
Was Mieter bei Schimmelverdacht tun sollten
Neulich stand ich morgens in der Küche, wollte mir einen Kaffee machen, und dann dieser Geruch. So muffig, feucht, irgendwie abgestanden. Ich dachte zuerst, vielleicht der Mülleimer. Aber als ich dann später hinter unserem Bücherregal im Wohnzimmer nachgeschaut habe – da waren sie. Diese kleinen grauen Flecken, die aussahen wie Schatten, aber nicht verschwanden, wenn man das Licht anmachte. Schimmel. Mein erster Gedanke war tatsächlich: schnell wegwischen, bevor es jemand sieht. Markus hat mich gestoppt. „Bloß nicht", hat er gesagt, „das muss dokumentiert werden." Und ehrlich gesagt, ich war in dem Moment sauer. Dokumentieren? Ich wollte doch nur, dass die Flecken weg sind. Aber er hatte recht. Das sollte ich später noch oft genug merken.
Zuletzt aktualisiert: 12. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Um die Frage, wie man als Mieter bei Schimmelverdacht richtig reagiert – rechtlich, praktisch und gesundheitlich.
🔹 Was wir gelernt haben: Dass Schimmel kein Kavaliersdelikt ist und dass schnelles, überlegtes Handeln entscheidend sein kann.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Eine klare Anleitung, wie man Schimmel dokumentiert, meldet und welche Rechte und Pflichten man als Mieter hat.
In den ersten Stunden nach der Entdeckung war ich vor allem verwirrt. Wie konnte das passieren? Wir lüften regelmäßig, heizen vernünftig, haben keine tropfenden Wasserhähne. Trotzdem: Schimmel. Markus meinte, vielleicht liegt es an der Außenwand. Das Schlafzimmer ist direkt über uns, und die Nachbarin darüber hat schon mehrfach erwähnt, dass es bei ihr zieht. Vielleicht ein Riss im Mauerwerk? Oder Feuchtigkeit von außen? Wir wussten es nicht. Aber wir wussten: Das muss geklärt werden.
Später haben wir erfahren, dass etwa jede fünfte Wohnung in Deutschland zumindest temporär von Schimmelbildung betroffen ist. Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2024 eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass rund 17 Prozent aller Haushalte in den vergangenen fünf Jahren mit sichtbarem Schimmel zu tun hatten (Stand: 2024, Quelle: umweltbundesamt.de). Das klingt nach viel – und ist es auch. Schimmel ist kein Randphänomen, sondern ein echtes Thema, das viele Menschen betrifft. Trotzdem wird oft nicht richtig damit umgegangen. Manche übersehen ihn, manche versuchen ihn zu verstecken, manche wissen schlicht nicht, was sie tun sollen.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das auch nicht. Ich hätte am liebsten einfach mit Schimmelspray draufgesprüht und gut. Aber Markus hatte von einem Kollegen gehört, dass man als Mieter in eine rechtliche Grauzone geraten kann, wenn man Schimmel eigenständig beseitigt, ohne den Vermieter zu informieren. Dann könnte der Vermieter später behaupten, man hätte den Schaden selbst verursacht und vertuscht. Klingt absurd, kommt aber vor.
Am selben Tag habe ich also angefangen zu dokumentieren. Handy raus, Fotos gemacht. Erst Nahaufnahmen von den Flecken, dann aus verschiedenen Winkeln, damit man sieht, wo genau im Raum sie sind. Dazu ein Foto vom Thermometer – 19 Grad, normal beheizt. Eins vom geöffneten Fenster, um zu zeigen, dass wir lüften. Ich kam mir ein bisschen übertrieben vor, aber im Nachhinein war ich froh, dass ich es gemacht habe. Denn als die Hausverwaltung ein paar Tage später kam, stellte die Sachbearbeiterin sofort Fragen: Wie oft lüften Sie? Wie warm heizen Sie? Haben Sie viele Pflanzen? Dusche Sie mit offener Tür?
