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Versicherungen & Recht

Wenn die Post versagt: So holen Sie Ihr Geld zurück, wenn Pakete spurlos verschwinden

by Winterberg 2025. 11. 5.

Als Lenas Geburtstagsgeschenk im Nirgendwo verschwand – Was man wissen muss, wenn die Post verloren geht

Vor ein paar Monaten warteten wir auf ein Päckchen – ein kleines Geschenk für Lenas Geburtstag. Es kam nie an. Der Sendungsstatus blieb ewig bei „in Zustellung". Nach Tagen meldeten wir uns bei der Post, füllten Formulare aus, hingen in Warteschleifen. Wochen später kam eine Standard-Mail: „Sendung verloren." Kein Ersatz, kein echtes Sorry. Ärgerlich – aber lehrreich. Seitdem schicken wir weniger, und wenn, dann nur noch mit Geduld. Manchmal dauert es eben, bis Dinge ankommen – im Leben wie per Post.

Zuletzt aktualisiert: 05.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Was rechtlich passiert, wenn Briefe oder Pakete verloren gehen oder beschädigt ankommen – von den Haftungsgrenzen der Postdienstleister über Zusatzversicherungen bis zur praktischen Schadensmeldung.

🔹 Was wir gelernt haben: Die gesetzliche Haftung von Postdiensten ist überraschend begrenzt, und ohne Zusatzversicherung bleibt man oft auf dem Schaden sitzen – selbst wenn die Post eindeutig schuld ist.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Orientierung, welche Rechte man hat, wie man Schäden richtig meldet und wann sich eine Versicherung lohnt.

In dem Moment, als ich zum fünften Mal die Sendungsverfolgung aktualisierte und wieder nur „in Zustellung" las, wusste ich, dass etwas nicht stimmte. Das Päckchen war seit acht Tagen unterwegs – von Hamburg nach Reutlingen, normalerweise eine Sache von zwei, maximal drei Tagen. Es enthielt ein selbstgenähtes Kissen mit Lenas Namen darauf, das meine Mutter ihr zum Geburtstag geschickt hatte. Nichts Wertvolles im monetären Sinne, aber persönlich, mit Liebe gemacht, unersetzbar. Der Geburtstag war längst vorbei, Lena enttäuscht, meine Mutter ratlos am Telefon: „Ich habe es doch aufgegeben, ich habe den Beleg. Es muss doch irgendwo sein."

Später haben wir gemerkt, dass wir in diesem Moment in eine Grauzone eingetreten waren, die viele Menschen kennen, aber kaum jemand wirklich versteht: die Haftung von Postdienstleistern bei verlorenen oder beschädigten Sendungen. Wir dachten naiv, dass die Post natürlich haftet, wenn sie etwas verliert. Schließlich ist das ihr Job – Dinge von A nach B zu bringen. Aber so einfach ist es nicht.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht einmal, wo wir anfangen sollten. Wir haben die Hotline der Deutschen Post angerufen, landeten in einer Warteschleife, wurden weitergeleitet, mussten die Sendungsnummer mehrfach durchgeben. Nach 20 Minuten sagte uns eine freundliche, aber wenig hilfreiche Stimme, dass wir online ein Nachforschungsformular ausfüllen sollten. Das taten wir. Man sollte eine Woche auf Antwort warten. Nach zehn Tagen kam eine E-Mail: Die Sendung könne nicht gefunden werden, man bedauere den Vorfall. Punkt. Keine Entschädigung, kein Angebot, keine weiteren Schritte. Einfach nur: Pech gehabt.

In den Tagen danach haben wir angefangen zu recherchieren und festgestellt: Die Haftung der Post ist gesetzlich stark eingeschränkt. Das liegt an der sogenannten Haftungsbeschränkung nach dem Postgesetz (PostG) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postdienstleister. Für einen einfachen Brief (Standardbrief bis 20 Gramm) haftet die Deutsche Post überhaupt nicht – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einschreiben gibt es eine pauschale Haftung, aber die ist überraschend gering. Bei einem Päckchen – also einer Sendung bis 2 kg ohne gesonderte Versicherung – liegt die Haftung bei maximal 25 Euro, unabhängig vom tatsächlichen Wert des Inhalts (Stand: 2025). (Diese Beträge können sich durch AGB-Änderungen verschieben.) Bei einem Paket sind es bis zu 500 Euro, aber auch hier nur, wenn man den Schaden nachweisen kann und die Versicherung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Später haben wir verstanden, dass diese niedrigen Haftungsgrenzen historisch gewachsen sind. Als die Post noch eine staatliche Behörde war, gab es ähnliche Regelungen. Nach der Privatisierung und Liberalisierung des Postmarkts wurden diese Grenzen weitgehend beibehalten. Der Grund: Die Postdienstleister argumentieren, dass sie bei Millionen von Sendungen täglich nicht für jeden möglichen Wert haften können – die Versicherungsprämien würden die Portokosten explodieren lassen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Sendungen zusätzlich zu versichern – gegen Aufpreis. Aber das muss man aktiv tun, und viele wissen nicht, dass es nötig ist.

