
Handy gestohlen im Urlaub: Welche Versicherung hilft wirklich?
Es passierte in Italien, auf einem vollen Markt. Ein kurzer Moment, eine Berührung – und mein Handy war weg. Polizei, Sperrung, Tränen. Die Frage danach: Zahlt irgendeine Versicherung? Unsere Hausratversicherung? Nur, wenn das Gerät zu Hause gestohlen wurde. Reiseversicherung? Teilweise – aber nur bei nachweisbarem Diebstahl. Am Ende half nur die Kreditkartenversicherung, von der wir gar nicht wussten, dass sie so etwas abdeckt. Fazit: Verträge lesen lohnt sich. Am besten, bevor etwas passiert.
Zuletzt aktualisiert: 10. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Ein gestohlenes Smartphone im Ausland, drei verschiedene Versicherungen und die Frage, wer am Ende wirklich zahlt – mit allen praktischen Schritten, die uns geholfen haben.
🔹 Was wir gelernt haben: Die meisten Hausratpolicen greifen unterwegs nicht, viele Reiseversicherungen haben hohe Hürden, und manche Kreditkarten bieten unerwarteten Schutz.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Checklisten, Musterformulierungen und ein Überblick, welche Versicherung in welcher Situation tatsächlich einspringt.
In den ersten Minuten nach dem Diebstahl dachte ich noch, das Handy läge irgendwo zwischen den Apfelkisten. Mein Mann durchsuchte die Taschen, unsere Tochter rief meine Nummer an – nichts. Dann kam dieser kalte Moment, in dem man begreift: Das Ding ist weg. Nicht verloren. Gestohlen. Und mit ihm alle Fotos vom Strand, die Zugtickets für morgen, die Kontakte der Ferienwohnung. Haben Sie das schon erlebt? Dieses Gefühl, dass einem plötzlich ein Stück Alltag fehlt?
Später haben wir gemerkt, wie viele Leute dasselbe durchmachen. Die Polizistin in Florenz sagte uns, sie nehme mindestens fünf solcher Anzeigen pro Tag auf – nur von Touristen. Taschendiebe auf Märkten, in Bussen, vor Sehenswürdigkeiten. Manche arbeiten mit Ablenkung, andere nutzen einfach das Gedränge. Wir waren nicht die Ersten, und wir werden nicht die Letzten sein.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Die Hausratversicherung, auf die wir stolz waren, weil sie angeblich „alles" abdeckt, zahlt bei Diebstahl außerhalb der Wohnung meist gar nichts. Oder nur unter sehr bestimmten Bedingungen. Das steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die man unterschreibt, aber selten wirklich liest. Dort findet sich oft ein Absatz über „einfachen Diebstahl" – und der ist fast immer ausgeschlossen. Was versichert ist, nennt sich „qualifizierter Diebstahl": Einbruch in die Wohnung, Raub mit Gewalt, manchmal auch Diebstahl aus dem verschlossenen Auto. Ein Smartphone, das man in der Jackentasche trägt und das jemand einfach herauszieht? Das fällt nicht darunter.
Wir haben unseren Versicherer angerufen, noch vom Hotel aus. Die Dame am Telefon war freundlich, aber klar: „Tut mir leid, das greift bei uns nicht." Sie verwies auf die Police, die wir vor Jahren abgeschlossen hatten. Da stand tatsächlich: Außenversicherung bis 10 Prozent der Versicherungssumme – aber nur bei Raub oder Einbruch. Ein Taschendiebstahl auf dem Markt zählt rechtlich als einfacher Diebstahl. Keine Gewalt, kein Aufbrechen eines Schlosses. Also keine Leistung. (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen.)
Dann kamen uns die Reiseversicherungen in den Sinn. Wir hatten für diese Reise keine extra abgeschlossen, aber über eine Online-Buchungsplattform war eine dabei – so eine Paketversicherung mit Reiserücktritt, Krankenversicherung, Gepäckschutz. Also kramten wir die Unterlagen hervor und lasen die Bedingungen. Auch hier: Elektronikgeräte sind oft nur teilweise versichert. Viele Policen verlangen, dass das Gerät entweder im verschlossenen Hotelsafe lag oder unter ständiger Aufsicht war. Auf einem Markt, wo man kurz an einen Stand tritt und die Tasche neben sich abstellt? Schwierig nachzuweisen, dass man „ausreichend aufgepasst" hat. Und selbst wenn der Schaden anerkannt wird, liegt die Entschädigung meist bei maximal 500 Euro – weniger, als das Handy gekostet hat. (Stand: 2025, Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gdv.de)
In den Tagen danach haben wir viel recherchiert. Dabei stießen wir auf Begriffe, die uns vorher nicht klar waren. Zum Beispiel: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Diebstahl und Raub? Juristisch gesehen ist Raub ein Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohung (§ 249 StGB). Ein Taschendieb, der unbemerkt zugreift, begeht „nur" Diebstahl nach § 242 StGB. Für Versicherungen ist das ein riesiger Unterschied – Raub ist fast immer versichert, einfacher Diebstahl fast nie. Das klingt vielleicht spitzfindig, aber es entscheidet darüber, ob man mehrere hundert Euro zurückbekommt oder auf dem Schaden sitzen bleibt.
