
Glasbruchversicherung im Altbau: Wenn historische Fenster zu Bruch gehen
Im letzten Winter hat ein Windstoß das Küchenfenster zugeschlagen – und zack, die Scheibe war hin. Überall Glas, mitten im Altbau, wo nichts gerade ist und jedes Fenster Maßanfertigung. Erst Schreck, dann die Frage: Wer zahlt das? Wir wussten gar nicht, dass es so etwas wie eine Glasbruchversicherung gibt. Am Ende übernahm sie tatsächlich den Schaden, aber die Bürokratie war schlimmer als der Bruch selbst. Seitdem achten wir mehr auf alte Fenster – und noch mehr darauf, sie rechtzeitig zu schließen.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2025
🔹 Worum es heute geht: Welche Versicherung bei Glasschäden im Altbau greift, worauf man bei historischen Fenstern achten muss und wie man sich gegen teure Überraschungen absichert.
🔹 Was wir gelernt haben: Eine Glasbruchversicherung kann sich gerade im Altbau lohnen, weil Sonderanfertigungen extrem teuer sind. Aber nicht jeder Schaden wird automatisch übernommen.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Informationen zur Schadensabwicklung, Tipps zur richtigen Versicherung und eine Checkliste für den Ernstfall.
In den ersten Momenten nach dem Knall standen wir nur da und starrten. Das Küchenfenster hatte einen Riss, der sich diagonal über die gesamte Scheibe zog. Kleine Glassplitter lagen auf der Arbeitsplatte, einige waren in die Spüle gefallen. Zum Glück war niemand verletzt, aber der Schreck saß tief. Markus meinte nur: „Das wird teuer." Und er sollte recht behalten. Wir leben in einem Altbau von 1920, und die Fenster sind original – mit all dem Charme und all den Problemen, die das mit sich bringt. Die Scheiben haben ungewöhnliche Maße, die Rahmen sind aus Holz und verzogen, und einen Standardersatz gibt es nicht. Wir ahnten schon, dass eine einfache Reparatur nicht möglich sein würde.
Später haben wir gemerkt, dass wir eigentlich Glück im Unglück hatten. Als wir bei unserer Versicherung anriefen, erfuhren wir, dass in unserer Wohngebäudeversicherung tatsächlich eine Glasbruchversicherung enthalten war. Davon hatten wir keine Ahnung. Wir dachten immer, die Wohngebäudeversicherung decke nur große Schäden wie Feuer, Sturm oder Wasserschäden ab. Dass auch Glasbruch dazugehört, war uns neu. Die Sachbearbeiterin erklärte uns, dass die Glasbruchversicherung ein optionaler Baustein sei, den wir damals beim Abschluss mit aufgenommen hatten – vermutlich ohne genau zu wissen, wofür. „Gut, dass Sie das haben", sagte sie, „gerade bei Altbauten kann das richtig ins Geld gehen."
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Eine Glasbruchversicherung ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist nicht automatisch in jeder Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten, sondern muss oft separat abgeschlossen werden. Die Kosten dafür sind überschaubar – je nach Versicherer und Gebäude zwischen 20 und 80 Euro pro Jahr. Was genau versichert ist, variiert jedoch stark. Die meisten Policen decken Gebäudeverglasungen ab: Fenster, Türen, Wintergärten, Glasdächer. Manche Versicherungen schließen auch Möbel mit Glasflächen ein – wie Glastische, Vitrinenschränke oder Aquarien. Das kann in der Hausratversicherung geregelt sein. Bei uns war klar: Die zerbrochene Fensterscheibe fiel unter die Wohngebäudeversicherung.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
In den Tagen nach dem Schaden haben wir uns intensiver mit dem Thema beschäftigt. Wir wollten verstehen, was genau abgedeckt ist und was nicht. Die Glasbruchversicherung zahlt in der Regel bei allen Schäden, die durch direkten Bruch entstehen – egal, ob durch Unfall, Witterung, Vandalismus oder unbekannte Ursachen. Das ist der große Vorteil: Man muss nicht nachweisen, wie der Schaden entstanden ist. In unserem Fall war es ein Windstoß, aber auch wenn wir versehentlich einen Gegenstand gegen die Scheibe geworfen hätten, wäre das abgedeckt gewesen. Nicht versichert sind hingegen Schäden, die durch normalen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäße Reparaturen entstehen. Auch Kratzer oder Absplitterungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen, werden häufig nicht erstattet.