Diese Fragen klangen erst mal wie Anschuldigungen. Aber sie sind tatsächlich berechtigt. Das Mietrecht sieht vor, dass Mieter gewisse Sorgfaltspflichten haben – dazu gehört ausreichendes Lüften und Heizen. Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Schimmel durch falsches Nutzerverhalten entstanden ist, kann er unter Umständen die Beseitigung auf den Mieter abwälzen oder sogar Schadensersatz fordern (Beispielangabe – kann je nach Gerichtsentscheidung abweichen). Deshalb ist es so wichtig, von Anfang an zu zeigen: Ich habe mich korrekt verhalten.
Später haben wir uns genauer mit dem Thema Lüften beschäftigt. Was bedeutet „ausreichend"? Das ist nämlich gar nicht so klar definiert. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, mindestens zwei- bis dreimal täglich für fünf bis zehn Minuten stoßzulüften – also Fenster ganz öffnen, nicht nur kippen (Stand: 2025, Quelle: mieterbund.de). Im Winter sollte man dabei die Heizung herunterdrehen, damit nicht zu viel Energie verloren geht. Klingt logisch, aber macht das wirklich jeder? Bei uns war es so, dass ich morgens vor der Arbeit lüfte und abends noch mal. Markus öffnet mittags, wenn er im Homeoffice ist. Reicht das? Vermutlich ja. Aber sicher sein können wir nicht.
Ein Detail, das uns die Sachbearbeiterin erklärt hat: Schimmel entsteht, wenn die relative Luftfeuchtigkeit in einem Raum über längere Zeit über 60 Prozent liegt und gleichzeitig die Oberflächentemperatur der Wände niedrig ist. Dann kondensiert die Feuchtigkeit aus der Luft an der kalten Wand – und Schimmel hat ideale Bedingungen. Das passiert besonders häufig an Außenwänden, in Ecken oder hinter Möbeln, die dicht an der Wand stehen (Beispielangabe – kann je nach baulichen Gegebenheiten variieren). Bei uns stand das Bücherregal direkt an der Außenwand. Wahrscheinlich konnte dort keine Luft zirkulieren, die Wand blieb kalt, und die Feuchtigkeit aus der Raumluft setzte sich ab.
Haben Sie schon mal ein Hygrometer zu Hause gehabt? Wir nicht. Aber nach diesem Vorfall haben wir uns eins besorgt. Kostet keine zehn Euro und zeigt permanent an, wie hoch die Luftfeuchtigkeit im Raum ist. Seitdem achten wir viel bewusster darauf. Wenn die Anzeige über 60 Prozent klettert, machen wir das Fenster auf. Klingt banal, hilft aber enorm. Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen zwischen 40 und 60 Prozent zu halten – bei niedrigeren Werten wird die Luft zu trocken, bei höheren steigt das Schimmelrisiko (Stand: 2025, Quelle: umweltbundesamt.de).
Ein anderer Tipp, den wir bekommen haben: Möbel sollten mindestens fünf bis zehn Zentimeter Abstand zur Außenwand haben. Das ermöglicht Luftzirkulation und verhindert Kältebrücken. Wir haben unser Bücherregal seitdem ein Stück nach vorne gerückt. Sieht nicht ganz so aufgeräumt aus wie vorher, aber besser als Schimmel.
Ganz praktisch gesehen: Wie meldet man Schimmel eigentlich beim Vermieter? Wir haben das schriftlich gemacht – per E-Mail mit Fotos im Anhang. Dazu eine kurze Beschreibung: Wo genau ist der Schimmel? Seit wann ist er sichtbar? Wie groß ist die betroffene Fläche? Und ganz wichtig: eine klare Aufforderung, dass der Vermieter sich das anschauen und eine Lösung finden soll. Klingt formal, ist aber wichtig. Denn rechtlich gesehen ist eine mündliche Meldung oft schwer nachzuweisen. Schriftlich hat man Beweise – und im Streitfall zählt das.
Der Deutsche Mieterbund rät dazu, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen – meistens zwei Wochen (Stand: 2025, Quelle: mieterbund.de). Wenn der Vermieter in dieser Zeit nicht reagiert, kann man unter Umständen die Miete mindern oder auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen und die Kosten später zurückfordern (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Gerichtsentscheidung abweichen). Aber Vorsicht: Mietminderung ist ein heikles Thema. Man sollte das nicht einfach eigenmächtig machen, sondern sich vorher beraten lassen – zum Beispiel beim Mieterbund oder bei einem Anwalt.
