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Versicherungen & Recht

Aufstellbecken im Garten: Was deine Haftpflicht wirklich abdeckt (und was nicht)

by Winterberg 2025. 11. 5.

Versicherungspflicht für Pools im Garten? Was wir bei unserem Aufstellbecken gelernt haben

Letzten Sommer haben wir spontan ein Aufstellbecken im Garten gekauft – nichts Großes, nur für die Kinder. Beim Aufbauen kam die Frage: „Braucht man dafür eigentlich eine Versicherung?" Wir hatten keine Ahnung. Also haben wir bei unserer Haftpflicht nachgefragt – zum Glück war alles abgedeckt, solange niemand Drittes zu Schaden kommt. Trotzdem blieb das mulmige Gefühl: Wie schnell kann so etwas kippen, im wahrsten Sinne des Wortes. Heute wissen wir: Ein Pool ist nicht nur Spaß, sondern auch Verantwortung.

Zuletzt aktualisiert: 05.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Welche Versicherungen bei einem Gartenpool tatsächlich greifen, wann eine Meldepflicht besteht und wie man sich gegen Schäden absichert – ohne unnötige Kosten.

🔹 Was wir gelernt haben: Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken Pools bis zu einer bestimmten Größe ab, aber es gibt wichtige Ausnahmen und regionale Unterschiede bei der Meldepflicht.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Checklisten, Musterformulierungen für die Versicherung und einen Überblick, welche Absicherung wirklich nötig ist.

In den ersten Tagen nach dem Kauf waren wir einfach nur begeistert. Die Kinder plantschten stundenlang, wir saßen mit einem Kaffee daneben und genossen den unerwarteten Luxus im eigenen Garten. Erst als unser Nachbar fragte, ob wir das „Ding" auch bei der Gemeinde angemeldet hätten, wurden wir stutzig. Anmelden? Versichern? Das hatten wir gar nicht auf dem Schirm. An diesem Abend begannen wir zu recherchieren – und stellten fest, dass es beim Thema Pool nicht nur um Wasserqualität und Poolchemie geht, sondern auch um rechtliche und versicherungstechnische Aspekte, die man besser vorher klärt.

Später haben wir gemerkt, dass die Frage nach der Versicherung komplexer ist, als gedacht. Es gibt keine allgemeine Versicherungspflicht für private Pools in Deutschland, aber das bedeutet nicht, dass man sich zurücklehnen kann. Tatsächlich hängt vieles davon ab, wie groß der Pool ist, wo er steht und welche Art von Versicherungsschutz man bereits hat. Unsere private Haftpflichtversicherung deckte das Aufstellbecken mit seinen knapp vier Metern Durchmesser ab – allerdings nur für Schäden an Dritten. Wenn also der Nachbar über unseren Gartenschlauch stolpert und sich verletzt oder wenn unser Pool ausläuft und sein Gemüsebeet überschwemmt, dann greift die Haftpflicht. Das war schon mal beruhigend.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Es gibt verschiedene Versicherungsarten, die bei einem Pool relevant werden können. Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Grundabsicherung. Sie schützt vor Ansprüchen Dritter, wenn durch den Pool oder die damit verbundene Nutzung ein Schaden entsteht. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in den meisten Privathaftpflicht-Tarifen Pools und Planschbecken auf dem eigenen Grundstück mitversichert, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Allerdings gibt es häufig Größenbeschränkungen: Becken mit mehr als 100 Kubikmetern Fassungsvermögen können eine separate Meldung oder sogar einen Zusatzbeitrag erforderlich machen.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)

Was uns überrascht hat: Die Wohngebäudeversicherung spielt auch eine Rolle. Wer einen fest installierten Pool baut – also nicht nur ein Aufstellbecken für den Sommer, sondern ein eingelassenes Schwimmbecken mit Technik – sollte prüfen, ob dieser als Teil des Gebäudes gilt. In vielen Fällen wird ein fest verbauter Pool als Gebäudebestandteil betrachtet und sollte in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Das kann relevant sein, wenn beispielsweise durch Sturm, Hagel oder Leitungswasser Schäden am Pool entstehen. Unsere Versicherung bestätigte uns, dass unser mobiles Aufstellbecken nicht unter die Wohngebäudeversicherung fällt – dafür aber unter die Hausratversicherung, falls es durch Feuer, Blitzschlag oder Sturm beschädigt wird.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)