Was uns besonders beschäftigt hat, war die Frage nach der Sonderanfertigung. Altbaufenster haben selten Standardmaße. Unsere Küchenfensterscheibe war 78 mal 142 Zentimeter groß – ein Format, das man nicht einfach im Baumarkt kaufen kann. Dazu kam, dass es sich um eine alte, leicht gewellte Glasscheibe handelte, die zum Charakter des Hauses passte. Moderne Flachgläser würden optisch nicht dazupassen und möglicherweise auch nicht in den verzogenen Rahmen passen. Wir mussten also eine Glaserei beauftragen, die sich auf Altbausanierung spezialisiert hat. Die erste Kostenschätzung: 850 Euro für die Scheibe plus Einbau. Wir schluckten. Zum Vergleich: Eine Standardscheibe in einem Neubau kostet häufig zwischen 100 und 300 Euro.
Im Gespräch mit der Versicherung stellte sich heraus, dass es verschiedene Abrechnungsmodelle gibt. Manche Versicherungen zahlen nach Neuwert – das heißt, sie erstatten die vollen Kosten für eine neue, gleichwertige Scheibe. Andere rechnen nach Zeitwert, ziehen also eine Wertminderung ab, je nachdem wie alt die Scheibe war. Bei uns galt der Neuwert, weil die Scheibe zum Gebäude gehörte und wir eine Wohngebäudeversicherung mit Neuwertklausel hatten. Das war ein Glücksfall. Die Versicherung erklärte uns auch, dass bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden mit besonderem Charakter häufig Kulanz gezeigt wird, weil man nicht von den Eigentümern erwarten kann, minderwertige Ersatzscheiben einzubauen.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
Ein Aspekt, den wir völlig unterschätzt hatten, war die Dokumentationspflicht. Die Versicherung wollte Fotos vom Schaden, ein Schadenprotokoll, einen Kostenvoranschlag von der Glaserei und – besonders wichtig – einen Nachweis, dass die Scheibe tatsächlich zum Gebäude gehörte und nicht etwa nachträglich als Mobiliar eingebaut worden war. Bei Fenstern ist das normalerweise eindeutig, aber bei Glaswänden, Wintergärten oder nachträglich eingebauten Oberlichtern kann es kompliziert werden. Wir haben alles fotografiert: die zerbrochene Scheibe, die Glassplitter auf der Arbeitsfläche, den Rahmen, die Umgebung. Außerdem haben wir ein kurzes Protokoll geschrieben, in dem wir den Hergang geschildert haben. Die Versicherung akzeptierte alles ohne Rückfragen und genehmigte die Reparatur.
Während wir auf die Glaserei warteten, haben wir die Scheibe provisorisch abgedichtet. Ein großer Riss bedeutet nicht nur, dass Wärme entweicht, sondern auch, dass Feuchtigkeit eindringen kann. Im Winter ein echtes Problem. Wir haben den Riss von innen mit transparentem Klebeband abgeklebt und von außen eine Plastikfolie über das Fenster gezogen. Das sah nicht schön aus, aber es half. Die Glaserei brauchte drei Wochen für die Sonderanfertigung – in der Zeit hatten wir eine provisorische Lösung. Wichtig war, dass wir die Versicherung sofort informiert hatten, damit sie wusste, dass wir nicht einfach zugewartet haben. Denn auch bei der Glasbruchversicherung gilt: Man muss den Schaden mindern und darf ihn nicht verschlimmern.
