
Gilt Mund-zu-Mund-Beatmung als Risiko für Helfer?
Zuletzt aktualisiert: 13. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Die Frage, welche gesundheitlichen und rechtlichen Risiken bei der Mund-zu-Mund-Beatmung für Ersthelfer bestehen – und warum viele trotzdem zögern.
🔹 Was wir gelernt haben: Beatmung birgt theoretische Risiken, aber rechtlicher Schutz und medizinische Notwendigkeit überwiegen – und Nichtstun ist das größere Problem.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Fundierte Einschätzung der Risiken, rechtliche Absicherung und praktische Hinweise für den Ernstfall.
In den ersten Sekunden war alles wie in Zeitlupe. Markus kam vom Einkaufen zurück, stellte die Taschen auf die Küchentheke und sagte erst mal gar nichts. Ich sah ihm sofort an, dass etwas passiert war. Seine Hände zitterten leicht, und er hatte diesen Blick – halb erschrocken, halb noch im Adrenalin. „Was ist los?", hab ich gefragt. Er setzte sich, atmete durch. „Auf dem Parkplatz ist gerade jemand zusammengebrochen. Ein älterer Mann, vielleicht Mitte siebzig. Einfach umgekippt."
Später haben wir gemerkt, wie sehr so ein Moment einen aufwühlt, selbst wenn man nicht direkt betroffen ist. Markus erzählte weiter: Er hatte zunächst gedacht, der Mann sei gestolpert. Aber dann lag er da, regungslos. Markus ist hingerannt, hat laut gerufen, den Mann angesprochen. Keine Reaktion. Eine Frau kam dazu, sie hat sofort den Notruf gewählt. Markus hat den Puls geprüft – so wie man das im Erste-Hilfe-Kurs gelernt hat, irgendwann vor Jahren. War da ein Puls? Schwer zu sagen, die eigenen Hände zittern ja auch. Die Atmung? Nicht sichtbar.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir beide nicht genau, was dann passiert war. Markus meinte, er habe kurz überlegt: Soll ich beatmen? Mund-zu-Mund? Oder nur Herzdruckmassage? Er wusste nicht mehr genau, was richtig ist. Die Frau neben ihm sagte: „Machen Sie die Herzmassage, ich hab gehört, das reicht." Also hat er angefangen zu drücken – auf die Brust, Rhythmus, tief, so wie man es irgendwann mal gelernt hat. Nach gefühlten Ewigkeiten, wahrscheinlich waren es drei oder vier Minuten, kam der Rettungswagen. Die Sanitäter haben übernommen, und Markus stand da, völlig fertig.
In den folgenden Stunden konnte er an nichts anderes denken. Hatte er alles richtig gemacht? Hätte er beatmen sollen? Was, wenn der Mann gestorben wäre? Hätte man ihm dann einen Vorwurf gemacht? Und ehrlich gesagt, auch mir gingen diese Fragen nicht aus dem Kopf. Haben Sie schon mal in so einer Situation gesteckt, wo man hinterher alles in Frage stellt?
Später am Abend haben wir dann gemeinsam recherchiert. Was sagen die Experten? Wie gefährlich ist Mund-zu-Mund-Beatmung wirklich? Und was passiert rechtlich, wenn man hilft – oder eben nicht hilft? Die Antworten, die wir gefunden haben, waren überraschend klar, aber auch komplex. Fangen wir mit der medizinischen Seite an.
Ganz ehrlich, am Anfang dachten wir, dass Mund-zu-Mund-Beatmung ein riesiges Ansteckungsrisiko darstellt. Schließlich kommt man in direkten Kontakt mit den Atemwegen eines fremden Menschen. Und tatsächlich: Theoretisch können dabei Krankheitserreger übertragen werden. Viren, Bakterien, vielleicht sogar Pilze. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bestätigt das auch – spricht aber gleichzeitig von einem „sehr geringen Risiko" (Stand: 2025). Warum? Weil man bei der Beatmung nicht direkt Blut oder andere Körperflüssigkeiten berührt, sondern hauptsächlich Atemluft austauscht.