Später haben wir mit anderen Reisenden gesprochen, in einem Forum für Backpacker und Familien. Viele berichteten von ähnlichen Erlebnissen. Eine Frau schrieb, ihr Handy sei in Barcelona aus der Handtasche gestohlen worden – die Versicherung lehnte ab, weil die Tasche „nicht körpernah getragen" wurde. Ein anderer erzählte, seine Reisegepäckversicherung habe gezahlt, aber nur, weil das Handy zusammen mit dem Koffer aus dem verschlossenen Hotelzimmer entwendet wurde. Das zeigt: Es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Und auf die Formulierungen im Vertrag.
Unsere eigene Lösung kam dann eher zufällig. Mein Mann durchsuchte seine Geldbörse nach Quittungen für die Polizeianzeige und fand dabei die Kreditkarte, mit der wir die Flüge gebucht hatten. Eine Goldkarte von einem großen Anbieter. Auf der Rückseite stand eine Servicenummer für „Reiseschutz". Wir hatten keine Ahnung, dass solche Karten oft Versicherungspakete mitbringen. Also riefen wir an – und tatsächlich: Die Karte bot eine Reisegepäckversicherung, die auch Elektronik bis zu einem bestimmten Wert abdeckte. Voraussetzung war, dass man die Reise mit dieser Karte bezahlt hatte. Hatten wir. Und dass man innerhalb von 48 Stunden Anzeige erstattet. Hatten wir auch. Nach einigen Wochen und ein paar Formularen bekamen wir tatsächlich etwa 70 Prozent des Zeitwerts erstattet. Nicht den Neupreis, aber immerhin genug, um ein gebrauchtes Ersatzgerät zu kaufen. (Beispielangabe – kann je nach Kartenanbieter und Versicherungsbedingungen variieren.)
Viele Menschen wissen gar nicht, dass manche Kreditkarten solche Leistungen enthalten. Besonders Premium-Karten (Gold, Platin) beinhalten häufig eine Auslandskrankenversicherung, eine Gepäckversicherung, manchmal sogar eine Mietwagenversicherung. Die Bedingungen sind je nach Anbieter unterschiedlich, aber oft lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen. Manche Karten verlangen eine Jahresgebühr, andere sind kostenlos, wenn man ein bestimmtes Konto führt. In jedem Fall sollte man vor der Reise prüfen: Was ist eigentlich alles dabei? Und wie melde ich im Ernstfall einen Schaden?
Ganz praktisch gesehen gibt es also mehrere Versicherungsarten, die theoretisch bei einem Handydiebstahl im Urlaub greifen könnten. Erstens die Hausratversicherung – aber nur, wenn es sich um Raub oder Einbruch handelt. Zweitens die Reisegepäckversicherung, oft Teil einer umfassenden Reiseversicherung – mit vielen Einschränkungen und oft niedrigen Höchstgrenzen. Drittens spezielle Elektronikversicherungen, die man für einzelne Geräte abschließen kann – die zahlen manchmal auch bei einfachem Diebstahl, sind aber teuer und haben kurze Laufzeiten. Viertens eben die Kreditkartenversicherung, die viele unterschätzen. Und fünftens, das sollte man nicht vergessen: die eigene Haftpflichtversicherung zahlt natürlich nicht – die springt nur ein, wenn man selbst jemand anderem Schaden zufügt. Aber das wissen die meisten.
In den Wochen nach dem Diebstahl haben wir auch mit Verbraucherschützern gesprochen. Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich dazu, vor Abschluss einer Reiseversicherung genau zu prüfen, welche Leistungen man wirklich braucht. Oft lohnt es sich nicht, eine Extra-Gepäckversicherung zu buchen, wenn bereits die Kreditkarte oder die Hausratpolice Teile des Risikos abdecken. Umgekehrt kann es sinnvoll sein, eine Jahresreiseversicherung abzuschließen, wenn man mehrmals im Jahr unterwegs ist. Diese Policen kosten zwischen 10 und 50 Euro pro Jahr und umfassen meist Krankenversicherung, Reiseabbruch und Gepäck. (Stand: 2025, Quelle: Stiftung Warentest, test.de) Wichtig ist aber immer: Die Bedingungen lesen. Nicht nur das Werbeblatt, sondern die tatsächlichen AVB.
Später haben wir uns gefragt: Hätten wir den Diebstahl verhindern können? Wahrscheinlich nicht vollständig, aber vielleicht die Chancen verringern. Es gibt ein paar einfache Regeln, die Polizei und Sicherheitsexperten immer wieder nennen. Das Handy nie in der Gesäßtasche tragen. Keine offenen Taschen. In Menschenmengen die Tasche vorne tragen oder unter den Arm klemmen. Wertsachen im Hotelsafe lassen, wenn man sie nicht braucht. Und: Ein Backup der wichtigsten Daten anlegen, idealerweise in der Cloud oder auf einem zweiten Gerät. So verliert man wenigstens nicht die Fotos und Kontakte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt außerdem, eine Ortungsfunktion zu aktivieren (bei iPhones „Wo ist?", bei Android „Mein Gerät finden") und eine Bildschirmsperre einzurichten. (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025)
Ganz ehrlich, am Ende war es weniger der materielle Schaden, der uns belastete. Ein neues Handy kann man kaufen. Schlimmer war das Gefühl, hilflos zu sein. In einem fremden Land, ohne die Sprache perfekt zu beherrschen, ohne sofortigen Zugriff auf Kontakte und Apps. Wir mussten unsere Bank anrufen – aber die Nummer hatten wir nur im Handy gespeichert. Wir wollten unsere Kinder zu Hause erreichen – aber auch deren Nummern kannten wir nicht auswendig. Das zeigt, wie abhängig wir von diesen Geräten geworden sind. Vielleicht ist das die eigentliche Lektion: Ein analoges Backup der wichtigsten Informationen lohnt sich. Ein kleiner Zettel im Portemonnaie mit Notfallnummern, IBAN, Versicherungsnummern. Hört sich altmodisch an, hilft aber enorm.