Ein Punkt, der uns erst später bewusst wurde, war die Frage nach der Selbstbeteiligung. Viele Glasbruchversicherungen haben eine Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro pro Schadensfall. Das steht oft im Kleingedruckten. Unsere Versicherung hatte keine Selbstbeteiligung bei der Glasbruchversicherung, dafür aber bei anderen Bausteinen. Das variiert stark von Anbieter zu Anbieter. Wir haben im Nachhinein mehrere Bekannte gefragt, und die meisten hatten eine Selbstbeteiligung. Das bedeutet: Bei einem Schaden von 850 Euro hätten sie 150 bis 250 Euro selbst zahlen müssen. Das ist immer noch besser, als alles selbst zu zahlen, aber man sollte es wissen. Stiftung Warentest empfiehlt, bei der Wahl der Versicherung auf die Höhe der Selbstbeteiligung zu achten (Quelle: test.de, Stand: 2025).
Während der Wartezeit auf die neue Scheibe haben wir uns auch mit dem Thema Denkmalschutz beschäftigt. Unser Haus steht nicht unter Denkmalschutz, aber viele Altbauten tun das. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Vorschriften: Man darf nicht einfach moderne Fenster einbauen oder Scheiben durch andere Glasarten ersetzen. Jede Veränderung muss mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Das kann die Reparatur erheblich verteuern und verlängern. In manchen Fällen muss man spezielle Handwerksbetriebe beauftragen, die mit historischen Materialien arbeiten. Die Kosten können dann schnell in den vierstelligen Bereich gehen. Wir hatten Glück, dass unser Haus frei ist – aber wir haben trotzdem versucht, eine Scheibe zu finden, die zum Charakter passt.
Was uns auch interessiert hat: Welche Glasarten gibt es überhaupt, und was ist versichert? Moderne Fenster haben oft Zweifach- oder Dreifachverglasung mit Isolierschicht. Bei solchen Scheiben kann es sein, dass nur die äußere Scheibe ersetzt werden muss, wenn sie bricht – oder aber das gesamte Element. Das hängt von der Bauweise ab. Bei unseren alten Fenstern handelte es sich um Einfachverglasung, was energetisch nicht ideal ist, aber den historischen Charakter bewahrt. Die Glaserei bot uns an, auf modernes Isolierglas umzusteigen, aber das hätte bedeutet, auch die Rahmen zu ändern. Wir haben uns dagegen entschieden und bei der alten Bauweise geblieben. Die Versicherung hätte beides gezahlt – solange die Kosten im Rahmen blieben.
Ein technisches Detail, das wir gelernt haben, ist der Unterschied zwischen verschiedenen Glasarten. Es gibt normales Floatglas, Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG) und verschiedene Spezialverglasungen. In vielen Neubauten ist heute ESG vorgeschrieben, weil es bei Bruch in kleine, stumpfe Stücke zerfällt und so die Verletzungsgefahr minimiert. VSG wird dort eingesetzt, wo besonderer Schutz nötig ist – zum Beispiel bei bodentiefen Fenstern oder Überkopfverglasungen. Im Altbau sind häufig noch einfache Glasscheiben verbaut, die bei Bruch scharfkantige Splitter bilden. Das ist gefährlich, aber historisch authentisch. Die Versicherung unterscheidet bei der Erstattung in der Regel nicht nach Glasart – Hauptsache, es handelt sich um Gebäudeverglasung.
Im Austausch mit anderen Altbaubesitzern haben wir festgestellt, dass Glasschäden gar nicht so selten sind. Die alten Holzrahmen arbeiten mit der Witterung, verzogen sich im Laufe der Jahrzehnte, und die Scheiben sitzen nicht mehr perfekt. Manchmal reicht schon eine plötzliche Temperaturschwankung oder ein heftiger Windstoß, und es knackt. Eine Nachbarin erzählte uns, dass bei ihr im Sommer eine Scheibe einfach so geplatzt sei – wahrscheinlich durch Spannungen im Rahmen. Auch das wäre ein Versicherungsfall gewesen, wenn sie eine Glasbruchversicherung gehabt hätte. Hatte sie aber nicht, und so blieb sie auf 600 Euro Reparaturkosten sitzen. Seitdem überlegt sie, eine abzuschließen.