Ganz praktisch gesehen haben wir dann versucht, wenigstens die pauschalen 25 Euro für das verlorene Päckchen einzufordern. Dazu mussten wir nachweisen, dass das Päckchen tatsächlich aufgegeben wurde (hatten wir – den Einlieferungsbeleg) und dass es nicht angekommen ist (was offensichtlich war). Wir haben einen schriftlichen Antrag gestellt, Kopien der Belege beigelegt und auf die AGB verwiesen. Nach weiteren vier Wochen kam tatsächlich ein Gutschein über 25 Euro – nicht als Bargeld, sondern als Portoguthaben. Besser als nichts, aber weit entfernt vom emotionalen und tatsächlichen Wert des selbstgenähten Kissens.

In den Wochen danach haben wir mit anderen Leuten gesprochen und festgestellt, dass fast jeder schon einmal Probleme mit verloren gegangener oder beschädigter Post hatte. Eine Bekannte erzählte, dass sie ein teures Smartphone per Paket verschickt hatte – Wert etwa 800 Euro – ohne Zusatzversicherung. Das Paket kam beschädigt an, das Display war zersplittert. Sie reklamierte, aber die Post lehnte ab: Sie könne nicht nachweisen, dass der Schaden während des Transports entstanden sei. Vielleicht war das Gerät schon vorher kaputt? Ohne Zusatzversicherung und ohne Beweisfotos vom Zustand vor dem Versand hatte sie keine Chance. Sie blieb auf dem Schaden sitzen.

Ein Kollege berichtete von einem noch absurderen Fall: Er hatte ein Einschreiben mit wichtigen Vertragsunterlagen verschickt. Der Empfänger bestritt, das Einschreiben erhalten zu haben. Mein Kollege konnte die Sendungsverfolgung vorweisen, die zeigte, dass das Einschreiben zugestellt worden war – sogar mit Unterschrift. Aber die Unterschrift war unleserlich, und der Empfänger behauptete, er habe nie unterschrieben. Es kam zu einem Rechtsstreit, und am Ende musste mein Kollege einen Anwalt einschalten. Die Kosten waren höher als der Streitwert. Die Lehre: Einschreiben mit Rückschein ist sicherer als einfaches Einschreiben, weil man eine lesbare Empfangsbestätigung erhält. (Auch bei Einschreiben mit Rückschein können Zustellprobleme auftreten, aber die Beweislage ist deutlich besser.)

Später haben wir uns intensiv mit den verschiedenen Versandoptionen und ihren jeweiligen Haftungsgrenzen beschäftigt. Es ist ein Dschungel, und selbst nach stundenlanger Recherche war nicht alles klar. Hier ein Überblick über die gängigsten Varianten bei der Deutschen Post (Stand: 2025):

Standardbrief: Keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wer wichtige Dokumente verschickt, sollte niemals den Standardbrief wählen.

Einschreiben: Es gibt verschiedene Varianten – Einschreiben Einwurf (wird in den Briefkasten geworfen, Zustellung wird dokumentiert), Einschreiben (persönliche Übergabe mit Unterschrift), Einschreiben mit Rückschein (persönliche Übergabe mit lesbarer Unterschrift auf einem Rückschein, der an den Absender zurückgeschickt wird). Die Haftung liegt bei etwa 25 bis 50 Euro, je nach Variante. (Genaue Beträge können sich ändern; aktuelle AGB prüfen.)

Päckchen: Sendungen bis 2 kg, ohne automatische Versicherung. Haftung: maximal 25 Euro. Für wertvollere Inhalte ungeeignet.