Später, als die Hausverwaltung bei uns war, kam ein Sachverständiger mit. Er hatte so ein Messgerät dabei, mit dem er die Feuchtigkeit in der Wand gemessen hat. Das Ergebnis: Die Wand war tatsächlich feucht – nicht tropfnass, aber deutlich über dem Normalwert. Der Gutachter meinte, das könne verschiedene Ursachen haben: defekte Dichtung am Fenster, Risse im Mauerwerk, aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Keller oder eine unzureichende Dämmung. Um das genau zu klären, müsste man weiter untersuchen. Das hat dann noch mal drei Wochen gedauert. In der Zwischenzeit sollten wir den Schimmel einfach „im Auge behalten" – nicht entfernen, nicht übermalen, einfach lassen. Und regelmäßig lüften.
Ehrlich gesagt, das war nervig. Der Schimmel war sichtbar, sah hässlich aus und roch unangenehm. Ich hatte ständig das Gefühl, dass er sich ausbreitet. Aber der Gutachter hatte erklärt: Solange man regelmäßig lüftet und die Luftfeuchtigkeit niedrig hält, wächst Schimmel nicht so schnell. Und solange die Fläche klein bleibt – unter einem halben Quadratmeter – ist das Gesundheitsrisiko überschaubar, zumindest für gesunde Menschen (Beispielangabe – kann je nach Schimmelart und persönlicher Gesundheit variieren).
Trotzdem habe ich mich gefragt: Wie gefährlich ist Schimmel eigentlich wirklich? Man hört ja viel – von „völlig harmlos" bis „hochgiftig". Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in einer Stellungnahme von 2023 klargestellt, dass Schimmel in Innenräumen grundsätzlich ein Gesundheitsrisiko darstellen kann – vor allem für Menschen mit Allergien, Asthma oder einem geschwächten Immunsystem (Stand: 2023, Quelle: rki.de). Die Sporen können Atemwegsbeschwerden, allergische Reaktionen oder Reizungen der Schleimhäute auslösen. Bei bestimmten Schimmelarten – zum Beispiel Aspergillus oder Stachybotrys – können auch schwerwiegendere gesundheitliche Probleme auftreten, wenn man über längere Zeit hohen Konzentrationen ausgesetzt ist.
Aber – und das ist wichtig – nicht jeder Schimmelfleck bedeutet sofort eine Gesundheitsgefahr. Es kommt auf die Menge an, auf die Art des Schimmels und auf die individuelle Empfindlichkeit. Trotzdem sollte man Schimmel ernst nehmen und nicht einfach ignorieren. Gerade Kinder, ältere Menschen oder Personen mit chronischen Erkrankungen sollten in schimmelbelasteten Räumen nicht dauerhaft leben.
In unserem Fall hat die Untersuchung ergeben, dass die Dämmung an der Außenwand unzureichend war. Das Haus ist aus den Siebzigerjahren, und die Wärmedämmung entspricht nicht mehr heutigen Standards. Dadurch kühlte die Innenwand im Winter stark ab – eine klassische Kältebrücke. Der Vermieter hat dann beschlossen, die Wand von außen neu zu dämmen. Das hat etwa zwei Monate gedauert. In der Zwischenzeit haben wir einen Bautrockner aufgestellt, den die Hausverwaltung zur Verfügung gestellt hat. Der Schimmel wurde von einem Fachbetrieb entfernt – mit Schutzkleidung, Atemmaske, Absperrung, das volle Programm. Ich muss sagen, das hat mich beeindruckt. Offenbar nimmt man das Thema professionell deutlich ernster, als ich dachte.
Die Kosten hat der Vermieter übernommen – logisch, denn es war ja ein baulicher Mangel. Hätten wir den Schimmel selbst weggewischt oder übermalt, hätte der Vermieter möglicherweise argumentieren können, dass wir die Ursache verschleiert haben. Dann wäre die Beweislage schwieriger geworden (Beispielangabe – kann je nach Gerichtsentscheidung abweichen).