Was uns auch klar geworden ist: Die Glasbruchversicherung greift nicht nur bei Fenstern. In unserem Versicherungsvertrag stand, dass auch andere Gebäudeverglasungen abgedeckt sind: Balkontüren, Terrassentüren, Oberlichter, Glasbausteine, fest eingebaute Spiegel und sogar die Ceranfelder des Herds. Das wussten wir nicht. Bei einem Bekannten ist neulich das Ceranfeld zersprungen – ohne erkennbaren Grund. Die Reparatur kostete 400 Euro, wurde aber von der Glasbruchversicherung übernommen. Auch Duschkabinen aus Glas können mitversichert sein, allerdings gibt es hier Unterschiede: Manche Versicherungen sehen Duschkabinen als Mobiliar an, das unter die Hausratversicherung fällt. Andere zählen sie zur Gebäudeausstattung. Im Zweifel sollte man nachfragen.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
Ein Aspekt, der in vielen Diskussionen auftaucht, ist die Frage: Lohnt sich eine Glasbruchversicherung überhaupt? Die Antwort hängt stark von der individuellen Situation ab. In Neubauten mit Standardfenstern sind Reparaturen vergleichsweise günstig – eine zerbrochene Scheibe kostet vielleicht 200 bis 400 Euro. Bei einer Prämie von 50 Euro pro Jahr müsste man statistisch gesehen alle vier bis acht Jahre einen Schaden haben, damit sich die Versicherung rechnet. Das ist eher unwahrscheinlich. Im Altbau sieht das anders aus: Sonderanfertigungen können leicht 800 bis 1.500 Euro kosten, manchmal sogar mehr. Da lohnt sich die Versicherung schon eher. Außerdem ist die psychologische Komponente nicht zu unterschätzen: Man muss sich keine Sorgen machen, wenn mal etwas passiert.
Nach unserem Schaden haben wir auch mit einem Versicherungsmakler gesprochen. Er erklärte uns, dass die Glasbruchversicherung historisch gesehen eine der ältesten Versicherungsformen überhaupt sei. Früher, als Glas noch sehr teuer war, war es ein existenzielles Risiko, wenn eine Fensterscheibe zerbrach. Heute ist Glas günstiger geworden, aber Spezialanfertigungen und Facharbeitskosten sind gestiegen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden in Deutschland jährlich etwa 500.000 Glasschäden gemeldet, mit einer durchschnittlichen Schadenshöhe von rund 300 bis 400 Euro (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Bei Altbauten und Spezialverglasungen liegt die Schadenshöhe jedoch deutlich höher.
Ein interessanter rechtlicher Aspekt ist die Frage: Wer haftet bei Fremdverschulden? Wenn zum Beispiel ein spielendes Kind einen Ball gegen unser Fenster wirft und die Scheibe zerbricht, wäre theoretisch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern zuständig. In der Praxis ist das aber oft kompliziert: Man muss nachweisen, wer den Schaden verursacht hat, und die Eltern müssen ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sein. Wenn das Kind trotz angemessener Aufsicht einen Unfall verursacht, können die Eltern unter Umständen nicht haftbar gemacht werden. Die Glasbruchversicherung hat den Vorteil, dass sie unabhängig von der Schuldfrage zahlt. Man muss sich nicht mit Nachbarn streiten oder langwierige Haftungsfragen klären. Das ist uns wichtig – wir wollen nicht wegen einer zerbrochenen Scheibe in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden.
Während der Reparaturphase haben wir uns auch mit energetischen Aspekten beschäftigt. Alte Einfachverglasungen sind Energiefresser. Sie lassen im Winter Wärme entweichen und im Sommer Hitze herein. Der Austausch gegen moderne Isolierverglasung könnte den Energieverbrauch deutlich senken. Allerdings ist das im Altbau nicht immer möglich oder gewünscht. Moderne Fenster verändern die Optik, und manchmal passen sie auch baulich nicht. Es gibt aber Kompromisse: Spezialfirmen bieten sogenannte Kastenfenster mit Isolierverglasung an, die von außen wie traditionelle Fenster aussehen. Diese sind allerdings sehr teuer. Wir haben uns informiert, aber für uns kam es nicht in Frage – die Kosten hätten mehrere tausend Euro pro Fenster betragen.