In den kommenden Tagen haben wir uns auch gefragt: Welche Krankheiten könnten denn überhaupt übertragen werden? Die Liste ist kürzer, als man denkt. Atemwegsinfektionen wie Erkältungen oder Grippe – ja, möglich. COVID-19 – in der Pandemie war das ein großes Thema, und auch heute sollte man das bedenken. Tuberkulose – theoretisch ja, aber in Deutschland relativ selten, und die Übertragung bei einer kurzen Beatmung ist unwahrscheinlich. Hepatitis oder HIV – hier wird es interessant: Diese Viren werden hauptsächlich über Blut übertragen, nicht über Speichel. Das Risiko einer Ansteckung durch Mund-zu-Mund-Beatmung ist bei diesen Krankheiten extrem gering bis vernachlässigbar. (Beispielangabe – kann je nach Krankheitsbild variieren.)
Später haben wir auch Informationen vom Robert Koch-Institut gelesen, die das bestätigen. Dort heißt es sinngemäß, dass das Risiko einer Infektionsübertragung bei Erste-Hilfe-Maßnahmen als gering einzustufen ist – vor allem im Vergleich zum Nutzen, den die Hilfe für den Betroffenen hat. Und genau das ist der entscheidende Punkt: Man muss Risiko und Nutzen gegeneinander abwägen. Wenn jemand einen Herzstillstand hat und nicht beatmet wird, sinken die Überlebenschancen rapide. Jede Minute ohne Sauerstoff kostet Hirnzellen. Nach zehn Minuten sind bleibende Schäden fast unvermeidbar.
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch gefragt: Gibt es nicht irgendwelche Hilfsmittel, die das Risiko verringern? Ja, die gibt es. Sogenannte Beatmungsmasken oder Beatmungstücher. Das sind kleine, oft zusammenfaltbare Folien mit einem Ventil, die man zwischen den eigenen Mund und den Mund des Betroffenen legt. Die Luft strömt in eine Richtung – zum Patienten –, aber nicht zurück. Solche Masken werden von Hilfsorganisationen empfohlen und sind für etwa fünf bis zehn Euro erhältlich. Man kann sie am Schlüsselbund tragen oder im Erste-Hilfe-Kasten aufbewahren.
In den folgenden Wochen haben wir uns so eine Beatmungsmaske besorgt. Nicht weil wir panisch sind, sondern weil es eine einfache Vorsichtsmaßnahme ist. Die Maske liegt jetzt in Markus' Rucksack, und ich habe eine in meiner Handtasche. Ob wir sie jemals brauchen werden? Hoffentlich nicht. Aber wenn doch, sind wir vorbereitet. Und ehrlich gesagt, allein das Gefühl, vorbereitet zu sein, nimmt schon viel von der Angst.
Später haben wir auch über die Frage gesprochen, ob man im Ernstfall überhaupt beatmen muss – oder ob die Herzdruckmassage allein reicht. Die aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC), einer Organisation, die europaweit Standards für Wiederbelebung setzt, sagen: Im Idealfall kombiniert man Herzdruckmassage und Beatmung im Verhältnis 30:2. Das bedeutet: 30 Mal drücken, dann zwei Mal beatmen. Aber – und das ist wichtig – wenn man sich nicht traut zu beatmen oder keine Beatmungsmaske hat, ist es besser, nur die Herzdruckmassage durchzuführen, als gar nichts zu tun. (Stand: 2025)
Ganz ehrlich, am Anfang war das eine Erleichterung für uns. Denn die Herzdruckmassage ist weniger „intim" und birgt kaum Infektionsrisiken. Man drückt auf den Brustkorb, sorgt so dafür, dass das Blut weiter zirkuliert und zumindest etwas Restsauerstoff zu den Organen transportiert wird. Natürlich ist die Kombination mit Beatmung effektiver, aber Studien zeigen: Auch eine reine Herzdruckmassage kann Leben retten. Vor allem in den ersten Minuten, wenn der Körper noch etwas Sauerstoff im Blut hat.
In den kommenden Monaten haben wir uns auch mit der rechtlichen Seite beschäftigt. Denn viele Menschen zögern nicht nur aus Angst vor Ansteckung, sondern auch aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen. Was passiert, wenn man etwas falsch macht? Kann man verklagt werden? Die Antwort ist eindeutig: Nein. In Deutschland schützt das Gesetz jeden, der in einer Notsituation hilft. Das regelt § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB): Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht hilft, obwohl es erforderlich und zumutbar wäre, macht sich strafbar – und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung. (Stand: 2025)
Später haben wir auch gelernt, dass das Gegenteil gilt: Wer hilft, ist rechtlich geschützt. Selbst wenn man Fehler macht, solange man nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Das nennt sich „Überforderungsnotstand" und ist in § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) verankert. Konkret bedeutet das: Wenn Sie jemandem helfen wollen und dabei versehentlich eine Rippe brechen (was bei der Herzdruckmassage durchaus vorkommen kann), können Sie dafür nicht belangt werden. Das Gesetz erkennt an, dass Laien in Stresssituationen nicht perfekt handeln können – und dass der Versuch zu helfen wichtiger ist als die perfekte Ausführung.
