
Was passiert bei verspäteter Mietzahlung im Dezember?
Letzten Dezember saß ich abends am Laptop und checkte wie üblich unsere Kontobewegungen. Eigentlich Routine. Dann sah ich das Datum – der 5. Dezember – und mir wurde plötzlich kalt. Die Miete. Wir hatten sie noch nicht überwiesen. Zwischen Weihnachtsgeschenken für die Familie, einer unerwartet hohen Stromnachzahlung und diesem ganzen vorweihnachtlichen Chaos war sie einfach untergegangen. Nicht vergessen, aber aufgeschoben. Und jetzt waren wir zwei Tage drüber. Markus stand in der Küche und machte Tee, ich rief ihn etwas panisch: „Die Miete!" Er kam rüber, schaute auf den Bildschirm und meinte nur: „Na dann überweise sie halt jetzt." Klar, logisch. Aber das flaue Gefühl im Bauch blieb. Was, wenn die Hausverwaltung schon eine Mahnung rausgeschickt hatte? Was, wenn das rechtliche Konsequenzen hatte? Ich hab dann sofort eine E-Mail geschrieben, mich entschuldigt, den Überweisungsbeleg angehängt. Und ehrlich gesagt, das war ein Schock – wie schnell man sich plötzlich wie ein schlechter Mieter fühlt, nur wegen zwei Tagen.
Zuletzt aktualisiert: 12. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Um die Frage, was rechtlich und praktisch passiert, wenn man die Miete im Dezember zu spät zahlt – und wie man am besten damit umgeht.
🔹 Was wir gelernt haben: Dass Pünktlichkeit bei der Mietzahlung wichtiger ist, als viele denken, aber dass eine einmalige Verspätung meist keine dramatischen Folgen hat, wenn man richtig reagiert.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Informationen zu ihren Rechten und Pflichten, Tipps zur Schadensbegrenzung und praktische Hinweise, wie man Zahlungsprobleme vermeidet.
In den ersten Stunden nach dieser Entdeckung war ich wirklich nervös. Ich stellte mir vor, wie ein Brief vom Anwalt kommt oder wie die Hausverwaltung uns als unzuverlässig abstempelt. Dabei waren es nur zwei Tage. Aber rechtlich gesehen ist die Sache klarer, als man denkt: Die Miete ist zum vereinbarten Termin fällig – meist am dritten Werktag des Monats, manchmal auch am ersten. Wenn man zu spät zahlt, befindet man sich automatisch im Verzug. Klingt dramatisch, ist aber zunächst mal nur ein Fachbegriff. Verzug bedeutet, dass der Vermieter theoretisch Mahngebühren verlangen und sogar rechtliche Schritte einleiten kann (Beispielangabe – kann je nach Mietvertrag und Einzelfall abweichen).
Später haben wir uns genauer angeschaut, was im Mietvertrag steht. Dort war tatsächlich vermerkt: „Die Miete ist bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters einzugehen." Nicht „überwiesen sein", sondern „eingegangen sein". Das ist ein wichtiger Unterschied. Denn wenn man die Überweisung am dritten Werktag tätigt, dauert es je nach Bank noch ein bis zwei Tage, bis das Geld ankommt. Dann ist man schon im Verzug, auch wenn man pünktlich überwiesen hat. Das wussten wir vorher nicht. Und ich glaube, viele Mieter wissen das nicht.