Ein Punkt, der oft übersehen wird, ist die Prävention. Kann man Glasbruch im Altbau verhindern? Teilweise schon. Die wichtigste Maßnahme ist die regelmäßige Wartung der Fenster. Holzrahmen sollten alle paar Jahre nachgestrichen werden, um sie vor Feuchtigkeit zu schützen. Verzogene Rahmen können von einem Schreiner nachgearbeitet werden, damit die Scheiben wieder richtig sitzen. Auch die Beschläge sollten kontrolliert und geölt werden. Wir haben nach dem Vorfall alle unsere Fenster überprüfen lassen und bei zwei weiteren festgestellt, dass die Rahmen sich verzogen hatten. Die haben wir vorsorglich richten lassen, bevor dort auch Scheiben platzen. Das kostete zwar etwas, war aber günstiger als mehrere Glasschäden.
Im Rahmen unserer Recherche sind wir auch auf das Thema Energieeffizienz und Förderprogramme gestoßen. Die EU hat verschiedene Richtlinien zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden erlassen, die auch die Verglasung betreffen (Quelle: europa.eu, Stand: 2025). In Deutschland gibt es Förderprogramme der KfW und des BAFA, die den Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Modelle bezuschussen. Allerdings gelten diese Programme in der Regel nicht für den reinen Austausch einzelner Glasscheiben, sondern nur für komplette Fenstersanierungen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es Sonderregelungen. Das war für uns im konkreten Fall nicht relevant, aber gut zu wissen für die Zukunft.
Was uns auch interessiert hat, war die Frage nach smarten Sicherheitslösungen. Es gibt mittlerweile Sensoren, die an Fenstern angebracht werden können und bei Glasbruch oder ungewöhnlichen Erschütterungen Alarm schlagen. Diese sind vor allem gegen Einbruch gedacht, würden aber auch bei versehentlichem Glasbruch funktionieren. Einige dieser Systeme sind mit dem Smartphone verbunden und senden eine Benachrichtigung, wenn etwas passiert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Empfehlungen zur sicheren Installation solcher Smart-Home-Systeme veröffentlicht (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Wir haben uns noch nicht dafür entschieden, aber es ist eine Option für die Zukunft – vor allem wenn wir mal länger verreisen.
Ein praktisches Problem, das wir während der Wartezeit hatten, war die Kälte. Drei Wochen mit einem provisorisch abgedichteten Fenster mitten im Winter sind unangenehm. Die Heizkosten gingen spürbar nach oben, weil die Plastikfolie natürlich nicht richtig isolierte. Wir überlegten, ob wir eine mobile Heizung in die Küche stellen sollten, entschieden uns aber dagegen – zu teuer und zu gefährlich. Stattdessen hielten wir die Küchentür geschlossen und heizten den Rest der Wohnung stärker. Die Versicherung erstattet übrigens keine Folgekosten wie erhöhte Heizkosten oder Hotelübernachtungen – es sei denn, das Gebäude ist unbewohnbar. Das war bei uns nicht der Fall, auch wenn es ungemütlich war.
Nach der erfolgreichen Reparatur haben wir unseren gesamten Versicherungsschutz überprüft. Dabei stellten wir fest, dass wir in manchen Bereichen überversichert, in anderen unterversichert waren. Die Glasbruchversicherung war sinnvoll und hat sich bewährt. Andere Bausteine hingegen brauchten wir vielleicht nicht in dem Umfang. Wir haben einen Termin mit unserem Versicherungsmakler vereinbart und den gesamten Vertrag durchgegangen. Das Ergebnis: Wir haben einige Anpassungen vorgenommen, die uns unterm Strich sogar etwas Geld sparen und gleichzeitig den Schutz verbessern. Das zeigt, wie wichtig es ist, Versicherungen regelmäßig zu überprüfen und an die eigene Situation anzupassen.
