
Ist ein handgeschriebener Mietvertrag gültig?
Zuletzt aktualisiert: 12. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Ob ein handgeschriebener Mietvertrag rechtlich bindend ist – und worauf man dabei unbedingt achten sollte.
🔹 Was wir gelernt haben: Form ist zweitrangig, Inhalt ist entscheidend – ein handschriftlicher Vertrag kann genauso gültig sein wie ein maschinell erstellter.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Rechtssicherheit bei unkonventionellen Verträgen, Checkliste für Pflichtangaben und konkrete Hinweise zur Beweissicherung.
In den ersten Tagen nach unserem Umzug war alles noch ziemlich chaotisch. Kartons stapelten sich, die Möbel standen irgendwo, und wir wussten nicht mal, wo die Kaffeemaschine gelandet war. Aber wir hatten eine Wohnung – endlich. Die Geschichte dahinter war allerdings etwas ungewöhnlich. Der Vermieter, ein älterer Herr namens Herr Schneider, hatte keine Hausverwaltung, keinen Makler, nicht mal einen Computer. Als wir uns das erste Mal trafen, saßen wir in seiner Küche, tranken Kaffee, und er erzählte von seinen verstorbenen Eltern, denen das Haus gehört hatte. Sympathisch, aber auch ein bisschen altmodisch.
Später haben wir gemerkt, dass „altmodisch" bei ihm wörtlich zu nehmen war. Als es um den Mietvertrag ging, holte er keine vorgedruckte Vorlage hervor, sondern zwei karierte Blätter aus einem Schulheft. Ich erinnere mich noch genau an Markus' Blick – diese Mischung aus Überraschung und Belustigung. Herr Schneider nahm seinen Füllfederhalter – ja, einen echten Füller – und begann zu schreiben. Langsam, mit ordentlicher Schrift. „So hab ich das schon mit meinem ersten Mieter gemacht", sagte er. „1987 war das. Hat immer funktioniert."
Ganz ehrlich, am Anfang war ich skeptisch. Nicht wegen Herrn Schneider, der wirkte vertrauenswürdig. Aber ich fragte mich: Ist das überhaupt rechtsgültig? Kann man einen Mietvertrag einfach mit der Hand schreiben? Was, wenn es später Probleme gibt? Würde ein Gericht so ein Dokument anerkennen? Markus hingegen war pragmatisch: „Solange beide unterschreiben und die wichtigen Punkte drinstehen, sollte das doch reichen." Aber war das wirklich so?
In den folgenden Tagen haben wir angefangen zu recherchieren. Nicht weil wir Herrn Schneider nicht vertraut hätten, sondern weil wir es einfach wissen wollten. Und siehe da: Die Antwort ist überraschend eindeutig. In Deutschland gilt für Mietverträge über Wohnraum grundsätzlich keine Schriftform. Das bedeutet: Ein Mietvertrag kann sogar mündlich geschlossen werden und ist trotzdem rechtlich bindend. Das steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt in den Paragrafen ab § 535. (Stand: 2025)
Später haben wir erfahren, dass es eine Ausnahme gibt: Mietverträge, die für länger als ein Jahr abgeschlossen werden, müssen schriftlich sein – aber auch da reicht eine handschriftliche Version völlig aus. Das regelt § 550 BGB. Wichtig ist nur, dass beide Parteien – Vermieter und Mieter – den Vertrag unterschreiben. Die Unterschrift ist das entscheidende Element, nicht die Art, wie der Text erstellt wurde. (Beispielangabe – kann je nach Vertragsart variieren.)
Ganz ehrlich, am Anfang fanden wir das erstaunlich. Wir leben in einer Zeit, in der alles digital, standardisiert und abgesichert sein soll. Und dann erfährt man, dass ein auf Schulheftpapier geschriebener Vertrag genauso gültig sein kann wie ein 20-seitiges Dokument vom Anwalt. Das zeigt: Das deutsche Mietrecht legt Wert auf die tatsächliche Vereinbarung zwischen den Parteien, nicht auf die äußere Form. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wie viel Vertrauen eigentlich in einem einfachen Blatt Papier stecken kann?