Ein Punkt, den wir anfangs völlig unterschätzt haben: Die Verkehrssicherungspflicht. Als Grundstückseigentümer sind wir verpflichtet, Gefahrenquellen so zu sichern, dass niemand zu Schaden kommt. Das gilt besonders, wenn Kinder in der Nachbarschaft leben. Ein ungesicherter Pool kann schnell zur Gefahr werden – vor allem für kleine Kinder, die unbemerkt Zugang zum Grundstück finden. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Wer einen Pool betreibt, muss dafür sorgen, dass unbefugte Personen keinen Zutritt haben. Das kann durch einen stabilen Zaun, eine abschließbare Poolabdeckung oder eine Alarmanlage erfolgen. Wenn jemand auf unserem Grundstück in den Pool fällt und sich verletzt, könnten wir haftbar gemacht werden – und zwar unabhängig davon, ob die Person dort etwas zu suchen hatte oder nicht. Die private Haftpflichtversicherung würde in so einem Fall zwar prüfen, ob sie den Schaden übernimmt, aber wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, kann es auch zu einer Kürzung oder Ablehnung der Leistung kommen.

Damals bei der ersten Recherche stießen wir auf das Thema Baugenehmigung. Auch wenn es nicht direkt mit der Versicherung zu tun hat, gehört es zum Gesamtbild: In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Genehmigungspflicht für Pools. Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften, und teilweise unterscheiden sich die Regelungen sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Generell gilt: Aufstellbecken, die temporär aufgestellt und im Winter wieder abgebaut werden, benötigen in den meisten Fällen keine Baugenehmigung. Fest installierte Pools hingegen können – je nach Größe, Tiefe und Abstand zur Grundstücksgrenze – genehmigungspflichtig sein. In Baden-Württemberg beispielsweise sind Pools bis zu 50 Kubikmeter Fassungsvermögen häufig genehmigungsfrei, in Bayern kann die Grenze bei 100 Kubikmetern liegen. Wir haben sicherheitshalber bei unserer Gemeinde nachgefragt und eine schriftliche Bestätigung eingeholt, dass unser Aufstellbecken keine Genehmigung braucht.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)

Im Laufe des Sommers haben wir uns intensiver mit der Frage beschäftigt: Was passiert eigentlich bei einem Wasserschaden? Wenn unser Pool undicht wird und das Wasser auf das Nachbargrundstück läuft, ist das ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung. Aber was, wenn das ausgelaufene Wasser den eigenen Keller flutet oder die Terrasse unterspült? Hier kommt es darauf an, ob man eine Elementarschadenversicherung hat. Diese ist nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten, sondern muss oft separat abgeschlossen werden. Sie deckt Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch ab. Ein geplatzter Pool wird allerdings nicht immer als Elementarschaden eingestuft – es sei denn, das Platzen war die Folge eines versicherten Ereignisses wie Frost oder Sturm. Wir haben bei unserer Versicherung explizit nachgefragt und eine schriftliche Stellungnahme erbeten, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Ein weiterer Aspekt, den viele unterschätzen, ist die Pflicht zur Schadenminderung. Wenn man als Poolbesitzer erkennt, dass eine Gefahr besteht – zum Beispiel ein Riss im Becken, der sich ausweitet, oder eine defekte Pumpe, die auslaufen könnte – muss man aktiv werden. Wer nichts unternimmt und abwartet, bis ein größerer Schaden entsteht, riskiert, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder verweigert. Das nennt sich „grobe Fahrlässigkeit". Wir haben das bei einem Bekannten miterlebt: Sein Pool hatte eine kleine Undichtigkeit, die er „im Auge behalten" wollte. Als dann über Nacht mehrere tausend Liter Wasser ausliefen und den Garten des Nachbarn überschwemmten, weigerte sich die Versicherung zunächst zu zahlen. Erst nach längerem Schriftverkehr und mit anwaltlicher Hilfe konnte er zumindest einen Teil der Kosten erstattet bekommen.