In den Monaten danach haben wir unsere Versicherungssituation komplett überprüft. Dabei stellten wir fest, dass viele Policen sich überschneiden – oder Lücken lassen. Unsere Hausratversicherung deckt zwar den Inhalt der Wohnung ab, aber unterwegs hilft sie kaum. Die Reisekrankenversicherung, die wir über den Arbeitgeber hatten, zahlt nur medizinische Kosten, nicht aber für gestohlene Gegenstände. Die Haftpflicht springt ein, wenn wir jemandem schaden, aber nicht, wenn uns geschadet wird. Und die Kreditkarte? Die war ein Glücksfall, aber auch dort gibt es Grenzen: Maximal 1.000 Euro pro Schadensfall, und nur, wenn man die Reise mit dieser Karte bezahlt hat. (Beispielangabe – kann je nach Anbieter stark variieren.)
Später erfuhren wir von einer Freundin, dass es auch spezielle Smartphone-Versicherungen gibt. Die kosten je nach Gerätewert zwischen 5 und 15 Euro im Monat und decken Diebstahl, Displaybruch, Wasserschäden ab. Klingt gut, aber bei näherem Hinsehen haben auch diese Policen ihre Tücken. Oft gibt es eine Selbstbeteiligung von 50 bis 100 Euro. Und nach zwei Jahren ist das Handy meist so viel wert wie die gezahlten Beiträge – da lohnt es sich kaum noch. Trotzdem kann es für teure Neugeräte eine Überlegung wert sein, zumindest im ersten Jahr. Wichtig ist, dass man den Diebstahl sofort meldet und eine Polizeianzeige vorlegt. Ohne die geht gar nichts.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Versicherungen so unterschiedlich zahlen? Das liegt an der sogenannten Risikoabwägung. Ein Einbruch in die Wohnung ist ein vergleichsweise seltenes Ereignis – deshalb sind die Prämien für Hausratversicherungen niedrig. Ein Taschendiebstahl auf einem Markt passiert viel häufiger, also würde eine Vollkaskoversicherung für Smartphones extrem teuer werden. Deshalb schließen die meisten Policen einfachen Diebstahl aus. Das klingt hart, ist aber ökonomisch nachvollziehbar. Wer wirklich Wert auf Rundumschutz legt, muss entweder mehrere Versicherungen kombinieren oder sich bewusst sein, dass ein gewisses Restrisiko bleibt.
In den ersten Tagen nach unserer Rückkehr mussten wir auch an die rechtliche Seite denken. Die Polizeianzeige in Italien war auf Italienisch – klar. Aber unsere Versicherung verlangte eine beglaubigte Übersetzung. Das kostete noch einmal 40 Euro. Außerdem brauchten wir einen Kaufbeleg für das Handy, um den Wert nachzuweisen. Zum Glück hatten wir die Rechnung noch digital in der Cloud gespeichert. Sonst wäre es schwierig geworden. Viele Versicherungen fordern zudem, dass man das Gerät innerhalb von 24 oder 48 Stunden bei der Polizei meldet. Wer erst nach einer Woche Anzeige erstattet, hat schlechte Karten – auch wenn man den Diebstahl vielleicht erst später bemerkt hat. Das mag ungerecht klingen, aber so stehen die Regeln in den Bedingungen. (Hinweis: Fristen können je nach Versicherer und Land variieren.)
Ganz praktisch betrachtet sollte man also im Fall eines Diebstahls folgende Schritte unternehmen. Erstens: Sofort die SIM-Karte sperren lassen, damit niemand auf eure Kosten telefoniert oder SMS verschickt. Die Sperrhotline der Netzbetreiber ist in Deutschland unter 116 116 erreichbar, aus dem Ausland mit Ländervorwahl +49 116 116. Zweitens: Bei der örtlichen Polizei Anzeige erstatten. Das geht manchmal auch online, aber eine schriftliche Bestätigung ist wichtig. Drittens: Alle Passwörter ändern, vor allem für E-Mail, Banking-Apps und soziale Netzwerke. Viertens: Die Versicherung kontaktieren, möglichst innerhalb von 48 Stunden. Fünftens: Alle Belege sammeln – Kaufrechnung, Polizeibericht, Reisebuchungen, Fotos vom Tatort, wenn vorhanden. Sechstens: Falls vorhanden, die Ortungsfunktion nutzen und das Gerät aus der Ferne löschen. Bei iPhones geht das über iCloud, bei Android über das Google-Konto. So schützt man wenigstens die eigenen Daten.