Paket: Sendungen ab 2 kg, mit automatischer Haftung bis 500 Euro. Das klingt nach viel, aber: Die Haftung greift nur bei nachweisbarem Verlust oder Beschädigung, und es gibt zahlreiche Ausschlüsse in den AGB.

Paket mit Zusatzversicherung: Hier kann man den Wert der Sendung bis zu einem bestimmten Betrag versichern – häufig bis 2.500 Euro oder mehr. Die Versicherung kostet zusätzlich, in der Regel zwischen 2 und 10 Euro, je nach Wert. Diese Option ist unverzichtbar bei wertvollen Sendungen.

Wertbrief: Für Briefe mit wertvollem Inhalt – etwa Bargeld, Schecks, Schmuck. Die Versicherungssumme kann bis zu 500 Euro betragen, teilweise auch höher. (Bedingungen variieren; nicht alle Postdienstleister bieten Wertbriefe an.)

Ganz ehrlich, am Anfang haben wir nicht verstanden, warum diese Optionen so kompliziert und die Haftungsgrenzen so niedrig sind. Aber je mehr wir uns damit beschäftigten, desto klarer wurde: Die Post ist ein Massengeschäft. Täglich werden in Deutschland etwa 20 Millionen Briefe und Pakete zugestellt (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand: 2025). Bei dieser Masse ist eine gewisse Fehlerquote unvermeidlich – Sendungen gehen verloren, werden beschädigt, landen beim falschen Empfänger. Die Postdienstleister kalkulieren das ein, aber sie können nicht für jeden möglichen Schaden unbegrenzt haften. Deshalb die niedrigen gesetzlichen Haftungsgrenzen und die Möglichkeit, gegen Aufpreis mehr Schutz zu kaufen.

Später haben wir auch gelernt, dass es einen Unterschied gibt zwischen gesetzlicher Haftung und vertraglicher Haftung. Die gesetzliche Haftung ergibt sich aus dem Postgesetz (PostG) und regelt die Mindeststandards. Die vertragliche Haftung ergibt sich aus den AGB der jeweiligen Postdienstleister – und die können strenger oder großzügiger sein als das Gesetz. Bei der Deutschen Post, DHL, Hermes, DPD, GLS und anderen Paketdiensten gibt es jeweils unterschiedliche Regelungen. Wer etwas verschickt, sollte sich die AGB des gewählten Dienstleisters anschauen – so mühsam das auch ist. (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand: 2025)

Versandart Haftung bei Verlust Kosten (ca.) Hinweis
Standardbrief Keine 0,85 € Nur für unwichtige Post¹
Einschreiben Einwurf ~25 € 2,50 € Zustellung wird dokumentiert¹
Einschreiben Rückschein ~25 € 4,50 € Empfangsbestätigung mit Unterschrift¹
Päckchen 25 € ab 3,99 € Nicht für wertvolle Inhalte¹
Paket 500 € ab 5,99 € Standardversicherung inklusive¹
Paket mit Zusatzversicherung bis 2.500 € ab 8,00 € Für wertvollen Inhalt empfohlen¹

¹ Alle Angaben sind Richtwerte und können je nach Dienstleister, Gewicht, Ziel und aktuellen Tarifen abweichen. Stand: 2025.

In den Monaten danach haben wir unser Versandverhalten grundlegend geändert. Wir verschicken jetzt deutlich bewusster. Vor jeder Sendung fragen wir uns: Was ist der tatsächliche Wert – finanziell und emotional? Wie wichtig ist es, dass die Sendung ankommt? Und welche Versandoption ist angemessen? Bei Geburtstagskarten: Standardbrief reicht. Bei wichtigen Verträgen: mindestens Einschreiben mit Rückschein. Bei wertvollen Geschenken: Paket mit Zusatzversicherung. Das klingt vielleicht übertrieben, aber nach unserer Erfahrung ist es notwendig.

Ganz praktisch gesehen haben wir auch eine Checkliste erstellt, die wir seitdem vor jeder Sendung durchgehen:

Sendung richtig versichern – 6 Steps

  1. Wert einschätzen – Was würde es kosten, den Inhalt zu ersetzen? Finanziell und emotional.
  2. Versandart wählen – Je nach Wert und Wichtigkeit die passende Option wählen (Standardbrief, Einschreiben, Paket, Zusatzversicherung).
  3. Verpackung dokumentieren – Vor dem Verschließen Fotos vom Inhalt und der Verpackung machen.
  4. Beleg aufbewahren – Den Einlieferungsbeleg unbedingt aufheben, notfalls fotografieren und digital speichern.
  5. Sendungsverfolgung nutzen – Bei Paketen und Einschreiben die Sendungsnummer notieren und regelmäßig den Status prüfen.
  6. Fristen beachten – Schäden müssen in der Regel innerhalb von 6 bis 12 Monaten gemeldet werden, je nach Dienstleister.