Ganz ehrlich, am Anfang hätten wir nicht gedacht, dass der rechtliche Schutz so umfassend ist. Aber es macht Sinn: Wenn man Menschen dafür bestrafen würde, dass sie in gutem Glauben helfen, würde niemand mehr helfen. Und das wäre fatal. Trotzdem gibt es eine wichtige Einschränkung: Der Schutz gilt nur, solange man nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich Schaden anrichtet. Wenn Sie zum Beispiel betrunken sind und versuchen, Erste Hilfe zu leisten, oder wenn Sie bewusst etwas tun, von dem Sie wissen, dass es falsch ist, kann das anders bewertet werden. (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall variieren.)
In den folgenden Wochen haben wir auch überlegt, ob wir unseren alten Erste-Hilfe-Kurs auffrischen sollten. Der lag bei uns beiden schon über zehn Jahre zurück – damals für den Führerschein gemacht, seitdem nie wiederholt. Das ist ein großes Problem, haben wir festgestellt. Denn nach so langer Zeit erinnert man sich vielleicht noch an die groben Abläufe, aber die Details sind weg. Wie fest muss man drücken? Wie tief? Wie schnell? Wo genau setzt man an? All das kann man in einem Auffrischungskurs lernen.
Später haben wir uns bei mehreren Organisationen informiert – beim Deutschen Roten Kreuz, bei den Johannitern, beim Arbeiter-Samariter-Bund. Alle bieten regelmäßig Kurse an, manche sogar speziell zum Thema Wiederbelebung. Die Kosten liegen meist zwischen 40 und 60 Euro, und der Kurs dauert etwa neun Stunden – also zum Beispiel ein Samstag. Das ist überschaubar, und es lohnt sich. Denn man bekommt nicht nur theoretisches Wissen, sondern übt auch praktisch an Puppen. Das gibt Sicherheit.
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch gefragt, ob so ein Kurs wirklich notwendig ist. Kann man nicht einfach ein YouTube-Video anschauen? Theoretisch ja, aber praktisch ist es etwas anderes, wenn man das Drücken wirklich spürt, wenn man den richtigen Rhythmus findet, wenn man merkt, wie anstrengend es ist. Nach zwei Minuten Herzdruckmassage ist man außer Atem. Deshalb ist es auch wichtig, sich abzuwechseln, wenn mehrere Helfer vor Ort sind. Im Kurs lernt man solche Dinge.
In den kommenden Monaten haben wir auch von einem interessanten EU-weiten Projekt gehört. Die Europäische Union fördert Initiativen, die darauf abzielen, die Erste-Hilfe-Kompetenz in der Bevölkerung zu erhöhen. Auf europarl.europa.eu findet man dazu verschiedene Berichte (Stand: 2025). Ziel ist es, dass mehr Menschen in der Lage sind, im Notfall zu helfen. Denn Studien zeigen: In Ländern mit hoher Erste-Hilfe-Quote überleben deutlich mehr Menschen einen Herzstillstand außerhalb des Krankenhauses.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie verbreitet das Wissen über Erste Hilfe in Deutschland eigentlich ist. Die Zahlen sind ernüchternd: Nur etwa 40 Prozent der Bevölkerung würden im Ernstfall eine Herzdruckmassage durchführen. In skandinavischen Ländern liegt die Quote bei über 70 Prozent. Warum dieser Unterschied? Unter anderem, weil dort Erste Hilfe bereits in der Schule intensiv unterrichtet wird – nicht nur einmalig, sondern regelmäßig. In Deutschland gibt es zwar Ansätze, aber sie sind längst nicht so systematisch.
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch überlegt, ob wir vielleicht einen Defibrillator (oft als AED bezeichnet – Automatisierter Externer Defibrillator) kaufen sollten. Diese Geräte können bei Herzstillstand Leben retten, indem sie einen elektrischen Schock abgeben, der das Herz wieder in den richtigen Rhythmus bringt. Inzwischen hängen solche Geräte an vielen öffentlichen Orten – Bahnhöfen, Flughäfen, Einkaufszentren. Für den Privatgebrauch sind sie allerdings teuer: zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Das ist für die meisten Haushalte nicht realistisch.