Später haben wir uns auch mit dem Thema Mietminderung beschäftigt. Denn während der ganzen Zeit – von der Entdeckung des Schimmels bis zur Beseitigung – war die Wohnung ja eigentlich nicht vollständig nutzbar. Zumindest nicht so, wie wir es gewohnt waren. Der Deutsche Mieterbund sagt, dass man bei sichtbarem Schimmelbefall die Miete mindern kann – je nach Ausmaß und Beeinträchtigung zwischen 10 und 50 Prozent (Stand: 2025, Quelle: mieterbund.de). Aber: Man sollte das nicht einfach eigenmächtig tun, sondern sich vorher rechtlich beraten lassen. Wir haben das nicht gemacht – teilweise, weil wir nicht wussten, dass es möglich ist, teilweise, weil die Hausverwaltung relativ kooperativ war und wir keine zusätzlichen Konflikte wollten.
Im Nachhinein hätten wir vielleicht doch eine Minderung geltend machen sollen. Aber das ist immer eine Abwägungssache. Manchmal ist es wichtiger, ein gutes Verhältnis zum Vermieter zu behalten, als auf sein letztes Recht zu pochen. Vor allem, wenn man langfristig in der Wohnung bleiben möchte.
Ein Punkt, der uns besonders interessiert hat: Wer haftet eigentlich, wenn durch Schimmel gesundheitliche Schäden entstehen? Zum Beispiel, wenn jemand chronische Atemwegsbeschwerden entwickelt oder eine Allergie? Die Antwort ist kompliziert. Grundsätzlich haftet der Vermieter, wenn der Schimmel auf einen baulichen Mangel oder mangelnde Instandhaltung zurückzuführen ist. Aber: Der Nachweis, dass die gesundheitlichen Beschwerden tatsächlich durch den Schimmel verursacht wurden, ist oft sehr schwierig. Man bräuchte ärztliche Atteste, Gutachten, vielleicht sogar Laboruntersuchungen. Das ist aufwendig und teuer.
Die private Haftpflichtversicherung des Vermieters greift in solchen Fällen oft nicht, weil es sich um Schäden aus Vertragsverhältnissen handelt – und die sind normalerweise ausgeschlossen. Theoretisch kann man den Vermieter zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen, aber das ist ein langer, teurer Weg (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen). Deshalb ist Prävention so wichtig: Schimmel früh erkennen, sofort melden, dokumentieren.
Ganz ehrlich, manchmal frage ich mich: Warum ist das alles so kompliziert? Schimmel ist schädlich, das weiß jeder. Der Vermieter muss die Wohnung in einem nutzbaren Zustand halten, das steht im Gesetz. Trotzdem gibt es immer wieder Streit darüber, wer schuld ist und wer zahlen muss. Ein Freund von uns hatte vor zwei Jahren einen ähnlichen Fall. Bei ihm hat der Vermieter behauptet, der Schimmel sei durch falsches Lüften entstanden – obwohl klar war, dass das Dach undicht war. Der Streit ging bis vor Gericht. Am Ende bekam unser Freund recht, aber es hat über ein Jahr gedauert und ihn viel Nerven gekostet.
Das zeigt: Dokumentation ist alles. Fotos, Messwerte, schriftliche Korrespondenz, Zeugen – je mehr man nachweisen kann, desto besser. Und: Schnell handeln. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, den Ursprung des Schimmels zu klären.
Eine Frage, die uns oft gestellt wird: Kann man Schimmel eigentlich selbst entfernen? Die Antwort: Kommt drauf an. Kleine, oberflächliche Schimmelflecken – bis etwa einen halben Quadratmeter – kann man als Privatperson beseitigen, wenn man weiß, wie. Das Umweltbundesamt empfiehlt, dabei Handschuhe, Mundschutz und Schutzbrille zu tragen. Man sollte den Schimmel mit 70- bis 80-prozentigem Alkohol abtupfen – nicht wischen, weil sonst die Sporen aufgewirbelt werden. Danach die betroffene Stelle gründlich trocknen lassen (Stand: 2025, Quelle: umweltbundesamt.de).