Ganz ehrlich, am Anfang dachte ich, dass eine einmalige Verspätung von zwei Tagen keine große Sache ist. Und im Alltag stimmt das meistens auch. Die meisten Vermieter oder Hausverwaltungen reagieren kulant, wenn es eine Ausnahme bleibt. Aber rechtlich gesehen kann schon eine einmalige verspätete Zahlung ernste Folgen haben – vor allem, wenn es um mehr als einen Monat Mietrückstand geht. Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten in Verzug ist (Stand: 2025, Quelle: gesetze-im-internet.de). Zwei Monate klingt nach viel, aber wenn man einmal vergisst und dann im nächsten Monat wieder – dann ist man schnell da.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat 2024 eine Statistik veröffentlicht, die zeigt, dass etwa 3,2 Prozent aller Kündigungen von Mietverhältnissen in Deutschland auf Zahlungsverzug zurückzuführen sind (Stand: 2024, Quelle: bmj.de). Das klingt nach wenig, aber bei Millionen von Mietverhältnissen sind das Zehntausende Menschen, die ihre Wohnung verlieren – oft wegen finanzieller Engpässe, manchmal aber auch einfach wegen Vergesslichkeit oder schlechter Organisation.
Später haben wir mit unserer Hausverwaltung gesprochen – nicht wegen der zwei Tage Verspätung, die hatten sie tatsächlich gar nicht groß bemerkt, sondern wegen eines anderen Anliegens. Dabei kam das Thema Mietzahlung zur Sprache. Die Sachbearbeiterin erzählte uns, dass sie im Dezember besonders viele verspätete Zahlungen haben. „Die Leute haben viele Ausgaben vor Weihnachten, dann kommt der Jahreswechsel, Silvester, und plötzlich ist der dritte Januar vorbei, ohne dass jemand an die Miete gedacht hat", meinte sie. Sie wirkte nicht verärgert, eher verständnisvoll. Aber sie betonte auch: „Wenn es regelmäßig vorkommt, müssen wir reagieren. Das ist unser Job."
Das hat mich nachdenklich gemacht. Denn eigentlich ist es ja eine Frage der Fairness. Der Vermieter hat auch Verpflichtungen – Kredite abbezahlen, Instandhaltungskosten decken, vielleicht selbst Miete zahlen, wenn es sich um eine vermietete Eigentumswohnung handelt. Wenn die Mieteinnahmen nicht pünktlich kommen, kann das für den Vermieter zu echten Problemen führen. Das rechtfertigt natürlich keine überzogenen Reaktionen, aber es hilft, die andere Seite zu verstehen.
In den Tagen nach unserer verspäteten Zahlung habe ich mich intensiv damit beschäftigt, was rechtlich eigentlich passieren kann. Die erste Stufe ist die Mahnung. Der Vermieter kann schriftlich auffordern, die ausstehende Miete zu zahlen, und dabei eine Frist setzen – meist eine Woche. Zusätzlich kann er Mahngebühren verlangen, die aber angemessen sein müssen. Üblich sind zwischen 5 und 15 Euro für die erste Mahnung (Beispielangabe – kann je nach Mietvertrag variieren). Manche Mietverträge legen konkrete Beträge fest, andere nicht. Wenn im Mietvertrag nichts steht, kann der Vermieter trotzdem Kosten für Porto und Aufwand geltend machen, aber er kann nicht einfach beliebig hohe Summen fordern.
Die zweite Stufe wäre eine weitere Mahnung, oft als „letzte Mahnung" oder „Zahlungsaufforderung" bezeichnet. Hier wird die Frist meist kürzer, und der Ton wird schärfer. Spätestens jetzt sollte man zahlen, wenn man das nicht schon getan hat. Denn die dritte Stufe ist rechtlich brisant: die fristlose Kündigung. Die kann der Vermieter aussprechen, wenn der Mieter über einen zusammenhängenden Zeitraum mit mindestens zwei Monatsmieten in Verzug ist – oder wenn er über einen längeren Zeitraum (meist zwei Monate hintereinander) mit Teilbeträgen im Rückstand ist, die zusammen einer Monatsmiete entsprechen (Beispielangabe – kann je nach Gerichtsentscheidung abweichen).