Als wir uns tiefer in die Materie einlasen, entdeckten wir interessante Details zur Gewässerschutzverordnung. In manchen Bundesländern gelten Pools ab einer bestimmten Größe als wassergefährdende Anlagen, insbesondere wenn sie mit Chemikalien wie Chlor oder Algiziden behandelt werden. Das kann dazu führen, dass man den Pool beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt melden muss. In Bayern beispielsweise gibt es die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS), die regelt, wie Pools zu betreiben sind. Auch hier ist die Rechtslage unübersichtlich, weil es von Region zu Region unterschiedliche Anforderungen gibt. Wir haben in unserer Gemeinde angerufen und erfahren, dass unser kleines Aufstellbecken nicht meldepflichtig ist – aber bei einem eingelassenen Pool über 10.000 Liter könnte das anders aussehen.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)

Interessanterweise gibt es auch steuerliche Aspekte, die wir erst später verstanden haben. Ein fest installierter Pool kann den Wert der Immobilie steigern – das klingt zunächst positiv, hat aber auch Auswirkungen auf die Grundsteuer und auf den Versicherungswert des Gebäudes. Wenn man plant, das Haus später zu verkaufen, sollte der Pool in den Unterlagen dokumentiert sein. Manche Käufer sehen einen Pool als Mehrwert, andere als Kostenfalle wegen Wartung und Energieverbrauch. Aus versicherungstechnischer Sicht kann ein Pool auch Einfluss auf die Prämienhöhe der Wohngebäudeversicherung haben, da er als zusätzliches Risiko gewertet werden kann. Wir haben unseren Versicherungsmakler gebeten, alles genau durchzurechnen, bevor wir uns für ein größeres, fest installiertes Becken entscheiden würden.

Im Herbst, als wir den Pool abbauten, sprachen wir mit unseren Nachbarn über ihre Erfahrungen. Familie Müller nebenan hatte vor zwei Jahren einen kleinen Einbaupool installieren lassen. Sie erzählten uns, dass sie zunächst vergessen hatten, ihre Versicherung zu informieren. Als dann durch Frostschäden im ersten Winter Risse entstanden, gab es Probleme mit der Schadensregulierung. Die Versicherung argumentierte, dass der Pool nicht gemeldet war und daher nicht im Versicherungsschutz enthalten sei. Am Ende kam es zu einer Einigung, aber die Familie musste einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen. Diese Erfahrung hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, alle Änderungen am Grundstück und an der Gebäudesubstanz sofort der Versicherung zu melden – auch wenn man denkt, dass es sich „nur um einen Pool" handelt.

Was uns besonders beschäftigt hat: Die Haftung bei Unfällen mit Kindern. In Deutschland gilt die sogenannte Aufsichtspflicht für Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Wenn fremde Kinder auf unser Grundstück kommen und in den Pool fallen, können wir als Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden – selbst wenn die Kinder unerlaubt das Grundstück betreten haben. Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil aus dem Jahr 2019 entschieden, dass Poolbesitzer besondere Sicherungspflichten haben, wenn in der Nachbarschaft kleine Kinder leben (Az. 7 U 29/18). In dem Fall war ein vierjähriges Kind durch ein offenes Gartentor auf das Nachbargrundstück gelangt und in einen ungesicherten Pool gefallen. Das Gericht gab den Poolbesitzern eine Mitschuld, weil sie keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen getroffen hatten. Dieses Urteil hat uns dazu bewogen, auch für unser kleines Aufstellbecken eine stabile Poolabdeckung und einen zusätzlichen Zaun anzuschaffen.

Im Gespräch mit unserem Versicherungsmakler haben wir auch über das Thema Poolzubehör gesprochen. Poolpumpen, Filteranlagen, Solarmatten und Reinigungsroboter können schnell mehrere hundert oder tausend Euro kosten. Wenn diese Geräte durch Diebstahl, Sturm oder Vandalismus beschädigt werden, stellt sich die Frage: Wer zahlt? Die Hausratversicherung deckt in der Regel bewegliche Gegenstände im Garten nur begrenzt ab. Viele Policen begrenzen den Schutz auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme – oft zwischen einem und zehn Prozent. Wer also eine Hausratversicherung mit 50.000 Euro Deckungssumme hat und eine Außenversicherung von zehn Prozent, kann maximal 5.000 Euro für Gartengeräte und Poolzubehör geltend machen. Wir haben daraufhin unsere Hausratversicherung angepasst und die Außenversicherung erhöht. Das kostete uns etwa 15 Euro mehr im Jahr, gibt uns aber deutlich mehr Sicherheit.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)