Aber: Bei größeren Flächen, bei tiefem Befall oder bei schwarzen Schimmelpilzen sollte man unbedingt einen Fachbetrieb beauftragen. Schwarzer Schimmel kann bestimmte Toxine produzieren, die gesundheitsgefährlich sind – gerade beim Entfernen, wenn viele Sporen freigesetzt werden (Beispielangabe – kann je nach Schimmelart variieren). Und: Auch wenn man als Mieter den Schimmel selbst entfernt, sollte man den Vermieter vorher informieren. Sonst kann es später heißen, man hätte einen Mangel verschwiegen.
Später haben wir uns auch über präventive Maßnahmen informiert. Was kann man tun, damit Schimmel gar nicht erst entsteht? Die wichtigsten Punkte sind eigentlich einfach:
Regelmäßig lüften – zwei- bis dreimal täglich, jeweils fünf bis zehn Minuten Stoßlüften. Besonders wichtig nach dem Duschen, Kochen oder Wäschetrocknen, weil dabei viel Feuchtigkeit entsteht.
Ausreichend heizen – auch in wenig genutzten Räumen. Die Raumtemperatur sollte nicht dauerhaft unter 16 Grad fallen, sonst wird die Wandoberfläche zu kalt (Beispielangabe – kann je nach baulichen Gegebenheiten variieren).
Möbel mit Abstand zur Außenwand stellen – mindestens fünf, besser zehn Zentimeter. So kann die Luft zirkulieren.
Keine Wäsche in der Wohnung trocknen, wenn es sich vermeiden lässt. Falls doch, dann nur in gut belüfteten Räumen oder mit einem Entfeuchter.
Luftfeuchtigkeit kontrollieren – mit einem Hygrometer. Idealwert: 40 bis 60 Prozent.
Ein Detail, das uns überrascht hat: Auch Pflanzen können zur Schimmelbildung beitragen. Nicht direkt, aber indirekt. Denn Pflanzen geben über ihre Blätter ständig Wasser an die Luft ab – das nennt sich Transpiration. Je mehr Pflanzen in einem Raum stehen, desto höher die Luftfeuchtigkeit. Wir hatten früher ziemlich viele Pflanzen im Wohnzimmer – mindestens zehn, teilweise große. Seitdem haben wir sie auf drei reduziert. Klingt traurig, aber es hilft tatsächlich. Die Luftfeuchtigkeit ist merklich gesunken.
Übrigens: Auch Aquarien erhöhen die Luftfeuchtigkeit. Wir haben keins, aber Freunde von uns schon. Die haben ständig mit beschlagenen Fenstern zu kämpfen – und mit Schimmel an den Fensterlaibungen. Auch hier hilft nur: mehr lüften.
Haben Sie schon mal von Schimmelspürhunden gehört? Klingt wie ein Scherz, ist aber ernst gemeint. Es gibt tatsächlich speziell ausgebildete Hunde, die Schimmel erschnüffeln können – auch versteckten Schimmel hinter Wänden oder unter Bodenbelägen. Das wird vor allem in der professionellen Schimmelsanierung eingesetzt, wenn man den genauen Ursprung nicht findet. Kostet allerdings mehrere hundert Euro und lohnt sich nur bei größeren Problemen (Beispielangabe – kann je nach Anbieter variieren).
Wir haben das nicht gebraucht, aber die Vorstellung finde ich faszinierend. Ein Hund, der Schimmel riecht. Manchmal ist die Natur einfach besser als jede Technik.
Später haben wir uns auch mit der rechtlichen Seite intensiver beschäftigt. Was passiert eigentlich, wenn der Vermieter nicht reagiert? Wenn er behauptet, man sei selbst schuld, oder wenn er die Beseitigung verweigert? Dann bleibt einem im Prinzip nur der Rechtsweg. Man kann einen Gutachter auf eigene Kosten beauftragen, der die Ursache des Schimmels feststellt. Wenn der Gutachter bestätigt, dass es sich um einen baulichen Mangel handelt, kann man den Vermieter zur Beseitigung auffordern und gegebenenfalls vor Gericht ziehen (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Das Problem: Solche Verfahren dauern oft Monate oder sogar Jahre. In der Zwischenzeit lebt man weiter in der schimmeligen Wohnung. Deshalb empfehlen Mieterbund und Verbraucherzentrale, zunächst alle außergerichtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen: Gespräche führen, Kompromisse suchen, eventuell eine Mediation einschalten (Stand: 2025, Quelle: verbraucherzentrale.de).