Haben Sie schon mal eine Mahnung vom Vermieter bekommen? Ich nicht, bis zu diesem Vorfall. Und ehrlich gesagt, selbst die Angst davor war unangenehm genug. Ich hab dann recherchiert, wie man am besten reagiert, wenn man tatsächlich eine Mahnung bekommt. Die wichtigste Regel: sofort zahlen. Auch wenn man der Meinung ist, dass die Mahnung ungerechtfertigt ist oder die Mahngebühren zu hoch sind – erst zahlen, dann klären. Denn solange man im Zahlungsverzug ist, hat der Vermieter die stärkeren Karten.
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, bei Erhalt einer Mahnung umgehend den ausstehenden Betrag plus eventueller Verzugszinsen zu überweisen und gleichzeitig schriftlich zu bestätigen, dass die Zahlung erfolgt ist (Stand: 2025, Quelle: mieterbund.de). Wenn man mit den Mahngebühren nicht einverstanden ist, kann man das später klären – aber das sollte nicht die sofortige Zahlung der Miete verzögern.
Später haben wir uns auch mit dem Thema Verzugszinsen beschäftigt. Das ist ein Detail, das viele nicht kennen. Wenn man mit der Mietzahlung in Verzug ist, kann der Vermieter nicht nur die ausstehende Miete verlangen, sondern auch Verzugszinsen. Die liegen derzeit bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Basiszinssatz liegt aktuell bei etwa 3,62 Prozent, das bedeutet Verzugszinsen von 8,62 Prozent pro Jahr (Stand: 2025, Quelle: bundesbank.de). Klingt viel, rechnet sich bei kurzen Verzögerungen aber nicht dramatisch hoch. Wenn man zum Beispiel mit 1.000 Euro Miete zwei Wochen zu spät ist, sind das etwa 3,30 Euro Verzugszinsen. Nicht die Welt, aber auch nicht nichts.
Interessant ist, dass Verzugszinsen automatisch anfallen – der Vermieter muss sie nicht extra anmahnen. Theoretisch könnte er sie also auch nach Monaten noch nachfordern, wenn er dokumentieren kann, dass der Mieter im Verzug war (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen). In der Praxis machen das die meisten Vermieter nicht, zumindest nicht bei kleinen Beträgen. Aber es ist gut zu wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.
Ein Punkt, der uns besonders interessiert hat: Gibt es eigentlich eine Kulanzfrist? Also eine Zeit, in der man zu spät zahlen kann, ohne dass es Konsequenzen hat? Die Antwort ist ernüchternd: Nein, nicht rechtlich. Sobald die Miete nicht zum vereinbarten Termin eingegangen ist, ist man im Verzug. Ob der Vermieter dann tatsächlich reagiert, ist eine andere Frage. Viele Vermieter oder Hausverwaltungen haben intern Toleranzgrenzen – zum Beispiel eine Woche oder zehn Tage. Aber das ist Kulanz, kein Recht. Man sollte sich darauf nicht verlassen.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es sinnvoll ist, bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten proaktiv auf den Vermieter zuzugehen und eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub zu vereinbaren (Stand: 2025, Quelle: verbraucherzentrale.de). Das zeigt guten Willen und kann im Ernstfall vor einer Kündigung schützen. Denn die Gerichte schauen bei Räumungsklagen auch darauf, ob der Mieter kooperativ war oder ob er einfach nicht gezahlt hat, ohne sich zu melden.
Ganz praktisch gesehen: Was sollte man tun, wenn man merkt, dass man die Miete nicht rechtzeitig zahlen kann? Erstens: sofort den Vermieter informieren. Am besten schriftlich, per E-Mail oder Brief. Kurz erklären, warum es zu der Verzögerung kommt – ohne zu viel ins Detail zu gehen – und verbindlich zusagen, wann das Geld überwiesen wird. Zweitens: dieses Versprechen dann auch einhalten. Nichts ist schlimmer, als eine Zusage zu machen und sie nicht einzuhalten. Drittens: wenn möglich, einen Teilbetrag vorab überweisen. Das zeigt, dass man es ernst meint und dass man nicht einfach versucht, die Zahlung zu umgehen.