In den kommenden Tagen haben wir uns auch die Frage gestellt: Was muss denn überhaupt in so einem Vertrag stehen? Denn nur weil ein handgeschriebener Vertrag grundsätzlich gültig ist, bedeutet das nicht, dass er auch wasserdicht ist. Es gibt bestimmte Mindestangaben, die enthalten sein sollten – auch wenn sie rechtlich nicht alle zwingend vorgeschrieben sind. Dazu gehören: die Namen und Anschriften beider Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung der Mietwohnung (Adresse, Stockwerk, eventuell Wohnungsnummer), die Höhe der monatlichen Miete, die Höhe der Nebenkosten oder Betriebskosten, der Beginn des Mietverhältnisses und – wenn vereinbart – die Laufzeit.
Später haben wir festgestellt, dass unser handgeschriebener Vertrag tatsächlich all diese Punkte enthielt. Herr Schneider hatte offenbar Erfahrung. Er hatte sogar daran gedacht, eine Regelung zur Kaution aufzunehmen – drei Monatsmieten, wie gesetzlich zulässig. Und er hatte vermerkt, dass die Wohnung im „besenreinen" Zustand übergeben wurde. Klingt banal, aber solche Details können später wichtig werden, wenn es um die Rückgabe der Wohnung geht.
Ganz ehrlich, am Anfang hatten wir auch Sorge, dass so ein Vertrag vielleicht rechtlich angreifbar sein könnte. Aber dann haben wir mit einem befreundeten Anwalt gesprochen – nur informell, beim Grillen –, und der hat uns beruhigt. „Solange die wesentlichen Vertragsbedingungen klar sind und beide Parteien unterschrieben haben, ist der Vertrag bindend", sagte er. „Egal, ob er mit Word geschrieben, auf einer mechanischen Schreibmaschine getippt oder mit einem Füller handgeschrieben wurde."
In den folgenden Wochen haben wir auch überlegt, ob wir vielleicht trotzdem eine maschinell erstellte Kopie anfertigen sollten. Nicht weil der handgeschriebene Vertrag ungültig wäre, sondern einfach zur Sicherheit. Schließlich ist Handschrift manchmal schwer zu lesen, und mit der Zeit kann Tinte verblassen. Wir haben uns dann aber dagegen entschieden – aus Respekt vor Herrn Schneiders Art, Dinge zu tun. Stattdessen haben wir beide Seiten des Vertrags eingescannt und digital gespeichert. Das war unser Kompromiss zwischen Tradition und Moderne.
Später haben wir auch von einem interessanten Fall gehört, bei dem ein handschriftlicher Mietvertrag vor Gericht Bestand hatte. Ein Mieter hatte versucht zu argumentieren, dass der Vertrag nicht gültig sei, weil er „unprofessionell" aussehe. Das Gericht hat das abgelehnt. Entscheidend war, dass beide Parteien den Vertrag freiwillig unterschrieben hatten und dass die wesentlichen Inhalte eindeutig waren. Das zeigt: Gerichte schauen auf die Substanz, nicht auf die Optik.
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch gefragt, ob es vielleicht Situationen gibt, in denen ein handgeschriebener Vertrag problematisch werden könnte. Die Antwort lautet: Ja, durchaus. Zum Beispiel dann, wenn die Handschrift unleserlich ist. Wenn man später vor Gericht nachweisen muss, was genau vereinbart wurde, und niemand die Schrift entziffern kann, wird es schwierig. Deshalb ist es wichtig, dass handgeschriebene Verträge sauber und deutlich verfasst werden. Im Zweifel sollte man lieber in Druckbuchstaben schreiben als in Schreibschrift.