Ein Thema, das in der Community häufig diskutiert wird, ist der Unterschied zwischen Glasbruch- und Sturmschadenversicherung. Viele denken, dass Sturmschäden automatisch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind – und das stimmt auch. Aber: Sturmschäden werden nur ab Windstärke 8 reguliert. Wenn also ein normaler Wind (Windstärke 6 oder 7) ein ohnehin instabiles Fenster zum Bersten bringt, zahlt die Sturmversicherung nicht. Die Glasbruchversicherung hingegen zahlt unabhängig von der Windstärke. Das war bei uns der Fall: Der Windstoß hatte keine Windstärke 8, aber das Fenster war ohnehin anfällig. Ohne Glasbruchversicherung hätten wir das Problem gehabt.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
Abschließend haben wir uns auch mit Umweltaspekten beschäftigt. Alte Fenster auszutauschen bedeutet Ressourcenverbrauch – neue Scheiben müssen produziert, transportiert und eingebaut werden. Gleichzeitig sparen moderne Fenster Energie und reduzieren CO₂-Emissionen. Der NABU weist darauf hin, dass die Entscheidung für oder gegen einen Fenstertausch immer eine Einzelfallabwägung sein sollte (Quelle: nabu.de, Stand: 2025). Im Altbau sollte man historische Substanz erhalten, wo es geht, aber auch energetische Verbesserungen nicht kategorisch ablehnen. Wir haben uns in unserem Fall für die Erhaltung entschieden, weil nur eine Scheibe betroffen war und ein kompletter Austausch unverhältnismäßig gewesen wäre.
Heute, ein Jahr nach dem Vorfall, sind wir zufrieden mit unserer Entscheidung. Die neue Scheibe passt perfekt zum Charakter des Hauses, und wir haben viel über Versicherungen, Altbausanierung und Glasarten gelernt. Wir gehen jetzt bewusster mit unseren Fenstern um – kontrollieren regelmäßig die Rahmen, lassen Wartungsarbeiten durchführen und achten darauf, dass bei starkem Wind alle Fenster richtig geschlossen sind. Die Glasbruchversicherung behalten wir auf jeden Fall bei. Für knapp 40 Euro im Jahr haben wir ein gutes Gefühl – und wenn in den nächsten Jahren noch eine Scheibe kaputt geht, sind wir abgesichert.
Praktische Hilfe: Notfallplan und Checkliste
✅ Glasschaden dokumentieren – 6 Steps
- Fotos machen (Gesamtansicht der Scheibe, Details des Bruchs, Umgebung, Glassplitter)
- Schaden sichern (provisorisch abdichten, Splitter entfernen, Verletzungsgefahr minimieren)
- Versicherung informieren (innerhalb der Meldefrist, meist 7 Tage, Schadensnummer notieren)
- Kostenvoranschlag einholen (von Fachbetrieb, idealerweise spezialisiert auf Altbau)
- Protokoll anlegen (Datum, Uhrzeit, Hergang des Schadens, mögliche Zeugen)
- Unterlagen digital sichern (alle Fotos, Belege und Korrespondenz in Cloud oder extern speichern)
Musterbrief zur Schadenmeldung (Versicherung)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich einen Glasschaden an meinem Wohngebäude vom [Datum]. Betroffen ist die Fensterscheibe in [Raum/Lage], Fotos und Kostenvoranschlag liegen bei. Ich bitte um zügige Bearbeitung und schriftliche Bestätigung der Schadensübernahme. Mit freundlichen Grüßen, [Name]
(Musterformulierung – bitte an den individuellen Fall anpassen.)
Übersicht: Was kostet Glasersatz im Altbau?
| Fenstertyp | Durchschnittliche Kosten | Besonderheiten |
| Standard-Einfachverglasung | 150–350 Euro | Bei Normmaßen, inkl. Einbau¹ |
| Sonderanfertigung Einfachglas | 500–1.200 Euro | Ungewöhnliche Maße, historisches Glas² |
| Isolierverglasung (2-fach) | 300–600 Euro | Nur bei passendem Rahmen möglich³ |
| Kastenfenster saniert | 2.000–4.000 Euro | Komplettsanierung mit Isolierung⁴ |
| Denkmalgeschützte Verglasung | 800–2.500 Euro | Auflagen, Sondermaterialien, Fachbetrieb⁵ |
¹ Preise variieren je nach Region und Betrieb.
² Handarbeit, längere Lieferzeiten, begrenzte Verfügbarkeit.
³ Alte Holzrahmen oft nicht geeignet für moderne Verglasung.