Später haben wir auch einen Musterbrief für die Schadensmeldung erstellt, den man bei Verlust oder Beschädigung verwenden kann:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich den Verlust/die Beschädigung der Sendung [Sendungsnummer] vom [Datum].
Die Unterlagen (Einlieferungsbeleg, Fotos) liegen im Anhang.
Ich fordere eine Entschädigung gemäß Ihren AGB und bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Dieser Brief ist sachlich, nennt alle wichtigen Informationen und setzt eine Frist. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass man eine zeitnahe Antwort erhält.

In den Gesprächen mit Freunden und Bekannten stellten wir fest, dass viele ähnliche Erfahrungen gemacht haben – aber kaum jemand weiß, wie man sich effektiv wehrt. Eine Freundin erzählte, dass sie jahrelang Päckchen ohne Versicherung verschickt hatte, weil sie dachte, die Post würde schon aufpassen. Als dann einmal ein Paket mit handgemachter Keramik (Wert etwa 150 Euro) in Scherben ankam, bekam sie die pauschalen 25 Euro – und lernte ihre Lektion. Seitdem versichert sie jeden wertvollen Inhalt.

Ein anderer Bekannter berichtete, dass er einmal ein Paket mit einer teuren Kamera verschickt hatte (Wert 1.200 Euro), versichert für 1.000 Euro. Das Paket ging verloren. Er meldete den Schaden, legte alle Belege vor – Kaufrechnung der Kamera, Fotos vom Verpackungsvorgang, Einlieferungsbeleg. Die Versicherung zahlte anstandslos die 1.000 Euro. Das war einer der wenigen Fälle, in denen das System funktionierte, wie es sollte. Der Unterschied: Er hatte alles richtig gemacht – versichert, dokumentiert, zeitnah gemeldet.

Ganz ehrlich, am Ende des Tages geht es bei diesem Thema um Eigenverantwortung. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass die Post schon aufpasst oder dass im Schadensfall schon alles geregelt wird. Die gesetzlichen Haftungsgrenzen sind niedrig, die Beweislast liegt beim Absender, und die Prozesse sind oft langwierig und frustrierend. Wer wertvollen Inhalt verschickt, muss selbst aktiv werden: versichern, dokumentieren, nachverfolgen.

Später haben wir auch erfahren, dass es auf EU-Ebene Bestrebungen gibt, die Rechte von Verbraucher:innen beim Postversand zu stärken. Die Europäische Postdienstrichtlinie (Richtlinie 97/67/EG), zuletzt geändert 2008, legt Mindeststandards für Postdienstleistungen in der EU fest. Dazu gehören Zustellfristen, Qualitätsstandards und Beschwerdemechanismen (Stand: 2025, Details unter https://europa.eu). In Deutschland setzt die Bundesnetzagentur diese Vorgaben um und überwacht die Einhaltung. Verbraucher:innen können sich bei Problemen an die Bundesnetzagentur wenden, die als Schlichtungsstelle fungieren kann. (Die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde hängen vom Einzelfall ab.)

Ganz praktisch gesehen haben wir auch gelernt, dass es sinnvoll sein kann, bei sehr wertvollen Sendungen (ab etwa 500 Euro Wert) über alternative Versandmethoden nachzudenken:

Persönliche Übergabe: Wenn möglich, wertvolle Gegenstände persönlich übergeben, statt sie zu versenden.

Spedition: Für sehr große oder sehr wertvolle Güter kann eine Spedition sicherer sein als ein Paketdienst. Speditionen bieten oft höhere Versicherungssummen und sorgfältigeren Umgang.

Kurierdienste: Express-Kurierdienste sind teurer, aber oft zuverlässiger. Die Sendung wird durchgehend nachverfolgt, und die Haftung ist meist höher.

Banktransfer statt Bargeldversand: Bargeld sollte niemals per Post verschickt werden – auch nicht im Wertbrief. Das Risiko ist zu hoch, und im Verlustfall ist der Nachweis schwierig.