In den folgenden Wochen haben wir aber gelernt, dass man auch ohne Defibrillator viel tun kann. Die wichtigste Maßnahme ist und bleibt die Herzdruckmassage. Sie überbrückt die Zeit, bis der Rettungsdienst eintrifft. Und genau das ist das Ziel: nicht, die Person vollständig wiederzubeleben, sondern sie am Leben zu halten, bis professionelle Hilfe da ist. Jede Minute, die man gewinnt, zählt.
Später haben wir auch über das Thema Versicherung gesprochen. Sind Ersthelfer eigentlich versichert, wenn sie sich bei der Hilfeleistung selbst verletzen? Die Antwort ist ja. Wer Erste Hilfe leistet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das bedeutet: Wenn Sie sich beim Helfen verletzen – zum Beispiel, weil Sie stürzen oder weil die Person um sich schlägt –, sind die Behandlungskosten gedeckt. Das ist in § 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (gdv.de) bietet dazu weitere Informationen (Stand: 2025).
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Aber es ist wichtig zu wissen, denn viele Menschen zögern auch deshalb zu helfen, weil sie befürchten, selbst Schaden zu nehmen. Die gesetzliche Regelung nimmt diese Angst – zumindest teilweise. Natürlich sollte man trotzdem auf die eigene Sicherheit achten. Wenn die Situation gefährlich ist – etwa weil ein Feuer ausbricht oder weil Verkehr droht –, muss man zunächst sich selbst schützen. Ein verletzter Helfer kann niemandem mehr helfen.
In den kommenden Monaten haben wir auch darüber nachgedacht, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn jeder Haushalt ein kleines Notfallset hätte. Nicht nur für andere, sondern auch für sich selbst. Was sollte da drin sein? Definitiv eine Beatmungsmaske oder ein Beatmungstuch. Einweghandschuhe, um sich vor Blut oder anderen Körperflüssigkeiten zu schützen. Ein kleines Erste-Hilfe-Buch oder eine Kurzanleitung zur Wiederbelebung. Vielleicht auch eine Liste mit Notfallnummern – auch wenn die meisten von uns die 112 kennen.
Später haben wir uns so ein Set zusammengestellt. Nichts Aufwändiges, alles zusammen hat vielleicht 30 Euro gekostet. Es liegt jetzt in einer kleinen Tasche im Flur, gleich neben der Haustür. Hoffentlich brauchen wir es nie. Aber wenn doch, müssen wir nicht erst suchen. Und ehrlich gesagt, das beruhigt.
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch mit der psychologischen Seite beschäftigt. Denn eine Sache, die oft unterschätzt wird: Erste Hilfe zu leisten, kann emotional sehr belastend sein. Markus hat noch Tage später von dem Vorfall auf dem Parkplatz geträumt. Er hat sich gefragt, ob der Mann überlebt hat (wir haben es nie erfahren), ob er mehr hätte tun können, ob er Fehler gemacht hat. Solche Gedanken sind normal, aber sie können auch belasten.
In den folgenden Wochen haben wir deshalb auch darüber gesprochen, wie wichtig es ist, solche Erlebnisse zu verarbeiten. Mit jemandem zu reden – mit der Familie, mit Freunden, notfalls mit einem Profi. Viele Hilfsorganisationen bieten auch psychologische Nachbetreuung für Ersthelfer an. Das wird oft nicht kommuniziert, ist aber wichtig. Denn helfen ist nicht nur physisch, sondern auch psychisch eine Herausforderung.
Später haben wir auch überlegt, ob es nicht Schulungen geben sollte, die auch diesen Aspekt berücksichtigen. Nicht nur „Wie drücke ich richtig?", sondern auch „Wie gehe ich damit um, wenn es nicht klappt?" oder „Wie verarbeite ich das Erlebte?". Manche Kurse tun das bereits, aber längst nicht alle. Dabei wäre es so wichtig. Denn viele Menschen, die einmal in so einer Situation waren, haben hinterher Angst, wieder zu helfen – aus Angst vor der emotionalen Belastung.
Ganz ehrlich, am Anfang hätten wir nie gedacht, dass das Thema Mund-zu-Mund-Beatmung so vielschichtig ist. Es geht nicht nur um medizinische oder rechtliche Fragen, sondern auch um Psychologie, um Ausbildung, um gesellschaftliche Verantwortung. Und um die Frage: Was ist uns das Leben eines anderen Menschen wert? Bin ich bereit, ein kleines Risiko einzugehen, um jemandem zu helfen?