Ein anderer Aspekt, der uns beschäftigt hat: Wie wirkt sich Schimmel auf den Mietvertrag aus? Kann man fristlos kündigen, wenn der Vermieter nichts unternimmt? Die Antwort: Unter Umständen ja. Wenn der Schimmel so gravierend ist, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist oder eine Gesundheitsgefahr darstellt, kann das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Aber auch hier gilt: Man braucht Nachweise, Gutachten, Dokumentation. Und man sollte vorher einen Anwalt konsultieren, denn eine fristlose Kündigung ist rechtlich heikel (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Wir haben zum Glück nicht kündigen müssen. Aber ich kann verstehen, dass manche Menschen das tun. Wenn man monatelang in einer schimmeligen Wohnung lebt, ist das psychisch belastend. Man fühlt sich unwohl, hat ständig ein schlechtes Gewissen, fragt sich, ob man selbst etwas falsch macht. Das zehrt an den Nerven.
In den Wochen nach der Schimmelbeseitigung haben wir unser Verhalten noch mal überdacht. Lüften wir wirklich genug? Heizen wir ausreichend? Sind wir zu nachlässig? Ehrlich gesagt, manchmal übertreiben wir es jetzt sogar. Ich öffne die Fenster mittlerweile fast schon zwanghaft, sobald die Luftfeuchtigkeit über 55 Prozent steigt. Markus lacht manchmal und meint, ich hätte eine Schimmel-Phobie entwickelt. Vielleicht hat er recht. Aber lieber so als andersherum.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat übrigens untersucht, wie viele Menschen in Deutschland tatsächlich unter schimmelbedingten Gesundheitsproblemen leiden. Die Schätzungen gehen auseinander, aber man geht davon aus, dass etwa 5 bis 10 Prozent aller Atemwegserkrankungen auf Schimmel in Innenräumen zurückzuführen sind (Stand: 2024, Quelle: bfr.bund.de). Das klingt erst mal nicht dramatisch, aber wenn man bedenkt, wie viele Menschen das betrifft – wir reden hier von Hunderttausenden – wird die Dimension klar.
Ganz praktisch gesehen: Was macht man eigentlich, wenn man bei einer Wohnungsbesichtigung Schimmel entdeckt? Sollte man die Wohnung trotzdem mieten? Wir würden mittlerweile sagen: Kommt drauf an. Wenn es nur kleine, oberflächliche Flecken sind und der Vermieter bereit ist, sie vor dem Einzug zu beseitigen, kann das okay sein. Aber wenn es größere Schäden sind oder wenn der Vermieter das Problem herunterspielt, würden wir abraten. Schimmel ist ein Warnsignal – entweder für bauliche Mängel oder für falsches Nutzerverhalten der Vormieter. Beides will man eigentlich nicht übernehmen.
Und noch ein Tipp: Im Mietvertrag oder in einem Zusatzprotokoll schriftlich festhalten, dass zum Zeitpunkt des Einzugs kein Schimmel vorhanden war. Klingt kleinlich, kann aber später wichtig sein, falls doch Schimmel auftaucht und der Vermieter behauptet, man hätte ihn mitgebracht.
Später haben wir auch mit unseren Nachbarn über das Thema gesprochen. Erstaunlich viele haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Die Familie unter uns hatte vor drei Jahren Schimmel im Badezimmer – wegen einer defekten Dichtung an der Dusche. Die Nachbarn nebenan hatten Schimmel hinter der Küchenzeile – wegen eines undichten Wasserrohrs. Offenbar ist das ein Thema, über das viele nicht gerne reden, aber das trotzdem weit verbreitet ist.