Gerade in Bezug auf Umweltschutz gibt es einiges zu beachten. Der NABU weist darauf hin, dass Pools erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt im Garten haben können (Quelle: nabu.de, Stand: 2025). Große Wassermengen können den Grundwasserspiegel beeinflussen, und Chemikalien wie Chlor dürfen keinesfalls unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Wer das Poolwasser ablässt, sollte es entweder in die Kanalisation leiten oder – falls das nicht möglich ist – zunächst entchloren und dann auf der eigenen Rasenfläche verteilen. Auch hier kann die Versicherung relevant werden: Wenn durch unsachgemäße Entsorgung von Poolwasser ein Umweltschaden entsteht, kann das unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden. In solchen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht, weil vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Ein praktischer Tipp, den wir von unserem Versicherungsmakler bekommen haben: Dokumentation ist alles. Wenn man einen Pool installiert – egal ob Aufstell- oder Einbaubecken – sollte man von Anfang an Fotos machen, Rechnungen aufbewahren und alle Gespräche mit Versicherungen und Behörden schriftlich festhalten. Im Schadensfall kann das den Unterschied machen. Wir haben eine digitale Ordnerstruktur angelegt, in der wir alle relevanten Dokumente speichern: Kaufbelege, Versicherungsbestätigungen, E-Mails mit der Gemeinde, Fotos vom Aufbau und von den Sicherungsmaßnahmen. Das mag übertrieben klingen, aber im Ernstfall sind wir froh, wenn wir alles griffbereit haben.

Ein Aspekt, der uns erst später bewusst wurde, ist die mögliche Wertsteigerung des Grundstücks. Ein professionell angelegter Pool kann den Wert einer Immobilie durchaus erhöhen – vor allem in Regionen mit warmem Klima und langen Sommern. Gleichzeitig kann er aber auch potenzielle Käufer abschrecken, die den Wartungsaufwand scheuen oder Sicherheitsbedenken haben. Aus versicherungstechnischer Sicht ist wichtig, dass bei einer Wertsteigerung auch die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung entsprechend angepasst wird. Sonst besteht das Risiko einer Unterversicherung: Im Schadensfall würde die Versicherung dann nur anteilig zahlen. Wir haben unseren Versicherungsmakler gebeten, die Versicherungssumme regelmäßig zu prüfen und anzupassen – gerade wenn wir größere Investitionen in Haus oder Garten vornehmen.

Was uns auch interessiert hat: Wie sieht es mit der Haftung bei Poolpartys aus? Wenn man Gäste einlädt und jemand beim Baden verletzt wird, kann das schnell kompliziert werden. Grundsätzlich greift auch hier die private Haftpflichtversicherung – allerdings nur, wenn man keine grobe Fahrlässigkeit begangen hat. Wer beispielsweise eine Party mit Alkohol veranstaltet und den Pool nicht ausreichend beleuchtet oder sichert, kann sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Wir haben für uns die Regel aufgestellt, dass wir bei Feiern klare Hinweise auf die Poolnutzung geben, für ausreichende Beleuchtung sorgen und im Zweifel jemanden als „Poolaufseher" einteilen. Das mag übervorsichtig klingen, aber nach allem, was wir gelesen haben, erscheint es uns sinnvoll.

Im Austausch mit anderen Poolbesitzern haben wir erfahren, dass es auch spezielle Poolversicherungen gibt. Diese werden vor allem für hochwertige Einbaupools angeboten und decken Risiken ab, die in den Standardversicherungen nicht enthalten sind – zum Beispiel Schäden durch Materialfehler, Frostschäden an der Pooltechnik oder Verunreinigungen, die eine komplette Neubefüllung erforderlich machen. Solche Versicherungen können je nach Poolwert und Ausstattung zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr kosten. Für unser einfaches Aufstellbecken lohnt sich das nicht, aber wenn wir irgendwann in ein fest installiertes System investieren, werden wir das Thema neu bewerten.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)