In den kommenden Monaten haben wir auch Informationen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (bsi.bund.de) gefunden – nicht direkt zu Erster Hilfe, aber zu digitalen Notfall-Apps (Stand: 2025). Es gibt inzwischen Apps, die im Notfall automatisch Helfer in der Nähe alarmieren können. Solche Systeme werden vor allem bei Herznotfällen eingesetzt und können die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe verkürzen. Das ist eine spannende Entwicklung, auch wenn sie die klassische Erste Hilfe nicht ersetzen kann.
Später haben wir uns auch die Frage gestellt: Was würden wir jemandem raten, der in so einer Situation ist wie Markus damals? Unsere Antwort wäre: Handeln Sie. Rufen Sie den Notruf. Beginnen Sie mit der Herzdruckmassage. Wenn Sie sich trauen und eine Beatmungsmaske haben, beatmen Sie. Wenn nicht, konzentrieren Sie sich auf das Drücken. Jede Maßnahme ist besser als keine Maßnahme. Und machen Sie sich keine Sorgen über Fehler – Sie sind rechtlich geschützt, und Sie tun das Richtige.
Ganz ehrlich, am Anfang war Markus unsicher, ob er alles richtig gemacht hatte. Aber je mehr wir uns informiert haben, desto klarer wurde: Er hat genau das getan, was er tun sollte. Er hat geholfen. Er hat nicht weggeschaut. Und das ist das Wichtigste.
Erste Hilfe leisten – sechs wichtige Schritte
Falls Sie jemals in eine Situation kommen, in der jemand bewusstlos ist und nicht atmet, sollten Sie strukturiert vorgehen. Diese Schritte haben wir aus offiziellen Leitlinien und unserer eigenen Recherche zusammengestellt.
Erster Schritt: Überprüfen Sie die Situation. Ist die Umgebung sicher? Droht Gefahr durch Verkehr, Feuer oder andere Risiken? Nur wenn Sie selbst sicher sind, können Sie helfen.
Zweiter Schritt: Sprechen Sie die Person laut an und rütteln Sie vorsichtig an den Schultern. Reagiert sie? Wenn nein, liegt eine Bewusstlosigkeit vor. Rufen Sie sofort den Notruf 112 und aktivieren Sie, wenn möglich, den Lautsprecher, damit Sie beide Hände frei haben.
Dritter Schritt: Prüfen Sie die Atmung. Überstrecken Sie dazu den Kopf leicht nach hinten und schauen Sie auf den Brustkorb. Hebt und senkt er sich? Hören Sie Atemgeräusche? Wenn keine normale Atmung vorhanden ist, beginnen Sie sofort mit der Herzdruckmassage.
Vierter Schritt: Knien Sie neben der Person, legen Sie beide Hände übereinander auf die Mitte des Brustkorbs und drücken Sie etwa fünf bis sechs Zentimeter tief. Der Rhythmus sollte etwa 100 bis 120 Mal pro Minute betragen – das entspricht dem Takt des Liedes „Stayin' Alive" von den Bee Gees.
Fünfter Schritt: Wenn Sie sich trauen und eine Beatmungsmaske haben, beatmen Sie die Person nach jeweils 30 Druckmassagen zweimal. Überstrecken Sie den Kopf, verschließen Sie die Nase und pusten Sie etwa eine Sekunde lang Luft in den Mund, bis sich der Brustkorb hebt. Wenn Sie keine Maske haben oder sich unwohl fühlen, setzen Sie einfach die Herzdruckmassage fort.
Sechster Schritt: Machen Sie weiter, bis der Rettungsdienst eintrifft oder die Person wieder von selbst atmet. Wenn möglich, wechseln Sie sich mit anderen Helfern ab. Und nach dem Einsatz: Sprechen Sie über das Erlebte, verarbeiten Sie es. Das ist keine Schwäche, sondern wichtig.