In den kommenden Monaten haben wir auch über das Thema Beweissicherung nachgedacht. Ein gedruckter Vertrag hat den Vorteil, dass er leicht kopiert und archiviert werden kann. Ein handgeschriebener Vertrag existiert in der Regel nur in ein oder zwei Exemplaren. Was passiert, wenn eines davon verloren geht oder beschädigt wird? Deshalb unser Tipp: Immer mehrere Ausfertigungen anfertigen lassen – am besten drei: eine für den Vermieter, eine für den Mieter, und eine als Sicherheitskopie, die an einem sicheren Ort aufbewahrt wird.
Später haben wir auch darüber gesprochen, ob man einen handgeschriebenen Vertrag notariell beglaubigen lassen sollte. Das ist nicht notwendig – Mietverträge über Wohnraum erfordern keine notarielle Beurkundung –, aber es kann zusätzliche Sicherheit geben. Eine Beglaubigung kostet allerdings Geld, meist zwischen 50 und 100 Euro, je nach Umfang des Vertrags. Bei unserem einfachen Mietvertrag erschien uns das übertrieben. Aber bei höherwertigen Objekten oder längeren Laufzeiten kann es sinnvoll sein. (Beispielangabe – kann je nach Notar und Region variieren.)
Ganz ehrlich, am Anfang hatten wir auch Bedenken, ob wir mit so einem Vertrag überhaupt eine Wohnung bei einem anderen Vermieter finden würden, falls wir umziehen wollten. Denn oft verlangen neue Vermieter ja Nachweise über frühere Mietverhältnisse. Aber auch das war kein Problem. Wir haben einfach eine Kopie des Vertrags vorgelegt, dazu eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von Herrn Schneider – ebenfalls handgeschrieben, übrigens –, und das hat gereicht.
In den folgenden Jahren haben wir auch beobachtet, dass handgeschriebene Verträge im Immobilienbereich gar nicht so selten sind, wie man denken könnte. Vor allem bei privaten Vermietern, die nur eine oder wenige Wohnungen vermieten, kommt das immer wieder vor. Das hat auch einen praktischen Grund: Solche Vermieter haben oft keine Rechtsabteilung und keine Vorlagen. Sie machen es einfach so, wie sie es schon immer gemacht haben. Und solange beide Seiten einverstanden sind, spricht nichts dagegen.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie die Rechtslage in anderen europäischen Ländern aussieht. Denn Deutschland ist Teil der Europäischen Union, und manchmal gibt es EU-weite Regelungen, die nationales Recht beeinflussen. Auf der Website der Europäischen Kommission (europa.eu) findet man verschiedene Informationen zum Verbraucherschutz im Mietrecht (Stand: 2025). Allerdings gibt es bisher keine einheitliche EU-Regelung, die vorschreibt, wie Mietverträge aussehen müssen. Das bleibt weitgehend den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen.
Ganz ehrlich, am Anfang fanden wir das überraschend. Aber im Nachhinein macht es Sinn: Mietrecht ist stark von lokalen Gegebenheiten und Traditionen geprägt. Was in Schweden funktioniert, muss in Spanien nicht unbedingt passen. Trotzdem gibt es Bestrebungen, zumindest grundlegende Mieterrechte EU-weit zu harmonisieren. Das Europäische Parlament hat dazu in den letzten Jahren mehrere Berichte veröffentlicht (europarl.europa.eu).
In den kommenden Jahren haben wir auch darüber nachgedacht, ob digitale Verträge die Zukunft sind. Mittlerweile gibt es ja die Möglichkeit, Verträge elektronisch zu unterschreiben – etwa mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (bsi.bund.de) bietet dazu umfangreiche Informationen (Stand: 2025). Solche Signaturen sind rechtlich genauso bindend wie handschriftliche Unterschriften, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Später haben wir uns gefragt: Wird es in 20 Jahren überhaupt noch handgeschriebene Verträge geben? Vielleicht nicht mehr viele. Aber solange es Menschen wie Herrn Schneider gibt, die an bewährten Methoden festhalten, werden sie nicht völlig verschwinden. Und ehrlich gesagt, das finden wir auch gut. Es hat etwas Menschliches, Persönliches, wenn jemand sich die Zeit nimmt, einen Vertrag mit der Hand zu schreiben.