Ein Bekannter von uns hatte vor zwei Jahren finanzielle Probleme – Job verloren, Arbeitslosengeld beantragt, aber das dauerte. Er konnte die Miete für zwei Monate nicht vollständig zahlen. Er hat sofort mit seinem Vermieter gesprochen, hat erklärt, dass das Jobcenter die Miete direkt übernehmen wird, sobald der Bescheid da ist, und hat in der Zwischenzeit das überwiesen, was er konnte. Der Vermieter war einverstanden. Hätte er sich nicht gemeldet, wäre vermutlich nach dem zweiten Monat die Kündigung gekommen.
Später haben wir uns auch gefragt: Warum passieren eigentlich gerade im Dezember so viele verspätete Mietzahlungen? Die Antwort ist wahrscheinlich eine Mischung aus mehreren Faktoren. Erstens: finanzielle Belastung. Weihnachtsgeschenke, Jahresabschlüsse, Versicherungsbeiträge, die zum Jahresende fällig werden – alles kommt zusammen. Zweitens: Zeitstress. Zwischen Feiertagen, Urlaub, Jahresendgeschäft im Job bleibt wenig Zeit für Routine. Drittens: Ablenkung. Im Dezember ist einfach viel los, man denkt an tausend Dinge gleichzeitig, und die Miete rutscht in der Prioritätenliste nach unten.
Das Statistische Bundesamt hat 2024 eine Auswertung veröffentlicht, die zeigt, dass die Zahlungsmoral im Dezember und Januar tatsächlich schlechter ist als in anderen Monaten – allerdings nur geringfügig (Stand: 2024, Quelle: destatis.de). Der Unterschied liegt bei etwa 1,5 Prozentpunkten. Das klingt wenig, bedeutet aber, dass im Dezember deutlich mehr Haushalte mit ihrer Miete in Verzug sind als zum Beispiel im März oder September.
Ein Aspekt, den wir vorher nicht bedacht hatten: Was ist eigentlich mit Daueraufträgen? Wir hatten keinen. Die Miete haben wir jeden Monat manuell überwiesen, weil wir das Gefühl hatten, so mehr Kontrolle zu haben. Aber nach diesem Vorfall haben wir das geändert. Jetzt läuft die Miete per Dauerauftrag – automatisch, pünktlich, ohne dass wir dran denken müssen. Und ehrlich gesagt, das ist eine Erleichterung.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt grundsätzlich, für regelmäßige Zahlungen wie Miete einen Dauerauftrag einzurichten (Stand: 2025, Quelle: verbraucherzentrale.de). Das verhindert nicht nur Verspätungen, sondern spart auch Zeit und Nerven. Wichtig ist nur, dass man darauf achtet, dass zum Zeitpunkt der Abbuchung genug Geld auf dem Konto ist. Sonst wird der Dauerauftrag nicht ausgeführt, und man ist trotzdem im Verzug – plus eventuelle Gebühren der Bank für die gescheiterte Überweisung.
Haben Sie sich schon mal gefragt, was passiert, wenn die Bank einen Fehler macht und die Überweisung nicht rechtzeitig durchgeht? Klingt selten, kommt aber vor. Ein Kollege von Markus hatte das mal – er hatte pünktlich überwiesen, aber durch einen technischen Fehler bei der Bank wurde die Überweisung erst drei Tage später ausgeführt. Der Vermieter schickte eine Mahnung. Der Kollege hat dann die Bank kontaktiert, eine Bestätigung über den Fehler bekommen und diese dem Vermieter vorgelegt. Die Mahnung wurde zurückgezogen, die Mahngebühren musste er nicht zahlen.
