichts zu befürchten, solange die Korrektur erfolgt, sobald der Fehler bemerkt wird. Aber wer bewusst täuscht, begeht eine Straftat (Stand: 2025, Regelungen im Strafgesetzbuch §263 und Versicherungsvertragsgesetz, verfügbar über gesetze-im-internet.de).
Nach etwa einem halben Jahr, in dem alle Anpassungen durchgeführt waren, zogen wir eine Art Bilanz. Was hatten wir gelernt? Erstens: Zahlen in Verträgen sind nicht automatisch korrekt. Zweitens: Versicherungen sind sensibler bezüglich Angaben, als man denkt. Drittens: Proaktive Korrektur ist besser als reaktives Krisenmanagement. Und viertens: Der Aufwand lohnt sich – finanziell und psychologisch.
Ganz ehrlich, das Thema war uns vorher nie bewusst gewesen. Wer denkt schon daran, dass die Quadratmeterzahl im Mietvertrag Auswirkungen auf Versicherungen haben kann? Aber genau solche Details machen den Unterschied zwischen guter und schlechter Absicherung aus. Zwischen fairen Prämien und Überzahlung. Zwischen reibungsloser Schadensabwicklung und langwierigen Streitigkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Viele Leser:innen haben uns nach Details gefragt – besonders zur praktischen Umsetzung und zu rechtlichen Konsequenzen. Die drei häufigsten Fragen und unsere Antworten:
Muss ich meine Versicherung informieren, wenn die Wohnfläche im Mietvertrag falsch ist?
Rechtlich gesehen ja, sobald Sie die Abweichung bemerken. Versicherungsverträge basieren auf korrekten Angaben. Wer bewusst falsche Daten angibt oder Fehler nicht korrigiert, riskiert Probleme im Schadensfall. Die meisten Versicherer reagieren kulant, wenn man proaktiv meldet – oft wird einfach die Prämie angepasst, ohne weitere Konsequenzen. Wichtig ist, die Korrektur schriftlich zu dokumentieren.
Kann ich die Miete mindern, wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Vertrag angegeben?
Das hängt vom Ausmaß der Abweichung ab. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besagt: Abweichungen bis zehn Prozent sind in der Regel unerheblich. Darüber hinaus kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Die Beweislast liegt beim Mieter – Sie müssen die tatsächliche Fläche nachweisen, idealerweise durch professionelle Vermessung. Ob sich der Aufwand lohnt, sollte man vorher kalkulieren.
Wie messe ich die Wohnfläche selbst nach?
Messen Sie jeden Raum einzeln aus – Länge mal Breite – und addieren Sie die Ergebnisse. Beachten Sie dabei die Wohnflächenverordnung: Balkone zählen nur zu 25 bis 50 Prozent, Dachschrägen unter einem Meter gar nicht, zwischen ein und zwei Metern zur Hälfte. Nischen und Vorsprünge erschweren die Messung. Eine grobe Orientierung reicht meist, für rechtliche Auseinandersetzungen sollte aber ein Fachmann beauftragt werden.
Vielleicht ist das die eigentliche Lektion aus unserer Geschichte mit der falschen Wohnfläche: dass Details zählen. Dass Zahlen, die nebensächlich erscheinen, plötzlich wichtig werden können. Und dass es sich lohnt, Verträge nicht nur zu unterschreiben, sondern auch zu verstehen. Unser Fall war glimpflich – eine kleine Korrektur, ein paar Telefonate, ein bisschen gesparte Prämie. Aber er hat uns sensibilisiert für die Mechanismen dahinter. Für die Tatsache, dass Versicherungen auf Basis von Angaben kalkulieren, die stimmen müssen. Und dass es in unserer Verantwortung liegt, diese Angaben zu überprüfen. Nicht nur die Miete hängt von Quadratmetern ab. Manchmal auch der eigene Schutz.