Musterbrief an die Krankenkasse nach Hilfeleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 5. November 2025 habe ich am Parkplatz XY Erste Hilfe geleistet und dabei eine Herzdruckmassage durchgeführt. Während der Hilfeleistung habe ich mir eine Verstauchung am Handgelenk zugezogen. Ich bitte um Prüfung, ob dieser Vorfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Ersthelfer fällt. Gerne sende ich Ihnen auf Anfrage weitere Unterlagen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Vergleich: Wiederbelebungsmaßnahmen im Überblick
Manchmal hilft es, die verschiedenen Optionen und ihre Vor- und Nachteile direkt zu sehen. Diese Tabelle gibt eine Orientierung für Laienhelfer.
| Maßnahme | Wirksamkeit | Ansteckungsrisiko | Durchführbarkeit für Laien | Empfehlung |
| Nur Herzdruckmassage | Gut, vor allem anfangs | Sehr gering | Hoch – jeder kann es lernen | Immer durchführen |
| Herzdruckmassage + Beatmung (30:2) | Sehr gut | Gering bis mittel | Mittel – braucht Übung | Im Idealfall |
| Beatmung mit Beatmungsmaske | Sehr gut | Sehr gering | Hoch – einfach anzuwenden | Wenn vorhanden |
| Beatmung ohne Maske | Sehr gut | Gering bis mittel | Mittel – Überwindung nötig | Wenn keine Alternative |
| Defibrillator (AED) | Sehr gut bei bestimmten Rhythmusstörungen | Kein direktes Risiko | Hoch – Gerät gibt Anleitung | Wenn verfügbar nutzen |
| Nichts tun | Keine | Kein Risiko für Helfer | – | Niemals akzeptabel |
(Stand: November 2025, Empfehlungen können je nach Situation variieren.)
Häufige Fragen – was uns wirklich bewegt hat
Viele Leser:innen haben uns in den letzten Wochen geschrieben und nach konkreten Situationen gefragt. Hier die drei häufigsten Fragen.
„Was passiert, wenn ich bei der Herzdruckmassage eine Rippe breche? Kann ich dafür haftbar gemacht werden?"
Nein, das ist sehr unwahrscheinlich. Rippenbrüche kommen bei der Herzdruckmassage tatsächlich vor – vor allem bei älteren Menschen mit brüchigen Knochen. Aber solange Sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, sind Sie rechtlich geschützt. Das Gesetz erkennt an, dass ein Rippenbruch im Vergleich zum Tod das kleinere Übel ist. Wichtig ist nur, dass Sie nicht grob fahrlässig oder betrunken waren. Ansonsten gilt: Lieber eine gebrochene Rippe als ein toter Patient.
„Muss ich wirklich beatmen, oder reicht die Herzdruckmassage?"
Die aktuellen Leitlinien sagen: Im Idealfall kombiniert man beides. Aber wenn Sie sich nicht trauen, keine Maske haben oder die Situation es nicht zulässt, ist eine reine Herzdruckmassage immer noch deutlich besser als nichts. Studien zeigen, dass die Überlebenschancen auch ohne Beatmung steigen, wenn die Herzdruckmassage konsequent durchgeführt wird. Also: Wenn Sie unsicher sind, konzentrieren Sie sich auf das Drücken. Das ist das Wichtigste.
„Wie erkenne ich, ob jemand wirklich einen Herzstillstand hat oder nur ohnmächtig ist?"
Das ist tatsächlich manchmal schwer zu unterscheiden. Grundregel: Sprechen Sie die Person laut an und rütteln Sie an den Schultern. Reagiert sie nicht, prüfen Sie die Atmung. Wenn keine normale Atmung vorhanden ist, gehen Sie von einem Herzstillstand aus und beginnen Sie mit der Wiederbelebung. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Und keine Sorge: Wenn die Person doch nur ohnmächtig war, wird sie sich durch die Maßnahmen in der Regel schnell wieder regen. Dann können Sie aufhören. Aber wenn Sie nichts tun und es war ein echter Herzstillstand, sterben Hirnzellen.
Ja, Mund-zu-Mund-Beatmung birgt ein theoretisches Risiko. Aber dieses Risiko ist minimal im Vergleich zu dem, was passiert, wenn niemand hilft. Und genau das ist der Punkt: In Deutschland sterben jedes Jahr Tausende Menschen an Herzstillständen, die hätten überleben können, wenn jemand rechtzeitig geholfen hätte. Nicht weil die Menschen böse sind oder gleichgültig, sondern weil sie Angst haben. Angst vor Fehlern, vor Ansteckung, vor rechtlichen Konsequenzen. Diese Angst ist verständlich, aber sie darf nicht größer sein als der Wille zu helfen. Denn am Ende zählt nur eines: dass jemand da ist, wenn es darauf ankommt.