In den letzten Jahren hat sich auch die Digitalisierung auf den Postversand ausgewirkt. Viele wichtige Dokumente werden heute digital verschickt – per E-Mail, über Cloud-Dienste, via elektronische Signatur. Das ist nicht nur schneller und umweltfreundlicher, sondern auch sicherer. Verträge können elektronisch unterschrieben werden, Rechnungen werden als PDF verschickt, Behördengänge laufen zunehmend online ab. Wo immer möglich, sollte man digitale Alternativen zum Postversand nutzen. (Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI, Stand: 2025, Details unter https://www.bsi.bund.de) (Digitale Übertragungen haben eigene Sicherheitsrisiken, die man beachten sollte – Stichwort Verschlüsselung und Datenschutz.)

Später haben wir uns auch gefragt, ob es sinnvoll ist, eine private Transportversicherung abzuschließen – etwa als Ergänzung zur Hausratversicherung. Manche Hausratversicherungen bieten eine sogenannte Außenversicherung an, die auch Gegenstände während des Transports abdeckt – allerdings meist nur bis zu einem bestimmten Betrag und nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Option ist eher für Umzüge oder längere Reisen gedacht als für den gelegentlichen Paketversand. Für Privatpersonen, die nur gelegentlich Pakete verschicken, lohnt sich eine solche Versicherung in der Regel nicht. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV, Stand: 2025, abrufbar unter https://www.gdv.de) (Außenversicherungen haben oft komplexe Bedingungen; Details sollte man mit dem Versicherer klären.)

Ganz ehrlich, am Ende unserer Recherche stand die Erkenntnis: Das Postversandsystem ist nicht perfekt, aber man kann lernen, damit umzugehen. Die Haftungsgrenzen sind niedrig, aber sie sind transparent in den AGB festgelegt. Die Zusatzversicherungen sind ein zusätzlicher Kostenfaktor, aber sie bieten echten Schutz. Die Schadensmeldung ist aufwendig, aber mit der richtigen Dokumentation hat man gute Chancen auf Entschädigung. Man muss nur wissen, wie das System funktioniert – und genau das wussten wir vorher nicht.

In den Monaten nach dem verlorenen Päckchen haben wir etwa ein Dutzend Sendungen verschickt – Geburtstagsgeschenke, ein paar verkaufte Gegenstände über Kleinanzeigenportale, wichtige Dokumente. Jedes Mal haben wir uns vorher überlegt: Wie wichtig ist das? Wie viel ist es wert? Und welche Versandart ist angemessen? In einem Fall haben wir uns entschieden, ein selbstgebackenes Brotpaket (Wert vielleicht 10 Euro) als einfaches Päckchen zu verschicken – das Risiko war überschaubar. In einem anderen Fall haben wir ein altes Smartphone verkauft (Wert 250 Euro) und als versichertes Paket verschickt – die Zusatzversicherung kostete 3 Euro extra, aber das war es wert. Alle Sendungen kamen an. Vielleicht hatten wir Glück, vielleicht haben wir einfach gelernt, es richtig zu machen.

Später haben wir auch von Fällen gehört, in denen die Post besonders kulant war – oder besonders stur. Eine Bekannte erzählte, dass ihr Paket beschädigt angekommen war, aber die Versicherung zunächst ablehnte, weil die Verpackung angeblich nicht ausreichend gewesen sei. Sie widersprach, legte Fotos vor, die zeigten, dass sie das Paket sorgfältig verpackt hatte, und verwies auf die Paketdienst-Richtlinien für ordnungsgemäße Verpackung. Nach mehrmaligem Nachhaken zahlte die Versicherung doch. Die Lehre: Nicht beim ersten „Nein" aufgeben. Manchmal lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben.

Ein anderer Freund berichtete, dass sein Einschreiben mit wichtigen Steuerunterlagen verloren ging. Er konnte den Einlieferungsbeleg vorlegen, aber die Post fand die Sendung nicht. Er bekam die pauschalen 25 Euro Entschädigung – aber die Kosten für die Wiederbeschaffung der Unterlagen beim Finanzamt und die damit verbundenen Verzögerungen waren deutlich höher. Er hat die Differenz nie zurückbekommen. Solche Fälle zeigen: Bei wirklich wichtigen Dokumenten sollte man immer Kopien behalten – digital oder auf Papier. Oder noch besser: elektronisch versenden, wenn möglich.