Später haben wir uns auch mit den europäischen Regelungen beschäftigt. Innerhalb der EU gibt es gewisse Verbraucherschutzstandards, die auch für Versicherungen gelten. Wenn eine Versicherung ihren Sitz in einem EU-Land hat und in Deutschland tätig ist, muss sie die deutschen Verbraucherschutzgesetze beachten. Das bedeutet zum Beispiel, dass Klauseln, die Kunden unangemessen benachteiligen, unwirksam sein können. Ein Beispiel wäre eine Klausel, die sagt: „Bei Diebstahl im Ausland zahlen wir grundsätzlich nicht." So eine pauschale Ausschlussklausel würde vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben. Trotzdem sollte man nicht darauf vertrauen, dass man im Streitfall Recht bekommt – besser ist es, vorher zu prüfen, was versichert ist. (Hinweis: Rechtliche Bewertung kann im Einzelfall abweichen; keine Rechtsberatung.)
Die Europäische Verbraucherzentrale bietet übrigens kostenlose Beratung an, wenn man Probleme mit einer Versicherung aus einem anderen EU-Land hat. Das war uns vorher nicht bekannt, aber es gibt offenbar eine ganze Reihe von Anlaufstellen. Auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (evz.de) findet man Musterformulare, mehrsprachige Vorlagen für Beschwerden und Informationen über grenzüberschreitende Streitschlichtung. Das kann hilfreich sein, wenn man etwa eine Reiseversicherung in Spanien abgeschlossen hat und nun aus Deutschland heraus einen Schaden meldet. (Quelle: Europäische Kommission, Stand: 2025; siehe auch europa.eu/youreurope)
In den Wochen nach dem Vorfall beschäftigten wir uns auch mit der Frage, ob eine Hausratversicherung überhaupt sinnvoll ist, wenn sie unterwegs nicht greift. Die Antwort lautet: Ja, aber man sollte die Erwartungen realistisch halten. Eine Hausratversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Einbruch, Brand, Leitungswasser, Sturm und weiteren Gefahren – alles Ereignisse, die in der Wohnung passieren. Für unterwegs gibt es den Begriff der „Außenversicherung", aber die gilt meist nur für bestimmte Situationen: Hotelzimmer, verschlossenes Auto, manchmal auch der Arbeitsplatz. Ein öffentlicher Platz oder ein Markt fällt in der Regel nicht darunter. Wer viel reist, sollte deshalb zusätzlich eine Reisegepäckversicherung in Betracht ziehen – oder eben prüfen, ob die Kreditkarte bereits Schutz bietet.
Ganz ehrlich, am Anfang dachten wir, Versicherungen seien alle gleich. Man zahlt Beiträge, und im Schadensfall wird gezahlt. Aber die Realität ist komplizierter. Es gibt Versicherungen, die nur bei groben Fahrlässigkeit zahlen, und solche, die auch leichte Fahrlässigkeit abdecken. Es gibt Policen mit Selbstbeteiligung und welche ohne. Es gibt Höchstgrenzen pro Gegenstand oder pro Schadensfall. Und es gibt Ausschlüsse, die man erst im Kleingedruckten findet. Zum Beispiel: Viele Reisegepäckversicherungen zahlen nicht, wenn der Schaden durch „unzureichende Beaufsichtigung" entstand. Was heißt das konkret? Dass man das Handy keine Sekunde aus den Augen lassen darf? Dass man es in einer verschlossenen Tasche tragen muss? Oder reicht es, die Tasche am Körper zu haben? Diese Fragen werden oft erst im Schadensfall geklärt – und dann kann es Streit geben.
Später sprachen wir mit einem Versicherungsmakler, der uns erklärte, wie man solche Konflikte vermeiden kann. Sein Tipp: Vor dem Urlaub ein Foto von allen Wertsachen machen und die Seriennummern notieren. So lässt sich nachweisen, dass man das Gerät tatsächlich besessen hat. Außerdem empfahl er, nach dem Diebstahl nicht nur Anzeige zu erstatten, sondern auch eine sogenannte „Verlustmeldung" bei der Versicherung abzugeben. Manche Versicherer haben dafür Online-Formulare, andere erwarten einen Brief. Wichtig sei, alle Fristen einzuhalten und nichts zu beschönigen. Wenn man zum Beispiel zugeben muss, dass man das Handy kurz unbeaufsichtigt gelassen hat, sollte man das ehrlich sagen – sonst riskiert man, dass die Versicherung später wegen falscher Angaben die Zahlung verweigert.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie viele Versicherungen man eigentlich braucht? Wir haben uns das auch gefragt. Neben Hausrat, Haftpflicht, Kranken- und Rechtsschutzversicherung gibt es noch Dutzende weitere Policen: Fahrradversicherung, Brillenversicherung, Handyversicherung, Drohnenversicherung, Skiausrüstungsversicherung … Die Liste ist endlos. Die Verbraucherzentrale rät dazu, nur die wirklich wichtigen Versicherungen abzuschließen: Haftpflicht (weil Schäden an Dritten existenzbedrohend sein können), Krankenversicherung (weil Gesundheit unbezahlbar ist), Berufsunfähigkeitsversicherung (weil der Verlust des Einkommens das größte Risiko ist). Alles andere, so die Empfehlung, sei optional und hänge von den persönlichen Umständen ab. Für eine Familie mit Kindern macht Hausrat Sinn, für einen Single mit wenig Besitz eher nicht. Für jemanden, der jedes Jahr ein neues iPhone kauft, kann eine Elektronikversicherung passen – für jemanden, der mit einem alten Gerät zufrieden ist, nicht. (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025)
In den Monaten danach merkten wir, dass das Thema Versicherungen viele Menschen beschäftigt. In Online-Foren, auf Reiseblogs, in Eltern-Gruppen – überall tauschten sich Leute darüber aus, welche Police wann gezahlt hat und welche nicht. Manche berichteten von positiven Erfahrungen: schnelle Abwicklung, kulante Sachbearbeiter, volle Erstattung. Andere erzählten Horrorgeschichten: monatelange Verfahren, abgelehnte Ansprüche, juristische Auseinandersetzungen. Was wir daraus gelernt haben: Es kommt nicht nur auf die Versicherung an, sondern auch auf die Dokumentation. Wer im Schadensfall alle Unterlagen parat hat, hat bessere Karten als jemand, der sich auf mündliche Zusagen oder vage Erinnerungen verlässt.