Ein Nachbar erzählte, dass bei ihm der Vermieter behauptet hatte, der Schimmel sei durch zu wenig Lüften entstanden – obwohl es offensichtlich war, dass die Außenwand durchfeuchtet war. Er hat dann einen Gutachter auf eigene Kosten beauftragt, der bestätigt hat, dass es ein baulicher Mangel ist. Der Vermieter musste dann nicht nur den Schimmel beseitigen, sondern auch die Gutachterkosten übernehmen. Das zeigt: Es lohnt sich, nicht gleich aufzugeben, auch wenn der Vermieter erst mal abblockt.
Ein Thema, das uns auch beschäftigt hat: Gibt es eigentlich bestimmte Wohnungen, die anfälliger für Schimmel sind? Ja, gibt es. Vor allem Altbauten ohne moderne Dämmung, Erdgeschosswohnungen, Dachwohnungen ohne ausreichende Isolierung und Wohnungen mit vielen Außenwänden. Auch Wohnungen, die lange leer standen, sind gefährdet – weil sie oft nicht beheizt wurden und die Wände ausgekühlt sind.
Das Statistische Bundesamt hat 2024 Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass besonders Wohnungen aus den Baujahren 1950 bis 1980 betroffen sind – also genau die Zeit, in der in Deutschland viel und schnell gebaut wurde, aber noch nicht so viel Wert auf Dämmung gelegt wurde (Stand: 2024, Quelle: destatis.de). Unsere Wohnung ist aus den Siebzigern – passt also ins Raster.
Haben Sie sich schon mal gefragt, warum Schimmel eigentlich oft grau, grün oder schwarz aussieht? Das liegt an den verschiedenen Schimmelarten. Grauer oder weißer Schimmel ist oft Cladosporium, grüner Schimmel ist meist Aspergillus oder Penicillium, schwarzer Schimmel kann Stachybotrys oder Alternaria sein. Jede Art hat unterschiedliche Eigenschaften und unterschiedliche Gesundheitsrisiken (Beispielangabe – kann je nach Schimmelart variieren). Schwarzer Schimmel gilt als besonders bedenklich, weil er Mykotoxine produzieren kann – giftige Stoffwechselprodukte, die Atemwegsprobleme und andere Beschwerden auslösen können.
Aber auch hier gilt: Nicht jeder schwarze Schimmel ist automatisch hochgiftig. Und nicht jeder grüne Schimmel ist harmlos. Im Zweifelsfall sollte man eine Probe nehmen lassen und untersuchen, um welche Art es sich handelt. Das macht aber nur Sinn, wenn man es mit größeren Flächen zu tun hat oder wenn gesundheitliche Beschwerden auftreten.
Ganz ehrlich, am Anfang dachte ich, Schimmel sei nur ein ästhetisches Problem. Sieht hässlich aus, riecht unangenehm, aber sonst? Mittlerweile weiß ich: Es ist ein ernst zu nehmendes Gesundheits- und Rechtsproblem. Und es ist wichtig, schnell und richtig zu handeln. Nicht in Panik verfallen, aber auch nicht ignorieren. Dokumentieren, melden, beobachten. Und vor allem: sich nicht einreden lassen, dass man selbst schuld ist, wenn man es nicht ist.
Schimmel dokumentieren – 6 Steps
Falls Sie Schimmel in Ihrer Wohnung entdecken, gehen Sie am besten so vor:
Sofort fotografieren – Nahaufnahmen der Schimmelstellen, Übersichtsfotos des Raums, Fotos von Thermometer und Hygrometer. Je mehr Beweise, desto besser.
Datum und Uhrzeit notieren, wann der Schimmel entdeckt wurde. Auch festhalten, ob es in letzter Zeit besondere Ereignisse gab – zum Beispiel starker Regen, Frost, oder ob die Heizung ausgefallen war.
Vermieter schriftlich informieren – am besten per E-Mail oder Brief mit Empfangsbestätigung. Sachlich beschreiben, was entdeckt wurde, wo genau und wie groß die Fläche ungefähr ist.
Frist setzen – dem Vermieter eine angemessene Zeit geben, um sich den Schaden anzuschauen und Maßnahmen einzuleiten. Üblicherweise zwei Wochen.
Weiteren Schimmelbefall verhindern – durch regelmäßiges Lüften und Heizen, aber den vorhandenen Schimmel nicht selbst entfernen, solange nicht klar ist, wer die Ursache zu verantworten hat.