Viele Leser:innen haben uns gefragt, welche konkreten Fragen bei ihnen noch offen geblieben sind. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen hier zusammengestellt:

Was kann ich tun, wenn die Post die Haftung ablehnt?

Zunächst sollte man schriftlich Widerspruch einlegen und alle Belege erneut vorlegen – Fotos vom Verpackungsvorgang, Kaufbelege für den Inhalt, Zeugenaussagen, wenn vorhanden. Wenn die Post weiterhin ablehnt, kann man sich an die Bundesnetzagentur wenden, die als Schlichtungsstelle fungiert (Stand: 2025). Alternativ kann man zivilrechtlich gegen den Postdienstleister vorgehen, aber das lohnt sich meist nur bei höheren Schadenssummen. (Quelle: Bundesnetzagentur, Details unter https://www.bundesnetzagentur.de) (Gerichtsverfahren können langwierig und teuer sein; eine Rechtsschutzversicherung kann hier helfen.)

Haftet der Absender oder der Empfänger bei Verlust?

Der Vertrag besteht zwischen dem Absender und dem Postdienstleister. Deshalb hat in der Regel nur der Absender Ansprüche gegen die Post. Wenn der Empfänger die Sendung nicht erhält, muss er sich an den Absender wenden, nicht an die Post. Der Absender kann dann seinerseits bei der Post reklamieren. (In manchen Fällen, etwa bei Online-Käufen, gelten besondere Regelungen – hier trägt oft der Händler das Transportrisiko.)

Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden zu melden?

Das hängt vom Dienstleister ab. Bei der Deutschen Post gilt in der Regel eine Frist von 6 Monaten für die Schadensmeldung, gerechnet ab dem Versanddatum. Bei manchen anderen Dienstleistern können die Fristen kürzer oder länger sein. Man sollte immer so schnell wie möglich reklamieren – je länger man wartet, desto schwieriger wird der Nachweis. (Meldefristen stehen in den AGB des jeweiligen Dienstleisters.)

Kann ich auch den emotionalen Wert geltend machen?

Nein, leider nicht. Die Versicherungen erstatten nur den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert eines Gegenstands, nicht den emotionalen oder sentimentalen Wert. Wenn ein selbstgenähtes Kissen verloren geht, bekommt man höchstens den Materialwert erstattet, nicht die investierte Zeit oder die emotionale Bedeutung. Deshalb sollte man Gegenstände mit hohem emotionalem Wert besonders gut versichern – oder gar nicht per Post verschicken. (Diese Regelung gilt bei fast allen Versicherungen.)

Lohnt sich eine Zusatzversicherung immer?

Das hängt vom Wert des Inhalts ab. Als Faustregel: Wenn der Inhalt mehr wert ist als das Zehnfache der Versicherungskosten, lohnt sich die Versicherung. Beispiel: Ein Paket mit Inhalt im Wert von 300 Euro sollte versichert werden, wenn die Versicherung weniger als 30 Euro kostet – was in der Regel der Fall ist. Bei sehr geringwertigen Sendungen (unter 50 Euro) kann man abwägen, ob man das Risiko eingeht. (Diese Rechnung ist eine individuelle Entscheidung; risikoaverse Personen versichern eher mehr als weniger.)

Was passiert, wenn ich den Einlieferungsbeleg verloren habe?

Dann wird es schwierig. Der Einlieferungsbeleg ist der wichtigste Nachweis dafür, dass man die Sendung aufgegeben hat. Ohne Beleg kann die Post die Haftung ablehnen. Manche Postdienstleister können über die Sendungsnummer nachvollziehen, dass eine Sendung aufgegeben wurde – aber das ist nicht garantiert. Deshalb: Einlieferungsbeleg immer aufbewahren – am besten fotografieren und digital speichern. (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025, abrufbar unter https://www.test.de) (Digitale Belege sind oft sicherer als Papierbelege, die verloren gehen können.)

Heute, fast ein Jahr nach dem verlorenen Geburtstagsgeschenk, verschicken wir immer noch regelmäßig Pakete und Briefe. Aber wir tun es bewusster, vorsichtiger, informierter. Wir wissen jetzt, dass die Post kein perfektes System ist, aber dass man sich schützen kann, wenn man die Regeln kennt. Wir versichern, was wertvoll ist. Wir dokumentieren, was wichtig ist. Und wir haben gelernt, dass manchmal der beste Weg, etwas zu verschicken, darin besteht, es selbst zu bringen – oder digital zu senden.