Später fragten wir uns auch, ob es nicht einfacher wäre, auf teure Smartphones zu verzichten und stattdessen ein günstiges Zweitgerät für den Urlaub zu nutzen. Tatsächlich machen das einige Reisende. Sie nehmen ein älteres Modell mit, auf dem nur das Nötigste installiert ist – Karten-App, Messenger, vielleicht eine Kamera-App. Sollte das Gerät gestohlen werden, ist der finanzielle Verlust gering. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass Kriminelle Zugriff auf sensible Daten bekommen. Eine andere Möglichkeit: Eine Reise-SIM-Karte mit begrenztem Datenvolumen, auf der keine Banking-Apps oder Passwörter gespeichert sind. So bleibt das Hauptgerät zu Hause in Sicherheit. Klingt umständlich, kann aber Nerven sparen.
Ganz praktisch betrachtet gibt es auch technische Lösungen, die helfen können. Sogenannte Diebstahlsicherungs-Apps senden eine Nachricht, wenn jemand versucht, das Gerät ohne Berechtigung zu entsperren. Manche Apps machen sogar ein Foto mit der Frontkamera und schicken es an eine hinterlegte E-Mail-Adresse. Das hilft zwar nicht, das Handy zurückzubekommen, aber vielleicht dabei, den Täter zu identifizieren. Außerdem gibt es kleine Tracker, die man in die Tasche legen kann – zum Beispiel von Apple (AirTag) oder Samsung (Galaxy SmartTag). Diese Geräte senden ein Signal, das von anderen Smartphones in der Nähe erfasst wird. So lässt sich der ungefähre Standort auch dann noch ermitteln, wenn das Handy ausgeschaltet wurde. Allerdings funktioniert das nur, wenn genug andere Nutzer mit aktivierter Funktion in der Umgebung sind. In ländlichen Gebieten oder kleinen Orten ist das oft nicht der Fall. (Hinweis: Technische Lösungen können die Sicherheit erhöhen, aber keinen hundertprozentigen Schutz bieten.)
In den ersten Wochen nach unserer Rückkehr haben wir auch überlegt, rechtliche Schritte gegen die Versicherung einzuleiten, die unseren Schaden zunächst ablehnte. Aber unser Anwalt riet uns davon ab. Ein Rechtsstreit gegen eine Versicherung kann teuer und langwierig werden, und die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. In unserem Fall war die Ablehnung nachvollziehbar – die Bedingungen waren eindeutig, und wir hatten sie beim Abschluss akzeptiert. Stattdessen konzentrierten wir uns darauf, die Erstattung von der Kreditkarte zu bekommen, was letztlich auch klappte. Manchmal ist der pragmatische Weg der bessere.
Später erfuhren wir von einem interessanten Detail: In manchen Ländern gibt es staatliche Opferentschädigungsfonds, die auch bei Diebstahl greifen können – allerdings nur, wenn es zu körperlicher Gewalt kam oder wenn das Opfer besonders schutzbedürftig ist (zum Beispiel ältere Menschen oder Kinder). In Deutschland gibt es das Opferentschädigungsgesetz (OEG), das Opfern von Gewalttaten finanzielle Hilfe bietet. Aber ein einfacher Taschendiebstahl fällt nicht darunter. In Italien gibt es ähnliche Regelungen, die aber ebenfalls nur bei Gewaltverbrechen greifen. Das heißt: Wer Pech hat und „nur" bestohlen wird, bleibt auf den Kosten sitzen – es sei denn, eine Versicherung springt ein. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: 2025)
Ganz ehrlich, am Ende war die ganze Erfahrung lehrreich, aber auch frustrierend. Einerseits haben wir viel über Versicherungen gelernt und wissen jetzt, worauf es ankommt. Andererseits haben wir gemerkt, wie kompliziert das System ist und wie viele Fallstricke es gibt. Man könnte sagen: Versicherungen sind wie ein Netz mit vielen Löchern. Sie schützen vor einigen Risiken, aber nicht vor allen. Und manchmal fällt man genau durch so ein Loch. Deshalb unser Rat: Informiert euch vorher, lest die Bedingungen, stellt Fragen. Und habt im Zweifel immer einen Plan B – sei es ein zweites Handy, ein analoges Backup oder einfach die Akzeptanz, dass manche Dinge passieren und man damit umgehen muss.