Im Zweifel Rat einholen – beim Mieterbund, bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt für Mietrecht, bevor man weitere Schritte einleitet oder die Miete mindert.
Musterbrief
Sehr geehrte Damen und Herren, am 8. November 2025 habe ich in der Wohnung [Adresse] Schimmelbefall an der Wohnzimmerwand festgestellt. Die betroffene Fläche beträgt etwa 20 x 30 cm. Ich bitte Sie, sich den Schaden zeitnah anzusehen und die Ursache fachgerecht feststellen und beheben zu lassen. Anbei finden Sie Fotos zur Dokumentation. Ich erwarte Ihre Rückmeldung binnen 14 Tagen. Mit freundlichen Grüßen
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob man die Miete mindern darf, wenn Schimmel in der Wohnung ist. Die Antwort: Grundsätzlich ja, wenn der Schimmel auf einen Mangel der Wohnung zurückzuführen ist, den der Vermieter zu verantworten hat. Die Höhe der Minderung hängt davon ab, wie stark die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist – das kann zwischen 10 und 50 Prozent liegen (Beispielangabe – kann je nach Gerichtsentscheidung abweichen). Aber: Man sollte die Minderung vorher schriftlich ankündigen und am besten rechtlich beraten lassen. Eine eigenmächtige Mietminderung ohne ausreichende Begründung kann zu Problemen führen – im schlimmsten Fall zu einer Kündigung wegen Mietrückstand.
Eine andere häufige Frage: Muss ich als Mieter einen Luftentfeuchter verwenden, wenn der Vermieter das verlangt? Die Antwort: Nein, nicht unbedingt. Wenn der Schimmel durch einen baulichen Mangel entsteht – zum Beispiel durch unzureichende Dämmung oder defekte Fenster – kann der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter auf eigene Kosten technische Geräte einsetzt, um das Problem zu beheben. Anders sieht es aus, wenn man in einer besonders feuchten Wohnung lebt – zum Beispiel im Souterrain – und das von Anfang an bekannt war. Dann kann es sein, dass man als Mieter gewisse Sorgfaltspflichten hat, die über das normale Lüften und Heizen hinausgehen (Beispielangabe – kann je nach Mietvertrag und Einzelfall abweichen).
Und noch eine Frage, die uns oft erreicht: Kann man wegen Schimmel fristlos kündigen? Theoretisch ja, wenn die Gesundheit erheblich gefährdet ist und der Vermieter nichts unternimmt. Praktisch ist das aber sehr schwierig und sollte nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Man braucht dafür ärztliche Atteste, Gutachten und eine klare Dokumentation, dass man den Vermieter mehrfach zur Beseitigung aufgefordert hat. Eine fristlose Kündigung sollte man niemals ohne anwaltliche Beratung aussprechen.
Später, als alles vorbei war und die Wand frisch gestrichen an uns zurückgegeben wurde, stand Markus im Wohnzimmer und meinte: „Weißt du, eigentlich hätten wir das früher haben können." Ich wusste, was er meinte. Nicht den Schimmel – sondern das Wissen, wie man damit umgeht. Die Sicherheit, dass man nicht allein ist mit so einem Problem. Das Bewusstsein, dass man Rechte hat und dass man sich nicht alles gefallen lassen muss.
Schimmel ist nicht nur ein technisches oder bauliches Problem. Er ist auch ein Test dafür, wie gut man mit Stress umgeht, wie gut man kommuniziert, wie gut man für sich selbst einsteht. Wir haben gelernt, dass es sich lohnt, genau hinzuschauen, Fragen zu stellen und nicht vorschnell die Schuld bei sich selbst zu suchen. Wir haben gelernt, dass Dokumentation wichtig ist – nicht aus Misstrauen, sondern einfach, weil sie Klarheit schafft. Und wir haben gelernt, dass man mit offenen Augen durch seine Wohnung gehen sollte. Hinter Möbeln, in Ecken, an Außenwänden – überall dort, wo man normalerweise nicht hinschaut. Denn manchmal verstecken sich Probleme genau dort, wo man sie nicht vermutet.