Das zeigt: Dokumentation ist wichtig. Wenn man pünktlich überwiesen hat, sollte man den Beleg aufheben – am besten digital. Dann kann man im Zweifelsfall nachweisen, dass man seinen Pflichten nachgekommen ist. Das gilt übrigens auch für Lastschriften. Wenn der Vermieter die Miete per Lastschrift einzieht und diese fehlschlägt, weil nicht genug Geld auf dem Konto war, ist das rechtlich genauso ein Zahlungsverzug, als hätte man die Überweisung vergessen (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
In den Wochen nach unserem kleinen Dezember-Vorfall haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was eigentlich passiert, wenn man langfristig nicht zahlen kann. Zum Beispiel, weil man den Job verliert oder wegen Krankheit ausfällt. Hier gibt es verschiedene Anlaufstellen. Erstens: das Jobcenter oder Sozialamt. Wenn man Anspruch auf Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Bürgergeld) hat, übernimmt das Jobcenter die Miete direkt – allerdings nur in angemessener Höhe (Stand: 2025, Quelle: arbeitsagentur.de). Was „angemessen" ist, hängt von der Wohnungsgröße, der Lage und den örtlichen Mieten ab. Wenn die Wohnung zu teuer ist, muss man unter Umständen umziehen oder die Differenz selbst zahlen.
Zweitens: Schuldnerberatung. Viele Städte und Gemeinden bieten kostenlose Schuldnerberatung an. Dort kann man sich beraten lassen, wie man mit Mietschulden umgeht, welche Rechte man hat und welche Lösungen möglich sind. Drittens: der Mieterbund. Wenn man Mitglied ist, kann man sich dort rechtlich beraten lassen und bekommt im Streitfall auch Unterstützung vor Gericht.
Später haben wir auch darüber nachgedacht, ob man eigentlich mit anderen Leistungen aufrechnen kann, wenn man die Miete nicht zahlt. Zum Beispiel: Wenn der Vermieter Reparaturen nicht durchführt, kann man dann die Miete kürzen und sagen, das ist der Ausgleich? Die Antwort ist kompliziert. Grundsätzlich ja, man kann die Miete mindern, wenn die Wohnung Mängel hat, die die Nutzung einschränken. Aber: Man darf nicht einfach die Miete reduzieren und dann nicht zahlen. Man muss die geminderte Miete zahlen und die Differenz zurückbehalten. Und man sollte das vorher schriftlich ankündigen und begründen (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Wenn man einfach weniger zahlt, ohne das zu kommunizieren, sieht das für den Vermieter aus wie ein Zahlungsverzug – und er kann entsprechend reagieren. Das kann bis zur Kündigung führen, auch wenn man eigentlich im Recht war. Deshalb ist es so wichtig, bei Mietminderungen den richtigen Weg zu gehen: schriftlich melden, Frist setzen, Minderung begründen, geminderte Miete zahlen.
Ein Detail, das uns aufgefallen ist: Im Dezember gibt es manchmal Verwirrung darüber, wann genau die Miete fällig ist. Denn wenn der dritte Werktag auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, verschiebt sich die Frist. Oder nicht? Die Antwort: Es kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an. Wenn dort steht „bis zum dritten Werktag", dann ist das tatsächlich der erste Tag, an dem Banken geöffnet sind. Wenn dort aber steht „bis zum dritten Tag des Monats", dann gilt dieser Tag, egal ob Werktag, Samstag oder Feiertag. Dann müsste die Überweisung so rechtzeitig erfolgen, dass das Geld am dritten Tag auf dem Konto ist (Beispielangabe – kann je nach Vertragsformulierung abweichen).
Klingt kompliziert, ist es auch. Deshalb unser Tipp: Im Zweifel ein paar Tage Puffer einplanen. Wenn die Miete bis zum dritten fällig ist, am ersten überweisen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Ganz ehrlich, manchmal frage ich mich: Warum ist das alles so streng? Warum gibt es nicht einfach eine automatische Kulanzfrist von ein paar Tagen? Die Antwort liegt wohl darin, dass Mietverträge verbindliche Rechtsgeschäfte sind. Beide Seiten haben Pflichten – der Vermieter muss die Wohnung in nutzbarem Zustand halten, der Mieter muss pünktlich zahlen. Wenn man anfängt, das aufzuweichen, wird es schwierig, Grenzen zu ziehen. Wo hört Kulanz auf, wo fängt Nachlässigkeit an?