Nun zur praktischen Seite: Was tun, wenn es wirklich passiert? Wir haben daraus eine Art Checkliste entwickelt, die wir seitdem bei jeder Reise dabeihaben. Sechs Schritte, die man sofort umsetzen sollte.
Zuerst die SIM-Karte sperren. Das geht über die Hotline des Mobilfunkanbieters oder online im Kundenkonto. Viele Anbieter bieten auch eine App, über die man die Sperrung mit wenigen Klicks vornehmen kann. Wichtig: Die IMEI-Nummer des Geräts sollte man vorher notieren, denn die braucht man oft für die Sperrung. Die IMEI findet man entweder auf der Originalverpackung oder in den Einstellungen des Handys (bei iPhones unter „Allgemein" → „Info", bei Android unter „Einstellungen" → „Über das Telefon"). Wer die Nummer nicht zur Hand hat, kann sie auch über das Kundenkonto des Mobilfunkanbieters abrufen – sofern man Zugriff darauf hat.
Dann sofort Anzeige erstatten. In den meisten Ländern kann man online eine Anzeige aufgeben, manchmal muss man aber zur Polizeiwache. Dort sollte man alle Details schildern: Uhrzeit, Ort, Umstände. Je präziser, desto besser. Die Polizei gibt eine Anzeigenbestätigung oder eine Aktennummer – die unbedingt aufbewahren, denn ohne die zahlen die meisten Versicherungen nicht. In manchen Ländern, zum Beispiel in Italien, bekommt man die Bestätigung per E-Mail zugeschickt. In anderen Ländern muss man nach ein paar Tagen noch einmal zur Wache und das Dokument abholen. Das kann nervig sein, ist aber unverzichtbar.
Als Nächstes die Ortungsfunktion nutzen. Bei iPhones öffnet man iCloud im Browser und geht auf „Wo ist?". Dort sieht man, wo sich das Gerät zuletzt befunden hat. Man kann es klingeln lassen (falls es in der Nähe ist), es sperren oder alle Daten löschen. Letzteres ist wichtig, wenn man sensible Informationen wie Banking-Apps auf dem Handy hatte. Bei Android funktioniert das ähnlich über „Mein Gerät finden" im Google-Konto. Allerdings: Sobald das Gerät ausgeschaltet oder vom Internet getrennt wird, funktioniert die Ortung nicht mehr. Manche Diebe wissen das und schalten das Handy sofort aus. Trotzdem lohnt es sich, die Funktion zu aktivieren – vielleicht hat man Glück.
Dann alle Passwörter ändern. Das klingt aufwendig, ist aber essentiell. Besonders wichtig sind E-Mail-Konto, Cloud-Speicher, Banking-Apps und soziale Netzwerke. Viele Dienste bieten eine Zwei-Faktor-Authentifizierung an – die sollte man unbedingt aktivieren. So kann niemand ohne einen zweiten Bestätigungsschritt (zum Beispiel per SMS oder Authentifizierungs-App) auf das Konto zugreifen. Ein Passwort-Manager hilft dabei, den Überblick zu behalten. Es gibt kostenlose und kostenpflichtige Anbieter, die alle wichtigen Zugangsdaten verschlüsselt speichern.
Danach die Versicherung kontaktieren. Idealerweise innerhalb von 48 Stunden, besser noch am selben Tag. Viele Versicherer haben eine Hotline, manche auch ein Online-Formular. Man sollte dabei folgende Informationen parat haben: Versicherungsnummer, Ort und Zeit des Diebstahls, Polizeiaktennummer, Wert des Geräts (am besten mit Kaufbeleg). Einige Versicherungen verlangen auch ein Foto des Geräts, um Betrug auszuschließen. Klingt absurd, aber manche Leute versuchen, einen angeblichen Diebstahl vorzutäuschen, um ein neues Gerät zu bekommen. Deshalb sind die Versicherer vorsichtig.
Schließlich alle Belege sammeln und sicher aufbewahren. Dazu gehören: Kaufrechnung des Handys, Reisebuchung, Polizeibericht, Fotos vom Tatort (falls vorhanden), Sperrbestätigung der SIM-Karte, E-Mails mit der Versicherung. Am besten alles in einem separaten Ordner ablegen, digital und ausgedruckt. So hat man im Streitfall alle Unterlagen griffbereit. Manche Versicherungen fordern auch eine eidesstattliche Versicherung, in der man bestätigt, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind. Das klingt dramatisch, ist aber nur eine Formalität.
Nun noch ein kleines Beispiel, wie so ein Anschreiben an die Versicherung aussehen kann. Natürlich muss man das an die eigene Situation anpassen, aber vielleicht hilft euch diese Vorlage als Orientierung.