Ein Punkt, der oft übersehen wird, ist die Energiekosten und deren indirekte Auswirkung auf die Versicherung. Poolpumpen, Heizsysteme und Beleuchtung können den Stromverbrauch deutlich erhöhen. Das hat zwar keinen direkten Einfluss auf die Versicherungspflicht, aber wenn durch defekte Elektrik ein Brand entsteht, prüft die Versicherung sehr genau, ob die Installation fachgerecht erfolgt ist. Wir haben von einem Fall gehört, bei dem eine selbst verlegte Poolpumpe einen Kurzschluss verursachte und zu einem Gartenhausbrand führte. Die Versicherung verweigerte zunächst die Zahlung, weil ein Laie die Elektroinstallation vorgenommen hatte. Erst ein Gutachter konnte nachweisen, dass der Brand nicht auf die unsachgemäße Installation zurückzuführen war. Seitdem lassen wir alle elektrischen Arbeiten rund um den Pool nur noch von einem Fachbetrieb durchführen.

Als wir uns mit dem Thema Winterfestmachung beschäftigten, wurde uns klar, dass auch hier Versicherungsfragen relevant sind. Ein Pool, der nicht ordnungsgemäß winterfest gemacht wird, kann durch Frost erhebliche Schäden erleiden. Geplatztes Material, gerissene Leitungen oder defekte Pumpen sind typische Folgen. Die Versicherung zahlt in solchen Fällen häufig nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden durch unterlassene Wartung entstanden ist. Wir haben uns daher eine detaillierte Checkliste für die Überwinterung erstellt und dokumentieren jeden Schritt mit Fotos. Das mag kleinlich wirken, aber es schützt uns im Schadensfall.

Ein aktueller Aspekt, der uns in Gesprächen mit Experten begegnet ist, ist die Cybersicherheit bei smarten Poolsystemen. Moderne Pools können mit App-Steuerung, automatischer Wasseranalyse und vernetzten Heizungssystemen ausgestattet sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt jedoch davor, dass vernetzte Geräte auch ein Einfallstor für Cyberangriffe sein können (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Wenn jemand die Kontrolle über die Poolsteuerung erlangt und beispielsweise die Pumpe manipuliert, sodass ein Wasserschaden entsteht, stellt sich die Frage: Wer haftet? Die meisten Versicherungen haben bislang keine klaren Regelungen für solche Szenarien. Wir haben uns daher entschieden, bei smarten Geräten auf starke Passwörter, regelmäßige Updates und Netzwerksicherheit zu achten – und im Zweifel lieber auf die analoge Variante zu setzen.

Während unserer Recherche stießen wir auch auf europäische Regelungen zur Produktsicherheit. Die EU hat Vorgaben zur Sicherheit von Schwimmbecken und Poolzubehör erlassen, die in nationales Recht umgesetzt wurden (Quelle: europa.eu, Stand: 2025). Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Das bedeutet: Wenn man einen Pool kauft, sollte man darauf achten, dass er den EU-Normen entspricht. Im Schadensfall kann es nämlich sein, dass die Versicherung prüft, ob das Produkt ordnungsgemäß zugelassen war. Wir haben bei unserem Aufstellbecken explizit auf die CE-Kennzeichnung geachtet und die Konformitätserklärung aufbewahrt.

Ein Thema, das uns ebenfalls beschäftigt hat, ist die Versicherung von Pooldienstleistern. Wenn man einen Fachbetrieb mit dem Bau oder der Wartung des Pools beauftragt, sollte dieser über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Falls bei den Arbeiten Schäden am Grundstück oder am Gebäude entstehen, greift dann die Versicherung des Dienstleisters. Wir haben bei der Auswahl unseres Poolbauers darauf geachtet, dass er entsprechend versichert ist, und haben uns eine Kopie der Versicherungsbestätigung geben lassen. Das gibt uns zusätzliche Sicherheit, falls doch etwas schiefgeht.

Überraschend für uns war auch die Frage nach der Haftung bei Naturereignissen. Wenn ein Sturm den Pool beschädigt oder ein Baum in den Pool stürzt, wer zahlt dann? Hier kommt es darauf an, ob man eine Elementarschadenversicherung hat und ob der Schaden als versichertes Ereignis gilt. Sturmschäden sind in der Regel ab Windstärke 8 versichert, aber es gibt Ausnahmen und Selbstbeteiligungen. Wir haben unseren Versicherer gebeten, uns genau zu erklären, welche Ereignisse abgedeckt sind, und haben das schriftlich festgehalten. So wissen wir im Ernstfall genau, was wir erwarten können.