Trotzdem wäre es wünschenswert, wenn mehr Vermieter und Hausverwaltungen flexibler und kommunikativer wären. Eine kurze Nachfrage per E-Mail – „Ist alles in Ordnung, die Miete ist noch nicht eingegangen?" – kann oft Missverständnisse klären, bevor sie eskalieren. Und für Mieter gilt: Lieber einmal zu viel kommunizieren als zu wenig.
Später haben wir uns auch mit einem anderen Aspekt beschäftigt: Was passiert eigentlich, wenn man die Miete zu viel zahlt? Klingt absurd, kommt aber vor – zum Beispiel, wenn man aus Versehen doppelt überweist oder wenn man die alte, höhere Miete zahlt, obwohl sie mittlerweile gesenkt wurde. Rechtlich gesehen muss der Vermieter den zu viel gezahlten Betrag zurückerstatten. Aber in der Praxis dauert das manchmal. Wenn der Vermieter nicht von selbst reagiert, sollte man ihn schriftlich auffordern, den Betrag zurückzuzahlen. Tut er das nicht, kann man den Betrag mit der nächsten Miete verrechnen – aber auch hier gilt: vorher schriftlich ankündigen (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Ein Freund von uns hatte das Problem, dass seine Miete um 50 Euro gesenkt wurde, er aber aus Versehen drei Monate lang weiter den alten Betrag gezahlt hat. Als er den Fehler bemerkte, schrieb er der Hausverwaltung. Die hat dann die 150 Euro mit den nächsten drei Monaten verrechnet, also jeweils 50 Euro weniger abgebucht. War unkompliziert, aber nur, weil er es rechtzeitig gemeldet hat.
In den Monaten nach unserem Vorfall haben wir unser Finanzmanagement ein bisschen umgestellt. Wir haben jetzt ein separates Konto, auf das wir Anfang jeden Monats die Miete, Nebenkosten und andere feste Ausgaben überweisen. Von diesem Konto gehen dann die Daueraufträge ab. So wissen wir immer, dass die Miete gesichert ist, egal was sonst im Monat passiert. Klingt nach Mehraufwand, ist aber eigentlich einfach – und gibt uns ein beruhigendes Gefühl.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 2024 eine Broschüre zum Thema Haushaltsplanung herausgegeben, in der genau diese Strategie empfohlen wird: Fixkosten zuerst sichern, dann den Rest verplanen (Stand: 2024, Quelle: bmas.de). Das verhindert, dass man am Ende des Monats feststellt, dass für die Miete kein Geld mehr da ist.
Ein Thema, das uns auch beschäftigt hat: Wie sieht es eigentlich bei Untervermietung aus? Wenn man selbst Mieter ist und die Wohnung oder ein Zimmer untervermietet, ist man ja gegenüber dem Untermieter in der Rolle des Vermieters. Wenn der Untermieter nicht zahlt, ist man selbst trotzdem verpflichtet, die volle Miete an den eigenen Vermieter zu zahlen. Zahlt man nicht, kann der Vermieter einen selbst mahnen und kündigen – egal, ob der Untermieter zahlt oder nicht (Beispielangabe – kann je nach Vertragskonstellation abweichen).
Das bedeutet: Wenn man untervermietet, trägt man ein finanzielles Risiko. Deshalb ist es wichtig, auch bei Untervermietung auf Pünktlichkeit zu achten und im Zweifel rechtlich abzusichern – zum Beispiel durch eine Kaution.