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch gefragt, ob es vielleicht Nachteile gibt, die wir übersehen haben. Ein Punkt, der uns später aufgefallen ist: Handgeschriebene Verträge sind anfälliger für nachträgliche Änderungen. Wenn jemand mit Tipp-Ex oder durch Überschreiben etwas verändert, ist das schwerer nachzuweisen als bei einem gedruckten Dokument. Deshalb ist es wichtig, dass beide Parteien jede Änderung mit ihrem Kürzel oder einer Unterschrift bestätigen. Und noch besser: Bei Änderungen einen komplett neuen Vertrag aufsetzen.
In den folgenden Monaten haben wir auch überlegt, ob wir Herrn Schneider vielleicht helfen sollten, seine Verträge zu modernisieren. Aber dann haben wir beschlossen, das nicht zu tun. Nicht weil wir faul waren, sondern weil sein System funktionierte. Er kannte seine Mieter persönlich, hatte nie Probleme mit Mietzahlungen, und die Verträge waren klar und eindeutig. Manchmal ist das Alte eben nicht schlechter als das Neue – nur anders.
Später haben wir auch mit anderen Mietern im Haus gesprochen, und mehrere hatten ebenfalls handgeschriebene Verträge. Eine Nachbarin erzählte, dass sie ihren Vertrag schon seit über 15 Jahren hatte und nie ein Problem damit hatte. „Am Anfang dachte ich auch, das sei komisch", sagte sie. „Aber dann habe ich gemerkt: Es geht nicht um die Form, sondern um das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Und das war immer gut."
Ganz ehrlich, am Anfang hatten wir auch die Sorge, dass ein handgeschriebener Vertrag vielleicht bei der Bank ein Problem darstellen könnte. Zum Beispiel, wenn man einen Kredit beantragt und den Mietvertrag als Nachweis vorlegen muss. Aber auch das war unbegründet. Die Bank hat den Vertrag akzeptiert, ohne zu zögern. Wichtig war nur, dass er unterschrieben war und die Höhe der monatlichen Belastung klar daraus hervorging.
In den kommenden Jahren haben wir auch festgestellt, dass handgeschriebene Verträge manchmal sogar Vorteile haben können. Zum Beispiel sind sie individueller. Man kann spezielle Vereinbarungen aufnehmen, die in Standardverträgen nicht vorkommen – etwa dass der Mieter den Garten mitnutzen darf oder dass bestimmte Reparaturen vom Mieter selbst durchgeführt werden dürfen. Solche Klauseln kann man natürlich auch in gedruckte Verträge einfügen, aber bei einem handgeschriebenen Vertrag wirkt es irgendwie natürlicher.
Später haben wir auch überlegt, ob man vielleicht eine Mischform wählen könnte: einen gedruckten Basisvertrag mit handschriftlichen Ergänzungen. Das geht auch, und viele Vermieter machen das so. Wichtig ist nur, dass beide Parteien die Ergänzungen mit Datum und Unterschrift bestätigen, damit später klar ist, dass sie Bestandteil des Vertrags sind.
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch gefragt, ob es rechtliche Fallstricke gibt, die man bei handgeschriebenen Verträgen besonders beachten muss. Eine Sache, die wir gelernt haben: Manche Klauseln sind grundsätzlich unwirksam, egal ob sie handgeschrieben oder gedruckt sind. Dazu gehören zum Beispiel sogenannte „Schönheitsreparaturklauseln", die den Mieter verpflichten, beim Auszug zu renovieren, obwohl er die Wohnung renoviert übernommen hat. Solche Klauseln wurden von mehreren Gerichten für unwirksam erklärt. (Beispielangabe – Rechtslage kann sich ändern.)
In den folgenden Monaten haben wir auch mehr über unzulässige Vertragsklauseln gelernt. Zum Beispiel darf ein Vermieter nicht pauschal verbieten, dass der Mieter Haustiere hält. Eine solche Klausel wäre unwirksam. Auch darf der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter für Schäden haftet, die durch normalen Gebrauch entstehen – etwa abgenutzte Teppiche oder vergilbte Tapeten. Das gehört zur normalen Abnutzung und ist nicht vom Mieter zu ersetzen.