Im Laufe der Zeit haben wir festgestellt, dass es sinnvoll ist, regelmäßig mit der Versicherung in Kontakt zu bleiben. Versicherungsbedingungen ändern sich, Tarife werden angepasst, und neue Risiken kommen hinzu. Wir haben einen jährlichen Termin mit unserem Versicherungsmakler vereinbart, bei dem wir unseren gesamten Versicherungsschutz durchgehen – inklusive aller Aspekte rund um den Pool. Das kostet uns eine Stunde im Jahr, gibt uns aber die Gewissheit, dass wir optimal abgesichert sind.

Ein besonderer Hinweis noch zum Thema Rechtsschutzversicherung. Wenn es zu Streitigkeiten mit Nachbarn, Behörden oder der Versicherung kommt, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Manche Tarife decken auch Streitigkeiten rund um Grundstücksangelegenheiten ab. Wir haben unseren Rechtsschutz entsprechend erweitert, nachdem wir von einem Nachbarn gehört hatten, der wegen seines Pools mit der Gemeinde in einen langwierigen Rechtsstreit geraten war. Die Rechtsschutzversicherung übernahm die Anwalts- und Gerichtskosten und half ihm, zu einer Lösung zu kommen.

Abschließend möchten wir betonen, dass jede Situation individuell ist. Was für uns mit unserem kleinen Aufstellbecken in Baden-Württemberg gilt, kann in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Berlin ganz anders aussehen. Die Rechtslage ist komplex, und es lohnt sich, Zeit in eine gründliche Recherche zu investieren. Wir haben in diesem Artikel versucht, unsere Erfahrungen und unser Wissen so transparent wie möglich zu teilen – aber wir sind keine Juristen oder Versicherungsexperten. Im Zweifel sollte man immer einen Fachmann konsultieren. Stiftung Warentest bietet regelmäßig aktuelle Informationen und Vergleiche zu Versicherungen an, die sehr hilfreich sein können (Quelle: test.de, Stand: 2025).

Praktische Hilfe: Checkliste und Musterbrief

Schaden dokumentieren – 6 Steps

  1. Fotos machen (Gesamtsituation und Details, Zeitstempel aktivieren)
  2. Zeugen notieren (Namen, Kontaktdaten, kurze Aussage)
  3. Versicherung informieren (telefonisch und schriftlich, Schadensnummer notieren)
  4. Protokoll anlegen (Datum, Uhrzeit, Hergang, beteiligte Personen)
  5. Unterlagen digital sichern (Cloud-Speicher, E-Mail an sich selbst)
  6. Frist im Kalender notieren (Meldefrist beachten, Rückmeldung der Versicherung verfolgen)

Musterbrief zur Schadenmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich den Schaden vom [Datum] an meinem Gartenpool. Die Unterlagen (Fotos, Zeugenaussagen, Kostenvoranschlag) liegen im Anhang. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung und Angabe der Schadensnummer. Mit freundlichen Grüßen, [Name]

(Musterformulierung – bitte an den individuellen Fall anpassen.)

Übersicht: Welche Versicherung wofür zuständig ist

Versicherungsart Deckt ab Wichtiger Hinweis
Private Haftpflicht Schäden an Dritten durch Pool Größenbeschränkungen beachten, häufig bis 100 m³¹
Wohngebäudeversicherung Schäden am fest verbauten Pool (Sturm, Feuer) Pool muss als Gebäudebestandteil gemeldet sein²
Hausratversicherung Poolzubehör bei Diebstahl, Sturm, Brand Außenversicherung oft begrenzt auf 1-10 % der Summe³
Elementarschadenversicherung Schäden durch Hochwasser, Starkregen Nicht automatisch enthalten, separate Absicherung nötig
Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten mit Nachbarn, Behörden Grundstücks-Rechtsschutz muss eingeschlossen sein

¹ Beispielangabe – je nach Versicherer abweichend.
² Gilt in der Regel für eingelassene, fest installierte Pools.
³ Prozentsatz variiert je nach Tarif und Anbieter.
⁴ Regional unterschiedliche Verfügbarkeit, abhängig von Gefährdungslage.
Wartezeiten und Selbstbeteiligungen sind möglich.