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wie viele Menschen in Deutschland eigentlich Probleme mit der Mietzahlung haben? Das Statistische Bundesamt hat 2024 ermittelt, dass etwa 2,8 Prozent aller Mieterhaushalte mindestens einmal im Jahr mit der Miete in Verzug sind – meistens unfreiwillig, wegen finanzieller Engpässe (Stand: 2024, Quelle: destatis.de). Das klingt nach wenig, sind aber hochgerechnet über eine Million Haushalte. Und bei etwa 15 Prozent dieser Fälle kommt es tatsächlich zu Kündigungen oder Räumungsklagen.
Diese Zahlen zeigen: Zahlungsschwierigkeiten sind kein Randphänomen. Und sie können jeden treffen – durch Jobverlust, Krankheit, Scheidung, unerwartete Ausgaben. Deshalb ist es so wichtig, frühzeitig Hilfe zu suchen und nicht zu warten, bis der Mietrückstand so groß ist, dass er nicht mehr aufzuholen ist.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es eigentlich Unterschiede gibt zwischen privaten Vermietern und großen Wohnungsgesellschaften. Die Antwort: Ja, durchaus. Private Vermieter sind oft flexibler und persönlicher – man kann direkt mit ihnen reden, Lösungen finden, Kompromisse schließen. Große Wohnungsgesellschaften haben oft feste Prozesse und Fristen. Wenn die Miete nicht pünktlich eingeht, wird automatisch eine Mahnung generiert. Das ist nicht böse gemeint, sondern einfach standardisiert.
Auf der anderen Seite haben große Gesellschaften oft auch mehr Verständnis für einmalige Verspätungen – weil sie statistisch damit rechnen, dass bei Tausenden von Mietern immer mal etwas schiefgeht. Private Vermieter nehmen es manchmal persönlicher, vor allem wenn sie selbst auf die Mieteinnahmen angewiesen sind (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall variieren).
Ein Punkt, den wir oft übersehen haben: die Bedeutung von Nachweisen. Wenn man behauptet, pünktlich gezahlt zu haben, muss man das im Zweifelsfall beweisen können. Der Kontoauszug reicht meistens. Aber wenn die Bank einen Fehler gemacht hat oder wenn es technische Probleme gab, kann es kompliziert werden. Deshalb unser Tipp: Überweisungsbelege aufheben, am besten digital. Und wenn man per Dauerauftrag zahlt, regelmäßig kontrollieren, ob die Abbuchung tatsächlich erfolgt ist.
Wir führen mittlerweile eine kleine Excel-Tabelle, in der wir alle Mietzahlungen notieren – Datum, Betrag, Verwendungszweck. Klingt pedantisch, hat uns aber schon einmal geholfen, als die Hausverwaltung behauptete, eine Zahlung sei nicht eingegangen. Wir konnten sofort nachweisen, dass sie erfolgt war – und das Missverständnis war schnell geklärt.
Verspätete Mietzahlung vermeiden – 6 Steps
Um sicherzustellen, dass die Miete immer pünktlich ankommt, hilft eine strukturierte Vorgehensweise:
Dauerauftrag einrichten – so läuft die Überweisung automatisch und man muss nicht jeden Monat dran denken. Am besten so einstellen, dass das Geld spätestens am ersten Werktag des Monats überwiesen wird.
Konto frühzeitig prüfen – einige Tage vor dem Fälligkeitstermin nachschauen, ob genug Geld auf dem Konto ist. Falls nicht, rechtzeitig für Deckung sorgen.
Puffer einplanen – nicht das gesamte verfügbare Geld verplanen, sondern immer einen kleinen Puffer für die Miete zurückhalten. So ist man auch bei unerwarteten Ausgaben abgesichert.
Kalender-Erinnerung setzen – wer keinen Dauerauftrag nutzt, sollte sich eine Erinnerung einrichten, ein paar Tage vor dem Fälligkeitstermin. So hat man noch Zeit zu reagieren, falls etwas schiefgeht.
Bei Problemen sofort kommunizieren – wenn absehbar ist, dass die Miete nicht rechtzeitig gezahlt werden kann, den Vermieter oder die Hausverwaltung vorab informieren. Das zeigt Zuverlässigkeit und verhindert Missverständnisse.