⁴ Nur bei umfassender Sanierung wirtschaftlich.
⁵ Genehmigungsverfahren können Kosten und Zeit erhöhen.
Häufige Fragen aus der Community
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Ist eine Glasbruchversicherung im Altbau wirklich sinnvoll?
Für Altbauten mit originalen oder Sonderfenstern ist eine Glasbruchversicherung häufig sehr sinnvoll. Die Reparaturkosten können schnell 800 bis 1.500 Euro erreichen, während die Versicherungsprämie meist bei 30 bis 60 Euro pro Jahr liegt. Wenn man bedenkt, dass alte Fenster anfälliger für Schäden sind – durch verzogene Rahmen, Spannungen im Material oder einfach durch das Alter –, relativiert sich die Prämie schnell. Bei Neubauten mit Standardfenstern ist die Kosten-Nutzen-Rechnung weniger eindeutig. Laut GDV sollte jeder Eigentümer individuell abwägen (Quelle: gdv.de, Stand: 2025).
(Angaben können je nach Versicherer und Gebäudezustand abweichen.)
Eine weitere häufige Frage: Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei Glasschäden?
Die Wohngebäudeversicherung deckt fest eingebaute Gebäudeverglasung ab – also Fenster, Türen, Oberlichter, die zum Gebäude gehören. Die Hausratversicherung hingegen ist für bewegliche Gegenstände zuständig – etwa Glastische, Vitrinen, Spiegel oder Aquarien. Die Abgrenzung kann manchmal unklar sein, zum Beispiel bei Duschkabinen oder Wintergärten. Im Zweifel sollte man bei der Versicherung nachfragen, welche Police zuständig ist. Wichtig: Beide Versicherungen müssen den Glasbaustein oft separat enthalten – er ist nicht automatisch dabei.
Und schließlich: Zahlt die Versicherung auch bei Blindheit oder Kratzern?
In der Regel nicht. Die Glasbruchversicherung zahlt nur bei echtem Bruch – also wenn die Scheibe zerstört ist oder einen Riss hat, der die Funktion beeinträchtigt. Blindheit (milchige Trübung durch Alterung), Kratzer oder kleinere Beschädigungen, die die Statik und Dichtigkeit nicht gefährden, werden meist nicht erstattet. Das gilt als normaler Verschleiß. Manche Versicherungen haben aber Sonderregelungen für besonders hochwertige Verglasungen – etwa bei Wintergärten oder großflächigen Glasfronten. Auch hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.
Was passiert, wenn ich den Schaden selbst verursacht habe?
Die Glasbruchversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung – sie zahlt unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Ob Sie versehentlich einen Gegenstand gegen die Scheibe geworfen haben oder ob ein Windstoß die Scheibe zerstört hat, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind nur vorsätzliche Beschädigungen und Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (zum Beispiel wenn man wissentlich mit einem defekten Rahmen nichts unternimmt). Das ist ein großer Vorteil gegenüber anderen Versicherungsarten.
Gilt die Glasbruchversicherung auch für Gewächshäuser oder Wintergärten?
Das hängt vom Vertrag ab. Fest mit dem Gebäude verbundene Wintergärten gelten häufig als Teil des Gebäudes und fallen unter die Wohngebäudeversicherung. Freistehende Gewächshäuser hingegen werden oft als Nebengebäude betrachtet und müssen separat versichert werden. Manche Versicherungen bieten spezielle Bausteine für Gartengebäude an. Bei uns im Hof steht ein kleines Gewächshaus, das wir separat versichert haben – die Glasbruchversicherung der Wohngebäudepolice deckt es nicht ab.
Unser Fazit nach diesem Winter: Ein zerbrochenes Fenster im Altbau ist mehr als nur ein Ärgernis – es kann richtig teuer werden. Die Glasbruchversicherung hat sich für uns bewährt und wird definitiv behalten. Wichtig ist, alle Unterlagen griffbereit zu haben und den Schaden schnell zu melden. Und noch wichtiger: Die alten Fenster regelmäßig warten lassen, damit es gar nicht erst zum Bruch kommt. Denn auch mit Versicherung ist eine kaputte Scheibe im Winter kein Vergnügen.