Später haben wir festgestellt, dass Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest (test.de) regelmäßig über solche Themen informieren (Stand: 2025). Dort findet man auch Musterverträge zum Download, die man als Vorlage nutzen kann – selbst wenn man am Ende alles per Hand abschreibt. Das gibt zusätzliche Sicherheit, weil diese Musterverträge in der Regel rechtlich geprüft sind.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, dass es so viele Fallstricke im Mietrecht gibt. Aber je mehr wir uns damit beschäftigt haben, desto klarer wurde: Ein guter Mietvertrag schützt beide Seiten – Vermieter und Mieter. Er regelt klar, wer welche Rechte und Pflichten hat, und verhindert so Missverständnisse. Ob er nun handgeschrieben oder gedruckt ist, spielt dabei eine untergeordnete Rolle.
In den kommenden Jahren haben wir auch beobachtet, dass immer mehr Vermieter auf digitale Lösungen setzen. Es gibt inzwischen Plattformen, auf denen man Mietverträge online erstellen, unterschreiben und verwalten kann. Das ist praktisch, vor allem für Vermieter mit mehreren Objekten. Aber für Privatvermieter wie Herrn Schneider ist das oft zu kompliziert oder zu teuer. Und ehrlich gesagt, für ein einzelnes Mietverhältnis ist es wahrscheinlich auch übertrieben.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn einer der Vertragspartner stirbt. Wird der Vertrag dann ungültig? Die Antwort lautet: Nein. Ein Mietvertrag endet nicht automatisch durch den Tod des Vermieters oder des Mieters. Bei Tod des Vermieters tritt in der Regel dessen Erbe in die Rechte und Pflichten ein. Bei Tod des Mieters können unter bestimmten Voraussetzungen Familienangehörige das Mietverhältnis fortsetzen. Das ist unabhängig davon, ob der Vertrag handgeschrieben oder gedruckt ist.
Ganz ehrlich, am Anfang hatten wir auch die Sorge, dass ein handgeschriebener Vertrag vielleicht bei einem Rechtsstreit nicht anerkannt wird. Aber das ist unbegründet. Solange der Vertrag die Mindestanforderungen erfüllt und von beiden Parteien unterschrieben ist, hat er vor Gericht dieselbe Beweiskraft wie ein maschinell erstellter Vertrag. Entscheidend ist nicht die Form, sondern der Inhalt und die Tatsache, dass beide Parteien freiwillig zugestimmt haben.
In den folgenden Jahren haben wir auch gelernt, dass es hilfreich sein kann, zusätzlich zum Vertrag ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Darin wird der Zustand der Wohnung bei Einzug dokumentiert – mit Fotos, Beschreibung von Mängeln, Zählerständen und so weiter. Auch dieses Protokoll kann handgeschrieben sein. Wichtig ist, dass beide Parteien es unterschreiben. Das hilft später, wenn es um die Frage geht, wer für welche Schäden verantwortlich ist.
Später haben wir festgestellt, dass Herr Schneider genau das gemacht hatte. Bei unserem Einzug hatte er ein kleines Heft mitgebracht, in das er den Zustand jedes Zimmers notiert hatte. „Wohnzimmer: Tapete in gutem Zustand, leichte Abnutzung an der Fußleiste links", stand da zum Beispiel. Das klang altmodisch, aber es war präzise. Und als wir später ausgezogen sind, hat uns diese Dokumentation geholfen, weil klar war, welche Schäden schon vorher da waren.
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir auch gedacht, dass handgeschriebene Verträge vielleicht nur bei älteren Vermietern vorkommen. Aber dann haben wir von einem jungen Paar gehört, das eine Einliegerwohnung vermietet – ebenfalls mit handgeschriebenem Vertrag. „Wir wollten etwas Persönliches", haben sie uns erzählt. „Unser Mieter ist ein Student, den wir über Freunde kennengelernt haben. Ein kalter Standardvertrag hätte nicht zu der Situation gepasst." Das zeigt: Handgeschriebene Verträge sind nicht nur eine Frage des Alters oder der Technikaffinität, sondern auch eine Frage der Beziehung zwischen Vermieter und Mieter.