Belege aufbewahren – alle Überweisungsbelege dokumentieren und aufheben. Im Streitfall ist das der beste Nachweis, dass man seinen Pflichten nachgekommen ist.
Musterbrief
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund eines unerwarteten finanziellen Engpasses werde ich die Miete für Dezember leider nicht wie vereinbart bis zum 3.12.2025 überweisen können. Ich werde den Betrag am 10.12.2025 vollständig begleichen und bitte um Verständnis für diese einmalige Verspätung. Für entstandene Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich. Mit freundlichen Grüßen
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob eine einmalige verspätete Mietzahlung im Dezember wirklich zu einer Kündigung führen kann. Die Antwort: In der Regel nein. Eine einmalige Verspätung von wenigen Tagen ist normalerweise kein Kündigungsgrund, solange es sich um eine Ausnahme handelt. Rechtlich gesehen kann der Vermieter erst dann fristlos kündigen, wenn der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Bei einmaliger Verspätung droht höchstens eine Mahnung – und auch die nur, wenn der Vermieter reagiert (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen). Trotzdem sollte man eine Verspätung ernst nehmen und sofort reagieren, um zu zeigen, dass man zuverlässig ist.
Eine andere häufige Frage: Was passiert, wenn die Bank über die Feiertage geschlossen ist und die Überweisung deshalb nicht rechtzeitig ankommt? Die Antwort: Das ist normalerweise kein Problem, solange man rechtzeitig überwiesen hat. Wenn die Miete zum Beispiel bis zum 3. Januar fällig ist, aber der 3. Januar ein Samstag ist und die Banken erst am Montag, dem 5. Januar, wieder arbeiten, dann gilt der 5. Januar als Fälligkeitstermin. Wichtig ist, dass man die Überweisung rechtzeitig in Auftrag gibt – am besten schon vor den Feiertagen (Beispielangabe – kann je nach Mietvertrag variieren).
Und noch eine Frage, die uns oft erreicht: Kann der Vermieter die Kaution mit ausstehender Miete verrechnen? Die Antwort: Nein, während des laufenden Mietverhältnisses nicht. Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden oder Mietrückständen am Ende des Mietverhältnisses. Der Vermieter darf sie nicht einfach nutzen, um laufende Mietzahlungen auszugleichen. Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn die Wohnung übergeben ist, kann der Vermieter die Kaution mit offenen Forderungen verrechnen (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Später, als das ganze Thema abgeschlossen war und wir unseren Dauerauftrag eingerichtet hatten, saßen Markus und ich abends auf dem Sofa und sprachen noch mal darüber. Er meinte: „Eigentlich war es gut, dass es passiert ist. Jetzt wissen wir, worauf wir achten müssen." Und ich musste ihm zustimmen. Manchmal braucht man so einen kleinen Schrecken, um wachzurütteln und Dinge zu ändern.
Es geht nicht darum, perfekt zu sein oder nie einen Fehler zu machen. Es geht darum, aus Fehlern zu lernen und Systeme aufzubauen, die einen auffangen. Ein Dauerauftrag ist so ein System. Eine offene Kommunikation mit dem Vermieter ist ein anderes. Und das Bewusstsein dafür, dass Pünktlichkeit bei der Mietzahlung nicht nur eine Frage des Respekts ist, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung – das ist vielleicht das Wichtigste.
Im Dezember ist das Leben chaotisch. Geschenke, Feiern, Jahresendstress. Aber die Miete bleibt die Miete. Und wenn man das einmal verinnerlicht hat – dass sie Priorität hat, egal was sonst passiert – dann wird es leichter. Dann muss man nicht mehr dran denken, weil es automatisch läuft. Und das ist ein gutes Gefühl. Ein Gefühl von Kontrolle, auch wenn rundherum alles drunter und drüber geht.