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich einen Diebstahl meines Smartphones, der sich am [Datum] in [Ort, Land] ereignet hat. Das Gerät wurde mir gegen [Uhrzeit] aus meiner Tasche entwendet, während ich mich auf einem öffentlichen Markt befand. Ich habe umgehend bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet (Aktennummer: [Nummer]) und meine SIM-Karte sperren lassen. Anbei sende ich Ihnen die Kaufrechnung, die Polizeibestätigung und meine Reisebuchung. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Name]"
So etwas sollte höflich, knapp und sachlich sein. Keine langen Erklärungen, keine Emotionen – einfach die Fakten. Die Versicherung will wissen, was passiert ist, wann, wo und wie man es nachweisen kann. Alles andere interessiert sie nicht.
In den Wochen nach dem Vorfall haben wir auch überlegt, ob es sinnvoll gewesen wäre, das Handy gar nicht erst mitzunehmen. Ehrlich gesagt: Nein. Wir nutzen es für Navigation, für Fotos, für Kommunikation mit den Kindern daheim, für spontane Restaurantsuchen und Übersetzungen. Ein Urlaub ohne Smartphone ist heute kaum noch vorstellbar – jedenfalls für uns. Aber man kann das Risiko minimieren. Zum Beispiel, indem man teure Geräte in der Unterkunft lässt, wenn man weiß, dass man in einer risikoreichen Gegend unterwegs ist. Oder indem man nur ein Zweithandy mitnimmt, auf dem keine wichtigen Daten gespeichert sind. Oder indem man eine Gürteltasche oder einen Brustbeutel nutzt, der unter der Kleidung getragen wird. Klingt touristisch und uncool, ist aber effektiv.
Später sprachen wir auch mit anderen Betroffenen, die ähnliche Erfahrungen gemacht hatten. Eine Familie erzählte, ihr Handy sei in einem Café in Paris gestohlen worden – direkt vom Tisch, während sie bezahlten. Eine andere berichtete, jemand habe ihr das Gerät aus der Jackentasche gezogen, während sie in der U-Bahn stand. Und ein Paar erzählte, ihr Hotelzimmer sei aufgebrochen worden und neben dem Handy auch Laptop und Kamera verschwunden. In letzterem Fall zahlte die Hausratversicherung zumindest teilweise, weil es sich um Einbruchdiebstahl handelte. Das zeigt: Die Art des Diebstahls macht den Unterschied.
Ganz ehrlich, am Ende haben wir gelernt, dass es keine perfekte Lösung gibt. Man kann sich absichern, aber niemals zu hundert Prozent. Man kann vorsichtig sein, aber trotzdem Pech haben. Man kann Versicherungen abschließen, aber trotzdem auf Kosten sitzen bleiben. Das klingt vielleicht pessimistisch, aber es ist realistisch. Wichtig ist, dass man nicht naiv in den Urlaub fährt, sondern sich vorher Gedanken macht: Was könnte passieren? Was brauche ich wirklich? Und wie würde ich im Ernstfall reagieren?
Jetzt noch eine kleine Übersicht, welche Versicherungen in welchen Fällen greifen könnten. Das hier ist keine vollständige Liste, aber ein Anhaltspunkt:
| Versicherung | Greift bei Raub? | Greift bei einfachem Diebstahl? | Typische Höchstgrenze | Selbstbeteiligung? |
| Hausratversicherung | Ja | Nein (außer zu Hause) | Bis Versicherungssumme | Oft 150 Euro |
| Reisegepäckversicherung | Ja | Teilweise (mit Einschränkungen) | 500–1.500 Euro pro Gerät | Meist 50–100 Euro |
| Kreditkartenversicherung | Ja | Ja (wenn Reise bezahlt) | 500–2.000 Euro gesamt | Meist keine |
| Elektronikversicherung | Ja | Ja | Zeitwert des Geräts | 50–100 Euro |
| Haftpflichtversicherung | Nein | Nein | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend |
(Alle Angaben beispielhaft und können je nach Anbieter, Tarif und Region stark abweichen. Stand: 2025)
Was bedeutet das konkret? Wenn ihr überfallen und ausgeraubt werdet (also mit Gewalt oder Drohung), zahlen fast alle Versicherungen. Wenn euch jemand das Handy aus der Tasche zieht, ohne dass ihr es merkt, wird es schwieriger. Dann hängt es davon ab, welche Versicherung ihr habt und wie die Bedingungen formuliert sind. Die Hausratversicherung hilft nur, wenn ihr zu Hause seid oder in einem verschlossenen Raum (zum Beispiel Hotelzimmer). Die Reisegepäckversicherung zahlt vielleicht, aber meist nur einen Teil und nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr „ausreichend aufgepasst" habt. Die Kreditkartenversicherung ist oft die beste Option, vorausgesetzt, ihr habt die Reise mit dieser Karte bezahlt. Und die Elektronikversicherung? Die ist teuer, zahlt aber auch bei einfachem Diebstahl – wenn man den Vertrag rechtzeitig abgeschlossen hat.