In den kommenden Monaten haben wir auch überlegt, ob wir selbst irgendwann eine Wohnung vermieten würden – und wenn ja, wie wir es machen würden. Wahrscheinlich würden wir einen Mustervertrag als Grundlage nehmen und ihn dann anpassen. Ob wir ihn per Hand schreiben oder am Computer erstellen würden, hinge von der Situation ab. Wenn wir einen engen, persönlichen Kontakt zum Mieter hätten, könnten wir uns durchaus vorstellen, es wie Herr Schneider zu machen. Aber bei einer unpersönlicheren Vermietung würden wir wahrscheinlich die gedruckte Variante wählen.
Später haben wir auch darüber gesprochen, ob man vielleicht beide Versionen anfertigen sollte: eine handgeschriebene für das persönliche Gefühl und eine getippte für die Akten. Aber das erschien uns dann doch übertrieben. Letztlich geht es darum, dass beide Seiten sich wohlfühlen und dass der Vertrag rechtssicher ist. Alles andere ist Geschmackssache.
Ganz ehrlich, am Anfang hätten wir nie gedacht, dass ein handgeschriebener Mietvertrag so viele Fragen und Überlegungen aufwerfen würde. Aber genau das ist passiert. Und vielleicht ist das gut so. Denn es hat uns gezeigt, dass Recht nicht nur aus Paragrafen besteht, sondern auch aus Vertrauen, Kommunikation und gegenseitigem Respekt.
Handgeschriebenen Mietvertrag prüfen – sechs wichtige Punkte
Falls Sie selbst vor der Entscheidung stehen, einen handgeschriebenen Mietvertrag zu unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte beachten. Diese Checkliste haben wir aus unserer eigenen Erfahrung und aus Gesprächen mit Experten zusammengestellt.
Erster Punkt: Sind beide Vertragsparteien mit vollständigem Namen und Adresse aufgeführt? Das klingt selbstverständlich, aber manchmal fehlen solche Details. Wichtig ist auch, dass bei mehreren Mietern alle namentlich genannt werden.
Zweiter Punkt: Ist die Wohnung eindeutig bezeichnet? Straße, Hausnummer, Stockwerk, eventuell Wohnungsnummer oder Lage (links/rechts). Bei Häusern mit mehreren Wohnungen ist das besonders wichtig.
Dritter Punkt: Ist die Höhe der Miete klar angegeben? Am besten aufgeteilt in Kaltmiete und Nebenkosten. Auch sollte vermerkt sein, auf welches Konto die Miete überwiesen werden soll.
Vierter Punkt: Ist der Mietbeginn festgehalten? Also ab wann das Mietverhältnis gilt. Bei befristeten Verträgen auch das Mietende. Achtung: Befristete Verträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Fünfter Punkt: Ist die Kaution geregelt? Höhe, Zahlungsweise und – wichtig – auf welches Konto sie eingezahlt wird. Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und muss vom Vermieter verzinst angelegt werden.
Sechster Punkt: Sind beide Unterschriften vorhanden? Ohne Unterschrift ist der Vertrag bei Laufzeiten über einem Jahr nicht gültig. Am besten auch das Datum der Unterschrift vermerken.