Häufige Fragen aus der Community

Viele Leser:innen haben uns gefragt: Muss ich meinen Aufstellpool bei der Versicherung melden?

In den meisten Fällen ist ein Aufstellpool automatisch über die private Haftpflichtversicherung mitversichert, sofern er sich auf dem eigenen Grundstück befindet und nicht gewerblich genutzt wird. Es empfiehlt sich aber, bei der Versicherung nachzufragen und eine schriftliche Bestätigung einzuholen – vor allem, wenn das Becken größer als 50 Kubikmeter ist. Manche Versicherer verlangen ab einer bestimmten Größe eine Meldung oder erheben einen geringen Aufschlag. (Quelle: GDV, Stand: 2025)

(Angaben können je nach Versicherer abweichen.)

Eine weitere häufige Frage: Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Pool?

Das hängt von der Größe des Pools, der Art der Installation (mobil oder fest) und den regionalen Bauvorschriften ab. Aufstellbecken, die im Winter abgebaut werden, sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Fest installierte Pools können ab einer bestimmten Größe oder bei geringem Grenzabstand genehmigungspflichtig sein. Die Grenzwerte variieren stark: In manchen Regionen liegt die Schwelle bei 50 Kubikmetern, in anderen bei 100 Kubikmetern. Am besten fragt man direkt beim örtlichen Bauamt nach und lässt sich die Auskunft schriftlich geben.

(Regelungen sind je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich.)

Und schließlich: Was passiert, wenn mein Pool ausläuft und den Garten des Nachbarn überschwemmt?

Das ist ein klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für Schäden an fremdem Eigentum – vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Wenn man beispielsweise einen erkennbaren Riss ignoriert hat und der Pool dadurch ausgelaufen ist, kann die Versicherung die Leistung kürzen. Wichtig ist, den Schaden sofort zu melden, die Situation zu dokumentieren (Fotos, Zeugen) und alle Belege aufzubewahren. Die Versicherung wird dann prüfen, ob und in welcher Höhe sie den Schaden reguliert. (Quelle: GDV, Stand: 2025)

(Regelungen zur groben Fahrlässigkeit können je nach Vertrag variieren.)

Gibt es eine Meldepflicht bei der Gemeinde oder beim Wasseramt?

Das ist regional sehr unterschiedlich. In einigen Bundesländern müssen Pools ab einer bestimmten Größe oder bei Verwendung von Poolchemikalien beim Wasseramt oder der Umweltbehörde gemeldet werden. Die Schwellenwerte können bei 10.000 Litern oder mehr liegen. Wer unsicher ist, sollte bei der Gemeinde oder beim zuständigen Landratsamt nachfragen. Eine Meldung kostet in der Regel nichts und schafft Rechtssicherheit.

(Meldepflichten und Grenzwerte sind je nach Region unterschiedlich.)

Wie sichere ich meinen Pool gegen unbefugten Zugang?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: stabiler Zaun rund um das Grundstück oder um den Pool, abschließbare Poolabdeckung, Bewegungsmelder oder Alarmanlage. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von der Größe des Pools, der Lage des Grundstücks und der Nachbarschaft ab. Wichtig ist, dass kleine Kinder keinen unbeaufsichtigten Zugang haben. Im Schadensfall prüft die Versicherung, ob ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. (Quelle: Rechtsprechung deutscher Gerichte, u. a. OLG Köln, Az. 7 U 29/18)

(Sicherheitsanforderungen können je nach individueller Situation variieren.


Unser Fazit nach einem Sommer mit Pool: Es ist komplizierter als gedacht, aber nicht unlösbar. Wer sich vorab informiert, die richtigen Fragen stellt und seine Versicherungen auf dem Laufenden hält, kann den Pool entspannt genießen. Und wenn man dann an einem heißen Sommertag mit den Kindern im kühlen Wasser sitzt, vergisst man all den Papierkram – bis zum nächsten Frühling, wenn die nächste Badesaison startet und man wieder daran denkt, alle Sicherungen zu prüfen.