In den Monaten danach haben wir uns auch gefragt, ob es nicht sinnvoller wäre, einfach jeden Monat ein bisschen Geld beiseite zu legen, anstatt Versicherungsbeiträge zu zahlen. Eine Art Selbstversicherung. Rechnerisch könnte das aufgehen: Wenn man pro Jahr 100 Euro für verschiedene Policen ausgibt und nur alle fünf Jahre ein Schaden eintritt, hätte man nach fünf Jahren 500 Euro gespart – genug, um ein neues Mittelklasse-Handy zu kaufen. Aber dieser Ansatz hat einen Haken: Was, wenn der Schaden im ersten Jahr eintritt? Dann steht man ohne Rücklage da. Versicherungen funktionieren nach dem Solidarprinzip – viele zahlen ein, wenige bekommen etwas raus. Das ist fair, solange man nicht zu den Pechvögeln gehört. Aber wer weiß das schon vorher?
Später lasen wir auch, dass es in manchen Ländern günstigere Versicherungsmodelle gibt. In Skandinavien gibt es sogenannte „All-Risk"-Versicherungen, die praktisch alles abdecken – inklusive Verlust und einfachem Diebstahl. Die kosten aber deutlich mehr als herkömmliche Policen. In Deutschland sind solche Rundum-Versicherungen eher selten. Hier dominieren spezialisierte Anbieter, die jeweils nur bestimmte Risiken abdecken. Das hat Vor- und Nachteile: Man zahlt nur für das, was man wirklich braucht, aber im Schadensfall muss man oft lange suchen, welche Police zuständig ist.
Ganz praktisch betrachtet sollte man also vor jeder Reise eine kurze Bestandsaufnahme machen. Welche Versicherungen habe ich bereits? Was decken sie ab? Wo gibt es Lücken? Brauche ich zusätzlichen Schutz, oder reicht das Vorhandene? Und wie dokumentiere ich im Ernstfall den Schaden? Diese Fragen klingen langweilig, können aber viel Ärger ersparen. Wir haben uns inzwischen eine kleine Übersicht erstellt, die wir vor jeder größeren Reise durchgehen. Da steht drin, welche Versicherungen wir haben, welche Nummern wir im Notfall anrufen müssen und wo die wichtigsten Dokumente liegen. Das dauert zehn Minuten, gibt aber Sicherheit.
Nun zu den Fragen, die uns viele Leser:innen gestellt haben. Vielleicht habt ihr euch das eine oder andere auch schon gefragt.
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob die Hausratversicherung auch im Ausland gilt. Die Antwort lautet: teilweise. Die meisten Policen enthalten eine sogenannte Außenversicherung, die Gegenstände außerhalb der Wohnung mitversichert – aber nur bis zu einem bestimmten Betrag, oft zehn Prozent der Versicherungssumme. Und die Bedingung ist fast immer, dass es sich um einen qualifizierten Diebstahl handelt – also Einbruch, Raub oder Diebstahl aus einem verschlossenen Raum. Ein Taschendiebstahl auf der Straße zählt nicht dazu. Wenn ihr sichergehen wollt, ruft vorher eure Versicherung an und fragt nach. Manche Anbieter erweitern den Schutz gegen Aufpreis.
Andere wollten wissen, ob sich eine spezielle Handy-Versicherung lohnt. Das hängt vom Wert des Geräts ab. Für ein neues iPhone oder Samsung-Flaggschiff kann es sich lohnen, zumindest im ersten Jahr. Die Versicherung kostet zwischen 5 und 15 Euro im Monat und deckt neben Diebstahl auch Displaybruch und Wasserschäden ab. Aber Achtung: Oft gibt es Ausschlüsse, zum Beispiel bei „grob fahrlässigem Verhalten". Wenn ihr das Handy also betrunken im Taxi liegen lasst, zahlt die Versicherung vermutlich nicht. Außerdem sinkt der Wert des Geräts mit der Zeit, sodass sich die Versicherung nach zwei oder drei Jahren kaum noch rechnet. Für günstige Mittelklasse-Geräte lohnt sie sich meist gar nicht.
Und dann gab es die Frage, wie man sich am besten vor Taschendieben schützt. Die Antwort ist simpel, aber effektiv: Wertsachen nah am Körper tragen, am besten in Innentaschen oder einem Brustbeutel. Rucksäcke auf dem Rücken sind ein leichtes Ziel – besser, man trägt sie vorne. In Menschenmengen besonders aufmerksam sein und nichts in Gesäßtaschen stecken. Und wenn möglich, teure Gegenstände im Hotelsafe lassen, wenn man sie nicht braucht. Das klingt banal, aber viele Diebstähle passieren, weil Leute unvorsichtig sind. Niemand ist perfekt, und manchmal hat man einfach Pech – aber mit ein bisschen Vorsicht lässt sich das Risiko deutlich senken.
Versicherungen sind wichtig, aber sie sind kein Allheilmittel. Sie helfen in bestimmten Situationen, aber längst nicht in allen. Manchmal kommt die Hilfe von unerwarteter Seite – wie bei uns von der Kreditkarte, die wir gar nicht als Versicherung wahrgenommen hatten. Manchmal bleibt man trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf den Kosten sitzen. Und manchmal lernt man, dass der eigentliche Wert nicht im Gerät liegt, sondern in den Erinnerungen, die man damit festgehalten hat. Die Fotos von unserer Tochter am Strand haben wir nicht wiedersehen – aber die Erinnerung daran, wie sie gelacht hat, die bleibt. Und das kann einem niemand stehlen, keine Versicherung zurückkaufen. Vielleicht sollten wir das öfter im Blick behalten.