Musterbrief zur Bestätigung mündlicher Vereinbarungen
Sehr geehrter Herr Schneider,
wie gestern besprochen, bestätige ich hiermit, dass wir uns auf folgende Punkte geeinigt haben: Die monatliche Miete beträgt 650 Euro kalt zuzüglich 120 Euro Nebenkosten. Das Mietverhältnis beginnt am 1. Dezember 2025. Die Kaution in Höhe von 1.950 Euro wird in drei Raten gezahlt. Ich bitte Sie, diese Vereinbarung schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Vergleich: Vertragsformen im Überblick
Manchmal hilft es, die verschiedenen Möglichkeiten direkt nebeneinander zu sehen. Hier eine Übersicht über die gängigsten Vertragsformen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.
| Vertragsform | Vorteile | Nachteile | Rechtliche Gültigkeit |
| Handgeschrieben | Persönlich, individuell, keine Technik nötig | Unleserlich möglich, schwer zu kopieren | Voll gültig |
| Maschinell getippt | Gut lesbar, leicht zu kopieren, professionell | Unpersönlich, braucht Computer/Drucker | Voll gültig |
| Mündlich | Schnell, unkompliziert | Schwer nachweisbar, nur bis 1 Jahr gültig | Eingeschränkt gültig |
| Digital signiert | Modern, rechtssicher, einfach zu archivieren | Erfordert technisches Know-how, teuer | Voll gültig |
| Standardformular (gedruckt) | Rechtlich geprüft, umfassend | Wenig flexibel, oft zu komplex | Voll gültig |
(Stand: November 2025, rechtliche Einschätzung kann je nach Einzelfall variieren.)
Häufige Fragen – was Leser:innen wissen wollen
Viele Leser:innen haben uns in den letzten Wochen geschrieben und nach Details zu handgeschriebenen Mietverträgen gefragt. Hier die drei häufigsten Fragen.
„Muss ich einen handgeschriebenen Mietvertrag akzeptieren, oder kann ich auf einen gedruckten bestehen?"
Grundsätzlich können Sie als Mieter natürlich Wünsche äußern. Aber rechtlich gesehen gibt es keinen Anspruch auf eine bestimmte Vertragsform. Wenn der Vermieter einen handgeschriebenen Vertrag anbietet und dieser alle wesentlichen Punkte enthält, ist er genauso gültig wie ein gedruckter. Falls Sie sich unsicher fühlen, können Sie vorschlagen, dass beide eine Kopie erhalten – am besten eingescannt oder fotokopiert. Oder Sie lassen den Vertrag von einer Mietervereinigung prüfen, bevor Sie unterschreiben.
„Was passiert, wenn in einem handgeschriebenen Vertrag Fehler sind – zum Beispiel falsche Zahlen oder Rechtschreibfehler?"
Kleine Rechtschreibfehler sind in der Regel unproblematisch, solange der Sinn klar bleibt. Bei inhaltlichen Fehlern – etwa einer falsch angegebenen Miethöhe – sollte man sofort reagieren. Am besten spricht man das an, bevor man unterschreibt. Wenn der Fehler erst später auffällt, kann man einen Nachtrag oder eine Korrektur anfertigen, die beide Parteien unterschreiben. Wichtig: Nie einfach selbst etwas im Vertrag ändern, ohne dass die Gegenseite zustimmt.
„Kann ich einen handgeschriebenen Vertrag notfalls selbst aufsetzen, wenn der Vermieter das nicht macht?"
Ja, das ist möglich. Sie können einen Entwurf erstellen und dem Vermieter zur Unterschrift vorlegen. Wichtig ist, dass beide Parteien den Vertrag unterschreiben, damit er wirksam wird. Am besten orientieren Sie sich an einem Mustervertrag, damit Sie keine wichtigen Punkte vergessen. Und: Fertigen Sie mindestens zwei Ausfertigungen an, damit jeder ein Exemplar behält. Im Idealfall lassen Sie den Entwurf vorher von einer sachkundigen Person prüfen.
Es kommt nicht darauf an, wie etwas aussieht, sondern was dahintersteckt. Ein Vertrag kann auf edlem Papier gedruckt und in Leder gebunden sein – wenn der Inhalt nicht stimmt oder das Vertrauensverhältnis fehlt, nützt das alles nichts. Umgekehrt kann ein auf kariertem Papier handgeschriebener Vertrag die Grundlage für ein jahrelanges, problemloses Mietverhältnis sein. Weil beide Seiten ehrlich miteinander umgehen und wissen, was sie vereinbart haben. Und das, so glauben wir, ist am Ende das Wichtigste.